Beiträge von Horst GRUNERT

    Wer sich nicht wehrt darf sich auch nicht beschweren!


    In Punkto Prozeßkostenhilfe und daraus abgeleitete Pflichten habe ich in meinem Fall jetzt sogar den Weg vor das Landesarbeitsgericht in Köln gesucht:


    Hier ein wenig Bürgerrechtskunde!



    Die Reformen um die HARTZ IV Regelungen, also im Klartest gesprochen die Erneuerungen um die Belange des Sozialen, sollten ja dem Grunde nach – so wurde es über die Medien propagiert – nicht nur einen Einfluss auf die Betroffenen haben, sondern auch durch eingeforderte Kreativität in den Verwaltungen dazu führen das ein Abbau an Bürokratie damit einher geht.


    Zwei wesentlich Punkte sind nach 5 Jahren Reformen zu erkennen,


    Punkt 1
    Kreativität bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze ist in Verwaltungskreisen scheinbar nur dann gegeben wenn es um die eigenen Belange geht – ansonsten kann man das Zerstückeln von Leistungsunabhängigen Beschäftigungsverhältnissen in mehr und mehr Aufstocker und Hinzuverdiensttätigkeiten eigentlich nur noch als legale Fälschung der Arbeitslosenstatistiken betrachten, und darf dies dann auch nur als fehlinterpretierte Handlung anprangern!


    Punkt 2
    Der mündige Bürger wird mehr und mehr in ein Überwachungssystem gezogen dem er sich als Einzelner kaum zu entziehen mag. Beabsichtigt er dies, wird er als potentielle Gefahrenquelle für die Gesellschaft ausgemacht und in der Folge genötigt – dafür ist dieser Fall wieder mal ein perfektes Beisspiel.
    Ich will mich auch gar nicht weiter über die Systeme auslassen, allerdings darf ich auf zwei mich entlastende Punkte hinweisen.


    Im SGB II findet sich unter anderem ein Paragraph der den öffentlichen Einrichtungen den Austausch (wie man so schön sagt) von Leistungsrelevanten, Kundenspezifischen Daten erlaubt.


    Warum passiert das dann nicht? Kann es mit dem Umstand zusammen hängen das dann Verwaltungsabläufe wegfallen die eventuell zu weniger Bürokratie und frei werdenden Arbeitsplätzen führen könnten, diesmal nicht auf Seiten des gemeinen Volkes, sondern in den Bereichen
    eines aufgeblasenen Verwaltungsapparates???


    Und zu Punkt 2 meiner Einwände, es mag ja etwas Bauernschlau klingen, aber wenn ich folgenden Satz in Ihrem Schreiben vom 22.03.2010 lese wie den:
    „Sie erhalten letztmalig Gelegenheit Ihre derzeitige Einkommens und Vermögenssituation dazustellen“, ist dann nicht mit der Erklärung meinerseits nach wie vor im ALG II Bezug zu stehen dieser Umstand erfüllt?



    Richtig in früheren Schreiben wurde ich zur Vorlage des gültigen Leistungsbescheides aufgefordert, gegenwärtig steht davon allerdings nichts mehr in Ihrem Schreiben. Somit habe ich doch dem Folge geleistet was im Grunde nach von mir erwartet wird und in Anwendung des SGB II eigentlich noch nicht einmal notwendig wäre.


    Ich frage mal ganz doof: „Was wenn ich den letzten gültigen Leistungsbescheid zugesandt hätte und kurz danach oder während dessen schon ein neues Arbeitsverhältnis gefunden hätte?


