Beiträge von Horst GRUNERT

    @ ja klar, was Ihr da grade praktiziert ist verleiten zu einer Straftat.


    Vorsätzlicher Missbrauch von Sozialleistungen! Fakt ist das nur der Gewinner selbst einen Anspruch auf den Gewinn erheben kann und nicht mittels verbleib im Sozialbezug dann eine x-beliebige Person benennen kann die diesen Gewinn an Stelle seiner zu Geld machen darf.


    Verkaufen ist geil, wie sieht es da mit der Angabe "Veränderungsanzeige der Wirtschaftlichen Situation" aus? Vortäuschen falscher Tatsachen, Vorsatz, Betrugsabsicht, tolle Idee!!!


    Als nächstes kommt das man Dir das Auto vor der Haustür klaut, nicht versichert gibts keinen Ersatz und der Erlös ist beim Dieb - welchen Mitmenschen wollt ihr dazu benutzen ? Evtl den Hr. Dübel, der ist bekanntlich alkoholabhängig und kann sich dann vielleicht nicht mehr dran erinnern wer ihm den unredlichen Vorschlag gemacht hat???


    Abgesehen davon kommen einige Gewinner ja auch mit Foto schon mal in die eine oder andere Tagespresse???


    Etwas anderes wäre es wenn es eine LV für die eigenen Kinder ist, so wie es bei mir der Fall war, aber schon da muss man wissen das ab 2500,-- € eine Meldung an das örtliche Finanzamt von der Versicherung ergeht. Wenn die LV denn für die Versorgung der Kinder in Zusammenhang mit einer Ausbildung steht dann darf man sogar legal die Bezugsperson sofern sie das 18.Lebensjahr erreicht hat ändern, aber selbst da ist eine Obergrenze für den Betrag festgelegt, der ergibt sich quasi aus den üblichen Freibeträgen! Aber ansonsten war das eine wirklich beachtenswerte Info!!!


    Selbst Lottogewinne sind aufgrund der unterliegenden Meldepflicht / Veränderungsmitteilung nicht unter den Tisch kehrbar, auch wenn das sehr viele Leistungsbezieher glauben!

    Hallo jensa!


    Habe hierzu leider auch nur das Wissen welches hier im Forum nachzulesen ist, scheint so das vele Diabethiker und sonstwie behinderte Mitbetroffene oft genug von der ARGE verarscht, hingehalten oder bis zur Sozialklage genötigt werden. Ist wie vieles im SGB II auf Entscheiodungen gebaut ide da mit der Bezeichnung "Kann"-Bestimmung zu betiteln sind . Für die ARGE heisst das scheinbar immer gleich kann zunächst einmal abgelehnt werden. Grade mit dem letzten Urteil des BGH denke ich aber werden da die Pforten in Richtung tatsächlich zu ermittelnder Bedarf geöffnet. Also Antrag stellen, in Widerspruch gehen und Sozialklage einreichen!

    @ sonnenschein 1979 - und wenn Du im Januar, Februar etwas verdient hast hast Du vernmutlich keinen Nachweis eingereicht, oder ???


    Gib doch einfach für jeden Verdienst sofort das Zusatzblatt 2.1 ab das kann man sich im Internet direkt ausfüllen und ausdrucken so mache ich das mit allen Nebentätigkeiten und die bringe ich am nächsten Bürotag der ARGE rein dirkt zum Fallmanger. der weis inzwischen von mir das ich darauf achte das es nicht mehr wie 100€ werden und ich die Arbeit dann lieber im nächsten Monat mache, da gibt es dann auch nichts anzurechnen! So einfach geht das, aber ihr macht es euch selber sehr schwer für ein paar € mehr ! Gönnen, Leute man muss auch gönnen können, nicht nur nehmen! Letzter Satz insbesondere für meinen Freund "Danielo"!

    @ lirafe - nun ärgert den armen Chiefci nicht so, wir alle wissen doch wie sehr er dies Art des Ausdrucks braucht und es reicht doch wirklich das immer alle auf den ALG II Nichtsnutzen rumhauen und übrigends:


    Krankenkassenbeiträge werden von der ARGE gezahlt, warum sollte dann eine KV einen Zusatzbeitrag beim Leistungsbezieher direkt erheben dürfen??? Ich habe mit meiner KV noch keine Zusatzleistungen vereinbart und wenn die kommen, sage ich erstmal "nee Freunde iss nicht" - sollte dann der rausschmiss erfolgen stellt sich doch die Frage : War da nicht irgendwas unter Ulla Schmidt mit Pflichtversicherung ???


