Beiträge von Horst GRUNERT

    Hallo Dan,


    leg Du mehr Wert auf die unwichtigen Dinge, bei mir zum Beispiel hat die Tastatur schon mal so Ihre Macken und wenn dann noch schlechte Signalstärke zum Funkrouter besteht bin ich persönlich froh den Text in der vielleicht sehr knapp bemessenen Zeit überhaupt ins Netz zu bekommen. Mag hier und da dann blöd aussehen, aber wenn ich Zeit finde korrigiere ich und wenn nicht, dann eben nicht - besser neh hilfreiche Antwort mit Schreibfehlern als überhaupt keine Antwort und jemanden ohne Hilfe zu lassen!


    Sicher werden da viele eine andere Meinung zu haben, aber ich sehe die Dinge eben so!


    Ps.: 10 Finger-System gelernt aber so mancher Finger hat wohl Gicht und kommt zu spät, aber vielleicht fördert es das Denken beim Leser!


    Gruss

    So ist es, bis zu 3 Monate darf es sich ein Arbeitgeber erlauben seine Mitarbeiter nicht zu entlohnen, der Mitarbeiter hat darüber hinaus sogar die Pflicht dies dem Arbeitsamt anzuzeigen, da daraus eine baldige Arbeitslosigkeit erwachsen kann. Somit ist bei bekanntwerden eines solchen Umstandes ein Arbeitnehmer verpflichtet dies unverzüglich der Bundesagentur für Arbeit anzuzeigen ansonsten kann er bei eintretender Arbeitslosigkeit mit Sanktionen belegt werden, und wird es auch meist!


    Ob der Bekannte allerdings grob fahrlässig den Umstand der Bedürftigkeit herbeigeführt hat wird wohl nur mittels eines Sozialgerichtsverfahrens entschieden werden können, seitens der ARGE wird natürlich selbst bei Widerspruch dies unterstellt und von anderer Seite ebenso bestritten werden, das verfahren sollte man in keinem Fall scheuen, die Sozialgerichte sind sozialer wie die ARGE!

    Hallo John-Steed,


    Ihr macht ja eine Eröffnungsbillanz und dann die Einnahmeüberschussrechnung und die ARGE interessiert das Einkommen!


    Einkommen ist etwas anderes wie Betriebskostenaufstellung. Euer Geld geht komplett in den Betrieb und was Ihr daraus zum Leben abzieht, quais Gehalt einer oder mehrerer Beschäftigter aus der BG ( also nicht das von Angestellten die der BG nicht angehören) ist als Einkommen zu werten.


    Was mir eher Sorgen macht ist der Umstand der Nichtangabe des Vermögens, denn ob anrechenbar oder nicht(also Freigrenze) nicht die ARGE muss auffordern, sondern Ihr müsst melden §16 Mitwirkungspflicht! Das sehe ich eben nicht gegeben und rein Theoretisch könnte daraus eine Sanktion erwachsen, was wir mal lieber nicht zu sehr publik machen wollen, aber für die ARGE zählen in erster Linie die Statistiken die es zu erfüllen gilt also aufpassen das man Euch daraus keinen Strick dreht. Eventuell habt Ihr das ja damals sogar im Erstgespräch erzählt, gut wäre daher wenn es dafür Zeugen gäbe, denn zu Beginn von ALGII haben viele Sachbearbeiter auch noch nicht so viel gewusst wie heute und der eine oder andere hat darüber keine Notizen in den Unterlagen gemacht?!


    In der anderen Sache ist es so das das Darlehn zunächsteinmal Betriebseinnahme ist und da leigt es ja auch wohl fest in Form von Betriebsvermögen/Inventar also kann es ja wohl schlecht als eine Einnahme in der BG auftauchen. Dort wird quais die Entnahme aus dem Betriebsvermögen für Private Zwecke als Einnahme zu betrachten sein!


    Notfalls den Steuerberater fragen wie hoch die Private Entnahme im Monat X ist und diesen Betrag der ARGE melden!


    Wer trägt bei Euch die KV,RV, SV ???

    Wenn der so reagiert kannste ihm ja mal sagen das Du Dich auch nicht sehr gerne mit ihm unterhalten würdest weil er ja scheinbar keine Lust zum Arbeiten hätte und dan grinste ihn ganz nett an!


