Beiträge von Horst GRUNERT

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    dann wirst du ja wohl in diesem Jahr nicht plötzlich vermögend geworden sein.

    na sag das nicht, soll Großeltern geben die für Ihre Kinder plötzlich alles möglich machen weil sie Oma und Opa geworden sind! Und warum sollte man auch erst seine Schulden zurückzahlen, bevor der neue 40"Plasma an die Wandhalterung kommt !!? Noch besser ist es wenn man dann in Privatinsolvenz geht !

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    sondern nur anteilig wenn du bei jemanden mitfährst.

    @ kitty 121 - aber er fährt doch gar nicht bei jemandem mit, deswegen ja auch mein Zaunpfahl mit dem Anhalter - oder kennst Du Leute die bei einem Anhalter kohle abkassieren dafür das der sie mitgenommen hat! Dann steht demnächst wohl bei jedem Tramper unter dem Ortsschild wo er hin will "no Cash by Stopping" oder " Cash by Arriving" - er hat doch das Auto!!

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    nur eben im Aufstockungsbereich

    @ Kitty 121 - hat mit der Problematik überhaupt nichts zu tun und ist zudem wahrscheinlich nicht notwendig weil die erste Abrechnung volle 6 Wochen umfasst wenn dann noch aufgestockt werden muss, na dann Hallelujah für das Deutsche Tariflohnsystem ! Wir sind ja nicht in Rumänien !

    @ likeanangel - grundsätzlich ist das so auch richtig gehandthabt, was das Job-Center da macht, denn: für den vollen Monat April steht Deinem Schwager noch ALG II zu weil das erste Einkommen erst am 15. des Folgemonats eingehen wird, es lag also während des Monats April noch im vollen Umfang eine Bedürftigkeit vor. Im Mai ist zwar auch eine Bedürftigkeit gegeben aber diese besteht nur bis zur Mitte des Monats und von da ab nicht mehr. ALG II wird aber immer vorab gezahlt also am Monatsanfang für den Monat Mai, April usw. ist quasi ein Vorschuss und um diesen könnte jemand seinen Arbeitgeber auch bitten wenn er eine neue Arbeit antritt, also eigentlich auch schon am 01.04 und von daher bestünde im Grunde schon von dem Tag an keine Bedürftigkeit mehr und wäre eigentlich auch im April schon ungerechtfertigt gewesen. Da aber den Ämtern bekannt ist das so eine Praktik nicht nur unrealistisch ist, sagt man das die Bedürftigkeit im April noch bestanden hat, schließlich muss der AN ja auch zur Arbeit gelangen und sich von etwas ernähren. Das Amt hat dafür das aber die Bedürftigkeit mit dm Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme wegfällt den §16 Einstiegsgeld und dieser ist Eingliederungsbeihilfe für den AN für AG gibt es auch etwas ähnliches. Dies hat dann aber nichts mehr mit dem ALG II im herkömmlichen Sinne zu tun und müsste extra beantragt werden. Leider werden die Leistungsbezieher nicht unbedingt so aufgeklärt das dis jedem sofort klar ist, manwird grob informiert das jede Veränderugn dem SB anzuzeigen ist und der hat eigentlich richtig, umfassend und vollständig einem Hilfesuchenden zu beraten, aber man kennt das ja 7 Min hat jeder SB in der Regel für einen Kunden Zeit zu haben, so schnell kann a) kein Mensch sprechen und b) kein unerfahrener Kunde das Verwaltungschinesich durchblicken!
    Dein Schwager, und das kann man ihm jetzt schon vorwerfen, hätte also eigentlich wissen müssen, weil ja schon mal in dieser Situation, das er dieses Einstiegsgeld ab dem 01.04. hätte geltend machen müssen! Wenn jetzt also das Amt schon für April keine Rückforderung stellt, dann ist er mit den 2 Wochen Ausfall/ Rückforderung noch gut bedient. Trotzdem würde ich an seiner Stelle diese scheinbar nicht erfolgte Information zum Anlass nehmen für den gesamten Zeitraum 01.04.-15.05 dieses Einstiegsgeld auch jetzt noch zu fordern und wenn es nur anteilig bewilligt wird, so ist dies immer noch eine gewisse Schadensbegrenzung. Denn der Hauptanteil seines Verdienstes geht ja sicherlich für die versorgung bis zum nächsten Gehaltszugang drauf!

