Beiträge von Horst GRUNERT

    @ A Touch of Liberty - für die Zukunft solltet ihr dann das nutzen!
    http://www.reitwelt.info/fileadmin/reitwelt.info/dokumente/MUSTEREinstellvertrag.pdf


    und ich habe noch mehr herausgefunden, wird insbesondere den "diablo" interessieren, denn mir ist bekannt das es eine Haftung aufgrund von Überlassung gibt und eine Haftung bezieht sich nicht nur auf Schäden verursacht von Mensch oder Tier, sondern regelt in der Folge auch, das jemand Schadensersatzpflichtig wird wenn er eine gewisse Sorgfaltsplicht nicht walten lässt. Dies kann Vorliegen wenn besagter Halter/Eigentümer sich nicht vergewissert das der Hüter dieses Gegenstandes geeignet ist mit dem überlassenem Gegenstand /Sache entsprechend richtig und sorgsam umzugehen. Drauf gekommen bin ich durch die Autovermietung Sixx, die ja, wenn sie ein Auto verleiht zuvor auch prüfen muss ob man als Mieter eines Fahrzeugs in der Lage ist diese zu führen und oft genug wird dann ja auch überprüft in wieweit der Kunde über ausreichenden Versicherungsschutz verfügt. Nun hat man da in der Regel mit Sachschäden zu tun was die Regulierung aber die Haftung des Eigentümers beinhaltet nicht nur die Sachschäden! So habe ich zumindest die entsprechenden gesetzlichen Regelungen verstanden und habe das Wichtigste darüber dann mal hier in Zitat und Link hineingestellt, es empfiehlt sich somit sicherlich einen diese Fachanwälte wegen der genaueren Klärung mal zu befragen!




    http://www.cavallo.de/know-how/recht/pferderecht-ungewoehnliche-faelle-spezialisierte-anwaelte.524161.233219.htm


    Zitat

    2 vertragliche Haftung (zivilrechtlich)
    Das Gesetz kennt grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Haftungstypologien, die vertraglichen und die deliktischen Haftungstatbestände. Letztere beschränken sich zumeist auf Schadenersatzansprüche, während erstere zusätzlich auch Leistungspflichten begründen können und stets einen Vertrag zwischen Personen zur Voraussetzung haben.


    Zitat

    3 deliktische Haftung (zivilrechtlich)
    Die deliktische Haftung besteht immer nur aufgrund gesetzlicher Haftungstatbestände und grundsätzlich gegenüber jedermann. Die Haftungstatbestände finden sich in einer Vielzahl von Gesetzen.


    Zitat

    3.1 Grundsatz: Verschuldenshaftung
    Die hier interessierenden deliktischen Haftungstatbestände sind allesamt geregelt in § 823 - § 853 BGB. Vom Grundsatz her haftet jede natürliche Person, die einsichtsfähig genug ist, das Unrecht ihres Tuns einzusehen, für den von ihr angerichteten Schaden, dessen Eintritt für sie zumindest individuell vorhersehbar und vermeidbar war. Der Vorwurf des „Verschuldens“ besteht darin, daß eine solche Person entweder die Ursachen für einen
    Schadenseintritt gesetzt hat oder nicht das ihr Mögliche und Zumutbare getan hat, um den Schadenseintritt zu verhindern, nachdem sie selbst einen Geschehensablauf in Gang gesetzt hatte, der dann zum Schadenseintritt führte.
    Dies ist geregelt in §§ 823 ff. BGB.


    somit doch eventuell auch der Halter denn in der Folge begründe ich dies damit:


    Zitat

    Das „Pferderecht“ ist hier terminologisch unkorrekt, da mit dem Besitzer eigentlich gemeint ist der Eigentümer. Dies sollte beachtet werden, zumal auch die Gerichte sich oft nicht mit dem (Sprach-)Gebrauch des „Pferderechts“ auskennen, was bisweilen zu folgenschweren Irrtümern führte. Ein entsprechender Hinweis für das Gericht ist mitunter angebracht. Haftungsrechtlich ergeben sich für den Besitzer allein aus seiner eigentumsrechtlichen Stellung i.d.R. keine Konsequenzen.


    hier heißt es aber "in der Regel" und in der Folge kommen dann die Regelungen warum dies doch so sein kann, so denke ich zumindest!


