Beiträge von Horst GRUNERT

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    die Leute im Norden haben Verstand!

    :D die FDP knapp über 5 % zu bringen, das hat mit Verstand zu tun der Rest ist Wahnsinn und Selbstmord ! :D Stell Dir mal vor noch mehr Leute wie Du bekämen plötzlich in der Öffentlichkeit mehr Einfluß :D Man soll es doch mit der Barmherzigkeit Deiner Meinung nach nicht übertreiben, warum sollte die FDP dann mehr als grade das nötigste an Stimmen bekommen um weiter der CDU Probleme zu bereiten ? Und was Geld rausschleudern betrifft, wer hat denn die Steuergeschenke an die Hotelliers gemacht ? War doch wohl die FDP, oder wie siehst Du das! - Deine Sprüche hinsichtlich den Staat abzocken musst Du doch auch in solchen Dingen mal der gleichen Prüfung unterziehen, tust Du das ??? Doch wohl eher nicht! Damit zeigst Du dann auch nur das aus Deiner Sicht das Recht zur Abzocke nur einem privilegiertem Kreis zugestanden werden darf! Dann haben wir, sollte dies einmal eintreffen doch nur eines erreicht, das die breite Masse nicht mehr erfährt wer abkassiert! :D

    @ Sanita - Warum heißt eine Eingliederungsvereinbarung wohl Vereinbarung und nicht Bestimmung !?????????


    Ich habe in all den Jahren bisher zu Beginn die EV nicht unterzeichnet bis unser korrupter Gesetzesapparat per Nachbesserung beschlossen hat das man diese grundsätzlich zu unterzeichnen hat um einen Leistungsanspruch zu erhalten.
    Nun, wo steht denn in diesen gesetzlichen Bestimmungen, das Du diese mit "Deiner Zustimmung" zu unterzeichnen hast !????


    Schaltet doch mal alle euer schlaues Köpfchen ein und stellt euch die Frage was alles eine Vereinbarung beinhaltet !?


    Kann ja wohl nicht angehen, das der einen Seite konkrete Regelungen auferlegt werden und die andere Partei belangloses Wischi Waschi und Standards zum Besten gibt und ich gezwungen sein soll diesen Mist zu unterzeichnen und das auch noch mit Zustimmung!


    Macht doch einfach vor dem Wort "einverstanden" ein " * " und führt dann unter dem Text dieses Sternchen erneut auf und schreibt dort hinzu " absolut nicht" und dann könnt Ihr doch guten Gewissens den ganzen nichts bringenden und garantierenden Müll mit eurer Unterschrift versehen!


    Wenn der SB dann schluckt und eine Erklärung haben will, stellt ihm doch mal die Gegenfrage was der ganze Humbug denn bringen soll! Ich habe zudem grundsätzlich etwas gegen HARTZ IV und es steht mir zu dieses immer wieder zum Ausdruck zu bringen insbesondere wenn mir nichts bewirkende Floskeln nur Nachteile und keine Erfolge und Garantien bringen!


    Ich denke einfacher kann man so ein dummes Thema doch gar nicht vom Tisch bekommen!

    - Das Thema Turtle1974 ist hier doch durch, der Admin Phillipp hat meine Aktion kritisiert und gelöscht und auch die antworten derer die sich hie dazu geäußert haben, ich danke für die "Herzchen" und wer will bekommt von mir eine Kopie dieses Textes auf die Private e-mail, ist doch klar das Phillipp das Forum schützen muss, sollten wir ihm auch nicht übel nehmen. ich habe ihm dazu mein Statement geschickt und er weis jetzt warum ich so gehandelt habe. Sollte sie hier auftauchen werde ich sie so behandeln wie sie die User auch behandelt hat, kein ALG II Bezieher hat es nötig sich so plump anmachen zu lassen, das ist meine Auffassung und die vertrete ich. Lacki hat zwar auch seine Macken er stichelt halt gerne und hat das ursprüngliche ja auch provoziert, aber für mich macht es einen Unterschied ob eine Juristin sich so verhält oder ein lacki dies macht! Will das Thema aber nicht schon wieder hier hochkochen ! Vergeßt die einfach ! Niemand braucht sie in diesem Forum !

