Beiträge von Horst GRUNERT

    @ ANNE 2701


    ...ganz ehrlich, Du schreibst da was von versorgen müssen, das trifft auf Dich und Dein Kind sicherlich zu, aber zum Thema Freund sage ich nur soviel: wieso müssen??? Wenn Du das tust und Dir die Kohle deshalb knapp wird, dann biste das gelinde gesagt selber schuld!


    und zu dem Punkt bin schon so weit vollzeit areiten zu gehen.
    - andere wären froh würden sie ein solches Angebot bekommen!


    Nee, meine Gute, ich möchte auch gerne Ferrari fahren, nen Handy unendlich nutzen können und mir ein etwas luxeriöses Leben gönnen, aber wenn ich das möchte und erkläre das deshalb die ALG II Leistungen zu niedrig sind, sind es doch auch Leute wie Du die den Spruch raushauen: dann geh doch arbeiten!


    Und wenn einem ALG II Bezieher die Waschmaschiene kaputt geht fragt auch keine Sau danach ob er für den Rest des Monats noch was zu beissen hat wenn er aus energietechnischen Gründen zu einem Neugerät tendiert, a) wegen der Regelung um die Ansparung aus dem Regelsatz und b) weil es ne gebrauchte auch tut ! Ich habe auch knapp 700€ monatlich aber leider kann ich mir davon kein Auto leisten, soviel zum Einsparungspotential in eurer Beziehung!


    gruss

    Hallo Midnightscream!


    Zunächst einmal, schön das bei Dir die einsicht da ist vieles selbst verschuldet zu haben, ich denke diesbezüglich hat es in der heutigen Zeit grade unsere Jugend sehr schwer mal nicht den gesellschaftlichen Spielregeln konform zu leben.


    Die (St)/(R)eife eines Menschen beginnt nicht automatisch mit dem Schulabaschluss oder dem 18. bzw. 21. Lebensjahres - der eine übernimmt die Spielregeln der Gesellschaft schnell, ein anderer wiedersetzt sich gelegentlich und wiedere ein Anderer übernimmt bzw. akzeptiert daraus nix. Welche der Weltanschauungen letztlich richitg sind sollte sowieso jeder für sich und mit sich selbst ausmachen. Nur weil die Masse sagt was richtig ist bedeutet dies nicht das die Masse im Recht ist, es bedeutet lediglich das die Mehrheit dies als Rechtens einstuft (Mehrheitsprinzip der Demokratie).


    Zu Deiner Aussage ob es die ARGE verantworten kann das Du obdachlos wirst, mal folgendes: In erster Linie hast Du das durch Dein Verhalten zu verantworten - so wie mancher hier auch seine Arbeitslosigkeit zu verantworten hat. Ich z.B. wehre mich wehement gegen die 400€ Jobs, so gesehen habe ich zu verantworten das ich immernoch "arbeitslos" bin, aber ich vertrete diesbezüglich eine klare Linie, die man auch schon zu sanktionieren versucht hat! Letztlich musste ich mir dann vom damaligen Leiter der ARGE vor Ort sagen lassen das meine Einstellung eine Zumutung für die hiesige Arbeitgeberschaft wäre! Nun nur weil es Viele als richtig betrachten wenigstens für 400€ arbeiten zu gehen, muss das nicht richtig sein, aber man kann als ARGE dann natürlich versuchen diese Mehrheiten zu seinen Gunsten argumentativ
    auf die Verweigerer auszulegen und zu sanktionieren.


    In Deinem Fall würde ich in Widerspruch gehen, ein Richter bewertet Deine Psychische Belastung eventuell als Krankheit und aufgrund Einer Krankheit ist dann wie bei einem Alkoholiker auch, sicherlich zu prüfen in wie weit da die Eigenverantwortlichkeit gegeben war und deshalb ein Sanktionsgrund berechtigt besteht bzw. bestand.


    Du solltetst dies jetzt nicht als Hilfe dazu sehen, wieder in den alten Rythmus zu verfallen, denn dann wird Deine Argumentation sicherlich auch hier unglaubwürdig. Ich schreibe das auch ganz bewusst weil ich bei vielen jungen Leuten genau dieses Verhalten dann in der Folge der Hilfe wieder erlebe.


    Eine Chance nach der Chance und das Prinzip dann erlaube ich mir das doch gleich nochmal sollte absolut nicht gefördert werden.


    Du siehst es ist auch für Menschen die jemanden aus einer solchen Situation helfen wollen nicht sehr leicht, denn das ist oft mit Enttäuschungen verbunden.


    Andereseits denke ich das wir unseren jugendlichen und jungen Menschen auch zugestehen müssen Fehler machen zu dürfen, der eine lernt aus dem was ihm vorgetragen wird der andere aus der Praxis. Und Letzteres müssen auch Bürokraten die ja meist aus einem angepassten, gut situierten Umfeld stammen, auch mal begreifen lernen!


    Offenheit sollte da ein plus zu Deinen Gunsten werden, notfalls-wenn der Sachbearbeiter Dir kein offenes Ohr schenkt, muss man sich auch mal an den Vorgesetzen wenden!



    Viel Erfolg!

    Leute, Leute !


    Wieso glaubt jeder gleich immer das man gegen soetwas nichst machen kann???


