Beiträge von Horst GRUNERT

    so Leute, da isse, die selbstgebastelte Homepage, für meinen Wahlkampf als parteiloser Zeitgenosse!


    Konnte mir die notwendigen Kenntnisse zur Erstellung in 3 Tagen aus dem Internet ziehen, über die TERTIA waren mir diese Info's selbst nach knapp 12 Monaten nicht zu vermitteln, was zeigt wie überflüssig so manche Qualifikation ist. Neuster Clou der ARGE den mir heute ein Bekannter aus ehemaligen Kurszeiten erzählte, ein ehemaliger Dozent für solche Quali-Massnahmen ist jetzt tatsächlich vonder ARGE auf einen solchen Kurs geschickt worden weil er jetzt auch Arbeitssuchend ist. Da weiste echt nicht mehr ob Du Lachen oder Weinen solltst!


    Hier meine Antwort auf die Dreckspolitik: Soll einer sagen das man in meinem Alter solche Sachen nicht mehr erlernen könnte!


    http://191723.homepagemodules.de/kandidatur-geilenkirchen


    ....und wenn nur die Homepagemodul-Seite was für den einen oder anderen ist, hätte sich diese Nummer schon wieder gelohnt!


    Gruss

    Du möchtest keinerlei Ansprüche stellen und Dein Partner dann aber auch nicht!


    Ansonsten ist das geschickt dargelegt, aber so gehts natürlich auch nicht der Partner bezieht Leistungen und deswegen will man als Lebensgefährtin mal eben so tun als wüsste man von nix. Papa nicht bekannt, eheähniches Verhältnis - wie denn Kind könnte ja dann von jedem sein - also für mich grenzt das dann an klarer Betrugsabsicht!


    Wenn der Partner keine Leistungen bezieht und Du keinerlei Ansprüche stellst sich mir nur die Frage auf welcher Basis das Interesse beruht!

    @ *ANDREA* - ich möchte Dir jetzt nicht Unrecht tun aber vor ein paar Tagen habe ich genau so einen Tread hier beantwortet und wie Du vorgehen sollst, sorry komme mir jetzt irgendwie verarscht vor - aber in wenigen Tagen 2 x die gleiche Sachlage erscheint mir doch was komisch.


    Wenn das dennoch eine zweite Anfrage ist klick meinen Namen an und schau auf die Beiträge der letzten Zeit da ist dann ein abslut identischer Fall drin!


    Gruss

    @ CLAUDIA - also für mich ist das kein Neuland, zu sehen das auch Leute von der Bundesagentur für Arbeit mal in der Arbeitslosenstatistik auftauchen, sei es beim ALG I oder auch ALG II Bezug. Grade die weiblichen Bediensteten sind dort oft genug nur in den sogenannten Halbtagsstellen beschäftigt.


    Was Deinen Kollegen angeht solltest Du ihm mal klipp und klar sagen was er für ein dumm dämlicher Schwätzer ist, der sitzt nämlich in ein paar Jahren auch da und versucht über Krankheiten und Psycholeiden vorzeitig in den Ruhestand zu kommen - soviel sei einmal dazu gesagt das man immer uns den Leistungbeziehern anlastet das nur wir den Staat ausnutzen würden. Ich habe es immer noch in den Ohren, die Predigten von Globalen Anforderungen denen wir gerecht werden müssen, Qualifizieren müssen wir uns als ob mancher das in seinem Berufsleben überhaupt nicht praktizieren würde. Den Schwachsinn den man sich bei euch auf den Buden anhören muss, können die paar Betroffenen aus euren Reihen leider auch nicht wieder gut machen, aber für jeden von uns ist ein Mensch wie Du auch ein Strohhalm,das sich doch eventuell noch etwas ändern könnte im Denken und Umgang mit denen die schon am Boden liegen.


    Ich vergleiche das immer mit den Bildern von den beiden Jugendlichen die den Rentner in der U-Bahnzusammen getreten haben. Erst kriegste vom Chef den Niederschlag und dann treten die vom Amt Dir solange in die Fresse bis Du Dich nicht mehr regts.


    Ich weis das jetzt wieder die Kommentare kommen ich sei verbittert, voller Hass, - das mag bisweilen stimmen, weil die Ignoranz von Menschen einfach unglaublich ist, das fängt hier im Forum schon an, da werden Fragenngestellt und von meinen sagen wir knapp 5oo wirklich hilfreichen Antworten habe ich bisher 4 ganze "Danke schön" zugemail bekommen!


