Beiträge von Horst GRUNERT

    Zitat

    Aber mir erscheint jede weitere Diskussion mit dir sinnlos zu sein, weil ich den Eindruck habe, dass du anderweitige Argumentationen nicht zulässt, oder?

    wenn dem Herrn Kommunalpolitiker die Argumente ausgehen, dreht er sich um und macht auf beleidigte Leberwurst! Wer somit anderweitige Argumentationen nicht zulassen will ist damit doch ganz offensichtlich! Ich stelle mich Deiner anderweitigen Argumentation, das heißt aber nicht das ich sie vereinnahmen oder für mich als gültig und gerechtfertigt betrachten muss, vielleicht sollte weil Du es Dir so wünschst, nur bin ich da gänzlich anderer Auffassung! Die vertrete ich und wenn Du daraus dann mir Unterstellungen ableiten möchtest, kannst Du das gerne tun - wir müssen nicht alle die gleiche Weltanschauung teilen. Meine ist es, das jemand der Kommunal tätig ist in Zeiten wo für jeden 8 Mitbürger ein Gesetz gravierenden Einfluss auf das Leben der Menschen nimmt weil dauerhaft angewendet eine riesige Diskrepanz in der Anwendung selbst besteht, dieser Kommunalpolitiker sich mit den Grundsätzen beschäftigen sollte, schon alleine deswegen um gegenüber dem Wähler glaubhaft die Thematik nachvollziehen zu können. Beispiel: Die Mehrwertsteuer greift zwar auch in unser aller Leben ein, aber bei dieser ist der Weg der Anwendung relativ klar gegliedert!
    Du kannst gerne andere Ansicht sein, für mich bist Du dann allerdings unwählbar, ist halt so und was ich Dir da wie unterstelle solltest Du mir trotzdem nicht sagen müssen, denn damit begehst Du Deinerseits eine Unterstellung nur weil Du Deine Argumentation für sinnvoller hältst ! Ist sie es denn ??? Das wirst Du immer mit "ja" beantworten und ich mit "nein", wer also akzeptiert hier nicht die Argumentation des anderen!? Ich lese mir Deine Argumente in punkto Unterstellung durch und beantworte diese, Du erachtest das als sinnlose Zeitverschwendung. Wenn Du eine Reklamation eines Gegenstandes hast, kannst Du ja mal Deine Vorgehensweise in die Praxis umsetzen, vielleicht musst Du dann hinterher Dir auch eingestehen das Du Dir den Weg ins Geschäft hättest ersparen können!


    Zitat

    so kommt deine Tonart bei mir an

    ...dazu sage ich dann immer gerne, dann dreh den Ton an Deinem PC doch einfach mal weg !

    Zitat

    wohl das letzte Semester

    was bedeutet "wohl" stehst Du vor einem Abschluß oder willst Du damit vermitteln das Du Dir das Studium nicht mehr leisten kannst !?


    Wenn Du studierst stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung - heisst dann besteht in der Regel auch kein Leistungsanspruch - es gibt eine gesetzlichen Bestimmung die mir von den Schulabschlüssen her bekannt ist wonach jemand ALG II bekommen kann wenn er sich im letzten Semester vor der Prüfung befindet und eigentlich Anspruch auf BaföG hätte, dies aber nicht gezahlt wird - in wieweit dies auf die Regelstudienzeit angewendet werden kann kann ich Dir aber nicht sagen, das müsste auf dem Job-Center erörtert werden. Somit könntest Du evtl. Leistungen nach dem SGB II beziehen obwohl Du dem Arbeitsmarkt noch nicht umfassend zur Verfügung stehst. Wie gesagt wenn dies Bestimmung auch für Studierende im letzten Semester greift! Ansonsten gilt das Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnen musst und diese auch wohl nicht mehr für Dich aufkommen müssen, um allerdings dann Leistungen beziehen zu können darfst Du aber auch nicht vermögend sein und solltest dem Arbeitsmarkt in vollem Umfang zur Verfügung stehen, zudem ist jede Arbeit in der Regel auch zumutbar, Du hättest dann ja ohne Studium und ohne Ausbildung den Status ungelernt! Willst Du weiterhin Studieren wird es wohl eher darauf hinaus laufen das Du keinen Anspruch hast! Auch nicht auf die Erstausstattung, die Dir ansonsten wohl zu gewähren ist!

