Beiträge von Horst GRUNERT

    @ lacki - jeder Mensch hat doch das Recht sein Leben anders zu gestalten, oder ? Nämlich so wie er möchte! Schau mal bei Dir, Du hazst die Kohle doch grade im Ausland auf den Kopf und solltest Du mal in die Situation geraten Leistungen vom Staat in Anspruch nehmen zu wollen kann man Dir im Grunde doch auch vorwerfen, hättest die Kohle für den Flieger mal besser gespart dann bräuchteste heute nicht um Hilfe krähen ! Einzig das diese Situation bisher noch nicht eingetroffen ist, ist doch dein Glück - Grade Thailand da kannst Du Dir neben einem Schlangenbiss ja auch mal was ganz anderes holen grade als Sextourist!? Und sollte das mal der Fall werden wärst Du doch auch der Letzte der dafür sein eigenes Geld hinblättern würde, Du schreist hier nur Contra weil Du Dir das im Moment erlauben kannst, schauen wir mal wie es aussieht wenn das nicht mehr so ist !Lacki irgendwo hört's mit dem liberalen Gefahsel auf, das können sich nicht mal Westerwelle und Rösler erlauben, dann lass Du das doch auch sein. Kann schließklich jeden treffen, erzähl doch nicht das Du alles richtig im Leben machst ! :D oder gemacht hast, denn dann müsstest Du Dich hier nicht so anonym verkrieche, sondern könntest Dich so hinstellen wioe ich und zu Deinen Fehlern die Du baust auch stehen, das magh ja für viele eine Schwäche sein, für mich ist es das nicht, solange man draus lernt und letzteres scheinst Du leider nicht zu können, in Deinem Alter noch was hinzu zu lernen! Du hast nur das Glück auf einem ganz fetten Haufen zu trohnen der Dich noch oben mitschwimmen lässt! Ich möchte aber gar nicht wissen wie Du an den geraten bist, mir reicht eigentlich das die Masse dies niemals auf ehrliche Art und Weise geschafft hat, wenn dann noch die Tüte FDP dadrüber weht ist meine Skepzis schon fast bestätigt !:D

    @ he lacki nun dreh mal nicht ab nur weil ihr in Schleswig Holstein doch noch mehr wie die 5% bekommen habt


    Du bist mir ja son richtiger Vollfanatiker in eurem Haufen. Glaubst Du das Du Dich echt zu denen zählen darfst ? Du darfst doch da auch nur den Plakate-Kleber machen, okay vielleicht noch Schriftführer obwohl bei Deiner Art andere anzugreifen wäre Pressespreche der richtige Posten für Dich weil die müssen ja überzeugend rüber kommen und das geht nur wenn man den Scheiss glaubt den Rösler und Co verbreiten! Im Übrigen, Rösler ist in Deutschland grade Nr.1 geworden - nämlich der unbeliebteste Politiker den wir gegenwärtig haben, also mal wieder ein gutes Zeil für Eierwerfer, Ohrfeigenverteiler und Messerattacken!


    Warum greifst Du Angel_013 denn so an !!!! Die arbeitet doch, ein echtes Opfer eurer Ausbeuterpolitik - lies doch mal 55 h die Woche und dann 1300 Brutto !!!


    Die muss sogar Ihrer Mutter Miete abknöpfen, Juppies wie Du haben diese Verpflichtung ja nicht ! Aber die Argumentationskette ist doch vollends okay von Ihr , Du kommst nur nicht mit der Tatsache klar das es doch letztlich der Wahrheit entspricht mit der FDP gehts und bei zuviel Einfluss immer nur schlechter !

    @ angel _013 - was ist mit Unterhalt für die Tochter?


    Keine Mieteinnahme schützt Dich auch nicht vor der Anrechnung eines fikitven Mietzinses!


    Was ist mit Bedarf für Deine Tochter, für den Unterhalt musst Du auf der Kostenseite auch aufkommen!


    Zudem stellt das Haus auch eine Altersvorsorge da wie hoch ist der Wert denn überhaupt!


    Was ist mit Mietzuschuss fürs eigene Haus! Schon mal auf der Wohngeldstelle nachgefragt !

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    so einfach ist das. basta!!!

