Beiträge von Horst GRUNERT

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    Ich will nur raus und mein Leben so bald als möglich ohne Hartz4 bestreiten.


    Calves - es mag hart klingen aber was ich da lese ist " ich will ein bequemes Leben, wenig Arbeiten müssen und ausreichend Geld in der Tasche um mir diese ganzen Vorschriften und Pflichten nicht antun zu müssen!" Nun ich denke, das will wohl jeder!
    Allerdings und das hast Du ja auch Eingangs geschrieben, trägst Du doch wohl die Hauptverantwortung für Dein Leben und die nimmst Du nicht an. Da ist es die Mitbewohnerin mal schuld wenn es nicht läuft oder die Erkrankung in der Schulter. Gut, ich kann das mit der Verletzung in der Schulter nachvollziehen dies ist auf Dauer sicherlich ein Handycap aber auch eine Chance - Behinderte Menschen werden besonders gefördert bei der Eingliederung in die Arbeitswelt, aber das ist ja nicht Deine Zielsetzung, denn die lautet gegenwärtig Ausbildung! Frage mich allerdings wann da bei Dir das Interesse verloren geht - wie gesagt, ist hart wie ich über Deine Situation denke, dafür aber ehrlich und frag Dich einfach mal ob nicht andere Menschen auch diesen Eindruck von Dir vermittelt bekommen.


    Aus meiner Sicht musst Du Dir erst mal klar werden ob Du wirklich raus willst aus der kacke oder nur raus willst! ???Ich denke Du verstehst die 3 Fragezeichen. Der Arbeitsmarkt ist gegenwärtig nicht so das er einen Fehler beim Berufseinstieg verzeiht, einmal aufgegeben läufst Du die nächsten Jahre mit diesem Stempel auf der Stirn von einem Arbeitgeber zum Nächsten. Wenn Du also diese Grundhaltung besitzt, das Du das Interesse oder die Lust an der Arbeit verlierst, solltest Du das bei Deinem Arbeitsvermittler auch genau so ansprechen, und wenn von dem ein dummer Satz dazu kommt, muss man auch klar Stellung dazu beziehen. Wenn Du aus der Situation raus willst mach ihm das klar und wenn dazu Gespräche mit einem Psychologen nötig sind mach ihm das klar. Da liegt unter anderem auch die Aufgabe der Arbeitsvermittler mit einer entsprechenden Qualifikation sowas zu erkennen und entsprechende Lösungskonzepte mit Dir zu finden!


    Es ist doch totaler Blödsinn hier zu schreiben Du könntest in einer Maßnahme nicht für ein Gespräch beim Fallmanager frei bekommen. Geh ins Geschäftszimmer und erkläre dort das dieser Termin zwingend notwendig ist und dann ab zum Fallmanager und da Klartext, dann kriegst Du auch die Kurve oder die sagen Dir dann so wie mir ne, sie sind eine Zumutung, aber dann ist doch alles gesagt und klar - von da an gehst Du hin und entscheidest und die segnen es ab oder lassen es, aber der Druck ist weg!

    @ Miharu - willst Du mir wirklich etwas über Himmel und Hölle erzählen ! Dein Erzengel Michael heisst richtig Azrael und von diesem Namen wurde Israel abgeleitet. Und was Azrael für eine Aufgabe hat dürfte Dir vielleicht auch bekannt sein, Hell's Caretaker ! Geh mal auf Facebook und gib "Dar Klord" ein, aber erschreck nicht! Ich kann Dir aber auch was zu Lucifer erzählen, der ist auch ein Erzengel, einer den Dein so toller Gott aus dem Himmelreich verstoßen hat, soll ich Dir noch ein paar Engel benennen und es gibt nicht nur 7 Erz-Engel oder auch Thron-Engel genannt, wie in den alten Schriften egal welcher Glaubensrichtung entstammend nachzulesen ist, es gibt eine Menge mehr und wenn Du weist wie Du in den Himmel zu Gott kommst weist Du ja sicher auch was die "Iluhe" ist, aber ich denke, da dies nicht in der Bibel, der Tora oder dem Koran steht wird keine Irdische Seele jemals ins Paradies gelangen, denn dazu müsste man wissen wozu die "Ilhue" dient! Da halte ich es lieber mit den Aborigines, aus deren Glauben hat sich eine erheblich friedfertiger Gesellschaft entwickelt wie aus den ganzen Gottesgläubigen!


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    Dankbar bin ich sicher unendlich aber Dem Richtigen und Einzig Wahren


    und warum muss ich dann bei diesen zeilen an Dich denken uind innerlich schmunzeln !?

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    Die Frevler aber werden für ihre Pläne bestraft, / sie,die den Gerechten missachtet haben / und vom Herrn
    abgefallen sind.
    Unglücklich sind sie alle, / die Weisheit und Belehrung verachten;
    leer ist ihre Hoffnung , vergeblich sind ihre Mühen / und wertlos ihre Taten.
    Ihre Frauen sind unverständig / und ihre Kinder böse, / fluchbeladen ist ihr Geschlecht."