    Zitat

    Nach der Realschule kam ich zur Berufsschule

    ist schon ein paar Jahrzehnte her aber auf einer Berufsschule konnte man zu meinen Zeiten kein Abi machen ! War das vielleicht eine Berufsfachschule, also eine Schulform die quasi als weiterführend zu bezeichnen ist und weniger mit der Berufsbegleitenden Schulform einer Berufsschule zu tun hat in der man nur ergänzend zur Ausbildung im Betrieb Kenntnisse vermittelt bekommt? Was ist ITa- ist damit ein Assistent der IT Branche gemeint? Also auf gut Deutsch jemand der in der Lage ist einen PC zusammen zu schrauben !?
    So wie ich das lese, hast Du ja nie gearbeitet - deswegen auch die Nachfrage zur Berufsschule - sondern lediglich Schulische Weiterbildungen betrieben, denke das das BaföG da ja auch zeitlichen Begrenzungen unterliegt, es also eher die Frage ist wie lange man Dich noch bezuschussen soll bis Du die Kurve kriegst einen Beruf auszuüben !


    Klingt sicher hart aber würde bei jedem Wechsel erneut ein Anspruch bestehen hätten wir vermutlich irgendwann eine Generation Ü50 als Absolventen eines dann passenden Studiums !


    Zitat

    aber irgendwie finde ich meinen Fall dort drin nicht,

    ist da ganz sicher drin, muss man nur erkennen wollen, steht vielleicht unter dem kurzen Satzteil " nicht anspruchsberechtigt sind " also wenn schon lesen dann alles und nicht nur suchen nach den Parts wo aufgeführt wird wann man Geld bekommen kann!

    Zitat

    man die wollen doch nur das maximum rausholen

    - sowas bezeichnet man auch als Unternehmerisches Denken

    Zitat

    das ganze ist doch ehedem zum scheitern verurteilt

    sag das mal Deinen Parteifreunden, die hören doch auch nicht drauf und glauben an 18%

    Zitat

    nun lasst sie sich doch eine blutige nase holen!

    -zu den Unternehmern die "Synergien" eingehen würden würdest Du mit dieser Marktbereinigenden Grundeinstellung als Kandidat Deiner Partei auch keinen Zugang finden, sowas ist im Zuge des globalen Handelns aber auch für einen Unternehmer unabdingbar!


    lacki - nicht immer nur "FDP" rufen, sondern auch mal die Schlagworte Deiner Freunde etwas mehr auf Inhalte abschecken ! :D :D :D

    @ lacki - das ist doch was ehrenhaftes, schlimmer ist doch wenn einer sagt : "lacki, das war jetzt mal wieder ein "Grunert", dann hast Du Dein Können doch erfolgreich unter Beweis gestellt! Also lacki, pass immer schön auf das es nicht zu viele Grunert's bei Dir werden! Irgendwann steht sonst in Deiner Tageswertung: Neuer Weltrekordhalter im Grunert wird der als "lacki" bekannte Fettnäpfchentreter aus der Bundeshauptstadt! :D :D :D

    Zitat

    in dem fall zählt der erlös des verkaufes der großen wohnung bis du das vermögen daraus aufgebraucht ist.

    - lacki es gibt genügend Gerichtsurteile wo Leute ein Haus besitzen und dies als "Altersvorsorge" vom gericht bewertet wird - hat doch hier im Forum auch schon des öfteren gestanden, ebenso die Freibeträge die für sowas gelten! Es sollte also nicht der Eindruck erweckt werden das alles aus der Eigentumswohnung drauf geht und ob er die unter anderem auch mit Verlust veräußern muss, wenn er sie z.B. eher und besser vermietet bekommt sehe ich dies grade unter dem Aspekt Altersvorsorge auch noch nicht gegeben. Was das Amt fordert muss letztlich nicht immer zutreffend sein, wenn er auf der einen Seite mit den Mieteinnahmen schon jetzt seine Bedürftigkeit reduziert, sehe ich das noch lange nicht als festgeschrieben an was man so allgemein aus den Vorgaben ableiten kann, denn die Eigentumswohnung bewirkt ja selbst auf längere Sicht gerechnet eine Einsparung von nicht unerheblicher Größe was die Regelleistungen betrifft. Darüber hinaus muss die Bedürftigkeit ja auch nicht von langer Dauer sein - vergleich das mal mit einer Mietübernahme einer viel zu teuren Wohnung - da zahlt das Amt auch 6-12 Monate bisweilen Summen die mit dem normalen Regelsatz nicht einher gehen! Dies alles wäre ja auch kein Problem hätte der Gesetzgeber bei der Ausarbeitung und Verabschiedung der gesetzlichen Versicherungspflicht einfach mal seine Aufgaben richtig gemacht und diese - immerhin 150.000 Fälle - mit geregelt oder zumindest auch mal an solche Ausnahmefälle gedacht, aber dies war wohl nicht der Fall, eher mit der schnellen heissen Nadel gestrickt was die Ulla da noch schnell durchgeboxt hat, wohl wissend das Rösler und Bahr dies Thema nie anpacken würden !