    Versuch macht bekanntlich klug und letztlich stellen sich die gegenwärtigen Regierungspolitiker hin und sprechen sogar von einem "nicht fertigen" sondern "lernendem" Reformgesetzt.


    Was heisst das denn im Klartext ???


    Es bedeutet doch das sich die Politik und die Verantwortlichen für diese Reformen auf das Prinzip "Learning by Doing" versteift haben!


    Wenn dem aber so ist, bedeutet dies doch wohl auch das man aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen bereit ist. - Ja, in erster Linie wird sicherlich daran gearbeitet wie die Kostenseite zu Gunsten der Kommunen beeinflusst werden kann, aber durch Gerichtsurteile wird hier und da auch was zu Gunsten der Betroffenen zu erwirken sein!


    Speziell im Fall von Poldy66 sehe ich eine Vielzahl an Argumenten die einen Widerspruch, sowie eine mögliche Klage vor dem Sozialgericht rechtfertigen könnten.


    Z.B. bin ich ziemlich sicher das man Poldy66 nicht über die Möglichkeit einer Eingliederungsbeihilfe informiert hat. Dieser hat sich aber bei der Antragstellung als Hilfebedürftig geoutet und in sofern obliegt es dann dem jeweiligen Sachbearbeiter ausführlich, umfassend, richtig und vollständig aufzuklären, dies kann aber nicht der Fall gewesen sein weil es sich ja um ein lernendes, sich ergänzendes Gesetz handelt.


    Der Anspruch der ARGE auf Rückerstattung zu unrecht bezogener Leistungen ist nicht bestreitbar, aber ebenso wenig ist der ARGE der Umstand der Bedürftigkeit bekannt gewesen, hier hätte sie den ehemaligen Leistungsbezieher zumindest über die Möglichkeiten informieren müssen, da aufgrund der Kenntnisse über die Volkswirtschaftliche Situation einem jeden (selbst dem dümmsten) Mitarbeiter klar dsein muss, das Vorschusszahlungen seitens von Arbeitgebern nur in den aller seltesten Fällen geleistet werden und das aufgrund der eigenen Kostenübernahme des Umzuges sowieso die Mittel recht knapp sein müssen. Vater Staat begibt sich hier in die Vogel Strauss Mentalität - Kopf in den Sand und dann von nichts was wissen wollen. So geht es aber nicht! Aus meiner Sicht wird hier sicherlich auch aufgrund von Vorgaben, sei es nun die BA in Nürnberg oder seitens der zuständigen Kommune, vorsätzlich die Hilfeleistung zerstückelt. Lässt man diese Praxis durchgehen wird in Zukunft fast jeder Bürger darum kämpfen müssen überhaupt erst einmal vollständig und richtig informiert zu werden.


    Ich kann nur dazu raten in Widerspruch zu gehen und notfalls mit Rechtsanwalt genau auf diese Versäumnisse hinzuweisen, wobei dann als Zweites die Problematik enststehen wird das Rückwirkend ein solcher Antrag eigentlich nicht möglich ist, es sei denn ein gericht entscheidet entsprechend!


    Gruss

    Hallo ich bins!


    Zunächst einmal folgendes: Du stellst einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II komme da was wolle und lass Dich nicht abwimmeln!


    Wenn das was man Dir mündlich gegenüber geäußert hat richtig ist, kann dies ja in einem ablehnenden Bescheid als Begründung aufgeführt werden.


    Steht das allerdings dann nicht dort drin, muss man sich fragen ob Aussagen auf der ARGE dann grundsätzlich noch vertraut werden sollte!


    Darüber hinaus steht Dir auch bei eienr Ablehnung das Recht zu dagegen in Widerspruch zu gehen und auch in der Folge eine Klage beim Sozialgericht einzureichen!


    Ich will niemandem unterstellen das er vorsätzlich handelt bei dem was den Bürgern oft vermittelt wird, viele wissen es schon deshalb nicht besser weil es bewusst verschwiegen oder nicht geschult wird!


    Und vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand und dessen Wege sind oft unergründlich!


    Gruss

    Natürlich hast du Anspruch auf Sozialleistungen.


    ....und was wenn ich bins kein EU Bürger ist ???


    Sie schreibt zwar das der Mann mit Kindesentführung ins Heimatland droht, was aber nicht gleich bedeutet das ich binsauch die Deutsche oder eine EU - Staatsbürgerschaft besitzt, hier arbeitet oder gearbeitet hat und/oder wohl möglich nur eine Duldung oder Asyl bekommen hat!


    Soviel mal wieder zu dieser überschwenglichen Aussage!


    Gruss

    Werter Herr Vomamu!


    1. über PN kann man jedem hier eine persönliche Nachricht zukommen lassen, dann erhält man sogar automatisch die hinterlegte e-Mail-Adresse desjenigen der einen anschreibt ( soviel auch mal zur Anonymität, die Klaus und ich ja schon einige Male in diesem Forum zur Diskussion gestellt haben, und auf die man dann immer so schlaue Antworten erhält - oder was glaubt Ihr alle hier wie man an so private Daten von Leuten wie dem Spinner aus Bergheim gelangen kann, der hier jeden nur beleidigt hat?!)


    Um das zu vereinfachen habe ich Dir aber auf diesem Weg mal ein Hallo geschickt - für eine entsprechende Rückantworts-Möglichkeit.