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    er meinte, dass es hier ortsüblich wäre, dass die wohnungen renoviert sind. ich war froh, dass ich eine wohnung gefunden hab die preislich passt weil die mieten hier relativ hoch sind

    @ cheshirecat - grundsätzlich kann ich was den ersten Punkt Deiner Fragestellung betrifft Gawain nur zustimmen, bisweilen weis ich aber das JC auch schon mal eine Waschmaschine die zuvor nicht vorhanden war über die Regelung Erstausstattung gewährt haben obwohl bereits eine Erstausstattung im sonstigen vorhanden war und da vertrete ich auch die Ansicht das hier auch nicht mehr von einer Erstausstattung zu sprechen ist. Dies wird halt von JC zu JC auch schon mal anders gehandhabt, zudem ein Bett zum Schlafen insbesondere für das Kind sollte schon auf irgendeinem Weg herangeschafft werden, Lösung ist sicherlich dies auf Darlehnsbasis zu gewähren - heisst für den Leistungsbezieher aber auch im Umkehrschluss einige Monate etliches weniger an ALG II durch die Darlehnsrückerstattung, da sollte man überlegen was für einen sinnvoller ist bisweilen bekommt man den einen oder anderen Einrichtungsgegenstand auch schon mal günstiger indem man sich einfach mal umhört und umschaut wer vielleicht grade ein Sofa oder Schrank abzugeben hat, denn dort ist meist sogar noch mehr vorhanden was die Leute dann auch gleich mal mit los werden wollen!
    Zum Punkt Renovierungskosten vertrete ich aber eine andere Auffassung und der Zuschuss steht einem zwar nicht automatisch zu, er kann aber durchaus gewährt werden und dies hat nichts mit den ortsüblichen Gepflogenheiten zu tun, das sollte dem SB auch klar sein und das würde ich ihm auch so mal rüber bringen wenn er meint solch einen Mist zu erzählen, denn hier handelt es sich eindeutig um eine Ermessensentscheidung, somit geht das einzig auf seine Entscheidungsfreiheit zurück und das mit einer ortsüblichen Gepflogenheit zu erklären mag vielleicht eher von der Position wo er sich zum Zeitpunkt einer solchen Aussage befindet abhängig sein, dort im JC mögen das ja alle so sehen, weil vom Teamleiter so interpretiert und geschult, bei einer Kann-Bestimmung steht aber vielmehr im Raum das man hier von Fall zu Fall anders entscheiden kann, als grundsätzlich alles ablehnen zu können. Alternativ kann man nämlich auch entscheiden dies auf Darlehnsbasis zu gewähren - und die angebliche noch Bewohnbarkeit ist darüber hinaus ein weiteres ziemlich dummes Argument, denn wenn ein Vermieter einem Mieter die Wahl der Gestaltung einer Wohnung selbst überlassen will macht es sogar mehr Sinn diese nicht vorab zu tapezieren, was auch kein renovieren darstellt. Ansonsten, das muss man nämlich auch mal überlegen, müsste ein Mieter die grade frisch tapezierte Wohnung auf eigene Kosten beim Einzug und beim Auszug nochmals Kostenintensiver umgestalten, somit ist das ortsübliche Gebähren ein ziemlich merkwürdiges, dies trifft man eher dort an wo Wohnungsbaugesellschaften aktiv sind! Hier einfach den Antrag stellen und dann "kann" der gute SB ja ablehnen, dann kann er wenn er dies für richtig erachtet ja auch gerne etwas mehr Arbeitsaufwand betreiben, einfach danach Widerspruch einlegen und sich auf die Kann-Bestimmung berufen; denn dann kann sich auch noch die Widerspruchsstelle damit befassen und eventuell sogar noch anders entscheiden ! Grade was diese Kann-Bestimmungen betrifft, ist es meines Erachtens notwendig die JC immer wieder mal auf ihren eigentlichen Zweck zu stupsen und nicht nur weil die Haushaltslage mal wieder leere Kassen vermeldet wird alles grundsätzlich abgelehnt.