    @ Diablo - ist es nicht der Staat der per Gesetz die Versicherungspflicht erhebt? - Dann hat dieser auch dafür Sorge zu tragen das jedem diese Möglichkeit gegeben wird, und ich denke nicht das man die Altersvorsorge dafür vorrangig einsetzen muss. Klar, "Fellini" als säumiger Kunde der PKV oder vielleicht sogar der GKV wird nicht umher kommen diese Forderungen zu tilgen, doch wenn dies nicht von seiten seines zur Verfügung stehenden Barvermögens erfolgen kann, weil nicht vorhanden, sehe ich hier schon den Staat in der Pflicht. Wer Gesetze verabschiedet muss auch dafür Sorge tragen das sie bezahlbar sind; oder selbst dafür einstehen! In jedem Fall besteht doch erst mal ein Hilfeersuchen wenn Fellini einen Antrag stellt und dem ist vom Grundssatz her doch erst einmal nachzukommen, richtig ? Wenn dann von Amtswegen keine Lösungweg für einen solchen Fall vorgesehen ist besteht doch wohl nicht nur Handlungsbedarf, sondern auch die Pflicht den nächsten Vorgesetzten mit dieser Problematik zu behelligen, oder etwa nicht! Denn wenn nicht, frage ich mich was die Zertifizierungsforderungen unserer Politiker in den Unternehmen sollen wenn in den Staatlichen Institutionen diese dringend benötigten Reformen nicht gelten sollen!

    @ Masha -

    Zitat

    BSG, Urteil vom 18.06.2008, B 14/11b AS 61/06 R)

    das mit dem urteil fand ich ja mal sehr interessant, allerdings ist das auch schon ein paar Jahre alt, die Reform von der Reform der Reform hat ja inzwischen auch schon wehement eingegriffen in das was ursprünglich einmal unter `HARTZ IV ins Leben gerufen wurde. Das Verbrecherpack auf den Regierungsbänken hätte es mal verdient die Folgen Ihres steten Veränderns am eigenen Leib zu spüren. Diese Betrüger am Volk bereichern sich Zug um Zug bei der Erhöhung Ihrer Diäten im Rahmen eines mtl Leistungsbezuges der Hilfeersuchenden mit einer Selbstverständlichkeit die langsam Chinesische Züge annimmt, während wir uns über qm² streiten und für jeden Zentimeter Freiheit Gerichtsurteile zitieren müssen.
    Es ist schon traurig wie die Handlanger in den Amtsstuben mehr und mehr nur noch darauf bedacht sind nicht selbst in den Sumpf der Hilfsbedürftigkeit hineingezogen zu werden.


