Beiträge von Horst GRUNERT

    dann ist es wohl so das die von GG 52 genannte Weisung dringend notwendig wurde und darüber hinaus wohl noch nicht zu allen SB's durch gedrungen ist. Zumindest sind mir solche Diskussionen auch noch bekannt, und wie "lacki" ja feststellen musste bin ich ja über ein Jahr hier im Forum nicht aktiv gewesen ( was so ja auch nicht richtig ist, und dafür gibt es noch aktive Zeugen ). Es wurde sogar mal von einer ARGE / Job-Center in Betracht gezogen, aufgrund von der Tafel erhaltener Leistungen den Regelbedarf zu kürzen. Was mich vielmehr beschäftigt ist warum da "ihm Rahmen einer Haushaltsgemeinschaft" aufgeführt wird!?


    @ Gawain - man kann über die Bayern denken was man will, bisweilen sollten sich andere Bundesländer aber ruhig mal ein Beispiel daran nehmen, die Öffentlichkeit geht da wesentlich kritischer und konservativer mit Vielem um, aber es entsteht zumindest der Eindruck das man ehrlicher mit den Menschen umgeht!

    lacki - was würde ich nur ohne Deine goldigen Aussagen hier im Forum machen !


    Die Steuererklärung und Rückerstattung besteht vermutlich nur aus dem einen Punkt: " zuviel versteuerte Abfindung"


    und Dein Wissen über meine Person aus Stellungnahmen Deiner Trinkfreunde nach einem Mindestwert von 1,5 o/oo


    und dann noch diese böse Denke über Deine Freunde!

    Zitat

    abgezogen vom arbeitgeber bei der auszahlung

    Echt drollig !:D

    @ - nun lacki für die 10.000 Abfindung wird die Bekannte von Schnettel wohl einige Jährchen im Unternehmen in einem sozialversicherungpflichtigen und gut bezahlten Arbeitsverhältnis tätig gewesen sein, sie hat da sicherlich über Jahre auch gut Steuern an den Fiskus gezahlt, Und nach der Kündigung, wird sie ja auch wohl vom Job - Center gesagt bekommen haben das erst mal eine Sperrfrist ansteht! Da kannst Du auch mal sehen, wie gut diese unsere Arbeitnehmer sind!


    Und irgendwann begreifst Du vielleicht auch mal das ich mit Alkohol nicht viel am Hut habe, ich kann auch ohne ganz gut Denken - also nicht immer von sich auf andere schließen! :D


    Übrigends, im Gegensatz zu vielen Arbeitgebern, haben Arbeitnehmer leider keinen Tresor gefüllt mir Schwarzgeld, vielleicht ist das der Grund warum so viele kleine Leute versuchen zu tricksen !

    @ Schnettel - hier stellt sich doch eigentlich nur die Frage ob eine Rückerstattung für 2010 - rückwirkend auf die in 2010 oder 2011 erhaltenen Leistungen des ALG II angerechnet werden darf oder nicht und ob Deine Bekannte zum Zeitpunkt des Zuflusses dieser Steuerrückerstattung noch im ALG II Bezug steht oder nicht!?


    der Hinweis von "dms" ist in sofern nicht umsetzbar, das diese Versicherungen die man hier um die Summe X aufstocken müsste zum einen bei der Antragstellung auf ALG II hätten bestehen müssen und zum anderen diese Gelder ja auch hätten geflossen sein müssen. Selbst wenn man mit einem privat-Darlehn ("a' la Wulff" ) etwas tricksen wollte, so müsste zuvor diese Geld ja zugeflossen sein und in der Einkommensteuererklärung sich irgendwo niederschlagen, damit aber erhöht sich auch das zu versteuernde Einkommen und in der Folge stellt sich die Frage ob die Rückzahlung dieser Gelder aus der Steuerrückerstattung dann überhaupt vorrangig gestellt werden könnte. Hier meine ich aber mal etwas dazu gelesen zu haben das es grade umgekehrt ist, nämlich das erst einmal der Staat bedient werden muss bevor hier ein Pribatdarlehnzu einer Minderung des Rückerstattungsbetrages führen würde bzw. wohl eher vom Job-Center anerkannt werden müsste!


