Beiträge von Horst GRUNERT

    Echt Dumpi,


    ich mache keine Werbung - oder was ???


    Wo liegt das Problem die Bank zu nennen?


    Ist in Deutschland eigentlich nur noch Schnauze halten und nicht auffallen angesagt ???


    Für die, die sich in die Hose machen ein Tip, es gibt auch Pampers für Erwachsene!


    Gruss

    Tja hatte Schrader doch den "Lindner" als Hinterbänker bezeichnet, aber im Gespräch "unter den Linden"
    hat sich dieser Hinterbänkler und Pressesprecher der FDP doch recht gut verkauft.


    Er findet es jedenfalls nicht gut überhaupt irgendeinen Unternehmer vor dem Ruin zu retten und Recht hat er, weder Opel (GM) noch Quelle oder Holzmann alle haben sie dem Staat nur die Kohle aus der Tasche gezogen und dann war doch Sense und warum ? Weil ein Insolvenzverwalter alles unternimmt was den Gläubigern nützt und dem Gericht die Abwicklung erleichtert, da gehört der Erhalt von Arbeitsplätzen nun absolut nicht zu.


    Ich höre von den Unternehmern immer das Gejammer das die Banken sie in punkto Kredite, Darlehn ect hängen lassen und der Herr Hundt seines Zeichens AG-Präsi bläst immer am Lautetsten ins Horn.


    Warum haben die AG eigentlich noch keine eigene Hausbank konzipiert ? VW und jedes andere Autohaus hat so eine Hausbank und wenn die KfW Mittel zusagt, wäre doch so eine Hausbank immer in der Lage diese zu bedienen, das jedenfalls würde dazu führen das den Banken eine gewisse Konkurrenz erwächst und sie endlich mal um die AG bzw. Unternehmer kämpfen müssten, gegenwärtig verhindern die Banken doch jeglichen Aufschwung durch Nichtvergabe von entsprechneden Geldern!



    Und Wesseling was ist das für eine FDP Dumpfbacke ???


    Da gibt es eine 45 köpfige Millionärs-Initiative die bereit wäre mittels 2 maliger 5% Abgaben etwas zum Ausgleich des Staatsdefizites beizutragen und der regt sich darüber auf das diese dann auffordert bei den restlichen Millionären und Milliardären dafür ebenfalls eine verpflichtende Abgabe durchzusetzen!


    Also solche Typen können für mich nicht mehr alle an der Schüssel haben. Welcher Milliardär will allen Ernstes behaupten das er sein Eigentum mit eigener Hände Arbeit erworben hat ???


    Da verweist er auf die Landwirte die mit Ihren Grundstücken Millionen an Eigentum haben, aber eben nicht immer auf der Kasse udn das sie diese dann eventuell veräußern müssten! - Aber hallo Herr Wesseling, schon mal was davon gehört das wir Steuern zahlen, diese als Abgaben sogar an die EU wandern und dann dort genau dieses Klientel dort Subventionen in vielerlei Form einheimsen kann, z.B. für das Brach liegen lassen einer Agrafläche? - genau das ist dann in Ordnung - nur anders herum oje da jat man gestern Abend aber Probleme gestrickt - aber somit weis ich jetzt qwenigstens das es auch in der FDP wieder einen Vollidioten mehr gibt! Schade um die Sendezeit!


    Ich gönne es diesen Leuten aber genau so gönne ich es solchen Egoisten auch, wenn sie es verlieren und diesbezüglich war die Wirtschaftskrise noch lange nicht durchschlagend genug !


    Wer das nicht kappiert, das er mit soviel Kohle etwas anderes bewirken kann als es zu horten und zu vermehren, hat es nicht anders verdient.


    Ich kenne Leute, die haben richtig Kohle aber sind so geizig das es zum Himmel stinkt - da hoffe ich immer das sie irgendwann mit ihrem Koffer voll Geld bei Petrus an der Himmelspforte stehen und dieser sie dann damit zum Teufel schickt!


    Wie ein altes Indianersprichwort schon sagt: ......, wird der weisse Mann feststellen das man Geld nicht essen kann!


    Ich frage mich immer welcher Zacken diesen Leuten aus der Krone bricht, wer mehr als 3 Millionen € besitzt besitzt aus meiner Sicht zuviel und das sage ich ohne Neid - was will ein Mensch mehr als angemessene Lebensumstände, für das Glück im Umfeld kann jeder sorgen, aber kaum einer machts!