    Deshalb ist es sehr hilfreich in seiner grundsätzlichen Haltung solche Erwartungen erst gar nicht einfliessen zu lassen, weil das etwas mit Anstand zu tun hätte, und den haben die Wenigsten.


    Meine Sachbearbeiterin hatte mir auch schon ähnliches erzählt vom Verdienst, Arbeitszeit und familiärer Belastung, daher weis ich das es bisweilen natürlich auch zu Einstellunge gegenüber den Leistungsbeziehern kommt die auf einer gewissen Neid Basis basieren. Würde man uns die Leistungsbezieher halbwegs in Ruhe lassen wäre das für beide Seiten vorteilhaft aber das möchten Deine Chef's aus einem ganz bestimmten Grund natürlich nicht, welche Berechtigung hätten sie dann noch in Ihrem Job - Stellen erfolgreich vermittel ? Das gibt's doch gar nicht. Das was Ihr macht ist daswas man als kaufm. Aussendienstmitarbeiter gleich ganz am Anfang lernt, um zum Abschluss zu kommen niemals über den Preis gehen, denn wenn der einmal unten ist, ist er dort! Ob 400€ Jobs oder die 50% Vollzeitförderprogramme (wenn man genügend Handycaps vorweisen kann) sind doch nichts anderes als den Arbeitslohn / die Arbeitskraft günstiger anbieten zu können, das machen aber auch die Zeitarbeitsfirmen - Deutlich gesprochen, Ihr habtvon den grundlegenden Marktgesetzen null Ahnung und deshalb nur da Erfolg wo Ihr dem Arbeitgeber die noch billiger (extra nicht preiswertere) Lösung anbieten könnt, und deshalb sage ich das ein Herr Niebel (FDP) Recht hat wenn er sagt das die BA für Arbeit abgeschafft gehört. Natürlich hat die FDP da andere Beweggründe aber es kommt Beides auf's selbe raus - wir brauchen euch nicht mehr!!!


    Das mag sich jetzt schlimm anhören, aber letztlich zeigt das dann nur das es jeden treffen kann, und das wäre für andere in ähnlichen der Öffentlichkeit verpflichteten Tätigkeiten dann vielleicht doch mal ein gutes Signal.


    Personlich kann ich Dir nur raten es mal mit einer Bewerbung bei der Kommune zu versuchen den nach der Wahl soll doch alles umstrukturiert werden, die Kommunen müssen da mehr in die Verantwortung gehen, und bei denen herrscht ja auch eine gewisse Arroganz im Denken - vielleicht würden deine persönlichen Erfahrungen dort ja eher jemanden die Augen öffnen.


    Ansonsten kann ich mich dem allgemeinen Tenor hier nur anschließen, ware sicherlich sehr hilfreich grade in ganz heiklen Fragen auch mal die Erfahrung aus Deinem Alltag zur verfügung zu haben und sei es nur um nach Lösungen zu suchen die Deine Kollegen anderen Orts vor Probleme stellt.


    Darübewr hinaus kann ich den Betroffenen nur den Tip geben einfach über den Tellerrand zu schauen und auch mal dreist zu sein, sich wie ich mal bei einr ARGE bewerben, oder in ein politisches Amt eintreten, muss ja nicht jeder gleich als Bürgermeister kandidieren. - Übrigends setze ich in den nächsten Tage mal meine Homepage für diese Aktion ins Forum, dann kann Schrader noch was Werbung für mich machen! Die heulen hier schon alle fürchterlich und als ich die Nachrichten heute Nachmittag gesehen habe war das Thema Internet-Wahlkampf plötzlich auch up to date! Ich grins mir hier jeden Tag eins mehr, ob nun Happe Kerkeling oder die Grünen - ich in voll im Trend! jetzt müsste es doch eigentlich für nen Job reichen und B13 ist ein geiler Tarif!

    @ SCHRADER - JA JUNG DU KENNST DIE ALLE PERSÖNLICH - ABER KENNEN DIE AUCH DICH ???