    2. Ich denke das Du bzw. Deine Schwester sich umgehend einen Anwalt nehmen muss, aber wenn sie schon einen Vormundt hat, sollte dieser das eigentlich auch wissen.
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, heisst im Klartext: Unberechtigt bezogene Leistungen sind das eine Thema und das andere der möglicher Weise unterstellte Vorsatz.
    Alkoholismus ist eine Krankheit und der Umstand der krankheit kann natürlich dazu führen das gewisse Abläufe nicht mehr realisiert werden könnten und dies wäre sicher ein guter Grund den möglicher Weise unterstellten "Vorsatz" zu entkräften. Aber ohne Anwalt würde ich in so einer Angelegenheit nicht aggieren, denn 30.000€ sind grade für die ARGE kein Pappenstil und letztlich kann es auch sein das Angehörige in die Pflicht genommen werden!



    Eine Einigung ohne Gerichtsverfahren ist daher auch grade aus Sicht der ARGE sehr interessant, als Angehöriger würde ich sowas dann allerdings anders bewerten. Um nicht in den Sog der von der Schwester verursachten Problematiken gezogen zu werden würde ich mich mit einem Anwalt und dem Vormundt zu einem Gespräch treffen und die Sachlage eroieren.


    Gruss

    @ Kitty 121 - Sehr gut bemerkt meine Beste - und mit dem Hinweis auf die Banane wärst Du besser im Zoo vor den Käfig mit den Affen getreten die hätten an Deinem Schwachsinn dann vielleicht etwas mehr Freude wie der verbitterte, alte Mann :-)


    Wenn man schon nichts als Lösungsbeitrag zu einer gewissen Problematik beitragen kann, kann man ja wenigsten noch seine Dummheit zur Schau stellen. Sorry aber erklär doch mal den hier postenden Menschen, was Dich an meiner Antwort wieder gestört hat.


    Auf solchen besser gestellten Leistungsbeziehern wie Du hier einen abgibst, hacke ich selbstverständlich gerne rum. Schon der Schwachsinn von Dir das man sich einen Urlaub erlauben kann, hat mir gezeigt wie naiv jemand sein kann.


    Wenn Du glaubst das Du etwas besseres bist nur weil Du noch nen Job nebenher machst und zum Bezug der ALG II Leistungen selbst sehr viel beiträgst, dann schau mal mit der entsprechenden Musse in den Spiegel und frag Dich was aus Dir geworden ist?


    Ich kann Dir die Antwort aber auch gleich mitliefern: Du bist genau so ein armes Würstchen wie die schätzungsweise anderen 83 Millionen Bundesbürger die allesammt auch nur nach Anerkennung lechtzen. Jeder auf seine Weise, und soll ich Dir noch was verraten, auch Du wirst mal sterben und Dich irgendwann am Ende Deiner Zeit vielleicht fragen ob es das war was Du da aus Deinem Leben gemacht hast.


    Das macht der Millionär genau so wie der ärmste Schlucker, da bin ich mir sicher - und bei mir stehen da sehr viele positive Argumente, weil ich nicht den Mitläufer und Arschkriecher mieme. Dich einzustaufen kann ich mir sogar sparen, denn Du trägst es hier offen zur Schau.


    Wieviel Euro bist Du denn Deiner Einschätzung nach mehr wert wie ich ??? Doch nur die Differnz durch Deinen Zuverdienst oder glaubst Du das es irgendwenn interessiert was und wie Du Dich noch angagierst ? Ein paar vielleicht aber im Kapitalismus zählt vielzuviel die Kohle die man hat, nicht was man damit macht oder was man damit hätte machen können und schon gar nicht was man ohne Kohle machen kann!


    Pack Dich mal am Kopf, - wenn Du den überhaupt findest!


    Erklär mir mal warum Du einen Chef brauchst um Stolz zu sein ???


    Brauchst Du jemanden der für Dich denkt ??? Und der Dir dann sagt wie Klasse Du bist wenn Du ihm in den Arsch kriechst??


    So interpretiere ich Deine blöden Kommentare und wieder einmal hast Du bewiesen das es Dir nur darum geht die Schlagzahl Deiner Beiträge zu erhöhen!


    Ich bin schon auf das nächste dumme Gegackere von Dir gespannt, mit nem Suppenhuhn im Topf würden ein paar Hungernde vermutlich auch mal satt!

    @ WESERBERGLAND


    Die Angepisstheit ist ja grade bei ALG II Bezug scheinbar normal oder liegt es an den klimatischen Bedingungen die gegenwärtig herrschen?


    Ich habe lediglich darauf verwiesen das es im Grunde nix "Neues" ist, der so positiv von Dir dargestellte Link!


    Das Problem ist doch wohl eher jenes, nämlich was man aus den Beiträgen (Themen und Antworten) dann heraus liest.


    Niemand hat geschrieben das es schlecht war den Link hier wieder einmal zu präsentieren. Für mich gehört dieser wichtige Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen, sei es Bafög, ALG II oder Rente und vieles mehr sowieso auf die Startseite.


    Es schadet nämlich nicht wenn etliche Leute sich schon mal warm gelesen haben, bevor sie dann hier Ihre Problematiken schildern, das gilt im Übrigen auch für so einige aktive Antwortgeber.