    Hallo Christian!


    hier ein Link von mir, schau es Dir mal an:


    http://www.das-neue-bafoeg.de/de/183.php


    und noch was, im Bafög Gesetzt habe ich vor einiger Zeit für einen jungen Mann gesucht in wieweit ihm wenn er kein Bafög erhält wohlmöglich doch ALG II zusteht und bin fündig geworden, im Moment habe ich nicht die Zeit für jedermann alles raus zu suchen aber grundsätzlich wurde im SGB II auf das Bafög verwiesen und dort stand eindeutig das sofern eine grundsätzliche Bafögförderung besteht aber eben nicht gezahlt wird, dann ein Anspruch auf ALG II besteht!


    Wenn Kitty da andere Info's hat kann Sie uns das ja mitteilen!


    (Das mit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen ist absoluter Bürokratenschwachsinn - was wenn Christian einen Nachtwächter-Job ausüben kann und mit ein paar Stunden Schlaf am Tag klar kommt??? Steht man dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung ??? Ist eine Nachtwächtertätigkeit oder das Bäckerhandwerk nicht in den Arbeitsmarkt zu implementierende Tätigkeit???


    So eine Scheisse können sich nur Sesselpupser ausdenken die den ganzen Vormittag Kaffee saufen und am Nachmittag Kuchen fressen, weil ja irgendein Kollege grade immer mal Geburtstag hat! Sorry aber so ein Schwachsinn von dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen ist doch seit den überholten Ladenschlusszeiten längst nicht mehr "up to date"!



    und leider noch schlimmer sind die Papa(Mama)geien die Alles nachplappern müssen!


    Wenn es schon an Creativität und flexiblem Denken in den Verwaltungen fehlt, sollten wir Arbeitslosen uns diesen Mist nicht auch noch antun!


    Gruss

    Liebe kitty 121 !


    was man doch nicht alles als Massnahme bezeichnet!? (Meine Nachbarin hatte eine solche in der Gemeindeverwaltung für ein halbes Jahr und hat dort normal Geld verdient)


    Also ist das Ganze doch wohl ein befristetes Arbeitsverhältnis gewesen !!! Oder ???


    Vermittelt wurde dies von ihrer Vermittlerin. - Frage: Seit wann vermittelt man Massnahmen?


    Nach meinem Kenntnisstand heissen die Leute auch Arbeitsvermittler, Fallmanger oder Sachbearbeiter und Massnahmen werden in der Regel angeordnet!


    Während der Arbeit hat sie auch keine Leistungen mehr bezogen und mußte dann vor Ablauf des halben Jahres wieder einen Antrag stellen.


    Also Arbeit - mit dem Ziel einen Leistungsbezieher gänzlich und dauerhaft (???) aus dem Bezug der Leistungen nach dem SGB II zu bekommen! Richtig ???


    Was ist dann da eine Massnahme ???



    Schönen Gruss vom Bildungsesel!

    Hallo phenomic!


    Die Entscheidung beruht wohl auf der Tatsache das ab Datum X ein Anspruch auf Bafög besteht, somit die Dir gezahlten Leistungen nach SGB II nicht mehr zustanden.


    Ein Überbrückungsgeld wird darüber hinaus auch nur als Darlehn gewährt, etwas anderes ist mir jedenfalls nicht bekannt.


    Um eine Eingliederungsbeihilfe kann es sich auch nicht handeln, da es sich um eine Schulische (Bafög-Förderungsfähige) Ausbildung handelt, hier kommt das SGB II und das Bafög Gesetz zum Tragen.


    Sollte Deine Ausbildung also grundsätzlich Bafög-Förderungsfähig sein entfällt in der Regel der Anspruch auf ALG II es gibt aber eine gesetzliche Regelung wonach ALG II zu zahlen ist wenn dieser grundsätzliche Bafög Anspruch nicht geleistet wird.


    Hier beide Links:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html
    http://www.das-neue-bafoeg.de/de/216.php


    Somit steht zu prüfen in wieweit Dir Bafög ab Datum X zusteht, wieviel und ob sich dies mit den Vorausleistungen von ALG II (kommt ja immer vorab für den kommenden Monat) in sofern überschneidet das es zu einer berechtigten Rückforderung durch die ARGE kommt.!


    Gruss

    Recht haste Chiefci!


    auch mir hat man das Konto gekündigt und für alle Besserwisser hier ( es war die Kreissparkasse) und auch ich war über 10 Jahre bei diesen Saftärschen!