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    Hätte ich die Möglichkeit auszuwandern würde ich es liebend gern tun.

    § 16 SGB II Einstiegsgeld - frag mal Deinen SB für ein Flugticket und sag ihm das ich das nur befürworten kann, denn in Relation zu den weiteren Kosten die durch Deinen Verbleib hier entstehen, ist das eine Ersparnis die das locker rechtfertigt! Und der Einstieg in ein Leben an einen anderem, Deinem Wunschort wird entsprochen! ich denke selbst der Container mit Deinen Habseeligkeiten würden die vom Job-Center unter diesen Umständen sogar übernehemen, denn die Zielsetzung von ALG II lautet: die Menschen dauerhaft und vollständig aus dem Leistungsbezug von ALG II zubekommen! Dies ist vollends erfüllt.


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    Du hast kein Recht über den Höchsten der über jedem und allem steht zu lästern


    und ob, oder willst Du mir vorschreiben was ich zu glauben habe ! Glaub Du an Deinen Gott und das er die Erde erschaffen hat und ich glaube an die Astronomie und an mich!

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    Die Astronomie gilt als eine der ältesten Wissenschaften. Die Anfänge der Astronomie liegen wahrscheinlich in der kultischen Verehrung der Himmelskörper. In einem jahrtausendelangen Prozess trennten sich zunächst Astronomie und Naturreligion


    und wenn Du nur Deinen Gott brauchst um ans Ziel zu gelangen, dann frage ich mich warum Du überhaupt ALG II beantragt hast, den das ist nur für Hilfebedürftige, aber wie bereits festgestellt : Einstiegsgeld ist eine Kann -Bestimmung und kann in Deinem Fall ganz sicher gewährt werden!

    @ jackyinlove92 - wie lacki schon richtig schreibt, eure BG wird durch das Kind ja im Bereich "zur Sicherung des Lebensunterhalts" und den "Kosten für Unterkunft und Heizung" im zu ermittelnden Bedarf steigen. Die gegenwärtig zu große Wohnung kann durch den kleinen Erdenbürger (Glückwunsch) jetzt in Richtung angemessener schon eine Auswirkung auf den dann noch von Euch zu zahlenden Eigenanteil haben - müsste eigentlich geringer werden was Ihr dann selber zahlen müsst. auf der anderen Seite steigt aber durch das Elterngeld und das Kindergeld EUER bei ALG II zu berücksichtigendes Einkommen und ist jetzt in Bezug auf die 3-köpfige BG zu berechnen, zuvor war die BG ja nur 2-köpfig zu ermitteln. Es wird sich also schon eine Vorteilssituation für Euch aus dem Familienzuwachs ergehen, nur vermutlich nicht in dem Umfang den Ihr euch vorstellt. Das Problem ist das Ihr ALG II wie ein Zusatzeinkommen für Euch gedanklich vereinnahmt, das ist es aber nicht - ALG II ist nur eine Hilfe um das Minimum abzudecken, nicht um das Minimum aufzustocken auf die bereits bestehenden Einnahmen (bei Euch ALG I und Kindergeld) als Aufstocker stockt Ihr euren Lebensbedarf immer nur auf das Minimum auf, also nicht immer nur Plus Plus rechnen, sondern mal erkennen, das ALG II nur zum Abdecken des Minimums gedacht ist und niemals etwas dazu kommt, auch nicht durch ein weiteres Famileienmitglied, denn was für dieses zusätzliche BG-Neu-Mitglied tatsächlich hinzu kommt sind die maximalen Minimalleistungen und die werden immer mit allem was möglich ist verrechnet!- Das Beste wäre ihr kämt ganz aus dem ALG II Bezug raus denn dann ist jedes "mehr" im Einkommen auch ein Tatsächliches !


    @ lacki -

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    da sehe ich noch sparpotential.

    es geht immer noch billiger - dafür das der Stromverbrauch sinkt und Großunternhemen sparen oder gar gesponsert werden erhöhen die Konzerne dann für Alle einfach den Strompreis, so gesehen ein total überflüssiges Bemühen, man müsste für weniger verbrauch niedrigere Preise anbieten und für höheren Verbrauch höhere Preise , nur die Alu-Hütten finanzieren wir dann doch alle mit! So sozial wie Du unsere Arbeitgeber immer siehst sind die nämlich gar nicht !

    @ Redskin Du hast die Tätigkeit beim Amt / Job-Center gemeldet, soweit okay aber Du hast den tatsächlichen Verdienst nicht gemeldet in der Annahme das sei nicht nötig da Du ja 100€ Freibetrag geltend machen darfst - so geht es aber nicht!