    Zitat

    Die Haftung des Tierhalters ist geregelt in § 833 BGB. Tierhalter ist, wer an der Haltung ein eigenes Interesse, eine mittelbare oder unmittelbare und grundsätzlich nicht nur vorübergehende Besitzstellung und die Befugnis hat, über Betreuung und Existenz des Tieres zu entscheiden ( Hamm VersR 73, 1054). Eigentum und unmittelbarer Besitz sind keine Voraussetzung. Abzustellen ist auf das rein tatsächliche Verhältnis, wobei Geschäftsfähigkeit nicht erforderlich ist.


    Wird ein Pferd vom Gerichtsvollzieher gepfändet und bis zur Versteigerung gegen Entgelt anderweitig untergestellt, werden weder er noch derjenige, bei dem das Pferd untergestellt ist, Tierhalter. (OLG Hamm - 6 U 2/94 - Urteil vom 14.04.1994); u.U. aber Hüter.


    Zitat

    Tierhüter ist, wer durch Vertrag die Aufsichtsführung übernimmt, also die selbständige allgemeine Gewalt und Aufsicht über das Tier


    in diesem Fall dann ja wohl die ALG II Bezieherin


    Zitat

    Die Grundlage der Haftung ist vermutetes Verschulden und ein vermuteter ursächlicher Zusammenhang. Hinsichtlich beider muß der Tierhüter den Entlastungsbeweis führen. Seine Haftung besteht oftmals gem. § 840 BGB neben der des Tierhalters. Kann sich der Tierhalter eines Nutztieres allerdings durch Auswahl eines an sich geeigneten Tierhüters entlasten, haftet letzterer allein.


    ...hier stellt sich die Frage ob ein ALG II Bezieher ein geeigneter Tierhüter ist, ich denke aufgrund der Kosten die Pferd verursacht wohl eher nicht!


    Zitat

    3.3.4 Reiter
    Wer ein Pferd zum selbständigen Ausritt übernimmt, wird dadurch zum Tierhüter.


    Zitat

    3.3.5 Pensionspferdewirt
    Für ihn gilt grundsätzlich gleiches, wie für den Reiter (s.o.). Hier haftet jedoch i.d.R. der Halter nicht gem. § 833 BGB gegenüber dem Pensionspferdewirt. Aus dem Pensionsvertrag werden sich allerdings im Regelfall für den Pferdepensionswirt noch weitergehende Pflichten ergeben, woraus eine Haftung sogar gegenüber dem Pferdehalter entstehen kann.


    Für mein Empfinden liegt eine Sorgfaltspflicht des Halters nicht vor, er hätte sich vergewissern müssen, das der Hüter (Reiter) in der Lage ist das Pferd zu versorgen, wozu auch das Anmieten einer Box gehört, Das noch nicht einmal ein Vertrag mit dem Pansionswirt besteht untermauert nach meinem Empfinden das der Halter die Eignung des Hüters nicht sorgfältig genug geprüft hat und somit ist er haftbar zu machen für den Schaden der sich daraus ergibt. Also denke ich mal kann sehr wohl ein Titel gegen den Eigentümer angestrebt werden !


    Ob ich mit meiner Auffassung richtig oder falsch liege solltet Ihr aber mit einem der Fachanwälte abklären und zukünftig vielleicht auch den zu Beginn gesetzten "Vertrag" mit neuen Reiterkollegen abschließen !


    Viel Erfolg !


    @ Diablo - soviel zum Thema Schwachsinn !!!

    @ ronny 123 -

    Zitat

    wenn leute die gar nicht arbeiten geld bekommen sollte doch in solchen fällen etwas bezahlt werden.