    Mag ja nicht nett sein meine Denke über die´, aber Zinsen haben die sich über ein Dispo jedes Quartal von 2.500 € reingezogen, Kreditzusage sprich Wandlung des Geschäftskontosolls in einen Kredit haben die mir jeden Monat mündlich zugesagt, prüfen bla bla bla, war der stv. Direk's ; damit hier alle wissen von wem wir sprechen, wenn sie es lesen.


    Das Darlehn zuvor war binnen 5 Jahren zurück gezahlt; aber der Zinssatz war wohl nicht lukrativ genug und dann kamen die Baseler Bestimmungen (wusste gar nicht das auch Bänker sich Gesetze machen dürfen)


    Kündigungsgrund damals: anstehende Scheidung und Pfändung !!!


    Und diese Leute werden subventioniert damit's der Volkswirtschaft nicht dreckig geht!


    Habe nun ein Konto bei der Postbank (sorry Chiefci) über ne Bekannte bekommen, die hat dort mehrere - ansonsten funktionierts so wie Du es Dir gedacht hast. Reines Guthaben Konto udn der Vorteil ist, die ARGE bekommt keine Kontoauszüge weil besagte Inhaberin nict auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen ist und nicht zustimmt!


    Von wegen es steht jedem ein Konto auf Guthaben Basis zu - Papier ist geduldig kann ich den Grünen die dafür massgeblich gekämpft haben nur sagen!


    Die Realität sieht anders aus!


    Gruss


    Rechte ! (ha, die bekommt der der es sich leisten kann, nervlich wie finanziell !!! )




    Ps.: Ach so und bevor ichs vergesse - die jungen Leute müssen mutiger werden, mehr Risikobereitschaft und ab in die Selbstständigkeit !
    Nur jetzt aus dem Munde von Frau Merkel und Herrn Westerwelle früher hiess der Volksverarscher Helmut Kohl - und warum ??? Damit die Arbeistlosenstatistik nicht allzu beschissen aussieht! Wie war das gleich noch mit den Ich AG's ???


    Deutschland will verarscht werden, ich werde mir das für die nächste Wahl merken, dann verarsche ich nur noch mit solchen Sprüchen, die müssen nicht glaubwürdig sein, sondern man muss denen die noch nicht betroffen sind von ALG II und Arbeitslosigkeit nur erklären das sie um ein Vielfaches besser sind wie die Looser!

    Kitty ich kann Deinen Schwachsinn manchmal einfach nicht unkommentiert lassen, auch wenn ich den Leuten inzwischen mehr per PN antworte als mich weiterhin mit Leuten wie Dir zu befassen!


    1. steht da etwas von einer Massnahme - nichts von einem Job oder einer Anstellung - sodas man davon ausgehen darf das mit solch einer Massnahme wohl niemand aus dem ALG II Bezug kommen wird weil erplötzlich ein zu hohes Einkommen besitzt.


    Du darfst mich aber gerne eines Besseren belehren wenn Du mir eine einzige Massnahme zeigst die von der ARGE oder der BA ist mit der man soviel Einnahmen hat das der ALG II Bezug nicht mehr berechtigt ist.


    Ein bekannter von mir, eigentlich ALG I Bezieher wurde auch in eine Massnahme von der BA gepackt zur Lokführerausbildung, dadurch kam er als erstes schon mal in den Bezug von aufstockenden Leistungen nach dem ALG II war also aus dem ALG I Bezug so gesehen "statistisch" raus und trotz des höchsten Regelsatzes wegen auswärtiger Verpflegung und Unterbringung in dieser Zeit war er immer noch im Leistungsbezug der ARGE nach ALG II und der hatte bisweilen 450€ mehr wie jeder andere ALG II Bezieher!


    2. auch wenn mel hier von Gehalt schreibt, muss man sich zwei Dinge fragen: Ist es jetzt eine Massnahme oder nur ein Zeitarbeitvertrag der vermittelt wurde, wobei dann die Bezeichnung "Massnahme" weder von Seiten der ARGE noch von Seiten Mel's als richtig betrachtet werden darf.


    3. Wenn es sich dabei tatsächlich um ein zeitlich begrenztes Arbeitsverhältnis mit dem vom Gesetz her in diesem Sinne zu erfüllenden Kriterien handelt, nämlich dem gänzlich aus den Sozialleistungen herauskommen eines Leistungsbeziehers mittels eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses handelt ( und eigentlich steht da auch noch dauerhaft dabei ) dann hätte der Sachbearbeiter im Grunde wissen müssen das dem Leistungsbezieher durch den Wegfall der Bedürftigkeitskriterien im Weiteren die Problematik des Nicht -Versorgt seins entsteht. Da Mell sich bereits Hilfesuchend bei der Antragstellung erklärt hat, sehe ich hier ein Vergehen Seitens der ARGE und zwar in grundsätzlicher und absichtlich herbei geführter Form dahingehend, das die Mitarbeiter zur Hilfe verpflichtet sind und darüber hinaus zur Aufklärung in sachlich richtiger und vollständiger Art und Weise.