    Wenn Du bisher keinen Freibetrag geltend machst sind die 100€ doch schon ne ganz ordentliche Möglichkeit den ALG II Satz etwas aufzustocken. ich mache das schon immer so seit Anbeginn und wenn die mir dann mit 400€ Jobs kommen frage ich immer warum ich für den Staat 240€ hereinwirtschaften solle, wenn der noch nicht einmal in der Lage ist den ngesetzlichen Bestimmungen zur Folge die Leistungsbezieher gänzlich aus dem Bezug von ALGII mittels eines Sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnisses zu bekommen. Dann kommt meist der Spruch von Mitwirkungspflicht und der Chancennutzung über diesen 400€ Job in ein solches Verhältnis zu kommen und ich frage dann nur auf welcher Statistik dies nachzulesen ist, meines Erachtens führe grade dieser Schwachsinn dazu das die Arbeitgeber bald kaum noch jemanden anders beschäftigen werden weil der, der jemanden in Vollzeit beschäftigt klare Wettbewerbsnachteile zu verzeichnen hat, die ARGE aber mit dieserArt der "in Arbeit Bringung" eher dazu beiträgt dauerhaft jemanden diese Möglichkeiten zu verbauen! Im Kaufmännischen gibt's einen Spruch, wenn der Preis erst einmal unten ist bekommt man ihn nur ganz schwer wieder auf ein höheres Niveau! So ist es auch bei der Entlohnung!

    Ja und Nein! Grundsätzlich erst einmal besteht da dann eine BG (Bedarfsgemeinschaft) aus Euch beiden. Problem ist Du nschreibst ja "Freund" dieser müsste ausdrücklich erklären das er zunächst nicht auf der Basisi des gegenseitigen Einvernehmens mit Dir in eine Beziehung gehen möchte, quasi Kennenlernphase!


    Dann wäre es möglich für zunächst 12 Monate eben nicht als eheähnliche Bedarfsgemeinschaft bewertet zu werden, aber er wird seinen Mietanteil beibringen müssen.


    Wie gesagt dies wird nämlich von Amtswegen dann grundsätzlich vorausgestellt und Ihr müsst, sollte dies nicht der Fall sein, somit eine eigens verfasste Erklärung abgeben! Also keine Verfügungsgewalt über gemeinsames Konto oder sonst was abgeben!


    Manchmal kann man das auch mit der Nichtübernahme von Schulden ect. die ja nicht selten bei ALG II Beziehern sind untermauern.


    Wenn Ihr nichts dergleichen macht, dann ja muss er für Dich mit aufkommen bzw. werdet Ihr als BG berechnet, womit das Einkommen Deines Freundes voll in die Berechnung einfliesst!


    Gruss

    Tja, ich denke mal - nicht nur Kollegen von Ihr sind im Netzt sondern auch die Chefs und man ist ja schließlich in erster Linie dem Dienstherren verpflichtet, kennt man ja diese Sprüche. Daher ist es auch kein Wunder das man Anweisungen die nicht unbedingt menschenfreundlich sind ohne Gegenwehr umsetzt! That's Democratie!


    Also bevor ich meinen Job vollends riskiere, so ist das dann bei den Sicherheitsdenkern, passt man sich doch besser an!

    Hallo Mama 5


    da muss ich Lirafe und Kity Recht geben, totaler Nonsens den der SB da von sich gegeben haben soll.


    Fakt 1 : Ihr seit alle eine Bedarfsgemeinschaft Stiefvater, Sohn aus zweiter Ehe, Tochter aus erster Ehe, und der leibliche Vater muss nicht nur bis zum 18.Lebensjahr Unterhalt zahlen er muss bis zur abgeschlossenen Ausbildung zahlen - sofern diese nicht nach dem 25.Lebensjahr beendet wird. Also dort mal kurz den Sachverhalt erläutern und der leibliche Papa darf schön weiter blechen!


    Darüber inaus kann Deine Tochter gerne den Stiefvater verklagen, er kommt doch ohnehin schon über alle Massen für diese kleine Rotzgöre auf und so solltet Ihr es eurem Früchtchen auch mal rüber bringen!


