Beiträge von Horst GRUNERT

    Zitat

    Fakt ist, ich brauche eine Grundsicherung, weil ich nicht zu dem Elternhaushalt kann, punkt. Und ich kann mir beim bestem Willen nicht vorstellen, dass mir derartiges NICHT zusteht, oder siehst du das anders?

    Genau so ehe ich das ! ALG II steht Dir zunächst einmal nicht zu, aus bereits dargelegten Gründen., die da lauten: Deine Eltern die aj nicht Zuhause rumsitzen wollen - weshalb ja Deine Mutter auch beide Jobs aufgeben muss - sind dazu verpflichtet Dich zu versorgen und ebenso bist Du auch verpflichtet diese Versorgung zunächst einmal anzunehmen, willst Du aber nicht und um das zu untermauern erklärst Du bei Deinen Eltern nicht wohnen zu können. Weil Depressiv und Psychisch krank Du mit Ihnen nicht klar kommst - stell Dir vor so würden auch alle anderen Jugendlichen argumentieren - Leben heisst nicht nur die Zuckerseite geniessen zu können, sondern sich auch mit der zunächst einmal härteren Seite auseinander zu setzen. Dein Satz "Fakt ist, ich brauche eine Grundsicherung, weil ich nicht zu dem Elternhaushalt kann, punkt."Ich hab es in ROT mal auf den von Dir angesprochenen Punkt gebracht. Und sage dazu mal folgendes: "Dann lerne es!


    Es gibt überhaupt nichts daran zu beschönigen, Du willst mit Deiner Freundin zusammen leben und aus diesem Grund versuchst Du ein "nicht bei Deinen Eltern leben können" als Vorwand für einen Dir doch Berechtigt zustehenden Leistungsanspruch zu erstreiten nur gibt es diesen Anspruch nicht für Dich, zumindest nicht gegenüber dem Leistungsträger und der Grund ist so simpel wie einfach und heißt "Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern" die können dann ja zunächst einmal erklären ob sie dazu in der lage sind oder nicht und erst dann wenn die beide erklären das sie dies nicht können kann der Leistungsträger darüber nachdenken ob er Dir diese Hilfe gewährt, einen Anspruch wie Du ihn ableiten willst hast Du nicht, das dürfte eigentlich nicht schwer zu begreifen sein. Wenn der lesitungsreäger dann bereit ist Dir weiter zu helfen wirst Du die Überprüfung Deiner Angaben über Dich ergehen lassen müssen und wenn Du dann nicht mit dem falschen Selbstverständnis zur Sache mit dem dann zuständigen SB gemeinsam nach einer Lösung suchst, wird der vielleicht auch bereit sein den einen oder anderen Sachverhalt so zu bewerten das für Dich eine Hilfe heraus kommt, aber geh nicht mit der Selbstverständlichkleit an das Ganze heran wie Du es hier tust.


    Andere von denen Du hier sprichst, so wie ich. haben bisweilen nämlich dieses Anrecht erwirtschaftet, auch wenn "lacki" das hier gerne anders darstellt.allerdings würde er Dir vermutlich noch viel krasser sagen das es für Dich eigentlich nichts zu fordern gibt! Ich habe etliche Jugendliche kennen gelernt die erzählen das sie arbeiten wollen und Jahr für Jahr wieder keine Lehrstelle bekommen weil sie nicht wollen. Ich weis das sie Arbeiten können aber dem Arbeitsverhältnis steht die Sauftour und das Gaming mit Freunden am Wochenende leider entgegen. Papa und Mama drücken die Kohle ab - meist das ganze Kindergeld - und damit wird dann die ersten beiden Wochenende im Monat Party gemacht und an den anderen Wochenenden regiert dann der Frust und es wird Scheisse gebaut, gekifft, gechillt usw.- Mein ältester Soihn hat auch mehrere Gesundheitliche Handycaps war auch in zig Therapien und hat trotz Legasthenie das Fachabi geschafft, und mit der ersten Bewerbung einen Ausbildungsplatz bei einem Deutschen Großkonzern bekommen der Jüngwere macht grade sein Abi und wird wohl zwischen 1,3 bis 1,7 abschließen wenn nichts schief geht, er wird Studieren und bekommt grade in dieser Woche einen Praktikums und einen Werksvertrag Werksstudentenvertrag bei einem Telefon und Internetanbieter aus Schweden, zudem macht er am Wochenende in zwei Discozheken den Gläsersammler oder Cocktailmischer der Große hat zudem vor der Ausbildung jedes Wochenende Geld verdient indem er mit einem Bekannten die Produktionsbänder in diversen Untenehmen gewartet hat und das alles wo der Papa seit Jahren in HARTZ IV steckt, der Mehrbedarf nicht bewilligt wurde und das Umgangsrecht seitens der Mutter immer wieder geblockt wurde. Der Jüngere hat zudem auch eine Freundin aber trotzdem wären beide Jungs bereit Ihren Vater zu unterstützen, was ich aber grundsätzlich ablehne - egal wie knapp es bei mir ist, für meine Jungs zweig ich ab was ich abzweigen kann! Mit beiden jungs gab es auch schon mal die eine oder andere Meinungsverschiedenheit, aber beide wissen auch das sie mit allem zu Ihrem Vater kommen können, in Deiner ganzen Auflistung lese ich aber nur das Du nicht mit Deinen Eltern klar kommen willst und das Du aufgrund Deines Ego's eine Anspruch hast - mit einer Selbstverständlichkeit, der ich schon deshalb einen Dämpfer verpassen muss. Denk mal drüber nach und frag Dich warum Du nicht mit Deinen Eltern klar kommst. Übrigends gemobbt wurde mein Ältester auch in der Schule wie im Freizeit-Centrum, diese Leute die das gemacht haben sind seit über 10 Jahren auf der suche nach einem Ausbildungsplatz, haben nach einem Halben Jahr Ihren Führerschein wieder abgeben dürfen und dürfen wenn sie das ehemals gemeinsame Hobby im Internet recherchieren feststellend das da jemand unter den Top Spielern in der Deutschen Meisterschaft steht der genau so aussieht und auch noch so heißt. Auch das geht mit HARTZ IV und auch ohne!