    Dies ist nicht geschehen, denn wäre dies geschehen hätte man "mel" die Möglichkeit der Eingliederungsbeihilfe nahe bringen müssen!


    4. Dem Umstand und der Tatsache das nach der Massnahme erneut ein Leistungsanspruch / Antrag auf ALG II gestellt werden muss kann ich auch nur dann als "richtig" bezeichnen wenn es sich denn wirklich nicht um eine Massnahem der ARGE sondern um ein Zeitarbeitsverhältnis handelt.



    Wie gesagt: ich kenne keine Masnahme der ARGE oder der BA die soviel Geld als Einkommen erbringt das ein gänzliches Herausfallen aus dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II möglich wäre!


    Gruss

    Hallo Sanro 1968!


    Diese Veränderung musst Du der ARGE mitteilen und dann wird neu berechnet!


    ACHTUNG!!!! - es kann sein das Deine Hilfsbedürftigkeit weg fällt.


    Da Dir bei genügend Verdienst dann auch ein Leistungsanspruch ab Arbeitsaufnahme nicht mehr zusteht, der müsste gegebenfalls der ARGE zurück erstattet werden, solltest Du umgehend beim Sachbearbeiter vorstellig werden und um Eingliederungsbeihilfe bitten, das ist in der Regel nichts anderes wie die Weiterleistung des bisherigen ALG II für Wohnung und Lebensunterhalt - allerdings mit dem Unterschied das hier keine Rückforderung wegen Nichtanspruchs auf ALG II von der ARGE gestellt wird.


    Du wirst vermutlich darauf hingewiesen das Du Dir einen Vorschuss bei Deinem Arbeitgeber holen könntest was allerdings totaler Blödsinn ist, denn kaum ein Arbeitgeber ist dazu bereit und hinzu kommt das Dir dann im Folgemonat dieser Betrag ebenfalls fehlen wird.


    Da es sich zudem um einen Zeitarbeitsfirma handelt und Halbtagsjob, denke ich das Du sowieso im weiteren Bezug der ALG Leistungen verbleiben wirst, nur mit dem Unterschied das die BA für Arbeit wieder Ihre Statistik "fälschen" kann. Du bekommst vermutlich aufstockende Leistungen nach ALG II - viel Papierkram, heiden Rechnerei und letztlich nicht das was eigentlich die Aufgabe und der Grundgedanke der Reformen war, nämlich einen Leistungsbezieher mittels einer sozialversicheriungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung gänzlich aus dem Bezug der ALG Leistungen zu bekommen - auch das steht nämlich so in den Reformen!


    Gruss


    und viel Erfolg mit der Arbeitsstelle




    Ps.: ich vermute das Du die Stelle in Köln antreten wirst - Fahrkosten sind dann ein weiterer Grund für die Beantragung der Eingliederungsbeihilfe und sei es nur bis zum Treffpunkt (z.B. Brühl Bhf oder S-Bahnhalte Nähe Autobahn)

    Hallo veronika1406!


    Schön das Du festgestellt hast das dies hier das falsche Forum ist!


    Ja, Frau Schickedanz hegt ja inzwischen auch ALG II Ansprüche!


    Genug ist eben nie genug!


    Manchmal kann ich dann sogar die Leute verstehen die darauf verweisen wie gut es uns im Grunde in Deutschland immer noch geht, jammern auf hohem Niveau nenne ich das mal !


    ..und ein Schlag ins Gesicht für all diejenigen die mit den Leistungen nach dem SGB II zurecht kommen müssen!


    Inzwischen habe ich schon eine Schüssel neben dem PC stehen, weil ich bei den Anfragen der letzten Monate immer mehr ans Kotzen komme!


    Du und Dein Anhang sind / bist nicht gezwungen mit nur 1600 € auszukommen und vermutlich weist Du noch nicht einmal die Ackerei Deines Lebenspartners auf dem Bau richtig zu schätzen. Mag sein das die Kosten eurer Lebensumstände erheblich sind, aber und da bin ich mir sicher, findet sich da auch etliches an Einsparpotenzial, auch wenn Du das gewiss anders darzustellen in der Lage bist.


