Beiträge von Horst GRUNERT

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    Ich gehe noch zur Schule und bekomme 184€ Kindergeld, mein Freund bekommt Harz IV.


    wenn dann wird wohl eher für Dich sowas wie Bafög in Betracht kommen, wobei auf staatliche Hilfe zurückgreifen ist ja schon ziemlich abzockerisch gedacht, kein Wort darüber in welcher finanzieller Situation Deine Mutter / Eltern leben. Nicht alle Eltern sind bekanntlich so arm das sie Ihre Kinder nicht unterstützen könnten oder vielleicht auch nur müssten. Sollte dies der Fall sein ist es unerheblich was Zwischenmenschlich für negative Gründe zwischen Eltern und Kind stehen, zunächst einmal wären die dann dran zu leisten.


    weiterhin stellt sich die Frage der Legitimität hinsichtlich des "

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    Wohne aber schon seid ca. 2 Jahren außerhalb meines Elternhauses

    " für mich ist das Unterkommen bei Freunden und Bekannten kein Wohnen, das ist eher ein sich durchschnorren, denn zum Wohnen gehören, wenn man nicht über Eigentum verfügt, eigentlich sowas wie Miete und sonstige Nebenkosten wie Wasser und Strom und Heizung - denke mal das Du keinen Mietvertrag mit Irgendeinem Vermieter gemacht hast, dort wo Du Dich aufgehalten hast. Das waren wohl eher Besuche, setllt sich also die Frage wie es mit Leistungen Deiner Eltern / Mutter ist hinsichtlich solcher Belange ! Und wenn das alles negativ und rechtlich korrekt vorliegt dann besteht eventuell ein Anspruch gegen die soziale Gemeinschaft.


    Wenn Du zudem zu Deinem ALG II beziehenden Freund dauerhaft ziehen solltest wird dort eine BG oder WG gebildet und dies hat er zu melden - macht er das nicht, macht er sich seiner Mitwirkungspflicht schuldig und wird sanktioniert, es sei denn Du wirst Mutter - was hoffentlich nicht der Fall sein wird nur um an staatliche Unterstützung zu gelangen !

    @ Corlin - ich kann Dir nur raten, wenn der Staat Dich platt macht bist und bleibst Du platt, Diese Sesselfurzer wissen überhaupt nicht was Existenzkampf ist. Mein Rat, kläre ´schon jetzt mit dem Finanzamt Deine Situation ab, die machen ansonsten Druck, dann kommt die Bank und zuletzt der Pulk an Verwaltung - Unterhalt und bla bla bla, das fängt dann bei Gericht an, Deine Frau bekommt PKH und Du hast ja ein dickes Einkommen und entsprechend hoch sind Anwaltskosten und Gerichtsverfahren - da sind dann alle gleich, wer hat der hat und der zahlt !


    Wie lange bist Du schon Selbstständig ? Eventuell hast Du zuvor ja in angestellter Funktion gearbeitet, wenn dies der Fall war, besteht vielleicht noch ein Anspruch auf ALGI - ich habe festgestellt das alles Mühen nichts bringt wenn die einen platt machen wollen, Du verlierst nur unnötig Zeit und Anrechte! Man muss das ganz sachlich sehen, der Staat produziert auf der einen Seite die "Erfolgreichen" und auf der anderen die "Verlierer" - seines eigenen Glückes Schmied ist nur der, der Arsch kriechen kann oder soviel Kohle besitzt das er eigentlich gar nicht arbeiten gehen müsste !

    - Da Turtle 1972 - Miss Allwissend - wurde ja schon von 2 anderen hier bestätigt und genau so ist es, hab es selbst durch gemacht und da kannst Du mir auch nichts anderes drüber erzählen, gegen den Juristen mit dem wir im Unternehmen zu kämpfen hatten bist Du zumindest in diesem Bereich eine Null der galt damals in NRW als Drittbester in diesem Fachbereich! Sein Spitzname war "Frettchen" und es gab einige Gerichtsverfahren gegen die von ihm aufgesetzten Verträge !

    @ Turtle 1972 - nah das hat unsere Juristin ja gut erkannt, Hilft einem Handelsreisenden aber dann auch nicht weiter. Diese Situation wird einem zudem wenn man im Job steht und ackert wie ein Tier auch nicht unbedingt bewusst, denn wann soll der Gute denn die Zeit haben sich mit der Rechtslage solcher Verträge zu beschäftigen ???