    Also für den verwaltungsapparat könnte ich mir dann nach Gerichtsurteil höchsten noch vorstellen das die meine 8 € vom Regelsatz, quasi wie bei anderen Leistungen auch, extra abbuchen müssen - ich verfüge ja schließlich über kein eigenes Konto! .-)

    Ich kann mich da lirafe nur anschließen, so spielt das Leben!


    gegenwärtig ist es doch so das man als Mann oft genug die Arschkarte in Deutschland zieht. Hier vor Ort habe ich ein Beispiel, da hörste von der perle auch nur Scheidung und das Ihr Alter in Afgahanistan ein Arschloch ist, sie letztlich aber froh ist das sie wieder schwanger ist und der Kerl aufgrund der guten Bezüge dann richtig ans Zahlen kommt.


    Wie Du siehst steht das fast in conträrem Verhalten zu dem was Dir passiert ist. Wenn nich an meine scheidung denke dannkann ich auch nur feststellen das man als Mann ganz schön ausgelutscht wird, für letzteres sorgen schon Richter und Verwaltung - damit alles in ordentlichem Licht steht. Nur wenn man sich wie ich dann wehement wehrt dann raffen das einige derer die Entscheidungen fällen.


    da musst Du jetzt wohl oder übel durch mehr kann ich Dir da auch nicht beipflichten, ist halt so! Mal gewinnt man selbst und mal gewinnen die Anderen.


    That's live!

    @ EVIL - WIE SCHNELL DENKSTE DENN WIRD dEIN aNTRAG BEARBEITET ???


    Das Dein Antrag mit einem datum abgestempelt wird und somit vermerkt wird ab wann Du tatsächlich einen Anspruch geltend machen könntets ist wohl eher die Ausnahme. ich kenne Leute die haben nach 3 Monaten und viel Druck erst den bescheid und auch die Leistungen erhalten.


    Du kannst Dir aber auch gerne Zeit lassen, da freut sich Papa Staat!

    die geilsten Kommentare bei Stern TV sind doch die von "Klausfranz".


    Leute, Leute was gibt es doch für einen Haufen verkappte, neidische Zeitgenossen. Statt sich zu freuen das sie noch in Arbeit gehen können, kritisieren und hacken sie auf Menschen herum denen das Schicksal nicht so gut gesonne war!


    Alle wissen das man die soziale Gemeinschaft nicht ausnutzen darf, aber jeder dieser "mit dem Zeigefinger Droher" haben letztlich nur ihren persönlichen Vorteil im Auge, denn es könnte ja sein das durch die steigende Zahl der Betroffenen bald noch mehr vom Kuchen abgegeben werden muss. Dabei mal darüber nachzudenken das nicht einer den Hauptanteil absahnen kann nur weil er der Chef ist kriegen ein paar Leute ja noch auf die Reihe, aber das was die FDP uns da vorgaukelt ist folgendes: Jeder schaut jetzt mal das er eine Gabel bekommt, und wenn Du zurück bist dann darfste die Reste damit anteilig verputzen. Nee Leute da bleibe ich lieber schön am Tisch sitzen und schaue das ich mit den Fingern Speise, denn wenn mir dann einer was wegnehmen will krieg ich das mit und dann gibt's was auf die Glocke, egal ob er Vizekanzler ist oder der Papst!

    Hallo Daniel,


    ich denke mal das war eine klare Nummer die Deine Dame auf dem Amt da mit Dir durchgezogen hat, nämlich eine Eingliederungsvereinbarung!


    Zunächst hat sie ja , was bestimmt nicht häufig vorkommt, analysiert was für Dich in Frage kommt. Dann hat sie Dir eine Qualifizierungsmassnahme angeboten und weil Du vermutlich in vielen Punkten zugestimmt hast biste jetzt raus aus der Statistik der Arbeistlosen, denn Du hats diese Vereinbarung und vermutlich auch die daraus resultierenden Sanktionen abgesegnet! (Unterschriften)


    Jetzt stellste fest das ist alles super sinnvoll, richtig ??? Na dann geh doch mal zu der netten Dame und sage Ihr wie begeistert Du so bist, Du meldest Dich beim Maßnahmeträger ab und besuchst die Dame dann auf dem Amt.


    Wetten das man Dich vertröstet ??? Und erwarte nicht das man sich jetzt im besonderen um einen Arbeitsplatz für Dich bemüht, sollte jemand Bedarf an einem Büro oder Bankkaufmann haben, kommste wohl nur mit Eigeninitiative zum Erfolg.


    Warum unterzeichnen alle dies EV's mit dem Einverständnis ??? Zielsetzung der Vereinbarung soll es sein das man den Leistungsbezieher gänzlich und dauerhaft in ein sozailversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bringt, das sicherstellt das kein weiterer Leistungsbezug (eben auch nicht aufstockend) notwendig ist!