    Ich geh auch nicht jobben, aber Dein Anspruchsdenken findet bei mir auch keinen Anklang. Was willst Du eigentlich? Eich wird heute jede Chance geboten das Abi zu machen und zu Studieren und in Deiner Ausbildung bekommst Du eine Monatliche Vergütung die dem 4 bis 6 fachen entspricht wie zu meiner Zeit im 3. Lehrjahr habe ich etwas über 330 DM bekommen. Gut die Lebenshaltungskosten waren auch ein wenig niedriger Damals kostete ein Brot soviel wie heute ein etwas besseres Brötchen aber ich musste mit dem Bus oder dem Fahrrad fahren und Zeit am Wochenende auf Halli Galli zu gehen hatte ich auch nicht !


    Mein Ältester Sohn muss auch über 60 km täglich fahren, da bildet man dann eben Fahrgemeinschaften hab ich z.B. während meiner Dienstzeit beim Bund auch gemacht das waren am Tag 100 Km in eine Richtung - Gasanlage ins Auto und ab geht's - okay ist beim 3-er BMW oder Audi Quattro nict unbedingt angesagt aber wenn ich sehe was heute ein Azubi alles hat wundert es mich nicht das überall Schlaffis rumlaufen, die bei ersten Ansatz von Arbeit schon Stress haben oder Kaputt sind!


    Lehrjahre sind keine Herrenjahre und was Dein Anspruchsdenken betrifft in Bezug auf ALG II Bezieher, Dienstag aben mal in die Glotze gucken, das ist dann ein Extrembeispiel das RTL zum X-ten Mal präsentiert und im Grunde hat der Jung sogar Recht. Was für eine beschissene Bezahlung wird den menschen denn in unserem Land von AG-Seite her geboten. Wer wie in China bezahlt der darf auch nur zu Preisen verkaufen wie in China, nur da hörst Du dann von AG _ Seite was für ein Know-How in diesem Produkt steckt ! Wie soll das denn da rein gekommen sein wenn den Mittarbeitern laut Politik und Job-Center ständig die Qualifikationen fehlen? Alles Volksverarsche und jeder strickt sich die Argumente so wie er sie braucht! Lt. § 5 Ausbildungsgesetzt ist der Ausbildende Betrieb für die Mittel zuständig die Dir ermöglichen sollen diese erfolgreich angehen und durchstehen zu können, dafür bekommst Du die Vergütung und nicht weil Dir irgendeine Arbeit vergütet wird ! Welche Hilfsmittel willst Du denn noch alles Abstauben ! Viele ALG II Bezieher haben sich zudem Ihren Anspruch zu recht verdient, dies wird ja auch immer wieder mal von bestimmten Leuten in Frage gestellt, aber es ist nun einmal so! Wo bitte hast Du denn diese Anrecht erwirtschaftet ???


    Wenn Du mit der Ausbildung fertig bist kannst Du ja gerne gierig werden, z.B. bei der Gehaltsfindung mit Deinem Arbeitgeber, wenn Du Dich da gierig genug anstellst, erhältst Du vermutlich auch schnell ALG II, schneller wie Dir lieb sein kann, denke ich mal ! :D

    Der Bayrische FDP sei Dank - sie weis gar nicht welchen Bärendienst sie den Menschen gegenüber geleistet hat, die schon seit langem gegen die zunehmende Flut an 400€ Jobs anstreiten. Es bedurfte einfach mal eines so gewaltigen Rundschlags gegen all jene die meinen in der Flucht in diese Arbeitsverhältnisse dem entgehen zu können was Menschen die sich dagegen aussprechen erleiden müssen.


    Schlecker hat über Jahre wenn nicht sogar Jahrzehnte, von der Dummheit/ Ausnutzung dieser Menschen ein gutes Leben führen können und besagte Arbeitnehmer hat es einen Dreck gejuckt wie man mit Menschen umgeht die sich für sie eingesetzt und die 400 € Jobs angeprangert haben. Da war keine Solidarität, vielleicht hinter vorgehaltener Hand aber im Grunde waren die die Dummen die den Mund dagegen aufgemacht haben. Wer den Zeil von der FDP vorgestern in der Bayrischen Runde gesehen hat, konnte doch sehen das der überhaupt keine Ahnung fdavon hat wie es den kleinen Leuten auf der Strasse ergeht. Die letzten 3 Tage habe ich nur gebetet das die in Bayern nicht auch so umfallen wie die in Baden-Würtemberg und als Birske heute früh den Zeil und die FDP kritisierte mit dem Witz das die ja noch nicht mal so viele Stimmen im Saarland bekommen haben wie Schlecker an Leute auf einen Schlag in die Arbeitslosigkeit bringt da habe ich nur gehofft das sich der Gewerkschaftler nicht durchsetzt.