    niemand sagt das es leicht ist eine Arbeit zu finden,aber man muss auch grundsätzlich dazu bereit sein, ich habe schon Gartenarbeiten gemacht, Beronzäune gesetzt, Tonnen von Schutt und Sand mit der Schaufel bewegt Altbauten entkernt, Dachböden ausgebaut, Umzüge gemacht, Sekurity gemacht und selbst jetzt wo ich nicht mehr so gut zu Fuss bin findet sich Arbeit wie z.B. eine Excel Auflistung für die Ausgaben aus einem Mietshaus zu erstellen. weil die bekannte dies zeitlich nicht mehr auf die reihe bekommt! Es geht also immer was ! Und alles zu vernünftigen Entlohnungen!

    Warum sollten die Dir das verweigern ? Wenn Du zu Deinem Lebensgefährten ziehst besteht zudem für das Job -Center die hohe Wahrscheinlichkeit das er Dich mitversorgen kann auf jeden Fall würde doch eine Miete wegfallen wenn Ihr zusammen zieht. was passieren kann ist das man Dir den Umzug nicht bezahlt, aber solange das Amt einsparen kann sind sie vom Grundsatz her sogar verpflichtet, dies zu tun! Solltest die Absicht aber vorab nicht nur mit dem SB Deines gegenwärtigen Job-Centers sondern auch mit dem des zukünftigen Job-Centers sofern noch notwendig, absprechen!

    Zitat

    Es bekommen so viele Hartz 4 die es wirklich nicht verdient haben, das muss man ganz einfach mal sagen.

    @ Darkness - Wer hat es denn Deiner Meinung nach verdient ??? Würde mich mal interessieren! Ich stelle mir grade die Frage ob es auf dieser Welt überhaupt Menschen verdient haben um Hilfe ersuchen zu müssen, egal wo sie sie leben!!? Haben es nicht vielmehr alle Menschen gleicher Maßen verdient die Resourcen die es auf dieser Welt gib zu gleichen Teilen nutzen zu dürfen und ist es in diesem Zusammenhang nicht die verdammte Pflicht eines jeden Menschen auch alle anderen Menschen ebenso an diesen Resourcen teilhaben zu lassen !??? Und wenn das so ist, kann man dann nicht von jedem verlangen das er hierzu nach besten Können dazu beiträgt ??? Solange es aber Menschen gibt die lieber nur nehmen wie geben wird sich daran wohl nichts ändern und das Nehmen sollte man jetzt nicht zuerst auf die ALG II Leistungen beziehen sondern mal bei denen schauen die viel mehr haben wie sie eigentlich benötigen um durchs Leben zu kommen !

    Zitat

    Meine Mutter müsste dann einen Job kündigen oder sogar beide und Hartz 4 beantragen

    Dann wird sie kein ALG II bekommen weil sie die Situation der Hilfebedürftigkeit vorsätzlich herbei führt ! (Mal so neben bei zu dem Punkt es gibt soviele die unberechtigt kassieren, das wäre dann genua so ein Fall !)

    Zitat

    Das heißt, für mich wäre da sowieso kein Platz in der Wohnung.

    Mag ja sein, ändert aber nichts an der Tatsache das beide Eltern nicht nurt Deiner Schwester gegenüber Unterhaltspflichtig sind sondern auch Dir gegenüber diese Pflicht haben! (und dieses sollten sioe nicht auf den Staat abschieben!

    Anmerkung - die zwischenzeitlich erstellten Treads habe ich in meiner Antwort noch nicht berücksichtigen können, einiges was ich vermutet habe trifft zu anderes wiederum nicht !
    Deine Eltern sind Dir gegenüber beide Unterhaltpflichtig als da ist mehr zu leisten als nur das Kindergeld und damit ist ALGII wie ich schon vermutet hatte ein ganzes Stück nach hinten gerutscht. für Deine Freundin ist die Situation klar, stellt sich nur die frage ob es nach Deinem Willen geht oder dem der Eltern wenn sie zu Dir ziehen sollte, auf jeden Fall schaffst Du Dir damit dann neue Probleme - ob das sein muss !?

    Zitat

    Hab ich Anspruch auf eine Wohnung und Hartz 4?

    Nein! Die Antwort von Birgit63 mag zutreffen, aber sie geht hier von Voraussetzungen aus die hier keine Erwähnung gefunden haben !


    1. Es wurde nichts dazu gesagt in wieweit beide Elternteile in der Lage sind Ihrer Verpflichtung zum Unterhalt gegenüber Ihrem Sohn nachzukommen!
    @ Birgit 63 Du setzt hier einfach voraus das die Eltern dazu nicht in der Lage sind, was wenn sie über Vermögen verfügen und beide Berufstätig sind und Ihren Sohn untertsützen können!?
    2.

