Zitategal,
was ist denn bei der Fragestellung egal ? egal ist ein Harzer Roller - denn der stinkt von allen Seiten!
Zitategal,
was ist denn bei der Fragestellung egal ? egal ist ein Harzer Roller - denn der stinkt von allen Seiten!
@ - lacki -
Zitatmensch Gruni, sie hatte doch gestern alles so geschrieben.
echt? hat sie das hier schon mal gepostet ? und ich schon mal geantwortet ???
das kann ich ja gar nicht glauben!!!
Was ein Glück das das noch nicht solange her ist, dann besteht ja die Chance das ich mich vielleicht noch dran erinnere, gut das Du mich drauf aufmerksam gemach hast.
Zitathast doch sonst nichts weiter zutun und sitzt den ganzen tag am computer!
wenn Du mir jetzt wenigstens noch den Hinweis gegeben hättest das man den auch noch anmachen muss, dann hätte die Zeile mir doch wenigsten noch was gebracht! - soviel zu hilfreich!
Zitatja, aber der Horscht wird wird ehedem nicht damit aufhören, egal ob es da nun einen OT gibt
gut erkannt lacki, nur bedarf dies ja auch einer gewissen Intelligenz das zu erkennen und wie Du ja schon richtig festgestellt hast, das Niveau bei Führungskräften ist trotz oder grade wegen des vorhandenen Abiturs und einem anschließenden Studium dann doch wohl nicht auf der Höhe die dazu notwendig wäre!
Zitatleiblichen Vaters
wie ist es mit der Rechtslage, ist immer nur der leibliche Vater gefragt !!? Ich denke nicht! ...und bin mir da sogar ziemlich sicher !
@ jackyinlove92 -
Zitatund mein freund 500 alg 1
ich finde es gelinde gesagt "Scheisse" wenn man immer erst durch mehrmaliges hinterfragen, mit und mit über die tatsächlichen Fakten Informationen erhält. Wenn Ihr keine 100 % perfekte Antwort erhaltet, regt sich hier Gott und die Welt drüber auf das man etwas falsch gemacht hat, aber wehe hier werden nur halbherzig die nötigen und relevanten Angaben zu Tage gefördert dann regt sich hier kein Mensch drüber auf, wäre doch mal schön wenn "lirafe" und Co. hier auch mal ungefragt Ihren Senf zu abgeben würden, aber da kommt dann von den Pfeifen nichts!
@ jackyinlove92 -
Zitatbin aber schwanger gewesen (risikoschwangerschaft) und ich konnte nicht mal eben so umziehen und habe dann zugestimmt den fehlbetrag selber zu zahlen, dieser ist aber für mich nicht mehr tragbar, da ich selber 318 euro zuzahlen muss, und ich alleine schon immer iwie über die runden gekommen bin, aber jetzt mit kind ist das nicht mehr möglich
Zitatmein freund 500 alg 1
und der war auch schwanger und konnte sich um nichts kümmern ! Wen willst Du hier eigentlich mit der Mitleidsnummer verarschen! Vermutlich musste in den gesamten Monaten Deiner Risiko-Schwangerschaft Dein Freund abrufbereit neben Dir sitzen und konnte sich nicht auf Wohnungssuche begeben! Sag doch mal lieber ehrlich das Ihr euch einen scheiss um die Mitteilung vom Amt gekümmert habt, die Mitteilung aus eurem Bewusstsein gestrichen hattet und euch urplötzlich mit den Folgen eures Nichthandelns konfrontiert seht. Ihr könnt euch natürlich auch weiterhin selbst belügen !
Niemand ist perfekt, und nur nach Regelwerk zu leben wiederstrebt nicht nur Euch, deshalb haben grade hier im Forum sicherlich sehr viele Menschen Verständnis dafür das nicht alles korrekt ablaufen kann, egal wie oft sich die Bürokraten dies auch wünschen, aber die Info's sollten schon komplett sein wenn man eine Lösung wünscht!
@ jackyinlove92 - schon mal an Kaution gedacht ?