    Welche Schlüsse Du daraus ziehst, meine Antwort auf Deine Info als Negativ-Beitrag zu werten, ist Dir überlassen. Wenn man in einem Forum nicht mal mehr darauf hinweisen darf das bestimmte Dinge bereits länger und auch mehrfach bekannt sind, ohne das sich dann gleich jemand total auf den Schlips getreten fühlt - nur weil das vielleicht grade seiner gegenwärtigen Lebenssituation entspricht, müsste man sich doch eigentlich genau so pikieren, oder?


    Ich stelle fest das die ALG II Bezieher langsam aber sicher in ein sehr negatives Denken verfallen, niemand darf dem andernen mehr etwas kritisch rüber bringen ohne das dieser sich gleich gekränkt fühlt. Der Egoismus den jeder Deutsche pflegt ist wohl unser größtes Hindernis in diesem Volk, deswegen wandern auch so viele Deutsche aus.


    Und wieder einmal zeigt sich: 2 Deutsche = 3 Meinungen!


    Gruss

    Blupps!


    Warum es so eine Regel nun gibt weiß ich auch nicht es ist eben so.


    Antwort - nicht erbeten!


    Ich kenne keinen Fall wo der SB angerufen hat und dich innerhalb von zwei Stunden sehen will.


    Antwort - weil man etwas nicht weis, gibt's das dann auch nicht!


    Wenn du also ein normales Verhältniss zu deinem SB hast sollte es gearde auch in der Weihnachtszeit keine Probleme geben solange du deine Post erhälst und erreichbar bist


    Antwort - was ist das für eine Logik ???


    Bei Horst kann es gut sein das die SB so reagieren wie er es in seinen ausführlichen Beiträgen beschreibt aber das ist bei seinem Auftreten auch kein Wunder.


    Antwort - ...und deshalb sind meine Antworten nicht von dieser Welt, oder???



    @ Kitty 121 um es mit einem bekannten Deutschen Komiker zu sagen: "...manchmal besser einfach mal die Fresse halten!"



    Du hast eine Menge Probleme mit Dir selbst, kehr vor Deiner eigenen Haustür !


    Erklärst hier groß und breit das Du keine Ahnung hast (was für mich schon länger kein Geheimnis ist) und bist dann wenn man dazu sogar die ausführliche Lösung präsentiert nicht bereit diese anzunehmen.


    Aber andere Mitmenschen willst Du kritisieren die andere Dinge nicht bereit sind anzunehmen, mit welchem Recht ???


    Was würde passieren wenn Cris 1806 aufgrund Deiner Antwort sanktioniert würde ???


    Genau !!! Dann steht Cris 1806 mit dem Problem alleine da, so ist es weil Du ja nur "kann sein" und "dies und das" an Unverbindlichkeiten zum Besten geben kannst!


    Ich bin schon wieder auf Deine Antwort gespannt, echt !



    Gruss

    Dieser Link ist hier im Forum zwar schon lange ien alter Hut, aber so ist das eben mit Informationen, was für den einen "Neu" zu sein scheint ist länger betroffenen schon hinlänglich bekannt.


    Gruss und viel Spass mit den vielen neuen Info's den Leuten die sich ein wenig selbst bemühen!

    Hallo Wildkatze 76!


    Als ALG II Bezieher kommt für Dich die Härtefall-Regelung zum Tragen - heisst 100% Kostenübernahme für Standardversorgung sowie Zaharztleistungen.


    Gold, Implantate, ect sind aber hier nur geringfügig oder gar nicht enthalten.


    Meist sind das Zahntechnische Arbeiten die Klammern oder eine Versorgung mit Standardmaterialien beinhalten, so kommt z. B. eine keramische Verblendung der Molaren bei einer Brücke in keinem Fall bei der Kasse durch, auch Gold wird dann nur mit einem Betrag von ein paar Euro übernommen (Vorsicht: hier wirds richtig teuer denn Gold wird nach dem Wachsgewicht ermittelt und dann je nach Wertigkeit mit einem Umrechnungsfaktor zunächst in Gramm ermittelt. Einige Zahnärzte und Zahntechniker erhälten hohrende Rabatte geben diese aber aus Lagerkostenhaltungsgründen nicht weiter!
    Ganz gefährlich auch Praxislabors weil diese etwa 10 % günstiger arbeiten müssen und öfter gefuscht wird! - weil Éigentümer der Zahnarzt ist und die sind auch nicht besser wie der Rest der Welt).


    Einige Zahnarzte sind zudem nicht bereit zu dem Faktor Ihre Dienstleistung zu erbringen der bei der Härtefallregelung angesetzt wird.


    Ich rate Dir ein Gespräch mit dem Zahntechniker zu suchen der die Arbeit fertigen soll, das führt manchmal zu Konflikten zwischen Techniker und Zahnarzt aber beide Aussagen verhelfen Dir dazu sich ein Bild von den Möglichkeite und dem was Dir angeboten wird zu machen. Es gibt auch Patienten-Finanzierungskonzepte in diversen Zahnarztpraxen, das heisst der Doc schliesst gegen eine gebühr aus das er auf der Nichtleistung eines Patienten sitzen bleibt. Da bieten Dir dann diese Praxen zunächst ein Zahlungskonzept an - meist sinzfrei für eine bestimmte Zeit - udn kannst Du diese nicht erbringen, haste dananch mit nem Inkasso Unternehmen zu tun.