    Leute bleibt ruhig bei sowas muss man nicht aus der Haut fahren, anonym haben diese Typen immer große Fresse aber wehe Du stehst plötzlich hinter denen - dann sollste mal sehen wie arm diese Würstchen werden - habe ich erst gestern erlebtda kam einer in die Kneipe in der wir schon mal die HARTZ IV Treffen abhalten könne, weil der Wirt auch mal die Arbeitslosigkeit kennen gelernt hat und der ist noch verdammt jung! "Haste schon den neuen Bürgermeisterkndidate gesehen, hey jung da fällt Dir doch gar nichts mehr ein" lies der Sprücheklopper ab,. ohne zu wissen das ich keine 5m um di Ecke sass und nen Kaffee getrunken habe und "lies auch weiterhin kei gutes Haar an mir, aber auch an anderen Kandidaten, zog über mein potentielles Wählerklientel, die Alkhis her und kriegte die Klappe einfach nicht zu - Alteingesessener CDU-ler halt!! Seine Kumpels haben alle schön die Schnauze gehalten und der Wirt meinte nur der hat Dich wohl überhaupt nicht bemerkt als ich nach ner 3/4 Stunde Spass gezahlt habe. Beim Rausgehen habe ich mich dann direkt hinter den Typen gestellt und laut in die Runde gesagt. Leute das ist Demokratie, jedem seine eigene Meinung und sei sie noch so unqualifiziert! - Das der Typ plötzlich keinen Rotwein statt Bier im Glas hatte war alles - ich glaube der hat sich echt in die Hose geschissen - der Unterscheid zwischen ihm und den Alkhis ist dch nur der das er sich ein Bier leisten kann, das dem Gastwirt die Existensz sichert, nicht mehr und nicht weniger! Wenn da jeden ein Rechtsanwalt in der Runde sein alkoholisiertes Wissen in die Runde abgeben kann, dann kann ich schon lange Bürgermeister werden!!!


    Noch ein Beitrag von Kai - und dann guck Dir mal die Kommentare an die nach Deiner Foto Aktion dort auf der Seite zu lesen sind, die kann man gar nicht alle kopieren, so viele sind das!


    Lassen Sie nicht den Kopf Hängen, wenn dieser Mann bereits 20000 Stimmen hat, sind Ihre erfpgsaussichten gut gestellt.


    http://www.waehle-schlaemmer.
    de/


    und jetzt bin ich mal gespannt was sich SCHRADER für diese Weisheiten wieder einfallen lassen wird, bedingt creativ ist
    der gute ja - schreib doch mal welcher politischen LOOSER-Fraktion Du angehörst, damit wir alle endlich mal erfahren warum Deine Beiträge bisweilen so beschissen im Inhalt sind! Ich tippe auf SPD und wenn das so ist haste nix begriffen!!!

    Sehr schön "jalale"


    endlich begreift mal einer die doppelte Verneinung - genau diesen §§ hatte ich letztens weil jemand Abendschule macht und diese Schule nicht Bafög förderfähig war und genau dann triitt nach §6 die Nichtwirkung von § 5 ein! Das hatte ich dem jungen Mann der zudem über 26 Jahre war auch fast 1 Stunde lang erklären müssen weil die hier auf der ARGE immer diesen § so auslegen das kein Anspruch besteht weil man ja Bafög beantragen könnte. Aber wenn ideses nicht gezahlt wird weil die Einrichtung nicht förderfähig ist, kommt eben doch ALG II Bezug zum Tragen!


    Soweit ist alles richtig aber nach dem Ausbildungsgesetz hat man grundsätzlich nur auf eine Berufsausbildung anspruch und hier wird von einer Zweitausbildung gesprochen un darauf besteht grundsätzlich kein Anspruch!


    Bravo!!!! für die richtige Auslegung der §§ 5 und 6 - aber leider hat Schrader recht, es steht nur die Unterstützung einer Ausbildung zu kannste zudem im Bafög auch noch detailierter nachlesen! Es müssen also nachweisbar 2/3 der Ausbildung bereits irgendwie hinter sich gebracht worden sein. Hätte es das 1983 so schon im Gesetz gegeben wäre ich nicht in die Situation geraten meine Zahntechniker Ausbildung abbrechen zu müssen!


    Gruss


    Ps. : es gibt noch ein Schlupfloch und zwar gilt dies wenn man sich im letzten Jahr der Ausbildung befindet die zum Beispiel 3 Jahre dauerte, da ist ein ALG II Anspruch möglich!

