Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Vater H!


    wollte Dir ne PN schicken aber das geht nicht!


    Vergiss es den Anwalt zu wechseln bringt nix!


    Willkommen in der Realität! DAs ist das konservative Deutschland! WAs Du jetzt noch brauchst ist eine Richterin, dann sind Deine Rechte schon so gut wie über den Haufen geschmissen!


    Habe das alles hinter mir, von wegen freiwilliger verzicht auf das gemeisname Sorgerecht zum Wohle der Kinder und Papa muss ja für den Lebensunterhalt sorgen!


    Die Frauen wollen emanzipiert sein? Ja aber nur solange wie es Ihnen Vorteile bringt!


    Das Kindeswohl wird Dir das Genick brechen, damit steht dan der Vertreter des Jugenamtes vorn beim Richter und bevor Du denken kannst ist der Fisch schon eingetütet!


    Habe das alles hinter mir, Familienpsychologisches Gutachten, Koperverletzungsanzeige der Ex und all die feinen kleinen Sauereine die sich Frau ausdenkt!


    Ein anderer Rechtsanwalt wird da auch nix bewirken können, wenn da eine Richterin sitzt die Dir nur beweisen muss das sie die Entscheidung trifft!


    Die will die Kuh vom Eis haben, mit einem Kompromiss! Mein Rat: Verzichte niemals, egal was kommt auf Dein Sorgerecht!


    Ich habe diesen Fehler gemacht und dann beginnt ein richtiges Verarschen. Dann wird die Zugehörigkeit zur Konfession gewechselt, weil der Neue der Ex es möchte, dann wird das erweiterte großzügigie Umgangsrecht als nicht praktikabell festgelegt und ob Familienpsychologisches Gutachten zu Deinen Gunsten, oder eigener Rechtsbeistand für die Kinder, Du wirst feststellen ndas Du dann immer die 2 bzw. 3 Geige spielst. Kindeswohl, Sorgerecht und dann Deine Interessen!


    Es leigt nicht am Rechtsanwalt auch wenn Du das jetzt so sehen möchtest, es liegt an Deiner Ex und Ihrer Rechtsanwältin!


    Ich sage es hier ganz offen, diejenigen Väter die im Affekt Ihre Frau umgebracht haben, sind besser dran wie die die meinen es mit Kompromissbereitschafft zu einer vernünftigen Lösung bringen zu können! Für die Kinder mag es ein Verlust der Mutter sein für den Ex Mann ist es die Vermeidung unnötiger psychischer Totouren, seitens der Ex, seitens der Ämter seitens der Gesellschaft! So ist es - und jetzt freue ich mich über jede Frau die sich darüber aufregt!



    Vater H - verzichte niemals auf Dein Sorgerecht, es steht beiden Elternteilen zu gleichen Teilen zu, den Rest sollen die Juristen regeln, die sind ja die angebliche (Nie) Eli-te des Landes und die haben ja das Kindewohl im Auge!


    Wechsel des Anwalts bringt nix, aber Du kannst ja bei dem Rechtspfleger vorsprechen der Dir die Prozesskostenhilfe bearbeitet hat!


    Gruss


    und ich wünsche Dir trotz der harten Zeit einfach schöne Weihnachtstage!

    Den Azubi's sagt man Lehrjahre sind keine Herrenjahre und den Arbeitgebern kann man nur sagen, da muss man durch! Zumindest solange bist man was Neues hat, andernfalls liegt sicherlich der Verdacht nahe es einfach nur auf die Folgeleistungen (ALG I + II ) abgesehen zu haben.


    Wenn es jemanden gibt der wirklich von seinem Chef fertig gemacht wird dann wird er mit dieser angeknacksten Psyche auch wohl von seinem Hausarzt eine Krankmeldung erhalten.


    Und wo steht eigentlich geschrieben das ein Chef kein A...loch sein darf oder sogar sein muss, schließlich hat der andere Prioritäten wie ein Arbeitnehmer!?

    So wie ich das sehe ist das ja wohl eine 100% Sanktion, die Gutscheine sollen ja wohl nur Dein Verhungern vermeiden, aber Du sollst die Sanktion ja spüren. Wie Du somit auf den Wert von 146€ kommen kannst die einem dann noch zustehen würde mich mal interessieren. Es wird lediglich Dein Nicht-Verhungern vom Staat sicher gestellt mehr ja wohl nicht.


