Beiträge von Horst GRUNERT

    @ amiga - ich beziehe selber ALG II und nicht erst seit gestern, und ich gehöre ganz sicher hier im Forum nicht zu jenen Zeitgenossen die Dir/Euch das ALG II nicht gönnen, ganz im Gegenteil. Nicht umsonst postet Freund "lacki" unter seine Beiträge den auf mich bezogenen Kommentar.


    Fakt ist aber, das Du/ihr auf dem Holzweg seit wenn Ihr glaubt einfach mal ein paar Paragraphen anführen zu können und dann hättet Ihr einen Leistungsanspruch und alles ist gut.


    Einen Antrag könnt Ihr gerne stellen und die §§ von gawain sind ja auch soweit richtig, nur der Anspruch kann gewährt werden, muss aber noch lange nicht so sein. Das hat auch nichts mit Verunsicherungen zu tun, es ist einfach so das zunächst einmal die Hilfebedürftigkeit festgestellt wird und da ist dann nichts mit "in 2-3 Monaten hat sie eine Arbeit und zahlt ins System ein" sondern da gilt zunächst das die Frage im Raum steht "gibt es keine andere Möglichkeit für Sie/Euch diese Hilfsbedürftigkeit abzuwenden. Es ist also erst einmal wurscht, ob nach dem Gesetz her ein Anspruch berechtigt wäre oder nicht, das ist Zweitrangig wenn der SB die Ansicht vertritt das.............. und dazu habe ich meine Ausführungen gemacht. Da kannst Du gerne mit den §§ wedeln und mir Bla bla bal vorhalten, der SB hat zu prüfen und wie das aussehen kann, habe ich beschrieben. Ich war erst gestern auf dem Amt und die haben ihre Arbeitsanweisungen und können bisweilen gar nicht anders verfahren. Und wenn Du ehrlich bist, waren einige Argumente von mir dabei auf die Ihr eine Antwort haben solltet, je nachdem auf wen ihr im Job - Center trefft. Die einen sind Dir / Euch eventuell gut gesonnen dann läuft alles reibungslos und der Nächste ist ein "lacki" und zeigt Dir wie er den Leistungsanspruch bewertet und stellt Dir gleich mal 3 Stellenangebote aus auf die Du /Ihr Euch bewerben könnt um die Bedürftigkeit gar nicht erst aufkommen zu lassen ! That's it !

    Zitat

    nd ich hoffe niemals das du oder sonst jemand in dieses Teufelskreis reinrutscht/en,

    - also ich kenne da einige Leute denen ich diese Erfahrungen gönne, da wären "lacki", "Turtle1974","Schrader" z.B. hier aus dem Forum und dann noch "Merkel, Westerwelle, Gabriel, Rösler, von der Leyen, u.v. mehr!" :D


    Es geht doch nichts über eigene Erfahrungen!



    Frei nach dem Motto : " man gönnt sich ja sonst nichts" :D :D :D


    @ amiga - erzähl mir nicht das dies oder das nicht geht - ich wiederlege es Dir hier der Link:http://www.test.de/Hochschulabsolventen-Warteschleife-nach-der-Uni-1275062-2275062/


    dort steht zwar auch das man einen Anspruch auf ALG II stellen kann - aber ebenso das man auch Eigenbemühen an den Tag legen muss und Deine Aussage bezüglich " nicht vorher auf dem Arbeitsamt möglich" ist mit dem hier zitierten Teil ja wohl eindeutig wiederlegt und ich erkläre es Dir nicht nochmal! Einfach abzuwarten und nichts zu tun um dann beim Amt Leistungen abschöpfen zu können mag noch klappen, wenn da ein SB zu Euch sagt ist nicht, kannst Du ihm ja mal die Paragraphen um die Ohren hauen, dann hast Du ein alternatives Jobangebot in den Händen bevor Du das erste mal Luft geholt hast, denn jeder Job ist dann zunächst einmal zumutbar! Ihr versteift euch zu sehr auf einen Rechtsanspruch, der ist aber nur gegeben wenn keine andere Alternative bleibt um die Erwerbslosigkeit zu beenden oder zumindest teilweise zu reduzieren! Ich habe den Eindruck das ist nicht Eure Intention und damit hat es sich dann mit dem Anspruchsdenken! Zur Not muss Deine Freundin im Supermarkt Regale befüllen, bevor sie einen Leistungsanspruch stellen kann - dies müsste auch ohne Job-Center Besuch bekannt sein und wer da kein Bemühen an den Tag legt verwirkt seinen Anspruch! Nochmal, auch vor der Exmatrikulation ist das möglich, im Gesetz läuft das unter Eigenbemühungen!