    @ kristin 11 - Wer hat Dir denn die eidesstattliche Versicherung abgenommen !??????


    In der Regel ist das doch nur der Gerichtsvollzieher und der kommt morgends, wenn die arbeitende Bevölkerung außer Haus ist an die Wohnungstür und klingelt dort erst einmal, warum wohl ??? Wenn der dann die faulen ALG II Bezieher aus dem Bett geklingelt hat, schaut der sich erst mal bei denen um, und warum macht er das ??? Wenn der sich dann einen Überblick über das zur Pfändung in betracht kommende Inventar gemacht hat, fragt er ja auch meist ob Du bezahlen kannst, von was Du lebst und das er da einen Titel hat, dann fragt er Dich nach weiterem Vermögen und wenn der dann irgendwann zu dem Schluss kommt das sich das Ganze nicht lohnt lässt er Dich eine Erklärung unterschreiben, mit Rechtsbelehrung. Wenn Du die nicht unterschreiben willst ruft der die Jungs mit dem Blaulicht und dann kriegst Du ein kostenloses Taxi zwecks Erzwingungshaft - oder Du unterzeichnest das was er festgestellt hat, nämlich das bei Dir nix oder nur das von ihm beklebte Inventar zu pfänden ist. Danach ist der dann erst einmal in der Regel für 3 Jahre nicht mehr bei Dir, bis die EV erneuert werden muss. Kommt der jetzt also in Deine neue Wohnung, vollgepckt mit all Deinen Reichtümern, beginnt der Spaß von Neuem. Klar das der dann deine vergoldeten Apfelsinenkisten erneut als Pfändbares Inventar ermitteln kann, wenn er zwischenzeitlich auftaucht hat das wohl eher damit zu tun das noch ein anderer Gläubiger auch etwas Kohle von Dir haben möchte , aber meist kennt der GV bis dahin sowieso Deine Situation in und auswendig und Du findest nur noch eine Mitteilung in Deinem Briefkasten zwecks Termin in seinem Büro, da kannst Du natürlich unwahre Angaben machen, aber dann bist Du auch ganz schnell für die nächsten Jährchen hinter Schwedischen Gardinen, weil das wie Meineid behandelt wird.Deswegen ja auch "an Eides statt" die Versicherung von Dir das Du wahrheitsgemäße Angaben gemacht hast!

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    es fällt nur (und mal wieder) auf, dass es genau 40 x 150 € = 6000 € passt. die von der arge sind ja auch nicht blöd.und allein deine frage hier lässt tief blicken! wenn du nichts zu verbergen hast, dann mach dir auch keinen kopf. aber wenn ich mir deine bisherigen fragen so anschaue, dass sieht schon alles nach mehr nehmen als geben aus!

