Hallo Herr Krischnak,
bin grade etwas kurz angebunden, aber schon mal vor ab ein paar Punkte. Die Mieterhöhung darf meines Wissens nach, sofern Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, Wärmedämmung ect. maximal 11% betragen dies sollten sie schon mal prüfen.
Wenn der alte Mietvertrag bis 2009 lief und dann nichts neues vom Vermieter mitgeteilt wurde, verlängert dieser sich zunächst einmal stillschweigend unter Einbeziehung der geltenden Fristen die abhängig von den Gesamtmietjahren durchaus auch mehr wie 3 Monate reguläre Kündigungsfrist beinhalten kann.
Die Zusendung eines neuen Vertrages stellt zudem noch keine Kündigung dar !!!
Ist ja auch irgendwie logisch weil dadurch ja die Fristen die der Mieter geltend machen könnte, will er nicht dort wohnen bleiben, ausgehebelt wären. Folglich sollten sie mal schauen ob irgendwo das Wort Kündigung des Mietverhältnisses auftaucht.
Sollte dies nicht der Fall sein, ist das nur positiv, denn dann muss der Vermieter fristgerecht kündigen! Da wir jetzt bereits Mai haben wird das also frühestens zum 31.05 mit entsprechenden Kündigungsmonaten möglich sein. Fristlos ist nur möglich wenn sie z.B. ihren Verpflichtungen hinsichtlich Mietzins nicht nachkommen!
Steht da nichts von Kündigung würde ich sogar auf Zeit spielen und dem Vermieter zunächst einmal mitteilen das die "Kündigungsausschlussklausel von 2 Jahren für sie nicht in Betracht kommt und eine Fortführung des Mietverhältnis zu den neuen Bedingungen für sie so nicht tragbar sei, - dann muss der Vermieter entweder fristgerecht kündigen oder ein anderes Alternativangebot für die Fortführung des Mietverhältnisses zwecks Einigung erstellen! Auch ist eine Mieterhöhung für sie ab der Zusendung des neuen Vertrages noch nicht bindend, solange sie dieser nicht durch Unterzeichnung zugestimmt haben. Dies bitte einmal mit dem SB abstimmen, denn wenn der Vermieter kündigt muss eine Zusage für eine neue Wohnung erfolgen oder die Zustimmung zum Umzug !
Sollte noch was unklar sein, bitte PN schicken ich schau heute Nacht nochmal rein !