Dann kläre das mit dem Job - Center ab - evtl bekommst Du Mietzuschuss oder aufstockende Mittel - besser wie nichts ist es alle Male und wenn die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten so toll sind brauchst Du die ja in einigen Monaten vielleicht gar nichts mehr, ein Großteil Deines Einkommens wird dann allerdings verrechnet !
Beiträge von Horst GRUNERT
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dass ich wohl kein Härtefall bin und meine Eltern für mich noch Unterhaltspflichtig sind.
das sehe ich anders, Deine Eltern sind nicht unterhaltspflichtig, ich behaupte da weder Krankheit noch einen Ausbildung die Regelestudienzeit nicht verlängert haben werden die 12 Semester in Relation zu den 6 Semestern vor jedem Gericht als Bummelstudium eingestuft und damit sind Deine Eltern dann raus aus der Nummer und da Du dann bedürftig bis, diese Bedürftigkeit aber aufgrund des letzten Semesters mit einem Darlehn überbrückt werden kann, sollte wie auch immer kann sich hier jeder drüber aufregen, es ändert aber nichts an dem Umstand das Dir staatliche Leistungen zu gewähren sind, die allerdings nur auf Basis eines Darlehns und ich denke mal das Du Dir nicht sehr oft leisten kannst dann noch mehrere Male durch die Abschlussprüfung zu donnern. die Dissertation zu schreiben wird aber sicherlich nicht zu den zu fördernden Regelungen zählen, also quasi "last Chance" mein Guter !
ZitatEs gibt noch andere Gründe warum ein Studium länger dauert als geplant als diese die beim Unterhalt zählen (z.B. Krankheit).
kann aber ausgeschlossen werden denn zuvor hast Du das hier erklärt:
ZitatAlso ne Ausbildung hab ich vorher nicht gemacht.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester und ich bin im 12..
Eine Kramkheit lag nicht vor.Da steht es doch ganz deutlich letzte Seite §27
Zitatein mittelloser Studierender sich in der akuten Phase des
Abschlussexamens befindet und ihm deshalb ein Abbruch
der Ausbildung nicht zugemutet werden kann,
also Härtefall - also ALG II berechtigt ! -
@ lacki - so isses halt - ich lese mir nicht jeden alten Beitrag hier durch, aber scheint sich bei ihm in den letzten 4 Wochen schon mal was getan zu haben, - ist halt der Nachteil von Foren in denen man sich Anonym tummeln kann, er hätte ja auch ein völlig neues Synonym benutzen können, hat er nicht und von daher - wie sagt das JC dann immer: "fehlende Qualifikation" aber warum sollte man ihm nicht weiterhelfen! ? Der eine Trickst und wird damit Bundespräsident oder Verteidigungsminister und der anderer halt Betrüger und Krimineller, denke wenn der Wulff kassieren darf, warum sollten wir ihm den Umzug nicht gönnen !!?
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auch wieder so ein ding. Kriminelle energie haste aber so viel, dass du nun für drei jahre einfahen musst! für einen einfachen umzug reicht die kraft nicht aus. der staat als beute!!!
ich glaub grade verstehen alle nur Bahnhof - wenn Du mit Nightflight PN geschrieben hast macht es sicher keinen Sinn hier irgendwas nachzukommentieren ohne das man den Zusammenhang ergründen könnte - oder hast Du zu tief in Deinen Bocksbeutel geschaut und es war heute Abend wieder ein Tröpfchen zuviel ???