    Ich kann es Ihnen sagen, die Prüfung hätte ergeben das der PKH zu Recht besteht, weil
    a) nicht Zeit nah geprüft werden kann, denn so ohne weiteres bekommen Sie nicht mal eben einen weiteren Leistungsbescheid, der besitzt in der Regel eine Gültigkeit für einen etwa ½ jährigen Zeitrahmen
    und
    b) es nicht einmal ausgeschlossen werden kann das ich Ihnen eine Fälschung zukommen lassen könnte, mittels einem guten Scanner und einiger massen durchschnittlichen PC Kenntnisse ändere ich Ihnen so ein Teil in 10 Minuten ab und es geht durch Ihre Verwaltungsprüfung, da lege ich die Hand für ins Feuer, denn anderenfalls würde im Umkehrschluss sowas nur auffliegen wenn ein Datenabgleich mit der zuständigen ARGE erfolgen würde, das allerdings tut die Verwaltung des Arbeitsgerichtes aber eben nicht, denn dann wäre mein Einwand in vielerlei Hinsicht wieder mehr als gerechtfertigt!


    Ich denke, Vater Staat sollte mir eine Dankes-Urkunde überreichen, weil nicht jeder Schritt den eine Verwaltung als erforderlich betrachtet auch unbedingt effektiv und richtig sein muss.


    Wenn sie sich nicht auf diese recht schlüssige Argumentation einlassen können dann, ja dann kann ich es eben auch nicht ändern, aber dann habe ich wenigstens den Versuch unternommen etwas Positives aus den Reformursprungsgedanken dahin zu vermitteln, wo man dann doch sein eigenes Süppchen kocht!



    Dies ist der Text aus meiner Einlassung bei Gericht, entweder ich bin bereit die Kritik an den Reformen zu belegen oder ich halte den Mund, jammere und beklage mich nicht!



    Und für meine Wiedersacher: Dies ist weider ein Beweis das man die Dinge auch anders betrachten kann!

    @ jutta1 klare Rechtsprechung dazu, Sie stehlt nach erreichen des 25.LJ eine eigenständige BG da- Ihr seit, auch wenn sie bis dahin ohne Ausbildung ist, nicht mehr weiter in der elterlichen Verantwortung!


    Sie kann sogar ALG II beantragen, auch wenn Sie bei euch wohnen bleibt! Es stellt sich dann nur die Frage ob sie als HG oder WG in Eurem Haushalt verweilt.


    Eigener Wohnungszugang, und eigene Klingel und schon kann sie bei Euch sogar Miete zahlen!


    Die ARGE fragt zwar immer wieder nach Verdienstnachweisen der so betroffenen Eltern, aber die Sozialgerichte entscheiden da gegen die ARGE'n!


    Also schmeisst die Kleine so gesehen raus! (dies ist nur SGB II gebunden zu verstehen)

    @ kabal - zunächst einmal folgendes BG und WG sowie HG sind 3 völlig unterschiedliche Dinge!


    Du schreibst das Ihr euch getrennt habt, dies auszusagen ist das eine, es zu belegen etwas anderes! Ein Mietvertrag müsste zumindest diese Veränderungen beinhalten, und eine diesbezügliche Erklärung bei Deinem Fallmanager.
    Das Du hier nachfragst was sie jetzt an Leistungen erhalten kann, ob Sie ausziehen muss, kann oder darf lässt irgendwie diesen Umstand in punkto Glaubwürdigkeit in Fragezeichen aufleuchten!


    Sie hat Bafög und Kindergeld und dürfte somit keinen weiteren Anspruch auf ALG II haben, anders wäre es wenn sie einen Grundsätzlichen Bafög Anspruch hätte, dieses aber nicht gezahlt wird, dann besteht wie von mir aufgezeigt ein alternativer Anspruch auf ALG II auch wenn eben keine Erwerbsfähigkeit gegeben ist.


    Aber wie gesagt sie erhält Leistungen. Die Frage stellt sich ob sie elternabhängiges oder unabhängiges Bafög erhält, letzteres beinhaltet einen Anteil für die Unterkunft und somit wird die Wohngeldstelle einen Antrag ablehnen müssen.