    HALLO LILLIFEE!


    Also folgendes, habe ich auch so gemacht und daher weis ich dases so laufen kann, ursprünglich betrug meine Miete 360 € incl. Nebenkosten damals habe ich auch 20€ selbst getragen, irgendwann habe ich dann herausbekommen das die Warmwasser-Anrechnung der ARGE nicht korrekt war, deshalb habe ich darauf hin die Übernahme bei der ARGE eingefordert. Natürlich war meine Fallmanagerin mit der Argumentation meinerseits nicht einverstanden und es ging an den Teamleiter weiter, der mir erklärte das ich ja eben einen Bescheid erhalten hätte und dagegen keinen diesbezüglichen Widerspruch eingelegt hätte, seit her rate ich hier im Forum dazu grundsätzlich gegen jeden Bescheid vorsorglich einen Widerspruch einzulegen. Denn damit waren die Bedingungen aus Sicht der ARGE festgeschrieben. Die Lösung musste also in einem neuen Bescheid liegen, den man dann wieder anfechten kann bzw. gegen den man dann in Widerspruch gehen kann. Also hat sich mein Vermieterin entschieden eine Mieterhöhung aufgrund gestiegener Nebenkosten durchzuführen. Mit der dann anstehenden Weitzerbewilligung habe ich diese Veränderung mitgeteilt udn einen neuen Bescheid erhalten udn dem habe ich dann widersprochen udn letztlich Klage beim Sozialgericht eingereicht und gewonnen.


    Seither zahlt die ARGE mir 383,37 für Unterkunft und Heizung, denn ganze 6,63 € waren für die Warmwasseraufbereitung als Schätzwert zulässig, dazu werden die ursprüngliche 20 € beim Regelsatz abgezogen, mehr aber nicht! Also habe ich durch die Mieterhöhung letztlich den Vorteil aus den 30€ Mehrleistung ziehen können weil die ARGE lediglich 6.63€ anrechnen darf, ich also so gesehen den ursprünglich in den 360€ enthaltenen Warmwasseranteil nicht auch noch abgezogen bekommen kann!


    Wichtig dürfte für euch /Dich daher die Info sein das die Mieterhöhungen die Möglichkeit von Widerspruch und Sozialklage eröffnen Weil dadurch ja ein neuer Bescheid ergeht!

    Hallo Francis!


    da gebe ich Dir vollkommen Recht und für die Weiterbewilligung von Lesitungen nah dem ALG II gibt es inzwischen sogar einen Vordruck auf dem man ganze 3 Kreuze machen muss und erklärt das sich zur bisherigen Antragstellung keine Veränderungen ergeben haben bzw. Veränderngen bereits mitgeteilt wurden was ja auch den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.


    Mach Deinen Sachbearbeiter einfach mal auf diesen Umstand aufmerksam und zur Sicherheit erkläre diese Info doch einfach zur Niederschrift! Wenn ihm das nicht passt kann er Di r ja einen entsprechenden Bescheid zukommen lassen. Dagegen kann man dann, weil ja Verwaltungsakt eben mit allen möglichen Mitteln vorgehen, Widerspruch oder sogar Klage vor dem Sozialgericht!


    Manche §§§-Reiter sind eben in Preussen erzogen worden!

    @ Chimana - das Problem das Du hast, machst Du Dir grade selbst!


    Was spricht gegen eine Wohngruppe ????????????????????????????


    Dadurch das Deine Schwester bei Dir einziehen würde, kommen unendlich neue Fragestellungen in der Zukunft auf Dich zu, was wenn Deine Schwester dies oder das oder jenes macht ect.


    Weiset manchmal muss man auch mal an sich und seine eigene Familie zuerst denken und dann an die liebe Schwester, schon jetzt könnte es Probleme geben angenommen die ARGE erfährt vom Besuch Deiner Schwester und ich schreibe hier ausdrücklich Besuch und nicht von möglichen Versäumnissen die sich aus einer anderen Rechtslage ergeben würden!


    Leute, Leute es heisst nicht umsonst, jedere ist seines eigenen Glückes Schmied - Du schmiedest Dir grade Deine eigenen Handschellen und solltest in erster Linie an Deine Kinder denken udn dann an Deine Schweser - die kommt wohl möglich in den nchsten Tagen mit einem Freund agedackelt ist dann schwanger ect. pp. - ich will ja hier nicht den Teufel an die Wand malen, aber kümmer Dich doch erst mal um Dein Ding und dann wenn Du es Dir erauben kannst um die Belange Deiner Schwester.