    Und weil sich hier so viele über den schlechten Stil beschweren und den Ton den man untereinander führt, hier mal ein Link wo euch die Hutkrampe weg fliegt wenn Ihr da mal in die Diskussionen geht - da herrscht das wahre Akademiker Leben vor :D :D :D
    http://www.medi-learn.de/foren/index.php da sind selbst "lacki", "O.u.g.a" oder ich echte Waisenknaben - Hallleluja sag ich da nur, unsere lieben Akademiker!

    @ Amiga - wenn Du doch alles weist, warum stellst Du hier überhaupt die Frage ?


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    die vorraussichtliche Dauer ist doch gar nicht absehbar. Wenn Sie bereits einen Arbeitsvertrag z.Bsp. ab 01.08. in der Tasche hätte, dann OK, aber dies ist nicht der Fall.

    und Arbeitslos kann sie sich nicht wegen der Exmatrikulation auch nicht melden, aber arbeitsuchend im Grunde schon, denn dazu sind andere Arbeitnehmer vom Gesetz her sogar verpflichtet um überhaupt einen Leistungsanspruch geltend machen zu können ohne das Ihnen eine Sanktion droht! Ist mir "neu" das dies für Studenten die wissen das sie nach der "Exmatrikulation" noch keinen Arbeitsvertrag besitzen, von dieser gesetzlichen Verpflichtung ausgeschlossen sind ! Habe meine Stellungnahme, dazu abgegeben, wenn sie Euch nicht passt kann ich das auch nicht ändern. Arroganz und Hochmut kommt immer vor dem Fall, aber ist für Dich oder Deine Freundin vielleicht genau das Richtige um mit der Realität des sozialen Netzes konfrontiert zu werden! Alternativ zu diesem Forum besteht ja auch durchaus die Möglichkeit einmal direkt bei dem zuständigen Job-Center vorzusprechen und die Gegebenheiten abzuschecken. Daran scheint Dir/Euch nicht gelegen zu sein, folglich kann ich mich hier nur dem Eindruck von "lacki" anschließen - ihr versucht nur Euren Schnitt zu machen, denn das Bemühen um Arbeit steht im Vordergrund von "Fördern und Fordern" und der Hilfsbedürftigkeit!


    Von mir gibt es dazu keine Infos mehr - kannst ja später mal posten ob Du erfolgreich warst, ich gönne es Dir nicht! Wünsche Dir aber noch einen schönen Tag!


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    § 9 Hilfebedürftigkeit


    (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.


    (4) Hilfebedürftig ist auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für den dies eine besondere Härte bedeuten würde.


    Hilfebedürftig ist demnach nicht, wem zuzumuten ist, das nicht zu berücksichtigende Vermögen zwecks kurzfristiger Überbrückung seiner kurzzeitigen Hilfsbedürftigkeit einzusetzen ! ??? Es besteht ja in dem Sinne keine Bedürftigkeit, oft genug wird ja vom Amt auch eroiert ob man sich nicht von Bekannten für einen kurzen Zeitraum Geld leihen kann, dies wird ja auch nicht ohne Grund gemacht, richtig !? Die Bedürftigkeit muss ja zunächst erst mal ermittelt werden!

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    Ne, da hat Horscht Quatsch erzählt!

