Hallo BOMANNS!
Zuerst einmal zum zwangsmässigen unterschreiben von Verträgen oder Vereinbarungen: Die ARGE Geilenkirchen hat mir dies auch des öfteren erklärt, jedesmal wurde der Verlust des Leistungsanspruches klipp und klar als Folge der Tatsache einen solchen, einseitig formulierten und verbindlichen Text zu akzeptieren, offenbart.
Fakt ist das man Vereinbarungen treffen muss, ebenso eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben muss - dies leiten die ARGE'n in der Regel ausder gesetzlich verankerten Mitwirkungspflicht ab.
Da Rechtsurteile einer diesbezüglichen Praxis mir nicht bekannt waren, habe ich aus der Not eine Tugend gemacht. Ich habe meine Unterschrift zur geforderten Zustimmung immer mit folgendem Zusatz versehen "absolut nicht" - also ich war mit der Vereinbarung "absolut nicht einverstanden" hatte aber der ARGE den Wind hinsichtlich Sanktion aus den Segeln genommen, ich hatte ja wie gefordert unterschrieben und es bestand kein grund zur Sanktion. Ausserdem habe ich dann meine version vom Begriff "Vereinbarung" vorgetragen und zwar gänzlich und ausführlich, teilweise bis von den betrofffenen Sachbearbeitern der Hinweis kam das sie keine Zeit mehr für mich aufwenden wollten! (darauf folgte dann immer noch die Bemerkung das so eine Aussage im Grunde schon den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung erfüllen könnte!
Man muss solchen Leuten halt auf den Keks gehen!
In Deinem Fall würde ich als nächstes umgehend Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen, leider wird von einigen Sozialgerichten aber erst ein ablehnender Widerspruchsbescheid gefordert um eine Klage als rechtlich zulässig anzuerkennen! Damit spielen die Sozialgerichte indirekt natürlich solchen Rechtsverdrehern in die Hände, soviel mal zu unserem Sozialstaat denn erst nach frühestens 6 Monaten wäre eine Untätigkeitsklage zulässig - dies ist sogar eine Auskunft einer in Aachen ansässigen Richterin beim Sozialgericht.
Also bleibt jetzt eigentlich nur eines zu tun: Widerspruch bei der ARGE gegen die Massnahme sowie die ART und Weise der gesetzlichen Umsetzung des Begriffes "Vereinbarung", danach Widerspruch gegen den Widerspruchsbescheid der Rechtsabteilung der ARGE und dann Klageeinreichung (hier empfehle ich mit dem Hinweis auf die eh lange Verfahrensvorlaufzeit das Verfahren trotzdem schon mal zu inizieren)
Die Begründung sollte in jedem Fall mittels Rechtsanwalt aufgesetzt werden, denn im Sozialgesetz und den Reformbestimmungen steht eindeutig was die Zielsetzung der HARTZ IV Regelungen sein sollte: nämlich einen Leistungsbezieher gänzlich und dauerhaft aus dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II raus zu bekommen und zwar in ein Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Wenn ich höre das danach Zeitarbeitsverträge geschlossen werden, was ja wohl bei ZAQ anzunehmen ist
ist dies auch dem Gesetz nach nicht korrekt.
In diesem Zusammenhang mit ZAQ darf ich mal meine Erfahrungen mit dieser Praktik mitteilen.
Bei einer meiner Demo's vor der hiesigen ARGE viel mir auf das plötzlich mehrer Leute auftauchten und nach dem Sitzungssaal in unserem Rathaus fragten, eienr hielt eine Einladung der ARGE in Händen und ich erfragte um was es da gehe. Vom Arbeitsamt (ARGE) waren diese Leute geladen zu einem Vorstellungstermin mit der ZAQ. Da im Gesetz steht das ich mich in jeglicher Form um Arbeit zu bemühen habe, habe ich mich kurzentschlossen in selbigen gebeten und mich auch ganz trocken auf der Anwesenheitsliste eingetragen, leider tauchte auch die Zimtzzicke der ARGE auf und natürlich viel ihr auf das auch ich anwesend war, sie verschwand darauf hin und kurz danach kam sie mit dem Beigeordneten der Stadt Geilenkirchen zurück und dieser forderte mich auf die Räumlichkeiten zu verlassen nachdem ich ihm erklärt hatte das es sich bei mir um einem Arbeits-und Informationsbemühung handeln würde. "Ja, aber für Sie heute nicht!" war dessen Aussage.- Klarer Verstoss gegen die gesetzlichen Vorgaben alles auch seitens der ARGE zu unternehmen um mich als Arbeitslosen in Arbeit zu bringen.
Auf dem Vorplatz des Rathauses traf ich beim verlassen dann auch noch auf den damaligen Leiter der ARGE Geilenkirchen und den Leiter des Sozialamtes, die ich einfach mal kurzer Hand über dieses vorgehen informierte. Aussage des leiters der ARGE : "Sie sollen ja auch das machen was wir ihnen sagen!"
Nun das der Leiter des Sozialamtes beider Bundeswehr war war mir klar, sein Ruf hinlänglich gewisser Unzulänglichkeiten auf dortigem Posten ist mir des öfteren zugetragen worden, aber irgendwie haben einige Bedienstete der Stadtverwaltung immr noch nicht ausgedient.
Soviel zu Recht und Freiheit in unserem Lande!
Die ZAQ hat allen dort anwesenden im griunde nur Zeitarbeitsverträge in Aussicht gestellt nach dem Besuch der Massnahme und somit stellt der Staat sprich die ARGE für mich den verlängerten Arm der Arbeitgeber da, wenn es darum geht Gewerkschaftlich erkämpfte Rechte und Arbeitskonditionen der Arbeitnehmer auszuhebeln. Nirgends steht im Gesetz das dies die Zielsetzung der Reformen sein sollte, dann sollen sich die Damen und Herren der ARGE auch daran orientieren und nicht stetig mit dem Satz wedeln: Mann müsse jedes Arbeitsangebot annehmen, dem ist nämlich nicht so!
Ich kann nur anregen sich zu wehren, und unbedingt soviele Zeugen wie eben möglich auf dem Kurs um Adressen zu bitten. Ich hatte von 3 Leuten auf dem Kurs von TERTIA die Adressen und nach deren Aussagen sah es dann für die Dozentin ziemlich lächerlich aus, zumal auch solche Dinge wie Pornographisches Bildmaterial und tagelanges Zocken von Spielen auf dem PC zur Sprache gekommen sind, denn wenn ich in ein Fettnäpfchen trete dann stampfe ich!
Viel Erfolg!