Beiträge von Horst GRUNERT

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    oder sollte ich mir Urlaub nehmen was natürlich auch ein Problem in der Probezeit ist


    Wieso das denn ?? Der AG erhält doch eine fette Bezuschussung nach SGB III wieso sollte er da etwas gegen eine persönliche Klärung Deinerseits beim Job -Center haben? Zudem hat er durch seine im Grunde zu frühe Zahlung erst die Problematik ausgelöst! Du kannst dafür vielleicht sogar beim örtlichen Job-Center vorsprechen und um Weiterleitung bitten, solltest auch das mal in Betracht ziehen und dann fällt man nicht den ganzen Tag aus sondern lediglich ein paar Stunden! Die Jobcenter haben extra für die arbeitende Bevölkerung die Nachmittagsstunden vom üblichen Publikumsverkehr getrennt zumindest die, die mit etwas verstand bei der Sache sind! Du kannst aber auch dem Job -Center eine e-mail schicken, die Punkte ansprechen und sofern nötig dann um einen Termin ersuchen und eben darauf hinweisen das Du 450 km von Zuhause aus tätig bist und deshalb auch extra frei nehmen müsstest!


    Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch - wie ein Ex-Kollege immer zu sagen pflegte!

    @ lacki - ich könnte jetzt fragen welche das sein soll, aber es interessiert mich nicht ! Meinem SB habe ich vor etlichen Zeiten schon mitgeteilt das ich nur noch über e-Mail erreichbar bin weil ich kein Handy mehr besitzte und so ist es auch!


    Da hat besagte Telefongesellschaft wieder an Dir verdient! :D

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    Gibt es irdgenwelche Möglichkeit dem fehlenden Lebensunterhalt so schnell wie möglich von den JC ausbezahlt zu bekommen


    von welchem fehlenden Lebensunterhalt sprichst Du da ? Du erhältst im Moment, weil Dein Sohn zum Kindesvater gezogen ist, eher viel zuviel !!! Du kannst doch nicht davon ausgehen das der Lebensunterhalt der zuvor für Dein Kind bestimmt war Dir zugestanden hat, er diente lediglich dazu jeden von euch beiden versorgt zu sehen. Was anderes ist es jetzt mit den Kosten für Unterkunft und Heizung, welche ja auch mit in den Leistungen zum Lebensunterhalt enthalten sind. Hier wird das Job -Center lediglich feststellen müssen ob die Kosten für Unterkunft und Heizung jetzt noch angemessen sind, da aber Dein Sohn in die Berechnungen der maximalen Wohnfläche mit eingeflossen ist kann eher davon ausgegangen werden das Deine jetzige Wohnsituation dann nicht mehr als angemessen bewertet wird in wieweit dann ein verbleiben und ein beibehalten der zu übernehmenden Kosten dann für Dich zu keiner Minderung führt oder zu einer Aufforderung Dir neuen angemesseneren Wohnraum zu suchen, bleibt abzuwarten. Erst einmal sollte schnellstens die Änderungsmeldung erfolgen dies sollte niemals telefonisch praktiziert werden. Schriftlich ist sicherlich eine bessere Lösung aber ich frage mich warum Gott und die Welt immer soviel Schiss davor hat, dem Sachbearbeiter Auge in Auge gegenüber zu treten und sein Rechte einzufordern. Wenn man seitens der ALG II Bezieher nicht den Nimbus ablegt hier etwas Unrechtes zu tun wer soll es dann bitte erreichen!!! Seit doch nicht immer so feige, da sitzt doch niemand Besonderes, jeder von den Sachbearbeitern hat das Gesicht vorne und den Arsch hinten, ist somit auch nicht anders wie Ihr!

    @ lacki - dann mach mal, viel Spass beim Tasten drücken, die Handykarte ist inzwischen nicht mehr gültig, habe zu wenig telefoniert und die Rufnummer die ich jetzt noch besitze ermöglicht lediglich eine e-mail per Internet, okay mit Headset könnte ich auch "Skypen" aber 8 € für so ein Teil sind verdammt viel Geld ! :D :)

    vor allem musst Du es unbedingt melden, wenn auch die Gefahr eine Sanktion besteht, aber es jetzt nicht zu melden - auch wenn es unglaublich spät dafür ist - würde möglicherweise härtere Folgen mit sich bringen !