    @ Gawain - wenn das Quatsch ist dann erkläre mir mal wieso es einem Selbstständigen sogar zumutbar ist über mehrere Monate hinweg sogar ein Darlehn von er Bank zwecks Überbrückung nehmen zu müssen bevor er einen ALG II Anspruch geltend machen darf !???


    Das mit den Freibeträgen kommt zur Geltung wenn ein Leistungsbezug gewährt wird !!!!!!!!


    Sofern der aber noch geprüft wird, kommen andere Kriterien in Betracht!

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    zu 2) Für die Dauer eines Jahres bleibt Dein Einkommen unberücksichtigt!

    ich kann da GG 52 nur beipflichten, denn wenn sie den ALG II Antrag stellt wird man wissen wollen warum sie den unbedingt umziehen will und entsteht dann der Eindruck das dies zum Zweck der Bildung einer Gemeinschaft erfolgen sollte die aufgrund einer längeren Beziehung besteht, kann das mit dem Probejahr schon zu bedenken führen! Insbesondere wenn die Entfernung recht groß ist stellt sich doch jedem normal denkenden warum besagte junge Dame ausgerechnet dort hinziehen möchte und bei weiterem Hinterfragen besteht durchaus die Möglichkeit das heraus kommt das man sich bereits 4 Jahre kennt, somit eine eheänliche Gemeinschaft schon unterstellt werden kann und dann folgt das übliche Prozedere bis hin zum Sozialgericht denke ich mal!
    Einen weiteren Punkt stellt das Sparbuch da -

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    Sie hat momentan ein Guthaben von ca.3.000 EUR, was aber innerhalb der Freigrenzen sein sollte und zudem
    zum abbezahlen des Bafögs zurückgelegt wurde.

    da dies für die BaföG Rückzahlung gedacht ist, ist es auch zumutbar dieses Geld für die Überbrückung des Lebensunterhaltes in den nächsten Monaten zu verwenden, schon diese Erklärung der Zweckverwendung macht nach meinem Dafürhalten den Freibetragsanspruch hinfällig. Hier steht die Zumutbarkeit einer kurzfristigen Vermeidbarkeit der Hilfsbedürftigkeit meiner Meinung nach gegen den späteren Anspruch auf Anrechnung des Freibetrages bei der Hilfe wegen der Bedürftigkeit.


    Ich denke das je nach Job -Center hier zwei Punkte bestehen die keinen Anspruch bzw. nur einen Anspruch mit Einbeziehung des Lebenspartners erfolgen lassen. Das kann jeder gerne anders sehen aber die Überbrückung einer kurzen Zeitspanne zwischen Studienabschluss bis Berufsantritt stellt meiner Meinung nach keinenGrund da ein Hilfeersuchenzu stellen, vielmehr könnte man erwarten das sich besagte Person bereits vorab, also während des Studiums bereits um eine Beendigung der anstehenden Situation bemüht indem sie sich rechtzeitig um eine Arbeitsstelle bemüht und im Zweifel schon mal Arbeitslos meldet, tut sie das nicht sind von daher schon Sanktionenfällig und da von dem Tag an dann auch ein ALG II Anspruch geltend gemacht werden kann, ist ein Umzug nicht so ohne Weiteres mehr möglich! Dies müsste dann schon vorab geschehen sein und dann befindet ihr euch in Erklärungsnot !

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    Ich muss noch hinzufügen, dass ich mir diese Stelle selbst ausgesucht habe, dies also kein Vermittlungsvorschlag war.

    ein Fehlverhalten ob nun bei Eigenbemühen oder nicht, bleibt nun mal ein Fehlverhalten - einzig muss man sich fragen wie die an die Info gekommen sind aber da wirst Du wohl erklärt haben das Du Dich da und da beworben hast und wie der Ablauf war und schwupps, Unwissenheit schützt Dich nicht vor Strafe!