    Zitat

    Ihr könnt euch dann eine Wohnung suchen. Die wird dir dann aber nur zur Hälfte bezahlt. Die andere Hälfte muss deine Freundin bezahlen.

    zumindest halb richtig wenn man davon ausgeht das es dem Kind nicht zuzumuten ist bei einem oder abwechselnd bei beiden Elternteilen versorgt zu werden. Die Aussage "Depression und andere Psychische Probleme " reicht sicherlich nicht aus um mal eben die alleinige Wohnungsanmietung (auch mit der Freundin zusammen) zu rechtfertigen. In der heutigen Zeit, wird die Depression schnell mal von den Hausärzten und Fachärzten bescheinigt, dies hat aber nicht den Grund das zunehmend mehr Erkrankungen im herkömmlichen Sinne entstehen, sondern weil die Pharma Industrie hier einen schönen Absatzmarkt geschaffen hat und die Ärzte gut daran mit verdienen, daher wird eine Prüfung dieser Aussage ganz sicher von einer Amtsärztlichen Untersuchung begleitet.
    Jeder leidet heute unter Stress und bekommt Depressionen, trotz allem Verständnis für die wirklich arg betroffenen Fälle würde ich aber gut 2/3 dieser beschiedenen Fälle einfach mal unter der Kategorie "faule Ausrede" platzieren, denn Stress hat nur jemand der den Leistungsanforderungen der Gesellschaft nicht mehr gerecht werden kann, also im Grunde alles Luschies die dank Schule und PC nie gelernt haben sich mal etwas anzustrengen und zu quälen ! Das Leben ist aber kein Zucker schlecken. Ich will aber Darkness hier nicht Unrecht tun und mal annehmen das es vom Amtsarzt bestätigt würde, dann besteht aber eigentlich immer erst noch mal die Pflicht mittels Therapie und Medikamente an dieser Situation zu arbeiten bevor von Amtwegen das Anrecht auf eine eigene Wohnung zugestanden würde.bzw. müsste!


    3.Wenn die Eltern den Unterhalt nicht aufbringen können und vielleicht selber schon Leistungen beziehen, würden die hier gemachten Aussagen eigentlich sogar einen Sozialmissbrauch aufdecken, weil sie seit 3 Jahren Leistungen für den Sohn in der erhalten und diese nicht erbracht haben, wobei sich "Darkness" zumindest in den letzten 2 Jahren mit Strafbar gemacht hat, da er seiner Meldepflicht, der er innerhalb dieser BG dann unterliegen würde, auch nicht nachgekommen ist.


    4.

    Zitat

    Ich wohne seit ca. 3 Jahren in dem Elternhaus meiner Freundin

    Mietfrei ???


    5

    Zitat

    So, nun wollte ich mit meiner Freundin in eine eigene Wohnung ziehen, sie macht gerade eine Ausbidung, bekommt aber nicht viel Geld. Meine Frage nun, geht das? Hab ich Anspruch auf eine Wohnung und Hartz 4


    Der Wille muss zunächst einmal selbst finanziert werden, denn was für Dich gilt, gilt auch für die Freundin und die schein kein Problem mit Ihren Eltern zu haben und auch da sind die eltern bis zum Ende der Ausbildung unterhaltspflichtig und mit eigenem Haus sicher auch in der Lage - Warum sollte die Freundin also mit jemanden in eine BG ziehen den sie spätestens nach dem Erwerb Ihres Berufsabschlusses dann an der Backe hat weil man dann eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen kann!


    @ Darkness, diese Antwort wird Dir zwar nicht so sehr gefallen wie die von Birgit63 aber so ist nun mal die Situation. Seit, vor allem aber sei Du est mal den Eltern Deiner Freundin gegenüber sehr dankbar das sie Dir ein Dach über dem Kopf gewähren! Schau das Du Deine Krankheit in den griff bekommst und lerne Dich mal durch zubeissen, so hart das jetzt für Dich auch klingen mag. Frauen beginnen dann, wenn die biologische Uhr tickt, anders über ein Miteinander nachzudenken an, als dies gegenwärtig der Fall ist. Wenn Du also nicht langsam in die Gänge kommst garantiere ich Dir das Deine jetzige Freundin Dich irgendwann satt hat und Ihr Deine Depressionen und psychischen Probleme egal sind, dann zählen Fakten und die lauten dann, ob Du in der Lage bist eine Familie zu versorgen oder nicht. Wenn nicht war es das für Dich und dies tritt schneller ein solltest Du mit Ihr in einer BG leben und sie muss Dich mitversorgen, glaub es mir ! Du bist nicht der Erste dem das so ergeht ! Schau das Du in die Hufe kommst!

    Nein !!!


    1. Meldepflicht der Eltern - sie müssen dem Amt mitteilen das Du die Ausbildung vom Tag X an bestanden hast und dem zufolge aus der BG fällst.


    2. Sie, Deine Eltern teilen dem JC mit das Du allerdings weiterhin in einer "Haushaltsgemeinschaft" mit Ihnen leben wirst, allerdings Deinen Anteil an der Miete über sie an den Vermieter leisten wirst und Du ansonsten auch einen Anteil du den Kosten der Heizung und strom in Höhe von 100€ zahlst. Es könnte sein das Das JC diese Leistungen an den Wohnkosten so bewertet das sie diese dem einkommen Deiner Eltern hinzurechnen, sofern aber keiner von Ihnen einen Nebenjob ect ausübt sind dann diese 100€ auf der Einkommensseite sogar noch im Freibetrag, werden also auf der Habenseite "Einkommen" der Eltern nicht vom Regelbedarf abgezogen. Die Verpflegung Deiner Person würdest Du allerdings von nun an selbst übernehmen, Beispiel Frühstückst Du auf dem Weg zur Arbeit, oder erst in der Frühstückspause und ebenso Mittags, Abends machst Du Dir halt im Haushalt Deiner Eltern selber etwas.


    Sollte das JC dann mit dem Argument kommen und unterstellen das Du Deine Eltern unterstützen würdest weil dies aufgrund der Verwandtschaftlichen Nähe der Beziehung anzunehmen ist, musst Du lediglich erklären das dies nicht so sein, das JC ist hier in der Beweispflicht und würde ohne Beweise keine Chance in einem Gerichtsverfahren haben.


    Um die Leistungen an Deine Eltern zu dokumentieren empfehle ich dies über eine Banküberweisung auf das Konto der Eltern zu machen! Mietkostenanteil + Nebenkostenanteil - fertig !