    Ganz sicher, Deine hier gestellte Frage gehört nicht in dieses Forum - schon des Anstandes wegen!


    Gruss

    Sicherlich hat sich auf dem Parteitag der SPD einiges in punkto politischem Umdenken getan und ganz erfreulich sind erste zaghafte Versuche die HARTZ IV Reformen als Fehler zu bezeichnen, doch was hilft es wenn man jetzt in der Opposition sitzend zu dieser Erkenntnis gelangt.


    Habe ich es nicht vorher gesagt, ab 10/2009 werden wir die CDU dran haben mit diesem Wackelkandidaten das das bessere Unternehmertum vertritt, diese Trittbrettfahrer von der FDP ???


    Clever eingestiehl, die Jugend muss vorrangig mit rein in alle Parteien, zum Stimmenfang ?! Sicher aus demokratischer Sicht natürlich längst überfällig, aber schon mal genau hingeschaut was da für eine Generation Einzug in die Parteien hält???


    Dummschwätzer von reichen und dem Mittelstand zugehörig fühlender Elltern, die rethorische Schule die selbige Kandidaten durchlaufen haben im Auge habend, kommt man sich vor wie in einer Tierhandlung Abt. Grosssittiche. Nachplappern nichtssagender Sätze und explosive die Stimme schädigende Redebeiträge unserer Jungpolitiker und wie der Parteigenosse Vogel einst zu seinem Nästhäckchen meinte, fehlende Lebenserfahrung!


    In unserer Politik fehlt etwas gravierendes, einfach mal der Mut Schwachsinn zu zugeben.


    Schön das man HARTZ IV jetzt als Fehler bezeichnet und einen Ruck mehr nach Links in Betracht zieht - leider so muss man feststellen war der Grundgedanke der Reformen ja nicht etwas grundlegend Falsches, Falsch war nur darauf zu hoffen das Verwaltungbedienstete die angedachte Creativität zur Behebung der Arbeitslosigkeit aufbringen könnten oder würden.


    Die BA in Nürnberg ist da das beste Beispiel, Druck ausüben ist das was ein Bediensteter des Staates drauf hat, der Creativität und Flexibilität sind in diesem Bereich keine Grenzen gesetzt - anders für den Bereich des Umdenkens, da ist der Weg bürokratischen Vorgesetztendenkens wie das Gleis eines Zuges, es geht nur in diese Richtung und Gegenverkehr darf nicht existieren!


    Glaubt die SPD wirklich das ein enttäuschter ALG II Bezieher der das alles hinter sich hat, dieser Partei bei der nächsten Wahl die Stimme geben wird nur weil plötzlich etwas Einsicht geheuchelt wird ???


    Da sieht man mal wieder wie lernfähig politische Interessensvertreter sind!


    Gruss

    Liebste Kitty121,


    ich bin nie weg gewesen, im Gegensatz zu Schrader der mir aus Thailand ne Karte geschickt hat !


    Aber ich will gerne so Leuten wie Dir auch die Chance geben mit belanglosen Sätzen, die Schlagzahl ihrer nichts sagenden, nach plappernden und bisweilen sachlich falschen Antworten zu erhöhen.


    Man kann den Menschen auch helfen indem man eine PN an sieh schreibt, und dann können so profilierungssüchtige Neurothiker wie sie hier zu Hauf scheinbar existent sind, sich mit den Typen rumärgern die offensichtlich auch nichts besseres zu tun haben als in den Amtsbuden danach zu schauen welchem ALG II Bezieher und Gegner des Systems sie hier ständig blöd kommen müssen.


    Man kann sich darüber hinaus auch anders angagieren als in einem Forum ???


    Aber wie gesagt ich schau immer wieder gerne rein!


    Und vielen Dank schon mal für die Bestätigung meiner Feststellung!


    Gruss

    Hallo !


    Was ist mit Schrader 170 ??? ist der immer noch im Urlaub oder hat den eine Tsunami Welle in seinem Asiatischen Urlaubsdomizil überrollt?


    Auf der von ihm geaschickten Postkarte war jedenfalls eitel Sonnenschein.


    Oder eroiert er dort vor Ort für seinen so sehr gelobten liberalen Obermeister Westerwelle schon mal wo der sich so in absehbarer zeit Anregungen dafür vor Ort holen kann wenn es um die Entlohnung und Behandlung von Arbeitskräften geht.