    Erhält Sie lediglich elternabhängiges Wohngeld, dürfte zu prüfen sein ob Elternunabhängiges Bafög in Betracht gezogen werden kann.


    Du hast sofern Deine Bekannte auszieht allerdings einen Anspruch wie jeder ander ALG II Bezieher auf Leistungen auch für die Unterkunft, die dann allerdings als angemessen zu prüfen ist. Sonnst würde jeder zunächst eine solche situation herbei führen um zu einer größeren Bude zu kommen und dann die Bekannte wieder vor die Tür setzen, würde das Amt dann für die viel zu große Wohnung durch ALG II Mietleistungen aufkommen müssen. Diese Leistungen müssen im grundsätzlichem Rahmen liegen der auch für andere ortsansässige Betroffene gilt. Selbstverständlich kann dieser Mietanteil in München wesentlich höher bemessen sein wie in Pusemuckel! Dies ist abhängig vom Mietspiegel und dem offenen Wohnungsmarkt !


    so ich hoffe das Dir diese Info reicht, ansonsten erst wieder nach den Ferien - muss mich mal von "Danielo", "lirafe21" und diesen Konsorten erholen! Viel Spass mit den Vögeln!

    Ist zwar schwierig zu verstehen lieber "danielo" aber die doppelte Verneinung besagt letztlich das ein Anspruch auf ALG II besteht ohne das wie oben unter Punkt (1) 2. diese Vorraussetzung gegeben sein muss! Man muss den Text allerdings auch richtig lesen und dann nauch noch richtig verstehen! Jeder Punkt stellt aber in sich ein Kriterium da! Und das heisst das Punkt (5) nicht zur Anwendung gelangt wenn die Bedingungen in Punkt (6) gegeben sind! Was wieder bedeutet: das eben nicht(!) nicht gezahlt wird - ist Bürokratendeutsch, man könnte auch einfach sagen es besteht ein Anspruch - auch ohne Deine "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung " stehen Theorie!


    § 7 Berechtigte
    (1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die


    1.
    das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
    2.
    erwerbsfähig sind,
    3.
    hilfebedürftig sind und
    4.
    ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben


    (erwerbsfähige Hilfebedürftige). Ausgenommen sind


    1.
    Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmer oder Selbständige noch auf Grund des § 2 Abs. 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts,
    2.
    Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen,
    3.
    Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes.


    Satz 2 Nr. 1 gilt nicht für Ausländer, die sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.
    (2) Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dienstleistungen und Sachleistungen werden ihnen nur erbracht, wenn dadurch


    1.
    die Hilfebedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft beendet oder verringert,
    2.
    Hemmnisse bei der Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen beseitigt oder vermindert


    werden.
    (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören


    1.
    die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
    2.
    die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
    3.
    als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen


    a)
    der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
    b)
    der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
    c)
    eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,


    4.
    die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.


    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner


    1.
    länger als ein Jahr zusammenleben,
    2.
    mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3.
    Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4.
    befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    (4) Leistungen nach diesem Buch erhält nicht, wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, Rente wegen Alters oder Knappschaftsausgleichsleistung oder ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art bezieht. Dem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung ist der Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung gleichgestellt. Abweichend von Satz 1 erhält Leistungen nach diesem Buch,


    1.
    wer voraussichtlich für weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus (§ 107 des Fünften Buches) untergebracht ist oder
    2.
    wer in einer stationären Einrichtung untergebracht und unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist.


    (4a) Leistungen nach diesem Buch erhält nicht, wer sich ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des in der Erreichbarkeits-Anordnung vom 23. Oktober 1997 (ANBA 1997, 1685), geändert durch die Anordnung vom 16. November 2001 (ANBA 2001, 1476), definierten zeit- und ortsnahen Bereiches aufhält; die übrigen Bestimmungen dieser Anordnung gelten entsprechend.
    (5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.