    @ lacki - so einfach macht es sich eine Regierung in der die Kapitalisten rumwurschteln - erstaunlich ist doch das Ihr für Steuergeschenke an die Reichen Hotelliers die ja auch nur ein Haus besitzen und Räume vermieten eine adäquate Lösung hattet - liegt wohl daran das ihr so gerne Timesharing Urlaub macht - wie wäre es denn mal mit einer Nummer kleiner "Pansion mit Familienanschluss" Davon gibts mehr und die könnten es auch gebrauchen, aber ist dann doch wohl zuviel Arbeit, daran siehste sind auch nur alles faule Schweine die Liberalen wenn's um Arbeit geht verpissen sie sich in den Urlaub :D Trotzdem, nen schönen und Erholsamen und fang Dir nichts ein, auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein wäre für Dich dann wohl die übelste Erfahrung die Du Dir aus dem Urlaub mitbringen könntest, müsstest Du Dich doch dann auf unsere Seite schlagen ! :D :D

    eindeutig zuviel :D wobei die Prognose gestern 14,6 und 14,9 da haben die wohl bei zuviel Reichen angerufen wie die den Trend ermittelt haben ! :D und der Kubicki ist ja auch ein recht solider Typ der will ja gar nicht nach Berlin ! Aber satte 3 % zuviel! Zuviel ist zuviel das muss sich in NRW noch kräftig ändern ! :D

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    Die Mutter meines Freundes ist vor 9 Monaten arbeitslos geworden und muss demnächst aus ihrer Wohnung ausziehen. Das bedeutet, dass mein Freund, der zusammen mit seiner Mutter lebt, auch bald aus dieser Wohnung ausziehen muss. Nun haben wir uns überlegt, dass wir beide eine WG gründen könnten.


    1. Vermeide die Begriffe Freund und alles was bei einem Gespräch mit dem SB den Eindruck einer näheren Beziehung erwecken könnte, diese wird man Euch sowieso automatisch nach 12 Monaten unterstellen und dann müsst ihr dies entkräften!
    2. Die Frage macht mich sehr stutzig, nämlich wenn Dein Bekannter aus Schulzeiten, die ja scheinbar noch nicht sehr lange beendet sind , denke mal so 4 Jahre, dann ergeben sich noch ganz andere Probleme, immer noch bei der Mutti lebt, kann er ja noch U25 sein und ungelernt dazu, dann ist da erst mal gar nichts mit eigener BG und WG denn dann muss er auch weiterhin erst mal bei Muttern unterkommen egal ob die nun eine kleiner Wohnung suchen muss oder nicht!
    3.

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    Mein freund war zwischenzeitlich beim konkreter um die Höhe der miete zu erfragen,mit der er rechnen kann

    was ist denn das ??? konkreter ???
    Auch in diesem Abschnit schreibst Du Freund!


    Schlage vor Du erklärst hier erst einmal die Situation warum Dein Bekannter noch bei Mutti wohn und wieso er nicht in Arbeit ist, oder was ihn daran hindert, denn bei Mutti schein für Ihn diese Notwendigkjeit ja nicht gegeben zu sein und dieser Grund denke ich mal wird auch wohl der sein weshalb er nicht mal eben eine eigene WG mit Dir bilden kann !

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    Das Geld für die Fahrkarte wirst du wohl vorher erstmal auslegen müssen. Wenn du eine Einladung deines SB erhälst schickt er dir ja wohl auch nicht ein Taxi vorbei oder eine Fahrkarte.