    Für mich ist daher wirklich nur die Problematik gegeben ob man zum Zeitpunkt der Steuerrückzahlung noch im Leistungsbezug des Job-Centers steht oder gänzlich davon ab ist und ob das Job - Center dann dennoch einen rückwirkenden Anspruch geltend machen darf und so zusagen eine Rück-Neuberechnung anzuwenden ist. Ich sage mal, das kann ich mir nicht vorstellen es zählt dann das Zuflussprinzip und wenn man nicht mehr im Leistungsbezug steht erübrigt sich auch die Anwendung des selbigen.
    @ lacki - nun gönne doch wenigstens mal der Arbeitenden Bevölkerung Ihr Anrecht auf zuviel geleistete Steuern, auch wenn sie zwischenzeitlich mal in Nöten geraten, das ist ja furchtbar Deine Geldgierige unsoziale Denke! Wer 10.000€ vom Finanzamt zurück bekommt der hat sicherlich zuvor ein vielfaches dort hin getragen!


    Ein wesentliches Problem für Deine Bekannte wird aber sein, aus dem ALG II Bezug gänzlich heraus zu sein wenn Seitens des Finanzamtes die ermittelte Steuer-Rückersattung erfolgt, ich könnte das nicht abschätzen wann damit zu rechnen ist !

    @ lacki - und das aus Deiner Feder !!! :D ich könnte mich wegschmeissen! Aber Recht hast Du !


    @ Heimdahl - die Sanktionen wären vorprogrammiert - Unwissenheit schützt nur die andere Seite vor Konsequenzen!

    @ lacki - richtig, einen 400 € Job und auch die 1€ Maßnahmen lehne ich grundsätzlich ab - daraus zu schlissen das man überhaupt nicht arbeiten will ist allerdings ziemlich dusselig gedacht.


    Ich lass mir nur nicht mit meiner Lebens -und Berufserfahrung von irgendwelchen die Reformgedanken nicht begreifenden, sicherheitsorientierten Staatsdienern einreden das ich keine ausreichende Qualifikation für den Arbeitsmarkt besitze oder sie gar in der Lage sind dies zu beurteilen. Wer sich den ganzen Tag mehr mit den Gesetzbüchern beschäftigt statt mit den Anforderungen die ein Arbeitgeber an seine Mitarbeiter stellen sollte und statt dessen auf Berater setzen muss die ein psychologisches Profil erstellen sollen hinsichtlich solcher fehlenden Qualifikationen in der eigenen Aufgabenstellung, der hat für mich einfach nicht das Recht, mir zu erzählen was ich zu tun oder zu lassen habe, egal wie oft er sich dies von einem Gesetz her bestätigen lässt.


    HARTZ IV ist unter anderem doch auch deswegen notwendig geworden weil die Qualifikation dieser Fachleute von Seiten der Arbeitgeber massiv in die Kritik geraten ist und nur weil mittels der Reformen diese Schwächen kaschiert wurden und der Schwerpunkt auf die Gesetzeslage verlagert wurde hat sich diesbezüglich auch nichts verbessert.


    Man muss von Amtswegen auch mal den Mut haben nicht nur auf den Schwachen (AN) rum zutreten sondern auch den Starken (AG) mal sagen das nicht nur steigende Profite ein Ziel in unserer Gesellschaft sein sollten.


    Wenn mir morgen das Job-Center eine Arbeitsstelle anbietet, bei der ich nicht ins Minus gerate und die mich gleichzeitig gänzlich aus dem Leistungsbezug bringt bin ich sicherlich dabei, leider hat man mir aber von Job-Center Seite erklärt das man mich unter diesen Bedingungen nicht vermitteln will !!! Vorsichtig wie man ist gibt man mir dies aber nicht schriftlich, das haut man einem nur unter 4 Augen vor den Latz, wohl wissend das man hier eigentlich eine vorsätzliche Leistungsverweigerung mir gegenüber begeht ! Nun, wenn man das von Amtswegen so locker mit den Menschen praktizieren kann und darf, darf man sich ja auch wohl nicht daran stoßen wenn ich denen gegenüber erkläre was für Nieten sie im Grunde doch sind! - Ich habe damit überhaupt kein Problem das ich nur ALG II bekomme, und kann diesbezüglich auch öffentlich nur sagen, dann muss jeder Kritiker auch damit leben das ich sage dann eben nicht!