    § 7 Berechtigte (nur nochmals zur Lese - Hilfe eingefügt)
    (6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende,


    1.
    die auf Grund von § 2 Abs. 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder auf Grund von § 64 Abs. 1 des Dritten Buches keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben oder
    2.
    deren Bedarf sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder nach § 66 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches bemisst oder
    3.
    die eine Abendhauptschule, eine Abendrealschule oder ein Abendgymnasium besuchen, sofern sie aufgrund von § 10 Abs. 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.



    Soviel nur zu Deiner Falschaussage, es dient nicht der Fragebeantwortung!

    @ danielo - das ist doch nicht richtig was Du da wieder ablässt - ganz einfach schon aus dem Grund das z.B. im Gesetz auch ausdrücklich die Leistung von ALG II Bezug im letzten Jahr der schulischen Weiterbildung geregelt ist. Wie kannst Du da so einen Mist wie die "permanente Verfügbarkeit" hier als Vorraussetzung aufführen?

    @ Danielo - hast vergessen zu klatschen !


    Soviel zu dem was nicht nur uns Westerwelle so alles vor hat oder praktizieren wird wenn es nicht Leute wie mich geben würde, die bei den Damen und Herren in den Amtsstuben dann Sturm laufen!


    Aber es geht Dir ja nicht um die Gerechtigkeit, nicht wahr mein Freund, nur darum das Du Deinen Beitrag abgeben darfst "genau so ist es !" ist wirklich klasse Einstellung, hilft dem lieben "gentleboy" bestimmt und dann sind es die Leute wieder selber Schuld nicht wahr mein Guter!?

    @ Danielo - wusste gar nicht das Du "die Welt" darstellst, aber sicherlich kommt gleich die zweite Erdhalbkugel "liral 21" auch noch zur Sprache. Schön das Ihr Beiden so bemüht seit meine Themen so schnell wie eben möglich von der Startseite zu bekommen. Am Besten legt Ihr euch schon mal ein paar neue Themen parat um dann sofort unter der entsprechnden Rubrik ein neues Thema zu platzieren, dann müssen es nicht soviele lesen die mit solchen Nasen wie Euch nicht klar kommen!

    @ Oli Venöl, abgesehen von den Bemerkungen unseres Küchenchefs "danielo" der meine Antworten bekanntlich nur noch mit "köstlich, köstlich" quittieren kann muss ich "stylewolf" vollends Recht geben, nur weil man Dir an die Kohle geht oder damit droht, halten hier soviele die Schnauze! Sorry, aber solche Leute haben es im Grunde nicht verdient in einer Demokratie zu leben! Die DDR ist Vergangenheit, auch wenn ein "Danielo" solchen Zeiten nachzutrauern scheint. Ich hatte das Vergnügen drüben nicht aufwachsen zu müssen, musste also nicht vor der Obrigkeit und dieser "danielo"-Elite Kuschen.


    Im Übrigen ist das sowieso ein ganz, ganz kleines Licht, welches hier immer nur kurz vor dem Erlöschen mit kleinem Flackern noch mal seine bescheidene Leuchtkraft unter Beweis zu stellen versucht!


    Momentan, so begreife ich die ganze Thematik um uns ALG II Bezieher spaltet sich die Gesellschaft, nämlich zum Einen in Arschkriecher und Mitläufer die Angst haben gänzlich unter zu gehen und in die die es gelernt haben sich gegen Ungerechtigkeiten zur Wehr zu setzen und dafür auch persönlich mit Diffamierungen und Nachteilen zu leben bereit sind!


    Danielo gehört leider zu der ersten Gruppierung, das er etwas Produktives für unsere Gesellschaft bewirkt oder beiträgt ist wirklich nur auf seine gegenwärtig etwas bessere Situation begrenzt, weil er im Verdienst steht und tatsächlich glaubt mich damit mittragen zu müssen, bei dem bischen Kohle was er mit nach Hause schleppt!