    Tja Leute, ich hatte es vorher gesagt, ab Oktober wird's richtig klasse.


    Wollte mich mit diesem kleinen Hinweis einfach nur mal wieder ins Gespräch bringen, bei denen die immer noch meinen das die Arbeitslosen einfach nur zu faul und bequem sind. Finde das Ganze hier sehr amüsant, immer noch und nach wie vor!


    Und als blindes Huhn/sprich Hahn habe ich ein Auge auf dieses Forum!


    Ich könnte mich seit den Wahlen nur noch lachend in die Ecke schmeissen wenns nicht so scheisse wäre!


    Gruss

    Hallo!


    Die Widerspruchsstelle prüft nicht unbedingt in Deinem Sinne, sondern vielmehr ob der Sachbearbeiter der Dir etwas will sachlich und richtig gegen Dich argumentiert, darüber hinaus hat diese Abteilung auch noch die Anweisungen der BA Nürnberg zu berücksichtigen und umzusetzen - soll heissen, selbst wenn im gesetz und von der Rechtslage her etwas zu Deinen Gunsten gesehen werden könnte/müsste ist dies keine Garantie dafür das die Widerspruchsstelle in Deinem Sinne entscheident. Im Gegenteil wenn eine anders lautende Anweisung besteht, und ich weis wovon ich spreche, kann es sein das zum Zwecke von Schaffung entsprechender anderer Ergebnisse auch schon mal Dein im Grunde berechtigter widerspruch von der Rechtsabteilung abgelehnt wird, in der Hoffnung das eben ein bzw. kein Gerichtsverfahren zu dem von der BA angestrebten Ergebnis führen wird.


    Genau so unerträglich ist eigentölich der Umstand, das erst nach 6 Monaten eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht eingereicht werden kann, sollte man den normal üblichen Weg einschlagen. Per Eilverfahren, und hier muss man wieder die besonderen Nöte und Umstände erklären kann auch das bis zu 6 Wochen dauern.


    Mir ist jetzt sogar folgendes passiert, aufgrund von erhaltener Prozesskostenhilfe muss ich jetzt den Umstand meiner Bedürftigkeit nachweisen, also ob ich nach wie vor ALG II beziehe. Die ARGE war aber letztlich die Institution die quasi um überhaupt eine Versorgung zu bekommen quasi die Klage gegen den Arbeitgeber gefordert hat, ich war also aufgrund gesetzlicher Vorgaben gezwungen Prozesskostenhilfe zu beantragen, eventuell hätte ich, da mir der Arbeitgeber und sein Verhalten ja bekannt ist sogar auf eine Klage verzichtet, aber das hätte zu einer Nichtberechtigung vom Leistungsbezug geführt.


    Dies ist ein gutes beispiel dafür das Bürokraten sich die Arbeit selbst machen, aus meiner Sicht gänzlich unnötig, denn wer ALG II beantragt hat in der Regel auch kein Geld für Gerichtsverfahren und wenn der Staat diese Forderung erhebt sollte er auch die Prozesskostenhilfe für den Betroffenen tragen.


    Besonders klasse ist das ich immer noch über 300€ vom Arbeitgeber zu bekommen habe, also muss man diese klugen Menschen mit Ihren eigenen Waffen schlagen.


    Ich habe jetzt also mitgeteilt das ich nicht zur Abgabe bereit bin, führt dazu das dann die Prozesskostenhilfe sofort fällig wird und das der staat dann eine Forderung geegn mich hat kann er bei mir fänden bzw. dort wo ich noch Geld zu bekommen habe. Tja und so dackelt dann in absehbarer Zukunft ein Staatsbediensteter zu dem Unternehemer der mir meinen Lohn schuldet und da beide Beträge in etwa gleich hoch sind kommt mir das sehr gelegen, dann bin ich dem Staate trotz eines berechtigten Anspruchs nichts mehr schuldig und die haben Ihre Arbeit, und hoffentlich meh wie denen lieb ist!


    Also zu Deinem Eingangsproblem, denke wie beim Schach spielen, am besten immer ein paar Züge im Voraus!


    Gruss
    Horst

    Hallo Jameslue


    meine partnerin das sagt alles und bei einer BG ist die Vorgehensweise doch hinlänglich klar geregelt! Wird natürlich als Einkommen angerechnet ! Was ich als ALG II Bezieher kündigen würde ist die Zusatzrente für Riester,die Kohle ist eh weg weil die zusätzliche Kohle hinterher bei eventuell nötigem Leistungsbezug sowieso angerechnet wird udn wenn Du ein paar jahre im ALG II Bezug steckst wirste später eh auf zusätzlich Mittel zurückgreifen müssen!