    Endlich ist es mal soweit das ein Signal an die Arbeitnehmer geht das zeigt das Arbeitgeber und Staat die Daumenschrauben immer weiter anziehen werden wenn man immer nur das kleinere Übel wählt.


    Jetzt ist der Bann gebrochen, jetzt wird jeder erkennen das 400 € Jobs dauerhaft eine sehr schlechte Lösung sind, denn wären das vernünftige Arbeitsverträge mit einer vernünftigen Entlohnung gewesen die da kaputt gehen hätten zumindest jetzt 11.000 Mitarbeiter einen ALG I Anspruch so aber fallen sie richtig tief und das ist, so weh es auch jedem Einzelnen tut eine absolute Notwendigkeit gewesen und für die FDP folgt die Quittung bei den nächsten Wahlen. Die Unternehmervertretung FDP brauchen wir nicht in der Deutschen Parteienlandschaft1


    Bravo Herr Zeil besser konnte es gar nicht kommen!

    Hallo M.M. - toller Fall !


    Da Du ja ein so super Verhältnis zu Deinem SB zu haben scheinst mach doch mal folgendes, Du erklärst ihm das Deine nächste Vorsprache bitte zur Niederschrift erfolgen soll und schilderst dann mal genau so umfangreich wie hier warum Du ihn um eine Vorschusszahlung in höhe von XXX € ersuchen musst und fragst dann gleich mal nach oder ob es Ihm lieber sei wenn Du gleich einen Rechtsanwalt aufsuchen sollst der dann mit Eilverfahren eine etwas befriedigendere Lösung für Dich vor dem Sozialgericht erwirken soll, PKH sei unter diesen Umstanden sicherlich für Dich kein Problem! Alternativ kannst Du ja auch mal um ein sofortiges Gespräch beim Teamleiter ersuchen, vielleicht ergibt sich dann ja ein etwas zügigeres Handeln.


    Wichtig ist, denen immer auf die N.... zu gehen! Die müssen noch weniger Lust haben Dich zu sehen, wie sie diese verspüren Deine Anträge nicht zu bearbeiten!


    Viel Spass !

    @ Birgit 63 - ich habe nur auf die Darstellung reagiert und schön das Du diesen Eindruck bestätigst, allerdings darf man von Besuch sprechen wenn eine Person max. bis 3 Monate dort wohnt, da kann sogar ein Vermieter nichts gegen machen!


    Zudem hat sie ja nur geschrieben was sie über ALG II Bezieher weis, nicht das sie selber eine solche Person ist, sie bezieht Grundsicherung! Vielleicht kann sie sogar den Freund als Betreuung geltend machen, kann ja durchaus sein.


    Bei Ihr als erkrankte, dem Arbeitsmarkt nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehende Person, werden andere Vorschriften gelten wie für jemand der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht!


    Stellt sich zunächst einmal die Frage auf welcher Grundlage Ihre Leistungen basieren!

    Wie sieht es denn bei Euch mit Elterngeld aus ? Eventuell mal durchkalkulieren ob man die 400€ vom Jobcenter überhaupt in Anspruch nimmt je nachdem wie man die Elternzeit verteilt könnte sich die Rechnung ohne ALG II sind ja nur 400€ wesentlich günstiger für euch gestalten lassen denke ich mal, habe mich aber nicht umfassend genug mit der Materie beschäftigt, hier kann vielleicht jemand anderes mehr weiterhelfen!