    - Kitty nur mal für den Durchblick:
    Xha möchte vom Job-Center den Betrag für eine Ihm zustehende (weil Papa ALG II Bezieher) Fahrkarte zum Gymnasium alternativ in Bares für den Sprit seines Autos bzw. wenn er mit seine Freund zusammen zur Schule fährt, jetzt erkläre mir mal wie Du da eine fahrkarte beim JC vorlegen willst damit die Dir das vergüten können - Du bist hier voll am Thema vorbei ! Die Bus-Schülerfahrkarte ist eine zusätzliche Leistung die er bekommt weil sein Besuch der Schule sicher gestellt werden muss, angeblich hat ihm die Dame auf dem JC gesagt das er dafür alternativ auch das Spritgeld in genau dem Wert der fahrkarte bekommen kann, dies bezweifel ich schon mal denn mit dem bischenGeld reicht das Spritgeld noch nicht mal für einen effen Roller, geschweige denn für ein auto und bei der Pfiifigkeit unseres Schülers dachte dieser dann das er ja mit einem Freund gemeinsam fahren kann somit ja 2 x Fahrkarten-Bares für die Fahrt in Betracht kommt , da sagt ihm dann aber die gute Frau auf dem Amt, ne Kosten halbiert also auch nur halbe Fahrkarte - für mich steht aber weder die eine noch die andere Lösung zur Diskussion, denn es ist einfach nicht sicher gestellt das er auch bei 2 Personnen voll damit zur Schule kommt ,aber das genau ist der Grund der Bezuschussung. Was Du hier beantwortest ist die Abrechnung einer Fahrkarte und die hat man dann ja wohl bekanntlicher Weise vorher gekauft und genutzt, aber vielleicht schmeisst Du die Fahrkarte ja einfach mal einen Monat lang in den Tank und versuchts damit dann zur Schule zu fahren, danach kannste die dann beim Amt abrechnen. Ich bezweifel nur das die Tanke Dir bei Vorlage des Bustickets die notwendige Menge Benzin aus der Zapfsäule überlässt. Das was ich unter Tanken mit Karte kenne ist das Aufladen von E-Autos da scheibt man eine Karte ein und dann öffnet sich an der Säule eine Klappe und Du kannst den Stecker ins Mobil einstecken, später wird dann der Verbrauch über diese Karte an den Energieversorger gemeldet und mit Dir abgerechnet!

    bleibt trotzdem eine erhebliche Einschränkung meiner Bewegungsfreiheit und fällt für mich unter Freiheitsberaubung durch den Staat und das auf recht Willkürliche Weise! und stellt im Grunde doch auch nichts anderes da wie es Adolf in den Spätdreissigern gemacht hat nur das der noch Zäune, Stacheldraht und Ausweiskontrollen durchgezogen hat. Unter dem Deckmantel der Demokratie etwas anders formuliert und praktiziert ist das dann alles legal und rechtfertigt sogar das Vorgehen gegen die eigentlichen Erfinder dieser Praktiken. Ist wie mit Sarkosi, einig Europa predigen wenn er mit Angie auf der Bühne steht und mit Le Pen den Ausländern den Kampf ansagen. Wenn ich mir diese politische Doppelzüngigkeit so betrachte dauert es doch nicht mehr lange bis und die Bürokraten wieder den Hals zudrücken, alles schön legal versteht sich bis Irgendwann in 50 Jahren die Enkel diese Verbrecher so ächten wie die heutige Generation die Praktiken des Dritten Reichs - und das Irre daran ist, auch dann will keiner dabei gewesen sein, bei den Sauereien die heute unter HARTZ IV ablaufen! Die ALG II Bezieher sind der Jude von heute! Sollte man sich einfach mal verinnerlichen ! Statt Tötung wird heute in Kauf genommen das die Menschen Psychisch daran zerbrechen!

    @ dms -

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    Und zur Leistungsüberzahlung, sein Übergangsgeld war anscheinend sehr viel höher als sein ALG II Anspruch.
    Somit hat er im Monat März 14 Tage ALGII und ab 15. Übergangsgeld (höher als ALG II) erhalten.
    Daraus ergibt sich aus Sicht des Jobcenters, dass im März noch Einkommen vorlag, welches bisher nicht berücksichtigt wurde (in Höhe der Differenz tägliches Übergangsgeld abzgl. tägliches ALG II).
    Daher habe ich eine Vorlage der Berechnung empfohlen.

    das leuchtet mir schon ein, das genau so vom JC her versucht wird die höhere Leistung der Reha anzuzapfen - nur ist das doch im Grunde eine Riesensauerei, alles unter dem Deckmantel "Einkommenseinbeziehung" da fragt man sich doch welchen zweck eine Reha hat, wenn zwei verschiedene lesitungsträger nichts besseres zu tun haben als sich gegenseitig so in die Tasche zu fassen das der Betroffene letztlich der Dumme ist. Genau da ist unser Staat dann doch auch nicht besser wie jene die hier versuchen rauszuholen was rauszuholen ist, denn etwas anderes macht das JC ja nicht wenn sie an die höheren Leistungen eines in dern Nachfolge stehenden Leistungsträger geht, statt lediglich den normalen Anspruch abzuwickeln ! Nee, da erklärt man die paar Euro mehr dann als Einkommen! Sauerei kann ich dazu nur sagen solchen Leuten die sich das ausdenken, den sollten nicht nur die Finger abfaulen, die gehören einfach auf die Strasse gesetzt! Das ist meine Meinung zu soviel Schweinerei!