    Ein Bekannter von mir besitzt in Aachen mehrere Häuser und jede Wohnung in seinen Mehrfamilienhäusern besteht im Grunde aus Studenten WG's meist werden 3 Zimmer pro Wohnung einzeln vermietet und den Rest teilt sich die WG also Küche, Flur und Bad und gelegentlich befindet sich das WC auf der Zwischenetage, wird also von mehreren Mietern genutzt. Traurig ist das dieser Mensch einmal 2.Mann in einem Amt in Neuss war und obwohl in meinem Alter eine Rente von fasst 5000€ im Monat bezieht da schwer erkrankt, für offen Cabrio fahren und die Haupttribüne bei Alemannia reicht es dann aber immer noch. Niemand würde aber ein Gesetz ins Leben rufen wo so einem Menschen mal auferlegt würde die Wohnverhältnisse zu verbessern, weil dies wieder das von der FDP propagierte Denken der freien Marktwirtschaft widerspricht. Deswegen kann ich absolut nicht verstehen wenn man in Fällen der Armut dann den Menschen immer gleich Mißbrauch oder Faulheit unterstellt, selbst wenn es ein Punk ist der nicht arbeiten will. Unsere Politiker arbeiten doch im Grunde auch nicht übermäßig viel, sie leiten und delegieren und lassen andere den Dreck erledigen, was dabei dann oft raus kommt ist das was die Lobbyisten wünschen!


    Ich denke wenn Studenten - die ja auch BaföG beziehen - als WG Anerkennung geniessen sollte selbiges auch für ALG II Bezieher gelten und nicht jedesmal unterstellt werden das Leistungsbetrug begangen wird, zumal der Staat dadurch das mehrere Personen sich für eine solche Lebensform entscheiden auch die Objekte für andere Leistungsbezieher erhalten bleiben die als angemessen zu bewerten sind!

    @ fellini - ich habe einen Bekannten der ist im Vorstand beim VDK in Bonn ich versuche den im Moment zu erreichen und will mal hören was er dazu sagen kann. alternativ kann ich Dir nur noch vorschlagen mal den Prof. Dr. h.c.Rebscher von der DAK anzuschreiben, der ist zwar hier im Netz scheinbar sehr verrufen, interessiert mich aber eigentlich nicht da er mir nach der Fusion der HaMü mit der DAK nach einer direkt an ihngerichteten Anfrage letztlich auch personlich geantwortet hat und das sehr umfassend, der ist ja auch noch Lehrstuhlinhaber an der Uni wo der Karl Theodor von und zu promoviert hat und zwar auch wohl zum Thema KV - Anschreiben kannst Du ihn ja über die DAK Hamburg, so ha ich das gemacht. Von dem weis ich unter anderem was Rösler und die von der Leyen wegen der 8€ Zuzahlung an Aussagen für Betroffen Leistunmgsbezieher nach dem SGB II gemacht haben, hält sich aber auch fast keine Sau in Deutschen Amtsstuben dran, das ist es ja was mich an den Ärschen so aufregt. Das die zwei Pfeifen in Verhandlungen mit den Krankenkassen etwas zusagen was sie hinterher gegenüber den Betroffenen dann nicht einhalten weil das Fussvolk darüber nichts erfährt! Und ich hasse Politiker die nur der Wahl wegen etwas verkünden und dann nichts mehr davon wissen wollen, dann sollen sie vorher einfach ihr dummes Maul halten!


    Ob Du die Immobilie in Deutschland unbedingt verkaufen musst, kann ich nicht beurteilen. Ich denke mal wie bei jedem Haus auch kann man die eventuell ja auch beleihen und je nachdem was diese dann für einen Wert in der Altersversorgung darstellt muss es ja nicht unbedingt sein das Dir von Amtswegen diese abgesprochen wird, es besteht doch auch sicherlcih noch die Möglichkeit das Du wieder in Arbeit kommst oder bist Du so sehr erkrankt das quasi eine 3 stündige tägliche Tätigkeit für Dich gänzlich ausgeschlossen ist!? Du müsstest dann ja im Grunde
    erst mal unter Vorbehalt über die SGB V Regelung in besagte Pflichtversicherung kommen - wenn lacki das auch schon so als einzigen Lösungsweg sieht, scheint es ja nicht ganz abwegig zu sein. Wohnsitz hättest Du ja auch, zunächst mal den der Immobilie und klar Nachzahlung wirst Du nicht umher kommen, das steht klipp und klar fest aber ich denke da hätte dann der Leistungsträger den Daumen drauf und was der Dir aus den staatlichen Leistungen die Dir monatlich zustehen sollten dann einbehalten darf oder wird wird wohl dem entsprechen was für jeden anderen auch Gültigkeit hat! Vielleicht musst Du den Erhalt der Immobilie auch gegenüber dem Leistungsträger erst noch vor dem Sozialgericht ausfechten! Du stehst im Grunde dann eben nicht mit nichts da sondern eventuell mit einem Wohnrecht in Deinem Eigentum, aber mit staatlichen Fingern auf selbigem solange die KV -Nachzahlung nicht abgegolten ist!