    Wohngruppen sind sicherlich nicht de schlechtetste Alternative, zumal Deine Schwester bestimmt auch mal eigene Freigrenzen ausleben möchte, das wird bei gemeinsamen ALG II sicherlich etwas schwierig sein und unweigerlich zu Konflikten führen!

    Nun ja, liegt wohl an der Schulbildung die man für solche Tätigkeiten benötigt wie die eines Sachbearbeiters. Anders gesagt der Kerl ist einfach nur dämlich! Also musste frech sein, Hingehen und sagen: Sie nehmen das jetzt zur Niederschrift auf: und dann legste los, das Du ALG II beantragst und als letzten Satz bittest Du um zügige Bearbeitung des Vorgangs durch einen Vorgesetzen, da ja dem Stammpersonal scheinbare Qualifikationen fehlen! Unterzeichen und Kopie mitnehmen und erklären das Du mit diesem Schreiben auch sofort zum Amtsgericht gehen wirst um Dir eine Rechtsberatungshilfe einzuholen! Es ist tatsächlich so das die ARGE Selbstständigen auferlegt, mittels einer Kreditaufnahme die Bedürftigkeit eigenständig abzuwenden. Wer sich allerdings in den Gesetzen zur Insolvenz etwas auskennt weis das dies sogar als Anleitung zu einer Straftat ausgelegt werden kann, denn Insolvenzverschleppung ist "Strafbar!"


    Daran sieht man wieder einmal wie skrupellos unsere Politiker sind! In vorderster Reihe Typen wie SCHRÖDER und HARTZ
    nur weil einer ein Jurist ist; ist er noch lange nicht Heilig!

    Na siehste Schrader, es gibt Menschen die verstecken sich hinter Synonymen und es gibt eben auch "keine Feiglinge", die kriegen dann zwar immer eins in die Fresse für Ihr Tun, aber weisste die "tun" dann wenigstens etwas mit Anstand!


    Übrigends, ist ja das erste Mal das wir sowas wie nen "Avatar" haben!? :-)

    Hallo Gisi 55!


    Auch wenn hier einige finden das diese Frage blöd ist, so sehe ich das doch erheblich anders und vielleicht hat sich da grade etwas aufgetan bei dem ansonsten noch nicht viele drüber nachgedacht haben, denn ich habe einen Freund der bekommt von der ARGE aufstockendes ALGII mit einer monatlichen zusätzlichen Vepflegungsmehraufwandspauschale von nahezu fast 500€ das ist die Höchstgrenze, wie gesagt es sind 400 und € und ich denke, das was bei Euch geschied so nicht richtig praktiziert wird, denn: entweder darf nur der Betrag der über diesen Höchstsatz geht angerechnet werden, oder aber die ARGE darf diesen Verpflegungsmehraufwand gar nicht anrechnen, also in Abzug bringen!


    Das Kind heisst ja Mehraufwand weil die Kosten einer außerhäuslichen Versorgung erheblich höher sind als wenn Dein Mann jeden Abend Zuhause wäre.


    Du aber schreibst das die ARGE diesen Betrag anrechnet und das ist meiner Meinung nach in keinem Fall in vollem Umfang zulässig sondern nur für den über dem Höchstsatz liegenden Mehrbetrag! Früher hiess das Kind ja mal Spesen!


    Also ich würde, so wie Du es schilderst davon ausgehen, das Euch dieser Mehrbedarfshöchstsatz von der ARGE nicht gezahlt wird und dieser Betrag ist "Anrechnungsfrei" da bin ich mir ziemlich sicher !


    Also lass von euch hören was sich in dieser Sache ergeben hat!

    @ Schrader - hey, tu mir das nicht an, Du bist doch sonst nicht so zurückhaltend !


    ...übrigends, hat glaube ich auch schon einer geschrieben, Äusserlichkeiten haben nichts mit Intelligenz zu tun!


    Ich schicke Dir aber gerne auch mal ein Bild von mir in Anzug und Kravatte, fragt mich nur was das dann ändert?


    ...aber typisch für uns alle man muss ins vorprogrammierte Bild passen sonst ist man ein Nichts!

    Hallo merry !