    In diesem Zusammenhang auch mal was zu den TAFELN : Mag ja sein das diese für einen großen Teil der ALG II Bezieher eine sehr wichtige Hilfe darstellen, aber letztlich schaufelt man sich selbst damit sein eigenes Grab denn die Nutzung entlastet den Staat letztlich von seiner Gesamtverantwortung,so ist es ja auch bei anderen Hilfsorganisationen und was dann daraus alles wird kann man ja auch z.B. bei der AWO sehen die dann noch eine gGmbH Gründen und Subventionen abgreifen für die Qualifizierung der ALG II Bezieher. Nicht das dies alles schlecht wäre aber den Bürokraten die sich eigentlich um die Problematik kümmern sollten wird da wieder etwas von anderen abgenommen.


    Das alles um sich blos nicht mit der Hauptproblematik auseinander setzen zu müssen udn wenn man mit guten Ideen zur Kommune geht ist dann für nix Kohle da die Kassen sind auch da leer, wie also will dort jemand klaren Verstandes behaupten das dann alles Erdenkliche getan werden kann um Menschen die angeblich nicht genügend Qualifikation besitzen, aber bisher über Jahre in Arbeit standen, entsprechend gefördert oder weitergebildet werden können oder würden???


    Das ist Volksverdummung hoch 10, es gibt zu wenig Arbeit weil einfach zu wenig angeboten wird, die dann auch vernünftig bezahlt würde. Die Berufs-Feuerwehr in Köln wäre eigentlich gezwungen 100 neue (mehr) Mitarbeiter einzustellen anstatt Überstunden über Jahre vor sich her zu schieben, die die Mitarbeiter nicht abfeiern können, aber das Finanzsäckel gibt es nicht her, und dann wird in den Medien gejammert. Ich denke das selbst in Bochum bei Opel diese 100 guten, den Bewerbungsstandards gerecht werdenden Mitarbeiter zu finden wären, Umzugswillig ect. aber es wird dieses Stellenangebot eben nicht geben.


    Bei den TAFELN stört mich persönlich z.B. das immer die Kirche dahinter steckt, Schäfchen fangen für eine immer mehr schwindende Gläubige-Anzahl. Und wieglücklich doch oft jene sind die sich da angagieren können, weil sie sonst nichts zählbares auf dieReihe bekommen haben in Ihrem Leben und jetzt wo langsam die Erkenntnis wächst das das Verhalten in den Jahren bis zur Erkenntnis doch wohl nicht so ganz richtig war, angagiert man sich um das Gewissen zu entlasten, auch wenn das nicht für jeden dort gilt, für viele leider schon!!! (Mögen sie mich verfluchen und sonstwas, es ist die reine Wahrheit.)


    Kirche sollte sich raushalten aus dem Umstand das der Staat Misswirtschaft betrieben hat und den Reichen die Taschen durch entsprechende Gesetze gefüllt hat, was er für die Armen übrig hat sieht man ja an den Sozialgesetzen!


    Ich für meinen Teil bin Stolz darauf in all den Jahren noch nicht einmal bei der ARGE etwas empfangen zu haben, vielleicht lichts ja an meinem Konfirmationsspruch: "...und ob ich schon wanderte im finsteren Tal" der ist übrigends 3000 Jahre alt, soviel zu den Gläubigen die mich jetzt wieder kritisieren werden!


    Was glaubt ihr eigentlich, das der ganze Schei... besser wird in den nächsten Jahren???


    Jeder von Euch sollte lernen nicht nur eine Wange hinzuhalten wenn ihm das Amt ins Gesicht schlägt sondern auch die andere!


    Ich wünsche ein frohes Weihnachtsfest und das in diesem Jahr auch mal ein paar andere ALG II Bezieher an Heilig Abend vor die Kirchen ziehen und demonstrieren, es bedarf nur die Genehmigung des Regierungspräsidenten um sowas zu tun und die bekommt man das habe ich bereits 2 Mal praktiziert!

    So wie ich das sehe ist das ja wohl eine 100% Sanktion, die Gutscheine sollen ja wohl nur Dein Verhungern vermeiden, aber Du sollst die Sanktion ja spüren. Wie Du somit auf den Wert von 146€ kommen kannst die einem dann noch zustehen würde mich mal interessieren. Es wird lediglich Dein Nicht-Verhungern vom Staat sicher gestellt mehr ja wohl nicht.