    Da gibt's auch kein wenn und aber, da musste jetzt durch damit diese Kuh auch vom Eis ist!

    ja lacki - das wäre wirklich mal wünschenswert, zu erfahren wie die Sachlage da letztlich entschieden wurde - allerdings alleine schon der Umstand das zwischen euch Fachleuten so unterschiedlich in der Sache gestritten wird, sagt mir das das gar nicht so eindeutig ist - @ Lacki - war das kurz genug ? Geh aber ruhig auch weiterhin davon aus das ich es gerne ausführlicher mit den Erläuterungen hier im Forum halte, schließlich möchte ich doch den SB's in den Job-Centern mal etwas mehr Entschleunigung im Job ermöglichen!!! :D :D

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    ja Gruni, aber ein Umdenken werden wie beide(jahrgang 1959/60) nicht mehr erleben.


    siehste lacki, und irgendwer muss ja den Anfang machen das man mal darüber nachdenkt, und warum soll ich das nicht statt eines 400 € Jobs machen ??? :D - da ist es doch albern von Dir, jemanden der sich für zukünftige Generationen angagiert als arbeitsfaul darstellen zu wollen nur um sein eigenes Einbahnstraßendenken zu kaschieren! :D

    Müssen wir über ein System wie in Italien nicht auch mal in Deutschland nachdenken !?


    In Bozen hat sich die Kommune in die Projekte der Zeitbank eingeklingt und es bieten sich dadurch eine Vielzahl neuer sozialer Wege!


    Das was sich im ersten Moment wie ein Witz anhört, findet inzwischen sogar in den Köpfen der Wirtschaftsmanager immer mehr anklang, Stress macht krank und somit sind auch große Unternehmen auf dieses Thema aufmerksam geworden. Der Leistungsdruck auf die Menschen wird immer größer und inzwischen zeichnet sich wirtschaftspolitisch ab, das Profitdenken ein überholtes System im 21.Jahrhundert sein wird.:(

    Hallo Miharu


    Dein Deutsch ist nicht grade sehr gut, aber ich denke ich aber verstanden um was es Dir geht!


    Ich denke wenn dein Sohn entschieden hat ab jetzt dauerhaft beim Vater leben zu wollen, ist das sein gutes Recht ! In wieweit dies möglich ist ohne das Jugendamt informiert zu haben steht ja hier nicht zur Diskussion, allerdings ergibt sich für den Leistungsbezug Deiner Bedarfsgemeinschaft eine Veränderung und die hast Du sicherlich noch nicht dem Job-Center gemeldet, dies solltest Du schnellstens tun, denn sonst drohen Sanktionen!


    In wieweit Du dann noch für die Umgangszeiten, die Ihr wahrscheinlich auch noch nicht geregelt habt, vom Amt einen Leistungsmehrbedarf zugesprochen bekommst wird Dir der SB sicherlich aufschlüsseln können, alles in allem wirst Du aber durch den Auszug des Sohnes vorraussichtlich weniger Geld zur Verfügung haben. Teilst Du die veränderte Situation aber nicht dem Job-Center mit wird es irgendwann erheblich weniger sein, also solltest Du schnellstens handeln und dies dem Amt mitteilen!

    @ lacki -

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    hättet ihr mal einen hartz4-rechner benutzen können.


    manchmal sind Deine Argumente einfach nur zum Kotzen lieber "lacki" was denn alles noch sollen die Leute Deiner Meinung nach wissen und machen nur damit "Vater Staat" am kleinen Mann spart, wäre "Vater Staat" mal bei den Geldsäcken in diesem Land auch so konsequent, nur dafür reicht die Intelligenz der lieben Staatsdiener dann leider nicht aus - haste ja selbst schon hier moniert.


    Ständig wird den Betroffenen von Intelligenzbestien wie Dir oder unser jetzt sehr still gewordenen S-Kröte schon hier im Forum anschaulich vermittelt wie doof alle sind und trotzdem kommen dann solche Ratschläge! Schon mal über den Widerspruch an sich nachgedacht oder fehlt da bei euch Kritikern eigentlich der entsprechende Durchblick !?


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    genau, Diablo hat recht.