    Zur Frage ob Du die Stelle aus gesundheitlichen Gründen ablehnen kannst stellt sich die Frage in wieweit die gesundheitlichen Gründe hierfür ausreichen. Ne Grippe oder sowas kannst Du da vergessen ! Allergie oder körperliche Einschränkungen wie z.B. das Du keine schweren Teile heben darfst, oder längere Zeit nicht stehen sollst, müssen schon ärztlich dokumentiert sein und werden meist vom Amtsarzt nochmal abgescheckt und bestätigt!° Ist das im vorliegenden Fall nicht gegeben gewesen sieht es schlecht aus! Trotzdem füll den Fragebogen aus und erkläre zur Not das die alternativ angebotene Tätigkeit für Dich zum gegebenen Zeitpunkt nicht relevant war weil z.B. noch weitere Vorstellungsgespräche für Dich anstanden, denen Du bessere Zukunftsperspektiven zugeschrieben hattest und Du Dir diese Möglichkeiten nicht durch eine vorschnelle Zusage auf das unerwartete Angebot, verbauen wolltest. Denke mal das war ja auch so, wenn ich das richtig aus Deinem Text heraus gelesen habe. Dir lag ja in erster Linie daran das es sich bei diesen weiteren Stellen um zeitlich unbegrenzte Arbeitsvertrags-Angebote handelte und denen sollte man ja grundsätzlich Vorrang geben!

    @ Laalinchen -

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    Du bist allwissend oder?..Zudem war meine Frage ne andere und du hast sie bis jetzt nicht beantwortet von daher werde ich auch nicht auf weitere Antworten von dir eingehen! Da Sie den jetzigen Sachverhalt nicht ändern!

    - deswegen nennt mich lacki ja auch den "Sozialgott" und auf Deine Frage hast Du doch eine vollkommen richtige und ausreichende Antwort bekommen, warum soll ich Dir was anderes erzählen wie "lacki" !?


    Und mit allwissend hat das nichts zu tun, demnächst kommt hier noch einer der den Leuten glauben machen will bevor nicht die Möbel in der neuen Wohnung sind kann der Vermieter nicht den Mietvertrag unterzeichnen und der SB geht für Ihn auf Wohnungssuche weil der sonst keine Freigabe für den Ortswechsel geben kann!

    @ lacki - sponsered by Meyer Werft - Du, ich hoffe sogar das ihr die 5 % schafft ! Der größte Feind von Merkel ist doch das nichtssagende asiatische Kind am Wörter-Wok " „Freiheit braucht Bildung, und Bildung braucht Freiheit” Streiche Konfuzius sagt - setze Rösler sagt :D


    Und wie hieß gleich noch "das Blonde Gift" aus Bonn, das genau wie Gutenberg die Doktorarbeit von einem Ghostschreiber verfassen lies!?


    Ist schon ein wirklich elitärer Verein, aber der Lindner der 3 -fach Pleitevogel wird's schon richten in NRW :D


    lacki, wenn Du den Partei-Chef machst wähl ich euren Laden, aber vorher ist das wie mit den Sozis ! Wer hat uns verraten, s'warn die Sozialdemokraten ! Alle in einen Sack und immer druff mit dem dicken Knüppel, triffst immer nen Richtigen !


    Bin ja echt mal gespannt, was da für ein Wahlergebnis raus kommt, wählen kannst Du im Grunde keinen, die Piraten nicht, die Linke nicht, FDP erst recht nicht, die Sozis nicht, Mutti Merkel nicht und die Grünen, dat is doch auch nur wischi waschi um Roth und Trettin und die beiden anderen Kasperle!


    Wird wohl bei mir wieder die Partei für Volksentscheid oder die Familienpartei werden - lieber den kleinen die Kohle mit der stimme rüber wachsen lassen als diesen Diäten - Geiern noch ne Bestätigung für Ihre Mistpolitik zu geben!