    Hier mal ein Auszug vom BMFSFJ:

    Zitat

    Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag künftig vollständig als Einkommen angerechnet – dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro. Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten ab dem 1. Januar 2011 einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt, beträgt jedoch höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen weiterhin anrechnungsfrei und steht damit zusätzlich zur Verfügung.


    und der Link für ausführlichere Info's !


    http://www.bmfsfj.de/familie,did=76746.html


    Hinzu käme das wenn der Vater z.B. Zuhause bleibt und für das Studium lernt, die Mutter ja auch noch einer Arbeit nachgehen könnte, selbst wenn es dann nur ein Job ist ohne Amt würden dann statt 160€ auch z.B. 400€ bei einer 400€ Tätigkeit übrig bleiben! Und wenn dann der Partner mit dem Studium fertig ist erübrigt sich ja hoffentlich diese Notwendigkeit, es sei denn man bekommt den Hals nicht voll genug, soll ja auch vorkommen ! :D

    Zitat

    Mein Freund und ich überlegen aber nun nicht evtl zusammenzuziehen


    Ankündigung einer eheänlichen Gemeinschaft, wobei Ihr maximal bis zu einem Jahr davon befreit werden könntet, je nach Argumentation !


    Zitat

    weil er im Moment einfach jeden tag hier ist


    Du gestehst hier grade öffentlich, das Du Sozialleistungsbetrug begehst, bei Deiner gesamten Fragestellung ist davon auszugehen, das Du dieses bei Dir Wohnen des Freundes, nicht beim dem Job-Center gemeldet hast !!!!!!!!!!


    Zitat

    ,damit ich-falls ER die miete komplett tragen müsste- wenigstens auch "eigenes Geld" hätte


    was interessiert es die Soziale Gemeinschaft wer was an eigenem Geld zusteuert, Du könntest Dir einen Job suchen, für Hausfrauen, Schüler und Studenten, sowie Rentner waren einst auch nur die 400€ Jobs gedacht. Wer 430 € für eine 2.Wohnung zahlt hat genug Geld um die BG zu versorgen und wie Du Dich daran beteiligen möchtest liegt in Deinem Entscheidungsbereich - wenn Du einen Job machst, kannst Du Dich ja auch dran beteiligen ansonsten nutzt Du Ihn natürlich aus, aber das ist Deine eigene Entscheidung" Der Staat ist nicht dazu da Deine Moralische Pflicht zu finanzieren !

    ...das ist der Betrag den die Jugendämter für die Resozialisierung eines kriminellen Jugendlichen z.B. in den BootCamps eines Herrn Kannenberg zahlen !


    20 Jugendliche bilden eine Gruppe die ein halbes Jahr lang hart ran genommen werden und lernen sollen das man alleine nichts im Leben schafft es zählt einzig die Gruppe.


    Kannenberg in der Jugend selbst Alkoholabhängig, Schläger will den Jugendlichen die keiner mehr will zeigen das es einen Weg aus jedem Problem gibt, das man sich ändern kann.


    In der Relation zu einem ALG II Bezieher wird ca. das 6 - fache mehr an Geldern für einen Kriminellen Jugendlichen vom Staat bereit gestellt. Stellt sich doch irgendwie die Frage sind die ALG II Bezieher zu friedlich ???


    In einem weitern Projekt, ev. Jugendhilfe "Last Miinute" zahlen die Jugendämter sogar 170 € für die Jugendlichen in einem "betreuten Wohnen Projekt" alle wiederum kriminell und selbst vor Ort kriegen die Betreuen dann auch schon mal was ab. Die Chance auf Bau besteht bei einem Großteil dieser Jugendlichen nach wie vor. Regeln einhalten schein hier noch schwieriger - "Ich hab kein Bock auf Hausarrest" und immer wieder wird als Vorwand eine schwere Kindheit als Ausrede gebracht!


    Warum gibt der Staat für dieses Klientel ein Vielfaches mehr aus, als für wirklich in Not geratene Menschen die lediglich das Handycap haben sich nicht ausbeuten lassen zu wollen!???


    87 € pro Tag kostet z.B. ein Jugendlicher der Einsitz, ein ALG II Bezieher kostet incl. Wohnkosten in etwa 26 € täglich, was machen wir falsch !???

    @ poramba -

    Zitat

    Sehr amüsant, wirklich.


    das ist der Sinn des Ganzen, bei all dem Mist der den Menschen durch HARTZ IV entgegen schlägt, darf man den
    Humor nicht verlieren!