    Du bist aber auch ein kritischer Zeitgenosse "lacki" - bei Dir kommt man sich vor wie bei Scotland Yard ! Das melange_1 nur Angst um Ihre Kohle hat ist doch offensichtlich, deswegen krieg ich ja auch die Kritik vollends ab weil sie und Ihr Lebensgefährte haben ja beide auch noch Verpflichtungen gegenüber Kindern ! Apropo Kind davon war im Eingangstread auch nichts zu lesen, wohl wegen dem Kindergeld, ist unter ALG II dann ja auch kein Einkommen, zumindest wohl nicht bei dem Rechner den man benutzt und in punkto Schönvermögen zählt dann jedes Einkommen wohl auch extra, ich denke mir dann einfach mal meinen Teil und wenn sie Glück hat fragt der SB nicht danach wie man mit ALG I in 12 Monaten 5000€ dazu sparen kann, weil das ja in das Schonvermögen fällt und weil man dann nicht dazu eine Auskunft geben muss wenn der SB die Bedürftigkeit ermittelt, selbiges gilt dann auch wohl für den Lebenspartner ( weil der ja auch noch anderen gegenüber Unterhaltspflichtig ist) und somit auch nicht der BG zuzurechnen ist sofern noch keine 12 Monate Zusammenleben die Annahme eines eheänlichen Verhältnisses in Betracht kommen lassen, deswegen ja auch nichts zum Kind weil man da von Seiten des SB dann ja grundsätzlich schon mal davon ausgehen könnte! Ist mir auch einfach zu blöd ständig von den Leuten noch ne Info, und noch ne Info so hinten herum reingeschoben zu bekommen! Sollen sie doch auf's Amt dackeln und da auf die Fresse fliegen! Wir sind ja hier alle ohne entsprechende Erfahrung und wollen ja nur das die nichts bekommen !!

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    Ja ja, man fängt schon eher mit dem lernen an (hoffentlich), aber die "Lehre" kann man mit 16, sogar mit 15 (bei Quali) beginnen. Da ist man mit 18 nicht nur volljährig - man verdient schon "fett" Kohle *gg*.

    Jaja heißt: :leck mich am A...!


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    Also ich weiß nicht, einen Kredit aufnehmen um was auf Seite zu haben... das ist doch zinstechnischer Selbstmord.

    ...kommt wohl eher auf die Höhe des Kredits an und wo man den nimmt :D bei Luigi aus Sizilien wird es wohl danach aussehen! :D Der Pate hat auch nichts mit dem Pater zu tun, letztere sind zwar auch Halsabschneider aber Selbstmord ist in der Kirche verpöhnt und somit ist ja schon mal eine Alternative gegeben bei der dies nicht der Fall sein muss, und "wer suchet, der findet" die Hausbank muss es sicherlich auch nicht sein!

    @ melange1 -

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    Wenn ich jetzt nach einen Jahr arbeitslosengeld Harz4 beantrage und habe auf einmal ein schonvermögen von 6000 eur obwohl ich damals nur 1000 eur hatte

    weist Du, über das Schonvermögen wird man sich sicherlich nicht so sehr wundern, sondern sich eher fragen wie man mit ALG I 5000€ zusätzlich ansparen kann, denn so dolle ist es mit dem ALG I doch eigentlich auch nicht beschieden, das man Monat für Monat 500€ bei Seite packen könnte. Aber vielleicht hast Du es ja im Lotto gewonnen oder Dein Auto verkauft !? Ist schon erstaunlich ! Aber Du hattest ja noch einen geringfügigen Job und durftest deshalb sicherlich in vollem Umfang ALG I beziehen !? Und der Rest stammt jetzt von Deinem Lebenspartner, qausi als Beteiligung am gemeinsamen Haushalt, nicht wahr !?


    Ich denke mal das mit dem Schonvermögen dürfte jetzt bei 2 Persoen in der BG auch nicht so sehr das Problem sein! Vielmehr wird sich die Frage ergeben in wieweit bei der BG mit Deinem Lebenspartner, überhaupt noch ein Leistungsanspruch auf ALG II gegeben sein wird! ? Bei dem was Du an Sparpotential besitzt sehe ich da absolut keine Notwendigkeit gegeben das ALG II bewilligt werden müsste, weil anzunehmen ist das sich Dein Lebenspartner ganz ordentlich an eurer Zweisamkeit beteiligt ! :D

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    Wird nur schwierig mit dem Nachweis. Denn der AG wird das natürlich leugnen. Und dann steht Aussage gegen Aussage. Und,ob vom Kollegenkreis u nter diesen Umständen Unterstützung kommt, darf auch bezweifelt werden.