Ist doch letztlich alles eine Frage der Darstellung des Vermieters! Die Kaution musst Du dann wahrscheinlich in Raten an das Job-Center zurück zahlen, aber da von einer Kaution bisher keine Rede war ist es für den Vermieter vielleicht eine Lösung die drei Monate zu warten und das als Kaution anzusetzen, gut die müsste er zwar eigentlich später zurück erstatten, aber wenn dieser Lösungsweg dazu führt das Du Kosten einsparst musst man diese kleine Trickserei vielleicht mal in Betracht ziehen, wenn Du dann in den Folgemonaten jeden Monat etwas bei Seite legst hast Du für den Fall eines neuerlichen Umzugs zumindest wieder eine Kaution, denn die wird das Amt dann nicht mehr tragen, im Gegenteil man wird Dich drauf ansprechen und hinweisen das Da ja noch eine Kaution beim gegenwärtigen Vermieter besteht.
Zitatda ich selber 318 euro zuzahlen muss
- ganz ehrlich, bei dem Betrag hast Du Einnahmen, die Du dem Job-Center verschweigst selbst mit einem 400€ Job (Freibetrag 160 € ) hättest Du grade mal knapp 210 € Lebensunterhalt, abzüglich Strom nehem ich Dir nicht ab das Du damit über Monate über die Runden gekommen bist! Aber das ist Deine Sache !
FROHE OSTER - FESTTAGE !!!
An Alle, egal von welcher Fraktion !!!
- nur der stete Tropfen höhlt den Stein - ich werde mir die Grundsatz-Sticheleien schon deswegen nicht abgewohnen weil es hier nicht nur um die Wünsche der Job-Center Mitarbeiter geht die sich hier zwar sehr angagiert geben aber letztlich nur Flickschusterei an einem System betreiben das im Grunde abgeschafft oder wirklich mal richtig reformiert gehört. Ist mir klar das es grade denen die nur auf Paragraphen fixiert sind ein Dorn im Auge ist wenn man ständig mit der Grundsatzdiskussion konfrontiert wird, aber Ihr müsst ja auch nicht mit mit dem ganzen drum und dran Leben bzw. überleben. Und das Forum dient ja nicht nur dazu hier quasi zu beraten, das solltet Ihr dann vielleicht ehrlicher Weise in den Job-Centern praktizieren, wenn euch da euer Arbeitgeber diese Freiheiten verwehrt ist das nicht mein Problem!
@ lirafe - wir werden sowieso nie Freunde werden
@ Gawain - pass auf jetzt kommt das was ich zuvor schon geschrieben habe Wie ich schon sagte, alles kommt Bröchenweise auf den Tisch so ist das in manchen Kulturen, Offenheit und Ehrlichkeit ist da verpöhnt. Einem Araber darf man zum Beispiel bei einem Geschäft auch nie in die Augen schauen, weil feilschen und Unehrlich sein dort zum normalen Umgang miteinander gehört und ansonsten sein Gesicht verlieren würde. Ich weis ja nicht aus welchem Kulturkreis unsere liebe Miharu stammt, aber da gehört es wohl zum alltäglichen Leben zu nehmen und von sich nichts preis zu geben! mich wundert es nur das lacki zu diesem Thema so wenig zu sagen hat.Bin jetzt echt mal gespannt was als nächstes auf den Tisch kommt, wohlmöglich noch weitere Kinder !!!
@ lacki - was nicht automatisch bedeutet das die anderen beiden Aussagen von GG 52 und diablo nicht richtig sind. Was man aus der Antwort von Mucki28 lediglich ableiten kann ist das er der Argumentation mit dem SB nicht gewachsen ist, oder meinst Du das es ihm möglich ist die Unterschiede zwischen den beiden angesprochenen Paragraphen dem SB zu verklickern und zu seinen Gunsten auslegen zu können? Ist schon verdammt zynisch wenn man wie Du dann so eine Praktik der Verwaltung, alles nur in kaum noch nachvollziehbaren Auslegungen zu verpacken, als einen Gewinn darstellt.
Ich bezeichne sowas eher als Volksverarschung, insbesondere wenn man berücksichtigt das von Seiten der BA die ALG II Bezieher immer nur als nicht ausreichend qualifizierte Menschen dargestellt werden.
Die Ironie die Du mit dem saftigen Zinsvorteil verkaufen willst ist leider auch nicht zum Lachen !
Zitatman sollte eine soziale grundsicherung nicht mit einem sozialparadies verwechseln.