    Kann man in Deutschland eigentlich nicht mehr lesen ?????

    Ha, gestern Abend "Stern TV" geschaut ???


    Da hat eine junge Frau ein "HARTZ - Kochbuch" herausgebracht und jetzt verlangt die ARGE fast 4000€ Leistungen zurück und alle stehen da und verstehen die Welt nicht mehr weil die gute Frau sich noch nicht einmal mehr aus dem Leistungsbezug abmelden könne.


    Sorry, die Kriterien die gelten würden oder angewandt werden wurden dort von Günther Jauch als von ARGE zu ARGE verschieden dargestellt und der Rechtsanwalt schien auch keine Lösung zu haben. Und weitere Katasrophe - die Dame hat jetzt auch ein Kinderbuch in Vorbereitung - natürlich auch Kosten für Illustratoren und und und ......


    Kein Wort auf welcher Basis diese "Selbstständigkeit" erfolgte - gab es für die Selbstständigkeit einen Eingliederungszuschuss oder ein Existenzsgründungsdarlehn ??? Warum wurden die aufgeführten Beträge in den Monaten August, September und Oktober nicht mit Hinzuverdienstbescheinigungen gemeldet und verrechnet ect.


    Also ich finde ein absolut kurioser Beitrag - insbesondere das man dann auch noch, wie bei Steuerrückerstattungen auch dann ganze Jahreszeiträume für die Berechnung heranziehen darf!


    Ganz ehrlich, das ist wieder einmal der Beweis das ALG II - diese ganze Reformkacke- rückgangig gemacht werden sollte und man zunächst mal etwas vernünftiger eine komplette Neugestaltung des Gesetzes ins Auge fassen müsste. Nur bei den gegenwärtigen Meinungsbildneren in Politik und Wirtschaft wäre die Folge daraus dann doch wohl eine noch prägnantere Verschärfung für die Betroffenen. Das was eigentlich Zielsetzung der Reformen sein sollte ist doch vollends in die Hose gegangen. Es soll ja Menschen geben die mit vollgeschissener Hose weiter rumlaufen, aber der Wechsel in was Frisches und Sauberes wäre vielleicht doch irgendwann mal angebracht, spätestens dann wenn es überall stinkt!

    @ Moky - oooooh TERTIA, geil - mach da blos nicht die Welle, linker Haufen kann ich Dir sagen und auch hier behaupten! Haben sich mit meiner ARGE einfallen lassen mir angebliche Verfehlungen zu unterstellen. Nun ja, im Sozialgerichtsverfahren hat's dafür ne gehörige Klatsche gegeben, die Richter waren empört über die Zustände im Hause ERKELENZ. Kaffeetrinken und die Betreuung war eigentlich nur so zu verstehen das man die Leute in Arbeit zwingen wollte, mit Aussagen die auch rechtlich völlig danheben waren. Nur gut das es dort Dozenten gab die auch gerne mal sehr suspekte Seiten auf Ihrem Rechner geöffnet haben, wenn das zur Qualifikation gehört na dann sehe ich die ALGII Bezieher die bei TERTIA in Maßnahme gehen bald nur noch im Milieu "Reeperbahn" als vermittelbar an! Naja ganz so ungerecht woll wir mal nicht sein, in Alsdorf war es wesentlich normaler!


    Ist nur irgenwie komisch, das TERTIA sich auch gleich als Zeitarbeitsfirma eingebracht hat.


    So gesehen, kann es sehr gut sein das Du bei einer Zeitarbeitsfirma dann auch die Kohle für Bewerbungen auch nur dort geltend machen kannst.


    Hier hatten wir eher mit den Fahrtkosten ein Problem, ab Januar des Jahres in dem ich dort war, sollten die Ticketkosten plötzlich nicht mehr übernommen werden, tja ich denke das hat damit zu tun das die maßgeblichen Chef's ja auch von irgendetwas leben müssen!


    Was wieder einmal beweisst, Qualifikation ist ohne Kohle wohl nicht möglich! Wir mussten damals jede Bewerbung in ein Blatt eintragen und Briefmarken, Umschläge, Bewerbungsmappen wurden dort ausgehändigt. Vergütung sollte über die ARGE kommen. Na ja das Nachprüfen solcher Leistungen wird natürlich durch immer mehr Beteiligte erschwert und wer mit wem welchen Vertrag geschlossen hat, hat einen ALG II Bezieher doch nicht zu interessieren, richtig???


