Beiträge von Horst GRUNERT

    @ Luisa -

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    die lohnabrechnung des taxiunternehmens wird von seinem chef persönlich erledigt. da die beiden gut befreundet sind, gehe ich davon aus, dass die lohnabrechnungen schon in 2009 zu gunsten meines ex-mannes "verändert" wurden


    Wie weit doch die Gier von Müttern gehen kann wenn sei meinen das der Kindesvater nicht ausreichend genug zahlt ! Ich finde eine solche Unterstellung schon dem Kindesvater gegenüber als eine riesige Sauerei und dann dem Arbeitgeber auch noch eine Beteiligung zu unterstellen, nur der Freundschaft wegen, quasi Ihm Straftaten wie vorsätzlichen Steuerbetrug und Datenfälschung aus niederen eigenen Beweggründen zu unterstellen ist schon ein ganz schön ordentliches Pfund an Dreistigkeit und Unverschämtheit.


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    dass die lohnabrechnungen schon in 2009 zu gunsten meines ex-mannes "verändert" wurden. jedenfalls weichen sie erheblich ( nach unten ) von den tatsächlichen einkünften ab, die mein ex anderen leuten mitgeteilt hat.

    - wenn Du dafür nicht nur Gerüchte hast sondern konkrete Beweise frage ich mich warum hier noch die Frage im Raum steht - ich betrachte sowas als Rufmord und will hier einfach mal eine Lanze für die Männer brechen! Das die Ehe geschieden wurde ist sicherlich nicht immer nur die Schuld des Mannes! Mich kotzen Frauen einfach nur an die so hinterlistig und falsch versuchen Hilfe von Dritten zu bekommen weil sie den Mantel des Opfers über sich ziehen!

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    Zum einen ist mein Partner nicht mein "Ehe"mann....sind also eine BG.


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    Aber dann wäre halt der Lehrgang meines Freundes gefährdet,


    :::also ich habe nirgends etwas von "Ehe"mann geschrieben, ein eheähnliches Verhältnis reicht aber in eurem Fall durchaus aus und ist ja auch wohl gegeben!

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    Ausserdem sehe ich nicht ein, sein "faules" Leben zu finanzieren....er soll nach Beendigung des LG auch arbeiten

    diese Aussage ändert aber nichts daran das Ihr eine BG seit und wenn Du das alles nicht willst musst Du Dich wohl oder übel von ihm trennen bzw. die BG wohntechnisch verlassen !

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    da bietet man die nun einen job von 6000 monatlich un du willst nicht. könnte ja zuviel sein!


    na ja lacki, einfach mal ein paar Zahlen hinhauen ist auch nicht die feine ehrliche Vorgehensweise in sofern stehst Du den ALG II Beziehern die Du stets aus dem gleichen Grund kritisierst da auch in nichts nach, um einen Vorteil zu erkämpfen bleibst Du auch nicht immer bei der Wahrheit - das mal zu Deiner durchaus auch oftmals berechtigten Kritik an der Abzockermentalität die ich zum Teil auch aus Hilde 01 herauslesen kann.


    @ Hilde01 - um es mal klar zu sagen, Ihr (Du und Dein Mann) bekommen Hilfe zum Leben, das ist es was allen ALGII Beziehern zusteht, die Hilfe zu einer Grundversorgung!

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    Nun hab ich aber folgendes Problem:

    nun es mag nur eine unglückliche Formulierung sein, denn wenn man eine Arbeit angeboten bekommt die einen selbst und auch den Lebenspartner aus dem Leistungsbezug herausbringt als ein Problem zu sehen, das wäre in der Tat sehr bedenklich - sag doch wie es ist das Du Angst hast das Euch jetzt Geld verloren geht obwohl Du noch gar nicht weist ob Dein neues Einkommen überhaupt ausreicht, dann wäre die Kritik nicht so harsch.