    @ Mike K - Mal zu einigen Aussagen von Dir,

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    Meine ex partnerin war die ganze zeit in arbeit, wärend wir zusammen gelebt haben und auch jetzt noch wo wir getrennt sind.
    Also sie bezieht kein Arbeitslosengeld 2

    dazu das Kind, da geht gar nichts mit 2 BG's oder einer BG der sie nicht zugerechnet werden kann, das ist einfach nur Quatsch - Ihr habt ein gemeinsames Kind und das Amt hat, wenn es euch Leistungen bewilligt hat, auch als solches daraus nur eine BG ermitteln können. In dieser wurde dann das Einkommen Deiner Ex mit verrechnet!


    Kann es sein das Du den Auszug Deiner Ex dem JC nicht gemeldet hast?


    Wenn das Amt unangemeldet erscheint um sich einen überblick über Deine Lebenssituation zu machen, solltes Du natürlich Deiner Miitwirkungspflicht nachkommen, unangemeldet zu erscheinen ist natürlich keine schöne Sache aber es scheint ja so das die einen begründeten Verdacht hatten, frage mich aber, warum die da nicht bei deiner Ex geprüft haben ob Du da lebst, sondern bei Dir diese Überprüfung sein musste. Letztlich war es sicher ein Fehler !


    Mach folgendes, gehe nochmal zum SB und erkläre zur Niederschrift den Sachverhalt und auch das es Dir unangenehm war sei an besagtem Tag in die nicht aufgeräumte Wohnung zu lassen, dann ist das Aktenkundig. Sollte dann von Amtswegen kein Entgegenkommen signalisiert werden musst Du zum Amtsgericht gehen dort zu einem Rechtsfleger und Dir einen Beratungsgutschein für eine Anwaltliche Hilfe geben lassen, dann zu einem Rechtsanwalt der sich mit ALG II auskennt und der soll das JC anschreiben und ein Eilverfahren einleiten, da Du sonst ganz ohne Geld da stehen wirst!

    @ lacki - der Kubicki hat ja wohl die super Prognose Jung, das übertrifft ja alle Erwartungen liegt er in einer heute gemachten Voranalyse bei sage und schreibe 14,9 % - da fragt man sich doch was in Schleswig-Holstein abgeht!

    @ Michael D - lies Dir doch mal genau durch was Mr. Ahnungslos da geschrieben hat, dann verstehst Du das er einer politischen Gesinnung gedanklich nahe steht, die mit Sicherheit keinen Wert drauf legt per Wahl an die Macht zu kommen. Google mal unter Stolberg/Rhld dann weist Du welches Aachener Umfeld gemeint ist. Und dann macht seine Aussage hier auch Sinn! Seine Antwort auf Deine Bemühungen Ihn zum Wahlgang zu bewegen wird er sicherlich mit einem "Ha Ha" beantworten, früher gab es dafür zweimal die Schwarze Kugel beim Billiiard und beides wird er sicherlich nicht mit einem Lächeln verbinden!

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    ch bekomme nun 134,00 € direkt vom Hartz 4 Amt, 700,00 € bekommt mein Vermieter direkt. Dann bekomme ich noch 300,00 € Elterngeld und die 368,00 € Kindergeld.

    @ ElGratzo - Dank "dms" dürfte Deine Frage eigentlich beantwortet sein, zudem ist mir noch folgendes aufgefallen:


    !. über 800€ nur zum Leben für 3 Personen ist eigentlich kein schlechtes Geld auch wenn davon noch Strom bezahlt werden muss. zzgl. der Miete an den Vermieter bekommst Du im Moment 1500€ trotz der Anrechnung des Einkommens das Dein Mann bis jetzt hatte ( Stellenverlust und neuer Arbeit werden da sicherlich eine kleine Veränderung bewirken)
    2. das mit der Anrechnung ist demnach vollends richtig, ist zumindest so aus den Info's heraus zu lesen!
    3. Wenn Dein Mann dann mit dem neuen Job ein Einkommen von 850€ erzielt und man die Kosten abzieht die Du aufgeführt hast,

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    Mein Mann ist nun im offenen Vollzug und wird bald eine Stelle als Leiharbeiter mit einem Nettoverdienst von 850,00 € antreten. Da er noch länger als 6 Monate hat, ist er auch in der JVA als Hauptwohnsitz gemeldet, somit nicht direkt in der Bedarfsgemeinschaft. Er muss dort 180,00 € für seinen Haftraum bezahlen, sowie monatlich 75,00 € an die Staatsanwaltschaft, desweiteren muss er sich selbst verpflegen. Weiter werden 10% seines Lohns (90,00 €) fürs Überbrückungsgeld nach Haftentlassung angespart.

    verbleibt ein Rest in Höhe von 505 € von dem er wie Du schreibst sich selbst zu versorgen hat. Nicht schlecht denke ich mal, aber
    4.