    Hallo PeterPan79 !


    Das Problem ist doch relati leicht zu lösen:


    Frage 1: Was für ein Mietertrag besteht zwischen Euch und dem Vermieter !


    Frage 2: Wer zahlt was von der Miete und den Nebenkosten!


    Frage 3 Gibt es für jeden von euch einen getrennten Raum der nur ihm zugänglich ist? Insbesondere Schlafzimmer/ Bett?


    Alternativ kann jeder von Euch beiden ei der AGE zur Niedrschrift vorsprechen und erkären das es sich lediglich um eine Wohngemeinschaft und in keiner Weise um eine eheänliche Beziehung handelt und das keiner von ecuh Beiden für den Anderen einsteht oder zukünftig einstehen wird.


    Dies schriftlich zur Niederschrift erklärt dient der ARGE dann zukünftig für die Feststellung des Umstandes das die BG nur aus Deiner Person besteht! Sofern Dein Freund/Mitbewohner dann selbst einmal arbeitslos und in den Bezug von ALÖG II geraten würde wären in der Wohnung 2 BG's zu berücksichtigen!

    Hallo Chiefci ,
    as ist nun aber wirklich nicht fair von Dir, dieses Forum hat einen Admin und der ist letztlich auch dafür haftbar zu machen wenn ein Foto eines Herrn Lindner hier reingestellt wird ohne ausdrückliche Genehmigung.
    Wird aber bisweilen gerne gemacht, siehe Schrader der hat einfach mal mein Einverständnis erklärt, eine diesbezügliche Anfrage hat es aber nie in der Form gegeben das er mich zu besagten Fotos gefragt hätte, ist ja auch ein Neunmalkluger unser lieber Schrader. Aber mir ist es eh egal, was habe ich denn zu verbergen, soll er sich doch brüsten und hochpumpen wenn es sein Ego für nötig erachtet, so gesehen ist das dann ein indirektes Einverständnis meinerseits, aber was wäre wenn nicht ?! Schrader würde ganz sicher nicht zahlen wäre ich gegen den Betreiber des Forums vorgegangen und genau aus diesem Grund happeliere ich an Dein Verständnis das "Phillipp" hier das eine oder andere löscht. Ich finde das auch nicht immer gut aber er ist der, der letztlich zur Verantwortung gezogen wird, weil Leute wie Schrader oder Du hier nur ein Synonym benutzen und ein paar ganz Schlaue sehen darin dann für Ihre Praktiken und Machenschaften eine Freibrief - deshalb hat ja auch Klaus seiner Zeit dafür plädiert sich hier mit vollem Namen zu outen. Ich finde es überhaupt nicht schlimm, denn ich stehe zu meinen Aussagen!


    Wenn die einem gegen den Strich gehen ist das deren Sache, sie können dann wenigsten mit einer Person des "Real Life" ihren Disput austragen!


    Also schimpf nicht, Du kannst ja zur not in eigenes Forum aufmachen kostet Dich da wo ich meine Seite ur Kandidatur geholt habe lächerliche 5,50€ für ein ganzes Jahr !


    Dann darfst Du Dich mit den Querdenkern rumärgern un stehst für jeden Mist im Impressum für die die Dich verklagen wollen!


    Gruss

    @Wahrelicht - Antrag stellen, benötigte Angaben und vor allem auf keine mündlichen Absagen am Info Schalter hören, da wird viel zuviel gequakt.


    ALGII ist nicht nur vom Verdienst des Ehepartners abhängig sondern noch von ein paar anderen Kriterien, z.B. ob eigenes Vermögen vorhanden ist aber auch da wird nach anrechnungsfähigen und eben nicht anrechnungsfähigem Vermögen unterschieden. Ob eine Bedürftigkeit besteht entscheidet im Zweifel noch nicht einal der Fallmanager bzw. Sachbearbeiter sondern in letzter Instanz ein Sozialgericht!