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    ZUDEM WAR DAS NICHT MEINE FRAGE

    die war ausreichend beantwortet und zu Deinen anderen Erzählungen sag ich nur soviel, erzähl es wem Du willst, jeder normale Mensch schaut sich erst mal nach Wohnungen um, checkt dann die Konditionen ab, klärt dann die Dinge mit dem Amt, kann sich dann um die entsprechenden Bescheinigungen bemühen, setzt sich dann mit dem potenziell in Frage kommenden Vermieter in Verbindung, schaut bzw. denk an die Kündigungszeiten und unterzeichnet dann den neuen Mietvertrag und schaut das er fristgerecht kündigt!


    Es ist mir schon klar das die Job - Center keine 2 Wohnungen bezahlen - so doof bin ich zum Glück nämlich auch nicht das mir sowas in meinen knapp 2 1/2 Tausend Treads hier noch nicht unter gekommen wäre, aber Leute wie Du die auf der Straße sitzen weil sie so einen Schmarn machen die sind hier zum Glück sehr selten!


    Im Übrigen schreib was Du willst, kein Amt zwingt Dich vorab zur Kündigung wenn Du für eine Umzugsgenehmigung nachfragst! Was Dir passieren kann ist das sie Dir die Genehmigung für den Umzug in die neue Wohnung nicht geben weil die Kosten dafür nicht angemessen sind! Anderer Landkreis hin oder her !


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    Man kann in einem neuen LKR erst einen Erstantrag stellen wenn man eine Meldebescheinigung nachweisen kann was heißt du brauchst den Beendigungsbescheid und dein Mietvertrag muss ausgelaufen sein

    auch das ist Humbug ! Du kannst sehr wohl in einem neuen Landkreis schon den Antrag stellen, der wird bisweilen auch schon bearbeitet, Gültig wird er aber erst mit der Vorlage der benötigten Unterlagen! so schwer wie Du hier die Übergänge von einem Job-Center zu Job-Center darlegen willst sind die nun auch wieder nicht!

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    Man braucht um sich überhaupt als ALG 2 Empfänger eine Wohnnung suchen zu dürfen eine Umzugsberechtigung

    Quatsch !!!


    Du brauchst um eine Wohnung zu suchen maximal die Erlaubnis den Einzugsbereich des Job - Centers verlassen zu dürfen!


    Die Umzugsgenehmigung brauchst Du erst wenn Du einen Mietvertrag klar machen möchtest !


    Zum Suchen brauchst Du also keine Umzugsgenehmigung, die braucht man erst wenn man vor hat einen Mietvertrag zu unterschreiben.


    Also erst schauen !


    Dann den Vermieter fragen wie es mit den Kosten für die Wohnung aussieht !


    Dann die Umzugsgenehmigung beim Job-Center einholen !


    Dann den neuen Mietvertrag unterzeichnen !


    Dann alte Wohnung kündigen!


    Noch Fragen !?

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    ich habe eine Umzugsberechtigung in einen anderen Landkreis bekommen, mein Mietvertrag läuft auf den 30.04.2012 aus, da ich leider keine Wohnung dort gefunden habe bin ich seit dem 14.04.12 bei einem Bekannten vorübergehend wohnhaft gemeldet

    ....sorry, wieso holt man sie eine Umzugsgenehmigung ohne vorab eine Wohnung in Aussicht zu haben !? Macht man das heutzutage so? Irgendwie lebt Ihr doch scheinbar alle ein wenig hinter dem Mond, ich kündige doch nicht vorher auf Verdacht meine alte Wohnung bevor ich nicht was Neues habe. Manchmal stellen sich die Leute aber auch wirklich so dämlich an das man Ihnen am Besten nicht hilft, damit sie es mal lernen! So ein Schwachsinn!

    die wichtigsten 13 Th(r)esen:


    Luther hat die Thesen an die Schloßkirche genagelt
    Rösler ist nach den 13 Thresen so besoffen der nagelt nichts mehr


    • FREIHEIT: Die FDP sieht sich als „einzige Partei der Freiheit” in Deutschland.
    ....darauf einen eisgekühlten Bommerlunder