    Ich denke mal das selbst 10 Leute seines Kalibers nicht ausreichen um meinen Leistungsbezug zu rechtfertigen, aber Hauptsache er kann sich als etwas Besseres fühlen wenn er hier im Forum mal wieder die Weisheiten des Herrn Westerwelle gegen meine Person herausstellen darf.


    Denke der spielt sowieso zuviel Ogame, da greift man auch immer den Alli-Führer an wenn man sich profilieren möchte!


    Nur da ist es dann leichter so einem Möchte-gern in die Schranken zu verweisen, dort käme er vermutlich über Jahre nicht aus dem NOOB-Schutz!


    Und so ein Clown spricht hier von Dauerfrötzelleien meinerseits!


    "Danielo" grüß mir die Stasi, die wussten auch über 40 Jahre das jeder der in Arbeit steht sein Maul zu halten hat, trotzdem ist die DDR Pleite gegangen und auch mit meiner Kohle hat die BRD bei Euch da drüben die Lebenssituation erheblich verbessert, ohne die Solidarität von Leuten wie mir sässt Ihr da drüben immer noch in den gleichen dreckigen Buden und dürften den Worten eines Westerwelle bis heute nur über den schwarzen Kanal lauschen. Undank ist bekanntlich der Weltenlohn und Typen wie Du wollen mir erzählen das ich einen an der Klatsche habe. Mensch zieh um Erfurt die Mauer wieder hoch und kack da die Stadt mit Deinem dummen Scheiss zu!


    Du hast keinen Arsch in der Hose Dich hier zu outen, sorry im Gegensatz zu der Pappnase "liral21" hast Du ja sogar den Wohnort im Profil, - wenn ich's nicht besser wüsste würde ich ja fragen ob die alle im Osten so bekloppt denken, aber das scheint sich tatsächlich nur auf Ausnahmen zu beschränken.


    ...und "liral21" wenn Du so klasse aussiehst setz doch mal nen Foto von Dir hier rein, aber bitte keinen Arsch mit Ohren den gibts bei Penny inzwischen schon im Süssigkeitssortiment!


    Ihr zwei Zeitgenossen habt eines gemeinsam, Ihr wisst bis heute nicht was Meinungsfreiheit bedeutet oder wie man Demokratie deffiniert. Wenn also irgendwo ein Qualifizierungsbedarf besteht, dann ratet nicht Anderen in den Spiegel zu schauen, blickt einfach mal selbst rein!

    Na schau einer an, es geht scheinbar auch anders, man kann auch relativ angemessen über die ALG II Bezieher berichten!


    Klasse Info's was wirklich geht im System ARGE und siehe den Kreis Kleve was man alles anders machen kann!


    Nun 1€ Job unbedingt als Einstiegsvoraussetzung zu sehen um in ein Arbeitsverhältnis zu kommen, diese Auffassung teile ich nicht zumal wie im Beispiel gezeigt dann jemand sowas schon 5 Jahre macht - eigentlich sogar Rechtswiedrig denn dort steht das dieser 1€ Job auf 6 Monate zu begrenzen ist - pro Jahr versteht sich!


    Auch mal schön zu hören in der Diskussion danch das 54% der ALG II Bezieher ohne Abschluss wären und das daher, aufgrund fehlender Qualifikation eben die Vermittlung so schwer fällt!


    Nun Statistiken sind zum Fälschen da und wenn man wie bei mir aufgrund der 30 Jahre zurückliegenden Ausbildung mich dann als "ohne Abschluss" einstuft um mich dadurch in die Vermittlung zu bekommen die mit Handycaps bestückt notwendig ist um einen Arbeitgeber dann mit 50% Förderung bei einer Tariflichen Entlohnung zu locken, dann sind solche Aussagen doch wohl recht fragwürdig!


    Aber zumindest hat der kreis Kleve eines gezeigt, Bürokratie Ohne BA Nürnberg Vorgaben muss nich automatisch erfolgloser sein!