    DAs Amt muss beweisen, nicht Deine Eltern und Du erst recht nicht denn Du bist nur Mitglied einer Haushaltsgemeinschaft, keiner BG mehr ! Darauf müssen Du und Deine Eltern drängen sollte vom JC irgendetwas anderes unterstellt werden. Die haben auch kein Recht Deine Konten, Auszüge oder sonst was zu fordern, das geht nur gegenüber Deinen Eltern - alles gültig ab Zeitpunkt X wenn Du den Abschluss in der Tasche hast!


    Wie gesagt selbst wenn Du dann Arbeitslos würdest gilt, Du bist nach der erworbenen Ausbildung eine eigene BG und das auch wenn Du mit den Eltern in einer HG lebst!

    Zitat

    @ Amiga - abgesehen das es da um ein urteil aus 2007 geht ist das ein alter Hut. Ich unterzeichne jede EV mit dem Vermerk " *absolut nicht " vor dem Wort "einverstanden" sei es das wir eine Regelung treffen der ich vom Grundsatz her zustimme oder auch nicht ! Ursprünglich wurde, wenn man die nicht unterzeichnen wollte / hat ein Verwaltungsakt erlassen und vom Bürgermeister unterzeichnet zugestellt. So war es in den ersten 2 Jahren meines Leistungsbezugs. Danach kam die Reform zur Reform und man war genötigt sie zu unterschreiben, weil sonst Kürzungen in Aussicht gestellt wurden. Das der Begriff Vereinbarung für mich aber tatsächlich das erste mal mit dem Gespräch am Montag in dieser Woche halbwegs das wiederspiegelt was ich unter einer Vereinbarung verstehe nämlich das man sich mit den Umständen die für beide Seiten gegeben sind und den Möglichkeiten die hieraus erfolgen können in relativ gegenseitigem Einvernehmennach einer Regelung sucht, stand für mich schon mal in der Vergangenheit ebenso wenig zur Debatte das ich diese EV's nur wie o.geschildert signieren konnte. Da ich aber prinzipiell das Verfahren der EV für sehr fragwürdig betrachte, habe ich auch die letzte EV wieder so wie immer unterzeichnet, wobei es gegen die im Kern getroffene Vereinbarung keine Einwände gab, das Habe ich auch der SB erklärt! Leider wird dies viel zu wenig gemacht, liegt aber auch daran das man die Menschen nicht mehr so einfach zu Gruppenaktiven Handeln bewegen kann, halt viel zu viele Egoisten, jeder denkt er sei was Besonderes! So kann das System HARTZ IV erfolgreich viele gegen einen bekämpfen dadurch überhaupt erst existieren und sich erfolgreich halten! In Frankreich unmöglich da sind die ersten die LKw Fahrer die sich solidarisch zeigen und die Straßen dicht machen, dem Staat zeigen wo der Hammer hängt. Aber bei unseren vielen polnischen, russischen, ukrainischen und rumänsichen Billiglohn LKw - Fahrern wirst Du höchsten noch angefahren wenn Du mal demonstrierst, ist mir auch schon bei einer offiziell angemeldeten Demo auf dem Marktplatz passiert weil der Kirmesbudenbauer meinte mein Demo-Recht um 20 Minuten einkürzen zu müssen und unbedingt schon seinen Budenbetrieb früher aufbauen zu müssen. ! Leute das ist nämlich auch Deutschland, ne Menge zugewanderte Schäferhundbesitzer aus dem Osten die meinen hier Ihre Freiheitsvorstellung über die Rechte der anderen Bürger stellen zu dürfen, in sofern kann ich nicht immer nur gegen das rechte Gedankengut etwas einwenden, manchmal kann ich diese Gehirnamputierten Zeitgenossen sogar ein wenig verstehen udn so geht es dann wohl auch unseren Staatsdienern wenn sie deren Veranstaltungen gegen den linken Mob zu schützen haben, eine Menge Polizisten das behaupte ich mal haben viel Verständnis für die Rechte Szene aus genau diesen Gründen!

    Zitat

    ch bekomme wie du schon erwähnst, während meiner Ausbildung keine Leistung an Miete etc. Komischerweise darf ich dann bei den Berechnungen meiner Eltern Anspruch auf Harz 4 nicht mehr auftauchen, tue ich aber.


    ganz einfach Du gehörst zur BG Deiner Eltern, daher wird dies bei den Leistungen für Wohnen und Heizung als eine weitere Person mit zu berücksichtigen sein - Unterhaltspflicht der Eltern bis zum Abschluss der Ausbildung ! Schlägt sich nieder in der Notwendigkeit einer angemessen Wohnungsgröße ebenso Dein Bruder wenn er denn Zuhause wohnt und sich noch in einer Ausbildung befindet oder unter 25 ist, es sei denn er verfügt über ein eigenes Einkommen von dem er seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten könnte, sich quasi auch ne eigene Bude nehmen und dort angemessen selbst versorgen könnte! Also immer schön drauf achten ob man eine eigene BG bildet oder noch zu der BG der Eltern zu zählen hat, sind eigentlich nur diese beiden Kriterien " U25 und noch keine Ausbildung" Ausnahme ungelernt aber gut bezahlt, z.B. Hilfsarbeiter auf dem Bau, Strassenbau ect. sofern über dem Regelsatz.

    @ feminin - die ursprüngliche Fragestellung bezog sich auf die Stuation das Du demnächst mit der Ausbildung fertig bist und dann in etwa über 1300 € verfügst - es bringt nichts wenn jetzt in die Fragebeantwortung Äpfel und Birnen geschüttet werden und sich eine völlig neue Fragestellung daraus ergibt. Geht es Dir jetzt um die Situation, das Du demnächst über ein ewinkommen in Höhe "X" verfügst oder geht es Dir darum die Richtiugkeit der gegenwärtigen Situation erklärt zu bekommen !?