    Tja, manche wissen eben wie man selbst in beschissenen Zeiten aus den Dingen Kapital schlägt und wenn edas dann ein ALG II Bezieher macht beutet er nur den Staat aus!

    @ Danielo - da musste mir mal die Logik verständlich machen zu dem Umstand den ich ich in einem anderen Tread von Dir beantwortend registrieren durfte.


    Wenn jemand wie der kranke Herr Dübel (alkohlkrank) 17 Jahre lang erklärt er wolle nicht arbeiten und somit nichts in die Sozialkassen einzahlt soll der gekürzt und bevormundet werden, Streicdhungen nach Westerwelle sind dann vollends korrekt !


    Wenn sich aber jemand 17 Jahre von Deutschland, aus welchen Gründen auch immer, verabschiedet hat und offensichtlich dort nicht sein Glück gefunden hat dann ist das scheinbar voll in Ordnung hier nach dieser Zeit die Hände aufzuhalten und zu sagen, zahlt mal ????


    Das ist keine Kritik an FormiHH, es geht mir nur nicht in den Kopf warum Danielo sich bei einem der hier im Lande verweilt aufregt und bei einem der 17 Jahre nix eingezahlt hat das als logisch und selbstverständlich hinnimmt das man einen Leistungsanspruch hat ???


    Normal hätte ich diese Kritik am berechtigten Leistungsbezug hier auch mal erwartet, aber scheinbar reicht es ihm jetzt schon einfach Deutscher Staatsbürger zu sein. Hoffentlich begreifste jetzt mal warum ich mich angeblich so aufrege!


    Für mich hat ein Dübel mehr Anrecht wie FormiHH, der muss schließlich solche Stänkereien wie die von Danielo hier im Lande über sich ergehen lassen!

    @ Stephan - Du der Kommentar war für unseren Danielo, Du nimmst ihn ja auch nicht für voll, geht hier nur den Leuten auf den Sack, die sich bemühen andern zu helfen und ist ganz stolz auf seinen Telearbeitsplatz.


    Du solltest, dem zuständigen Sachbearbeiter klipp und klar erklären das Du nicht gewillt bist nur wegen HARTZ IV und die beschissenen Bestimmungen in die Schuldenfalle zu tappen und Kredite aufzunehmen, die dann eh in der Erfolglosigkeit verpuffen!


    Fakt ist: wenn Du feststellst das sich die Selbstständigkleit nicht lohnt, diese umgehend aufzugeben. Argumentiere damit das Du Dich keiner Insolvenszverschleppung ausliefern bzw. starfbar machen möchtetst. Dies ist nicht leicht zu kontern und somit führst Du Deine Bedürftigkeit per Aufgabe zwar selbst herbei, aber im Grunde nicht vorsätzlich das im Gesetz klar geregelt ist das man sich bei drohender Zahlungsunfähigkeit prinzipiell strafbar macht wenn man diesen Umstand zu umgehen versucht!


    Gruss

    @ BABAYJENS 2009 - ICH SCHREIBE ES HIER IMMER UND IMMER WIEDER ! Vorsprache immer zur Niederschrift und Termin beim Amtsarzt verlangen! Das Baby ist 13 Monate und Schimmelpilzbefall ist für Kinder, deren Emunsystem noch nicht voll aufgebaut ist höchst Gesundheitsgefährdent!


    Gibt's bei Euch ne caritative Einrichtung ??? CARITAS, Maltheser, Rotes Kreuz, Familienpsychologische Beratungsstelle der Kirchen ect. Hin und das Problem mit der Sachbearbeiterin dort schildern und sich unterstützen lassen! Die gehen bisweilen mit zum Amt! Oder beim direkten Vorgesetztebn der Sachbearbeiterin vorsprechen!



    Noch was, Dein Mann kann eine Arbeitsstelle antreten, ALG II wird ab dem Tag wo er in Arbeit geht dann unberechtigt von Euch bezogen - hört sich zunächst schlimm an, ist es aber nur wenn der / die Sachbearbeiterin dann das Geld zurück fordert, was geschen wird. Also nnochmal zur Tussy und erklären das man für den Zeitraum versorgt sein muss, und um Eingliederungsbeihilfe bitten. Das ist meist nichts anderes wie die Weiterbewilligung der ALG II Leistungen bis zum Bezug des ersten Gehaltes! Vorsicht die kommen mit Vorschussforderungen beim neuen Chef - erstens macht der Chef das sicher nicht und zweitens braucht Ihr den Lohn ja im Folgemonat! Also nochmal nicht irgendeine mündliche Scheisse akzeptieren, sondern alles schriftlich niederlegen lassen, die sollen für Ihr geld auch mal schön arbeiten!