    "Du machst was wir wollen" ist eine Praxis die oft genug gezeigt hat das sich irgendwann die Menschen gegen diese Systeme stellen! Es ist also alles nur eine Frage der Zeit !

    @ Schnettel - Sie wird sich nicht abmelden müssen, Sie muss dies nur umgehend beim Job-Center melden und dann werden die bereits geleisteten Zahlungen der letzten Monate mit dem so zu sagen "rückwirkenden Einkommen" aus nicht selbstständiger Arbeit neu berechnet und der für den zurückliegenden Zeitraum bereits geleistete Bedarf korrigiert. Wie ich finde keine faire Praxis gegenüber den Leistungsbeziehern die vor der Arbeitslosigkeit z.B. eine solche Zahlung erhalten haben. Eine Person die dann ALG II beantragt, muss sich im Gegensatz zu Deiner Bekannten dann lediglich erklären und über den Verbleib rechtfertigen und bekommt allenfalls vorgerechnet wie lange sie damit den ALG II Anspruch nicht geltend machen kann, hat aber so gesehen den Vorteil hier noch "tricksen" zu können - oft genug geht es da dann um Rückzahlung geliehener Gelder oder die Anschaffung eines fahrbaren Untersatzes, oder dem Ausgleich des Bankkontos, dies ist bei Deiner Bekannten ja nicht möglich und daher besteht für mich diesbezüglich eine nicht Gleichbehandlung. In jedem Fall sollte die Bekannte bei der Neuberechnung darauf achten das Ihr die Freibeträge die zuvor vielleicht nicht erreicht wurden in der Neuberechnung mit erfasst werden - grade was den Ausgleich einer möglichen Konotüberziehung betrifft sollte man zudem schauen das hier eine Berücksichtigung erfolgt, andernfalls sollte man gegen den dann erfolgten korrigierten Leistungsbescheid mit dem Mittel des Widerspruchs oder der Klage vorgehen!

    Bundeskanzlerin Merkel will HARTZ IV abschaffen!


    Wie aus dem Bundeskanzleramt durchsickerte, beschäftigt sich Bundeskanzlerin Angela Merkel gegenwärtig mit einer möglichen Abschaffung von HARTZ IV und weiteren Sozialen Leistungen und einer altersgerechteren Versorgung der Rentner.


    Ein Bürgergeld von demnach pro Kopf 1490 € für jeden über 18 jährigen Bürger der im Besitz der Deutschen Staatsbürgerschaft ist soll die Menschen in diesem Land wieder zufriedener werden lassen.


    Studien über zunehmende Erkrankungen aufgrund von Sozialer Benachteiligung, zunehmendem Leistungsdruck in Arbeitsmarkt, und der Ängste alter Menschen vor einem unwürdigen Leben im Alter, sowie die zunehmende Aggressivität von jungen Menschen die keine beruflichen Perspektiven sähen, sei der Anlass für ein Überdenken der bisherigen Versorgungs - und Sicherungskonzepte.


    Für ein vereintes Europa sei es unerlässlich, das in Ländern wie Frankreich, Deutschland und Spanien ein Miteinander der Menschen vorherrsche. Dieses sei durch eine zunehmende Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich aber mit einer immer größeren Gefährdung behaftet. Darüber hinaus könne man den Bundesbürgern auch immer seltener glaubwürdig vermitteln das Lösungen um Leistungen und Sicherheiten in Milliardenhöhe für Griechenland und andere in Not geratene Mitgliedsländer der EU gefunden werden können, für die Bundesbürger wie im Beispiel "Schlecker" dann aber keine Ideen vorhanden seien und die Menschen sich allein gelassen fühlen müssen.


    HARTZ IV habe gezeigt das man die Arbeitslosigkeit mit kreativen Arbeitgeberfreundlichen Eingriffen auf ein befriedigendes Niveau zurück führen könne, leider seien dadurch aber auch in anderen Bereichen wie der Verwaltung und der Rechtssprechung erhebliche Anstiege der Kosten zu verzeichnen.