    Es sind zwei Dinge zwischen dem "Ist" und dem fiktiven "Sein" Zustand die zu beachten sind. Im Moment bist Du noch Unterhaltsbereichtigt, heisst Deine eltern müssen Dich bis zum Abschluss einer Ausbildung oder dem Erreichen des 25 LJ versorgen somit gehörst Du erst einmal Ihrer BG an egal was dann noch wie zu beachten ist! Ab dem Tag der Prüfung sodenn Du sie bestehst was Dir zu wünschen ist, ist diese Pflicht Deiner Eltern dann überholt, denn Mit dem Abschluss einer Ausbildung kann man davon ausgehen das Du selbst in der Lage bist Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, egal wie alt Du bist, die Altersgrenze käme erst dann zum tragen wenn Du bis dahin noch keine abgeschlossene Ausbildung besitzt. Was Deine Fragestellung betrifft war für mich die Frage so zu verstehen, das Du für den Zeitpunkt nach dem Erwerb des Abschlusses die Situation erklärt haben wolltest und nicht wie jetzt zuletzt die Gegenwärtige!

    Zitat

    Im übrigen: würde sie sich jetzt exmatrikulieren lassen, würde Sie zum einen kein Hartz4 bekommen, da ja noch
    kein Abschluss vorhanden ist UND das Kindergeld würde mit Exmatrikulation auch wegfallen!

    Ich denke doch, denn sie befindet sich in der Endphase Ihrer Ausbildung und da gibt es ausdrücklich einen Passus wonach im letzten Semester ALG II Bezug DARLEHNSWEISE bewilligt werden kann. Lies Dir bitte dazu nochmal den weiter oben aufgeführten Teil komplett durch, hier nochmal der wesentliche Auszug.

    Zitat


    Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu § 26 BSHG
    Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 BSHG in der bis 31.12.2004 geltenden Fassung kann Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) in besonderen Härtefällen auch während einer Ausbildung als Beihilfe oder als Darlehen gewährt werden. Der Wortlaut dieser Ermessensvorschrift entspricht im Wesentlichen dem des § 7 Abs. 5 Satz 2; allerdings ist die Gewährung von Alg II in solchen Fällen lediglich in Form eines Darlehens vorgesehen.


    Nach dem Willen des Gesetzgebers ist das Vorliegen einer sog. "allgemeinen Härte“ keineswegs ausreichend, einen Leistungsanspruch zu rechtfertigen. Es müssen vielmehr außergewöhnliche, schwerwiegende, atypische und möglichst nicht selbst verschuldete Umstände gegeben sein, die einen zügigen Ausbildungsdurchlauf verhindert oder die sonstige Notlage hervorgerufen haben. Eine besondere Härte liegt auch vor, wenn der Hilfebedürftige ohne die Leistungen nach dem SGB II in eine Existenz bedrohende Notlage geriete, die auch nicht bei Unterbrechung der Ausbildung und Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beseitigt werden könnte.

    damit ist dann aber auch klar das es nur als Darlehn das ALG II gibt !!! Wovon lebt denn Deine Freundin / Bekannte im Moment ??? Kein BaföG, keine Zeit für Jobs, nur Kindergeld - wie geht das ??? und wenn das geht dann ginge es doch logischer Weise nach der Prüfung erst recht weil sie dannn wie Gawain schon schreibt jede Ihr zumutbare Arbeit annehmen muss bevor sie Leistungen beziehen kann / bewilligt bekommen darf. Ich hoffe Du verstehst jetzt so langsam worauf ich raus wollte als ich zunächst einmal schrieb das aus meiner Sicht kein Leistungsanspruch gegeben ist, weil sich die Situation nach dem Abschluss ja genau so darstellt. Sollte Ihr das ALG II aber während der Endphase gewährt werden, geht es ja um das Semester und um die mtl. Vorausleistung von ALG II sowie um die dadurch erwirkte KV Absicherung und da als Darlehn bewilligt wird sie auch bis zur Aufnahme einer Arbeit oder einem Weiterbewilligungsantrag relativ unbehelligt von all diesen Problemen nach einer adäquaten Arbeit schauen können! Das so gewährte ALG II ist quasi nichts anderes wie ein weiter bewilligtes Bafög wenn man es vergleichen möchte, oder wie ein zinsloses Darlehn! Für mich nicht nur für einen Studenten die beste Lösung den Zeitraum bis zur Arbeitsaufnahme zu überbrücken auch wenn lacki das wieder als schnorren betiteln wird, ich denke für die Hilfsjobs stehen schon genug andere Arbeitslose zur Verfügung und da muss man nicht durch signalisieren der Ausbeutbarkeit den zukünftigen AG's gleich mit dem Zaunpfahl winken!

    @ feminin -


    Nochmal, Du gehörst nicht mehr zu der Bedarfsgemeinschaft die ALG II bezieht, dies sind jetzt nur noch Vater, Mutter und sofern vorhanden, weitere Kinder die noch keine abgeschlossene Ausbildung besitzen und unter 25 sind, denn denen gegenüber sind die Eltern Unterhaltspflichtig!


    Da Du ausgelernt hast, kann man davon ausgehen das Du jetzt für Deinen Lebensunterhalt selber sorgen kannst, selbst wenn Du jetzt auch noch ALG II beziehen müsstest weil Du keine Arbeit hättest würdest Du eine eigene BG unabhängig von Deinen Eltern bilden und lediglich mit diesen dann eine Haushaltgemeinschaft bilden. Es reicht daher aus wenn Du dem Amt gegenüber erklärst das Du in dieser Haushaltsgemeinschaft Deine Verpflegung selbst organisierst und Deinen Miet und Nebenkostenanteil in Höhe des gekürzten Betrags einbringst. Du musst noch nicht einmal Summen nennen! Sollte das Amt Dir mehr unterstellen wollen, so müssen sie dies hieb und stichfest begründen und benennen können! wie sieht es denn Bei Dir mit der Versorgung bis August aus, hatte in Erinnerung das Du doch schon jetzt über ein eigenes Einkommen verfügst, hier aber etwas von August schreibst!?