    • WACHSTUM: Die Liberalen werben für einen breit angelegten Wachstums-Begriff, der nicht auf die Wirtschaft begrenzt sein soll. Wachstum soll Chance auf Entfaltung und Entwicklung bedeuten sowie auch persönliches Wachstum ermöglichen.
    ...et jet doch nix übern anständig gezapftes Pils


    • FINANZEN: Die FDP spricht sich für einen strikten Sparkurs und entschlossenen Schuldenabbau aus. Zudem soll es ein einfaches Steuersystem geben. Steuern und Abgaben sollen die Bürger nicht überfordern.
    ... da muss ein Magenbitter her


    • WIRTSCHAFT: Die FDP wirbt für die Soziale Marktwirtschaft. Sie fordert überdies die Regulierung der Märkte. In der Wirtschaft soll das Prinzip des ehrbaren Kaufmanns gelten.
    ....richtig und darauf einen Doppelkorn


    • ÖKOLOGIE: Die Liberalen weisen auf endliche Ressourcen hin und warnen vor einer „Belastungsgrenze” des Ökosystems. Wachstum und Klimaschutz sollen daher „in Einklang” gebracht werden.
    ...dat is uns doch nen Jägermeister wert


    • INFRASTRUKTUR: Die FDP fordert Investitionen in die Infrastruktur als Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum.
    ...was nix kostet das is nix - wo bleibt der Piccolo


    • ENERGIE: Bis 2050 soll bei der Stromversorgung „ganz auf regenerative Energien” gesetzt werden. Die Energiewende sei eine „Chance”, aber auch eine „Herausforderung”. Deutschland müsse ein Industriestandort bleiben.
    ....na das ist uns doch nen Asbach Uralt wert


    • EUROPA: Ziel der FDP ist „ein durch Volksabstimmungen in den Mitgliedstaaten legitimierter europäischer Bundesstaat”.
    ....Ouzo, für meine Freunde, für meine gute Freunde

    • BÜRGERRECHTE: Die FDP fordert den Schutz individueller Bürgerrechte und auch den Schutz des geistigen Eigentums.
    ...Wodka, danach haste eh nen dicken Kopf und kannst Dich an nichts mehr erinnern


    • FAMILIE: Familien sollen geschützt werden. Kinder haben das Recht darauf, sich zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu entwickeln.
    ...Sambuca / Bailys auch Orgasmus genannt und die Kaffeebohne nicht vergessen!


    • BILDUNG: „Freiheit braucht Bildung, und Bildung braucht Freiheit”, heißt es in dem Programm. Das Bildungssystem soll weiter reformiert werden, um bestmögliche Bildung und Aufstieg zu ermöglichen.
    ....das iss so prickelnd dann mal her mit dem Champus


    • ARBEIT: Die Vereinbarkeit von Ausbildung, Beruf und Familie ist Ziel der FDP.
    ...ein Antialkoholisches Getränk muss dabei sein, also einmal Kranemännchen aus dem Hahn


    • AUSSENPOLITIK, VERTEIDIGUNG: „Liberale Außen- und Sicherheitspolitik ist Friedenspolitik”, heißt es in dem Programm. Die gemeinsame europäische Verteidigungspolitik soll weiterentwickelt werden.
    ....Berliner Weiße mit Schuss mit Kirsch oder Waldmeister, janz egal


    was liegt danach voll gekotz in de Ecke vom Pissouar und hat Schlitzaugen ? Richtig dat is die Hoffnung von de FDP denn die stirbt bekanntlich zuletzt!