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    Es genügt daher die einfache, postalische Erreichbarkeit!

    das habe ich auch schon vernommen - fakt ist das eine EV ja auch alle halbe Jahre erneuert werden soll, was wenn dies die letzten Jahre nicht geschehen ist ??? ich habe erst am 23.04.12 nach mehr als 6 Jahren eine solche neu unterschrieben und in der steht jetzt folgendes:


    Halten sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen bennannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind.


    Zum zeit- und ortsnahen Bereich gehören für sie alle Orte in der Umgebung Ihres Grundsicherungsträgers, von denen sie in der Lage sind, Vorsprachen täglich wahrzunehmen.


    Sie sind verpflichtet, Änderungen (z.B.Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug) unverzüglich mitzuteilen und bei einer Ortsabwesenheit (Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs) vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen.


    Bei einer nicht genehmigten Ortsabwesenheit entfällt der Anspruch auf ALG II auch bei nachträglichem Bekanntwerden. Eine nachträgliche Genehmigung ist im begründeten Einzelfall möglich.
    Dann folgt noch der Hinweis auf unererlaubte Verlängerung der genehmigten Ortsabwesenheit !

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    Könntest Du das bitte mal näher erklären? Davon habe ich bislang nur in Zusammenhang mit Asylanten gehört.

    @ Gawain - warum glaubst Du argumentiere ich hier denn damit das ALG II Bezieher fast wie im Dritten Reich Ghettoresiert werden.


    Der Enzugsbereich des JC Geilenkirchen ist der Zuständigkeitsbereich des JC Kreis Heinsberg und jeder der eine EV unterschreibt wird darauf aufmerksam gemacht das er diesen Zuständigkeitsbereich nur mit Genehmigung des SB verlassen darf, dies mag ja in anderen Regionen anders geregelt sein, aber für mich heisst das, will ich nach Aachen, Köln, Düsseldorf oder MGladbach, haste den SB zu informieren!


    Andere EV's sagen da zB. das lediglich die Erreichbarkeit am selben Tag gesichert sein muss, sowie das Erscheinen z.B. bei einem vermittelten AG am nächsten Tag sicher gestellt sein muss, das geht theoretisch auch wenn man sich auf Mallorca aufhält! Und da wird sowas nicht von den Leistungsbeziehern verlangt!


    Eine klare eindeutige Freiheitsberaubung ist das aus meiner Sicht! Wird aber damit gerechtfertigt das es eben höchste Priorität haben muss innerhalb von 24 h für das Amt Verfügbar zu sein! Und für jeden Scheiss Tag ausserhalb kannste dann Urlaub beantragen!

    Hallo Beetlejuice,


    abmelden und abmelden ist hier zweierlei !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Du sollst Dich zunächst erst einmal bei Deinem SB melden und erklären das Du gemäß EV das vom JC genehmigte Aufenthaltsgebiet verlassen möchtest weil Du gerne woanders hinziehen möchtest und dort Wohnungen die in Betracht kommen besichtigen möchtest.


    Dann erfolgt danach die Objektsuche mit Ermittlung der Kosten !


    Dann zum (neuen) JC und abklären ob das in Betracht kommende Objekt von den Kosten her klar gehen würde!


    Dann zurück zum JC (jetziges) und um Umzugsgenehmigung bitten !


    Dann zum Vermieter der neuen Wohnung den Mietvertrag fertigen! Dran denken das beim alten Vermieter Kündigungsfristen einzuhalten sind.


    Dann beim Alten Vermieter kündigen !


    Dann beim jetzigen Einwohnermeldeamt abmelden!


    Dann beim (alten) JC abmelden !


    Dann beim (neuen) Einwohnermeldeamt anmelden


    und dann zum (neuen) JC und sich dort anmelden!