ZitatHallo, meine Frau 43J und ich 46J müssen auf Verlangen des Jobcenters unsere Wohnung - zu teuer zu groß - aufgeben. Eine neue Wohnung kommt in Lübeck ca. 100 km entfernt in Frage.
also ich war ja nun schon einige Male in Schleswig-Holstein und wenn Du Lübeck als Alternative angibst, dann musst Du ja irgendwo schon fast an der Landesgrenze wohnen, sei es nördlich, westlich oder östlich und zwischen drin gibt es eine Vielzahl mittelgroßer Städte wo auch etwas zu finden sein müsste Kenne mich von Lütjenburg über Kappeln a.d.Schley bis hoch nach Glückburg recht gut aus, also so riesig ist unser nördlichstes Bundesland nun auch nicht als das ich den Scheiss glauben würde. Wenn Ihr was in Lübeck gefunden habt weil es euch dahin zieht so ist das auch okay aber hier zu posten das erst in Lübeck was zu finden ist und so zu tun als würde Euch die ARGE / Job-Center da keine Wahl lassen ist auch nicht die ehrliche Art. Umziehen könnt ihr zudem grundsätzlich und wenn euch die ARGE / JC dazu auffordern etwas kleiners zu suchen werden in der Regel auch die Umzugskosten übernommen dafür verlangen die dann in der Regel vorab 3 Kostenvoranschläge der in Betracht kommenden Umzugsunternehmen. - Sozialtourismus ist aber auch den ARGEn / JC ausdrücklich untersagt. Soll heissen keine ARGE / JC darf die Regelungen so verschärfen das die Betroffenen sich genötigt sehen in die Kommunale Zuständigkeit einer anderen ARGE / JC abzuwandern. Im Gegenteil oft genug werden die ARGE / JC dann auch angehalten aufgrund anderer Regelungen, wie z.B. das man nicht aus seinem Sozialen Umfeld gerissen werden soll, in Sachen Kostenübernahme für die Unterkunft großzügigere regelungen zu finden oder zu treffen. - Wenn Ihr also aus anderen Beweggründen nach Lübeck ziehen wollt, dann kann das für die Kostenübernahme selbstverständlich zu Begrenzungen führen!
Zitatder rest sollte mit hilfe von freunden und eigener muskelkraft gestemmt werden. wenn ihr wirklich so krank seid
lacki - was Dich da geritten hat weis ich nicht, auch nicht wie Du auf die Pauschale kommst. Und auch das man Freunde oder die eigene Muskelkraft einbringen muss ist nichts als Schmarn, es wäre vielleicht wünschenswert, aber keine Verpflichtung - zudem, geht etwas bei eigen organisiertem Umzug kaputt, zahlen Haftpflichtversicherungen sehr ungern! Solltest Du vielleicht auch mal dran denken! Zudem, die Möbelpacker freuen sich auch wenn sie Arbeit haben ! - Wo bleibt Dein Unternehmerisches Denken !?
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ja, im Trennungsjahr schuldet der wirtschaftlich Stärkere dem Schwächeren Trennungsunterhalt. Unabhängig von der Ehedauer
@ chico - das ist schlicht weg falsch !ZitatMuss ich Trennungsunterhalt auch dann zahlen, wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war?
Das Kriterium „Dauer der Ehe“ ist im Rahmen des § 1361 Abs. 2 ein äußerst bedeutsames Merkmal, da § 1361 Abs. 3 BGB ausdrücklich § 1579 Nr. 1 BGB ausschließt und der Anspruch auf Trennungsunterhalt deshalb nur nach § 1361 Abs. 2 BGB begrenzt werden kann. Der Begriff „Dauer der Ehe“ bestimmt sich dabei – abweichend von §1579 Nr. 1BGB – von der Eheschließung an auf die Zeit der ehebedingten Erwerbslosigkeit. Ist der unterhaltsbegehrende Ehegatte noch jung und gesund, dann sprechen die Umstände für eine verstärkte Erwerbsobliegenheit. War die Ehe nur von kurzer Dauer, darf sich der Untenhalt begehrende Ehegatte zur Begründung der Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit nicht auf den erst durch die Eheschließung erlangten Status berufen (BGH FamRZ 1979, 571). Vielmehr ist ihm grundsätzlich innerhalb einer nur kurzen Frist die baldige Wiederaufnahme bzw. die Ausweitung der Erwerbstätigkeit zuzumuten. Das kurze Funktionieren einer Ehe soll nicht zu einem Rentendasein auf Kosten des anderen Teils führen (OLG Frankfurt FamRZ 1979, 700). Haben die Eheleute nur kurz zusammengelebt, steht der Ehefrau jedenfalls dann kein Unterhaltsanspruch zu, wenn sie vor der Ehe und während des ehelichen Zusammenlebens verdiente und noch verdient (OLG Frankfurt FamRZ 1980, 141).