    In diesem Zusammenhang auch mal was zu den TAFELN : Mag ja sein das diese für einen großen Teil der ALG II Bezieher eine sehr wichtige Hilfe darstellen, aber letztlich schaufelt man sich selbst damit sein eigenes Grab denn die Nutzung entlastet den Staat letztlich von seiner Gesamtverantwortung,so ist es ja auch bei anderen Hilfsorganisationen und was dann daraus alles wird kann man ja auch z.B. bei der AWO sehen die dann noch eine gGmbH Gründen und Subventionen abgreifen für die Qualifizierung der ALG II Bezieher. Nicht das dies alles schlecht wäre aber den Bürokraten die sich eigentlich um die Problematik kümmern sollten wird da wieder etwas von anderen abgenommen.


    Das alles um sich blos nicht mit der Hauptproblematik auseinander setzen zu müssen udn wenn man mit guten Ideen zur Kommune geht ist dann für nix Kohle da die Kassen sind auch da leer, wie also will dort jemand klaren Verstandes behaupten das dann alles Erdenkliche getan werden kann um Menschen die angeblich nicht genügend Qualifikation besitzen, aber bisher über Jahre in Arbeit standen, entsprechend gefördert oder weitergebildet werden können oder würden???


    Das ist Volksverdummung hoch 10, es gibt zu wenig Arbeit weil einfach zu wenig angeboten wird, die dann auch vernünftig bezahlt würde. Die Berufs-Feuerwehr in Köln wäre eigentlich gezwungen 100 neue (mehr) Mitarbeiter einzustellen anstatt Überstunden über Jahre vor sich her zu schieben, die die Mitarbeiter nicht abfeiern können, aber das Finanzsäckel gibt es nicht her, und dann wird in den Medien gejammert. Ich denke das selbst in Bochum bei Opel diese 100 guten, den Bewerbungsstandards gerecht werdenden Mitarbeiter zu finden wären, Umzugswillig ect. aber es wird dieses Stellenangebot eben nicht geben.


    Bei den TAFELN stört mich persönlich z.B. das immer die Kirche dahinter steckt, Schäfchen fangen für eine immer mehr schwindende Gläubige-Anzahl. Und wieglücklich doch oft jene sind die sich da angagieren können, weil sie sonst nichts zählbares auf dieReihe bekommen haben in Ihrem Leben und jetzt wo langsam die Erkenntnis wächst das das Verhalten in den Jahren bis zur Erkenntnis doch wohl nicht so ganz richtig war, angagiert man sich um das Gewissen zu entlasten, auch wenn das nicht für jeden dort gilt, für viele leider schon!!! (Mögen sie mich verfluchen und sonstwas, es ist die reine Wahrheit.)


    Kirche sollte sich raushalten aus dem Umstand das der Staat Misswirtschaft betrieben hat und den Reichen die Taschen durch entsprechende Gesetze gefüllt hat, was er für die Armen übrig hat sieht man ja an den Sozialgesetzen!


    Ich für meinen Teil bin Stolz darauf in all den Jahren noch nicht einmal bei der ARGE etwas empfangen zu haben, vielleicht lichts ja an meinem Konfirmationsspruch: "...und ob ich schon wanderte im finsteren Tal" der ist übrigends 3000 Jahre alt, soviel zu den Gläubigen die mich jetzt wieder kritisieren werden!


    Was glaubt ihr eigentlich, das der ganze Schei... besser wird in den nächsten Jahren???


    Jeder von Euch sollte lernen nicht nur eine Wange hinzuhalten wenn ihm das Amt ins Gesicht schlägt sondern auch die andere!


    Ich wünsche ein frohes Weihnachtsfest und das in diesem Jahr auch mal ein paar andere ALG II Bezieher an Heilig Abend vor die Kirchen ziehen und demonstrieren, es bedarf nur die Genehmigung des Regierungspräsidenten um sowas zu tun und die bekommt man das habe ich bereits 2 Mal praktiziert!

    Ja ddas ist schon ein Problem mit den Fragestellern!? Manche fragen ja jede Woche den selben Mist, mal für nen Bekannten und dann in eigener Sache! Schön das es nicht nur mich bisweilen nervt, oder das da gar der verdacht aufkommt das es bestimmte Personen nur zu Ihrem Zeitvertreib machen!


    Stell doch einfach mal den Antrag, denn wenn das so alles richtig wäre, worauf sich so manche Verwaltungsbedienstete immer wieder berufen gäbe es wohl kaum die entsprechenden Widerspruchsstellen oder Gerichtsbarkeiten!


    Sollen Sie es doch begründen und das schriftlich und plötzlich ach wie überraschend steht dann dort doch nicht das was man vorher so steif udn fest behauptet hat!