    Auch kann Dir die Krankenkasse aufgrund des Kostenvoranschlages genau sagen ob und wieviel eventuell doch von Dir an Zahlungen zu erbringen ist.


    Du musst das so sehen, Du kannst mit dem Fahrrad zur Arbeit gelangen oder aber mit nem Roller, einem VW oder nem Mercedes. Die Version Fahrrad kostet Dich nichts - alles andere schon!


    gruss

    Hallo Kitty 121!


    Wer greift denn hier wen an ???


    Fehler gibste nicht zu, unterstellts mir ich würde alles so drehen und wüsste alles!


    Warum sollte ich von Dir in dieser Weise etwas annehmen ?


    Und ehrlich gesagt, erheblich reicher wie der "armseelige" bist Du doch auch nicht !


    Und zu dem Satz mit dem Blinden Huhn - die Schuhe von Dir passen mir nicht!


    Du greifts überhaupt nicht an, richtig - wie gesagt, auch für Dich gilt, sich mit bestimmten Zeitgenossen auszutauschen bringt mir recht wenig.


    Schreib weiter Deine Kurzkommentare und ich meine Bücher, für wen was hilfreich ist entscheiden die, die hier um Hilfe nachfragen.


    Ja, und ich kämpfe schon etwas länger gegen die HARTZ IV Regelungen wie Du, und nicht nur in diesem Forum - und wenn das dazu führt das man bei bestimmten Zeitgenossen aneckt, auch gut - Ich denke, auch Du wirst nicht viel mehr Freunde haben wie ich, und ich meine Freunde und nicht das Gesocks das einem solange nachläuft wie es für sie von Vorteil ist!


    Aber damit genug, mach Du Dein Ding und ich mach meines, und wenn wir aufeinander prallen dann berücksichtige einfach das es schon mal passiern kann das man sich ne blutige Nase holt dann passt das schon!


    Viel Spass bei Deinen weiteren Versuchen !


    ...und übrigends wenn Du was von Schrader hörst, schönen Gruss von mir ich habe seine Karte aus dem Thai-Urlaub erhalten, all das hat aber auch gar nichts an meiner Meinung zu den Geschehnissen nach dem 01.10.2009 geändert.



    Gruss

    Hallo Chris 1806 !


    Warum es diese Regelung gibt kann ich Dir erklären, weil es Leistungsbeziehende Arbeitslosengeld I Mitbürger gab die mal eben für 3 Monate nach Florida zu nem Freund geflogen sind dort die Elektrik auf dem Hausboot in Schuss gebracht haben und für die Arbeitsvermittler nicht zur Verfügung standen. Wenn Post im Briefkasten war dackelte ein anderes Familienmitglied, sprich Verwandter zum Amt und erklärte die Nichtabkömmlichkeit wegen Grippe ect. - kurzer Hand setzte sich dann der Betroffen in den Flieger und tauchte mit wenigen Tagen Verzögerung beim Nichtsahnendem Sachbearbeiter auf. Derer gab es viele Fälle und deshalb hat man unter HARTZ IV dafür sorge getragen das die unmittelbare Erreichbarkeit gegeben sein muss, aber eben so die Notwendigkeit noch am selbigen Tag notfalls beim Sachbearbeiter auftauchen zu müssen. Auch unter ALG II gibt's noch genügend Idioten die "schwarz" arbeiten gehen, so sitzt ein Zahntechniker gelegentlich auch schon mal in einem befreundetem Labor und fertigt dort nen "Schlappen-sprich ne Prothese" meist für Oma oder Opa, sowas bringt schon ein paar Scheine und selbst mit wurde sowas schon unterstellt!


    Wenn also Dein Fallmanager Dich heute Vormittag anruft, musst Du theoretisch in kürzester Zeit bei ihm auftauchen, eventuell sogar 2 Stunden später.


    In einigen Eingliederungsvereinbarungen hat man daher versucht diese zeitliche Zuordnung in sofern abzusichern indem man untersagt den Einzugsbereich der jeweiligen ARGE zu verlassen, deshalb in der Vergangheit meine Vergleiche mit der Getthorisierung im 3. Reich in Bezug zu den Juden. Inzwischen gehen selbst so konservative ARGE'n wie die hiesige des Kreises Heinsberg auf eine etwas glücklicher Formulierung über.


    Oder um es mit den Worten unseres Arbeitsministers Jung zu sagen, seit 2005 handelt es sich bei den HARTZ IV Reformen um ein lernendes System nicht um ein Fertiges.


    Kommst Du als Leistungsbezieher dieser Verpflichtung nicht nach, entfältt unverzüglich Dein Anspruch auf Leistungen, man unterstellt Dir dann im weiteren Missbrauch.


    Damit aber gewisse Freihalten erhalten bleiben (Familienfeste ect). kam man darauf das man die übliche Urlaubsregelung auch fürALG II Bezieher als Massstab für etwas mehr Freiraum heranziehen könne. Allen ALG II Beziehern steht daher die Möglichkeit zu 21 Tage zwecks Urlaub oder ähnlichem bei seinem Fallmanager/sprich Sachbearbeiter anzumelden.