    Sie soll mal schön arbeiten gehen und dann wird sie erfahren was Sie als Beitrag zur Bedarfsgemeinschaft aus Sicht der SGBII Gesetze zu leisten hat, denn Ihr Einkommen fließt dann auch in den gemeinsamen POOL und wenn dann von 400€ letztlich nur 160€ anrechnungsfrei bleiben kann sie sich ja schon mal damit anfreunden auch was zur Miete und zur täglichen Verpflegung beizutragen! Er ist ja in der age seinen Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten und tut das ja wohl auch!


    Das mit dem Taschengeld ist ja mehr als unverschämt von der Göre. Und als Bonbon würde ich Ihr klarmachen das Sie unter 25 überhaupt nicht aus der Bedarfsgemeinschaft ausziehen kann, ohne ein zerrüttetes Verhältnis zu Ihren Eltern seitens des Jugendamtes bestätigt bekommen zu haben!


    Sie soll mal schön Ihre spätpupertären Angriffe gegen die Familiengemeinschaft überdenken den ohne ein Bemühen wird sie noch bis zum 25 Lebensjahr unter der Freude leben müssen mit diesen Umständen klar kommen zu müssen!


    Aber wenn sie denn unbedingt aus der elterlichen Wohnun raus muss und von irgendwem unterhalten werden muss, rate ihr doch einfach zu folgendem: Sie soll sich ein Kind anschaffen, dann kann sie umgehend eine eigenständige BG beantragen - nur peinlich wenn dann dort ein SB Ihr zur Auflage macht auch unter diesen Umständen bei den Eltern in der BG verbleiben zu müssen, auch diese Fälle gibts ja.


    Am sichersten und schnellsten kommt sie also aus der für sie unbefriedigenden Situation heraus wenn sie eine Ausbildung beendet hat und somit eigentlich für Ihren Lebensunterhalt alleine einstehen könnte!


    Mein Ratschlag, beim Jugendamt eine Wohngruppe für die kleine beantragen, damit sie eure Nerven nicht noch weiter traktiert, sie möchte siich ja abnabeln, dann gebt Ihr doch auf diesem Weg die Chance für Euch wäre dann sicherlich auch einiges besser, als mit so einem kleinen Terroristen in den eigenen 4 Wänden!



    Dein Ältester Sohn dürfte der BG sowieso nur als HG-Mitglied beigrechnet werden, denke mal er zahlt einen Miet und Verpflegungsanteil, sein Einkommen darf eigentlich nicht mitgerechnet werden, zumindest nicht seitdem er das 25 Lebensjahr vollendet hatte! Überprüft das mal, wird auch sehr gerne von der ARGE anders gesehen!
    Gruss

    Hallo Steffen,


    die Sanktion seitens der ARGE ist zunächst einmal vollkommen korrekt zu werten, zumal Du schreibst das der Bekannte Dir erst am Vorabend abgesagt hat. Hättest Du zu dem Zeitpunt dies der ARGE mitgeteilt, hätte man Dich vemutlich ebenso sanktioniert. Die Termine, egal ob die dort was zu tun haben oder nicht, sind Vorgaben die Du nicht einhältst, Ümstände zunächst einmal aussen vorgelassen. Somit kommst Du Deiner Mitwirkungspflicht nicht nach und so wird es sicherlich uch begründet und was die Widerspruchsstelle angeht, diese wird genau diesen Punkt noch untermauern. Wenn man allerdings weis das dort prinzipell nur abgecheckt wird ob die Begründung auch einem <Verfahren vvor dem Sozialgericht stand halten könnte, dürfte einem klar werden das dort nicht unbedingt Deine Interessen verfolgt werden. Also solltest Du immer einen Widerspruch einlegen und darauf gefasst sein anschließend vor dem Sozialgericht um Dein Recht kämpfen zu müssen.


    Problematisch ist das in Deinem Fall weil Du aufgrund der Aussage dort angerufen zu haben, dies auch beweisen musst, aber das geht eigentlich nur wenn Du Deine Gespräche mit Datum und Uhrzeit belegen kannst was bei der Telekom gegen Gebühr möglich ist wenn man es vorher beantragt hat, bei Handy schicken die Gesellschaften ja auch solche Abrechnungsbelege mit. Allerdings müssten diese Versuche die ARGE zu erreichen auch vor dem eigentlichen Termin liegen, gleiches gilt für die E-mail, die Du ja auch schon am Vorabend hättest schicken können.