    Und wer sagt denn das es nicht auch vernünftige Richter gibt die dann bestimmte Auslegungen zu regeln oder Urteile dagegen sogar zu begründen wissen???


    Wie heisst es doch immer: Versuch macht klug!


    Gruss

    @ Zwergl


    Nun hinsichtlich der Fristen folgendes: ALG I wird bis 30.12.09 gezahlt (warum eigentlich nicht bis 31.12.09???
    und Vorausleistugnen nach ALG II werden erst ab 01.01.2010 geleistet.


    wenn also zum gegebenen Zeitpunkt keinerlei Geld vorhanden ist um den Lebensunterhalt zu bestreiten besteht ein berechtigter Anspruch.


    Etwas anders sieht es mit den wahrheitsgemässen Angaben aus, die Du im Antrag angeben musstest, hier würde ich ganz offen vorgehen und dies umgehend melden!


    Alzheimer lässt grüssen!


    Notfalls kann ja eine Neuberechnung erfolgen!


    Was den Verbrauch des Geldes betrifft, wird Dir vorgehalten werden können das Du somit selbstverschuldet zu dem Umstand der Bedürftigkeit beigetragen hast.


    Insofern auch richtig, es sei denn Du hättest Dir zuvor von Bekannten Geld geliehen um die Bedingungen für das Kind her zu richten und hast aufgrund dieser Schulden dann die Entscheidung getroffen die versicherung zu kündigen und diese Leistungen an die Bekannten zurück zu zahlen, da Dir bewusst war das Du in nächster Zeit eh nicht in Arbeit kommst und es dann nicht mehr gewährleisten konntest.


    Unter ALG I ist der Bestand der Versicherung nicht von Relevanz - aber wie gesagt bei ALG II Bezug schon und wenn Du dem Sachbearbeiter erklärst das Du davon ausgegangen bist das zum 31.12. eben diese versicherung nicht mehr bestand und auch kein Geld mehr davon übrig sein wird, wegen des Schuldenausgleiches wird man das dort wohl zur Kenntnis nehmen müssen. Kannst ja sagen das Du zunächst etwas im Unklaren darüber warst ob Du das angeben musstest.


    Du kannst das Ganze aber auch einfach ruhen lassen und abwarten ob es auffällt nur ist dann die Frage ob man es Dir dann in der Version abnhemen wird!


    Lirafe hat ja auch drauf hingewiesen: Verbrauche es sinnvoll und vor allem nachweisbar!


    Unter diesem Aspekt könnte es ja sein das Du bei Deinen bekannten schon etwas länger in der Kreide standes, schon mal für ne Reparatur oder vom Urlaub her ect. finden lässt sich da sicher etwas.


    Es sollte auch nur mit normalem Menschenverstand nach zuvollziehen sein.


    gruss

    Warum sollte jemand, dessen Eltern zuviel Geld verdienen auch noch Bafög bekommen ???


    Manchmal frage ich mich wie arm sich die Reichen in diesem Land noch reden wollen, nur um nicht an ihren geliebten Geldspeicher gehen zu müssen. Ist ja ne tolle Liebe zu den eigenen Kindern.


    Und darüber hinaus finde ich es wie Du unglaublich das man in der heutigen zeit als Jugendlicher bzw. Jungerwachsener nicht mal mehr einen Fehler machen darf um dauerhaft gebranntmarkt zu sein!


    Wenn Menschen wie Du sich schon für eine solche Tätigkeit entscheiden und dann feststellen das sich die Belastungen anders darstellen und sie nicht nur wegen fehlender Leistungseinstellungen davon Abstand nehmen sondern für sich erkannt haben das das gewählte Berufsbild wohl doch nicht dem entspricht was man sich zuvor darunter vorgestellt hat dann sollte ein Wechsel ermöglicht werden.


    Das gleich so auszulegen als sei man nur drauf aus Leistungen des Staates abzuschöpfen ist ebenso wenig korrekt wie eine eben solche Praxis!


    Gruss

    Hallo!


    ich kann mich da den Hinweisen von Uniamni nur anschliessen und es wäre nicht schlecht wenn es für die mündliche Kündigung Zeugen gäbe die Du notfalls benennen könntest (Adressen dieser Leute sind natürlich das Wichtigste mit). Wer ein Unternehmen übernimmt ist vom gesetz her auch verpflichtet zunächst einmal die bestehenden verträge der Mitarbeiter zu übernehmen.