    Zunächst einmal muss die neue Arbeit (ein Job ist etwas völlig anderes) dem Job-Center mitgeteilt werden, damit keine Überzahlungen erfolgen.
    Dann solltest Du ein Einstiegsgeld nach § 16 für den Zeitraum bis zum ersten Gehalt beantragen - auch zu fordern gibt es da überhaupt nichts, aber es ist eine Kann-Bestimmung die einem Zweck dienen soll, die kann der SB grundsätzlich ablehnen weil seine Kassen angeblich leer sind, die kann man da aber bei so einer Argumentation auch dann grundsätzlich aus dem Gesetzbuch streichen, wenn der SB grundsätzlich keine Veranlassung sieht diese anzuwenden weil er einer Zwangsvorgabe unterliegt über deren Notwendigkeit ihm eigentlich der notwendige Sachverstand fehlt.Das Einstiegsgeld ist im Grunde nichts anderes wie das bisher erhaltene ALGII für den Monat in dem die Vorausleistung ansonsten zurück gefordert würde, es ist nicht Rückzahlungspflichtig!
    Das Geld für das Führungszeugnis kannst Du im Rahmen Deiner Bewerbungsbemühungen geltend machen, wenn Du diese Kosten vorab beantragst - solltest Du umgehend vom SB die Zusage dafür auch einholen, evtl. sagt er Dir aber auch das dies aus dem Regelsatz zu bestreiten ist - hier gilt, fragen kostet nichts! - das wird den "lacki" nicht erfreuen!:D

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    Uns (meinem partner und mir) stehen für diesen Monat noch Leistungen zu, da ich in meinem 400€-Job weniger verdient habe, als mir jeden Monat per se angerechnet werden. Kann ich die noch
    einfordern?

    Hierzu 2 Antworten, erste ist ALGII ist Vorschuss- da kann es irgendwie nicht angehen das Ihr etwas zurückfordern könnt, Ihr könnt lediglich keinen Anspruch mehr auf ALG II erzielen und sofern dies der Fall ist werden Dir auch keine 240€ von 400€ auf den Regelsatz angerechnet und Punkt 2 ist Du willst Dich und Deinen Mann doch im ALG II halten, somit wäre eine Anrechnung doch berechtigt !


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    Mein Partner macht nämlich noch bis 12/12 nen vom Amt bezahlten Lehtgang

    dies stellt eine Eingliederugnshilfe seitens des Amtes da und geht an den Träger der Maßnahme also nicht an Deinen Mann und somit auch nicht an die BG von euch, das hat der Träger dann mit dem Job-Center zu regeln!


    Wenn durch Deine Arbeit das Einkommen eurer BG so hoch ist, das Ihr nicht mehr von dem Job-Center abhängig seit dann sollte Dein Mann sich einfach nur gut überlegen ob er die Maßnahme bei behält oder sie abbricht, ich denke nicht das von Amtsseite da etwas in Richtung Beendigungszwang erfolgt, für Deinen Mann wäre es aber eine weitere Chance!

    @ Bergsteiger - Ich denke da brauchst Du in dieser Sache sicher einen Anwalt - Das eine betrifft das Erbrecht und die Nachkommenschaft und das andere betrifft Regelungen und Gesetze der Sozialen Sicherungen! Was ich irgendwie nicht verstehe ist warum Deine Mutter aus der mietfreien Wohngelegenheit weg will, schließlich erspart das dem Staat weitere Leistungen und diese währen im Grunde nicht notwendig. Ich denke das das Amt darauf hin das als eine an sich mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit betrachtet und dies aus diesem Grund dann nicht ganz zu Unrecht abzulehnen versucht. Es müssten also schon gravierende Gründe angeführt werden warum ein Wohnungswechsel erfolgen soll, wäre dem so, das dieser Punkt so zu bewerten wäre. In wieweit das Amt dann nur die bisherige Miethöhe akzeptieren muss (in diesem Fall ja wohl gerne, weil 0 €) ist hier dann wohl das ausschlaggebende und da ist dann eigentlich der Ortsübliche Mietspiegel ausschlaggebend. Der Weg, das so gesehene Testament der alten Dame (Freundin Deiner Mutter anzufechten) denke ich bringt da nichts, weil dazu keine Notwendigkeit besteht.


    Denn; wenn Deine Mutter umziehen will, so darf sie das erst einmal grundsätzlich und es ist dann der eine Punkt das die Wohnung zum einen nicht teurer sein darf wie die bisherige sofern sie angemessen ist und Punkt 2 aber auch eine andere Wohnung übernommen werden muss wenn sie im Rahmen der hierfür geltenden Bestimmungen liegt.