    Jeder Tätigkeit ist nicht nur anzumelden, so wie Du es vielleicht sogar getan hast, sondern auch auf diesem Vordruck dem SB so schnell wie möglich mitzuteilen_


    http://www.proarbeit-kreis-of.de/fileadmin/website/servicecenter/Alg2-Antrag-Zusatzblatt2-2-Einkommensbescheinigung.pdf


    Dieser Verpflichtung bist Du scheinbar nicht nachgekommen, ( @ diablo - fehlende Mitwirkungspflicht = Sanktion) sondern dem SB war lediglich bekannt das ein Hinzuverdienst gemeldet ist, dies hat dann wohl zu der Überzahlung geführt die jetzt zurück gefordert wird.


    Eventuell ist man ja bei der jetzt erfolgten Nachberechnung davon ausgegangen das Du auch zu dem Zeitpunkt des Putzens auch schon die Ausbildungsvergütung bekommen hast dies wäre dann in der Tat eine ein Fehler der geklärt werden müsste!

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    Das ist vorsatz und ist demzufolge auch mit einem Ordnungsgeld zu belegen.


    für mich sind das alles Formen von Sanktionen die einen Leistungsbezieher treffen können, dazu zählt dann auch eine Strafanzeige wegen "vorsätzlicher Erschleichung von Leistungen" - diese Möglichkeiten hatte ich zuvor auch in meiner Antwort angedeutet und darüber hinaus auch "redsnake " auf die wirklich gute Auslegung des SB hingewiesen!


    Diablo - hier ist ein Forum und was euer Problem ist, ist die Korinthenkackerei die ihr Bürokraten an den Tag legt.


    Wenn Du zum Zahnarzt gehst und eine Zahnfüllung möchtest weist Du vielleicht grade noch den Unterschied zwischen einer Amalgam und einer Composite Füllung nachzuvollziehen wenn ich Dir dann etwas von Mikro, Makro oder Hyprid Compositen erzähle und das die einen nur im Frontzahn die anderen im Molarenbereich Anwendung finden wird es für Dich und Deine Kollegen auch schon schwieriger, wenn ich dann noch von mechanischer und adhäsiver Befestigung spreche mittels Haftvermittler auf Azeton oder anderen chem. Zusammensetzung basierend erzähle und über die Effekte die daraus resultieren den Smirlayer in den Dentin -Tubuli zu binden hast sicherlich nicht nur Du ein Problem zu folgen. Und wir haben bisher nur über 3 Varianten des weissen Füllstoffes in den Zähnen gesprochen, Amalgam z.B. nennt man in der Regel nicht nur eine Quecksilber-Silber Verbindung sondern auch andere z.B. Kupfer - Gallium - Silberverbindungen, ebenso kann ich Dir einen Stundenlangen Vortrag über die toxischen Vorteile einer Kupferhaltigen Amalgam Füllung in Bezug auf Sekundärkaries fachlich korrekt erklären, mit dem einzigen Unterschied zu Deinem Fachwissen das ich da nicht auf Gesetze und Paragraphen Zugriff nehmen werde sondern auf Inauguraldissertation, die teilweise auch nur in Englisch geschrieben sind. Und genau wie Ihr in eurem Bereich da jeden Fachbegriff beherrscht, beherrsche ich die nicht nur im bereich Zahnmedizin, sondern auch Zahntechnik und wenn nicht, weis ich dann auch wo ich nachlesen muss. Bei keinem Deiner Zahnarztbesuche oder aber einem zahnmedizinischen Forum würde jemand auf die Idee kommen, Dir nur die Fachbegriffe um die Ohren zu knallen oder Dir z.B. bei Fragen zu Implantaten die Dental Association of Implantologie und dann Dr. Hausknecht, Study 1993 Page 615 Absatz 3 als Info vor den Latz knallen wenn es darum geht Dir zu erklären warum man beim setzen von Implantaten mit einer Bohrschablone arbeiten sollte. Denn selbst wenn Du das nachlesen würdest und dann noch 2-3 x drüber liest dann weist Du immer noch nicht was der Grund für diese oder jene Anwendung ist geschweige denn warum man sowas mittels einer Röntgenaufnahme dokumentieren sollte oder warum Röntgenbilder die im Status Verfahren erfolgen niemals die exakte Länge eines Wurzelkanals 1:1 wiedergeben !


    Und hier im Forum sind Menschen denen ihr etwas erklären solltet und sich dann lediglich auf Paragraphen und Gesetze zu berufen und dann einen auf Schlauberger machen, das spricht nicht grade für eine Kompetenz im Zwischenmenschlichen bereicht. Das ist lediglich Klugscheisserei und dient der Ego Befriedigung!


    Stell Dir mal vor der Metzger oder die Käsefrau im Supermarkt würde auch so ein TamTam abziehen bevor Du den Belag für Deine Stulle bekommst!?

    @ Diablo - Dies war lediglich ein Bezug zu dem Teil der Rechtsprechung bei der ich von der Praktik die in eurem Amtsdeutsch als " Aufrechnung" betitelten wird gehört hatte.