    Ob das Amt da was für Dich aushandeln wird/muss denke ich eher nicht, das wirst Du mit den KV 's sei es PKV oder GKV wohl selber machen müssen, aber es steht dann meines Empfindens nach wie ein Insolvenzverwalter über deiner Immobilie in der Du vielleicht sogar weiter wohnen dafst/kannst! Und noch was, neben Verkauf der Immobilie besteht doch auch die Möglichkeit solltest Du etwas kleineres, eigenes finden zu vermieten oder verpachten. Manchmal hat man ja auch gute Freunde die schon immer ein Auge drauf geworfen hatten, sich den Kauf nicht unbedingt leisten können aber eine Miete dafür schon aufbringen können! und vielleicht gefällt Dir ja auch grade deren Wohnobjekt wenn kleiner! Also nie die Hoffnung aufgeben!

    Zitat

    (deswegen 2x 45m², 2x 450€)

    so dann wollen wir mal !


    1. Denkfehler bei Masha denn das was im Zitat von Dir als Wohnungsgröße angedacht ist würde auch bedeuten 2 x Küche, 2x Bad, 2 x Eingangsbereich/Flur und jetzt wird Dir einleuchten warum 2x45qm² von der Argumentationsweise völlig unlogisch sind wall dann ist es weder WG noch HG noch sonst was das sind dann 2 eigenständige Wohnungen wozu ihr euch dann aber keine Gedanken mehr über ein Zusammenziehen aus Kostengründen machen müsstet.


    2. Erklärung hin oder her - maximal für ein Jahr könnt Ihr erklären das ihr keine eheänliche Gemeinschaft bilde, das Wort "Freund" nur einmal in irgendeinem Satz, Gespräch oder sonstwie beim Amt verlauten lassen und nach einem Jahr wird aus der bis dahin gültigen Annahme für euch eine Beweisumkehr und Ihr müsst dem Amt dann widerlegen das dies nicht so ist, geht natürlich auch ! Beweisumkehr heisst ja nicht das die jetzt grundsätzlich behaupten dürfen das dem so ist. Hatte das ja schon mal hier erläutert - wenn einer von euch beiden einen anderen Lebenspartner hat mit dem er in einer Beziehung steckt, z.B. weil der bei der Bundeswehr ist und zur Zeit vielleicht in Afgahnistan sitzt, kann das Job - Center nicht einfach hin gehen und behaupten Ihr seit einer eheänlichen Gemeinschaft gleich zu stellen, aber euer Beweis muss hieb und Stichfest sein. Da ist es dann auch sinnvoll von Mitbewohner zu sprechen und nicht von "bestem Freund" oder wohlmöglich wie hier auchschon gehabt plötzlich rein zufällig von diesem auch noch schwanger werden, denn das kann dann böse Folgen haben weil hier dann offensichtlich ein vorsätzliches Erschleichen von Leistungen dann vorgelegen hat.


    3. Du hast von gemeinsamen Aktivitäten gesprochen und vom Aufpassen auf den Hund, der ja nur einem gehören kann und somit vom anderen in einer Art des gegenseitigen füreinander Einstehens betreut bzw versorgt wird! Das wäre dann auch wieder eine Problem von Beweisumkehr! Im ersten Jahr muss euch das Job-Center beweisen das ihr keine WG oder HG seit, danach müsst Ihr es dem Job - Center beweisen das Ihr kein eheänliches Verhältnis seit!


    4. Jeder bekommt den für Ihn gültigen Regelsatz zum Leben und zum Wohnen - anteilig / Hälftig


    so schaut es aus! Da Du mehr bzw. hinzu verdienst wird Dein Anteil geringer sein! Getrennte Konten versteht sich dann von selbst - allerdings auch solche Dinge wie hier im Forum Auskunft für den Anderen einholen können einen Verdacht erwecken und sollten tunlichst unterbleiben! Und trotz bestem Freund sollte man dann auch nicht in der Öffentlichkeit eng Umschlungen, knutschend fotographiert werden und sich bei Facebook wiederfinden in der neuen Jahres-Galerie°

    @ lacki - wenn dem so ist und er dies nicht zahlen kann, steht doch dem Schritt um Hilfe nach dem SGB zu ersuchen im Grunde nichts mehr im Weg! Vorschuss müsste er dann ja zumindest solange bewilligt bekommen bis das Objekt veräußert wurde, geht ja bei Scheidungen auch weil ja die Aussicht besteht das der Staat das Geld zurück bekommt!

