ZitatIch gehe noch zur Schule und bekomme 184€ Kindergeld, mein Freund bekommt Harz IV.
wenn dann wird wohl eher für Dich sowas wie Bafög in Betracht kommen, wobei auf staatliche Hilfe zurückgreifen ist ja schon ziemlich abzockerisch gedacht, kein Wort darüber in welcher finanzieller Situation Deine Mutter / Eltern leben. Nicht alle Eltern sind bekanntlich so arm das sie Ihre Kinder nicht unterstützen könnten oder vielleicht auch nur müssten. Sollte dies der Fall sein ist es unerheblich was Zwischenmenschlich für negative Gründe zwischen Eltern und Kind stehen, zunächst einmal wären die dann dran zu leisten.
weiterhin stellt sich die Frage der Legitimität hinsichtlich des "
ZitatWohne aber schon seid ca. 2 Jahren außerhalb meines Elternhauses
" für mich ist das Unterkommen bei Freunden und Bekannten kein Wohnen, das ist eher ein sich durchschnorren, denn zum Wohnen gehören, wenn man nicht über Eigentum verfügt, eigentlich sowas wie Miete und sonstige Nebenkosten wie Wasser und Strom und Heizung - denke mal das Du keinen Mietvertrag mit Irgendeinem Vermieter gemacht hast, dort wo Du Dich aufgehalten hast. Das waren wohl eher Besuche, setllt sich also die Frage wie es mit Leistungen Deiner Eltern / Mutter ist hinsichtlich solcher Belange ! Und wenn das alles negativ und rechtlich korrekt vorliegt dann besteht eventuell ein Anspruch gegen die soziale Gemeinschaft.
Wenn Du zudem zu Deinem ALG II beziehenden Freund dauerhaft ziehen solltest wird dort eine BG oder WG gebildet und dies hat er zu melden - macht er das nicht, macht er sich seiner Mitwirkungspflicht schuldig und wird sanktioniert, es sei denn Du wirst Mutter - was hoffentlich nicht der Fall sein wird nur um an staatliche Unterstützung zu gelangen !