    Kein Geld für den Bus/Bahn ect. ist keine gültige Begründung für die Nichteinhaltung des Termins, man kann jemandem auch zumuten zu Fuss zu gehen, selbst wenn es 20 km sind (!) - eine Bandscheiben OP könnte da zu Deinen Gunsten gewärtet werden, muss aber nicht!


    den neuen termin bekam ich per post, mit der bestätigung der kürzung. allerdings ohne möglichkeit einen wiederspruch einzulegen (das formular fehlte).
    ....also manchal frag ich mich wieviel Hirn einige Leute haben, "Formular für einen Widerspruch"
    Du hast zwar da mit Bürokraten zu tun aber so bescheuett sind die auch slbst auf der ARGE nicht sich einfallen zu lassen, auch noch ein Formular für die Gegenseite zu erstellen! Vermutlich noch mit Ankreuzkästchen ob berechtigt oder unberechtigt, Leute - Leute, das kann ja echt nicht war sein!


    Du bist mit den Umständen nicht einverstanden, also schildere das in der Form wie Du es empfindest und begründest. Es reicht wenn darüber der Hinweis steht "Widerspruch" wichtig sind Datum, Unterschrift und eine anständige Begründung!


    Hat Du nicht selbst geschrieben das Du einen Bescheid über die Sanktion erhalten hast? Gegen diesen Bescheid kannst Du den Widerspruch einlegen, Du musst es sogar willst Du nicht durch Untätigkeit die Anerkennung dieses Bescheides ermöglichen, dazu hast Du genau 4 Wochen Zeit!




    Die Frage lieber Essen statt Termin einhalten schmettere ich Dir locker ab wenn ich auf der ARGE-Seite argumentieren müsste. Wärst Du dort erschienen hätte man das andere Problem mit einer Vorschusszahlung, Essensgutschein oder dem Verweis an die Tafel lösen können, also vergiß diese Argumentation, notfalls sitzt da immer einer der etwas schlauer argumentieren kann, weil die im Nachhinein auf Dein Verhalten reagieren können und bekanntlich ist man nachher immer schlauer. Klugscheissern kann man hinterher immer und begründen "sie hätten wissn müssen" auch, das ist ja meine Kritik an den beschissenen Reformen - das die im Prinzip keinen Deut besser sind aber so über andere Menschen bestimmen wollen!



    @ Stylewolf - ja und genau aus diesem Grund ist Krawall schon im Vorfeld angesagt, oder anders gefragt:
    "Wer hat mit dem Scheissdreck denn angefangen?"


    Du /Sie hörst/en sich an wie einer der dort arbeitet, - und für solche Leute uss man Verständnis haben, das denen auf der anderen Seite bei so einem Kleingeschisse die Hutschnurr hochgeht will dann keiner wahr haben. Möchte mal sehen wenn Dir ständig einer Vorschriften vorhält oder was Du im Leben alles falsch gemacht hast - wenn Dich auf der Strasse einer wegballert, kannste auch nicht sagen, wärste besser nicht vor die Tür gegangen, aber so kommt diese Bürokratische Besserwisserei der ARGE ( man sollte sagen Nachfolgegesellschft der Looser-Arbeitsagenturen) bei den Betroffenen an!


    Macht sich klasse auf seinem Arsch zu hocken und dem armen Schwein gegenüber sein erfolgreiches Leben vorhalten zu können und wieviel besser man doch als angepasster Mitläufer im System da steht!


    Das zeigt mir immer wieviel die Schulbildung dieser Leute wert ist!


    Rummmucken dürfen die, die Arbeit haben die anderen müssen schön ihre Klappe halten, nicht wahr?


    Hoffentlich sind solche Drecksäcke irgedwann auch mal selbst betroffen!


    Frage mich immer warum bestimmte Leute hier im Forum mitwirken!?




    Also Steffen, Du hast sogesehen einige Fehler gemacht, dennoch würde ich Widerspruch einlegen und auch beim Sozialgericht genau darauf hinwirken, auf die Frage ob wir als Menschen gänzlich nur im Leben Fehler machen dürfen wenn wir keine Leistungen beziehen.