    Würde man dies alles mit in die Kalkulation um eine Bürgergeld einfließen lassen, sei es unumgänglich über die Abschaffung diverser Staatlicher Einrichtungen nachzudenken, zu der unter anderem ja auch die Bundesagentur für Arbeit und daraus resultierend die HARZT IV Regelungen gehörten.


    Ein Bürgergeld dürfe allerdings nicht dazu verleiten, das immer mehr Bürger dann aber überhaupt nicht mehr arbeiten wollten. Man müsse also bei der Einführung nicht nur das Kriterium "Staatsbürgerschaft" in Betracht ziehen sondern auch Regelungen für Studierende und Arbeitsfähige Mitbürger regeln. Dies dürfe aber nicht in eine neuerliche Flut an Regelungen enden. Hier könne man sich aber Lösungen vorstellen die ein Arbeitsstunden-Soll von wöchentlich 10 Stunden als zumutbar auferlegt, und würde auf diesem Weg nicht nur Studenten und Arbeitslose sondern auch die Zielgruppe der Arbeitsunwilligen sicherlich erreichen können.


    Zudem wäre dies ein Signal an die Arbeitgeber sich mit einer fairen und Leistungsbezogenen Entlohnung
    und der notwendigen Qualifikation Ihrer Arbeitnehmer.zu beschäftigen. Wer als Arbeitgeber nicht anständig zahlt würde somit Gefahr laufen, entweder auf weniger Qualifizierte Mitarbeiter zurück greifen zu müssen oder erst gar keine Mitarbeiter für sein Unternehmen zu bekommen, dies würde ja auch im Interesse des Koalitionspartners sein der immer für einen freien Wettbewerb und die Tarifrechtlichen Regelungen zwischen den Parteien eintritt. Die staatlich verpflichteten Arbeitnehmer stünden somit lediglich auf unterstem Niveau im Wettbewerb mit den Arbeitnehmern der Tarifparteien. Ob das Bürgergeld in dieser Höhe ausreichend, zu hoch oder zu niedrig sein müsse jetzt aber erst einmal in weiteren Studien ermittelt werden. Langfristig käme man aber an einer Veränderung der bestehenden Regelungen nicht vorbei!

    diese Begründung ist schlicht weg falsch, denn wenn der Kindesvater sich auch um das Kind kümmern kann, z.B. weil er arbeitslos ist und 24 Stunden Zuhause wäre und die Kindesmutter einen Job hat, kann das Ganze auch anderes herum laufen, Das Stillen des Kindes wäre hier einzig ein Grund aber immer mehr Mütter machen dies trotz Anraten der Kinderärzte nicht weil sie Angst um Ihr Äußeres haben, sowas wird heute schon im TV publiziert; da ist der Egoismus bisweilen sehr groß man will ja keine erschlafften Brüste mit sich rumtragen, ein Kind wollen sie aber trotzdem alle und Zuhause bleiben auch da darf der Mann dann den Versorger machen !


    Wie gesagt Gleichberechtigung ist keine Einbahnstrasse!

    @ shonu 100 -

    Zitat

    Die Rahmenfrist beträgt seit x Jahren nur noch 2 Jahre, ohne Erweiterung durch Selbständigkeit o.a. Somit verfällt der Anspruch bereits nach einem Jahr, weil dann in der 2-jährigen Rahmenfrist keine 12 Monate Versicherungspflicht mehr liegen


    mal auf die Info von GG52 beziehend ja, Beispiel: Du arbeitest seit 12 Monaten 1.4.2011 bereits Versicherungspflichtig und gehst jetzt 12 Monate (besser sind wohl 11 ) in die Selbstständigkeit ohne freiwillige Beiträge nach § 28a SGB II.zu leisten und würdest am 31.03.2013 dann Arbeitslos dann würde man die letzten 24 Monate (Rahmenfrist) anschauen und erkennen das Du vom 01.04.2011 - 31.03.2012 eben grade noch die erforderlichen 12 Monate Versicherungspflicht erbracht hast. wirst Du am 15.04.2013 Arbeitslos sind dies nur noch 11,5 Monate und somit würde kein Anspruch mehr bestehen, es sei den es gelten immer volle Monate dann träte dieser Fall erst mit dem 01.05.2013 ein. Du musst also immer in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge geleistet haben, was Du aber durch die von GG52 genannte Möglichkeit erreichen könntest!