    Daher die Aussage des Sachbearbeiters, das danach Dein Leistungsanspruch wegfällt denn dann sind seine und Deine Möglichkeiten ausgereizt.
    Würdest Du nämlich danach bei einer Überprüfung als Schwarzarbeiter auffällig und in diesem Zusammenhang bekannt das Du über den 21. Tag hinaus abwesend warst hätte Dein Sachbearbeiter ein dickes Problem!


    Mein Vorschlag mit dem dein Sachbearbeiter dann sich leben kann, 21 Tage Urlaub 2009 und 21 Tage 2010 !!!


    Ich denke das ist ihm einfach bei deiner Anfrage in dem Moment nicht in den Sinn gekommen!


    Gruss



    Ps.: Sofern ich richtig liege hast Du ja auch noch ALG I, da ist die Ortsgebundenheit etwas grosszügiger zu sehen, Du darfst den Einzugsbereich der ARGE in dieser Zeit eigentlich grundsätzlich verlassen musst aber die Erreichbarkeit sicher stellen und das kurzfristige Erscheinen (1 Tag).

    Hallo Vomamu!


    **** gelösch, da kein angemessener Ton ****


    2 x und dann jedes mal genau 15.000 € (da hilft auch kein schlechtes Deutsch - "....auf ihr zu" das heisst. "...auf Sie zu"


    Und die Begründung ist schon eine Frechheit und wie "uniamni" schon bemerkte "wieder der Türke!


    Das ist Verunglimpfung ausländisch abstämmiger Mitbürger!


    Wie oft noch wollen Typen wie Du, einen Keil zwischen die Betroffenen der Unterschicht treiben???


    Arbeitslose gegen HARTZ IV Bezieher und HARTZ IV Bezieher gegen Ausländische Mitbürger ???


    Ich habe das jetzt schon einige Male erlebt das Typen vom Amt und Rechte Genossen sich auf diese Weise in diversen Foren einbringen, deswegen bin ich gegen die Anonymität - ne Sauerei ist das!


    ....und für den Fall das ich falsch liege hier mein Vorschlag für die Gerichte: 30.000 € durch zustehende Regelleistungen, gleich Anzahl der Monate für die Deine Schwester in den Bau gehen sollte!

    Hallo Sirius!


    Wie sieht es eigentlich aus wenn Dein Chef Dir einen entsprechenden Präsentkorb statt eine Weihnachtsgeldzahlung übergibt?


    Wie er eine solche Leistung erbingt obliegt ja im Grunde ihm. Gut nicht jeden Chef interessiert es wie sein Mitarbeiter über die Runden kommt aber, aber wer nicht fragt bekommt auch keine Antwort, richtig ?!


    Ich kenne z.B. einen Betrieb der macht eine Weihnachtsfeier mit Tombola - naja, wenn ich dann mit bekomme das der ein oder andere Mitarbeiter auch noch genau den preis gewonnen hat auf den er spikuliert hat, kann es natürlich Zufall sein oder aber auch nicht !?



    Der eine hatte ne Wii, der andere ein Wochenende Paris und noch einer nen Motorroller - irgendwie doch schlau oder???


    Gruss

    Hallo Brusillo 71


    Den Studenten, Hausfrauen und Rentnern und den giereigen Arbeitgebern haben wir die 400€ Job Misere zu verdanken!


    Anfangs war das ja vielleicht alles im Sinne des Erfinders, aber damals hat niemand daran gedacht das diese "Scheisse" jede Menge Vollzeitstellen kaputt macht. Heute haben viele mit den Folgen zu leben, kaum einer bekommt ein Arbeitsverhältnis das über den 400€ Jobs liegt - woran mag das liegen???


    Und wenn ich Dir und Deinem Freund da einen Tip geben darf den ich jedem nur geben kann, die Freigrenze ausschöpfen und mehr an die Mitmenschen denken die auch gerne noch 100€ Freibetrag dazu möchten und sich nicht auf die 400€ Job Regelungen einlassen und den Staat entlasten, weil dieser es fordert.


    Hört sich assozial an, aber wer hat mit der "Scheisse" angefangen?


    Wir müssen in Deutschland eines erreichen, nämlich das wieder Arbeitsplätze entstehen von denen man Leben kann ohne auf den Staat angewiesen zu sein und das geht nur wenn der Staat begreift das er sich aus Prozessen mit so schwachsinnigen Vorgaben wie 400€ Jobs oder aber auch der Subvention von maroden Werken und seien diese nur durch Handeln der Firmenleitung dahin gelangt, raus zu halten hat.


    Der Rüttgers kann sie ja wohl nicht alle haben, dem Reilly von GM wieder Zusagen zu machen, nur um hier Arbeitsplätze zu sichern. Wir hätten viel mehr zu tun wenn GM mit seinem Mist hängen gelassen würde und der Deutsche Staat die Subventionskohle in Deutsche Unternehmen steckt die Mitarbeiter anständig bezahlen. Mit Milliarden für die umweltfreundlichen Techniken - Entwicklung von E-Motoren und einem entsprechenden Versorgungsnetz hätten einige der dort dann arbeitslos werdenden Mitarbeiter wenigstens wieder eine Zukunftsperspektive.


    Wenn Du Dich beklagst das dein Freund bei soviel Arbeit grade mal 110€ mehr hat (es sind 160€ bei einem 400€ Job) dann macht ihr etwas falsch, nämlich das Ihr für eine Arbeitsleistung von nahezu 300 € lediglich 60€ Entlohnung akzeptiert.