    Was heisst da eigentlich Kommissionierer, irgendwer ist ja wohl als Geschäftsstellenleiter-in vom Hauptunternehmer benannt und dieser wird seine Geschäftsführer ja auch wohl mit entsprechenden Vollmachten versehen haben die eine Einstellung und die Regelungen ums Personal zu tragen haben. Wenn diese besagte neue Kommissioniererin nun auch dafür verantwortlich zu sein schein soll Sie euch doch ordentliche Kündigungen aushändigen und bevor Du diese entgegen nimmst solltest Du genau Deine Ansprüche geltend machen. Ausserdem unbedingt beim Arbeitsamt melden, wegen der Arbeitslosigkeit, sonnst kommt da auch wieder irgendeiner auf dumme Ideen und sankioniert wohlmöglich!


    Meldepflicht!!!


    Gruss

    Hallo Jamspoon!


    Tja, wie wäre es denn wenn an erster Stelle die Verantwortung stünde und erst an zweiter Stelle die Denke wie man sich ungerechtfertigt Sozialleistungen einverleiben kann ???


    Wenn der gute Mann der Erzeuger des 2. Kindes ist sollte er auch dafür aufkommen.


    Kenne Deine Anwort schon, "wird er auch er leistet dann Unterhalt" - klasse aber für die Versorgung der Mutter steht dann der Staat da oder wie muss man so eine Darlegung der Umstände betrachten???


    Wenn er zu Dir zieht würde ich schon wegen des dann anstehenden gemeinsamen Kindes die eheänliche Gegebenheit sehen und wenn er gut verdient auch in Ordnung dann besteht immer noch die Möglichkeit die finanziellen Verpflichtungen mit anzugeben. Ich denke das diese nicht unbedingt Anrechnung finden werden, warum auch? Aber das Ganze so aufzubauen das der Staat dann für den vermeintlichen Vater in die Bresche springt und Leistungen erbringen soll ist meiner Meinung nach genau der falsche Weg es sei denn man möchte noch mehr alleinstehende Mütter in Deutschland, als die die wir schon aufgrund von unbedingt gelebter Emanzipation immer vorrangig durchziehen müssen.


    Manchmal muss man auch auf die Zähne beissen und durch aber irgendwie glauben viele Frauen das aufgrund der Emanzipationsumstände da für sie besondere Ausnahmen gelten müssen.


    Bevor jetzt wieder die vielen Allienerziehenden hier posten das sie von Ihrem Mann verprügelt wurden ect.- Jede Ursache hat auch einen Grund! Mag sein das Männer in Situationen des Drucks und des Stresses da gewaltätiger aggieren wie sogenannte Zicken aber wenn man nur mit der nervigen Unzufriedenheit den einige dieser Emanzen dann auch an den Tag legen können dauerhaft konfrontiert wird kann ich auch diese Männer verstehen. Emanzipation sollte da vielleicht auch mal so gesehen werden das beide Seiten auch dem anderen zugestehen das bisweilen an bestimmten Situationen nur gemeinsam etwas veränderbar ist.


    Ganz speziell in Deinem Fall und dem gejammer um die dann fehlenden ALG II Leistungen darf ich eines bemerken, der "Neue" wohnt ja im Moment wohl auch nicht "Mietfrei" dieser Zugewinn an Kohle rechtfertigt dann ja auch wohl den Wegfall gewisser ALG II Leistungen, oder ???


    Gruss

    Alles gut und schön aber somit haste dann immer noch nix zu beissen!


    Also solltest Du eventuell doch mal verdeutlichen das Du und Deine Situation wirklich ziemlich schlecht sind, meist begreifen es die "Knallbirnen" auf dem Amt ja nicht. wie auch, am Monatsende haben die Ihre Kohle ja immer pünktlich auf dem Konto und an allem anderen sind die Leute ja selbst schuld und natürlich auch daran das sich nichts ändert, zumindest nicht zu zu deren Gunsten.


    Rein isns Büro mit einem Zeugen (aber bitte niemand von der Familie) und dann um eine Niederschrift der Vorsprache bitten, ansonsten bleibste solange auf dem Stuhl sitzen bis Du des Raumes mit Hilfe der Polizei verwiesen wirst. Wenn die auftauchen schickste den Bekannten zur örtlichen Presse, damit dieser dort über diesen Vorgang erzählt.


    Aber ich denke soweit lässt es kaum ein ARGE Chef kommen, wenn er etwas Hirn hat. Dann erklärste wie es um Deine Lebenssituation aussieht und entweder die zahlen Dir einen Vorschuss für die nächsten Tage oder sie sorgen dafür das die Versorgung mit Essen sicher gestellt ist udn sollteste die Wohnung verlieren nimm nen Scdhlafsack oder ne Decke und leg Dich bei der ARGE im Flur vor die Tür des Teamleiters.