    Und besonders aschön war doch zu sehen, wenn ein Mitarbeiter der ARGE gefrustet ist kann er seinen Arbeitsplatz verlagern, sowas kannste als Mitarbeiter in einer Firma aber ganz schnell vergessen dann biste auf der Strasse und erhältst genau von diesen Zeitgenossen dann den Vorwurf das Du mutwillig die Arbeitslosigkeit herbei geführt hast ? Das ist eine ziemlich gerechte Einstellung !!!

    @ the Thief


    - Sicherlich kann man Dir helfen aber ohne genaue Hinweise aus welchem Grund die Überzahlung statt gefunden haben soll, kann man nur mutmassen!


    Wenn Du glaubst zu Unrecht in eine Rückforderung gekommen zu sein geh doch als erstes mal zuDeinem Fallmanger/Sachbearbeiter - bekanntlich kann fragenden Menschen geholfen werden.


    Auch wenn es hier und da unangenehm ist auf's Amt / ARGE zu müssen, letztlich hält Dich doch nur Deine eigene Denke davon ab Dir Dein Recht einzuholen.


    Vom Stolz kannste nicht satt werden udn erreichen kannste damit auch nichts, also Arsch hoch und dem Sachbearbeiter selbstbewusst gegenüber getreten. Das ist ein Staatsdiener und der Staat ist das Volk !

    @ Oli Venöl - hätte, würde, werde - hast Du Aufschieberitis ??? Nicht drohen, machen !!! Ich frag mich imemr vor wem und was ihr hier Angst habt ?


    Vor den paar altbackenen Ex-DDR Fuzzi's die hier meinen das es in einem Staat keine Arbeitslosigkeit geben darf und jeder daher zu irgendetwas herangezogen werden muss und sei es zur Sklavenarbeit von 1€ ???


    In der BRD in der ich aufgewachsen bin gab es zumindest sowas wie "Freiheit" seit der Wiedervereinigung bemerke ich einen zunehmenden Einfluss anders Denkender. Nach deren Ansicht muss jeder Arbeitslose zu seinem Glück gezwungen werden udn wenn das nicht klappt machen wir es wie einst unter "Honni" dann werden die Leute abgestempelt udn abgeschoben! Na, Danke!

    Ja die lieben Medien, jetzt wird wieder eins auf "faule Arbeitslose" und "fleissige Staatsbürger" gemacht.


    Mutter, allein mit 4 Kindern und eins davon Behindert ackert sich zu Tode, Vater und Mutter loben soviel Angagement - Hallo Leute, wer unbedingt Selbstständig bleiben möchte und ein Haus und Gewerbe mit 300.000 € Schulden erwirtschaften muss, der ist selbst schuld. Für mich ist das Verhalten der Mutti zwar aller Ehren wert aber leider auch falscher Stolz, denn Leidtragende sind die Kinder. Die, ach wie positiv, eben keine Faulenzerei von der Mutter vorgelebt bekommen.


    Ja unser lieben Frauen, die sind um soviel ehrgeiziger wie Männer und natürlich, so ist es in diesem Staate nämlich auch seit ewigen Zeiten schlechter gestellt, heisst bezahlt und in der Karriere benachteiligt.


    Ja woran das wohl liegt würde da wieder mal jemand aus der Werbung vergleichend feststellen können.


    Komisch, da lacht man über sowas und da wird Frau dann als dumm dargestellt, der selbe Sender stellt dann aber bei der arbeitswilligen Mutti das alles sehr positiv da. Alte Frau geht arbeiten - junge Frau geht sich ein schönes Leben machen. Finanziell wird dann natürlich, weil wir ja alle nicht aufpassen und rechnen könenn auch das Einkommen eines Erwachsenen mit dem von 2 ALG II Beziehern verglichen weil der man hockt ja jetzt auch faul Zuhause rum. Und damit das dann alles in Halbwahrheit verpackt schön für die geifende Öffentlichkeit rüber gebracht wird sind dei dann auch schon seit 6 Jahren in diesem Bezug, nur gut das man am Anfang der Sendung noch kurz erfahren hat das es den Lebenspartner erst vor einem Jahr getroffen hat.


