Beiträge von Horst GRUNERT

    - so ein Quatsch, Du musst nicht, Du willst umziehen wegen des Nachbarstreites! oder gibt es diesbezüglich irgendeinen gerichtlichen Entscheid?


    Warum muss die andere Partei dann nicht umziehen, das Problem könnte doch ebenso von deren Seite gelöst werden, warum sollte Dir die ARGE diesbezüglich noch mehr Belastungen, die ein Umzug darstellt, zumuten???

    @ Catweezle - naja man soll eben nicht alles glauben was einem andere sagen!


    Da es sich bei einem Insolvenzverwalter um einen Anwalt handelt würde ich an Deiner Stelle diesen Vorgang der Anwaltskammer mitteilen und um eine Rüge bitten, mehr bleibt Dir wohl nicht.


    Da ist es wie mit Dir und Deinen Gläubigern, wo nichts zu holen ist kannste Deinen Anspruch zwar einfordern, aber was bringt es nem nackten Mann in die Tasche zu fassen?

    Eine Truppe bekommt meine Stimme bestimmt nicht, die sind mir zu liberal !


    Vermutlich wird's diesmal dies SPD nur um im Bundesrat die Mehrheiten zu kippen!


    "Die LINKE" sülzt nur dumm rum und "Die Grünen" springen mir im Moment zu oft auf den falschen Zug auf.


    Da bleibt nur noch CDU und SPD - wobei man unserer Mutti der Nation ja eines bescheinigen kann, rein verbal ist Sie ja inzwischen näher am Volke wie der Oppositionsführer. Leider ist unser Aussenminister 2 (Angie) ja fast mehr im Ausland unterwegs wie der tatsächliche Aussenminister, aber da ist es wie in jeder typisch Deutschen Familie, wenn die Luft Zuhause stinkig ist geht der Alte in die Kneipe ( Und bei unserem Emanzipationsgehabe steht das dann auch der Frau zu)!



    Das vernünftigste wäre man könnte Personen wählen und nicht irgendwelche Parteifiguren die zunächst mal die Partei und dann die Interessen der Bürger verfolgen!


    Aber wenn das schon so ist dann sollte man als Bürger auch dafür sorgen das die mit dem Parteigekungel so viele Schwierigkeiten wie nur eben möglich damit haben! Das hat was mit Verstand und nicht mit Querulantismus zu tun aber eventuell begreifste das ja auch noch mal in Deinem Leben!


    Gruss

    Wir haben inszwischen bei vielen Gerichtsurteilen dieRegelung das im Rahmen europäischer Abkommen auch in einem der EU angehörigen Land das in Deutschland gesprochene Recht umgesetzt wird, ebenso verhält es sich damit wenn in den Niederlanden, Polen oder Spanien ein Urteil gefällt wird. Im Rahmen der EU-Regelungen gelten diese dann auch in Deutschland, bzw. kann deren Umsetzung hier erwirkt werden, dies bedarf in der regel nur einer entsprechenden Notiz unter dem Urteil und kann von jeder der Parteien beantragt werden.

    ???

    Zitat

    Nun kommt der Hammer.
    Meine Tochter hat ein eigenes Konto, auf dem sich mehrere tausend Euro befinden, die von ihrem Stiefvater aus seiner selbständigen Arbeit stammen.


    Was meine Tochter da also mit sich machen lässt, ist Sozialbetrug.


    Also wenn ich das hier so lese kommen mir einige Fragen:


    Wer sagt denn das der Stiefvater nur weil Deine Tochter Geld von Ihm auf's Sparbuch bekommt hier Steuerhinterziehung begeht ?


    Vielleihct hat er ja auch ein Verhältnis mir Ihr und sie dafür entlohnt, also nur weil Geld vom stiefvater auf dem Sparbuch der Tochter landet muss das doch nicht gleich dem Parken von Schwarzgeld gleich kommen.


    Vielleicht hat die Tochter dem Stiefvater ja auch irgendwie nur mal beruflich geholfen, und auf der Messe gejobbt und die Tochter wollte nicht das die ARGE Einblick in den Verdienst bekommt.


    Und weiterhin, BAB und Zuhause bei der Mutter leben und doch nicht der Bedarfsgemeinschaft angehören ist kein Widerspruch, denn beim BAB / Berufsausbildungsbeihilfe kommen die Bafög Regelungen zum tragen und da gibt es Elternabhängiges und Elternunabhängiges Bafög, letzteres ist höher weil die betroffene person nicht mehr Zuhause untergebracht ist. Erstere lebt aber noch in der elterlichen Wohnung und gehört dennoch nicht der Bedarfsgemeinschaft an, muss daher nicht den ARGE SGB II Bestimmungen nach die finanziellen verhältnisse darlegen.