    -....das festzustellen ist wirklich eine Glanzleistung, aber hast Du auch schon mal darüber nachgedacht das die Verkäuferin oder der Handwerker der Deine Abflussleitungen saniert - sich nicht jeden Tag mit dem Internet oder den Gesetzesbestimmungen nach SGB geschweige denn den unterschiedlichen Büchern beschäftigt hat bevor er Arbeitslos wurde? Was meint Ihr Flitzpiepen eigentlich, was die Leistungsbezieher vor Ihrer Arbeitslosigkeit zuvor gemacht haben. Wenn ich das arrogante Gefassel von Euch hier lese dann frage ich mich ob Ihr überhaupt wisst was richtiges Arbeiten ist, sicherlich nicht den fetten Arsch den ganzen Tag in einem Amtsstühlchen von rechts nach links bewegen und den Leuten Vorhaltungen zu machen. Warum ist es so schlimm das die kleinen Leute auch versuchen ein Krümelchen mehr vom Kuchen abzubekommen ? Muss man bei jedem gleich Dauerfaulheit und Nichtwollen unterstellen nur weil das System so eine krankhafte Umsetzung angeblicher Reformen fordert ???
    Bei Diablo und einigen anderen Job-Center Leuten kann ich das Paragraphen-Begründete Argumnetieren ja noch verstehen, die Ärmsten haben den ganzen langen Tag ja keine Chance mal über den Tellerrand zu schauen,- Trott ist halt Trott - aber dieses Unternehmer - Neid - Denken das lacki immer wieder an den Tag legt und jedem den Missbrauch unterstellt geht einem irgendwann auf den Piss.


    So wie ich das sehe, wird sichnoch rausstellen das Mucki 28 gar keine Überzahlung erhalten hat - lest mal genau was beim Bafög der Frau da noch steht, nämlich sie bekommt Bafög ohne Mietzahlung. So wie Eltern wenn das studierende Kind weiterhin Zuhause wohnt für die Miete aufkommen denke ich mal das Mucki 28 dies hier auch muss udn daher einen höheren Mietanteil bekommen hat, den jemand nur nicht so beurteilt hat wie deis vielleicht vorgesehen ist.


    Dann einen Missbrauch und Vorsatz zu unterstellen ist gewaltig daneben, da kann man dies auch dem Amt vorwerfen denn wer soll sich in deren Paragrahenwald eigentlich noch auskennen, sicherlich kein dummer, schlecht informierter Leistungsbezieher von HARTZ IV.


    @ lacki- teuere Rechtsverdreher können sich nur Geld geile Arbeitgeber leisten - der kleine Mann kann nur auf den SB bauen und vertrauen, doch die werden scheinbar gedrillt rücksichtslos gegen jeden Leistungsbezieher vorzugehen und immer erst mal vom Negativsten auszugehen!

    @ Diablo -

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    Wetten, dass ich das schaffe


    .... :D :D so oft wie in euren Amtsstuben über die Gesetzesauslegungen diskutiert wird wäre ich mir da an Deiner Stelle nicht so sicher ! Andererseits wäre es aber auch verdammt traurig wenn selbst 2 getreue Staatsdiener sich in ihrem Fach-Chinesisch nicht mehr verstehen würden. Unter diesem Aspekt sind aber die oftmals gemachten Vorhaltungen gegenüber den Kunden (sowas wäre in der freien Marktwirtschaft zudem verpöhnt) "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" ein ziemlich großkotziges Praktizieren von Arbeitskompetenz :D zumal wenn man eine Diesbezügliche im Grunde noch nicht einmal besitzt, was ja die vielen, vielen Sozialgerichtsverfahren immer wieder unter Beweis stellen wenn man wieder einmal seitens des Job-Centers verloren hat!