    Und als Nächstes wird dann noch so ein altes Arbeitstier gezeigt, macht sich in Kamp-Lintfort mit einer fahrbahren Suppenküche auf, der Arbeitslosigkeit zu trotzen - klar erst geht der Brenner nicht, dann noch schlechtes Wetter und ganz geil dann noch die nette Dame von der Zeitarbeitsfirma die auch noch etwas Polemisieren darf - hat sie doch jede Menge dieser faulen Arbeitsunwilligen in Ihren Kursen ?!


    Wie kann das sein ??? - Ich dachte immer Zeitarbeitsfirmen sind das Maß aller Dinge und verstünden es die Spreu vom Weizen zu trennen und die Menschen wieder in richtig gut bezahlte Tätigkeiten zu bringen.


    Appropo gut bezahlt, wie sagte die Arme Mutter noch die das Geld für das Brillenglas der behinderten Tochter auf dem Flohmarkt zusammen kratzen musste/wollte weil zu stolz??? 8 Euro die Stunde, also ich beklage mich da auch nicht, obwohl das für einen Selbstständigen wirklich mehr als dürftige ist was die Entlohnung betrifft.


    Klasse, bei RTL II weis man jetzt auch über uns faules Pack bescheid.


    Also wenn 2 ALG II Bezieher Ihr geld nicht versauffen, es in die Kinder stecken und in eine anständige Wohnungseinrichtung ist das schlimm, aber das dei Mutti nur um erfolgreich in der Öffentlichkeit stehen zu können, letztlich den eigenen Kindern viel zuviel Benachteiligungen zumutet das ist dann okay!

    Geraton - Die Agentur für Arbeit soll den Arbeitslosen, der nach Unterrichtung über die Regelung des Satzes 2 drei Monate Arbeitslosengeld nach Absatz 1 bezogen hat und in absehbarer Zeit die Voraussetzungen für den Anspruch auf Altersrente voraussichtlich erfüllt, auffordern, innerhalb eines Monats Altersrente zu beantragen;


    Das ist ja alles bis dahin gut und schön, nur der Hase liegt woanders im Pfeffer begraben!


    Dafür das Du vorzeitig in Rente gehst wird deine Rente gekürzt - und zwar dauerhaft, und nicht wie oft genug falsch dargestellt nur bis zum erreichen des dann gültigen regulären Renteneintritts, sondern auch noch darüber hinaus wird Dir diese Rente dann dauerhaft auf einem niedrigen Bezug gezahlt.


    Geh mal mit genau dieser Frage zum Rentenberater in der Kommune meist sind dort 2 monatliche Termine / Sprechstunden und hinterfrage die Folgen!


    dafür das die BA / ARGE die Statistik schönen kann, kriegst so gesehen auch noch nen Tritt in den Allerwertesten!


    Irgendwann kommen die bei der ARGE noch drauf den Leistungsanspruch gänzlich zu verweigern wenn jemand im hohen Alter auf Leistungsersuchen vor spricht, denn wie steht im Gesetz, Zielsetzung ist jemanden gänzlich und dauerhaft aus dem leistungsbezug der Bedürftigkeit heraus zu bringen, tja und wenn dann nur noch 24 Monate bis zur Rente anstehen, biste nicht mehr Vermittelbar udn von Dauerhaftigkeit kann man dabei ja auch nicht grade reden, also ist die Zielsetzung doch nicht mehr für einen berechtigten Lesitungsanspruch gegeben!