    Da hätte ich von den Richtern und Sonstigen Klugscheissern in der Verwaltung gerne mal eine konkrete Antwort drauf, denn wenn man im Außendienst von einem Kunden zum Nächsten jagt verbleibt wohl kaum die Zeit, sich mit solchen Fragestellungen zu beschäftigen, sofern sie einem überhaupt bekannt werden. Mag sein das man in den Verwaltungsjobs derartig viel Zeit hat,
    Viele im Außendienst tätige Vertreter sind aber froh wenn sie im Unternehmen verbleiben dürfen und denen ist der § 84 HGB auch nicht umfassend genug bekannt. Was ist denn der Unterschied zwischen "Selbstständig und Scheinselbstständig" Frau Juristin ???
    Reicht es aus wenn im Vertrag schon der Vermerk steht das man keine Tätigkeit für andere Unternehmer ausführen darf ??? - Ist doch überall der gleiche Mist, da holt sich die Geschäftsleitung nen verkappten Juristen in die Hütte und der strickt dann solange an den einzelnen Verträgen rum bis jeder der mal Angestellt war für die gleiche Kohle dann als "selbstständig" betitelt wird und schaffen gehen darf.


    5000€ Brutto sind weis Gott nicht die Welt, egal wie toll sich das anhört. Denke mal das Corlin irgendwie in der Versicherungsbranche tätig ist, da braucht er das Büro schon deswegen um seine Bestandskunden bezahlt zu bekommen und da alles Brutto gezahlt wird, kostet nicht nur das Finanzamt richtig Monat für Monat Kohle sondern auch der Steuerberater, dazu dann noch der eigene Pkw und die Kosten für den Unterhalt des allgemeinen Geschäftsbetrieb, Handy ect. - was glaubt Ihr bleibt da noch übrig!?


    Und wenn dann die Frau meint das sie mit den Kindern besser mit HARTZ IV bedient ist kämpft der Gute an zig Fronten, da würde ich gerne mal bei Turtle 1972 sehen wie sie das auf die Reihe kriegt !? Und das ist dann noch nicht das Ende von der Fahnenstange.
    Ich kenne solche Außendienstmitarbeiter, da siehst Du dann schon an den Flusen auf dem Jacket was die Stunde geschlagen hat! Da kannst Du nur froh sein wenn bis dahin das Bankkonto 6 oder 7 stellig ist, eintüten und ab ins Ausland !


    @

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    Wenn also ein "Selbständiger" von einer "Firma" Vorschriften gesagt bekommt, mithin Weisungen unterliegt, dann ist er nicht "selbständig", sondern "scheinselbständig".


    Ein Unternehmen kann einem HV sehr wohl untersagen Tätigkeiten die in "direktem" Wettbewerb zum Unternehmen stehen zu unterlassen, er darf nur grundsätzlich nicht soweit eingeschränkt werden, das weitere Aktivitäten gänzlich ausgeschlossen werden - oder ist das etwa auch falsch ????

    ..da hast Du vollends meine Zustimmung. Ich kenne den einen oder anderen Alkoholiker der auch lieber sein Wohngeld versäuft oder es sich von Jugendlichen im Vollrausch abzocken lässt und dann den ganzen Monat bei Regen, Wind und Frost mit einer Plane oder etwas ähnlichem in einem Waldstück pennen geht oder versucht bei anderen Kumpels sich aufzuhalten. ist halt so; das wird es auch in Zukunft immer wieder geben, solche Leute hauen sogar aus dem betreuten Wohnen ab, sofern sie überhaupt diese Hilfe annehmen.


    Ich finde auch das der Staat die Miete grundsätzlich an die Vermieter zahlen sollte, nur da heißt es dann das man die Leistungsbezieher nicht bevormunden wolle oder das dies zuviel Aufwand und zu hohe Kosten in der Verwaltung verursachen würde, dies ist aber absoluter Quatsch. Zum einen wird man als Leistungsbezieher ja sowieso vom Staat gegängelt, da darfst Du z.B. nicht ohne Genehmigung den Einzugsbereich der ARGE nicht verlassen uns zum anderen ist eine Dauerauftrag der Mietzahlung selbst bei einigen Millionen Fällen zwar ein erhöhter Mehraufwand bei der BA doch stellt dieser Aufwand auch keine tägliche Notwendigkeit da und die ein bist zwei Leute rechnen sich bestimmt auch noch bei den vielen trüben Tassen die der Staat so mit sich durchschleppt ! Es ist wohl eher der "Christlichen" Heuchelei unserer gegenwärtigen Regierung geschuldet, das man dies nicht praktiziert bzw. praktizieren will so kann man kirchliches Angagement praktizieren und nahe stehenden Hilfsorganisationen auch noch Mittel für diese Aufgaben zuschustern! Bei Wohnungsgesellschaften zu suchen halte ich allerdings auch nicht grade für sehr geschickt, die sind daran interessiert in erster Linie von Vermietern Aufträge zu bekommen und Ihr Geld zu bekommen, dies wird natürlich schwieriger wenn die Schufa schon negativ behaftet ist, da besteht immer das Risiko das der Vermieter sein Geld nicht sieht und somit Ärger, daher sollte man wie im vorliegenden Fall dann eine Wohnung vielleicht eher über andere Wege suchen!