    @ lemonie - nun, hier ist eben auch nicht jeder Allwissend ! Ich kann Dir nur sagen das unter normalen Umständen eine abgeshlossene Ausbildung von irgendeiner Seite her immer zu Unterstützen ist zumindest bis zu einem gewissen Alter wenn die entsprechenden Kriterien greifen. Bei einer 2.Ausbildung ist dies dann aber nicht mehr der Fall und da GG52 und dms das auch wissen haben sie nach einem Weg gesucht der möglicher Weise einen Anspruch von andere Stelle ableitet. Zum einen könnte es sein das aufgrund eines gesundheitlichen Schadens von der BA entsprechende Projekte gefördert werden, z.B. wenn ein Bäcker eine Mehlstauballergie hat - es reicht aber sicherlich nicht die Meinung des Hausarztes aus - da erfolgt meist die Feststellung durch einen Termin beim Amtsarzt! Du solltest schon auf die Rückfragen von von GG52 und dms reagieren sonst kann Dir sicherlich keiner helfen, die wollen Dir ja nicht an die Wäsche sondern nur Deine Frage beantworten!

    @ lirafe - wenn Du es noch nicht geschnallt hast, Ich hatte auch erst angenommen das es um ALG II geht ist aber nicht so,

    Zitat

    Ich bin 21 Jahre und beziehe Grundsicherung, da ich wegen einer chronischen Erkrankung für "länger als 6 Monate aber vermutlich nicht auf Dauer" weniger als 3 Stunden arbeiten kann


    Grundsicherung kann man nicht nur unter ALG II beziehen sondern auch unter anderen Gegebenheiten und da müssen wir erst mal wissen auf welcher Basis dies der Fall ist - was bei ALG II gilt, muss unter anderen Gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht automatisch auch gelten!

    @ Apollo 70 -

    Zitat

    Kann ich das dann also so einfach angeben,


    jetzt renn aber nicht direkt hin und erklär das Du die Zuzahlung zu regeln wünschst. Ganz einfach den Weiterbewilligungsantrag stellen und abwarten was dann im Bescheid aufgeführt wird, selbst wenn man dann erklärt das nur noch bis Sep 2012 die Miete in vollem Umfang gezahlt wird ist das noch lange nicht so das man dann nicht auch noch etwas dagegen unternehmen kann, in jedem Fall rate ich zum Widerspruch denn es muss ja auch erst einmal klar sein das überhaupt ein angemessener Wohnraum als Alternative besteht. Wenn das vom JC nicht belegt werden kann besteht ja durchaus noch die Möglichkeit das die nächst höher Stufe zugebilligt wird, oder werden muss wenn man dies durch eine Klage bestätigt bekommt. Ich kann mir vorstellen wenn Du bei Gericht z.B. belegen kannst das Du regelmässig nach einer angemessenenWohnung gesucht hast; Zeitungsanzeigen aufheben, Besichtigungskontakte notieren und vorlegen kannst - kann JC festlegen was es will am Ende zählt was der Richter entscheidet. Das Merkblatt ist letztlich nichts anderes auf Seiten der JC sie erklären Dir das Du eine unangemessen Größe bezahlt bekommst und weist Dich lediglich darauf hin das Du dies ändern musst/solltest. Bemühst Du Dich nicht darum, ist klar dann kann das JC Dir das auch vorhalten und entsprechend entscheiden, selbst wenn die da genau wissen das es keine Alternativen gibt. Ist halt wieder so eine linke Nummer wie mansich aus der Verantwortung stiehlt indem man dem ALG II einfach noch mehr belastet!

    @ Stallonie -

    Zitat

    Hey. Ich hab dir doch nichts getan :-)


    Ich Dir denn ??? - Was Du für eine Stimmungslage in meine Sätze hinein interpretierst ist einzig Dein Sache, das ist nun einmal das Problem des geschriebenen Wortes!


    Zitat

    ch hab ja mit der Frau geredet, und die sagt, sie weiß es nicht.