    Indirekt nutzt der Staat somit 240€ von diesem Verdienst die Sozialkassen halbwegs am Laufen zu halten, aber schaut euch dann mal den Leistungsanspruch daraus an? Rente z.B. ???


    Ich kann mich nur wundern, wie unkritisch und dumm unsere Studenten sind, auch was die Regelungen um die Studiengebühren betrifft.


    Warum verfährt man nicht nach folgendem Prinzip, jeder Student zahlt nach dem Studium pro studiertes Semester 750€ an den Staat der dieses Geld wieder der Uni zukommen lässt?


    Mit zwei positiven Aspekten:


    1. die einstellenden Unternehmen wissen welche Belastungen ein somit besser qualifizierter Mitarbeiter zumindest in den nächsten Jahren aufzubringen hat, und dies wird sich in den Gehaltsverhandlungen niederschlagen müssen und
    2. jeder Studierende wird bemüht sein so schnell wie eben möglich sein Studium zu absolvieren es sei den er will es sich leisten einige Semester länger zu studieren, was aber auch bedeutet das er eine höhere Rückzahlung zu leisten hat, ähnlich wie beim Bafög wo man ja auch einen Teil zurückzahlen muss.


    meines Erachtens ein wesentlich freieres Studieren das man immer noch mit einer Obergrenze an Semestern begrenzen kann um einem Missbrauch vorzubeugen! Ausserdem würde die Verpflichtung zur Rückzahlung - Ausgleichszahlung auch die Notwendigkeit einer Arbeitsaufnahem erforderlich machen.


    Mein Vorschlag, Dein Freund sollte die 100€ Freibetrag nutzen und 3 Mitstudierenden die restlichen Arbeistzeiten vermitteln, somit hätten 4 Studierende einen Nutzen von dem Arbeitsangebot und wenn die Verwaltung hierfür dem Arbeitgeber zuviel ist stellt er dann vielleicht doch lieber eine Vollzeitbeschäftigte Arbeitskraft ein!


    ...aber ich habe halt nur Mittlere Reife!

    Also ich habe genau die umgekehrte Erfahrung gemacht; der Kundenservice am Schalter oft ne Katastrophe und Entscheidungsmöglichkeit gleich null aber der Servicebeauftrage hat dann sogar mit einem Antwortschreiben reagiert udn sich ausdrücklich entschuldigt - war allerdings die Briefpost und nicht die Postbank und bekanntlich sind das ja zwei Paar verschiedene Schuhe!


    Gruss

    Tja Kitty 121, ich spiele aufgrund meines von Dir so nett bezeichneten Bildungsstandes (Zeigt mal wieder welchen Bildungsstand du dein eigen nennst.)eben in einer anderen Liga.


    Sorry das Dich die Länge und Ausführlichkeiten meiner Beiträge nervt, bekanntlich liegt ja wie bei Dir "in der Kürze
    die Würze" und ich mag zwar scharfes Essen, aber wenn ich hinterher kotzen muss, ist es mir das dann doch nicht wert!


    Wir beide werden hier bestimmt nicht "grün" miteinander, deshalb antworte ich etlichen Leuten dann auch lieber nur noch per PN - was für Dich ja ein riesen Vorteil sein dürfte, musst Du doch so nicht unnötig über meine kritischen Beiträge in Rage geraten!


    Darüber hinaus finde ich es schon bemerkenswert, mich als Zurechtdreher zu bezeichnen, zumal Du hier Deine fehlereingeständnisse doch auch nur hinter irgendwelchem Geplänkel zu vertuschen versuchst!


    Aber nichts für Ungut, wenns mir mal wieder zuviel wird melde ich mich, und ansonste viel Spass beim Beiträge - Punkte sammeln! Übrigends, kann man sich dafür irgendwo was eintauschen ???


    Liebe Grüsse

    Hallo BOMANNS!


    Zuerst einmal zum zwangsmässigen unterschreiben von Verträgen oder Vereinbarungen: Die ARGE Geilenkirchen hat mir dies auch des öfteren erklärt, jedesmal wurde der Verlust des Leistungsanspruches klipp und klar als Folge der Tatsache einen solchen, einseitig formulierten und verbindlichen Text zu akzeptieren, offenbart.
    Fakt ist das man Vereinbarungen treffen muss, ebenso eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben muss - dies leiten die ARGE'n in der Regel ausder gesetzlich verankerten Mitwirkungspflicht ab.


    Da Rechtsurteile einer diesbezüglichen Praxis mir nicht bekannt waren, habe ich aus der Not eine Tugend gemacht. Ich habe meine Unterschrift zur geforderten Zustimmung immer mit folgendem Zusatz versehen "absolut nicht" - also ich war mit der Vereinbarung "absolut nicht einverstanden" hatte aber der ARGE den Wind hinsichtlich Sanktion aus den Segeln genommen, ich hatte ja wie gefordert unterschrieben und es bestand kein grund zur Sanktion. Ausserdem habe ich dann meine version vom Begriff "Vereinbarung" vorgetragen und zwar gänzlich und ausführlich, teilweise bis von den betrofffenen Sachbearbeitern der Hinweis kam das sie keine Zeit mehr für mich aufwenden wollten! (darauf folgte dann immer noch die Bemerkung das so eine Aussage im Grunde schon den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung erfüllen könnte!