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    • Unterhaltsbeitrag (zur Erfüllung titulierter Unterhaltsansprüche -
    § 49 a.a.O)
    verwendet bzw. in Anspruch genommen.

    und einen solchen könnt Ihr doch geltend machen, oder? Selbst wenn man Fahrkosten geltend macht muss Dein Mann in der Haft doch nicht über ein Vielfaches dessen was Ihr zum Leben habt verfügen, oder ?
    ich denke wenn er 150-200€ für sich beansprucht, soviel Party steht hinter Schwedischen Gardinen ja nun auch nicht grade an, dann kann er sicherlich trotz einiger Fahrkosten auch noch ganz gut was an seine Familie davon abgeben!
    5. Die Berechnung des ALG II Bedarfs geht ja wohl im Moment von dem Einkommen Deines Mannes vor der Inhaftierung aus (alter Arbeitgeber) und wird wohl höher gewesen sein wie das Neue noch nicht endgültig ermittelte Einkommen (neuer Arbeitgeber) wodurch dann ja automatisch wieder ein höherer Leistungsbetrag ermittelt wird! Einfach mal im Auge behalten !


    Damit dürfte dann aber Deine Frage beantwortet sein, und ich hoffe richtig!

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    zudem, wenn die FDP wirklich einen Abflug macht, bei der Wahl im Bund 2013


    @ lacki - was ist denn nun los, vor kurzem hieß es bei Dir doch noch ganz optimistisch die kommen in NRW auf 8 % und jetzt das !? Aber ganz ehrlich, beten wir das die drin bleiben das ist die einzige Oposition die Angie zu fürchten hat der Rest taugt entweder nichts oder will nur Opposition machen, weil sie den Mist den sie als Regierungsmitverantwortliche fabrizieren würden dann jemand zu verantworten hätte, das aber bedeutet Abscheid in die Versenkung für diesen Kandidaten und bei den Linken ist der Einzige der dafür in Frage käme doch schon im Saarland, die restlichen müssen noch ein paar Jährchen Anrechte sammeln, die Piraten sind alle viel zu jung um schon abzudanken, die kommen mit dem Murgs den sie zu verantworten hätten schon aufgrund des jugendlichen Leichtsinns mit einem "blauen Auge" davon, bei den Grünen geht weder die Kynast noch die Roth und schon gar nicht der Tretin das Risiko ein und das 3-Gestirn der Sozis ist doch auch nur ein Wasserkopp mit 2 Hörnern und ner Magd die auch noch nen Bullen melken würde wenn Du den zu den Kühen in den Stall stellst, der muss nur ganz weit links aussen stehen! Ich habe gestern das erste Mal über die Freien Wähler nachgedacht, die haben wenigstens nen guten Wahlspruch hier in NRW - so nach dem Motto "meckerst Du nur oder wählst Du auch!" Wird wohl wieder Volksentscheid und die Familienpartei werden irgendwer muss ja dafür sogen das deren Wahlkampfkasse auch mal ein paar € abbekommt, die anderen holen sich ja eh das was sie brauchen von uns nach der Wahl wieder doppelt und dreifach zurück und halten eh nichts ! Hatte der Rösler nicht gesagt wenn er das mit den KV nicht hinbekommt dann dankt er ab, irgendwie komisch sein Abdanken, er hätte besser gesagt dann flüchte ich mal in ein anderes Ressort :D


    lacki ich glaub ja immer noch das mich mal die Muse des Glücks küsst und der Bill Gates mir mal nen Mittelgroßen 6 stelligen Betrag schenkt :D :D :D

    ...die Sozialdemokraten, es waren die Sozialdemokraten so heißt es in einem netten Lied übe die SPD


    Jüngster Wahnsinn den man aus den Reihen de Genossen vernehmen darf ist der, das man älteren Menschen bald bestimmte Operationen verweigern will, und damit greift erneut in die Lebensqualität der Bürger ein. Erst HARTZ IV und dann die gesundhetliche Versorgung einschrnken. Genossen, so langsam reicht es !