    @ Senta - die Leistungen nach SGB III Leistungen für Arbeitgeber haben nichts mit Den Leistungen nach SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende zu tun - man sollte beides Unabhängig voneinander sehen, auch wenn dies letztlich der Gewinnung eines Arbeitsplatzes dient - deswegen finde ich es auch absolut ungerechtfertigt wenn bei einer Bewerbung ein potentieller Arbeitgeber dahingehend argumentiert das man einige Tage Probearbeiten solle und dafür keine Leistungen an den Arbeitnehmer erbringen will unter der Berufung man würde ja vom Amt sein Geld bekommen. Ich habe dies inder Nachbargemeinde bei einem Träger der katholischen Kirche erlebt und dem Jungen mal richtig den Kopf gewaschen, ich fand das insofern besonder heavy weil der Personalchef gebürtiger Niederländer war, den Abteilungsleiter hat es ein Lächeln ins Gesicht gezaubert aber solche Praktiken insbesondere von der katholischen Kirche gehen einem Protestanten dann natürlich besonders quer!


    wenn wir hier also von einer Möglichen Kostenübernahme durch das Job-Center nach dem Eingliederungsvorgaben ausgehen, kann sich das Job-Center in Deiner Angelegenheit nicht auf das SGB III beziehen sondern sollte den von mir genannten Paragraphen aus dem SGB II in Bezug setzen, - leider nur eine "Kann"-Bestimmung versuch es halt einfach nach dem Motto "Kann - ja doch vielleicht klappen!"

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    , da die Hauseigentümerin das Haus zum 01.04.2012 verkauft hatte. Somit wäre die Person mehr oder weniger auf der Straße gelandet.

    Hierzu möchte ich mal bemerken, das der Hauserwerber ihn nicht grundsätzlich vor die Tür setzen kann. Da ihm die Situation hinsichtlich des erworbene Objektes bekannt ist muss ein Eigenbedarf vorliegen, und das ist nicht selten überhaupt nicht der Fall. Hier wird bisweilen versucht zu konstruieren indem man vorgibt dieser läge schon dann vor wenn man den eigenen Kindern dieses Haus zum Wohnen gekauft hätte und selsbt dann ist nicht unbedingt ein Eigenbedarf gegeben ! Also nicht sofort die Flinte ins Korn werfen wenn man aus diesem Grund eine Kündigung erhält sind fristlose Kündigungen aus diesem Grunde sehr oft sogar unzulässig !

    @ Kaffeelöffel -

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    und hat sich im Anschluss persönlich beim Jobcenter gemeldet (letzten Monat noch!)


    das ist sehr gut , dann achtet bitte darauf das diese Datum auch als Datum festgehalten wird ab wann der Leistunganspruch besteht, denn aufgrund der Terminvergabepraktik in den Job-Centern darf dem Hilfeersuchenden kein Nachteil entstehen!
    Ansonsten so verfahren wie ich es geschrieben habe um Vorschussleistung ersuchen> !!!

    @ Edgar - grundsätzlich verstehe ich Deinen Gedankengang, allerdings hat das Zuflussprinzip nichts mit dem "unberechtigten" Leistungsanspruch für den Monat Januar zu tun. Es ist daher unerheblich wann das Geld zugeflossen ist, sondern hier ist entscheidend wann das Geld vom Arbeitgeber zugeflossen ist und dies war leider auch im Januar daher besteht allenfalls ein Anspruch auf Eingliederungsgeld nach § 16 b ob darüber aufgeklärt wurde bezweifel ich und das alleine wäre schon ein Grund für mich gegen die Rückforderung anzugehen!


    So gesehen wird das Zuflussprinzip ja auch angewandt, nämlich auf das vom AG am 31.01.2012 gezahlte Einkommen - Einkommen ist nicht nur das geld was vom Job-Center für den Monat Januar gezahlt wurde sondern eben alles was man im Monat Januar an Geldzufluss und weiteren an-und verrechenbaren Leistungen bekommen hat. Also alles waszwischen dem 01.01.2012-31.01.2012 auf dem Konto oder sogar BA eingeht! Daraus ist dann ein berechtigter Bezug von ALG II zu ermitteln und leider nicht mehr gegeben und somit die Vorschussleistung zurück zu erstatten!

    @ Gawain - wo ein Wille ist ist auch ein Weg, gehen tut sowas, ich habe schon erlebt das ein SB den Antrag nach 35 Minuten fertig bearbeitet hatte, und auch eine Vorschuss-Zahlung ist daher ohne weiteres machbar - Personalausweis ist allerdings erforderlich! Man kann aber einen Vorläufigen PA bekommen, auch das habe ich schon auf dem Amt erlebt.