Ich denke wenn Du Deinen Anwalt mal auf diesen Link hin ansprichst wird er Dir mehr rechtssichere Auskünfte dazu geben können!
http://www.scheidungsrecht-praxis.de/nuetzliches/kategorie01/510572994d1284313.htmlAuch besteht die Möglichkeit aufgrund der Kürze der Ehe, das die Trennungsjahr Regelung erst gar nicht zum Tragen kommt! Denn bisher hat sich der andere Ehepartner doch sicherlich auch selbst oder anderweitig versorgt ! Die 4 Wochen begründen daher keinen grundsätzlichen Anspruch aber das wird Dir Dein Rechtsanwalt den Du Dir für so einen Fall in jedem Fall nehmen solltest dann sicherlich erläutern können!°
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habe gehört das der Amt den zahlt solange ich an der Fachschule bin.
1. heißt es das Amt und den BaföG Antrag
2. habe gehört das der, der Dir das erzählt hat, immer so einen Scheiß erzählt, stimmt das ???Leute, Leute dann sollen die, die so einen Schwachsinn erzählen doch mal erzählen wie sie das hinbekommen haben - einfach mal was in die Welt setzen und es finden sich 1000 Schwachköpfe die das weiter verbreiten und dann heißt es in der Öffentlichkeit nicht ganz zu Unrecht das es den HARTZ IV Leuten viel zu gut geht!
Stell Dir doch selbst mal die Frage ob Du ein Auto oder Handy unbedingt zum Überleben benötigst und vor allem werde Dir mal bewusst das BaföG und ALG II nicht ein und dasselbe ist. Von wie vielen Ämtern willst Du denn Geld zur Unterstützung haben?
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Ich stelle jetzt mal eine ganz blöde Frage : wo steht eigentlich geschrieben das es sich bei den vorzulegenden Bewerbungen nicht um wiederholende Bewerbungen bei ein und dem gleichen Unternehmen handeln darf ??? schließlich gilt ja auch das steter Tropfen den Stein höhlt! Und wer sagt Dir oder dem Job -Center das wenn ich mich diesen Monat bei einem Unternehmen bewerbe und eine Absage erhalte nicht im nächsten Monat dort eine Stelle frei wird auf die mein Profil so exakt passt das ich mit der erneuten Bewerbung dort eine Chance bekomme. Ich habe das schön öfters Leuten die Probleme hatten Monat für Monat adäquate Stellen zu finden erklärt. Klar das sehen die beim Job-Center nicht gerne aber die sollen ja auch die Leute in Vollzeitstellen vermitteln und nicht den Arbeitsmarkt auf 400€ Arbeitsverhältnisse umstricken was automatisch passiert weil die übermässige Nachfrage nach Arbeitsverhältnissen jeden halbwegs vernünftig denkenden Arbeitgeber in die günstige Lage versetzt, nicht sonderlich über eine vernünftige Entlohnung für gute Mitarbeiter nachdenken zu müssen, sie kriegen ja vom Staat über die Job -Center die Leute vor die Füsse geworfen! Mach es doch einfach mal, gibst Monat für Monat bei den gleichen Unternehmen Deine Bewerbungen ab, wenn die das nervt können die sich ja mal beim Job - Center beschweren - vielleicht kappieren die Deppen es dann, das es nicht immer an den Arbeitslosen liegt wenn der Markt keine Stellen zu besetzen hat und das man sich mit Zeitarbeitsunternehmen und 400 Jobs langfristig auch keinen Gefallen tut! Das ist alles nur ein wurschteln weil keiner ein Konzept besitzt um wirklich Arbeitsplätze zusätzlich zu schaffen, die den ALG II Bezug für die Betroffenen dauerhaft nicht mehr notwendig machen! Sie können eben auch nicht zaubern ! Deswegen sind sinnlose Bewerbungen letztlich nur eine Pseudo-Rechtfertigung für ein offensichtliches Versagen der Politik!