...aber mir erzählen wollen das es Länder gibt wo es das in Deutschland gebotene soziale Netz nicht gibt und das es uns hier doch viel zu gut geht! Das ist dann aber entweder ein Widerspruch in sich oder ein in den Himmel heben der hier gebotenen Leistungen, deswegen ja auch wohl Grundsicherung! So mancher Angriff Deinerseits hinsichtlich Sozialschmarotzens ist dann aber auch gewaltig überzogen gibt es hier schließlich nur die Standardversorgung
ZitatAlso im sinne der Erstausstattung
- nun, hier ist alles ja relativ anonym, aber stell Dir mal vor Dein SB surft hier so durch die Foren und liest Deine Anfrage! Geb. 1992, grade ein Kind bekommen und dann wird eine Waschmaschine in einem Haushalt benötigt die bei einer Erstausstattung nicht dabei gewesen sein soll. Klar bei der Vielzahl an Leistungsbeziehern kann das 10.000 mal in Deutschland vorkommen, aber der denkt sich musste doch mal gucken fahren ob sich das so verhält und Du entsorgst grade die Alte beim Sperrmüll!? Okay sind auch reichlich Zufälle, aber man hat auch schon Pferde kotzen gesehen! Ist es Dir das wert, dann wegen falscher Angaben den Leistungsbezug zu riskieren ? Weniger ist manchmal mehr, da Du die Waschmaschine unbedingt benötigst, schon wegen dem Säugling, sprich das offen an - auch das Du Dir bisher nur eine gebrauchte Waschmaschine leisten konntest und das Du laufende Verpflichtungen hast die schon eine erhebliche Belastung über das ALG II übliche Normalmaß hinaus bedeuten. Ich denke damit fährst Du letztlich wesentlich besser als mit Märchen oder Halbwahrheiten - kommt auch immer drauf an wer die im Job-Center gegenüber sitzt - zur Not kann man den aber auch mal übergehen und den Teamleiter um Hilfe bitten wenn der SB das all zu eng auslegen muss/will oder was auch immer. Meist geben die Dir auch nen Gutschein für ein Second-Handkaufhaus das in vielen Regionen schon existent ist! Ich denke an den Kosten für eine Waschmaschine wird das Sozialsystem in Deutschland nicht zusammen brechen!
ZitatAlles anzeigen@Alle:
Nein, ich bin nicht Horst G.
Gruß
DIablo
zum Glück !!! aber einfach in die Biographie geschaut dann sieht man das bei "Diablo" Dortmund als Ortsangabe steht und wenn man den Berichten von "lacki" seine Aufmerksamkeit geschenkt hat, weis man das ich in der Nähe von Aachen ansässig bin!
ZitatOder habe ich keinen anspruch da ich ja schon eine besessen habe
Richtig erkannt ! Der Kauf einer neuen Waschmaschine muss aus den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bestritten werden! Grundsätzlich sind 30% diese Betrages dafür gedacht, Rücklagen zu bilden um solche Notwendigkeiten bestreiten zu können. Man kann sich jetzt darüber auslassen ob dies überhaupt machbar ist, aber so ist es nun einmal ursprünglich festgelegt worden.
Alternativ kannst Du sofern keine finanzielle Rücklage gebildet wurde beim SB nach einem Darlehn fragen, dann werden Dir in den kommenden Monaten die Raten von den Leistungen direkt abgezogen. Das Job-Center muss es Dir aber nicht bewilligen sondern dies ist eine Ermessenssache des SB in wieweit er Dir da weiter hilft.
Fernsehen kann ich nichts zu sagen, habe ich mich bisher nicht mit beschäftigen müssen, habe noch 4 in Reserve falls bei mir einer kaputt geht, das ist der Vorteil wenn man z.B. wie ich Schrott mit dem Nachbarn weggefahren hat! Sind dann zwar keine Flachbildschirme, aber es muss ja nicht immer das Beste vom Besten sein so wie bei anderen ALG II Beziehern!
Sicher wird Dir einer der Staatsdiener hier im Forum dazu was sagen können! Es geht aber auch ganz gut ohne Glotze habe ich auch schon festgestellt, wiederholen ja eh nur noch den alten Mist unsere Medien und Strom spart es auch !
Grundsätzlich stellt TV aber auch eine Teilhabe am öffentlichen Leben da, so beknackt sich das auch anhört weil man ja eigentlich Zuhause hockt, aber es vermittelt halt auch das Tagesgeschehen zumindest wenn man die Nachrichten und das Wetter schaut!°
@ lirafe um 09:23 und 09:35 Uhr wurde von saly 1981 zwei Mal im Ansatz der gleiche Tread gepostet. Im der Folge hat Sie (nicht ER nehme ich mal an da ursprünglich nichts von einem Cousin sondern von einer Cousine geschrieben wurde) dann der weitestgehende Teil des Treads gelöscht, im Grunde aber ist es so wie Edgar schon geschrieben hat und weil der Autor diese Treads wohl nicht möchte das die Informationen über den Zusammenhang nicht noch großere Kreise zieht, werde ich den Inhalt auch nicht wiederholen, es war eh alles gesagt und daher ist Dein Bemühen auch hinfällig !
