@ amiga - ich beziehe selber ALG II und nicht erst seit gestern, und ich gehöre ganz sicher hier im Forum nicht zu jenen Zeitgenossen die Dir/Euch das ALG II nicht gönnen, ganz im Gegenteil. Nicht umsonst postet Freund "lacki" unter seine Beiträge den auf mich bezogenen Kommentar.
Fakt ist aber, das Du/ihr auf dem Holzweg seit wenn Ihr glaubt einfach mal ein paar Paragraphen anführen zu können und dann hättet Ihr einen Leistungsanspruch und alles ist gut.
Einen Antrag könnt Ihr gerne stellen und die §§ von gawain sind ja auch soweit richtig, nur der Anspruch kann gewährt werden, muss aber noch lange nicht so sein. Das hat auch nichts mit Verunsicherungen zu tun, es ist einfach so das zunächst einmal die Hilfebedürftigkeit festgestellt wird und da ist dann nichts mit "in 2-3 Monaten hat sie eine Arbeit und zahlt ins System ein" sondern da gilt zunächst das die Frage im Raum steht "gibt es keine andere Möglichkeit für Sie/Euch diese Hilfsbedürftigkeit abzuwenden. Es ist also erst einmal wurscht, ob nach dem Gesetz her ein Anspruch berechtigt wäre oder nicht, das ist Zweitrangig wenn der SB die Ansicht vertritt das.............. und dazu habe ich meine Ausführungen gemacht. Da kannst Du gerne mit den §§ wedeln und mir Bla bla bal vorhalten, der SB hat zu prüfen und wie das aussehen kann, habe ich beschrieben. Ich war erst gestern auf dem Amt und die haben ihre Arbeitsanweisungen und können bisweilen gar nicht anders verfahren. Und wenn Du ehrlich bist, waren einige Argumente von mir dabei auf die Ihr eine Antwort haben solltet, je nachdem auf wen ihr im Job - Center trefft. Die einen sind Dir / Euch eventuell gut gesonnen dann läuft alles reibungslos und der Nächste ist ein "lacki" und zeigt Dir wie er den Leistungsanspruch bewertet und stellt Dir gleich mal 3 Stellenangebote aus auf die Du /Ihr Euch bewerben könnt um die Bedürftigkeit gar nicht erst aufkommen zu lassen ! That's it !