    Manchmal muss man gewaltig provozieren bevor in deren Köpfen die Verstopfungen frei werden!


    Ausserdem solltest Du darauf achten das der Antrag wenn er dann bewilligt wird auch mit dem Datum der Erstvorsprache bearbeitet wird, es geht nicht zuletzt auch um die rückständige Miete, oder wie weit glaubst Du dem Vermieter mit einer Ratenzahlung nachkommen zu können wenn Dich die ARGE dann sanktioniert und das wird bei Deinen bisherigen Schilderungen wohl das nächste Problem werden!


    Also kämpfen!


    Gruss

    Hallo ich bins !


    Es gibt wenn Du die Broschüre erhalten hast doch auch die Hinweise auf Freibeträge grade in Bezug auf LV und Altersvorsorge, und darüber hinaus sollen ja auch grade diese Grenzwerte auch noch angehoben werden, damit jemandem der über Jahre dort einbezahlt hat dann nicht alles genommen wird nur weil er keine Arbeit bekommt !

    Hallo Poweroma!


    Ganz ehrlich ? Warum amcht man sich immer erst so spät Gedanken zu solchen Vorgängen???


    Also die Austria ist ja auch ein EU Mitglied und ein Anspruch auf ALG I und II dürfte daher gesichert sein.


    In punkto Krankenkasse denke ich das folgendes gilt: Sofern die Krankenkasse des Össis ein Abkommen mit einer Deutschen KV hat wird wohl eine Ummeldung in hiesige möglich sein, wenn nicht so glaube ich zu wissen das grundsätzlich die AOK dann als einzig mögliche KV in Frage kommt sollte er bis dahin immer noch im Leistungsbezug stehen. Ixch meine etwas davon gelesen zu haben das alle Krankenkassen unteraeinander diese Regelung gemeinsam mit der damaligen Gesundheitsminsiterin Ulla (Trulla) Schmidt getroffen haben und zwar im Rahmen eines Ausgleichsabkommens zwischen den Kleinen und grossen KV.


    Vielleicht kann "Klaus" - hier gegenwärtig nicht mehr so oft im Forum - Dir diesbezüglich etwas mehr sagen, schreibe ihm einfach mal eine PN


    Gruss

    Ja ja, früher geht's dann wohl nicht, oder ???


    Stelle heute die Frage vielleicht bekommt man sie dann schon gestern beantwortet!


    Wenn nur eine Ausbildungsstelle in Aussicht gestellt wird - wird jedes Sozialgericht dem Sachbearbeiter der ARGE Recht geben.


    Wo liegt das Problem dem Jungen jetzt schon den Ausbildungsvertrag zu geben ??? Seht das mal so, nicht jeder Unternehmer hält Wort, auch darunter gibt es so manchen der raffineirt zu Werke geht.
    Dann bekommt Dein Bruder plötzlich nach 3 Monaten eine Fahrkarte und nix iss mit der Ausbildung. So und dann kannste die Massnahme, die ja nicht immer schlecht sein muss auch knicken! ich kenne auch etliche junge ALG II Bezieher die sich dann bewusst "Scheisse" verhalten, Lehrstelle weg und Massnahem auch das Amt gelinkt!


    Welche Gararntie hat der Sachbearbeiter ??? Soll er wegen eines wohl möglich solchen Kunden dann bei seinem Chef antanzen und sich nen Einlauf abholen???


    Wenn das doch alles so Vielversprechend ist, besteht doch kein Risiko die Ausbildung auch sofort anzufangen.


    Auch dem Chef des Unternehmens kann man nur sagen entweder er ist sich sicher oder er ist es nicht! Oder wie heisst es doch: No Risk - no fun!

    Nur mal etwas Grundsätzliches: Die Förderung eines Leistungsempfängers nach ALG II ist bei Selbstständigkeit mit bis zu 3000€ möglich.


    Jede ARGE aber verbindet die Vergabe einer solchen Förderung aber mit anderen Kriterien.


    Mal wir zunächst ein sogenannter Bussines-Plan verlangt der entweder von einem Steuerberater aufgestellt sein muss oder von der Handels-oder Handwerkskammer abzusegnen ist, wieder andere setzen die Mittel so ein wie es bisweilen auch beim Arbeitsamt möglich war - also für anteilige Sozialversicherungsleistungen.


