@ ja klar, was Ihr da grade praktiziert ist verleiten zu einer Straftat.
Vorsätzlicher Missbrauch von Sozialleistungen! Fakt ist das nur der Gewinner selbst einen Anspruch auf den Gewinn erheben kann und nicht mittels verbleib im Sozialbezug dann eine x-beliebige Person benennen kann die diesen Gewinn an Stelle seiner zu Geld machen darf.
Verkaufen ist geil, wie sieht es da mit der Angabe "Veränderungsanzeige der Wirtschaftlichen Situation" aus? Vortäuschen falscher Tatsachen, Vorsatz, Betrugsabsicht, tolle Idee!!!
Als nächstes kommt das man Dir das Auto vor der Haustür klaut, nicht versichert gibts keinen Ersatz und der Erlös ist beim Dieb - welchen Mitmenschen wollt ihr dazu benutzen ? Evtl den Hr. Dübel, der ist bekanntlich alkoholabhängig und kann sich dann vielleicht nicht mehr dran erinnern wer ihm den unredlichen Vorschlag gemacht hat???
Abgesehen davon kommen einige Gewinner ja auch mit Foto schon mal in die eine oder andere Tagespresse???
Etwas anderes wäre es wenn es eine LV für die eigenen Kinder ist, so wie es bei mir der Fall war, aber schon da muss man wissen das ab 2500,-- € eine Meldung an das örtliche Finanzamt von der Versicherung ergeht. Wenn die LV denn für die Versorgung der Kinder in Zusammenhang mit einer Ausbildung steht dann darf man sogar legal die Bezugsperson sofern sie das 18.Lebensjahr erreicht hat ändern, aber selbst da ist eine Obergrenze für den Betrag festgelegt, der ergibt sich quasi aus den üblichen Freibeträgen! Aber ansonsten war das eine wirklich beachtenswerte Info!!!
Selbst Lottogewinne sind aufgrund der unterliegenden Meldepflicht / Veränderungsmitteilung nicht unter den Tisch kehrbar, auch wenn das sehr viele Leistungsbezieher glauben!