    Zitat

    Wie kann den JC beweisen, dass ich meine Eltern finaziell unterstütze?? Wenn ich dagegen Einspruch lege, komme ich rechtlich durch??


    Nein !!! Da Du nicht Leistungsbezieherin bist sondern Deine Eltern, können nur die Widerspruch einlegen !!! Macht Sinn, oder !?


    Wichtig ist - nochmal: Du bist lediglich Mitglied der Haushaltsgemeinschaft - lasst Euch nichts anderes vom Amt erzählen! Unterhaltpflicht lt BGB ist etwas völlig anderes und hier kommt es mit ALG II zu Leistungen aus einem Arbeitslosenversichungstechnischen Verhältnis!

    Hallo Halma,


    Das der Ex-Frau Deines Lebenspartners die Leistungen die ihr aufgrund den Umgangsrechtes des Kindesvaters im Grunde zuviel gezahlt wurden, zurück gefordert werden ist doch normal. Sie kann doch keine Unterhalt der Ihr ja im Grunde nicht zusteht wenn die Kinder bei Deinem Lebensgefährten versorgt werden, als berechtigt betrachten. Zuviel ist nun mal zuviel und Dein Lebenspartner hat ja auch Aufwendungen die ihm ja auch zu Recht zugestanden wurden. Dieser Mehrbedarf ist, ich weis es von meinen beiden Jungs - und für die habe ich keinen Mehrbedarf bewilligt bekommen, weil man der ARGE sogar zugestimmt hat das die Kinder ja auch von der Mutter ein Butterbrot mitbekommen können (was ja für die Rechtssprechung schon peinlich genug ist), oftmals sowieso viel zu gering bemessen.


    Was ich aber nicht glaube ist, die Aussage der Kindesmutter, das man die Überzahlung nun vom Fahrgeld der Kinder zum Vater einbehält, ich behaupte mal das ist eine bewusste Fehldarstellung, die Kindesmutter wird es so darstellen weil Ihr jetzt einfach weniger Geld zur Verfügung steht! In diesen sauren Apfel muss Sieaber beißen, dies jetzt so auszulegen das es zu Lasten der Kinder geht würde ich mir als Kindesvater nicht bieten lassen! Die ARGE wird auch keinesfalls erklären das diese Überzahlung jetzt vom Fahrkostenzuschuß einbehalten wird, sie wird meines Erachtens erklären das die Überzahlung mtl. Anteilig aus den gesamten Leistungsbezug einbehalten wird, etwas anders kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen!


    Das die Kommunikation zwischen den Ämtern nicht funktionieren soll, mag ja zutreffen! Die normale Logik hätte der Kindesmutter aber eigentlich sagen müssen, das sie zuviel Leistungen erhält, wie oben beschrieben! Somit darfst Du Deinem Partner auch keine Naivität unterstellen, sondern solltest vielmehr auch mal sein und der Kinder Anrecht auf den gemeinsamen Umgang als völlig Rechtens einstufen, hat also auch gar keinen Grund hier ein "schaden oder nicht schaden wollen" zu assoziieren ! Wenn Die Kindesmutter es für richtig erachtet 200 km vom Kindesvater weg zu ziehen mag dies Vielerlei Gründe haben, es geht aber beim Kindeswohl und dazu zählt das Umgangsrecht nun einmal, nicht nur um die Belange der Erwachsenen!

    @ lacki -

    Zitat

    . freibeträge gibt es nur für arbeit, nicht aber fürs rumsitzen daheim!!!

    also typisch lacki - Du ast wohl keine Kinder oder Deine Frau hat sich die Zeit die eigentlich für die Kinderversorgung hätte genutzt werden können auf dem Tennisplatz rumgetrieben und Deine Kinder von der Putzfrau beaufsichtigen lassen !??? :D so eine Antwort geht schon langsam Richtung Dekadenz und Unverschämtheit! Kinder machen Arbeit ob Du es glaubst oder nicht und ich hoffe das die gegenwärtige Diskussion ums Elterngeld ach mal dazu führt das man den Zuhause versorgenden Elternteil behandelt wie die Aufstocker, nämlich dass dieses Geld zwar auf ALG II angerechnet wird aber eben auch mit Freibeträgen weil es einem Arbeitsverdienst doch recht nahe kommt.

    Zitat
    Zitat

    Ab dem Monat wo du dann praktisch in deiner Firma fest arbeitest sollten deine Eltern dem JC mitteilen das sie mit dir nun ein Haushaltsgemeinschaft bilden

    dies sollte vorab geschehen da ALG II Leistungen im voraus gezahlt werden, sonst kommt es zu einer Überzahlung bei Deinen Eltern und dann wird eine Rückforderung fällig und das ist dann nicht sehr erfreulich.


    Hört sich jetzt nach Abzocke an aber frag doch mal in diesem Zusammenhang nach einem Einstiegsgeld § 16 SGB II für Dich nach, der Arbeitgeber könnte dies im Grunde auch machen nach SGB III irgendwas um §§ 200 rum soll er sich selber schlau machen! Das Einstiegsgeld ist im Grunde wie ALG II auf das Du quasi nach Deinem Abschluss ja keinen Anspruch mehr hast aber Du musst ja erst mal den Monat zur Arbeit kommen, kostet Sprit oder Tickets, und es ist eine Kann-Regelung!


    Zitat

    Du bist durch dein Einkommen nicht verpflichtet deine Eltern zu unterhalten.