    @ lacki - Du, das ist mir gelinde gesagt "scheiss egal" wenn ich vernünftig bezahlte Arbeit angeboten bekommen mach ich die und wenn mir wie Du sagst keiner was anbieten will, dann sollen sie es lassen! Ich gehöre sicherlich nicht zu den Leuten die dann den ganzen Tag nichts mit sich anzufangen wissen, so wie Du ! Und schließlich hat man als "Sozialgott" ja auch so seine Verpflichtungen. Tschau, - ohne mich als Reizfigur hättest Du doch hier gar niemanden den Du angreifen könntest ohne das es ihn ne Bohne juckt! Nicht wahr?! Im Grunde müsstest Du ja schon aus dem Grund viel mehr Abgabe zahlen - schließlich halte ich Dich auf einem Aggressionslevel der Deine Arterien vor Verkalkung schützt, fordere Deine Creativität heraus und gebe Dir immer wieder Gelegenheit Dein Fähnchen von Links nach Rechts zu schwingen, oder war es umgekehrt ? Egal, im Grunde müsstest Du viel Mehr Abgaben zahlen, denn ich habe es ja wohl langsam unbestritten verdient wieder ein paar € mehr zu bekommen. Nicht weil alles so teuer wird, nein weil ich als Motivationstrainer Dir gegenüber eine Top Leistung abliefere! Aber ist immer das gleiche bei Euch Geldsäcken, Ihr seit einfach nicht in der Lage, die erbrachten Leistungen angemessen zu entlohnen und dann wird man einfach als Querulant abgestempelt, nur damit es nicht an euer Geldsäckel geht!

    Ja,ja ist tatsächlich so, es geschehen noch Zeichen und Wunder!


    Ursprünglich hatte ich ja von meiner ARGE / Job-Center die Willenserklärung des damaligen Teamleiters mich nicht mehr vermitteln zu wollen, da ich mit meiner Einstellung eine Zumutung für die hiesigen Arbeitgeber sei. So ist das halt wenn man vom Grundsatz her für Reformen die ursprünglich anders dargestellt wurden, kein grundsätzliches Verständnis aufbringt. Damals hieß es dann immer nur man wolle nicht arbeiten, sei zu faul ect. Unterstellungen wie die hier im Forum von unser aller Freund "lacki" ja auch immer ganz schnell zum Besten gegeben werden.


    Nun was soll ich sagen ich hatte ja für heute früh einen Termin bei der mir aus den Jahren zuvor als "Hausdrachen" bestens bekannten Sachberarbeiterin Frau (???) !
    Ich war ja auf so ziemlich alles vorbereitet, auf das übliche nicht erwidern der Tageszeit beim Betreten des Raumes, sowie auf jede noch so unmögliche Frage hinsichtlich meiner Arbeitseinstellung oder meiner Bewerbungen ect. und im Grunde auch darauf das ganze Gespräch zur Not per Niederschrift festhalten zu lassen.


    Gut Begrüßung im Wartebereich Flur war zwar nicht mit persönlicher Ansprache erfolgt aber immerhin mit dem Hinweis das es noch einen Moment dauern würde und das in einem recht neutralen Tonfall. Beim Betreten des Raumes dann meine obligatorische Begrüßung die zwar nicht erwidert aber mit dem Angebot " Bitte nehmen sie Platz" nun doch schon mal mehr als höflich erfolgte. Ich hatte mir fest vorgenommen das Gespräch nicht als Erster zu beginnen, auch nicht mit irgendeiner Floskel, sondern wollte mal sehen was da jetzt hervorgezaubert werden sollte. Dann wurde mir erklärt das sich jetzt eine Aufgabenteilung im Hause vollzogen hat und sie, die Sachbearbeiterin weil bis H zuständig nun ja auch für mich zuständig sein "G" wie Grunert - nun ja nichts wirklich weltbewegend Neues aber das habe ich dann gleich ml zum Anlass genommen und meine Verwunderung darüber ausgedrückt das der Sinneswandel mich jetzt doch wieder vermitteln zu wollen, mich schon erstaunt. So ganz konnte, wollte oder durfte man dazu wohl nichts sagen und das Gespräch ging dann in Richtung Feststellung meiner Arbeitsfähigkeiten und möglicher Qualifikationen weiter, gleich von mir dahingehend kommentiert das vor den Wahlen komischer Weise immer was geht und kurz danach der Kassenstand wieder akut im Minus hängt will man etwas gefördert haben. Und dann kam doch eine für mich sehr erstaunliche Wandlung ins Gespräch indem man doch in relativ relaxter Art und Weise versuchte mir die Vorzuge von Zeitarbeitsvermittlern und auch von 400 € Jobs klar zu machen, eines meiner Lieblingsthemen und so erklärte ich gleich mal das ich mir meine Berufsabschlüsse und Qualifikationen auch nicht durch gesetzliche Regelungen absprechen lassen würde und jeder Zeit das Risiko einer diesbezüglichen Sanktionierung in Kauf nehme allerdings mit der Konsequenz dieses auch vor dem Sozialgericht so zu vertreten wie ich es vertrete, weil ich mich nicht durch Vater Staat in das System der Niedrigentlohnung zwingen lasse. Worauf das Argument kam das dies aber auch ein Weg sei jemanden dauerhaft aus dem Leistungsbezug und somit in eine sozialversicherungspflichtige Vollzeittätigkeit zu bringen. Ich kommentierte das dann, sofern die Stundenlöhne dabei aber bei 3€ oder wie in den 1 € Jobs noch niedriger lägen, sähe ich das nicht gegeben und damit waren wir bei dem Thema Hinzuverdienst.