    Was mir mehr Gedanken bereitet ist die "Verspätete" Arbeitslos-Meldung - jeder sollte wissen das eine Arbeitslos-Meldung umgehend zu erfolgen hat damit keine Sanktionen eintreten, dies sehe ich nicht gegeben, es sei denn es handelt sich um einen zuvor vergebenen Termin vom Job - Center. Und mit diesem Versäumnis können auch alle weiteren Ansprüche erst einmal hinfällig werden. Ganz ehrlich ich verstehe sowas nicht, das Wichtigste ist sich umgehend Arbeitsuchend zu melden!!! Da lasse ich mich doch nicht auf irgend´welche Termine vertrösten!

    @ senta - soweit richtig was Diablo Dir geschrieben hat !


    Zwei Spalten höher im Forum hat Monalisa43 ein ähnliches Problem, lies mal was ich dazu geschrieben habe und hier nochmal der Link! - Ich denke, wenn jeder der diesbezüglich nicht aufgeklärt wurde im Nachhinein auch noch druck macht kann man diese Verhalten in der einen oder anderen Stelle der Job-Center verändern es müssen nur genügend Leute machen! Schon der Umstand das man dies zur Niederschrift bringt, welche zum einen ausgehändigt wird und zum anderen in der Akte landet wird dann für die Verbände, die sich um mehr Leistungen für die Betroffenen bemühen eine weitere Hilfe sein! Wo nichts belegbar für die Kritiker an dieser Praxis ist wird sich nichts ändern - nach dem Prinzip wo kein Kläger, auch kein Beklagter! Wäre also nur positiv wenn jeder hier unterstützend mitwirken könnte. Vielleicht wird dann aus so einer windigen, halbherzigen Positivdarstellung dann doch irgendwann mal eine klare Regelung!



    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16b.html

    @ monalisa 43 - ich würde auf das Job-Center zugehen und zudem mal fragen warum man Dich nicht soweit aufgeklärt hat das für diese schwierige Startversion in den Beruf auch Mittel möglich seien die eine Rückzahlung des zuviel gezahlten ALG II Bezuges erst gar nicht mit sich bringt. Es gibt für Deinen Fall und eigentlich für jeden der in ein neues Arbeitsverhältnis geht und damit zu kämpfen hat das er nicht weis wie er die Kosten für den kommenden Monat aufbringen soll - hier wird immer von einer Vorschuss-Anfrage beim Arbeitgeber seitens der Job-Center ausgegangen - auch ein Einstiegsgeld bewilligt werden kann und dieses ist nämlich nicht Rückzahlungspflichtig, Würden hier die Sachbearbeiter mal etwas nachdenken, wäre eigentlich sofort klar das Rückforderungen von zuviel geleisteten Leistungen nach dem ALG II eigentlich gar nicht nötig sind, die ALG II Ausgabenzudme auch gesenkt würden, weil hier eine ganz andere Sparte aus dem Topf der Bundesagentur für Arbeit bedient und eine Vielzahl gänzlich überflüssiger Tätigkeiten eingespart würde.


    Es ist eine "Kann"-Bestimmung und die kann man eigentlich jedem der einen Arbeitsplatz neu Antritt zahlen, man will es scheinbar aber gar nicht!


    Ich würde also in diesem besuch dadurch Druck machen indem ich zur Niederschrift erkläre das ich über diese Möglichkeit nicht aufgeklärt wurde und daher auch Widerspruch gegen die ALG II Rückforderung erheben werde. Nur so denke ich das man da ein Umdenken bewirken kann! Es ist ja letztlich eine Möglichkeit die den Berufseinstieg erheblich erleichtert!


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16b.html

    @ lacki -

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    da ist der verwaltungaaufwand eigentlich zu groß.


    wenn das ein Kriterium wäre, dürfte es eine Menge von unnötigen Widerspruchsverfahren und zurückgenommenen Entscheidungen eigentlich nicht geben


    (übrigends, sei froh das S-Kröte den Beitrag noch nicht gelesen hat, Du bekämst glatt weg eine Verwarnung weil Du das Wörtchen "verwaltungs(aa)ufwand" nicht nur klein, sondern auch noch mit Scheiss versehen hast, was für ein Ufwand :D