    Ich denke mal das mit der Bewilligung des Bezugs von BaföG doch auch eine Zielsetzung verbunden ist/war, durch exmatrikulation ist im Grunde angezeigt das Du dieses Ziel nicht mehr verfolgst und die Rückzahlungsbestimmungen nach dem Studium sind ja auch an eben dieses Ziel geknüpft.


    Wenn Du Dir ein Handy zulegst und einen Vertrag eingehst mit einer mtl. Pauschale und diesen Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren abschließt damit das Handy für 1€ zu bekommen ist, und dann nach 2 Monaten entscheidest nicht mehr damit zu telefonieren, kriegst Du doch auch weiterhin die Rechnungen oder man macht Dir das Angebot dann das Handy für den vollen Kaufpreis zu erwerben !?


    Ich frage mich manchmal was in den Schulen eigentlich vermittelt wird ! Wieso sollte da jemand etwas unrichtig sehen, außer das Du einer vielleicht nicht ganz realistische Ansicht von Studienförderung unterliegst.


    Wenn Du nicht nur beabsichtigst ein neues Studium zu beginnen, sondern dies tatsächlich nachweisbar erfolgt, kann ich mir vorstellen das einen Mitteilung mit Nachweis an das Studienwerk, dann dazu führt das man Dir die bereits gezahlten Monate auf den dann neuen Studienzeitraum anrechnet und eine Rückzahlung des gesamten Bezugs dann erst nach diesem Studium zu den Dir bereits bekannten Konditionen erfolgen wird.

    Zitat

    ausdrücklich deine Tonart ausgeschlossen

    wir schreiben hier nicht von meiner Tonart, sondern von der Tonart die Du mir anhand von Deinen Erfahrungswerten her unterstellen zu können, glaubst!


    Zitat

    Ich habe auch keinen Nerv mehr

    ....auch dafür kann ich nichts - so geht es "lacki" z.B. auch wenn er sieht das Leute mit einem Studium sich nicht selbst zu helfen wissen ! - hast Du ja entsprechend kommentiert.


    Zitat

    Die Zeit investiere ich lieber in etwas sinnvolles

    ....für sozialpolitische Belange gibt es dann die Aufgabenteilung mit der Kollegin in der Fraktion, weil für Dich ja nicht sinnvoll und deswegen ändert sich nichts, weil jene die Einfluss nehmen könnten und sei es noch so gering, darin keine sinnvolle Aktivität sehen! Ist Deine Entscheidung, viel Glück damit!

    Zitat

    Ich befinde mich seit einigen Jahren im Ausland,

    wo bist Du Aufenhaltstechnisch denn gemeldet?
    Hier kannst Du die Ansprüche nach dem SGB V doch nur geltend machen wenn Du in diesemLand lebts, denke ich mal!
    Wenn Du also nach Deutschland zurück kehrst trifft Dich dann aber das:

    Zitat


    ...dies habe ich auch noch gefunden und



    und das erscheint mir ganz wichtig


    es wird also immer wieder erklärt das Du Dich rückwirkend versichern musst - Dein Eigentum unterliegt aber auch im Sozialgesetz bestimmten Freigrenzen, z.B. für die Altersvorsorge - in wieweit die Eigentumswohnung erhalten werden kann, hängt dann ja auch davon ab wo Du zukünftig leben wirst, im Ausland interessiert es niemanden ob Du dort versichert bist oder nicht zumindest nicht das Deutsche Sozialsystem und wenn Du hier lebst, stellt sich die Frage nach dem Nutzen der im Ausland befindlichen Immobilie, evtl. kannst Du da ja noch Mieteinnahmen erzielen die Du dem Amt hier zur Berechnung Deiner wirtschaftlichen Verhältnisse anzugeben hast. Da Du hier lebend dann aber um Leistungen nach dem SGB ersuchen kannst ist sicherlich auch ein Übergang in die gesetzliche KV möglich weil Du dann ja zum Leistungsbezieher wirst und dann das SGB V zur Anwendung in Betracht gezogen werden könnte.