    Daraus resultiert dann die Frage was ein Fehler ist!
    Und das beantworte ich einem Richter so das der hinterher nicht mehr weis ob es nicht sogar ein Fehler war Richter geworden zu sein!


    Die vom Amt sind nur unselbstständige Befehlsumsetzer und froh wenn sie Ihr Hirn nicht zu sehr anstrengen müssen!


    Gruss

    Hallo Kenny!


    Ja das gibt es! zum einen wird der Umzug bezahlt wenn unbedingt notwendig und die Genehmigung dazu vorliegt. Mesit musst Du 3 Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen einreichen, leider verlangen die inzwiscehn sehr oft auch mal 25€ für diese Aktion. Wenn Du das privat organisierst kannst Du auch die Beihilfe für Benzinverbrauch des Bekannten bekommen Arbeitkraft weis ich nicht habe ich alles selbst geschleppt aber das Auto geliehen bekommen!
    Und Du kannst eventuell auch Zuschuss bekomen wenn Du die Wohnung selbst renovieren musst, für Teppich und Tapete hatte ich 150€ erhalten. Die Kosten fürs Auto incl. Benzin beliefen sich auf 16Cent pro /km wobei die ARGE mich aufgefordert hatte eine kleinere Wohnung zu beziehen!


    Viellicht helfen Dir die Info's!


    Gruss

    Abwrackprämie wird als Einkommen angerechnet, Schön wenn das Geld auf dem Konto eingeht ist dies eine Einnahme und selbst wenn umgehend dannein Auto gekauft wird und die 2.500€ gleich wieder investiert würden war man für kurze Zeit in der Lage seinen Lebensunterhalt aus diesem Vermögen / Einkommen zu bestreiten, der schnellen Ausgabe und Zweckverwertung steht entgegen, das man dannseine Bedürftigkeit selbst herbei geführt hat, weil man das Einkommen nicht für den Zweck des Lebensunterhaltes verwendet hat. Auch wenn das Auto eine Notwendigkeit darstellen würde, so wäre doch auch zumutbar eben ein Auto von 5000€ zu erwerben. Der Erwerb eines 7.500€ teueren Kfz wird somit als nicht notwendiger Luxus bewertet!


    Ihr dürft mich gerne eines Besseren belehren!

    @ Schrader 160 - Dich nehme ich am Tag nach der Wahl auseinander!
    Also dann, wenn du eine gewaltige Bauchladung gemacht hast!


    Begreifst Du's eigentlich nicht, - ich habe schon gewonne, habe mein Ziel schon erreicht, was willst Du da auseinander nehmen?


    Es habe ja einige versucht mich doof aussehen zu lassen, weis doch längst jeder das ich nicht alle Tassen beisammen habe!


    @ Doriel - klar doch Du hast sicher recht mit den Erfahrungen die Du gemacht hast, trotzdem bleiben die Stadtfarben Gelb-Blau und etwas Konservatismus muss ich doch auch an den Tag legen.


    Und selbstverständlich darf hier jeder ne andere Ansicht zu meiner Auswahl an Songs haben - Mir reicht das ich die Texte auf unsere Stadtverwaltung beziehen kann und dann auch noch auf mein Auftreten in der ARGE und das sich einige provoziert fühlen - ander fühlen sich dabei aber ganz gut, klopfen mir auf die Schulter - und ich finde ASP und StS einfach gut, war auf Konzerten und die haben doch was drauf ! Trotzdem gibts Szene-Gegner die allen möglichen Scheiss drüber erzählen, so wie man auch die ALG II Bezieher alle als faul und unqualifiiert ab tut. Warum sollte man dann Songs der Band oder die Bands selbst nicht ein wenig ins Gespräch bringen? Eric z.B. macht ja auch noch ein eigenes Projekt und die Texte sind vielleicht sogar noch etwas geeigneter.


    Mich wundert es nur wie Ihr hier abgeht, speziell Schrader - frage mich was hat er tatsächlich für ein Problem? Aber den 01.09,9 werde ich mir hier reinziehen, da bin ich schon gespannt was er Spezielles auf der Pfanne für mich hat!


    Hier hat die CDU immer über 50% bekommen, es wäre eine Sensation würde ich da mit einem Wahlsieg aus der Wahl hervortreten, aber inzwischen haben mir so viele Leute zugestimmt in meinem Vorgehen, das ich es richtig geniesse denen, die es verdient haben mal in den Allerwertesten zu treten.