    @ lacki - Du bist aber auch ein sowas von absolutem Schwarz-Seher und das bei so tollen leuchtenden Vorbildern wie eurem NRW Spitzenkandidaten. Der Jung hat doch die 3. Insolvenz und ich höre nirgends das dem die Diäten oder Abgeordneten Tantiemen in irgendeiner Weise aus diesen Gründen weg gepfändet würden, Warum sollte mir das als auch nicht dummer Mensch denn da anders ergehen, das mit der Pfändungs-Freigrenze von 970€ ist ja auch nicht immer der Weisheit letzter Schluss, ich selbst habe das auch schon durch und bin mit über 1600 € Freigrenze auch nicht unglöcklich gewesen! Ich hätte zwar gerne auch noch die gepfändeten 1100 € mtl. lieber auf meiner Habenseite verbucht, aber irgendwo muss man dann auch Zugeständnisse machen, für eine allein lebende Person war das dennoch erheblich mehr wie in vielen anderen Fällen! Und es zeigt doch nur, das auch bei sowas ausreichender Spielraum gegeben ist und dies ist zudem völlig legal gewesen, also nichts mit falschen Angaben vom Arbeitgeber und so, oder wie neulich hier schon mal unterstellt Kungelei zwischen guten Bekannten.Letztlich muss man einfach wissen, das das Ziel eines Gläubigers ist an sein Geld zu kommen und nicht den Schuldner soweit die Luft zum Leben zu nehmen, das ein erhöhtes Risiko besteht dieses Ziel nicht zu erreichen! Ist doch logisch, oder !?

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    Ein Ratenkredit, ein Handyvertrag oder gar das Anmieten einer Wohnung werden damit unmöglich

    @ Chico - so wild ist das auch nicht ich hab das Finanzamt und die Kreissparkasse an der Backe, meine Kinder werden das Erbe nicht annehmen, weil das was ich habe kann ich denen vorher auch anders zukommen lassen und was Dinge wie anmieten einer Wohnung, oder einen Handyvertrag betrifft, ich hab es auch trotz derer Zwei geschafft einen Mietvertrag zu bekommen und erst kürzlich den Vertrag für den Internetstick auf Festvertrag umgestellt bekommen, wird sogar vom Konto eingezogen obwohl es nicht mal mein Konto ist. Meine Miete geht schon seit Beginn meines ALG II Bezugs direkt an die Vermieter, da musste ich mir nie Gedanken für den Fall einer Kontopfändung machen. Internetstick habe ich über ein Jahr regelmässig aufladbar gehabt und das hat der Telekom in Verbindung mit einer <Kaution von 120€ ausgereicht, nun wird abgebucht !

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    Wo kann man dieses Geld denn beantragen Horst?

    :D Gawain - Sprizgeld bekommst Du da, wo Du die Buzfahrkarte :D einreichen musst, so wie Kitty schon dem Xha mitgeteilt hat. Mir stellt sich nur die Frage wie kommt der dann an die Buzfahrkarte wenn er das Geld doch erst bekommt wenn er die Fahrkarte einreicht. Um eine Fahrkarte zu besitzen muss er ja wohl erst einmal eine solche kaufen, aber dann kann er dieses Geld doch gleich für Spriz :D ausgeben!?


    (war nur ein Tipp-zu-fix-kontrollier-ich-nix) Verschreiber!