    Wie bereits zuvor geschrieben, kann sich "redsnake" glücklich schätzen hier an einen SB geraten zu sein der Ihr nichts schlimmeres wollte, ich kenne SB'S die aus sowas auch einen Vorsatz ableiten! Und dann eine Sanktion oder gar Strafanzeige daraus machen, je nachdem ob Ihnen die Nase des Leistungsbeziehers grade passt oder nicht!

    @ Mirharu - Du tust grade so als ginge es allen anderen gut nur Dir nicht! Auch ich beziehe ALG II und auch ich habe eine Erkrankung die von der Krankenkasse als Chronisch eingestuft wird, deshalb bin ich auch nach Zahlung von 1 % Eigentanteil auf das Jahreseinkommen von weiteren Zuzahlungen befreit und ich muss darüber hinaus 1 x in der Woche ins Krankenhaus zur Reha - aber nicht um Verbesserungen zu erzielen sondern um das Niveau bei zu behalten ´das ich nach einer fast 2 -jährigen Behandlung mit Antibiothica und Kortison soweit erreicht habe das ich wenigstens dem Arbeitsmarkt für die geforderten Stunden zur Verfügung stehe. Kinder habe ich auch 2 aber der Mehrbedarf den man auch als Vater im Umgang mit den Kindern hat, wurde mir vom Sozialgericht nicht zugesprochen weil das Job-Center, trotz einer bestehenden Umgangsregelung nur von dem tatsächlichen Umgang mit den Kindern ausgehen durfte und den hat meine Ex-Frau und Ihr neuer Mann dauerhaft bewusst verweigert. Auf die Kirche und Gott gebe ich einen Scheiss, weil meine Kinder ursprünglich mal evangelisch getauft, zum katholischen Glauben gedrängt wurden und der feige Pfaffe einem von mir angestrebten Gespräch aus gewichen ist, ebenso der Vertreter der evangelischen Kirche ! Also erzähl mir nichts von Gott und seinen Kumpanen - ich glaube an mich und den anderen Dreck überlasse ich Leuten wie Dir ! Mein Konformationsspruch: Der Herr ist mein Hirte, - muss ich dazu noch irgendwas ausühren ? Die grüne Aue heisst HARTZ IV nur bin ich kein dummer Ochse auf der Wiese!


    Wenn es Dir nur darum geht das Dein Ex-;Mann den Unterhalt einbehalten hat, dies tut er ja wohl zu Recht, denn wer versorgt denn jetzt Deinen 15-jährigen Sohn ??? Sei froh das er Dich nicht auffordert Deiner Unterhaltspflicht dem Sohn gegenüber auch nachzukommen und diesen Betrag an ihn zu überweiesen.


    Und noch etwas, Ausländerfeindliche Unterstellungen Deinerseits sind das was eine Feindseeligkeit Deiner Mitmenschen hervorruft. Meine Ex-Frau stammt gebürtig aus Polen und besass neben einer Deutschen Staatsbürgerschaft auch eine Polnische weil Ihre Großmutter und der Schäferhund Deutschstämmig waren! Ihr Vater hat zu Zeiten als in Polen noch der Kommunismus herrschte und die Kirche dort nichts zu melden hatte hier in Bochum bei Opel als Gastarbeiter gewerkt, Ihr damaliger Freund hat wenn er gesoffen hat auf Deutsche Auto's gespuckt aber sein Studium in Aachen gemacht um bessere Chancen im Beruf in seiner Heimat zu haben. Erzähl mir also nicht so einen Mist wie schlecht wir in Deutschland mit den Ausländern umgehen. Ich werde nie vergessen wie uns direkt beim ersten Besuch in Polen das sehr gut gesicherte Auto vor dem Haus geklaut wurde obwohl wir noch nicht einmal ganz ausgelanden hatten und ebenso wenig wie man Nachts um 0 Uhr an einer Tankstelle einen Molotov-Cocktail in Richtung unseres Auto's geworfen hat nur weil wir ein Deutsches Autokennzeichen fuhren!


    Du magst ja einiges mit Deinem Mann erlebt und mitgemacht haben, so ergeht es aber egal wo auf der Welt auch vielen vielen anderen Frauen und sicher auch Männern!