    Und sofern der Stiefvater nicht selbst ALG II bezieht, hier steht aus Selbstständiger Tätigkeit, muss auch er dieses Einkommen nicht angeben sofern er nicht mit der Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.


    Aber scheinbar ist es so das Du mit dem Mann und dem Kind unter einem Dach wohnst und dann stellt sich lediglich die Frage seit wann Deine Tochter im Besitz des Geldes ist und ob es Ihr eigenes Geld ist oder ob ein weiteres Mitglied der Bedarfsgemeinschaft dieses zwecks Unterschlagung dort hinterlegt und letztlich auch jeder Zeit darüber verfügen kann.


    Wenn die Tochter glaubhaft machen kann das es Ihr eigenes Geld ist, kann Ihr trotz allem BAB bewilligt werden, es müssen nur die entsprechenden Freibeträge berücksichtigt sein!

    @ Danielo - super das Du Dich als "Klugscheisser" betitels und was ist Deine Antwort gewesen? Dummgeschwafel, mehr nicht!


    Fakt ist das der sogenannte "Berufsschutz" den man mit einer mehr als 2-jährigen Berufsausbildung und einer 5-jährigen Arbeitszeit erwirbt durch so einen Schwachsinn in den ALG II Gesetzen verliert und dies kann auch Dir und somit auch jungen Menschen passieren. In 20 oder 25 Jahren kannste dann die Frührente knicken weil Dich die ARGE in irgendeien bescheuerte Arbeitsmassnahme die Berufsfremd ist gedrängt hat weil die Zumutbarkeitsregelung angewendet wurde.


    Mag sein das Du, lieber "Danielo" davon nicht betroffen sein wirst, weil Du die Eingangsvoraussetzungen nicht erfüllst, ich kenn Deinen lebenslauf ja nicht, aber hat ein Fallmanager nur weil die Gesetzlichen Bestimmungen hierzu keíne Lösung parat haben das Recht Dir diese in ferner Zukunft eventuell mal nötige gesetzliche Rechtslage zu verbauen?


    Du stellst hier leider Gottes immer wieder Deine Kurzsichtigkeit unter Beweis, aber Hauptsache Du schreibst hier irgendwas, was ist völlig Wurst Hauptsache Du kannst "Gruni" angreifen und dann erklärst Du mir was für ein rechthaberischer Querulant ich sei, der wahre Provokateur bist Du und Leute die glauben mir gewachsen zu sein und dann so einen Schwachsinn propagieren wie er hier oft genug zu lesen ist. Ja, es ist ein Forum, da sage ich meine Meinung und Du darfst Deine weiter verbreiten. Ich habe allerdings den Anspruch den Menschen weiter helfen zu wollen und nicht wie Du es darlegts nur "immer dagegen"sein zu müssen!


    @ H-Hansen - was bedeutet es den wenn die Eingliederungsvereinbarung auf unbestimmte zeit ausgesetzt wird? Letztlich ist das doch das Eingeständnis der ARGE das eben nicht in allen Fällen so verfahren werden kann wie man sich dies gedacht hat. Und für mich stellt sich nur die Frage warum bei einem der bereits eine Behinderung hat ein Unterschied zu jenen bestehen sollte der noch jung und gesund ist, und dann erst in 10 oder 20 Jahren in diese Situation geraten wird.


    Vom Gesetz her macht der Umstand des "Berufsschutzes" da keinen Unterschied ! Verwirkt ist verwirkt!

    Genau und wenn man mal den text des Anschreibens liest steht da: "Der Gesetzgeber hat einen Gesundheitsfonds eingeführt. Gleichzeitig hat er vorgesehen, dass unter Umständen -dies gilt vor allem für Qualitätskrankenkassen- die Versicherten einen Zusatzbeitrag leisten sollen. Diesen beitrag müssen Sie jeden Monat an uns direkt zahlen.


    Heisst das nicht auch: Das man den Betrag nicht unbedingt erhöhen muss, selbst als sogenannte Qualitätskrankenkasse? was auch immer man unter diesem begriff versteht? Ich werde erst mal bei meiner KV anfragen ob sie überhaupt Zertifiziert sind und zwar von einer entsprechenden dafür zuständigen Quelle.


    Denn sogar die Pommesbude bei uns im Ort hat ein Zertifikat für Ihr "Frittenfett/Öl" dies ist aber lediglich vom Zulieferer ausgestellt und besagt demnach nichts.