    Es ist aber auch möglich diese Mittel für die Anschaffung diversere Arbeitsmittel zu verwenden!


    Eine Info kann man sicherlich auch von guten Unternehmensberatern erhalten, wobei diese bisweilen einen Großteil der dann Zuteilungsreifen Summe für Ihr Beratungshonorar einsacken! Deshalb sind etliche Kommunen, nicht zuletzt weil diese Honorarleistung auch eine gute Einnahmequelle darstellt, dazu über gegangen in Ihren Bürgerbüros angeschlossene Bereiche anzubieten die diese Leistungen ebenfalls erbringen. Als Leistugnsbeziher kann man edaher gezwungen sein bei eben solchen Beratungsstellen vorstellig werden zu müssen sonnst gibt's gar nichts an Förderung, logisch das dann wenn man solche Mittel besitzt, der Antragsteller dann sehr schnell erkennen muss das er im Grunde doch nur warmen Wind verkauft bekommt statt des von Ihm erhofften Kapitals für einen Start in die Selbstständigkeit:

    Hallo Nicole19,


    habt Ihr die geplante Selbstständigkeit der ARGE bereits gemeldet ???


    Eigentlich müsste es ja so sein und daraus resultiert dann das Ihr aufgrund des Vorhabens eigentlich einen Buissines-Plan erstellt haben müsstet der entweder von einem Steuerberater oder der Handels bzw. Handwerkskammer abgesegnet sein müsste.


    Darin sollte dann ja auch eine Finanzierung eine eben solchen Kfz aufgeführt sein, woraus resultiert das dann eigentlich kein Problem entstehen kann, weil ja enstprechend aufgeführt ist wie Ihr zu dem neuen Fahrzeug kommt.


    Die Fragestellung aber deutet darauf hin das ihr diese Planung vermutlich nicht gemeldet habt. Das sollte aber schnellstens geschehen, da grade bei Selbstständigkeit geschätzte und prognostizierte Zahlen bei der ARGE für die Weiterzahlung von Leistungen des ALG II herangezogen werden.


    Auch möchte ich kurz darauf hinweisen, das es eine Fördermöglichkeit von bis zu 3000€ für ALG II Bezieher hinsichtlich solcher Vorhaben in der Vergangenheit gab, ich weis aber nicht in wieweit diese noch bestehen.


    Auch gilt für den Bezug das eventuell Leistungen die nach ALG II zuviel bezogen wurden, dann zurück gezahlt werden müssen, zur Überbrückung gibt es aber eine sogenannte Eingliederungsbeihilfe, die ja evt. für einen von Euch beiden in Frage kommt, sofern dieser als Angestellter im gemeinsamen Unternehmen aufgeführt wird.


    Wie bereits geschrieben:


    wenig Angaben - wenig Antwort - den Rest kann man nur vermuten. Falls persönliche Dinge nicht für jedermann bestimmt übermittelt werden sollen mach dies über PN einfach auf meinen Namen klicken!


    gruss

    Hallo Kreisel!


    wenn es darum geht soviel wie eben möglich an Geld behalten zu dürfen von dem was man verdienen kann, sollte Deine Bekannte den Freibetrag von 100€ Hinzuverdienstmöglichkeit nutzten, darüber gelangt von jedem Euro dann nur noch 1/5 in die eigene Tasche den Rest behält die ARGE ein. Bei einem 400€ Job sind das 160€ / 240 € bei besagten 700€ wären das demnach 220€ / 480€ sofern besagte Regelung zur Anwendung kommt, denn eigentlich kann der AG das ja nicht unter 400€ Job mit 30% Pauschalversteuerung laufen lassen! Also wäre ich AG würde ich zumindest auf 2 Auszahlungen hinwirken, als AN mit ALG II Bezug wären mir hingegen 7 Auszahlungstermine lieber! Letztlich ist alles eine Frage der möglichen Arbeitszeiten an denen der AG meine Arbeit als AN benötigt! Neben des Messetermines gibt es ja auch noch Tätigkeiten in der Messevorbereitung und der Messenachbearbeitung!?


    Gruss


    Ps.: Für mich gehören die Regelungen um die 400€ Jobs abgeschafft - die waren ursprünglich mal dazu gedacht Studenten und Hausfrauen die etwas hinzu verdienen wollten auch im Markt zu platzieren und natürlich auch dafür beim AG abzukassieren mit einer Pauschale - inzwischen haben wir ja auch die Haushaltsnahen Tätigkeiten, wer also braucht da noch den Sektor der Niedriglohnbeschäftigten auf 400€ Basis doch nur die gierige Unternehmerschaft!