    Ja, man mag an Rache denken - aber die haben sie sich hier in der ARGE Woche für Woche, Tag für Tag gefragt und wer mich fragt darf immer mit einer Antwort rechnen!


    Gruss

    Hallo Marcus Pape Bernburg,


    Ich habe grade gesehen das hier 4 Seiten Tread nicht viel weiter führen.


    Ganz am Anfang stand ein Punkt, über den hier sehr wenig geschrieben wurde, Die geplante "Heirat" - ich denke das hier sogar eine Lösung liegen kann.


    Wenn Ihr heiratet und beide volljährig seid dann müsstet Ihr als BG betrachtet werden zumal ja auch wohl Nachwuchs ansteht. Frage ist aber wie kann man einen Lehrvertrag unterzeichnen wenn ein Kind unterwegs ist, der Mutterschaftsschutz greift in der Lehrzeit aber was ist mit den Erziehungszeiten die müsstest Du als Vater dann erbringen, wil Deine Frau ja die Ausbildung machen muss.


    Deine Fau würde somit den Verdienst der Ausbildungsvergütung in die Bedarfsgemeinschaft einbringen und Du müsstest durch bekommen das Du dem Arbeitsmarkt dennoch zur Verfügung stehst, also auch auf Spät und Nachtschichttätigkeiten hin Bewerbungsaktivitäten erbringen.


    Anspruch hätte in der BG auf jeden Fall das Kind, aber ma würde Dir natürlich auch aufgrund der Vaterschaft die Versorgung der BG auferlegen. Einzig und allein kame dann nicht mehr der Passus das Ihr unter 25 -jährig bei den Eltern leben müsstet zum Tragen da Ihr ja eine eigene BG bildet.


    Das Amt könnte argumentieren das Ihr vorsätzlich die Situation der Bedürftigkeit herbei geführt habt und wird eventuell versuchen darauf hin die Leistungen zu verweigern, aber in den Reformgesetzen steht eben nichts davn drin das man unter 25 jährig nicht heiraten und eine Familie gründen darf, ich denke solche Einschränkungen wären dann auch selbst einigen Verantwortlichen ein wenig zu weitgreifend, quasi wer jung ist und keine Kohle hat darf sich nicht vermehren!


    Das wäre schon fast Drittes Reich Argumentation!

    CATWEEZLE - mach doch einfach ne eigene Hompage kostet ganze 5,50€ für 12 Monate und kannste zu den selben Kosten verlängern und die Kosten entstehen nur wenn Du eine eigene Domain wählst und dann einen Link hier vom Forum reingestellt und den musste entweder aktualisieren oder sprichst Dich mit Phillip ab. Risiko haste dann selbst an der Backe und die Kommentare einiger Trottel sind garantiert gratis!

    Hey Leute !


    Ihr seid echt klasse! Frage mich schon wer denn von euch jetzt als "die Stimme" aufgetreten ist?


    Und Ihr wollt was drauf haben - na, hatte ich mir schon gedacht das da die Profi-Hacker aus dem Sozialforum mal wieder was zu nörgeln haben werde:


    Gelb - Blau geht nicht, tja wer was vom Stadtwappen versteht wirds kappieren.


    Und was sonst alles stümperhaft ist, nun die Kommentare von euch in der Vergangenheit hier im Forum hatten dann ja nach dieser Bewertung auch wohl nicht viel mehr wert.


    Und jetzt der Clou - ich weis ja wie intelligent sich Menschen anstellen und hatte schon mal die Domain beantragt, sowas dauert schon mal und ist gestern Nachmittag um 16:30 h bestätigt worde. Ja, dergute Man arbeitet scheinabr sogar Sonntags und ich bin ihm dankbar hatte ich die Anmeldung doch zum 01.08.09 erwartet.


    Was alles musiktechnisch nicht passt ist mir aber mehr als egal, denn Geilenkirchen wärt froh auch nur einen einzigen Interpreten aus der ganzen Homepage mal vor Ort gehabt zu haben, dann wäre die Stadt vielleicht etwas lebendiger!