    @ Fellini - ich hab mal weiter gesucht und das gefunden !

    Zitat

    - Sofern er zuletzt gesetzlich versichert war, muss er sich zur Klärung der seit 01.04.07 in Kraft getretenen Versicherungspflicht (nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) ausschließlich an die Kasse wenden, bei der er zuletzt versichert war. - Sofern er nicht bei einer gesetzlichen Kasse sondern privat (also bei einem Unternehmen der Privaten Krankenvers. = PKV) versichert war, greift die vorgenannte Versicherungspflicht nicht. Er sollte sich aber in diesem Falle an den letzten Versicherer wenden, da innerhalb der PKV seit dem 01.07.07 ein sogenannter Kontrahierungszwang besteht, d.h. der letzte Versicherer MUSS (ohne Risikozuschlag und das ganze ähnliche Gedöns) eine weitere Versicherung - wenigstens im Rahmen des "modifizierten Standarttarifs" - durchführen. - Bei den zuletzt privat Versicherten tritt eine Versicherungspflicht - so will es der Gesetzgeber - erst zum 01.01.09 ein, dann im Basistarif.


    http://www.gutefrage.net/frage/welche-krankenversicherung-muss-mich-aufnehmen


    So wie ich das verstehe müsstest Du, weil zuletzt PKV versichert, Deine letzte KV um Aufnahme bitten diese hätte in der Zeit vom 01.01.07 -01.01.09 dies zu einem günstigeren Tarif machen müssen, da Du so lange gewartet hast kannst Du jetzt aber eigentlich nur noch zum Basistarif bei Deiner PKV aufgenommen werden. Wenn es Dir aber gelingen sollte irgendwie und sei es nur für einen Monat Leistungen nach dem SGB zu bekommen dürfte eigentlich sofern unter 55 Jahren auch nach dem SGB V ein Wechsel in die gesetzliche KV möglich werden! Wenn dann festgestellt wird das der Leistungsvorschuss nicht berechtigt ist hast Du aber den Wechsel in die GKV geschafft. Da ja eine Versicherungspflicht besteht und es im Interesse der Sozialträgers sein dürfte wenn der Wert Deiner Immobilie nicht unnötig in Beiträge bei einer PKV fließt, sondern es im seinem Interesse liegen müsste, das Du von dieser Immobilie so lange wie möglich Deinen Lebensunterhalt eigenständig finanzierst, sollte man ein solches Vorgehen mal in Betracht ziehen, ich halte es für durchaus gerechtfertigt weil damit eine anstehende Bedürftigkeit zu einem späteren Zeitpunkt eintreten würde und dies ist ja auch eine der Aufgaben auf die man als SB zu achten hat!

    Zitat

    @ Hilfesuchender 32 - bem Durchlesen des Treads von "lacki" kam mir schon in den Kopf das es durchaus auch andere Fälle gibt um so erfreuter war ich eigentlich zu lesen, das genau dies in Deinem Fall so ähnlich auch im Real Life ablief.


    Vielleicht solltest Du mal mit etwas weniger Emotionen lesen, denn das kam ursprünglich von mir - abgesehen von der Aussage das ich von einen Mitglied des Stadtrates und mit einer eigenen Wählergruppe eben erwarte das er sich mit ALG II oder auch HARTZ IV genannt zumindest im Grundsatz beschäftigt haben sollte, war bis dahin von meiner Seite nichts negatives zu Deiner Anfrage erfolgt - wenn Du das so herauslesen willst kann ich das auch nicht ändern. Der "lacki" hat da erheblich mehr abbekommen weil ich den Angriff von ihm wie bereits geschildert auch nicht okay fand. Du warst mir gegenüber doch nur angepisst weil ich Dir den Link zum suchen geschickt habe. Lies mal ruhig und genau und Du wirst feststellen das eine Begründung von mir dabei vermittelt wurde, die Du locker hättest sogar so nutzen können. " Soziales Umfeld / Wahlbezirk " So gesehen kann ich Deine Aufregung bis jetzt noch nicht nachvollziehen!