    Solche Fragen liebe ich, denn es geh im Grunde darum soviel we eben möglich vom Staat zu bekommen!"


    Was Du ganz bei Deinen Planungen aussen vor lässt, aber dies durchaus ein wesentlicher Bestandteil Deiner Planungen sein soillte ist die Tatsache, das da ja neben Dir auch noch ein weiterer Erzeuger von Nöten ist. Ich weis die moderne Frau geht notfalls zur Samenbank ! Nee, also Scherz bei Seite, das ört sich bei Dir alles so an, nach dem Motto: da lass ich mir mal nenn Braten in die Röhre schieben und fertig!
    Bevor aber Leistungen vom Staat in Betracht kommen, kommt ja wohl zunächst einmal die Möglihkeit in Betracht was der liebe Herr "Papa" denn dazu beitragen könnte?


    Irgendwie scheinen Deine Planungen dieses aber ausser Acht zu lassen! - Also wohlmöglich doch Abzocke beim sozialen Netz? Nicht das ich werdenden Eltern nicht jegliche Unterstützung gönne, aber was soll man jemandem raten der niht alle Fakten benennt ????

    Hallo Leute, ich hab da was für Freund und Feind - was in unserem Städtchen vielleicht noch etwas mehr das Feuer schürren würde, wenn aus dem Forum noch die ein oder andere Positive oder Negativ Volkesmeinung hinzu käme.


    Leide ist der Artikel aus der Tagespresse nicht im vollen Umfang zu lesen aber vielen von Euch wirds sicherlich Freude machen - insbesondere die Kommentare lassen mich schon jetzt lächeln, deshlb der direkte Link auch hier im Forum, als ganz besonderer Service für "Gut und Böse"!


    http://www.az-web.de/lokales/geilenkirchen-detail-az/982231?_wo=Lokales:Geilenkirchen&_link=&skip=&_g=Von-Hartz-IV-auf-den-Stuhl-des-Buergermeisters.html



    und wenn ich meine Homepage fertig habe, lasee ich es euch ebenfalls wissen!

    die durchschnittliche Mietobergrenze liegt damit bei 6,60. für Mehrfamilien sieht Köln mehr Wohnfläche vor als das Ministerium.


    5. Vergleicht man die Unterkunftskosten mit dem Kölner Mietspiegel, so könnten die Wohnungen in der Gruppe 1 also in Gebäuden, die bis 1960 bezogen wurden in der Regel bezahlt werden. Hier liegen die Orientierungsmieten in allen Wohnlagen zwischen 3,55 Euro bis zu 6, 40.


    Auch für Wohnungen in der Gruppe 2, also in Gebäuden, die von 1961 1975 bezogen wurden könnten die Mieten zumindest in der einfachen Wohnlage noch bezahlt werden. Mieten für Wohnungen in mittlerer Wohnlage ( 6,40 bis 7,60 ) werden nur noch schwer als angemessen bewertet werden. Mieten für Wohnungen in den Gruppen 3 und 4 also in Häusern, die ab 1976 bezogen wurden, liegen deutlich über den als angemessen angesehen Preisen.


    6. Dramatisch verschlechtert wird die Situation jedoch durch die steigenden Mietnebenkosten, die mittlerweile 25 30 % der Miete ausmachen. Werden sie zu den Kaltmieten hinzugerechnet, so können sich Empfänger von ALG II künftig nur noch Wohnungen in Gebäuden, die bis 1960 bezogen wurden, leisten.


    7. Der Weg, Hilfsbedürftige nach dem SGB II in preiswertere Wohnungen umziehen zu lassen, ist jedoch für Köln weitgehend versperrt. Es gibt so gut wie keine Leerstände. Die Bautätigkeit ist in den letzten Jahren dramatisch zurückgegangen. Wurden in den Jahren 1991 bis 1998 noch durchschnittlich 5 500 Wohnungen in Köln neugebaut, so dank die Zahl bereits i. J. 1999 auf 3610, i.J. 2002 auf 2949 und i.J. 2003 auf 2. 795.




    und warum lest Ihr dann nicht auch mal den Rest den Schrader nicht kopiert hat ?