    Ich habe die Erfahrung gemacht wenn man den ersten Schritt macht, dann trottet die Herde in den meisten Fällen hinterher! Notiert man sich soviele Kollegen wie nur möglich und lässt die über den RA als Zeugen zum Gerichtstermin vorladen; dann kommt bei Gericht immer die Wahrheit ans Tageslicht, denn die Angst vor einem Arbeitsverlust ist das eine, die Angst vor einem Meineid oder einer Falschaussage sollte man nicht unterschätzen, zum einen sind die Richter auch nicht ganz doof und zum Anderen kann sich, jemehr Zeugen man lädt keiner sicher sein das der vor ihm im Gericht befragte nicht schon längst die wichtigen Informationen preisgegeben hat. Man sollte nicht immer alles nur mit der Brille des Pessimisten betrachten! Wer nichts wagt, der kann auch nichts gewinnen!°

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    muss ich mich jetzt erstmal bei Jugendliche Jobcenter melden oder direkt bei der normalen Jobcenter?


    also wenn es da bei Dir tatsächlich sowas wie ein Job-Center nur für Jugendliche oder auch nur eine solche Abteilung geben sollte wäre mir das ganz neu - aber ich lass mich da gerne eines Bessern belehren. Bisher kenne ich nur beim Arbeitsamt sowas wie eine Abteilung für Schulabgänger und Ausbildungsplatz Suchende!


    Ansonsten würde ich sagen wenn das Kindergeld weg fällt unbedingt dem Amt darüber Mitteilung machen, dann werden wohl mehr Leistungen seitens des Job-Centers fällig !

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    Ich bin dann raus hier, das gebe ich mir nicht

    musste auch nicht, hast ja bald Abi und dann kannst Du studieren und auf Großkotz machen. Die Wahrheit ist bisweilen hart zu ertragen und der einer haut jemandem eine auf's Maul und der andere kloppt großkotzige Sprüche, zu ersteren zählst Du jedenfalls nicht ! Weißbrot ist halt matschiger und inhaltsloser wie Graubrot, deswegen macht es ja auch dick und träge und kommt ins Mett!


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    klar bist du meiner meinung:

    nee lacki, wird mir nie mehr passieren auf dem Westerwelle, Rösler, Lindner Zug aufzuspringen, wir treffen in diesem Punkt nur das gleiche Ziel und solange es um seinenen verdienst und sein Bemühen ging kann ich ihn nur unterstützen aber den Sprit auch noch bezahlt haben zu wollen, da sehe ich bei dem Jung doch des Eifers ein wenig zuviel. Meine Jungs rödeln jedes Wochenende genau wie ich es früher gemacht habe um sich das Auto zum Lehrbetrieb, der Schule und in der Freizeit in der sie Arbeiten und sich was dazu verdienen, leisten zu können und sie teilen es sich sogar! Und so eine Piselnase meint besonders schlau zu sein ! Den muss ich mir auch nicht geben aber wäre ich sein Vater würde ich ihm eine geben wenn er so unverschämt daher kommt ! Und das vor allen Leuten, mein Jüngster hat das mal mit 15 im Jugendzentrum gemacht, danach war es da mucksmäuschen still, kannst Du mir glauben. Da wusste jeder was die Uhr geschlagen hat, und was Respekt ist, aber ohne den Zusatz "Alter"

    Hallo Herr Krischnak,


    bin grade etwas kurz angebunden, aber schon mal vor ab ein paar Punkte. Die Mieterhöhung darf meines Wissens nach, sofern Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, Wärmedämmung ect. maximal 11% betragen dies sollten sie schon mal prüfen.


    Wenn der alte Mietvertrag bis 2009 lief und dann nichts neues vom Vermieter mitgeteilt wurde, verlängert dieser sich zunächst einmal stillschweigend unter Einbeziehung der geltenden Fristen die abhängig von den Gesamtmietjahren durchaus auch mehr wie 3 Monate reguläre Kündigungsfrist beinhalten kann.


    Die Zusendung eines neuen Vertrages stellt zudem noch keine Kündigung dar !!!


    Ist ja auch irgendwie logisch weil dadurch ja die Fristen die der Mieter geltend machen könnte, will er nicht dort wohnen bleiben, ausgehebelt wären. Folglich sollten sie mal schauen ob irgendwo das Wort Kündigung des Mietverhältnisses auftaucht.