    Übrigends für die Nörgler habe ich sogar ne eigene Rubrik" Die Spaken-Rubrik" also tobt euch aus!


    Ach ja, Homepage Adresse : www.kandidatur-geilenkirchen.de - so und jetzt warte ich wieder auf einen Kommentar der Brokenzuwerfer oder sollte ich sagen einem Verkappten ARGE Fürsprechers!?


    Und wie gesagt ich verstecke mich nicht hinter Synonymen so wie "die Stimme" oder "kurt" - war euch wohl zu heiss die Nummer weiter durchzuziehen !


    Gruss

    so wie Kitty es schreibt ist es richtig , selbst wenn wie Schrader auch richtig festgestellt hat, Du vor besagtem Datum eine WG mit Deinem Ex hattest, Du hast die Fakten für die Entscheidung mit dem Einzug bei Deinen Eltern geschaffen. Einzige Möglichkeit dann, die ARGE hätte Dir trotz Kenntnis dieses Umstandes vorsätzlich eine falsche Auskunft erteit, was voraus setzen würde das Du gezielt nach der Möglichkeit in eine eigene Wohnung ziehen zu dürfen, angefragt hättest!

    also anhand Deines Synonyms vermute ich das Du 26 bist oder noch in diesem Jahr wirst.


    Deine Eltern sind demnach nicht mehr zu Leistungen Dir gegenüber verpfllichtet auch wenn Du keinen Ausbildungsabschluss inne haben solltest.


    Praktikum ist das eine, aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen das andere und es könnte sein, das eine Sonderregel greift,nämlich das im letzten Jahr des zu erwartenden Abschlusses der ALG II Bezug zu gewähren ist.


    Aber so ganz verstehe ich das mit dem Praktikum nicht, das ist ja meist nur in Berufen mit Studium angesagt und dort hätte es die Möglichkeit von Bafög gegeben, da müsste man etwas mehr Info's haben!


    Ist diese Praktikum z.B. Pflicht für den Studiengang ???

    tja, da kann man mal sehen was dieser Staat sich alles einfallen lässt. Sorry das ich das al totalen Blödsinn abgetan habe aber zur Genugtuung ich habe das ier in meinem Städtchen gleich in den Wahlkampf einfliessen lassen. Habe es der kandidatin der LINKS-Partei über das Zeitungs-Web zukommen lassen.


    Ich führe hier nämlich keinen Wahlkampf was ich besser machen würde wie die anderen Kandiaten sondern einen der auf Lösungen in der Zukunft abzielt die mit Hilfe aller Parteien erreicht werden müssen.


    Also nochmals Danke für die tolle Info - bin mal gespannt wie die beiden Grossen sich da aus der Affäre ziehen werden, vermutlich wie einst Helmut Kohl, nämlich mit Schweigen und Aussitzen!

    Das halte ich für vollkommenen Blödsinn, denn wenn dem nach der Anspruch so wäre, stellt sich doch die Frage warum nicht gleich den möglichen Erben die Versorgung der Eltern zugemutet wird. Es gibt ja einige ARGEn die andere §§ und Gesetzesbücher anführen wonach das so sein soll das Kinder für die Eltern aufkommen müssten und auch da scheint es keine durchschlagenden Erfolge zu geben, denn wenn es so wäre hätte dieBA in Nürnberg schön längst die Anweisungen zu einem entsprechenden Verhalten heraus gegeben, was die aber machen ist durch wehemente Unrechtsaktionen Menschen vor der Entscheidungspfindung durch Sozialgerichte einzuschüchtern und sie so abzuhalten auf diese Weise Ihr Recht zugesprochen zu kriegen!

    @ Danielo - und da siehste mal wieder, wie man ins Fettnäpfchen treten kann, habe noch nie etwas von der Kleiderkammer geholt oder bei der Tafel angestanden. Und wenn was kaputt geht, denk Dir nur ich kann Nähen, Häkeln, Sticken und sogar Stricken.


    Und ja, warum sollte ich mich dort im Anzug präsentieren ? Nur für die Menschen die nach den Äusserlichkeiten urteilen?


    Kann Euch aber auch mit solchen Foto's dienen, aber da hätten die sich in Geilenkirchen dann nicht so sehr die Mäuler zerrissen und ich muss noch kanpp 5 Wochen im Gespräch bleiben!