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@ lacki - schon wieder ein "grunert" (Maßeinheit von Fettnäpfchen zu Fettnäpfchen) Du Ärmster!°
@ Masha - der "lacki" ist nun mal so, der muss so antworten Du hättest Ihn auch fragen können " Warum Schweine nicht Radfahren können!"
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@ Birgit1963 - Du berufst Dich also auf folgendes :
ZitatDauer der Unterhaltszahlungen
Es gibt keine Altersgrenze für die Dauer der Zahlungspflicht. Gewöhnlich muss Unterhalt bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss geleistet werden. Ein Maßstab für die Dauer der Zahlungspflicht kann in der festgelegten Regelstudienzeit gesehen werden. Für diejenigen, die nach dem Abitur zunächst eine Berufsausbildung absolvieren und sich dann für ein Studium entscheiden, sind die Eltern in der Regel ebenfalls unterhaltspflichtig. Wichtig bei der Entscheidung über Unterhaltspflicht "ja" oder "nein" ist, ob die Ausbildung "den Neigungen und der Eignung" des Studierenden entspricht. Das kann z.B. durch ein inhaltlich auf die Berufsausbildung aufbauendes Studium nachgewiesen werden.
Gibt es Streit mit den Eltern wegen des Unterhalts? Es kommt vor, dass Studierende mit den Eltern zerstritten sind und eine Einigung über den Unterhalt nur schwer oder gar nicht erzielt werden kann. Bevor Sie sich für den Rechtsweg entscheiden, empfehlen wir Ihnen, unsere Sozialberatungsstellen oder psychologischen Beratungsstellen aufzusuchen, um Rat zu erhalten.
Ist unklar, ob Unterhalt oder BAföG-Leistungen in Frage kommen und weigern sich die Eltern beim BAföG-Antrag mitzuwirken, kann man sich beim BAföG-Amt beraten lassen. Eventuell kann eine Vorleistung beantragt werden. Im Falle einer Unterhaltspflicht der Eltern würde sich das BAföG-Amt mit der Rückforderung der Vorleistung und eventueller Prozesskosten direkt an die Eltern wenden.
Weiterführende Informationen zum Unterhalt können Sie auf den Internetseiten des Deutschen Studentenwerks nachlesen.- hier schreibt Murphy allerdings auch das die Regelstudienzeit bereits überschritten ist dann gilt eigentlich nur noch folgendes:
ZitatIst die durchschnittliche Studiendauer bereits überschritten, so hängt die weitere Unterhaltspflicht davon ab, woran die Überschreitung der Studienzeit liegt. Hat der Student zwischendurch ein "Bummelstudium" betrieben, so kann er keinen weiteren Unterhalt verlangen. Anders ist es, wenn das Studium durch sinnvolle, wenngleich nicht unbedingt nötige Ausbildungsmaßnahmen verlängert wurde, z.B. durch ein Auslandssemester. Erst recht besteht die Unterhaltspflicht natürlich weiter, wenn das Studium infolge Krankheit unterbrochen werden musste.
Davon das eine Erkrankung oder eine vorangegangene Studienbezogene Berufsausbildung vorliegt schreibt "Murphy 1985" allerdings hier nichts, einzig das die Regelstudienzeit überschritten und damit kein BaföG mehr besteht!