    Sollte dies nicht der Fall sein, ist das nur positiv, denn dann muss der Vermieter fristgerecht kündigen! Da wir jetzt bereits Mai haben wird das also frühestens zum 31.05 mit entsprechenden Kündigungsmonaten möglich sein. Fristlos ist nur möglich wenn sie z.B. ihren Verpflichtungen hinsichtlich Mietzins nicht nachkommen!


    Steht da nichts von Kündigung würde ich sogar auf Zeit spielen und dem Vermieter zunächst einmal mitteilen das die "Kündigungsausschlussklausel von 2 Jahren für sie nicht in Betracht kommt und eine Fortführung des Mietverhältnis zu den neuen Bedingungen für sie so nicht tragbar sei, - dann muss der Vermieter entweder fristgerecht kündigen oder ein anderes Alternativangebot für die Fortführung des Mietverhältnisses zwecks Einigung erstellen! Auch ist eine Mieterhöhung für sie ab der Zusendung des neuen Vertrages noch nicht bindend, solange sie dieser nicht durch Unterzeichnung zugestimmt haben. Dies bitte einmal mit dem SB abstimmen, denn wenn der Vermieter kündigt muss eine Zusage für eine neue Wohnung erfolgen oder die Zustimmung zum Umzug !


    Sollte noch was unklar sein, bitte PN schicken ich schau heute Nacht nochmal rein !

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    Dann nenn mich halt unverschämt.
    Aber das Geld kriege ich so für den Bus, also mir egal...

    Xha, mach ich - Du bist unverschämt !!!! - und noch was, vielleicht begreifst Du es ja, Du kannst beim Amt gar nichts stellen, denn Du gehörst zur Bedarfsgemeinschaft Deines Vaters, wenn also jemand auch für die Bus Fahrkarte Leistungen beantragen kann, dann nicht Du, sondern nur Dein Vater ! Alles Klar !??? Und egal ist ein Harzer Roller! Der stinkt bekanntlich von allen Seiten ! Wenn Du nicht weist was das ist, google mal !

    xha, zunächst ging es bei Deimem Tread nur um den Zuverdienst, - es gibt einen Spruch: wenn man den Leuten den kleinen Finger gibt, musste immer vrdammt aufpassen, denn die meisten wollen dann gleich die ganze Hand. Ich bin zwar nicht der Meinung von "lack" aber man kann es auch übertreiben. Als Schüler hast Du sicherlich genau die gleichen rechte wie jeder andere Schüler, nämlich in erster Linie mal jenen Hintergrund das eigentlich Deine Eltern für Deinen Unterhalt aufkommen sollten.Ich bin Sommer wie Winter fast 2 Jahre lang Morgends um 06:15h von Zuhause aus über 10 Km zur Arbeit und von da nochmal ungefähr 0,5 km zur Abendschule und ab 21:30 dann die volle Strecke wieder zurück gefahren mit dem Fahrrad gefahren und zudem über ein Jahr lang auf der Arbeit als Jungbote mit einem Zustellerrad (so wie sie die Postboten bisweilen noch haben) 8 Stunden durch Osnabrück und das Umland geradelt, etwas Bewegung schadet auch sicherlich Dir nicht. Und unsere Eltern sind bisweilen auch mehrer Jahre im Sommer Barfuss zur 2 Km entfernten Schule gelaufen, niemanden hat das in irgendeiner Form geschadet. In Anbetracht der Situation Deiner Eltern habe ich Verständnis dafür das man als Schüler nicht unbedingt seiner verdienten Einkommen beraubt werden sollte, so wie es die ALG II Gesetze mit den Kindern von Leistungsbeziehern machen, aber Irgendwo sollte Dein Anspruchsdenken auch mal eine Grenze finden. Bei mir war nicht mal während der regulären Schulzeit das Geld für die notwendigen Bücher auf der Realschule während der Regelschulzeit drin, durfte meinen Abschluss auf der Abendschule machen und Du besitzt hier echt die Unverschämtheit auch noch die Spritkosten für Dein Auto einzufordern, das ist absolut daneben!