    Zitat

    Nur innerhalb einer Kommune würden die gesetzlichen Regelungen den Umzug von einer billigen in eine teurere Wohnung verbieten. In diesem Fall bekommt der Arbeitslose nur seine ursprüngliche, kostengünstige Miete erstattet.

    @ lacki - butterfly = Schmetterling

    Zitat

    Ich werde im August 20 Jahre alt ( Wohne aber schon seid ca. 2 Jahren außerhalb meines Elternhauses) und möchte gern mit meinem Freund (24) zusammen in eine 2 Raumwohnung ziehen.


    Ich gehe noch zur Schule und bekomme 184€ Kindergeld, mein Freund bekommt Harz IV.


    ...ich denke mal Dein "Er" ist eine "Sie" das zum einen und


    Zitat

    butterfly - 92 fehlt jede Qualifikation, da mag ein 400€ Job als Versuch für den Einstieg im ersten Moment sinnvoll erscheinen, aber nur wenn man mit er Auswahl auf solche Stellen auch verantwortungsvoll umgeht


    ...das hat nichts mit gegen 400€ Jobs hetzen zu tun, allerdings ohne berechtigte Kritik am Missbrauch diese Regelung wird sich in den Köpfen derer die uns tag täglich mit Ihren Fehlinterpretationen bedienen sicher nichts ändern


    Zitat

    was allerdings noch nicht geklärt ist, was mit dem leiblichen vater und seiner unterhaltspflicht ist.

    na, nach Ihrer eigenen Aussage tut das doch nichts zur Sache, - wenn man sich nichts sagen lassen will und das ist ja ihr offensichtliches Problem, muss ich mir Ihren Egoismus auch nicht reinziehen, dann kann sie von mir aus auch dumm sterben! Sie braucht die Hilfe und nicht ich, nur das zu erkennen dazu reicht Ihre Selbstherrlichkeit vermutlich nicht aus!

    @ Shonu 100 -


    Was soll das denn für ein Vertrag sein ???
    Vertrag mit Tarif und was noch ???
    Und selbstständig in der gleichen Firma!!!


    Dann kannst Du ja sicherlich auch bestimmen wann Du anfängst und aufhörst,
    wieviel Umsatz Du machen musst/willst
    wieviel Urlaub Du Dir nimmst
    und wie Du Dein Subunternehmen nennen möchtest !


    Herzlichen Glückwunsch !


    Solltest Du bis jetzt einen Anspruch auf ALG I erarbeitet haben, dann darfst Du maximal Deine Selbstständigkeit über einen Zeitraum von 36 Monaten ausüben um diesen Anspruch nicht zu verlieren, danach ist für Dich dann eigentlich nur noch ALG II möglich wenn sich die zu erfüllenden Kriterien bis dahin nicht weiter verschärft haben!

    Ja Frusti, so sehe ich das auch, Du bist nach dem 25. LJ eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft und Deine Mutter ist dies im Grunde auch.


    Ich würde nochmal mit dem SB sprechen und er soll Dir dann den § im SGB zeigen von dem er das ableiten möchte.
    Am Besten Du erklärst das zur Niederschrift!
    Sollte Dir dann ein Bescheid zugehen in dem das Job-Center dies anders sehen sollte, folgt Deinerseits ein Widerspruch gegen diesen Bescheid.


    Und wenn danach immer noch davon ausgegangen wird, das dies richtig ist bleibt Dir der Weg auf Klage vor dem Sozialgericht!


    Wenn man sowas liest kann man nur mit dem Kopf schütteln, liegt wohl daran das grade wieder ein junger Jahrgang auf die Öffentlichkeit losgelassen wurde, wie es scheint sitzen wieder überall neue Nachwuchskräfte - Altes Sprichwort: Neue Besen kehren gut !

    @-Diablo -

    Zitat

    In meiner Umgebung findet das Jeder (auch OHNE Ausbildung und Deutschkenntnisse)


    - da werden sich die 11.000 Schlecker Frauen aber freuen, kriegst Du eigentlich eine Prämie wenn Ihr wieder jemanden in einen 400€ bringt ???