    @ Gawain - wenn die Kaution und die Miettzahlung vom Amt an den Vermieter gehen, kann sie ja gerne die Direktüberweisung stornieren ich denke wenn der Mieter das merkt kann er auch sehr schnell die fristlose Kündigung aussprechen und dann hat sie auch nichts dadurch gewonnen. Wir müssen ja nicht von der Eier legenden Wollmilchsau ausgehen, oder ?!

    minicini - wo in Köln ??? Wie weit außerhalb käme in Betracht. Denke grade an eine Bekannte in Pulheim -Sinthern, die schon mal öfters an ALG II Leute vermietet seit ich Ihr gesagt habe sie solle darauf bestehen, das die Miete direkt vom Amt an sie geht ! Die hatte vorher mit Mietnomaden zu tun und selbst wenn bei Ihr nichts frei sein sollte, die kennt Gott und die Welt in und um Köln!

    @ lilifloh

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    sondern seine Ausführungen gehen nicht immer ins seitenlange Detail,


    was interessieren mich Deine Nerven !!! Niemand zwingt Dich einen Tread von mir zu lesen, und gegen Neugier von
    Menschen kenne ich ein gutes Mittel - vor die Haustür kacken und den Haufen anzünden ! :D :D :D


    damit hätten sie früher im Osten sicher viel Spaß gehabt und die ganzen Spitzel hätten "beschissen" ausgesehen! :D

    Gert63 - Du musst unterschreiben, dann mach das und dort wo Du Dein Einverständnis erklärst machst Du ein Sternchen und führst dann am Ende des Papiers dieses Sternchen wieder auf und schreibst da z.B. "absolut nicht" - so hab ich es in all den Jahren z.B. bei der Eingliederungsvereinbarung gehalten. Nur ganz zu Beginn habe ich meine Unterschrift noch verweigern können, da musste der Bürgermeister mir den Schrieb von Amtswegen zustellen. Du kannst aber auch notieren warum Du da Deine grundsätzliche Zustimmung nicht erteilst, z.B. wie Du es zuvor begründet hast !°

    Wenn euch der Sachbearbeiter wieder einmal Leistungen für Warmwasser streicht oder den zu hohen Energie-Verbrauch moniert, gebt ihm doch mal zur Antwort:



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    Ein Kühlschrank verbraucht wesentlich weniger Strom wenn man den Stecker rauszieht.


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    Iss klar Chef: Die neue Glühbirne leuchtet wesentlich heller, wenn man sie vor dem Einschrauben aus der Verpackung nimmt.


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    Hab gehört: Heisses Wasser braucht man andauernd in der Küche. Deshalb sollte man sich einen kleinen Vorrat davon einfrieren.


    ...Leute, so schnell kann man die fehlenden Qualifikationen vermitteln, ich weis überhaupt nicht was die immer für Probleme in den Job - Centern haben! Auf jeden Fall wir das ein lustiger Besuch und Ihr geht von da ab immer mit einem Lächeln zum Job-Center, wetten !?:p;):D

    @ lacki -

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    hatte sie schon eine tochter mit in den haushalt gebracht.



    ....nun ja deswegen hat sie auch wohl beim Amt erklärt das der Mitbewohner nicht für sie und das Kind aufkommen muss, war so gesehen wohl eher eine Zweckgemeinschaft und bis dahin als WG ja auch noch akzeptabel.


    Ich nehme aber mal an das dann, zum Zeitpunkt des "sich näher kommen" keine Zeitnahe Meldung über eine Veränderung der Lebensverhältnisse erfolgt ist, evtl. sogar vorsätzlich !!!


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    Wir haben zusammen gelebt ect das ist richtig aber jeder hat getrennt gewirtschaftet


    in einer WG wohnt man miteinander, aber eigentlich lebt dann jeder WG - Teil sein eigenes Leben, der Begriff "zusammen" besagt aber das man mit dem anderen WG-Teil eben nicht nur zusammen wohnt und der Rest getrennt ist, deswegen auch die Erklärung !


    Diese wird für mich noch nicht einmal durch den Umstand des gelegentlichen sexuellen Kontaktes untereinander anders bewertet, sondern erst in dem Moment wo die Schwangerschaft bekannt wird und man sich für das Kind entscheidet. Ich denke aber das zu diesem Zeitpunkt dann keine Zeitnahe Änderungsmitteilung an das JC über die geänderten Verhältnisse ergangen ist und damit ist für mich der Vorsatz des Sozialbetruges gegeben. Schon alleine aufgrund dessen, das eine anders dargestellte vorherige Lebenssituation über einiges mehr an Informationen und Aufklärung zu dieser Gesetzeslage, eigentlich auch weitreichendere Kenntnisse und somit einen Vorsatz voraus setzt.