    Wie heisst es doch: Versuch macht klug! (Wenn Bänker Millionen kriegen dients dem Erhalt der Volkswirtschaft - wenn der kleinen Mann ALG II bekommt ist es gut für die Konjunktur, der gibt nämlich meist sofort wieder aus! Schwupps und die Wirtschaft fluoriert - wollte ich unserem FDP Mann nur mal mit auf den Weg geben! Siehste Schrader so funktioniert Marktwirtschaft vor Ort!, da braucht man keine großen politischen Programme;))

    @ Bine NRW - stopp, niemand muss umziehen nur weil die ARGE dazu auffordert. Grade in diesem Punkt kommt nicht nur das SGB II zum Tragen sondern auch die anderen Gesetzesbücher und unter anderem gibt es da den Passus das man aus seinem sozialen Umfeld nicht herauszureissen ist nur weil man in den Bezug von ALG II kommt auchwenn man in dieser Wohnung schon Jahrelang wohnt darf die ARGE einen zwar auffordern aber eben nicht die diesbezüglichen Mittel kürzen was aber sehr häufig gemacht wird. Die Angemessenheitsregel steht in diesem Fall auch mal hinter dem Recht dort wohnen bleiben zu dürfen an.
    Notfalls muss man den Sachbearbeiter einfach mal damit konfrontieren das dies so im Gesetz steht und das man deshalb vor das Sozialgericht ziehen wird. Natürlich geht das nicht ohne Widerspruch und den sollte man aufgrund der Aufforderung unbedingt sofort einlegen den die Verwaltungsmühlen und Gerichtstermine brauchen so Ihre Zeit - oft genug stellt die ARGE dann die Leistungen eigenmächtig ein sodas man quasi gezwungen ist sich mit dieser Situation des erzwungenen Umzuges anfreunden zu müssen, aber diese Praktik entspricht nicht der Rechtslage - und wir sollten uns diese Rechte nicht durch angewandte andersartige Praxis nehmen lassen!

    Hallo Andi!


    In solchen Dingen ist es bei der ARGE immer besser persönlich beim zuständigen Fallmanager vorzusprechen, kommt Du da zu keiner für Euch vernünftigen Reelung kannst Du den Teamleiter in dieser Angelegenheit aufsuchen.


    Fakt ist das, sofern Deine Angaben hier so in Ihrer Richtigkeit zutreffen von der ARGE Versäumnisse und Überzahlungen zu verantworten sind die dann in dr Folge nicht zu Euren Lasten gehen sollten, dürfe darf die ARGE selbst Rückforderungen nur bis zu 30% auf den Regelsatz.


    Der Anspruch einer staatlichen Institution ist aber anders wie bei Unternehmen oder Privatpersonen gegen euch nicht von dem Einverständnis des Schuldners abhängig, sondern kann in jedem Fall gegen diesen durchgesetzt werden.


    Versäumnisse seitens der ARGE bestehen aber darin das Deinem Vater bei Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis seitens der ARGE eine sogenannte Eingliederungsbeihilfe gewährt werden können, vorausgesetzt er hätte einen diesbezüglichen Antrag gestellt was aber sicherlich nich der Fall gewesen ist, weil fast alle ARGEn diese Möglichkeit dem Leistungsbezieher vorenthalten, obwohl sie genau wissen das ab dem Zeitpunkt des Arbeitsantritts eine Überzahlung und damit eine Rückforderung gegen den Leistungsbezieher aufläuft. Kein Arbeitgeber gibt in der Regel auf nicht geleistete Arbeitszeiten einen Vorschuss und die Beihilfe ist genau für den Umstand das im Aufnahmemonat der Arbeit sowieso schon höhere Kosten für den bis dahin als Leistungsbezieher geführten Bedürftigen entstehen, dafür gedacht da in dem Monat kein Leistungsanspruch mehr besteht - weil besagte Person dann in Arbeit ist.


    Das Einkommen Deines Vaters wirkt sich zudem auch auf die BG aus, somit bekomm Ihr nicht mehr den vollen Leistungssatz, weil er Dich ja mit dem Verdienst mit unterstützen kann, daher die Rückforderung auch gegen Dich.


    Hast Du eigentlich eine abgeschlossene Ausbildung ? Du schreibst das Du den Wehrdienst hinter Dich gebracht hast und ich denke mal da Du nicht studierst. Denn wenn Du eine abgeschlossene Ausbildung besitzt musst Du nicht mehr in der elterlichen Versorgung untergebracht werden! Könntest somit eine eigene BG aufmachen!


    In jedem Fall darf die ARGE die Forderung nur bis zu 30% des Regelsatzes verrechenen, heisst das Du auch weiterhin ALG II bekommen musst aber eben erheblich weniger weil davon die berzahlun zu tilgen ist. Weil aber die ARGE aus meiner Sicht sehr schlampig bzw. lnagsam in der Sache aggiert hat würde ich auch dies nicht ohne weiteres so akzeptieren und auf eine niederigere Verrechnung hinwirken!