    @ ElGratzo - damit habe ich mich bisher noch nicht beschäftigt, denke da muss ich mich erst mal durch einige Paragraphen und Anweisungen lesen, was mir at hoc dazu einfällt ist folgendes : ein Bekannter von mir hat eine Lokomotivführerausbildung als Qualifizierungsmaßnahme mitgemacht, der hatte das Problem der doppelten Haushaltsführung (er hatte seinen Wohnsitz und dann wechselnde Unterbringungen in Hotels die die Bahn für Ihn jeweils ausgesucht hat, dadurch bedingt auch einen Verpflegungsmehrbedarf) Letzteren hat ihm der Sachbearbeiter dann in voller Höhe bewilligen müssen, obwohl der da vorher auch gewaltig versucht hat das alles klein zu rechnen und so hatte mein Bekannter angeblich an die 1600€ ALG II Bezug und das über 6 Monate lang (ich mein sogar das lief über volle 12 Monate, denn der Bekannte hatte damals mal erwähnt das Vater Staat für 20.000€ eine Ausbildung fördert um den Teilnehmern dann am Ende mitzuteilen das die Bahn keine Leute einstellt ) obwohl er alleinstehend war. Zuständig war dafür damals wohl die ARGE Herzogenrath aber auch aus dem Umland Geilenkirchen und Übach-Palenberg gab es Teilnehmer an dieser Qualifizierungsmaßnahem der Bahn ich weis das der Bekannte mir mal erzählt hat das jemand aus dem Ortsteil GK Waurichen ebenfalls diese Ausbildung besuchte!
    Wichtig ist in diesem Zusammenhang, so denke ich mal, der Aspekt der doppelten Haushaltsführung weil dies ja auch bei Deinem Mann zutrifft und den gilt es dann beim Bezug mit zu berücksichtigen! Somit Reduziert sich zwar nicht das Einkommen an sich, aber eben der Bedarf ist ein anderer, denn der ist durch die doppelte Haushaltführung dann ja auch erhöht.
    Also gilt es im Grunde nur diese notwendige doppelte Haushaltsführung auch geltend machen zu können. Jetzt kann "lacki" natürlich wieder meckern, weil der Strafvollzug ja eine Strafe sein soll, aber die soll ja nicht die Familie treffen sondern den Verurteilten, der allerdings hat sein Einkommen und eher keinen Bedarf nach dem ALG II - anrechenbar nach dem Prinzip BaföG sollte der dann zwar zur BG zählen aber unter der Berücksichtigung der Kosten für den eigenen Haushalt, denn dieser ist ja unabdingbar notwendig!


    Ich werde mal weiter suchen aber vielleicht hat hier noch einer eine Idee!

    aber hier wird man wenigsten nicht gelöscht, wenn man seine Meinung zu irgendetwas abgibt, im 24-er Forum von der S-Kröte bin ich schon gesperrt worden, zeigt mir wieder einmal Du kannst die Ossis immer noch nicht an die Macht lassen, die reagieren immer noch wie Honecker ! :D Dafür klappt es dann bestimmt mit dem guten Verhältnis zu China!

    @ Gawain - ich glaub da treiben die Hormone grade wieder die wild gewordene Sau durch den Ort, kennst Du doch sicher auch dieses Phänomen bei Schwangeren !? Da kommen denen plötzlich die unmöglichsten Dinge durch den Kopp, das Nest muss Tip-Top und gegen alle Eventualitäten musste gewappnet sein :D Lustig was hier so alles abgeht ! ich hätte da ja noch ne ganz heitere Antwort aber dann fliegen hier sicherlich gleich die Tomahawk's!!! :D


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    ich möchte nun wissen,ob er,da ich jetzt ein Kind bekomme und in eine eigene Wohnung ziehe, vorbeikommt und sich umschaut?

    ....wenn der ledig und auf der Suche nach einer hübschen, alleinerziehenden Mutti ist, vielleicht!??? :D :D

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    Und meinte dann ich würde bei einem Kumpel mit fahren. Darauf hin meinte die Dame, dass wir dann ja zu 2 fahren und ich deshalb nur ein Teil des Preises der Busfahrkarte bekommen kann. Das hört sich so an, als wenn ich wenn ich alleine fahren würde den selben Betrag den ich für die Busfahrkarte kriege bekommen könnte?


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    Das Problem ist, das für ein Auto außerdem Sprit noch Steuern und Versicherung hinzu kommt.
    Und alleine mit dem Sprit zur Schule lande ich im Monat bei den 100 Euro .
    Also bleib mal auf dem Teppich.