    Die vorsätzliche Herbeiführung der Bedürftigkeit ist ja vom Grundsatz her auch nicht gegeben, denn eine Bedürftigkeit besteht ja unbestritten, lediglich die Höhe der Bedürftigkeit könnte man unter dem Aspekt "mutwillige Herbeiführung" zunächst einmal in die Waagschale von Justicia werfen, doch wird diese im Grunde aufgehoben weil eine Miete ja grundsätzlich in einer Bedürftigkeit enthalten sein könnte und nur weil dies bisher mit dem Wert 0€ zu einer geringeren Leistungserbringung geführt hat, besteht dieser Vorwurf ja nicht automatisch dadurch das jetzt der Wert jetzt auf einen ortsüblichen Wert ansteigt!


    Wie gesagt, das was aus dem Erbrecht verfügt ist hat nichts mit dem Sozialrecht zu tun, letztlich hätte deine Mutter dieses ja auch ablehnen können und wenn sie sich zu einem späteren Zeitpunkt für einen Verzicht entscheidet so betrifft das in erster Linie die Gesetzesgrundlagen des Erbrechts!


    Das Job-Center hat lediglich zu prüfen ob die in Betracht kommende Wohnung der Angemessenheit unterliegt! Sie könnte darüber hinaus die Kosten für Umzug und Renovierung reglementieren!°

    @ Sycorax

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    Er ist Ü25 und kann nicht von den Eltern finanziert werden.

    - unverschämt ??? Unverschämt ist es die hier Helfenden über solche Informationen wie das jemand bereits über 25 ist wenn er seine 1.Ausbildung beginnt im Unklaren zu lassen! Gelinde gesagt ist sowas Verarschung! Jedes dumme Kind hat in dem Alter bereits seine Berufsausbildung begonnen oder abgeschlossen und fängt nicht erst danach an, wobei ich selbst mal einen solchen Fall während meiner 2.Ausbildung zum Zahntechniker erlebt habe da war der Sohn eines Arztes mit 29 Jahren tatsächlich nach zig Jahren des Studiums alles möglichen, dann doch wohl von Zuhause aus genötigt worden mal etwas Konstruktives auf die Reihe zu bringen!

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    Das als kleine Rechtfertigung, die ich eigentlich nicht abgeben müsste. *gruebel*

    - diese Rechtfertigung dient ja wohl eher dem Umstand, so wichtige Informationen vorab nicht gegeben zu haben! Und damit Du auch was aus dieser Aktion lernst, hoffe ich das Dir niemand darauf eine Antwort gibt, ich werde es jedenfalls nicht tun weil ich es nicht nötig habe mir von irgendwelchen Dumpfbacken blöde kommen zu lassen! Viel Glück, vielleicht findet sich ja noch ein Idiot den Du/Ihr verarschen könnt.

    @ richtig, Gawain und


    @ lacki, hier hat ein Mädel das bisher über keine eigene Waschmaschine in ihrem eigenen Hausstand verfügte sogar diese genau aus dem Grund wie Gawain schon bemerkte bekommen, also selbst einzelne Gegenstände des Hausstandes kann man bekommen wenn man diese zuvor noch nie in eigenem Eigentum besessen hat! Wenn z.B. die Wäsche immer in einem Waschsalon gewaschen wurde und dies vielleicht durch Umzug zukünftig nicht mehr der Falll sein wird! Grade in Berlin sind doch solche Waschbuden nicht ganz unbekannt!

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    bezüglich dem unberechtigten Rückzahlungs- Bescheid.


    Wieso denn unberechtigt ? Er macht eine Ausbildung, solange sind eigentlich seine Eltern dafür verantwortlich das er versorgt ist, zumindest wenn es seine 1. Ausbildung ist. Wenn dies nicht möglich ist muss er Gründe angeben! Auf jeden Fall hat er sich mit der Nichtangabe der Veränderung eine Sanktion eingehandelt, da kann er froh sein wenn nur eine Neuberechnung mit Rückforderung erfolgt ist! Er hat schließlich zuvor Leistungen kassiert und wer zu schlampig ist diese Veränderung mitzuteilen hat selber schuld, schließlich wird nicht nur immer wieder darauf hingewiesen, sondern oft genug wird das auch von den Fallmanagern angesprochen ! Wer Scheisse baut muss sich auch dafür verantworten, ist schon traurig genug das Du das übernehmen musst, viel zu tun haben auch andere Menschen, wäre er jetzt bewegungsunfähig würde ich so eine Argumentation ja verstehen, aber dein Kumpel drückt sich nur vor dem unangenehmen und hat in Dir einen Doofen gefunden der das übernimmt!