    @ stammi - wie Du schon selbst erkannt hast - Wer sich die Suppe einlöffelt muss sie bekanntlich auch auslöffeln!


    Was sollen wir jetzt mutmassen wie Dein SB reagieren wird, wenn der einen schlechten Tag hat denkt der vielleicht: " Was für ein Idiot, der lernt mich jetzt mal richtig kennen!" und haut Dir rein was er Dir reindrücken kann und das wird einiges sein.
    Und wenn er einen guten Tag hat sagt er sich vielleicht: " ja kann ich schon verstehen das der überfordert war, schauen wir mal wie wir die Kuh vom Eis bekommen!


    Alles in allem, liegt es mit an Dir wie Du Dein Verhalten erklärst! Wenn Du nichts beschönigst und wie Du hier auch schon erklärt hast das jetzt alles auf die Reihe bringen möchtest sollte das sicherlich kein Problem sein, dies wird es höchstens wenn Du nach erfolgreichem Vorsprechen dann wieder in die alte Lethargie zurück verfällst.


    Was Deine Fragen angeht, keiner kann hellsehen - klar können Sanktionen eintreten, da die aber besser werden wollen in den Job-Centern sollte man ja eigentlich annehmen das sie nicht im alten Trott weiterhin verfahren werden!


    Geh doch erst einfach mal zum Job-Center hin dann bist Du doch schon mal um einiges schlauer und weiter und dann machen wir uns hier Gedanken über das was dann von dort auf Dich zukommen wird.


    Viel Erfolg!



    - - -"Zebrafinken können riechen!" - Vögel die nicht mehr riechen können, haben Probleme Ihr Ziel zu finden! - - -

    @ lacki -

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    man nun scheiß dich mal nicht gleich


    ...hast Du heute wieder Deinen "Freundlichen" oder nur Angst das Du die Inkortinensz beseitigen mußt!


    @ Ityrosin - eigentlich ist die Frage doch schon beantwortet:

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    Ich für meinen Teil würde, sofern mir ein solcher Punkt bekannt wird immer so vorgehen das ich das zur "Niederschrift" erklärend nachholen würde und zwar unverzüglich,

    @ Ityrosin - Können kann man bekanntlich alles. Vielmehr stellt sich doch wohl die Frage, wenn man dies machen muss weil man etwas vergessen hat, welche Rechtssituation sich daraus ergibt, schließlich hat man auf dem Formblatt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben erklärt. Man erklärt aber im Grunde das man nach besten Wissen diese Angaben macht, "vergessen" ist dann für mich nicht mit einer diesbezüglichen Sorgfaltspflicht behaftet und sowas wird sicherlich mit entsprechenden Folgen für den Antragsteller verbunden sein. Auch der Umstand etwas nicht zu wissen wird ja oft genug geahndet. Ich für meinen Teil würde, sofern mir ein solcher Punkt bekannt wird immer so vorgehen das ich das zur "Niederschrift" erklärend nachholen würde und zwar unverzüglich, damit kann man sicherlich einer Unterstellung von Vorsatz und Verschleierung entkräftend entgegen wirken! Ich z.B. unterschreibe einen Antrag erst dann wenn der SB da drüber geschaut hat, sofern sich dann nämlich noch Fragen ergeben oder wie in meinem Fall auch schon mal von mir zwecks Klärung nicht vorab beantwortet werden konnten, hat man auch noch kein Vergehen begangen!

    @ turtle 1972 -

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    Das Schlimme daran wird aber wohl sein: ohne Widerspruch oder gar Klage werdet ihr nichts erreichen.


    Was ist denn daran schlimm? Evtl. das da von einem JC und / oder Widerspruchstelle dann wieder einmal unnötige Kosten für die Allgemeinheit produziert werden ???
    oder
    Das Leistungsbezieher trotz scheinbar klarer Rechtslage wohl doch nicht so ganz fair von den Leistungsbewilligenden bedient werden? Immerhin bezeichnen sich die einen als Manager und die anderen werden als Kunden betitelt denen man gleichzeitig Defizite in der Qualifikation vorhält. Würde das jemand mit einem Kunden in der freien Wirtschaft machen würde der Dir den Stinkefinger zeigen und sein Geschäft mit jemand anderem abwickeln!


    Ich finde sowas nicht schlimm, ich bezeichne Sowas eher als traurig! Traurig weil der Staat sein Monopol ausnutzt um seinem Kunden die Daumenschrauben anzulegen, einzig bei Banken kennt man einen solchen Umgang mit den Kunden, die geben auch vor zu welchem Zinssatz man einen Kredit bekommt, allerdings gibt es da noch den freien Wettbewerb unter den Kredithäusern, niemand kann aber als Leistungsbezieher mal eben so in die Zuständigkeit eines anderen JC wechseln!