    Rita, mal klar gesagt - es gibt eine Menge mehr Menschen die weis Gott schlechter dran sind wie Ihre Tochter! In gewisser Hinsicht kann ich da sogar unseren liebenswerten Schader verstehen, irgendwo müssen natürlich auch Grenzen bestehen und es wird immer wieder Menschen geben die es schaffen knapp drüber zu ligen und andere die es noch irgendwie schaffen sich drunter zu mogeln. Ich habe auch in Ihren Texten so einiges zwischen den Zeilen gelesen und muss einfach mal darauf hinweisen das es ebenso willige Menschen gibt die eben nicht die Zusagen erhalten haben auf die sie sich berufen! Faktum ist - HARTZ IV ist keine Bundesregelung sondern die Kommunen sind in erster Linie dafür verantwortlich wie sie den Ihnen übertragenen Kostenfaktor in den Griff bekmmen und wie das bisweilen so ist gibt es auch in den Kommunen unterschiedliche politische Gesinnungen und die entscheiden nun auch mal bisweilen gänzlich unterschiedlich. Sie haben hier einige richtige Antworten und Tips erhalten und ein guter noch zuletzt von mir, einem der nur vor dem Rathaus stehen kann und um mehr Geld für die ALG II Bezieher demonstrieren kann, wie neulich in der Internet-Presse zu lesen war. Auch die Sozialgerichte entscheiden sehr unterschiedlich, grade in solche Fragen der Angemessenheit. Bisher waren sie in der glücklichen Lage das Ihre Tochter Leistungen auf einem Niveau der Angemessenheit erhalten hat wo es für niemanden ein Problem war, jetzt erfahren Sie bzw. Ihre Tochter aber auch mal wie schwe es einige Mitmenschen in anderen politischen Kommunen ergeht udn was dort als angemessen betrachtet wird, und es kann sein das eine Sozialklage vor einem Sozialgericht in dem bisherigen Bereich Ihrer Tochter mit viel Verständnis bedacht, in Köln aber nur mit Unverständnis betrachtet wird, so wird es auch wohl zwichen den Sachbearbeiten aussehen. Manchmal muss man sich mit den Gegebenheiten abfinden. Eines in Ihrer Argumentation ist mir allerdings sehr aufgestossen, das Argument des Zuzuges, sory aber Köln ist eine Weltstadt, Multikulti ist dort an der Tagesordnung und sie schreiben da so eine Schwachsinns-Nummer. Bei aller Liebe, ich unterstelle den Bürokraten ja auch schon manche Dämlichkeit aber diese offensichtliche Benachteiligung nimmt Ihnen noch nicht einmal der "Tünnes" oder der "Schäl" in Köln ab! So gesehen vermittelt das dann wieder ein Bild von ich hohl mir die Kohle schon! Was wäre denn an Kosten entstanden wäre Ihre Tochter täglich mit der Bahn oder dem Bus nach Köln eingeflogen ? Rechnet man das mal von den Wohnungskosten in Köln ab, stellt sich mir die Frage ob sie da nicht etwas sehr Kleinkariert auf Dinge beharren die noch ganz andere Vorteile verrechenbar machen lassen würden! Wie gesagt: Weltstadt ! Berlin, Hamburg, München, Frankfurt ich dneke da ist überall die gleiche Problematik und jeder verspricht sich ja auch Vorteile aus einem solchen Umzug!

    Danke für Deine Zustimmung! (Ironie eingeschlossen)


    Kannst mich ja für den Job vorschlagen und vielleicht übernimmste gleich die finanzielle Absicherung ?


    Bitte keinen Netto-Stundenlohn unter 7,50€ man hat ja so seine Notwendigkeiten! Und Urlaub und 13. Monatsgehalt versteht sich von selbst, denke ich mal.


    Übrigends der Einfachheit halber, wie wäre es wenn Du dem Admin quasi eine Retro-Vorlage Deines Zusatztextes liefern würdest, vielleicht kann der dann gleich dieses mit dem Antwortkästchen verknüpfen, sodass Du und andere sich dieses Zeitaufwändige kopieren aus der letzten Nachricht sparen könnten.
    Diese mehr gewonnen Zeit wäre doch viel besser nutzbar, z.B. für eine ausführlichere Recherge oder möglicher Weise sogar etwas ausführlichere Antworten. Ich weis, in der Kürze liegt die Würze - aber bei dem Schlabberwasser was man als HARTZ IV so angeboten bekommt darfs gerne auch etwas mehr Salz in der Suppe sein, ansonsten ist es immer so'n fader Geschmack!:eek:

    Zeus 017 - ich muss mich schon wieder über die Antwort von Schrader ärgern, leider - ich denke manchmal sollteste die Finger einfach von der Tastatur lassen oder auf der ARGE anfange! Aber mit Hilfestellung hat das was Du hier manchmal zum Besten gibst nichts gemein.