    Dann ist sie wohl neu in dem Geschäft, denk mal, das sie nur nicht zugeben wollte das Du Recht hattest ! Sie kann ja das nächste mal wo sie etwas nicht weis zu Ihrem Vorgesetzten dackeln, der wird es wissen! In sofern kann es nicht sein das keiner was weis. Keiner weis vielleicht wie man sich aus dieser Sache jetzt herausreden soll, das mag schon eher zutreffen!


    Du hast eine abgeschlossene Ausbildung und Du bist über 25 Jahre alt - wenn da keiner weis das man Deine Eltern nicht mehr in die Pflicht nehmen kann ist dies schlicht weg gelogen!! Das kannst Du auch ruhig mal so dort erklären, und darüber hinaus auch mal klar und deutlich erklären, das wenn sich jemand Hilfesuchend an sie wendet sie dort die Pflicht haben vollständig und richtig Auskunft zu erteilen!

    Was ist denn das ???


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    wird hier grade an einem Bewertungssystem gebastelt ? Habe neben den Begriffen kleine schwarze Herzchen entdeckt! Nur steht überall noch "0" aber wäre nicht schlecht! (Die Herzchen waren nicht mitkopierbar!)

    @ GG 52 - kann schon sein das es "Schnee von gestern ist" wer beschäftigt sich denn auch schon mit solchen Dingen, es sei denn er ist/war selbst betroffen - ich kenne das nur aus meiner Zeit da waren es noch relativ humane Fristen und nicht so ein überflüssig und getürkter Rechtsanspruch wie heutzutage. Für mich nur wieder ein weiteres Beispiel wie in diesem Land immer mehr auf denen rum getreten wird die Einsatzwillen und Mut zum Risiko (ala Altkanzler Kohl ) beweisen!

    @ lacki -

    Zitat

    Jetzt habe ich eine Steuerrückzahlung vom Jahr 2012 bekommen


    lies doch mal was genau da steht, eine vom Jahr 2012 (!?) deswegen auch meine Frage nach der Selbstständigkeit denn nur da leistet man Mehrwertsteuer-Abschlagszahlungen und da könnte dann eine Rückzahlung so schnell erfolgt sein. Wüsste nicht wie das sonst gehen sollte. Geschrieben wird ja auch nur das eine Steuerrückzahlung erfolgt ist und nicht um was für eine Steuer es sich dabei handelt, weil dann wäre der Schwindel direkt aufgeflogen oder kennst Du ein Finanzamt das eine Einkommensteuererklärung für ein Jahr bearbeitet das grade mal erst ein Viertel Jahr um ist!? Was anderes wäre es gewesen hätte dort gestanden das aufgrund einer Steuererklärung aus 2011 eine Rückzahlung erfolgt ist! Steht da aber nicht, das steht das diese vom Jahr 2012 sein soll (!?) :D :D :D

    @ mastahwok1 - eine Frage hätte ich an Dich: Warst Du in 2012 Selbstständig ? Weil, wie willst Du sonst eine Steuerrückzahlung vom Jahr 2012 (!!!) bekommen zumal Du ja auch noch Leistungsbezieher in dieser Zeit gewesen sein musst, zumindest ab dem 01.03.2012 (?)


    Ich halte das schlicht weg für einen konstruierten Fall, basierend auf dem Umstand das man für den Monat März im Grunde auch einen Vorschuss vom AG bekommen könnte, ebenso aber auch eine Eingliederungsbeihilfe hätte beantragen können, sehe ich somit überhaupt keinen berechtigten Ansruch auf ALG II weil man auch mal so 14 Tage bzw. 6 Wochen überbrücken können muss, gtade als Selbständigem wird einem per Gesetz sogar zugemutet das man sogar noch einen viel längeren Zeitraum mit einer Kreditaufnahme überbrücken kann!


    Ich finde solche gefakten Anfragen immer Klasse, man meldet sich am Tag x an, an dem alles zusammen kommt um dann mit Schwachsinn andere Menschen hinters Licht zu führen ! Ich kenne keinen ALG II Bezieher der vom Jahr 2012 mit einer Steuerrückzahlung rechnen kann und ebenso kein Finanzamt das so schnell arbeiten würde.