    Man stellte fest das ich doch regelmäßige Hinzuverdienste hätte was dies den für Tätigkeiten sein; Gartenarbeit war sofort ein Thema, aber den Zahn habe ich dann sofort gezogen indem ich auf das Gutachten des Amtsarztes verwies - mit Arthrose im Fußgelenk lässt sich schließlich nicht so gut durch unebenes Gelände hoppeln! und die Lympherkrankung und somit die dauerhafte wöchentliche Reha im Krankenhaus, waren dann doch Argumente genug sich in Zukunft mehr auf eine sitzende Tätigkeitzu konzentrieren. Dann kam das was ja auch schon bekannt ist das Thema "ungelernt" - ich habe erklärt das ich mich so nicht betrachte und ebenso wenig außer Stande sei mich mit Neuerungen zu beschäftigen wie z.B. Internet, Datenbanken ect. auch die Zahntechnik ist plötzlich wieder ein Thema. Ein Studium der Zahnmedizin ist ja leider Gottes nicht mehr sehr sinnvoll, obwohl ich dafür eine genügende Qualifikation vorzuweisen hätte und für den Status h.c.reicht es dann eben auch nicht !


    Fazit des sehr langen und bemühten Abscheckens meiner Arbeitswilligkeit ist, das ich jetzt erst mal vom Amtsarzt quasi ergänzend nochmal unter die Lupe genommen werde. Habe aber auch schon erklärt das ich selbstverständlich mindestens 3 Stunden täglich arbeiten könnte, selbst wenn dies und das zu einer anerkannten Behinderung führen wird. Jetzt warten wir mal die Amtsärztliche Einladung ab und damit hatte sich ein relativ langes und ausführliches und auch vernünftig geführtes Gespräch hinsichtlich meiner Eingliederung in den Arbeitsmarkt erst einmal wieder erledigt.
    Wie gesagt, es hat sich scheinbar was zum positiven im Job -Center verändert!

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    Nach 5-monatigem Aufenthalt im Ausland (Heimatland) ist sie nun nach Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt.
    Den Scheidungsantrag habe ich breits gestellt.

    @ Chico - das sieht mir sowieso nur nach Ehelichung zwecks Unterhaltsleistung aus - Tippe mal auf Rumänien oder Ukraine - ist zwar jetzt sehr Vorurteilslastig aber man kennt ja die Beispiele aus den Medien! So wie ich das sehe hat er geheiratet und nach einem Monat ist die Gute in Ihr Heimatland gereist zwecks Besuch und hat sich dann fleissig Geld schicken lassen! Bin mal gespannt was rex8y4 dazu postet!