    Seit Sept 2011 bis jetzt sind 6 Monate, da war ich auch jeden Tag überfordert !!! Ich lach mich gleich tot! :D Da hätte er mal an einem Wochenende sich auf den Hintern gesetzt und einen Schrieb aufgesetzt, oder ging das auch nicht!?

    Undank ist der Welten Lohn ! Ist halt so, das habe ich oft genug erlebt. Gestern habe ich einen in der Siedlung lebenden älteren Herrn der immer noch bis letztes Jahr in die Niederlande gefahren ist um bei einem Autohersteller noch etwas hinzu zu verdienen an der Bushaltestelle im Zentrum getroffen, er hatte sich in der Uhrzeit vertan und hätte noch ne ganze Stunde warten müssen, hatte 2 schwere Taschen vom Einkauf dabei. Ich war mit dem Rad und als er meinte dann will er sich mal zu Fuss auf den Weg machen, hab ich die Taschen kurzer Hand bei mir ans Fahrrad gehängt und wir sind zusammen hoch gelatscht, was für mich im Moment auch kein Vergnügen ist wegen einer Entzündung im rechten Bein. Auf der Strecke hat er mir dann erzählt das er inzwischen niemanden mehr hilft, was er früher immer getan hat, weil all zu oft die Leute einfach an ihm vorbei fahren und sie immer nur wenn sie was wollen angedackelt kommen, das konnte ich ihm auch nur bestätigen - deswegen muss mir auch kein Arbeitgeber mehr erzählen das die sich sozial angagieren, das ist alles nur dann der Fall wenn sie Gefahr laufen von Dritten dafür an den Pranger gestellt zu werden wenn sie es nicht tun - siehe die Aufrunden Aktion des Herrn Vater - da musste im Penny erst mal ne Diskussion an der Kasse lostreten bevor da einer von sich aus was sagt! - Aus den Augen - aus dem Sinn, siehste doch wie viele Leute sich gegen HARTZ IV aktiv aussprechen, die gehen lieber für 400€ sich ausbeuten lassen, dabei wäre es so einfach auch da eine klare gesetzliche Regelung zu schaffen - Wer im Leistungsbezug von Sozialleistungen steht darf keine 400 € Tätigkeit annehmen, aber das Gegenteil wird von den Politikern gefordert und somit der Ausbeutung Tür und Tor geöffnet!


    Wenn ich in der übernächsten Woche wieder mit der SB Schnecke über eine Arbeitsaufnahme diskutieren muss, bin ich wieder der, der gegen jedermann ankämpfen muss um noch halbwegs das Recht in normalen Verhältnissen zu halten. Ich werde dann wieder um Niederschrift des Gesprächinhaltes auffordern und klar und deutlich erklären das ein Gesetz welches mir meine Ausbildungen auf das Niveau eine ungelernten zurückstuft für mich keine Berechtigung hat außer der, mich gegen solche Enteignungen auf dem Gerichtsweg zu erwehren! Und dann frag ich mich warum sich sowas so viele Mitmenschen einfach bieten lassen! Dafür habe ich immerhin 3 1/2 Jahre auf viel Verzichten müssen und ich lasse mir doch mein Können doch nicht einfach durch irgendeinen dahergelaufenen Juristen der sich sowas ausgedacht hat absprechen! Nur die anderen auch hier im Forum sind halt in der Masse "Arschkriecher, Hunde die bellen und nicht beissen!" Ist halt so!

    @ lacki - nu lass mal schön die Mutti von der Leyen in Ruhe, die ist immerhin die Tochter eines ehemaligen Ministerpräsidenten oder sowas ähnlichem und hat Ihre Ausbildung auch nur in Amerika gemacht, einem Land in dem man immer vorgaukelt alles anzupacken, aber doch sehr gerne weg sieht ! Wie soll so eine niemals richtige Arbeit kennen gelernte Mutter von zig Kindern und unterstützt von etlichen "Nany's" denn sonst Ihr Leben sinnvoll vertun und dabei auch noch gut Kohle verdienen? Die hat wenigstens Biss, wenn auch nur einen Überbiss. Ihre Pausen beim Sprechen haben einfach damit zu tun das erst einmal das Kiefergelenk in Startposition gebracht werden muss dasbenötigt eine gewisse Denkkapazität und solange geht nun mal nichts anderes bei Ihr! :D Sie weis also schon was und in erster Linie wie man sich in den Medien richtig verkauft um nicht in die Schusslinien zu geraten so wie der liebe Christian! Du liest ja immer gerne die AZ dann schau mal nach dem letzten Interview von Ihr ! :D Schleimschnecken sind letztlich auch Lebewesen !