    Wann begreift Ihr in den Job -Centern das die 400 € Jobs nicht dazu da sind die Arbeitslosenzahlen zu schönigen. In jeder Diskussionsrunde kommt von den FDP-lern und den Arbeitgebervertretern das die Arbeitsverträge auch Branchen übergreifend Sache der Tarifrechtlichen Parteien sind, dann sollte sich die Bundespolitik und in der weitern Folge auch die BA aus diesen Dingen raus halten. Man kann nicht ständig der einen Seite zu Schustern und die anderen Treten.


    Ich hoffe das möglichst viele von Euch auch einmal in die Mühlen des Systems geraten und sei es nur das es ein Familienmitglied von euch trifft, damit Ihr mal langsam begreift das man gewaltig umdenken muss. Ihr solltet schnell von der AG freundlichen Lösung nur Jobs zu vermitteln weg kommen und mal wieder das machen was vom Grundsatz her eure scheiss verdammte Pflicht ist, Menschen in Arbeit zu vermitteln die sie gänzlich und dauerhaft aus dem Leistungsbezug raus bringt - Eure Flickschusterei kann einem ganz schön auf die Nüsse gehen, Creativität scheint wirklich ein Fremdwort für Euch zu sein !!! Schau mal in die 20-er Jahre zurück dann weist Du was unserem Land bald blüht nur weil ein paar Reiche noch reicher werden müssen und die Deppen in Politik und Verwaltung das Spiel der Reichen nur all zu gerne mitmachen!


    Du bist ja in Dortmund zuständig wie mir scheint, was glaubst Du warum die Rechten da so stark werden ??? Weil genug zugewanderte Deutsch-Polen und Deutsch-Russen da den hier groß gewordenen den Arbeitsplatz streitig machen, für immer weniger Arbeiten und sich ausnutzen lassen weil sie schiss haben zurück zu müssen in die Länder wo sie herkommen, dort sind die Strukturen oftmals nicht so das man dort effektiv und gute Arbeit liefert, darum sollte jede Arbeit auch einen gewissen Wert haben und nicht immer nur billiger, schneller und länger gemacht werden müssen. Es ist doch völlig unlogisch bei wenig Arbeit, länger und für weniger Lohn zu arbeiten, aber jeder Depp geht auf die Forderungen ein - insbesondere die die eigentlich Menschen in Arbeit bringen sollen machen Zusagen die wie Rabatte sind. Wer einen Porsche kauft der handelt zwar auch hier und da, aber er bezahlt letztlich auch vielmehr dafür als der ganze Aufwand drumher wert ist, der kauft da das Image das er etwas Besonderes bekommt. Was Ihr mit eurem 400 € Gelaber macht ist, die Ware "Mitarbeiter" zu verschleudern, ein Verkäufer der aber nur über Rabatte verkaufen kann ist ein schlechter Verkäufer - Wann erkennt Ihr Job-Center Könige einmal was für eine Außendarstellung Ihr als Signal in die Öffentlichkeit abgebt wenn Ihr nur 400€ Jobs als einziges Argument in den Markt werfen könnt!


    @ Diablo - ich weis Du sitzt nur in der Leistungsberechnung, aber dann überlass den Punkt Menschen in Arbeit zu bringen Deinen Kollegen, die das können sollten!


    butterfly - 92 fehlt jede Qualifikation, da mag ein 400€ Job als Versuch für den Einstieg im ersten Moment sinnvoll erscheinen, aber nur wenn man mit er Auswahl auf solche Stellen auch verantwortungsvoll umgeht. Diesen Eindruck habe ich aber bisher von kaum jemanden aus den Job-Centern vermittelt bekommen ! Im Gegenteil, die billigste Lösung scheint für Euch immer der einzige Weg zu sein.

    @ lacki -

    Zitat

    es gibt auch für h4-empfänger eine niederlassungsfreiheit


    ...da muss ich Dir widersprechen, ohne Zustimmung Deines Fallmanagers darfst Du doch überhaupt nicht den Einzugsbereich der ARGE / Job-Center verlassen, somit kannst Du Dich nicht einmal 10 m hinter dieser Grenze auf einer Parkbank zum Luftholen niederlassen ! :D Wenn Dich da einer sieht drohen Sanktionen!