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    mir ging es in eurem Land nicht um Geld,ich wollte einen andres Leben führen und von meinem Mutterland einfach nur Abstand gewinnen,
    statt dessen ist das Leben kein leben mehr hier


    - dann kann ich Dir mit Deiner Einstellung nur eines sagen: "Tschüss" und geh hin wo der Pfeffer wächst !
    Ich bin vielleicht "ungläubig" Du bist aber "undankbar" denn Du bekommst hier "Geld zum Leben und eine Wohnung" und hast lediglich als Recht hierfür die "Heirat und die Erziehung der Kinder" eingebracht, wobei ich Letzteres nicht schmälern will, aber im Grunde lebst Du hier, weil die 82 Millionen Menschen in Deutschland allesamt ein System tragen in dem sowas überhaupt erst möglich ist! Ich kann Dir Hunderte andere Fälle nennen wo es den Menschen auch schlecht erging und die auch viel mitgemacht haben auch die kämpfen für mehr Geld bei HARTZ IV was ich verstehen kann und auch für gerechtfertigt halte. Auch Dein Anspruch ist ja gerechtfertigt, aber Deine Unterstellungen sind unverschämt, genau wie die Forderung Deinem Ex-Mann gegenüber, warum sollte er Dir Unterhalt für den Sohn überweisen wenn der sich bei ihm befindet ? ALG II wird immer im Voraus gezahlt, der Unterhalt der Dir maximal noch zusteht ist der für den Monat in dem Dein Sohn noch bei Dir gelebt hat, den kannst Du mittels eines Rechtsanwaltes bei Deinem Ex-Mann noch einfordern, damit hat es sich aber dann auch!

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    Und das ist zu viel Geld bekomme, kannst du sicher nicht sagen da du doch gar keine Ahnung hast wie viel ich erhalte, oder hast du Einblick in mein Bankkonto?


    @ Miharu - verstehen und verstehen ist zweierlei, -sicher bekommst Du gegenwärtig zuviel Geld (!!!) da gibt es für mich gar keinen Zweifel und das hat überhaupt nichts damit zu tun was Du auf dem Sparbuch, Konto oder unter dem Kopfkissen hast, es geht einzig um den gegenwärtigen Leistungsbezug den Du vom Job-Center gezahlt bekommst, dies scheinst Du aber nicht zu begreifen! Dir steht, seit Dein Sohn ausgezogen ist nicht mehr das gegenwärtig gezahlte Geld (die ALG II Leistung die Dir das Amt in dieser Höhe überweist, egal wieviel es ist, zu. Das kann ich Dir jetzt schon sagen! Du begehst, wenn Du dem Amt den Auszug Deines Sohnes nicht mitteilst, Sozialleistungsbetrug weil Du einen Leistungsanteil der eigentlich für Deinen Sohn bestimmt ist vereinnahmst. Diesem Umstand kannst Du nur entgehen indem Du unmissverständlich "sofort" dem Job-Center über die neue Situation um Deine "Bedarfsgemeinschaft"- nämlich den Auszug Deines Sohnes hin zu Seinem Vater, (in Amtsdeutsch anzeigst) meldest. Es hat also überhaupt nichts mit Hellseherischen Fähigkeiten meinerseits zu tun was und wieviel Du auf irgendwelchen Konten hortest oder liegen hast. Dieses würde eher Deinen Sachbearbeiter, also jemanden wie z.B. Diablo (der ist nämlich im JC Dortmund für soetwas zuständig) interessieren. Hier scheinst Du nach meinem Eindruck und Deiner hier geposteten Darstellung

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    da du doch gar keine Ahnung hast wie viel ich erhalte, oder hast du Einblick in mein Bankkonto

    lediglich soviel zu besitzen das man dies für den weiteren Leistungsbezug berücksichtigen muss. Und ich persönlich denke das Du hier dem Job Center gegenüber nicht alles angegeben hast, das sagt mir mein Nässchen! Nichts desto trotz, steht Dir besagter gegenwärtiger Leistungsbezug nicht in der Höhe zu wie Du ihn gegenwärtig erhältst weil sich 2 Veränderungen ergeben, der Anteil zur Sicherung des Lebensunterhalts Deines Sohnes und der Anteil an den Kosten zur Unterkunft müssen neu berechnet werden, zumindest für den ersten Teil wird sich eine Kürzung nicht vermeiden lassen, (!!! also bekommst Du zuviel) und für den zweiten Teil wirst Du für Deine Person jetzt mehr vom Amt benötigen, weil der Anteil Deines Sohnes weg fällt, in wieweit dies zunächst einmal unproblematisch für eine gewisse Zeit dann vom Job-Center in gleicher Höhe nur für Deine Person auch weiterhin übernommen wird hängt davon ab wieviel qm² Deine jetzige Wohnung beinhaltet und ob die dann immer noch als angemessen gewertet und somit bezahlt werden kann wie zum Zeitpunkt vor dem Auszug Deines Sohnes. Genau genommen bist Du zudem mit dem Auszug hin zum Vater jetzt auch dem gegenüber Unterhaltspflichtig, das warst Du auch schon zuvor, aber da hast Du im Rahmen der BG vermutlich eigenständig darüber entschieden wieviel Dein Sohn von den Leistungen zum Leben erhält oder drüber verfügen kann! Hier will ich erst gar nicht wieder auf das Thema Glauben zurückkommen, der Anteil für Deinen Sohn ist im Leistungsbescheid aufgeführt und ich bezweifel einfach mal das er den auch in entsprechender Höhe erhalten hat, dafür spricht nicht nur der Auszug sondern auch Dein Verständnis über den Wegfall der Unterhaltsleistungen des Kindesvaters, der dies sicher ganz zu Recht so betreibt, weil er den Sohn ja wohl gegenwärtig versorgt, wenn auch wohl ohne Kenntnisse der zuständigen Behörden um diesen Wechsel! Ich habe den Eindruck, das Du einem ganz anderen Kulturdenken unterliegst und daher einfach nicht begreifst wie die Uhren hier in Deutschland ticken, ich will Dir also überhaupt nichts wenn ich sage: das Dir die gegenwärtigen Leistungen nicht zustehen! Das hat nichts mit dem zu tun wieviel Geld Du wo hast sondern einzig mit der Situation das Du dies (den Auszug des Sohnes zum Kindesvater) dem Sachbearbeiter zu melden hast und dies nicht getan hast! Ich hoffe das Du den Sinn meiner Worte jetzt begreifst! Du bekommst zuviel weil sich die BG_Situation verändert hat!