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richtig, aber dann sollte man auch ein wenig demut und bescheidenheit an den tag legen, wenn man auf der nehmerseite ist und selbst nichts gegen kann
...ach "lacki" hätten Deine Arbeitgeber auch mal diese Demut gegenüber den vielen Angestellten in ihren Unternehmen. Die Milliarden Umsätze die viele Vorstatndsvorsitzende meist zu Jahresbeginn den Aktionären präsentieren haben die auch nicht mit eigener Kraft erwirtschaftet. Sie haben delegiert, coordiniert, spekuliert und vor allem haben viele von Ihnen die Mitarbeiter an der Nase rum geführt - ihnen erzählt das die Umsätze nicht gegeben sind, die Kosten zu hoch sind oder sich einfach nur in Ihren Planungen verkalkuliert - ich habe da nur sehr, sehr selten jemanden gesehen, der dafür dann die Verantwortung in Demut getragen hat, der Einzigtse der das meiner Meinung nach überhaupt halbwegs praktiziert ist der Papst der Rest bringt irgendwelche ausreden und ausbaden muss es dann die Belegschaft, siehe Lohnverzicht, Streichung von bisherigen Zulagen und letztlich der tritt in den Allerwertesten sprich Kündigung und selbst da sind die bisweilen nicht mal einsichtig, sondern sehen sich als die, die nie was falsch machen und lasten ihr Unvermögen gerne den Untergebenen an. Da wäre ein Demut-Seminar vielleicht sogar eine richtig gute Investition für die Zukunft! Schlag das doch mal auf den dort einschlägigen Seiten vor und verlang das nicht immer von den Menschen, die irgendwann die Schnauze von der Dummlaberei voll haben und sich einfach mal das recht herausnehmen auch so zu fordern wie Ihre Vorbilder in Beruf und Politik. Wo ist den Angie's Demut wenn es um die Zusagen von Milliarden für wen auch immer geht !? Da müssen erst Schäuble, Rösler oder Seehofer zwischen funken bevor die Pastorentochter zu denken beginnt! Demut hör mir auf das immer den Kleinen Leuten vor zu halten! Der Fisch stinkt bekanntlich immer am Kopf zuerst wenn er vergammelt!
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@ Murphy 1985 - das ist richtig der Leistungsanspruch kann Dir als Darlehn gewährt werden - damit wäre dann Dein Problem vom Tisch und die Erstausstattung steht Dir nur zu wenn Du einen Leistungsanspruch besitzt, wäre dann aber auch gegeben, selbst auf Darlehnsbasis - denke ich mal. Ohne Leistungsbezug wird aber keine Erstausstattung finanziert sonst käme ja jeder der von Zuhause auszieht und würde die beantragen, - das ist noch nicht einmal in Ländern in denen alles dem Volk gehört gegeben, das jeder eine eigene Erstausstattung bekommt!
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@ Birgit 63 - bitte schau mal auf das Alter ! Irgendwann ist Schluß mit lustig für die Elten !!!
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Ich finde es einfach schade, dass viele Leute (Steuerzahler) den HartzIV-Empfängern jegliche Lebensqualität versagen wollen
@ Masha - ich bin selber ALG II Bezieher und das nicht erst seit gestern, also auch vollends auf Deiner Seite was nicht nur diese Aussage betrifft. Deswegen verstehe ich auch nicht warum man, nur weil man hier die Fakten aufführt, so wie man sie oft genug selbst erlebt hat - und ich behaupte mal einen der ersten Stammtische bundesweit ins Leben gerufen zu haben um den Betroffenen die Problematik von HARTZ IV zu erläutern, das einem immer unterstellt wird man gönne es Ihnen nicht! Ob Stadtabgeordneter, Asylbewerberin, in Trennung lebende Ehefrau oder Unterhaltsberechtigte alleinerziehenden Mutti, - jeder kackt einem bei der kleinsten negativen Information gleich an und unterstellt einem man würde es Ihnen nicht gönnen. Wir können, die Fakten die wir hier zur Sprache bringen auch einfach außen vor lassen! Ihr solltet vielleicht allesamt mal lernen, etwas emotionsloser und sachlicher die Beiträge zu lesen und nicht immer irgendetwas hinein zu interpretieren das dort überhaupt nicht steht. Das Problem ist halt beim geschriebenen Wort das man die vielen Gedanken die einem im Kopf grade beschäftigen zu dem einen richtigen Begriff zusammenfassen muss und dann sollen alle Leser diesen auch noch gleich interpretieren!