    Wohl wahr, wohl wahr - Ich habe zufällig auch ein paar Bekannte die Pferde haben und eine der Dozentinen musst auf der Maßnahme ja auch nen 400€ machen weil sie eben kein Geld vom Amt bekam um das Tier und sich versorgen zu können.
    Das Amt hat noch nicht überwiesen muss aber nicht automatisch HARTZ IV bedeuten, oder ??? Kann ja wirklich arbeitslos sein diese Person, da steht zunächst aber erst mal ALG I an und da kannst Du auch wie Florida-Rolf in Luxus schwelgen.


    Reitbeteiligung wäre aber schon eine sinnvolle Sache aber machst Du einen Vertrag wenn Du nicht weisst ob Du das Tier in 2 oder 3 Monaten überhaupt noch Dein Eigen nennen darfst!


    Vielleicht hast Du / Ihr schon etwas zu weit gedacht und der Bezug von ALG I besteht noch und / oder läuft vielleicht erst in Kürze aus!


    Und dann ist da noch folgendes, wenn über Kredit finanziert, kann es ja sein das die Bank das Tier/ den Gegenstand nicht will, man könnte es verkaufen, aber es gibt Fälle wo die Bank dann das Konto kündigt, den Fahrzeugschein als Sicherheit einbehalten hat und einfach nur die Eidesstattliche verlangt, dann musste als Halter im Grunde nur das Auto sorgsam unterstellen, weil ja nicht Dein Eigentum und jeweils nur ehrliche Angaben machen ! Du bist dann nicht Eigentümer sondern nur Besitzer ! Vielleicht gibt es sowas auch für Pferde !? :D


    Ihr könntet dieser Person aber den Zugang zum Tier verwehren und vom Pfandrecht Gebrauch machen wenn Ihr einen Titel erwirkt !

    @ Poramba -

    Zitat

    Auf Nachfrage auf dem Flur im Jobcenter teilte man uns mit,


    ... dann habt ihr mit mir gesprochen :D :D :D - -- auf welchem Job-Center war das denn ???


    Glaubst Du nicht ??? - Und warum glaubst Du jemand anderem der auf dem Flur rum dackelt ???


    Leute, Leute heute ist wieder Lucki (Ver-) Äppelwoi Tag! :D fehlt nur noch das das am 11.11. war !!!

    @ butterfly_92 - wenn das alles nichts zur Sache tut, dann kannst Du doch zum Amt gehen und ALG II stellen


    ausserdem :

    Zitat

    und möchte nur wissen ob diese regelung das man - wenn man mindestens 2 jahre aus dem elterlichen haushalt ausgezogen ist.. anspruch auf harzIV und eine eigene wohnung hat... ob dies immer noch so sit oder nicht???!.


    1. ...lies mal was Du in Deinem Eingangstext geschrieben hast ?
    2. Wo soll denn diese Regelung im Gesetz stehen ?
    3. Wenn jedes Kiddi was Zuhause einfach abhaut, als ausgezogen geführt würde, nur weil es seine Anschrift geändert hat und dann ALG II kriegen müsste, hätten wir vermutlich noch ne Million mehr ALG II Bezieher
    4. wenn der Auszug bei den Eltern schon alleine rechtfertigt das man dann ALG II bekommen kann weis ich nicht warum Du hier noch dumme Fragen stellst!


    Es gibt andere gesetzliche Bestimmungen, wie die von Dir genannte (Hören-Sagen) Regelung Du bist unter 25 gehst zur Schule und hast keine abgeschlossene Berufsausbildung, zudem ist unklar gelassen worden ob Du Einwohnermeldetechnisch ausgezogen bist oder wie viele Kiddis einfach machst was Du willst, denn dann kann ich Dir nur sagen: Du bist 18 und könntest auch einen Aushilfsjob machen, wenn da die Kohle nicht reicht und Du mit Deinem Freund zusammen leben musst bildet Ihr zwar eine BG, was nicht heisst das Du Anspruch auf ALG II hast, aber Deinem Freund würde die Hälfte der Miete vermutlich abgezogen, Du reisst Ihn so gesehen mit in den Mist den Du verzapfst!