    Das sind immer alles ganz geile Lösungen, Hauptsache Vater Staat muss Dir Dein langes Berufsleben nicht irgendwie Zugute halten, unser Volksvertreter haben mit sowas ja auch kein Problem!

    @ darkmom - wie Du steckst in einer Krise und die Bänker wollen Dich nicht unterstützen ???


    Schon mal darüber nachgedacht das etwas mehr präsent zu machen in der Öffentlichkeit ???


    Schulden die Du hast sind kein Makel, die hat hier wohl beinahe jeder im Forum, denke ich mal - aber wieso gibt die Gesellschaft zum Bewältigen der Finanzkrise mehrer Großbanken Milliarden und diese sehen im gegenzug nur zu wie man Dich gänzlich platt machen kann ???


    Und warum willst Du das Darlehn mit der Aufnahme anderer Schulden dann bei solchen Verbrechern tilgen ???


    Lass die drauf warten, - sollen sie Dir doch das Darlehn kündigen - machste ne EV (Eidesstattliche Versicherung) und gehst notfalls in die Insolvenz


    Ach ich vergass, Du bist ja selbst Schuld an Deiner Misere, warum hast Du auch ...... ???!!!


    Und das ist dann ein berechtigter Grund Dich noch mehr in die Verschuldung zu treiben, ja???


    @ darkmom lies das bitte mit etwas Ironie, ich möchte die beiden anderen Antwortenden etwas auf die Schippe nehmen, die haben immer so einen Spass wenn ich mich auch noch zu den Dingen äussern muss!

    @ NinaS78 - die Antwort von Bine NRW ist leider nicht ganz richtig, zunächst einmal erklärst Du hier das Du schon 5 Jahre mit Deinem Freund zusammen bist, also kann man von einem gewissen "für einander einstehen / eintreten" ausgehen. und das wird die ARGE auch so zunächst einmal annehmen, es sei denn Ihr erklärt ausdrücklich das dies nicht der Fall ist und zunächst einmal abchecken wollt ob das dauerhaft für Euch in Betracht kommt. Dies muss allerdings ausdrücklich erklärt und beantragt werden, ansonsten geht die ARGE davon aus das eben ein gegenseitiges "für einander einstehen" vorliegt!


    Die Antwort ist zwar grundsätzlich richtig, aber nur wenn Ihr eine entsprechende Erklärung ausdrücklich abgebt. Ihr wollt Leistungen abrufen und somit habt ihr die Erklärungen diesbezüglich vorzubringen, die ARGE muss nicht nach diesem Umstand fragen sie darf davon ausgehen das durch die Äusserungen "Freund" und "Zusammenziehen" ein "für einander einstehen" gegeben ist!

    @ iBIZA520 - Du führst Deine Bedürftigkeit vorsätzlich herbei, ist wie mit einer Kündigung des Arbeitsplatzes ohne wirklich sehr, sehr gute Gründe! Da wird dann zunächst eine Bezugs-Sperrfrist fällig und es wird ermittelt wie weit Du mit dem Geld hättest kommen könne, sprich deinen Lebensunterhalt im Rahmen des Bedarfs hättest ausreichend sichern können. Erst wenn das dann nicht mehr möglich wäre besteht wieder ein Anspruch auf Prüfung der Bedürftigkeit.


    Das mit der neuen Kücheneinrichtung ist ja vielleciht erforderlich, aber wie würdest Du Dich verhalten wenn Du gegenwärtig in Arbeit wärst und wüsstest das der Chef den Laden in 3 Monaten ins Ausland verlagert und sich jeder im Betrieb schon mal über einen neuen Arbeitsplatz Gedanken machen sollte und Du gegenwärtig über das Geld für eine neue Küche verfügst, kaufst Du Dir die dann noch oder überlegts Du nicht dies solange heraus zu schieben bis Du sicher einen neuen Arbeitsplatz hättest ??? Mehr muss man ja wohl nicht erklären, oder???