ZitatAber es gibt auch viele Leute, die unverschuldet plötzlich in diese Notlage gekommen sind
- dies ist ein gutes Beispiel dafür, was gemeint ist weis im Grunde jeder und jetzt meine Variante zu dieser Feststellung - "das stimmt nicht" - denn Schuld hat jemand an dieser Notlage, der Chef der kündigt, der Unfallgegner der einem in die Quere gekommen ist, die eigene Auswahl das diese Umstände zusammen kommen konnten ( hätte man einen anderen Beruf gewählt; ist da nur ein ganz simples Beispiel) und "plötzlich" ist auch nur eine Form des "überrascht seins" weil man im Grunde zu faul war, sich vorab mit allen Belangen des Lebens ständig auseinander zu setzen! Deswegen nutzen die Menschen in der Regel ja auch nur 10% ihres Gehirns bzw des Denkvermögens, den Rest regenerieren sie!
Den Stammtisch habe ich bereits vor fast 2 Jahren eingestellt, weil das Interesse der Leute immer nur gegeben ist, wenn schon etwas passiert ist, sich vorab damit zu beschäftigen das wiederstrebt fast allen und wenn sie dann angerannt kommen dann "muss" alles so laufen wie gewünscht - insofern kann ich "lacki" da auch sehr, sehr oft in seiner Ironie zu vielen Hilferufen hier sehr gut verstehen. Die eigene Verantwortung für Ihr Leben, müssen sich daher hier sehr viele absprechen lassen, nicht zuletzt schon deswegen weil bei vielen das "ein wenig leben wollen" Ausmaße annimmt die das Wort "wenig" nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen. Man sieht das dann immer an der Selbstverständlichkeit mit der man auf Leistungen bezogene Anfragen stellt ! Das der der arbeitet neidisch ist auf den der scheinbar sein Geld nur vom Staat holt und sich einen schönen Tag macht, ist klar, er ist ja auch zu feige sich selbst dieser Situation auszuliefern, denn dann könnte ein anderer der zuvor vielleicht Leistungen bezogen hat zukünftig so über Ihn denken. Die Solidarität derer die mal in dieser Situation waren mit denen die noch drin stecken ist doch auch sehr, sehr bescheiden - das eigene Ego sorgt schon dafür das man sich als etwas Besseres nicht mehr diesen Abgründen zuführt, so ist es doch !
Altes Sprichwort:
"Der Reiche kann viel verwalten - der Arme kann mit wenig Haushalten! ----haben nicht beide damit genug zu tun !??? -
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dagegen steht aber, das man ja nicht nur für Versicherungen etc. arbeiten kann, denn das eigentliche Leben muß ja auch irgendwie bezahlt werden.
....da hast Du wohl vollends recht. Wie egal das aber unseren Politikern ist hat man ja an Helmut Kohl gesehene, der erstmals quasi die Werbetrommel nur zur Senkung der Arbeitslosenzahlen in Richtung Risikobereitschaft zur mehr Selbstständigkeit predigte! Nicht nur die vielen Insolvenzen bei den "ich-AG's" sind ein Ergebnis dieses unsozialen Vorschlages, da hilft dann auch kein Riestern!
ZitatSo wie ich das gelesen habe, tauchte die Frage nach ALG II hier nicht auf - weder direkt noch indirekt.