    @ lacki -

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    in berlin kann man das auch mit gemeinnütziger arbeit begleichen


    ....was nicht nur sehr sinnvoll ist, sondern auch die marode Finanzsituation entlastet, Knacki's kosten den Staat zudem Geld und dort sitzt ja auch keiner von der FDP auf einem der Stühle als Bürgermeister oder Oberbürgermeister de das vereiteln könnte, die müssen ja für Ihre Lobbyisten im Bundestag präsent sein :D :D :D

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    Nun frage ich mich aber immernoch, ob ich denn alle Anlagen wieder neu absenden muss. Z.B. Muss man in der VM-Anlage Zinsen und Co. eintragen


    grundsätzlich mal ja, müsstest Du wenn Du jeden Monat die Weiterbewilligung beantragen müsstest ja auch tun, somit erübrigt sich eigentlich schon die Nachfrage, so kreuz Du ja im Weiterbewilligungsantrag auch an ob sich nichts verändert hat, meist wird dann eine Anlage aufgeführt, es liegt ja auch immer das Blatt für Hinzuverdienst Meldungen bei, das kann man durchstreichen, oder dem JC zurückgeben oder wie ich, immer behalten weil ich es Monat für Monat eventuell brauche !


    Ratsam ist es, diesen Antrag immer persönlich abzugeben, ich unterschreibe den immer erst nachdem ich mit dem SB ein klärendes Gespräch geführt habe wenn Du ihm alle Unterlagen übergibst und fragst ob das soweit okay ist mach der in der Regel schon den Mund auf die haben im PC und in der Akte sofort einen Überblick welche Zusatzformulare Du beim letzten Mal ausgefüllt hast und sagen Dir normalerweise sofort was sie noch brauchen!


    Ich scheue das Risiko das auf dem Postalischen Weg irgendwas verloren geht oder Fragen offen bleiben und am Monatsende wieder keine Kohle auf dem Konto ankommt weil man das nicht gerochen hat!

    @ redsnake -

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    Die Stelle war von der Arbeitgeberin gemeldet als Minijob, aber ich habe sie beim Arbeitsamt nicht angegeben.

    und warum nicht ??? stell Dir mal vor das wäre nicht so, das dies vom AG gemeldet würde, dann sage ich Dir jetzt schon das zig Leute mehrer solcher Jobs im Monat machen in der sicheren Annahme das niemand vom JC dahinter kommen würde; ein Hoch auf die Schwarzarbeit kann ich da nur zu sagen.

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    Nun darf man aber bis 100 Euro verdienen ohne das sie einem abgezogen werden.

    Klar ist der Freibetrag für die Ersten 100 € zu 100% frei - aber das ist kein Freibrief dafür diese Tätigkeiten nicht zu melden!
    Du hast hier klar gegen Deine Mitwirkungspflicht verstoßen, nämlich alle Veränderungen unverzüglich dem JC mitzuteilen, mehr noch man könnte Dir sogar Vorsatz unterstellen,Das Geld hab ich doch nur dazu verdient um meinen Kindern hin und wieder mal was zu gönnen? was nicht nur Sanktionen zur Folge hätte. Dein SB meint es scheinbar sehr gut mit Dir und hat lediglich wohl einen Neuberechnung der Dir zustehenden Leistungen durchgeführt. Das entscheidende in Deiner Annahme das 100€ frei seien ist der Punkt, das Du ja als Einkommen neben dem Putzstellenverdienst auch noch die Ausbildungsvergütung bekommst, auch diese stellt ein zusätzliches Einkommen Deinerseits da und somit unterliegt auch dieses Einkommen der Freibetragsregelung und zwar als gesamte Einheit und nicht jede Tätigkeit einzeln, sonst würde es sich ja anbieten lieber 10 Jobs bis zur Freibetragsgrenze auszuüben, statt eine besser Bezahlte und eine Aushilfstätigkeit, hoffe das ich das verständlich erklärt habe! Jeder Cent auf der Einnahmeseite wird Deinem Einkommen zugerechnet und vom gesamten sind die ersten 100€ zu 100% frei, alles weitere darüber hinaus ist bis zur nächsten Freigrenze mit 20% zu berücksichtigen