    ...sowohl als auch, unser Schlauberger hält sich mehrere Optionen offen, heisst auf gut Deutsch wenn er für das alleine Fahren den vollen Busticketpreis an Spritgeld bekäme würde er natürlich nicht mit dem Kumpel fahren bzw. würde er das dann nicht sagen, denn dann würde er doch selbstverständlich immer nur alleine Fahren, bis auf die Anhalter eben - ist doch nicht so schwer zu begreifen worauf ich raus will, liebe Kitty121 , oder ???


    er fährt dann doch besser alleine weil dann gibt es volles Sprizgeld (in höhe des Bustickets) und 100m von der Schule weg miemt er den Sozialen und lässt alle armen Schweine mitfahren, dafür gibt es dann am Wochenende freien Eintritt ins Kino oder in die Disse - jetzt kapiert ! :D

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    diese Nachteilig für mich ggf. eine falsche Berechnung durchführen

    Warum sollten sie das tun ? Hast Du oder Deine Kinder sich was zu Schulden kommen lassen oder war dies Dein Mann ? Im offenen Vollzug heißt ja das er zum Zwecke der Arbeit "Freigänger" ist, das die kinder zudem ein Umgangsrecht haben, auch wenn Dein Gatte einsitzen muss, könnte es ja auch sein das dieser Freigang ja auch auf das eine oder andere Wochenende ausgedehnt ist oder wird - ich frage deshalb danach weil ja die gegenwärtige Wohnung zu groß sein wird, die Kosten hierfür aber auch weiter übernommen werden können zumindest noch für eine Weile im Rahmen der üblichen Übernahmen, so wie in anderen Fällen ja auch 6 Monate oder 1 Jahr, da aber auch irgendwann die Situation auch die Alte sein wird, so wie vor der Inhaftierung, und man nicht unbedingt aus seinem Sozialen Umfeld gerissen werden soll als ALG II Bezieher kann ich mir vorstellen das dies in besonderen Fällen sogar länger möglich sein sollte. Somit geht nicht ein großer Teil des Bedarfs zum Leben so gesehen Zweck entfremdet für die überhöhte Miete drauf, das ist ja wohl Dein /Euer gegenwärtiges Problem. Da ja Dein Mann verurteilt wurde und nicht die Familie, kann ich mir vorstellen das diese Kosten eben wohl doch übernommen werden können auch wenn die Wohnung an sich für die BG zu groß und zu teuer wäre! Diese würde ich zumächst versuchen mit dem SB zu klären aber eventeuell mit diesem Zusammen mal beim Teamleiter erörtern. Denke das ist eine Sache wie man grundsätzlich die Situation beurteil was die Zumutbarkeit der Familie in einem solchen Ausnahmefall betrifft. Einfach mal das gespräch mit dem SB suchen und grob dieses Ziel verfolgen das man aus sozialen Beweggründen ja nicht unbedingt aus dem jetzigen Umfeld gerissen werden sollte!

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    Wie denn wenn er nichts davon wusste.

    ...gibt ja nur drei Möglichkeiten, die haben es Hausintern darüber verbucht, weil ja eine Überzahlung statt gefunden hat, oder zwei. sie haben die Überzahlung bis heute nicht bemerkt oder drei. sie haben es Deinem Schwager erklärt und dann intern gelöst - nur dann hätte er es wissen können/müssen und auf das bezieht sich meine Feststellung! Da Du aber erklärst das auch bei Dir so verfahren wurde wird wohl eher Punkt 1 oder 2 zutreffen, lies Dir vorher mal den Link durch führt Dich exakt auf die Gesetzesseite im SGB II .


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16b.html soviel ich weis geht das formlos - zur Not einfach zur Niederschrift erklären das man den § 16b gerne in Anspruch nehmen möchte und fragen warum man da nicht drauf hingewiesen wird ! Dann bekommt Ihr eine Zweitschrift und es ist in der Akte abgeheftet. Der Unterschied ist einfach der das Einstiegsgeld nicht zwingend zurück gefordert werden muss, ALG II Überzahlung hingegen schon !

    @ Gawain - nee bin grade auf dem Sprung zum JC - kann am Wochenende noch was arbeiten und da sitzt ein neuer auf dem Stuhl von dem hab ich noch nicht die e-mail adress und um 12:30 ist da ja immer Schicht im Schacht besonders Freitags!


    Hab den einen Tread grade schon gelöscht und wohl Bäumchen wechsel Dich in der Tastatur eingegeben, zudem noch dei PN 's schenll beantwortet und durchgelesen - weist ja in dem Alter da ist man diesem Leistungsdruck einfach nicht mehr gewachsen :D - fehlende Qualifikation halt ! Aber wir haben ja bald Wochenende !!


    Übrigends, Kaffee trink ich nur sehr sehr selten es gibt Gesünderes!