Hallo Steffen,
die Sanktion seitens der ARGE ist zunächst einmal vollkommen korrekt zu werten, zumal Du schreibst das der Bekannte Dir erst am Vorabend abgesagt hat. Hättest Du zu dem Zeitpunt dies der ARGE mitgeteilt, hätte man Dich vemutlich ebenso sanktioniert. Die Termine, egal ob die dort was zu tun haben oder nicht, sind Vorgaben die Du nicht einhältst, Ümstände zunächst einmal aussen vorgelassen. Somit kommst Du Deiner Mitwirkungspflicht nicht nach und so wird es sicherlich uch begründet und was die Widerspruchsstelle angeht, diese wird genau diesen Punkt noch untermauern. Wenn man allerdings weis das dort prinzipell nur abgecheckt wird ob die Begründung auch einem <Verfahren vvor dem Sozialgericht stand halten könnte, dürfte einem klar werden das dort nicht unbedingt Deine Interessen verfolgt werden. Also solltest Du immer einen Widerspruch einlegen und darauf gefasst sein anschließend vor dem Sozialgericht um Dein Recht kämpfen zu müssen.
Problematisch ist das in Deinem Fall weil Du aufgrund der Aussage dort angerufen zu haben, dies auch beweisen musst, aber das geht eigentlich nur wenn Du Deine Gespräche mit Datum und Uhrzeit belegen kannst was bei der Telekom gegen Gebühr möglich ist wenn man es vorher beantragt hat, bei Handy schicken die Gesellschaften ja auch solche Abrechnungsbelege mit. Allerdings müssten diese Versuche die ARGE zu erreichen auch vor dem eigentlichen Termin liegen, gleiches gilt für die E-mail, die Du ja auch schon am Vorabend hättest schicken können.
Kein Geld für den Bus/Bahn ect. ist keine gültige Begründung für die Nichteinhaltung des Termins, man kann jemandem auch zumuten zu Fuss zu gehen, selbst wenn es 20 km sind (!) - eine Bandscheiben OP könnte da zu Deinen Gunsten gewärtet werden, muss aber nicht!
den neuen termin bekam ich per post, mit der bestätigung der kürzung. allerdings ohne möglichkeit einen wiederspruch einzulegen (das formular fehlte).
....also manchal frag ich mich wieviel Hirn einige Leute haben, "Formular für einen Widerspruch"
Du hast zwar da mit Bürokraten zu tun aber so bescheuett sind die auch slbst auf der ARGE nicht sich einfallen zu lassen, auch noch ein Formular für die Gegenseite zu erstellen! Vermutlich noch mit Ankreuzkästchen ob berechtigt oder unberechtigt, Leute - Leute, das kann ja echt nicht war sein!
Du bist mit den Umständen nicht einverstanden, also schildere das in der Form wie Du es empfindest und begründest. Es reicht wenn darüber der Hinweis steht "Widerspruch" wichtig sind Datum, Unterschrift und eine anständige Begründung!
Hat Du nicht selbst geschrieben das Du einen Bescheid über die Sanktion erhalten hast? Gegen diesen Bescheid kannst Du den Widerspruch einlegen, Du musst es sogar willst Du nicht durch Untätigkeit die Anerkennung dieses Bescheides ermöglichen, dazu hast Du genau 4 Wochen Zeit!
Die Frage lieber Essen statt Termin einhalten schmettere ich Dir locker ab wenn ich auf der ARGE-Seite argumentieren müsste. Wärst Du dort erschienen hätte man das andere Problem mit einer Vorschusszahlung, Essensgutschein oder dem Verweis an die Tafel lösen können, also vergiß diese Argumentation, notfalls sitzt da immer einer der etwas schlauer argumentieren kann, weil die im Nachhinein auf Dein Verhalten reagieren können und bekanntlich ist man nachher immer schlauer. Klugscheissern kann man hinterher immer und begründen "sie hätten wissn müssen" auch, das ist ja meine Kritik an den beschissenen Reformen - das die im Prinzip keinen Deut besser sind aber so über andere Menschen bestimmen wollen!
@ Stylewolf - ja und genau aus diesem Grund ist Krawall schon im Vorfeld angesagt, oder anders gefragt:
"Wer hat mit dem Scheissdreck denn angefangen?"
Du /Sie hörst/en sich an wie einer der dort arbeitet, - und für solche Leute uss man Verständnis haben, das denen auf der anderen Seite bei so einem Kleingeschisse die Hutschnurr hochgeht will dann keiner wahr haben. Möchte mal sehen wenn Dir ständig einer Vorschriften vorhält oder was Du im Leben alles falsch gemacht hast - wenn Dich auf der Strasse einer wegballert, kannste auch nicht sagen, wärste besser nicht vor die Tür gegangen, aber so kommt diese Bürokratische Besserwisserei der ARGE ( man sollte sagen Nachfolgegesellschft der Looser-Arbeitsagenturen) bei den Betroffenen an!
Macht sich klasse auf seinem Arsch zu hocken und dem armen Schwein gegenüber sein erfolgreiches Leben vorhalten zu können und wieviel besser man doch als angepasster Mitläufer im System da steht!
Das zeigt mir immer wieviel die Schulbildung dieser Leute wert ist!
Rummmucken dürfen die, die Arbeit haben die anderen müssen schön ihre Klappe halten, nicht wahr?
Hoffentlich sind solche Drecksäcke irgedwann auch mal selbst betroffen!
Frage mich immer warum bestimmte Leute hier im Forum mitwirken!?
Also Steffen, Du hast sogesehen einige Fehler gemacht, dennoch würde ich Widerspruch einlegen und auch beim Sozialgericht genau darauf hinwirken, auf die Frage ob wir als Menschen gänzlich nur im Leben Fehler machen dürfen wenn wir keine Leistungen beziehen.
Daraus resultiert dann die Frage was ein Fehler ist!
Und das beantworte ich einem Richter so das der hinterher nicht mehr weis ob es nicht sogar ein Fehler war Richter geworden zu sein!
Die vom Amt sind nur unselbstständige Befehlsumsetzer und froh wenn sie Ihr Hirn nicht zu sehr anstrengen müssen!
Gruss