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    je mehr man für sich arbeiten lässt, je teuer wird es

    @ lacki - meine Badewanne ist gleich voll, bei den Tränen die mir da kommen, warum lassen dann soviele AG Schwarz arbeiten ??? Sicher doch nicht, weil es sich nicht lohnt ??? Jetzt hör blos auf mir die ganzen Nebenkosten aufzulisten die bisweilen sogar richtig hilfreich sind die Gewinne zu verschleiern! Je mehr Mitarbeiter ein Unternehmer hat um so mehr wird auch geklaut, bisweilen aber vom Chef selber mehr wie von seinen Angestellten und dies wird dann den unzuverlässigen ungelernten in die Schuhe geschoben, diese Sauereien sind doch auch bekannt. Wer da trickst und Leute schwarz arbeiten lässt, der wird sich nicht über die Mehrkosten beim Steuerberater aufregen, sondern gucken das er pro Mitarbeiter seinen guten Schnitt macht! Warum sind denn so viele Berufsgruppen gegen die Zertifizierung ihres Unternehmens ??? Wieviele AG müssen angeblich Ihre Mitarbeiter da und da abholen und haben die km tatsächlich dann für ein langes Wochenende im 1000 km entfernten Urlaubsgebiet verfahren, Wieviele Chef's setzen denn Mitarbeiter-Essen ab obwohl sie mal eben mit einem guten Bekannten zu Mittag gespeist haben, die Quittung ist dabei doch auch kein Problem mehr, jedes gute Stammlokal gibt da auch schon mal ne Quittung von einem Gast weiter der keine verlangt hat wenn der Cheff da oft genug zum futtern kommt! Also lacki, jetzt mach mal hier nicht auf Armentuch ! Da werden Fahrkosten steuerlich abgesetzt für Projektbetreuung und in Wirklichkeit fährt die Ehegattin mit dem Wagen zum Tennisplatz ! Aslo auf dem Finanzamt hast Du auch noch nie gearbeitet. Wenn es sich nicht lohnen würde würden die AG dabei doch niemals mitspielen so gruselig ist die Personalsituation auf dem Arbeitsmarkt dank der 400 € Jobs nun doch auch nicht !


    Nur mal zu Gewinnen die nicht gemacht werden etwas aus meiner ehemaligen beruflichen Tätigkeit: Wenn Du zum Zahnarzt gehst und eine neue Krone brauchst, dann kriegst Du irgendwann die Rechnung über die Zahntechnische Leistung auf welcher die Position "Gold" fast immer den dicksten Batzen ausmacht, der Goldeinkauf des Zahnarztes oder des Labors ist dabei fast doppelt so hoch wie der Feingoldpreis . hat damit zu tun das es Legierungen sind. In der Regel sind 8-10€ Rabatt pro/g auf besagte Preise keine Seltenheit. Hast Du da schon mal eine Orginaleinkaufsrechnung bekommen? oder Rabatt inirgendeiner Höhe ? Dies wird immer mit Lagerhaltung argumentativ vom Tisch gefegt und das wo viele über sogenannte Kommissionslager verfügen, also eigentlich keine Kosten für Lagerhaltung haben und was passiert mit der Alten Krone ? Die spendet der Dok dann für Projekte im Kongo oder Vietnam, und wenn ich das Zeug dann abgeholt habe, weil etwas muss man ja als Schleifstaub deklarieren, dann waren die schon angepisst wenn da 10% für die Bearbeitung drauf gingen weil der Zweitwagen für die Ehefrau war eigentlich mit Sonderausstattung verplant, und die Auszahlung sollte am Besten Bar in der Schweiz erfolgen, noch Fragen,? weist Du wieviele Edelmetalle in alten Handys oder PC's sind !? Erzähl mir doch nicht das ein Unternehmer der seit Jahren ein Geschäft am Laufen hat verhungert!