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    Das Jobcenter möchte aber 330 Euro von mir haben für 8 Monate geringfühgige Beschäftigung


    da von dem 100 € übersteigenden Einkommen dann nur noch 20 % als Freibetrag behalten werden dürfen denke ich mal das die 330 € Rückforderung in etwa richtig sind. 330€ Rückforderung sind pro Monat 41.25 die die Du zuviel bekommen hast. In der Gesamtermittlung dieses Betrages hat Dir Dein SB dann sicherlich auch den Freibetrag von vollen 100€ angerechnet sowie weitere 20% Eigenbehalt aus der darüber liegenden Gesamtsumme. Im Grunde bringt Dir dies Putzstelle überhaupt nichts außer das Ansehen von Leuten die es für anerkennenswert halten z.B. "lacki" das Du Deine Sozialleistungen die Du/Ihr bekommt mit eigener Hände Arbeit erworben hast. Ich denke das Du diese Arbeitszeit für 0 € mehr im Portemonaie besser Deinen Kindern gewidmet hättest - was keine Kritik sein soll. Aber die Putzstelle sollte jemand machen der keine Kinder Zuhause zu versorgen hat!


    Was den Abzug betrifft, so meine ich irgendwo gelesen zu haben das dieser maximal bis zur Höhe einer Sanktion also 30 % von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes pro Monat möglich bzw. erlaubt ist. ( also keine 30% von Lebensunterhalt und Kosten für Unterkunft zusammen sondern nur von Regelsatz und soviel ich mich erinnere auch nicht vom Regelsatz der für die Kinder bestimmt ist, die BG wird erst mit einer weiteren Sanktion als gesamtes betroffen, wenn ich mich richtig entsinne! Also ab der 2. Sanktion) Wenn Du also nicht nen ganzen Hof voller Kinder hast und es nicht schon die 2.Sanktion ist, wobei dies hier nicht als solche rüber kommt), wird der Betrag normal nicht in einer Summe einbehalten werden können. Ich halte es aber für am Einfachsten diesbezüglich einfach das persönliche Gespräch mit dem SB zu suchen und dies zu klären vielleicht kannst Du das auf 3 Monate strecken.


    Ein Widerspruch, wäre nicht sinnvoll, einzig die Anfrage zur Niederschrift zu erklären halte ich für sinnvoll, denn damit ist diese Regelung dann Aktenkundig und ich denke das dann auch niemand im Nachhinein noch mehr draus machen kann, sprich Sanktion wegen der gleichen Angelegenheit!

    @ kleine Hexe 1984 - nur weil das Job-Center die Abläufe vereinfacht und Leistungsbescheide für ein halbes Jahr - in der Regel - erstellt bedeutet dies im Grunde nicht das Jeder der Leistungen nach dem ALG II beantragt dies eigentlich nicht von Monat zu Monat machen müsste. Da sich aber in der Regel in dieser Zeit keine Veränderungen ergeben kann man den Aufwand auf 1/6 reduzieren indem man nur Halbjährlich die Veränderung abfragt, denn der Leistungsbezieher ist eh verpflichtet Veränderungen umgehend anzuzeigen und dann erfolgt ja auch ein Änderungsbescheid. Die Ankündigung Deines Arbeitgebers besagt zudem das eine solche ab 8/2012 eintreten wird, woraus sich für den SB also eine genaue Terminierung ergibt und warum sollte man dann das Risiko eingehen, durch eine längeren Bescheid eine Überzahlung zu riskieren, das würde dann unnötige Mehrarbeit bedeuten weil man ja eine Rückforderung erstellen müsste! So aber erfolgt einfach eine Weiterbewilligung mit den neuen Daten und Du stehst in der Bringschuld !!!

    @ - Miharu -

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    wann warst du schon dem Wahren gewachsen?
    Gott ist die Wahrheit


    ...und wenn man Dir die Wahrheit verkündet, stellst Du Dich hin wie ein kleines Kind und heulst mir was vor von "Ungläubigkeit und Überheblichkeit und Beleidigt sein!"


    Zitat

    Gott ist Allmächtig und Angst sollst du vor allem vor Ihm haben


    das wird die Jungs vom Job-Center sicherlich freuen, sowas zu hören und da Du ja so toll mit Gott argumentierst, schlage ich vor das Dein Sachbearbeiter Dir beim nächsten Besuch auch erklärt das er Gott sei! Denn:

    Zitat

    Von dir brauche ich gar nichts,nicht mal ein Wort.


    der wird sich über so eine dämliche Argumentation sicherlich sehr freuen!