Ostern ist erst Sonntag - aber das Überraschungsei "Tochter" tut ja bei Anfragen nichts zur Sache, es geht ja überhaupt nicht um ALG II, welch überraschende Wendung ! Wegen Leuten wie Dir brauchen wir die vielen Gesetze, denn da muss man selbste den kleinsten Furz im Regelwerk berücksichtigen, weil die Informationen nur Häppchenweise ans Tageslicht kommen! Als nächstes kommt vermutlich das der Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Mann nicht wegen dem ausgezogenen Sohn sondern wegen der bei Dir lebenden Tochter besteht und das der gemeint war, was den fehlenden Zahlungseingang betrifft!
ZitatUnterstellst du das bei dem Verwandschaftsverhältniss?????
, na den kann ich mir jetzt nicht verkneifen lieber Diablo, wenn Deine Kollegen hier vor Ort mir schon ein eheähnliches Verhältnis mit einer erst kurz zuvor von einer Dritten Person geehelichten Freundin unterstellen, warum sollte dann keine gleichgeschlechtliche Beziehung zwischen Cousinen in Betracht kommen
@ dms -
ZitatSollte Sie auch ALG II erhalten, ist dann der Freibetrag von 100 Euro nicht durch die Ausbildungsvergütung bereits erledigt?
Geh mal auf Ihre Biographie dann ist das klar sie war bisher Bäckerei-Fachverkäuferin und steckt inzwischen in der Ausbildung zur Raumausstatterin!
Ich sehe das auch so das der Freibetrag irgendwie bereits ausgeschöpft ist und die 40 € somit das Einkommen erhöhen denn es ergibt sich eine Überzahlung von exakt 41,25 im Monat ich will mir aber die ganze Rückrechnung ersparen sonst würde ich Ihr vermutlich sogar sagen können welcher Betrag von Ihr da nicht dem Einkommen zugerechnet wird ich denke mal das es die Ausbildugnsvergütung ist die das Amt da dem Regelbedarf zurechnet davon dann den Freibetrag rechnet und somit eine Nichtangabe der 40€ jetzt zu einem geringeren Bedarf führt, also eine Rückforderung entsteht!
Für "redskin" zur Erklärung: Ausbildungsvergütung - (minus) 100€ - ( minus ) 20% vom restlichen Einkommen der Ausbildungsvergütung + Putzstelleneinkommen, also verbleiben Dir davon auch nur 20% ( 8 € ) im Monat würden danach Deinen Regelbedarf ergeben zuzüglich dem Bedarf weiterer BG - Mitglieder (Kinder, Lebenspartner)
@ Gawain - Du hast ein gutes Herz, aber :
ZitatGawain
du hast es genauso falsch verstanden,ich habe keine Religion sondern einen starken und konstanten Glauben an Gott den Allmächtigen und dem Sohn Jesus Christus,
Die Hoffnung stirbt zuletzt! - Da hab ich lieber die Zeugen "Jehovas" vor der Haustür stehen, wenn die meinen jemanden von Ihrem Denken überzeugen zu müssen, machst Du nämlich einfach die Haustüre zu und lässt sie mit sich selber reden - die sind ja immer zu Mehreren. Zumindest kann ich jetzt verstehen warum Mann und Kind das Weite gesucht haben !
Nur will sie davon ja auch nichts hören- denn zu ich spricht inzwischen nur noch einer der durch dringt! Da ist Hopfen und Malz verloren! Jedem Tierchen sein Plessierchen, denn die Luft auf Erden kann nur besser werden!
Zitathabe ich mich vorübergehend bei einer Cousine angemeldet.Ich kann mich dort aber eigentlich nicht anmelden
warum nicht ???
ZitatIch will meiner Cousine keine Schwierigkeiten machen
späte Einsicht
ZitatMeine Frage ist ob das Arbeitsamt Kontrollen macht
Kennst Du ein Amt das keine Kontrollen macht ? Für 31 Jahre ist das ja wohl reichlich naiv !
Zitatob es besser wäre den Antrag zurückzuziehen
was soll das bringen ???
Versuche es zur Abwechslung doch mal mit Ehrlichkeit !!!