    @ lacki - das würde aber bedeuten das eine grundsätzlich, diesbezügliche Absicht bei unserer Elite vorhanden ist, aber daran glaubst vermutlich nur immer Du. Wie kann es eigentlich sein das einer der Optimismus predigt so ein Schwarzseher ist !:D :D :D - denk doch nicht immer so schlecht über die Menschen! Alle wollen sie Dir aus dem Staatspool nur was klauen, ich glaube Du bist der letzte Mann vor dem Tresor des Bundesschatzamtes oder der Bundesbank ! :D - Außerdem wird hier nach ALG 1 gefragt nicht nach Sozialhilfe !

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    Da wir zu Zweit auf 70 m² gewohnt haben und jeder einen Warmmiet- Anteil von 365 Euro gezahlt hat,

    Hier stellt sich doch zuerst einmal die Frage wer mit dem Vermieter den Mietvertrag geschlossen hat. Wenn jeder einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen hat, besteht gar nichts denn dann war dem Mieter doch klar das hier jeder eigenständig den WG Anteil ermietet. Hätte Dein Mitbewohner den Vertrag alleine unterschrieben, hat er eigentlich nicht wahrheitsgemässe Angaben über die Wohnsituation gemacht und es könnten Sanktionen drohen und solltest Du den Mietvertrag alleine unterzeichnet haben, musst Du in den sauren Apfel beissen und für die Miete grade stehen und darfst glücklich sein wenn Dein Mitbewohner seinen Anteil zahlt! Dann kannst Du ihm eigentlich nur fristgerecht Kündigen, z.B. auf Eigenbedarf weil Du das Mietverhältnis mit dem Vermieter beenden möchtest!


    Im Grunde interessiert das Amt also das WG Verhältnis nicht, erst in der Folge wenn dann Dein Mitbewohner dort weiter wohnen bleiben will und Deinen Wohnungsanteil mit übernehmen wollte wäre da eine Entscheidung von Nöten aber eigentlich auch klar, weil viel zu groß und damit auch abgelehnt!

    So liebe Leute ich will hier mal ein Thema zur Sprache bringen von dem ich meine das dies in Deutschland ein ganz dickes Thema ist und viel, viel öfters vor kommt als es tatsächlich vermutet wird und zwar auch in ganz, ganz vielen Branchen ich kenne persönlich mehrere Fälle in Pflegeberufen, Dienstleistern und auch im Handwerk.


    Die Masche ist die das egal ob ALG II Bezieher oder eben auch Nicht-ALG II Bezieher sehr oft in den 400€ Job's tätig sind und dann immer wieder erzählen das der Chef den Rest so ausbezahlt und das sind manchmal ganz schön heftige Beträge !


    Dies ist grundsätzlich schon mal eine Straftat die dem Bereich "vorsätzlicher Betrug" unterliegt und zudem als Schwarzarbeit zu betrachten ist. Bei den Nicht-ALG II Beziehern ist das ja schon deswegen ein ganz heisses Eisen, aber bei den Leistungsbeziehern ist sowas quasi schon Selbstmord weil dann von Amtswegen noch die richtig fette Keule hinzu kommt indem einem unterstellt wird das diese Art der ungesetzlichen Bereicherung bereits seit Beginn des Leistungsbezuges betrieben wurde und wenn man dann zwischendurch noch an irgendwelchen hoch dotierten Ausbildungs -und Umschulungsmassnahmen zum Beispiel zum Lokomotivführer teilgenommen hat dann wird es "heavy" was an Rückforderugnen nach einem Prozess auf einen zukommt. Ich kann davor nur immer wieder warnen und habe mich eigentlich nur dazu entschlossen dies hier mal zu posten weil ich in meinem Bekanntenkreis eine zunehmende Tendenz wie gesagt in allen Bereichen feststellen darf. Leute lasst diesen Mist, ihr werdet eures Lebens nicht mehr glücklich, wenn da mal ein Ex-Mitarbeiter den Mund aufmacht und gegen einen der Chefs eine Aussage tätigt reist es ganz ganz viele von den Mitarbeitern meist direkt mit ! Ich kann nur raten, last das !