    Wenn man von Quälität spricht sollte man diese unter Beweis stellen können, dieses geht am Einfachsten indem man die Abläufe in einer Zertifizierung niederlegt - und ich wette das hat die DAK und andere eben nicht!


    Somit besteht nur Augenscheinlich der Umstand einer Qualitätskasse!

    @ Danielo - das weis ich doch, aber warum sollte ich wegen einem Spacken leiden ? Das musste mir mal näher erläutern!


    Ich denke wer im Moment mehr leidet sind doch die FDP Anhänger, die sich langsam aber sicher mit der Realität in punkto Wahlversprechen auseinander setzen müssen.
    Für mich sind solche Tage "Freudentage"


    Gruss nach Erfurt!

    ....jetzt bin ich mal auf die Weisheiten von "danielo" und Co. gespannt!


    Der Fall:
    Frau, 48 Jahre in ALG II gerutscht, zuvor in einem Sozialberuf tätig, abgeschlossene Ausbildung von mehr als 2 Jahren Lehrzeit in selbigen und mehr als 5 Jahre beruflicher Tätigkeit im abgeschlossenen Beruf.


    Aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen käme eine Berufsunfähigkeitsrente somit Frührente in Betracht.


    Da bis zum Bescheid über selbigen Leistungsbezug arbeitslos geworden und in ALG II Bezug gekommen!


    Dort aufgrund der SGB II Bestimmungen und der angeblichen Verpflichtung zur Aufnahme jeglicher Arbeitsmöglichkeiten von der ARGE in eine 400€ Job Tätigkeit gänzlich anderer Art genötigt, verliert aufgrund der somit nicht mehr Berufsidentischen Tätigkeit zum Ausbildungsberuf diesen Anspruch, so tituliert im Bescheid der Rentenversicherung und rechtlich vollends korrekt.


    Fakt hier wiedersprechen sich 2 Gesetze, denn würde die ALG II Bezieherin die Arbeitsaufnahme verweigern, würde die Sanktionsregelung zu recht greifen, weil in der Regel dieser Rechtszustand der Rentenversicherung niemandem bekannt ist der nicht in irgendeiner Form schon mal damit zu tun hat.


    Ist das jetzt Dummheit der ARGE nicht zu wissen das man so betroffen Leistungsbeziehern auch auf die Zukunft hin, mit der angeblichen Pflicht zur Arbeitsaufnahme jeglicher Art, jeden Anspruch auf eine solche Versicherungsleistung verwirkt; immerhin wäre die Person so ja auch aus dem Bezug von ALG II oder ist es einfach nur pure Absicht unserer Gesetzgeber. Was man mit schnell gestrickten Regelungen wie bei HARTZ IV so alles verzapft ist einfach nur genial - denn derjenige der in jungen Jahren nach abgeschlossener Ausbildung und eventuell 5 jähriger Ausübung des Berufes dann ALG II bezieht sei es auch nur kurzzeitig, verwirkt diesen Anspruch bei der Rentenversicherung wenn er durch die ARGE in eine ander berufliche Tätigkeit gedrängt wurde! Und wer kann mit 30-35 schon sagen ob er mit 50-55 nicht irgendwelche beruflichen Handycaps hat?!


    Jetzt freue ich mich auf die Antworten unserer Klugscheisser!

    @

    Zitat

    sie sollen aufhören zu rauchen. dann reicht das geld auch wieder


    @ Danielo - und Du machst auch alles was man Dir sagt ?! :-)


    @ bea 1993 - Die Ausbildungsvergütung hat eigentlich nicht den Zweck als Leistungsverrechnung -und Berechnung der ARGE zu dienen, den weiteren Familienangehörigen die leistungen zu streichen.


    Zwar sind Deine Eltern grundsätzlich dazu verpflichtet Dich zu versorgen bis zum Abschluss einer Ausbildung, längstens jedoch bis zum 25.LJ aber es ist wie in vielen anderen Dingen bei HARTZ IV - zunächst muss irgendwer die Umstände vor das Sozialgericht bringen und selbst dann kann durchaus ein Ergebnis heraus kommen bei dem es gilt dies weiter auf dem Prüfstand zu halten oder es anzuprangern.


    Widerspruch gegen den Leistungsbescheid einlegen und nach dem ablehnenden Bescheid Klage vor dem Sozialgericht erheben.