    Mihura, glaub an was Du willst, aber wenn Du mit Gott argumentieren willst ist das Sozialhilfe-Forum sicherlich der falsche Platz! Ich stelle nur eines fest, auf der Welt werden die meisten Kriege wegen des Glaubens geführt und obwohl Du keinen Beweis anführen kannst das Du jemals das Paradies erblicken wirst, laufen Fanatiker wie Du Amog für eine Sache die äußerst fragwürdig ist. "Aus Sternenstaub wurdest Du gemacht, zu Sternenstaub wirst Du zerfallen und Deine Seele wird sein ohne Hülle, kahl und nackt!"


    Ich suche Dir gerne ein Forum für überdrehte Gläubige raus, vielleicht beantwortet Dir da jemand Deine Frage auf Sozialhilfe-Leistungen so ehrlich das Du Dir die Wahrheit nicht zurecht argumentieren musst mit Hilfe des Glaubens!


    Ich weis das, Du im Moment schon zuviel ALG II bekommst weil Dein Sohn nicht mehr bei Dir lebt, dies wird auch der SB ermitteln und Dir allenfalls den Mietanteil für die gegenwärtige Wohnung noch eine Zeit lang bewilligen.


    Zitat

    "Daran kann man die Kinder Gottes und die Kinder des Teufels erkennen : Jeder,der Gerechtigkeit nicht tut
    und seinen Bruder nicht liebt,ist nicht aus Gott."


    ich wünschte "Diablo" wäre Dein SB :D - schon diese Argument stinkt zum Himmel, weil Menschen wie Du nur Brüder und keine Schwestern kennen! Amen!



    Ungeniert integriert - : Aus jedem Menschen hier auf Erden kann noch etwas werden http://www.youtube.com/watch?v=fHST8MZRLJQ
    Dummheit schützt vor Strahlung nicht....http://www.youtube.com/watch?v=OBJpwMORrYc

    @ lacki -

    Zitat

    mit strom deine heizung befeuerst

    heute ist wohl wieder Spass-Tag ?! Pass blos auf das es keinen Funkenflug oder einen Kaminbrand gibt !!! :D :D :D Was für Fachleute ? ( wall: ) (dieser smiley sollte eingeführt werden!)


    Zitat

    Somit bekommst du vom JC nichts extra dazu. (Außer du heizt mit Strom)


    und zudem auch schon klar !

    @ Miharu - auch wenn Du Dich drüber aufregen magst, für mich gibt es keinen Gott, nur weil man sich den Ursprung allen Seins als Mensch nicht anders erklären kann, muss man sich nicht etwas suchen um seine Unwissenheit zu beruhigen!


    Was machst Du denn wenn ich behaupte ich bin der Mittelpunkt des Universums, ich sei Gott ?! Das alleine rechtfertigt dann schon, das ich jemanden wie Dich von oben herab behandel und ist eine wesentlich nachvollziehbarere Theorie oder wirst Du jetzt dadurch das ich das behaupte zum Ungläubigen und willst mir erklären an mich als Gott glaubst Du dann plötzlich nicht mehr? Wie gesagt, wer sagt Dir das ich nicht Gott bin ? Gott muss Dir gegenüber doch keinen Beweis seiner Existenz offenbaren, oder etwa doch !? :D


    Hier mein Leitfaden für das Leben: "Wir sind Nichts, wir werden Nichts sein, aber wir sind immer präsent; denn ohne uns wären die anderen auch Nichts!"


    Für mich gibt es auch nicht nur dieses eine Universum sondern unvorstellbar Viele!
    Nur weil man sich als Mensch diese unermessliche Größe nicht vorstellen kann, so wird es einer Ameise oder einem Pantoffeltierchen wohl auch ergehen, muss man ja nicht versuchen dem Unergründlichen ein Bild zu geben!



    Und auf dem Sockel liest man:


    Mein Name:
    "LORD"
    König der Könige!
    Schaut auf mein Werk, ihr Mächtigen, und verzweifelt.



    So und jetzt kommst Du ! Jene(r) die/der mich jeden Tag anbetet und all seine Hoffnungen an mich sendet; und meine Antworten nicht will ! Wer ist hier nun der Ungläubige !???


    Träum weiter !!!


    Und ein Ungläubiger bin ich dann wohl auch nicht - denn ich glaube ja, nämlich an mich !

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    Ein kleiner Auszug aus dem besagten Punkt 1.3 Einmalige Einnahmen

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    Leis-
    tungsberechtigung - Verteilzeitraum - Bewilligungsabschnitts -Hilfebedürftigkei - einmaligen Einnahme - einmaligen Einnahme usw.


    Zitat

    Tsching + Tschong + Tschung = Fach-Chinesisch


    @ dms

    Zitat

    hätte man vorher schon nachlesen können

    klar, man muss es aber auch erst mal verstehen !? :D Konfuzius sagt: verständlich erklären ist eine Kunst die einem Bürokraten fremd ist! :D