@ Hilfesuchender 32 - bem Durchlesen des Treads von "lacki" kam mir schon in den Kopf das es durchaus auch andere Fälle gibt um so erfreuter war ich eigentlich zu lesen, das genau dies in Deinem Fall so ähnlich auch im Real Life ablief.
Zu meiner Aussage bezüglich des Umstandes das ich von einen Stadtverordneten und insbesondere jemandem der im Schulausschuß tätig ist eine Erwartungshaltung bezüglich eines Grundwissens zu ALG II erwarte, dies sehe ich nach wie vor so - denn wen trifft es denn in der Regel als Ersten, doch immer die Kinder ob die Eltern sich trennen oder einfach nur arbeitslos oder Aufstocker werden, plötzlich scheitert der Besuch der schule schon daran das die Fahrkarte für das Kind eine imense Belastung für die gesamte Familie wird, dazu dann Schulbücher, Klassenfahrten, Nachmittagsbetreuung und auch Fördermöglichkeiten - all dies ist meiner Meinung nach in Deiner Funktion ohne solche Grundkenntnisse bisweilen einfach an der Thematik aus Sicht der Betroffenen vorbei wenn man sich in Deiner Funktion nicht zumindest im Ansatz damit beschäftigt hat. Ich sehe es doch hier vor Ort bei mir im kleinen Städtchen, mag sein das meine Kritik diesbezüglich Deiner Person sich dann ziemlich hart anhört oder auch so rüber kommt, fakt ist doch das den Damen und Herren im Stadtrat meistens das entsprechende Verständnis schon fehlt ganz abgesehen von einer Grundkenntnis! Und wenn es dann mal jemandem aus diesem Kreis trifft dann überspitze ich das Ganze sicher auch ganz gerne mal, damit man sich dauerhaft daran erinnert, nur so wird man von heute auf morgen nämlich nicht vergessen!
Zitat
Meine Eltern hatten als normale Arbeitnehmer und bei fünf Kindern (zwei Pflegekinder) nicht die Möglichkeit mich finanziell zu unterstützen.
ich will auch auf diesem Punkt nicht herum reiten, aber wer 2 Pflegekinder mitversorgen kann, hat aus meiner Sicht andere Prioritäten gesetzt, da kann man dann schlecht von nicht können sprechen, da muss man auch mal nicht wollen aus was für Gründen auch immer, sprechen - wie gesagt das soll aber keine Abwertung des sozialen Einsatzes Deiner Eltern sein, denn ich wies sehr wohl das solche Pflegefälle auch einen schicksalhaften Hintergrund haben können und durchaus eine Selbstverständlichkeit für die ausübenden darstellen können.Dennoch halte ich es für richtig das DuDich mit dem SGB beschäftigst. Im Ansatz hast Du ja auch von mir klare Aussagen zur Situation von mir erhalten, denn der Wahlkreis stellt ja ein besonderes Soziales Umfeld für Dich da und aus einem solchen kann Dich auch das Job - Center nicht herausbefördern nur weil dort die Angemessenheit der Wohnungen nicht gegeben ist. Auf vielleicht verständlicher Art erklärt, sollte Dieter Bohlen ALG II Bezieher werden kann Ihn das Job-Center nicht nötigen aus Tötensen weg zu ziehen selbst wenn da keine Wohnung in adäquate Größe und zu angemessenen Kosten zu bekommen ist, da müssen die zur Not auch mal eine stufe höher in den Mietspiegel schauen, damit der in seinem sozialen Umfeld wohnen bleiben darf. meist wird dieser Passus aber auf sehr alte Menschen angewendet - die Jahrzehnte in einer Wohngegend Zuhause sind - einen alten Baum soll man eben nicht verpflanzen ! Somit dürfte Dir klar sein das Du ein Anrecht in Deinem Wahlkreis wohnen bleiben zu dürfen durchaus durchsetzen kannst, eventuell aber eben nur vor dem Sozialgericht!
Meine Wohnung liegt bei 58qm² und ich zahle Warm 390€ dies war bis auf 6€ Warmwasserkosten als Angemessen zu betrachten so, das Sozialgericht Aachen und bei mir aufgrund des Umgangsrechts zu meinen Söhnen aber auch der vorherigen Wohnsituation, ein ganzes Einfamilienhaus von weit über 110qm² als angemessen einzustufen, und das hatte nichts mit meiner Kandidatur zum Bürgermeister zu tun - damit der liebe "lacki" sich nicht gleich wieder drüber aufregt, sondern unter anderem auch mit dem gesamten Hausstand der untergebracht werden musste, denn niemand ist verpflichtet sein Mobiliar zu verschrotten nur damit er eine angemessene Wohnung belegen kann! Ist halt ein hartes hin und her und gehört ein verdammt dickes Fell dazu sich der vielen Beleidigungen und dummen Kommentaren so einiger bürokratischer Verantwortlicher zu erwehren! Damit ist Deine frage ja im Grunde beantwortet denn den grundsätzlichen Anspruch auf eine eigene Wohnung kann Dir das Job-Center sowieso nicht verweigern - was hilfreich ist: Solche Gespräche dann zur Niederschrift zu erklären - damit ist der Entscheidungsträger dann aktenkundig und da geht so mancher SB dann doch mal lieber Rücksprache beim Chef halten und plötzlich öffnen sich Türen die nie zuvor gesichtet wurden ! _ Für mich sollte jeder Kommunalpolitiker selbst mal ALG II beziehen müssen, dann brauchten wir nicht über bundespolitische Entscheidungen diskutieren auf die niemand angeblich Einfluss nehmen kann! Es geht immer etwas !