    ...ist auch nicht so ganz richtig, allerdings müsstest Du über ein Einkommen von wohl mehr als 8000 € verfügen, somit greift hier das SGB II

    @ Gawain -

    Zitat

    Neu ist mir auch, dass ein Selbständiger vom Jobcenter gezwungen werden kann, ein Überbrückungsdarlehen aufzunehmen.

    ich habe hier ja schon mal gepostet das ich die Zertifizierung eines Dentallabors vorbereitet habe und zu dieser Zeit war die Ertragslage dort gleich "Null" weil Zahnärzte grundsätzlich ein Zahlungsziel von 6 Monaten erwarten, der Grund ist die Quartalsmässige Abrechnung mit den Kassen. Daher werden Zahntechnische Arbeiten bisweilen von den Dentallabors bis zu 12 Monate vorgestreckt, wird für die Inhaber dann immer besonders lustig wenn solche Kunden dann auch noch Ihre Arbeiten gesplittet an andere Labors vergeben und irgendwann auch noch Insolvenz anmelden! Besagte Fall hatte somit mehrer Monate keine Leistungszugange, weil wenig Kunden und überlegte aus diesem Grund Leistungen nach SGB II zu beantragen. Die Antwort diesbezüglich lautete, das es zumutbar sein ein Darlehn bei seiner Hausbank zwecks Überbrückung für den Zeitraum von 6 Monaten zu nehmen, in der Folge gab es echte Überlegungen Insolvenz anzumelden, die in dem Betrieb ebenfalls mitarbeitende Ehefrau hat dann weil geringfügig angestellt zumindest für sich und die beiden in der Ausbildung befindlichen Kinder Leistungen nach ALG II bekommen, der Ehemann wurde sogar der BG außen vor gelassen. Auf diese Weise hat man dann aber die Zeit bis zu den ersten Zahlungen der kunden überbrücken können! Und jetzt kommst Du !

    Liebe Leute hier mal ein paar Zitate aus anderen Foren. Solange man nicht Exmatrikuliert ist, ist man noch Student, wichtig wegen KV z.B - aber auch was den Verdienst betrifft. Hier wurde z.B. auch nichts dazu gesagt ob besagte Freundin im Moment Leistungen nach dem BaföG bezieht oder wie nachfolgend ein Darlehn über die KfW besteht. solange BafögG besteht ist mit ALG II nichts zu machen!
    1.Zitat

    Zitat

    ich kenne das alles! KFW hatte ich auch zum Schluss. Um HartzI V zu erhalten musst du normalerweise exm. sein.


    2.Zitat

    Zitat

    Seit Anfang 2005 können Absolventen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, Arbeitslosengeld II beantragen. Sie bekommen je nach Wohnort (alte bzw. neue Bundesländer) und Familienstand zwischen 298 und 345 Euro. Hinzu kommen Leistungen für Unterkunft sowie gegebenenfalls für Mehrbedarf, zum Beispiel bei Alleinerziehenden.


    3.Zitat

    soviel zu muss Immatrikuliert bleiben !!!


    4.Zitat

    Zitat

    Mein Anspruch auf Bafög ist im letzten Jahr (nach Ablauf des max. Bewilligungszeitraumes) abgelaufen. Seit einem Jahr erhalte ich einen KfW-Kredit, jedoch endet auch dieser zum 1. September. Mein Wohngeld läuft ebenso Ende August aus (250 € monatlich), sodass ich ab September "mittellos"" wäre. Da ich voll eingebunden bin mit dem Schreiben meiner Diplomarbeit, kann ich nicht nebenher noch jobben. Nun meine Frage: Kann ich als "Härtefall" Hartz IV beantragen? Bis jetzt habe ich nur sehr Widersprüchliches gelesen und bin daher sehr verwirrt.

    dazu wurde wie folgt geantwortet,

    dies alles trifft nur zu wenn ein Leistungsbezug während des Studiums nötig wird.


    Amiga sagt das die Freundin nach der Exmatrikulierung um Hilfe ersuchen möchte und dazu auch noch ein Umzug statt findet, danach gilt aber das die studierte Person zunächst einmal jedes zumutbare Arbeitsangebot annehmen muss und auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen soll - es ist also nichts mit der Begründung in einigen Monaten eine Arbeit auszuüben und dann reichlich in die Sozialsysteme einzuzahlen und ich behaupte mal das eine bisher nicht erfolgte Stellensuche ausreicht um jeglichen Leistungsanspruch zunächst auch schon einmal zu verneinen. Weil wie oben bereits aufgeführt die Exmatrikulation möglich war, ich nehme an der SB kann sogar den Nachweis verlangen wenn dem nicht so war!


    Bezüglich des Schonvermögens kann man von einem solchen nicht sprechen das erklärt wurde das dies der Bafög Rückzahlung dienen soll, somit steht nur gegenüber die Zumutbarkeit der Verwendung dieses Betrages zwecks Abwendung des Leistungbezugs gegen die Absicht der Rückerstattung, nicht jedes Vermögen ist automatisch nur weil es noch unter dem Grenzwert einsetzbar ist auch automatisch ein Schonvermögen. ich denke das hier die Abwendung der Bedürftigkeit über der Rückzahlungsabsicht steht!


    Zitat

    Wenn alles gut läuft wird sie 2-3 Monate nach Ihrem Abschluss Arbeit haben

    und wenn alles so läuft wie es vom Gesetz her gedacht ist bekommt sie bei der Antragstellung 3 Stellenangebote wo sie umgehend vorstellig werden muss! Soviel zur Realität! Das hat nichts mit nicht gönnen zu tun, sondern einfach mit dem Umstand das sie in dem Moment dem Arbeitsmarkt in vollem Umfang zur Verfügung stehen muss!