    Man muss solchen Leuten halt auf den Keks gehen!


    In Deinem Fall würde ich als nächstes umgehend Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen, leider wird von einigen Sozialgerichten aber erst ein ablehnender Widerspruchsbescheid gefordert um eine Klage als rechtlich zulässig anzuerkennen! Damit spielen die Sozialgerichte indirekt natürlich solchen Rechtsverdrehern in die Hände, soviel mal zu unserem Sozialstaat denn erst nach frühestens 6 Monaten wäre eine Untätigkeitsklage zulässig - dies ist sogar eine Auskunft einer in Aachen ansässigen Richterin beim Sozialgericht.


    Also bleibt jetzt eigentlich nur eines zu tun: Widerspruch bei der ARGE gegen die Massnahme sowie die ART und Weise der gesetzlichen Umsetzung des Begriffes "Vereinbarung", danach Widerspruch gegen den Widerspruchsbescheid der Rechtsabteilung der ARGE und dann Klageeinreichung (hier empfehle ich mit dem Hinweis auf die eh lange Verfahrensvorlaufzeit das Verfahren trotzdem schon mal zu inizieren)


    Die Begründung sollte in jedem Fall mittels Rechtsanwalt aufgesetzt werden, denn im Sozialgesetz und den Reformbestimmungen steht eindeutig was die Zielsetzung der HARTZ IV Regelungen sein sollte: nämlich einen Leistungsbezieher gänzlich und dauerhaft aus dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II raus zu bekommen und zwar in ein Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.


    Wenn ich höre das danach Zeitarbeitsverträge geschlossen werden, was ja wohl bei ZAQ anzunehmen ist
    ist dies auch dem Gesetz nach nicht korrekt.


    In diesem Zusammenhang mit ZAQ darf ich mal meine Erfahrungen mit dieser Praktik mitteilen.


    Bei einer meiner Demo's vor der hiesigen ARGE viel mir auf das plötzlich mehrer Leute auftauchten und nach dem Sitzungssaal in unserem Rathaus fragten, eienr hielt eine Einladung der ARGE in Händen und ich erfragte um was es da gehe. Vom Arbeitsamt (ARGE) waren diese Leute geladen zu einem Vorstellungstermin mit der ZAQ. Da im Gesetz steht das ich mich in jeglicher Form um Arbeit zu bemühen habe, habe ich mich kurzentschlossen in selbigen gebeten und mich auch ganz trocken auf der Anwesenheitsliste eingetragen, leider tauchte auch die Zimtzzicke der ARGE auf und natürlich viel ihr auf das auch ich anwesend war, sie verschwand darauf hin und kurz danach kam sie mit dem Beigeordneten der Stadt Geilenkirchen zurück und dieser forderte mich auf die Räumlichkeiten zu verlassen nachdem ich ihm erklärt hatte das es sich bei mir um einem Arbeits-und Informationsbemühung handeln würde. "Ja, aber für Sie heute nicht!" war dessen Aussage.- Klarer Verstoss gegen die gesetzlichen Vorgaben alles auch seitens der ARGE zu unternehmen um mich als Arbeitslosen in Arbeit zu bringen.


    Auf dem Vorplatz des Rathauses traf ich beim verlassen dann auch noch auf den damaligen Leiter der ARGE Geilenkirchen und den Leiter des Sozialamtes, die ich einfach mal kurzer Hand über dieses vorgehen informierte. Aussage des leiters der ARGE : "Sie sollen ja auch das machen was wir ihnen sagen!"


    Nun das der Leiter des Sozialamtes beider Bundeswehr war war mir klar, sein Ruf hinlänglich gewisser Unzulänglichkeiten auf dortigem Posten ist mir des öfteren zugetragen worden, aber irgendwie haben einige Bedienstete der Stadtverwaltung immr noch nicht ausgedient.


    Soviel zu Recht und Freiheit in unserem Lande!


    Die ZAQ hat allen dort anwesenden im griunde nur Zeitarbeitsverträge in Aussicht gestellt nach dem Besuch der Massnahme und somit stellt der Staat sprich die ARGE für mich den verlängerten Arm der Arbeitgeber da, wenn es darum geht Gewerkschaftlich erkämpfte Rechte und Arbeitskonditionen der Arbeitnehmer auszuhebeln. Nirgends steht im Gesetz das dies die Zielsetzung der Reformen sein sollte, dann sollen sich die Damen und Herren der ARGE auch daran orientieren und nicht stetig mit dem Satz wedeln: Mann müsse jedes Arbeitsangebot annehmen, dem ist nämlich nicht so!


    Ich kann nur anregen sich zu wehren, und unbedingt soviele Zeugen wie eben möglich auf dem Kurs um Adressen zu bitten. Ich hatte von 3 Leuten auf dem Kurs von TERTIA die Adressen und nach deren Aussagen sah es dann für die Dozentin ziemlich lächerlich aus, zumal auch solche Dinge wie Pornographisches Bildmaterial und tagelanges Zocken von Spielen auf dem PC zur Sprache gekommen sind, denn wenn ich in ein Fettnäpfchen trete dann stampfe ich!


    Viel Erfolg!