    @ - a thym - nochmal zum Amt, um Niederschrift bitten und dann den Sachverhalt erläutern und den Antrag erneut stellen, damit ist das dann ob nun begründet oder unbegründet in der Akte und wenn Du um einen schriftlichen Bescheid dazu bittest kannst Du Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen, dann entscheidet das mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr der SB und wenn man dann Deine Angaben bei Deinen (Eltern) Vermietern überprüft hat dürft da eigentlich nur das entsprechende Ergebnis raus kommen.

    @ lacki - also ein Geburtsfehler :D - dann hast Du ja auch ne echte Behinderung ! Meinst Du nicht das Du dann besser mit ALG II leben könntest ? so könnte die Von der Leyen aus Deinem Job wieder 3 x nen 400 € Job machen und die Statistik wäre auch wieder in den Bereich der sinkenden Arbeitslosenzahlen gebracht :D


    "lacki" - das schwarz - rot - gelb sieht ja ganz nett aus, meinst Du nicht das Du das vielleicht noch mit einer Animation unterlegen solltest ? So das man denkt es flattert ein Fähnchen im Wind ! Wer das erste Problem so schnell löst wie Du, der hat doch auch sicher was in Punkto Animation drauf! Und ein Hintergrund wo das Gelb besser heraustritt wäre auch nicht schlecht ! :D :D

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    checkst du das nicht es geht auch darum wie die einen behandelt und es kann nicht sien habe das nun schon mehrfach geschildert.

    Hey Overroller - musste Dir beim lieben "lacki" nichts bei denken, der Ärmste steckt grad in ner echten Krise, seine Partei ist dem Untergang geweiht und nu hat in NRW auch noch der Wahlkampf begonnen und dann ist so ein liberaler Vertreter doch ganz schön unter Dampf :D (von hier mal ein netter Schulterklopfer für unser liberales Partei-Opfer ) wird schon werden Jung, hab heute den SPD Fatzkes gesagt das Ihr unbedingt so grade über die 5% bekommen müsst, weil ja sonst keiner in der Lage ist der Merkel mal eine rein zu drücken! Weist doch:Wer hat uns verraten? ? ? Die Sozialdemokraten, es waren die Sozialdemokraten!) So weiter im Thema!
    "Overroller" Geldnot ist doch nun wirklich das dümmste Argument, lass Dir die Kohle vom SB als Darlehn geben damit Du ihm die gewünschten Nachweise besorgen kannst und wenn die nachzahlen, zahlst Du das Darlehn zurück. Die Anfrage machst Du bitte zur Niederschrift und lässt vielleicht auch die Aussage das ja im Grunde alles was er zuvor gefordert hat in seinen Akten wieder gefunden wurde.


    Ich denke das Problem ist nicht so sehr dasder SB die Unterlagen für irgendwas braucht, sondern lediglich die Auflagen in Richtung Nichterfüllbarkeit zu bringen versucht weil er sonst seinem Vorgesetzten erklären muss das diese Unterlagen vorhanden waren und Dir eigentlich eine Nachzahlung zusteht ! Das würde ihn vielleicht in ein ziemlich schlechtes Licht rücken und deswegen kommen da plötzlich stetig neue Anforderungen in der Hoffnung das Du irgendwann resignierst. Mit der Niederschrift ist der Ablauf dann Aktenkundig und zur Not erbittest Du noch ein Gespräch bei dessen Vorgesetzten! Probier doch einfach mal die Variante !

    Ja ! - Nein ! "lacky" - "Edgar" könnt Ihr euch eigentlich mal entscheiden ? Oder muss Sozialgott hier wieder ein Machtwort sprechen ? Also grundsätzlich kann man den Anspruch natürlich nicht in Frage stellen - schließlich ist er doch Deutscher Staatsbürger und wenn er Zuhause raus fliegt und eigentlich die Eltern noch zahlen müssten, darf ich mal an "diablo" erinnern der ja das Vorschussprinzip bei der Mutti mit Kindern, die ja beabsichtigte sich von Ihrem Mann zu trennen, richtig schön begründet hat. Da die Aussicht besteht das man das Geld von "Family" holen kann - ist doch klar das man den Anspruch in Form eines Vorschusses zahlen könnte. Dat Problem ist doch dat de Jong noch nit mal abete muss, he häd een Ansproch weil er russ jefloch is un de Eldern müsse op se wolle oder net de Jong versorche!
    Also hed de Tünnes ne Ansproch! Des is doch jet wo ma unbestritte! :D