@ dms - das ist richtig, Du hast aber ebenso richtig erkannt worauf ich hinaus wollte, leider sind durch die weiteren Angaben von " reiausbla" - das seine Frau berufstätig ist und zudem das Gesamteinkommen über dem Limit liegt, diese Überlegungen nicht zum Tragen gekommen. Im Zuge des "helfen wollen" hatte ich nur auch an diese weitere Möglichkeit gedacht.
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Benzinkosten für Fahrt zur Berufsschule (wird nicht von BAB unterstützt) 250-300€
einer dieser Einsparungspunkte wird wohl hier zu finden sein, denke mal die Kosten für Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln werden nicht so hoch liegen und auch Fahrgemeinschaften sind vorstellbar!
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Die Höhe des ALG I wird bei einer vorhergehenden Vollzeitbeschäftigung auf auf Vollzeit-Basis berechnet.
er kann aber hier nicht mehr vollschichtig tätig sein. Somit wird auch die Höhe des ALG I auf dieses Verhältniss beschränkt. (6std/ 8 Std= 75 %).dies alles betrifft ja die ALG I Regelung - kann es denn im Zuge dieser Kürzungen nicht auch dazu kommen das er noch aufstockende Leistungen nach ALG II beantragen könnte - hier sind ja keine Zahlen genannt worden, aber wenn er dadurch plötzlich so wenig zum Leben hat, stehen ihm ja vielleicht noch andere, eben aufstockende Leistungen zu ??? oder Leistungen von anderen Trägern ???
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Die Mutter hat einen 400€ Job.
- das finde ich wieder klasse, warum nicht der Vater ???
Ihr Frauen seit bisweilen ganz schön neben der Spur, im Übrigen könnte selbst der Sohn einen solchen ausüben, egal wer den in der Familie ausübt - es zählt die BGUnd diese Rechnung Deiner Schüler schickst Du dann am Besten mal zu N24 dem Herrn Friedmann der erzählt nämlich im Beisein eines FDP Politikers und eines Linksparteivertreters das man zu grob ermittelten 1600 € noch die Miete oben drauf bekommt und fragt dann den FDP Mann ob sich unter diesen Umständen das Arbeiten noch lohnt ! Wäre schön wenn die Schüler einmal erkennen könnten welchen Manipulativen Mist die Medien ungestraft verbreiten dürfen! Wenn schon Aufklärung und Lehrstunde, dann aber bitte auch richtig ! es macht einen riesen Unterschied wenn von dem ermittelten Betrag die Mietkosten abgezogen werden oder dazu addiert werden so wie es dieser Journalist verbreitet. Den Medienbeitrag von Friedmann findet man unter anderem auch unter N24 und wenn man das von einem jüdisch stämmigen Juristen und Journalisten in seiner provokanten selbstdarstellerischen Art mal genauer betrachtet, darf man sich über die zunehmende Judenfeindlichkeit Weltweit sicher auch nicht mehr wiundern, ganz unschuldig am antisemitischen Denken sind die Juden nämlich nicht, dann hast Du gleich weitere Themen für die nächsten Unterrichststunden.
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@ Reiausbla - zum einen ist der Tread uralt, zum anderen hier mal ein paar Überlegungen:
Zitatwas dir einen Preisvorteil bei einem Angebot für den Kunden von fast 20 % bringt.
gegenüber wem? doch im Grunde nur den etablierten Mitbewerbern gegenüber und die haben meist andere Möglichkeiten um einen Rabattvorteil wett zu machen, gegenüber Mitbewerbern die wie er auf diesen Zug aufspringen besteht doch eine Pari -Situation und wenn er die ausstechen will und einmal in der "wer kann billiger" Denkschiene steckt ist er doch geliefert!