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    soll ich jetzt vielleicht meiner tochter das geld stehlen

    von stehlen darf man da auch nicht sprechen, einen Anteil zum Wohnen und Essen bei den Eltern ist doch eigentlich selbstverständlich wenn man eigenes Geld verdient und wer selber zu wenig zum Leben hat muss sich doch nun wirklich nicht als caritative Einrichtung seinen Kindern gegenüber präsentieren, auch wenn dieses verhalten zwischen Eltern und Kindern unter normalen Umständen durchaus praktiziert und verständlich ist, so sollte es aber grade in Phasen wo dies nicht der Fall ist für die Kinder auch eine Verpflichtung sein sich an den Kosten mit zu beteiligen. Wir mussten früher Zuhause auch auf vieles verzichten und das aus anderen Gründen, das hat aber auch geprägt und man hat gelernt zu teilen und nicht nur immer Ansprüche zu stellen ! Es kommt immer auf das Mass bei allem an, und niemand verlangt von Deiner Tochter Ihr gesamtes einkommen dafür zu opfern: Wenn ausfalltage nicht berücksichtigt werden so liegt hier ein Fehlverhalten des JC vor und da muss man dann sein Recht einfordern dafür gibt es dort Einkommensnachweise und Zusatzblätter fällt also in einem Monat das einkommen geringer aus so ist eine Neuberechnung für diesen Zeitraum zu erstellen, ob das JC will oder nicht, und sollten die sich weigern besteht die Möglichkeit diesen Anspruch mittels eines Sozialgerichtsurteils zu ermitteln!

    @ dms - das kann ja wohl nicht ganz richtig sein, wenn eine Leistungsüberzahlung des ALG II statt gefunden hat dann doch wohl erst seit dem 15.03. und vorher nicht denn da bestand doch wohl eindeutig ein Leistungsanspruch, die Rentenleistung dann Rückwirkend ab dem 01.03 zu erklären würde doch heissen das auch ab dem 01.03 eine Renten-Leistung fällig wäre. Ich denke da wird von der DRV doch wohl dann Mist erzählt wenn es heisst man dürfe erst ab dem 15. die Leistungen berechnen!

    Hallo Beetlejuice,
    aber vorher solltest Du Dich bei Deinem Amt abmelden, denn in einigen EV'S steht es zudem extra drin : Du darfst den Einzugsbereich des Job-Centers nur mit deren Genehmigung verlassen! Ansonsten drohen Dir eventuelle Sanktionen!

    @ Martin 80 - in 35 Min hat es hier mal ein SB auf die Reihe bekommen und dann konnte der Antragsteller sich einen Vorschuss holen der war aber auch zuvor nicht selbstständig. Die langen Zeiten sind nach meinem Empfinden sowieso reine Absicht, sind so gesehen eine Möglichkeit zu prüfen ob ein Antragsteller nicht doch irgendwie ohne Staatliche Hilfe klar kommt, also Hausgemacht ! Geh hin und klär doch mit dem SB mal ab ob es seinerseits eine Möglichkeit der Vorschussleistung gibt, dann wirst Du wohl kurz danach feststellen wie aufwendig der Entscheidungsprozess wirklich ist! .

    @ Cheshirecat - hab Dir dazu ja ausführlich was geschrieben, wenn das mit dm Darlehn für Dich kein Problem ist mach es doch einfach so, wie gesagt manchmal sitzen ja auch Leute im Amt mit etwas mehr Hirn denen die Dienstvorschriften auch nicht das größte Heiligtum ist - grade in Bayern hat das Christentum bisweilen etwas mehr Einfluss. Grundsätzlich gilt das die Erstausstattung nun mal einmalig zu betrachten ist, aber diese Betrachtungsweise bestimmt letztlich der SB

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    Im April stellte ich einen Antrag auf ALG2. Ein Wohnkostenzuschuss sowie ein Schwangerenmehrbedarf


    wurde mir bewilligt bis zum 31.5.2012.

    raus aus der Schule - rein ins ALG II - Bravo, wenn man sonst nichts auf die reihe bekommt, Braten in die Röhre und weiter kassiert ! Traurig, trauig, da hätte Papa sich früher besser einaml mit dem Gesicht zur Wand gedreht, den Rest spar ich mir hier auszuführen !