    Zitat

    Da du mich nicht kennst kannst du meine Arbeit als Stadtratsmitglied nicht bewerten, nimmst es dir aber heraus über mich zu Urteilen. Dies halte ich für ziemlich billig!

    ...und Du hast das nicht getan ! ?
    Ich habe nur festgestellt das Du bei 10 Millionen betroffenen Leistungsbeziehern nicht mal die Grundsätze von HARTZ IV kennst - wie willst Du da glaubwürdig bei Deinen Wählern Verständnis rüber bringen, deshalb meine Kritik an Dir und die ist absolut berechtigt wie ich feststelle. Du kannst doch zu diesem Thema in der Fußgängerzone den Bürgern gegenüber überhaupt kein ehrliches Wort an den Wähler bringen und wunderst Dich dann das die von den Politikern die Schnauze voll haben und unfair argumentieren. Unfair ist doch im Wahlkampf für Dinge einzustehen, die man noch nicht einmal im Ansatz kennt. Deine Meinung über für und wieder ist egal in welche Richtung dann doch nur eine Mitläufer-Meinung und sowas hab ich oft genug von Aktivisten wie Dich in den letzten Jahren vernehmen dürfen. Da kommen dann Sätze wie: da wird noch was kommen, ich habe da von oben her schon sowas vernommen - also bla bla!


    Zum Thema Deiner Eltern, hier musst Du nicht etwas rein interpretieren was da nicht steht und was da auch nicht gesagt wurde - Ich habe klar fest´gestellt das zwischen können und wollen von Deinen Eltern die Version "wollen" gewählt wurde weil sie sich für die Versorgung von 2 weitern Kindern entschieden haben - was ich ausdrücklich auch nicht negativ bewertet wissen wollte weil es Situationen gibt wo bei einer Entscheidung für eine solche Aufgabe die Eltern eventuell noch nicht einmal eine Wahl hatten, zB. wenn die Kinder quasi durch den Tod der leiblichen Geschwister von Vater oder Mutter eben bei Onkel oder Tante aufwachsen müssen! Wenn Du, da was anderes verstehen willst, dann kann ich das auch nicht ändern! Irgendwie habe ich inzwischen den Eindruck Du hast ganz einfach beim Lesen einen neben Dir stehen der die Dinge so sehen will wie er sie sich zurecht legen muss um zum Gegenschlag ausholen zu können! Es ist also nicht meine Schlussfolgerung sondern Deine Fehlinterpretation !


    Zitat

    Weshalb nutzt du deine Zeit und dein Wissen nicht dazu den Menschen einfach zu helfen und lässt deine Wertenden Kommentare ohne alle Hintergründe zu kennen?

    ganz einfach, weil ich erwarte das jemand der im Stadtrat sitzt sich mit der Thematik von HARZT IV beschäftigt zumindest im Grundsatz denn 10 Millionen Leistungsbezieher sind 12,5 % der Bundesbürger also jeder 8 te und wenn Dich nur 7 von 8 Menschen interessieren, dann liegst Du damit auf der typischen Denklinie unserer Volksvertreter und solltest Dich nicht über die Menschen ärgern die Dir in der Fussgängerzone den Frust auf euch Interessensvertreter entgegen bringen! Dann habt Ihr es nämlich verdient und das ist der Grund meiner Kritik. Du hast mit Deiner Unwissenheit zum Thema ALG II bewiesen das Du nicht für alle Wähler da bist ! THAT'S IT

    @ Fellini - bist Du gänzlich ohne KV oder ist Deine KV ruhend gestellt weil Du sie Dir nicht leisten konntest? Und wie alt bist Du - Ich habe hier etwas interessantes zu dem Thema gefunden! Am Schluss dann folgendes :

    Zitat

    Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung darf die Frau nicht mehr, das ist nur bis 55 Jahre möglich.

    also denke ich mal das es eine Möglichkeit gibt und wo Du dies erfahren kannst steht auch in dem Artikel !
    http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,818847,00.html


    Ich meine das ich in einem Schreiben mit dem Prof. Dr. h.c. Rebscher (DAK) mal erfahren habe das Ulla Schmidt mit den KV ausgehandelt hat das dies nur bei der AOK erfolgen kann! Also könnte man auch da Erkundigungen einziehen!