    Wenn noch Fragen auftreten dan eine PN schicken!

    @ twenty - tja siehste mal wie man studierte Menschen auch verarschen kann, 10 Tage späterer Erhalt dann noch ein paar Tage weil man die Scheisse nicht versteht und sich Hilfe holen muss und schon hat die zuständige Kommune nen halben Monat Leistungen gespart. Dann lässt man Dich mit der Zahlung was warten und erklärt Dir wohlmöglich das Du ja noch weiter Bafög erhalten könntest bis Du nen Job hast, oder das Papa und Mama Dich noch zu versorgen haben!


    Geh hin und hau dem eins auf's Maul! Du hast den Antrag verlangt und den hat Er/Sie raus zu geben. Vorsprache zur Niederschrift! Heisst der Sachbearbeiter hat das Gespräch im PC Programm zu erfassen, auszudrucken und zu unterschreiben und Du zeichnest gegen!


    Wenn er das ablehnt Krawall machen und nen Vorgesetzten verlangen!


    Ob Du zu Recht oder zu Unrecht dort vorsprichst dürfen die dann in dem Bescheid erklären, dagegen kann man dann vorgehen! Widerspruch oder Klage können daraus resultieren!


    Gruss

    Hey Bildschirm-Arbeitsplatzer!


    Was ist hat Dich Dein Chef erwischt beim Arbeitszeitverplempern oder ist Dein Gewissen plötzlich überfordert !?


    Bin wieder ON und warte auf weitere Beiträge von Dir, möchte doch das Du und Deine Kollegen heute auch nen lustigen Vormittag verleben!


    Du siehst, ich tue für meine ALG II Leistungen doch etwas, ich gebe Dir und den Anderen die mich versorgen etwas Freude zurück in Ihrem sonst so eintönigen Leben!


    Du musst Dich also nicht in großen Lettern dafür bedanken!

    Na, dann macht das doch ! Damit wären wir hier im Forum endlich von ein paar überflüssigen Lästermäulern befreit!


    Telearbeitsplatz - Geil, und Dein Chef weis wie Du die Arbeitszeit nutzt ????


    Und da redest Du über die ALG II Bezieher von faulen Arbeitsunwilligen ??


    Du bescheisst doch mit jedem Blick auf diese Forumsseite definitiv Deinen Arbeitgeber um wertvolle Arbeitszeit, schnorrst Dich auf Kosten der Kollegen durch die Arbeitswelt und sprichst dann von erwirtschafteten Leistungen für die Gesellschaft ?


    Ich glaube das Deine Kollegen wohl eher über Dich lachen !


    Und wenn Du nen Fan-Club über mich gründen möchtest da gibnt es derer schon 2, wie Du siehst kommst Du wieder mal zu spät! Mag wohl an Deiner langen Leitung liegen!




    So, ich geh jetzt arbeiten ! Anschauen was die Audit-Tante wieder will und nem Zahntechnischen Labor helfen gegen Chinesische und osteuropäsche Konkurrenz bestehen, aber von sowas verstehst bDu ja gar nix!

    @ Paula 100 - nach abgeschlossener Ausbildung ALG I dann musst Du aber ein sehr gutes Azubi-Einkommen gehabt haben!


    Du kannst einen Antrag auf Erstausstattung stellen sofern Du zum ersten Mal eine eigene Haushaltsführung begründest und das ALG I nicht zum täglichen Leben ausreicht, solltest Du mal wegen aufstockender / ergänzender Mittel nach ALG II mit dem Sachbearbeiter sprechen.


    Meist kommt die Frage wo Du denn bisher gewohnt hast, Untergekommen bist, und warum dies nicht mehr möglich ist.


    Lass Dir nicht einreden das Deine Eltern noch für Deine weitere Versorgung zuständig sind, mit Abschluss der Berufsausbildung ist das ebenso hinfällig wie mit dem erreichen des 25 LJ.


    Eine weitere schulische Ausbildung kann man machen, stellt sich die Frage ob Du die Kriterien für BAFög erfüllst, das kannst Du bei der entsprechenden Institution erfragen. In Ausnahmefällen kann wenn BAfög möglich wäre aber dann nicht übernommen wird sogar ein Anspruch auf ALG II bestehen. Aber klär zunächst mal ab was in der gegenwärtigen Sache zu machen ist! Das mit den 3 Stunden dem Arbeitsmarkt täglich zur Verfügung stehen kann bisweilen auch mit einer Nachtarbeit erfüllt sein, Krankenhaus, Nachtwächter - ich weis ja nicht welche Ausbildung Du abgeschlossen hast!