Zitateine Reihe anderer Vorteile, Bedingung ist leider das du nicht mehr als 17500,-€ im Jahr verdienen darfst, was aber immerhin noch 1458,-€ pro Monat
Klasse davon dann noch die Versicherungen abziehen, die Miete für das Objekt (was zugegeben nicht immer sein muss) Innungs oder HWK Beiträge, Steuerberater, da bleibt dann ganz viel zum Leben übrig! Das Risiko das er dann nach 2 Jahren noch nicht mal mehr einen Anspruch auf ALG I hat mal ganz aussen vor gelassen! Darlehn oder sowas darf er dann zwecks Ausbau doch gar nicht in Betracht ziehen.
Zitat"Selbstständigkeit" war und ist für mich nur die Rettung vor Hartz iV
...bis zum Rentenalter und dann bist Du doch drauf angewiesen, weil von dem geringen Einkommen wird wohl keine vernünftige Altersvorsorge betrieben werden können!
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da ich nur noch 6 Std. arbeitfähig bin
täglich, wöchentlich oder monatlich ???
Du musst ja im Grunde mindestens 15 Wochenstunden arbeiten können, damit eine Erwerbsfähigkeit besteht. mit 14,99 Stunden sagt Dir das Job - Center "Tschüss" und Du musst Deine Leistungen anders als über das SGB II beantragen. In Deinem Fall könnte ja eine Erwerbsunfähigkeitsrente greifen, vielleicht ergibt sich daraus die Kürzung - ist ja so das man die Arbeitslosenzahlen runter bekommen will und da wird im Moment wieder gekickt was zu kicken ist! Selbst wenn Du, wie ich eine Gehbehinderung hast, oder wie bei Dir das Handwerk nicht mehr als Selbstständiger ausübbar ist oder nur noch eingeschränkt, so kann man ja auch andere Tätigkeiten ausüben, zB. eine sitzende im Büro oder als Ausbilder in einem größeren Betrieb. Für mich ist nicht zu erkennen ob Du noch ALG I beziehst, denke mal ja und wenn Du einen entsprechenden Bescheid bekommst oder schon hast solltest Du dagegen immer erst mal in Widerspruch gehen! Setzt Dich doch auch mal mit der Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger in Verbindung die können aufgrund der Akteneinsicht eventuell auch schon weitere Informationen geben. Mir ist der Grund der Kürzung nicht ganz geläufig, denn auch behinderte Arbeitsuchende werden ja vermittelt, vielleicht steht Dir aber auch ein Mehrbedarf an anderer Stelle zu wegen der nur noch begrenzten Arbeitsfähigkeit, so kaschiert man nämlich auch Leistungen und jeder Monat wo Du diese Zusatzleistungen nicht stellst spart Vater Staat ja wieder etwas. Der SB müsste Dich aber eigentlich vollständig, richtig und umfassend aufklären!
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Ich brauche zum Abschluss nur noch eine Abschlussarbeit, die ich gerade schreibe und eine Prüfung.
Dann solltest Du eigentlich einen Anspruch auf ALG II haben. Da ja nur noch ein Semester in der Ausbildung vorliegt!
Schlage vor einfach mal zum Amt und das dort mal vortragen, denn die Eltern müssen selbst dann wenn Du noch Zuhause wohnst nicht mehr für Dich aufkommen und dürfen somit Einkommenstechnisch auch nicht zu der BG die Du dann bildest herangezogen werden, was fälschlicher Weise aber sehr oft vom Amt verlangt wird! Du hast aber das 25. Lebensjahr vollendet und bist somit elternunabhängig Leistungsberechtigt, stehst zwar dem Arbeitsmarkt nicht im vollen Umfang zur Verfügung, befindest Dich aber in der Regelung des letzten Semesters zu einem Abschluss! Wie gesagt, bin mir nur nicht sicher ob dies nur für z.B. Abendschüler Gültigkeit hat, oder ob das auch für Berufsabschlüsse und Studium gilt! Anspruch auf eine Erstausstattung hättest Du dann auch, alles unter dem Aspekt das Du ja nicht so vermögend bist sodas Du den Lebensunterhalt davon bestreiten könntest!