Sorry lieber "For" über das wochenende war ich nicht ON - also beim nächsten Mal dran denken nicht immer so kurzfristig die Fragen zur Beantwortung hier platzieren!
das gespräch bei der ARGE wird darauf rauslaufen, überprüfen zu lassen in wieweit Sie nicht einmal mehr 3 Stunden täglich arbeiten gehen könnten. Somit kann man Sie dqan aus der Statistik herausnehmen.
Sofern Sie Sorge haben das eine Arbeitsvermittlung dazu dienen könnte den "Berufsschutz" auzuheben folgendes, sprechen sie doch einfach genau diesen Punkt im Gespräch mit dem Vermittler an. Ich habe die Erfahrung gemacht das die meist davon keine Ahnung haben und selbst die Vorgesetzten sind dabei überfragt. Folglich sollten sie darauf bestehen das die ARGE diesen Sachverhalt zunächst abklärt.
Da Sie kein ALG bekommen, wird man Ihnen vermutlich auch keine Eingliederugnsvereinbarung vorgelegt haben und somit besteht Ihrerseits ja auch keine Verpflichtung der Aufforderung der ARGE unbedingt Folge zu leisten - auch das würde ich so erklären und darum bitten, sofern dies anders gesehen wird Ihnen die rechtliche Grundlage auf der dies basiert, auszuhändigen oder zu benennen. Notfalls da Gespräch zur Niederschrift aufsetzen lassen !
Ich hoffe das Ihnen die Ratschläge weiterhelfen!