    @ ronny2007 - ohne das ich Dir was will, und trotz aller Achtung vor dem was Du bereit bist zu tun um nicht in der ALG II Falle fest zu sitzen - Selbstständigkeit aus ALG II heraus ist aus meiner Sicht zu 98% ein tot geborenes Kind. Zum einen weil den meisten Leuten die entsprechenden Qualifikationen fehlen und zum anderen weil die Förderungen die hier im Grunde für einen halbwegs erfolgreichen Start doch gelinde gesagt für den Arsch sind. Die erste kleiner Krise und die Leute gehen über die Wupper, stecken danach in einem Haufen Schulden weil sie sich Geld leihen müssen, bei den Banken bekommst Du ja als ALG II Bezieher ein müdes Lächeln und die 3000 € maximale Förderung für ALG II Bezieher sind doch im Grunde auch nur Pseudo -Leistungen die das Amt sowieso erbringt und jetzt nur aus einem anderen Pool abzweigt. Das beste Beispiel das ich richtig liege, ist doch Deine Anfrage zur Finanzierung des Pkw.


    Betriebsausgaben kannst Du bei der ARGE nicht geltend machen, die kannst Du in der Steuererklärung für die Du in der Regel einen Steuerberater benötigst geltend machen, Progressive oder Degressive Abschreibung sag ich mal. KV und RV wird vom Amt auf Antrag gefördert aber kaum das Du den ersten Monat abgerechnet hast - Gewinn - Verlust-Rechnung stehen die Geier bei Dir und fragen Dich nach Deinem Einkommen. Ich kann aus meiner eigenen Erfahrung sagen, zum Glück damals ohne ALG II, das man im ersten Jahr in der Regel keine Gewinne erwirtschaftet und mancher Steuerberater wirkt bei der Erstellung der Jahresbilanz sogar darauf hin oder auf einen lächerlich kleinen Gewinn und den schluckt dann sein Honorar. Wenn ich lese das Du pro Monat auf keine 600 € Umsatz kommst und dann ein Fahrzeug von 1200 € kaufen willst, dazu Kfz Steuer, Auto-Versicherung, Berufshaftpflicht und vor allem Spritkosten und sicher auch ein Handy aufbringen musst sind das ja super Aussichten für ein erfolgreiches Gewerbe.
    600 € Umsatz sind bei 20 Arbeitstagen 30 € pro Tag bei einem 8-10 Stundentag ist das ein Umsatz pro Stunde von 3,75 bis 3€ da frage ich mich wieviel Gewinn Du machen willst, schließlich verschleißt so ein Auto auch ganz ordentlich und der Abrieb an den Reifen ist von den Kosten vermutlich höher wie Dein Tagesgewinn, selbst wenn ich von 40 % ausgehe! Wenn die Karre dann irgendwann den Geist ganz aufgibt, die Arbeitskleidung verschlissen ist, und das Werkzeug erneuert werden muss, steht Dein SB in der Tür und erklärt Dir das es nun langsam an der Zeit ist das Du mal Gewinne vorweisen musst und bis dahin gehen wir mal davon aus das Du nicht krank wirst, keine Reklamationen in Deinem Gewerke Dich zu kostenloser Nachbesserung zwingen oder kein Unfall am bau eintritt!


    Würde man dort in den Job - Centern wirklich bemüht sein Arbeitsplätze zu schaffen dann würde Dir von da ein Konzept und die entsprechende Unterstützung in allen belangen zuteil. da die aber auch keine Ahnung von den Gegebenheiten einer Selbstständigkeit haben oder maximal über theoretische Kenntnisse verfügen, wirst Du Dich in dem versuch nur unnötig aufreiben. Es ist ja für die Mitarbeiter der JC einfacher den Markt mit Billigangeboten zu überschwemmen indem man die Menschen in 400€ Jobs oder Zeitarbeitsverhältnisse zwingt. Wenn Du das Geld fpr das Auto von Deinem ALG II Regelsatz bezahlen musst vergiss es, es ist wie mit der Riester-Rente in die viele ALG II Bezieher einzahlen, die 5€ jetzt gezahlt ergeben einen Rentenanspruch der Dir im Alter wieder angerechnet wird wenn Du wieder Leistungen beantragen musst! Ein so genanntes Perpedo Mobile ! Du kommst auf keinen grünen Zweig!

    Hallo Feminin - ich denke Du willst auf nachfolgendes hinaus:

    Zitat

    § 1601 BGB Unterhaltsverpflichtete Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren

    hier greift aber das SGB II


    Hier ein Link, den Du Dir in diesem Zusammenhang mal durchlesen solltest:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199fb111410c.php


    aber kurz erklärt: Du fällst aus der BG Deiner Eltern jetzt heraus und bildest eine eigenständige BG (ohne ALG II Bezug) Ihr bildet zudem jetzt aber eine Haushaltsgemeinschaft http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__9.html §9 Abs.5 SGB II
    Dies gilt auch für Kinder U25, Denn

    Zitat

    Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
    die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.

    Du aber kannst Deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten und fällst somit aus dieser Regelung raus, gehörst also nicht mehr zur BG Deiner Eltern und das wird sehr oft von den Job-Centern falsch gesehen.


    Bei Deinen Eltern fällt allerdings einiges weg, nämlich Dein Anteil zum Lebensbedarf sowie Deine Person bei der Berechnung der Wohnungsgröße.
    Jetzt das Wichtigste !!!
    Das Amt geht nun von folgendem aus:

    Zitat

    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.


    Dies soll das Job - Center dann prüfen - allerdings gilt für Dich ein Freibetrag plus der Mietanteil an der Haushaltsgemeinschaft * 1,5 - bevor dies erfolgt. Ich habe leider keinen aktuellen Link zu diesen Weisungen der BA


    Einen mtl. Einkommensnachweis kann das Job-Center aber auch nicht von Dir verlangen, da Du kein Leistungsbezieher bist, es reicht eine Erklärung Deinerseits.