    Die Ausbildungvergütung dient in erster Line dem Zweck, Deine Ausbildung sicher zu stellen, sie ist so gesehen kein Lohn und dürfte somit eigentlich nicht als Einkommen bezeichnet werden, wird aber gemacht und diesen Umstand gilt es zu ändern, aber welche Eltern und welcher Azubi geht deswegen schon vor Gericht gegen eine ARGE ???

    @ hartz1000euro


    Zitat

    Hiermit (Art.20GG...) ist doch wohl das DEUTSCHE Volk gemeint; und eben NICHT irgendein anderes!!!


    Du, ich wollte Dir nicht unterstellen das Du ein Nazi bist, lediglich das es - wie man hier ja auch wieder an unserem kleinen Provo "Danielo" sehen konnte - doch nicht mal ein Wort in Richtung "National" geben darf ohne das Du dann damit rechnen musst auf diese Schiene geschoben zu werden?


    Ich habe Deinen Ausführungen schon folgen können und auch so verstanden wie Du es formuliert hast, und meine Anmerkung galt nur der Tatsache, das wenn jemand meint sich dagegen aussprechen zu müssen, dieser dann gleich den Bezug von National zum Nationalsozialismus sucht und unterstellt. Musst ja nur mal unseren kleinen Erfurter anschauen!

    @ mija 2513 - fragen kostet nix und daher geh zur ARGE und sprech notfalls mit einem höheren Vorgesetzten!


    @ Danielo - was steht im Gesetz ? Wer um Hilfe ersucht dem ???? geholfen werden? Ich finde Du beantwortest hier bisweilen die Anfragen mehr als falsch, willst Du die Leute nur verunsichern oder was ist Dein Begehren?


    Wer sagt Die eigentlich das ein Sachbearbeiter das nicht auch anders zu lösen weis?

    @ Danielo !? Was macht Dein Bildschirmarbeitsplatz ?


    Sag Deinem Chef mal er soll Dir ein strahlungsärmeres Gerät besorgen, sonst brennt Deine letzte Gehirnzelle auch noch weg!


    Ich weis jedenfalls was ein Nazi ist, und zwar was ein richtiger SS Drecksack so alles drauf hatte. Immerhin war der mit dem ich in meiner Kindheit zu tun hatte, ein eingebürgerter gebürtiger Ungar und hat unter Adolf so machen zusammen gekloppt - Allerdings eher solche Typen wie mich, bei solchen wie Du einer bist wäre es vermutlich überhaupt nicht soweit gekommen! Da hätte er vermutlich nur mal einen Blick drauf geworfen und das wäre es dann für Dich gewesen!


    Also trink weiter Deinen Gerstensaft und sei froh das Du in einer Demokratie leben darfst!

    @ Chiefci - So ich darf Dir mal kurz mitteilen wie ich die Sache angehe1


    Bisher bin ich bei der HaMü krankenversichert, mit Datum vom 09.04.2010 erhielt ich nun ein Schreiben der DAK Leben und zwar eine Einzugsermächtigungserklärung!


    Also nur zur Info, ich habe weder gewechselt noch gekündigt, also erst mal zum Sachbearbeiter bei der ARGE und gefragt in wieweit ich überhaupt noch bei der HaMü versichert bin und siehe da ab 01.01.2010 bin ich Mitglied der DAK Leben!?


    Wie das ? Und dann mal nachgeprüft was so im System der ARGE vermerkt ist - am 17.01.2010 war die Korrektur in das System eingegeben worden und da das ein sonntag gewesen sein soll und auf der ARGE dann niemand arbeitet wir einfach nochmal hinterfragt - Update aus Nürnberg!


    So, Auskunft der ARGE - wenn ich sage ich möchte bei dieser oder jener Krankenkasse versichert sein machen die das und sofern ich die 8€ Zusatzleistungen nicht zahlen möchte kann ich durchaus die KV wechseln.


    Und jetzt kommt es , mal etwas gegoogled und siehe da am 02.07.2009 ist von der DAK - [email protected] -folgendes im Internet zu lesen: DAK und HaMü haben beschlossen zu fusionieren, klar wegen des fast gleichen Leistungsprogrammes und des damit verbundenen besseren Services vor Ort (17 Regionalstellen und 80 Geschäftsstellen)


    Und weil man ja so einen tollen Kundenzulauf in den letzten Jahren verzeichnen durfte - alles große Volksverarschung - es hgeht letztlich darum die 8€ Beitrag die die DAK bei Ihren Mitgliedern durchgeboxt hat einfach mal so nebenbei einzusacken!