    Hallo Nicole 19!


    Was ist deutlich mehr ??? 40% ??? bei 100€ sind das dann 140€ - und ist das der Bringer???


    Und im weiteren, ich hab die Frage mal auf den Freibetrag nach SGB II Zuverdienstmöglichkeiten bezogen aber es gibt ja auch anderswo Freibeträge, nicht wahr ???
    Von was darf man bei Deinen Fragen denn ausgehen ? Die mit dem Autokauf sagt auch nicht viel aus und nur im Zusammenhang könnte man annehmen das Ihr ALG II bezieht aber das ist Rätselraten!


    Also meine Gute, Fakten und zwar ausreichend!



    Gruss

    Hallo Ashnak!


    Im Grunde bist Du im Unrecht und die ARGE im Recht denn: bis zum 25.LJ bist Du zunächst einmal verpflichtet bei Deinen Eltern unter zu kommen.


    Du muss das auch aml aus Sicht der betroffenen ARGE / Kommune sehen - die muss wegen Deines Handelns nämlich jetzt für Dich aufkommen würde sie Deinem Antrag statt geben und das Anstelle der ARGE in Deinem Heimatort.


    Du schreibst aber das Deine Mutter darauf gedrängt hätte das Du ausziehen solltets und das solltest Du Dir zunächst schriftlich holen.


    Und es ist richtig, wenn Du in die BG Deines Bekannten einziehst (Besuch ist bis 3 Monate möglich) dann kannst Du auch was zur Miete beitragen und somit ist unabhängig ob Du Geld hats oder Leistungen beziehst immer ein Anteil von Dir mit zu erbringen! Oder anders gesagt:


    Dein Freund hat unter anderem eine Mitwirkungs und Meldepflicht über Veränderungen und zwar damit genau solche Leistungen, die ja Kosten für die Allgemeinheit darstellen nicht missbraucht sonderen angemessen geleistet werdedn und angemessen ist wenn 2 Menschen eine solche Wohnung bewohnen - in welcher Konstellation auch immer, jeder einen Teil der Miete tragen kann. Im Falle des Bekannten ist das geregelt er erhält diese Leistungen aus dem SGB II.


    Dein Leistungsanspruch überhaupt ist hingegen noch nicht einmal beantwortet.


    Du hast ja angeblich einen Antrag abgegeben, dann frag doch einfach nach dem Bescheid, der kann ja auch ablehnend von der ARGE begründet sein dannkannst Du dagegen wiederspruch einlegen.


    Sieh es mal so: Eine eigentlich nicht zum Leistungsbezug berechtigte Familie könnte Ihr Kind unterstüzten, versorgen ect. aber Papa und Mama zu geizig sagen einfach zieh aus, dann soll der Staat zahlen! Macht er dann sogar aber nur wenn gesichert ist das er auch das Geld von Papa und Mama zurück holen kann.


    Wennes also unzumutbar ist in die familiären verhältnisse zurück zu kehren muss das dokumentiert sein und auch die Chance bestehen das die Leistungen zurück zu bekommen sind.


    Ob WG,HG oder BG Deinem Bekannten wird immer die Hälfte an der Miete gestrichen wenn Du dort als wohnhaft geführt wirst und wie bereits gesagt (3 Monate max. Urlaub bzw. Besuch), und das ist verdammt großzügig !!


    Vielleicht wendest Du Dich mal mit der Problematik insbesondere dem ausstehenden Bescheid an den direkten Vorgesetzten des Sachbearbeiters bei dem Du bisher vorstellig wirst, denn oft müssen auch die dort Rücksprache halten bevor sie etwas sagen dürfen, der Sachbearbeiter ist oft genug in den ARGE'n nicht der der die Entscheidung gefällt hat oder den man umstimmen muss wenn es um die Auslegung bestimmter Sachverhalte geht.


    Zur Aussage das Du dort wohnst, Meldebescheinigung wäre dafür ein Indiz aber Du solltest schon im Interesse des Bekannten von einem Besuch sprechen - auch wenn jetz wieder alle welt kräht das wäre Anstiftung zum Missbrauch.


    Zur Zeit lebts Du ja wohl auf Kosten des Bekannten, der selbst nicht viel hat und drückst ihm mit der Aussage "wohnen" und "der Vermieter hat das erlaubt" auch noch eine rein. Den Besuch muss der Vermieter übrigends auch erlauben bzw dulden!


    Gruss