    Also ich rein in die Geschäftsstelle und ausdrücklich wiedersprochen, von mir gibt es keine Zustimmung zu einer Fusionierung mit der man mir die Kohle aus der Tasche ziehen will, mündlich schon mal die Kündigung ausgesprochen und dann schreibe ich die Drecksäcke in der Geschäftsleitung direkt an, entweder die verzichten auf die 8€ oder ich bin bei einer KV die diesen Zusatzbeitrag nicht erhebt, den keine KV muss dies!

    @ nicki 257 - ....gute Ratschläge ????


    Danielo hat das schon richtig ausgeführt, bis zum 25. Lj. hast Du Deine Tochter theoretisch an der Backe.


    Wenn Du allerdings planst eine Partnerschaft mit Deinem freund einzugehen und deshalb den Wohnsitz wechseln möchtest darf die Arge Dir höchstens diese Vorhaben eines Wohnungswechsels untersagen wenn Du weiterhin Leistungen beantragst.


    Da, wie Du schreibst dann aber der Leistungsbezug aufgrund des Verdienstes des Freundes hinfällig wird, ergibt sich folgende Situation: Du hast kein Einkommen und Dein Freund ist nicht dazu verpflichtet, Deine Tochter mit in das Wohnverhältnis aufzunehmen. Aufgrund des nicht vorhandenen Einkommens kannst Du Deiner Tochter dann auch keine Leistungen zu Versorgung Ihrer Lebenssituation erbringen und von dem einkommen Deines Freundes kann die ARGE dies nicht verlangen.


    Somit kannst Du zwar zur Lesitung eines Unterhaltes aufgefordert werden, aber wie bei Scheidungsvätern die nicht genug verdienen, und der Pfändungsgrenze unterliegen wird man nichts von deinem Einkommen (gleich 0) zum Unterhalt des Kindes holen können. Aufpassen musst Du was das gegenseitige eingestehen "Füreinander" betrifft, hier hast Du das Recht zunächst ein Jahr mit dem Freund quasi zur Probe dieses eheänliche verhältnis auszusetzen, muss aber erklärt werden.- Allerdings wem ? Denn Du fällst gänzlich aus dem Leistungsbezug. Und weil Du vermutlich auch Mieter der gegenwärtigen Wohnung bist wirst Du diese ja sicherlich kündigen wenn Du zu Deinem Freund ziehst. Somit ist Deine Tochter obdachlos und muss sich wohl oder übel um eine eigene Wohnung bemühen und das Amt um Hilfe ersuchen, kommt sie nicht mehr bei Dir unter!


    Wer um Hilfe ersucht, dem muss geholfen werden! Setz aber voraus das derjeneige dies aucht tut- Ixch würde die ganze Situation mal mit Deinem jetzigen Fallmanager durchsprechen, denn der ARGE ist in jedem Fall daran gelegen die Kosten des leistugnsbezuges zu reduzieren, der Umzug Deiner Person zu Deinem Freund stellt für den Sachbearbeiter einen solchen Umstand da. In wieweit dann Dein Bemühen geht, Deiner Tochter bei der Lösung Ihrer dann eigenen Probleme zu helfen würde ich mal von Ihrem Entgegenkommen, der Bereitschaft sich um Abschlüsse und Ausbildung eigenständig zu bemühen, abhängig machen!

    @ HARTZ1000


    unter dem Deckmantel der EU und einer sogenannten Globalisierung kann man doch super argumentieren. Was daraus resultierend alles zum Wohle des Deutschen Volkes abzuleiten ist sieht man ja an Afgahnistan!


    ...und wenn man in Deutschland nichts bewegen kann, muss man sich andere Felder des Erfolges suchen, das ist ja an der gegenwärtigen Kanzlerinenpolitik gut zu erkennen. Die tingelt im Ausland rum und macht einen auf Umweltschutz und was interessiert sie der hiesige Mitbürger!


    Uns geht's doch allen viel zu gut, wir jammern ja nur, kannste doch hier bei meinen TOP Kritikern dauernd lesen!


    Ich finde Deine Aussage völlig richtig, aber mit sowas musste hier in unserem Land doch schon höllisch aufpassen, ruckzuck biste ein Nazi, weil viel zu National denkend.


    Aber bald darfste den Nationalstolz wieder offen zeigen, bei der Fussball-WM da macht es nix sich nicht Europäisch zu präsentieren, da gilt es dann wieder "Deutschland muss Weltmeister"werden!


    ...und nebenbei drückt man den kleinen leuten wieder ein paar rein, da werden dann schnell ein paar unliebsame Beschlüsse durchgeschleust, weil's fast keiner merkt!