    Ja fordern kann die ARGE viel, obsi damit durchkommt hängt aber auch davon ab wie Ihr bestimmte Umstände begründet.
    Wenn die Wohnung Kostenmässig erheblich vom Durchschnitt (Mietspiegel) abweicht kann und muss die ARGE sogar zunächst auffordern, allerdings sind diese Durchschnittswerte immer Empfehlungen und in den Gesetzen gibt es auch sogenannte "Kann" Bestimmungen - die fälschlierweise (Absichtlich weil die BA in Nürnberg dazu anhält) aus Kostengründen abgelehnt werden, das heisst dann seitens der ARGE'n dann so das sie entscheiden können ob sie dei Mehrkosten tragen oder nicht, aber die Bezeichnung "Kann"- Bestimmung verhält sich im Grunde anders nämlich so das besondere Umstände gegeben sein können die einen Entscheidung vom Gesetzgeber dahingehend mitgetragen werden kann die eine solche Notwendigkeit z.B. nicht eintreten lassen muss, ein Punkt ist z.B. der das man schon Jahrzehnte lang in diesem Objekt lebt, seinen gesamten Bekannte und Freundeskreis nicht aufgeben muss oder einfach nur am gesellschaftlichen Leben weiter Teilhaben soll, es ist also nichts damit das man quasi getthorisiert werden könnte, gemacht wirds trotzdem, wie gesagt weil Leute wie Schrader die §§§ genau so falsch interpretieren wie die ARGE auch. Nur wenn eine Unwahrheit auch noch 500 mal mehr wiederholt wird, so wird da trotzdem keine Wahrheit draus!


    ich würde da gar nichts abklären sondern renovieren, denn damit habt ihr letztlich sogar noch einen Pluspunkt mehr!


    Aber wenn Ihr sicher gehen wollt könnt Ihr diesen Link verwenden und dann auch mal die Sozialgesetzbücher 1+3 durchlesen, denn das SGB II ist nicht da einzige Gesetzbuch das für HARTZ IV gilt!


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2

    wo liegt das Problem? Burn out Syndrom - ab zum Arzt - Überweisung zum Psychologen - Krank schreiben lassen, irgendwann wieder arbeiten gehen, selbe Ding nochmal, wenn der Chef eben ein Arsch ist und meint seine Mitarbeiter so anmachen zu müssen das diese labilen Menschen dann ständig einen Termin beim Hausarzt machen müssen, ist das ganze doch nur eine Frage der Zeit wie lange sich der Chef das leisten kann. Einen Haken hat das Ganze - es gibt Arbeitszeugnisse und in ein solches kann ein Chef natürlich auch versteckt diese Sachverhalte einfliessen lassen. Aber wenn es so unerträglich ist wie Du es von Deiner Freundin her geschildert bekommst dann wird es wohl nicht anders laufen können,denn das was Kitty geschrieben hat trifft soweit zu, es gibt keine ALG II wenn man eine Sperre bei ALG I bekommt, einzig ein Überbrückungsdarlehn würde Dir gewährt, aber darum zu kämpfen kostet sicherlich erhebliche Nerven und sobal man von einer Kündigung erfährt und diese nicht umghend meldet werden schon Sperren verhängt. hatte unlängst von einem älteren Deutsch-Russen eine Sanktionierung von 1 Woche ALG I Leistungen weil er angeblich eine Kündigung zu spt gemeldet hatte. Datum der Kündigung 29.04.09 Meldung der Kündigung 05.05.09 mit dem Feiertag und der Postzustellung sowie der Freinahme für die Vorsprache auf dem Abeitsamt wäre maximal 1 Tag anlastbar gewesen, nämlich der Montag aber da hatte der mann ja beim Chef nachgefragt - dieser Superschlaue Sachbearbeiter hatte sich aber auf den Ursprungsarbeitsvertrag aus dem Jahr 2004 bezogen weil dies ein Zeitarbeitsvertrag war und gemeint das dem Mann dann doch eigentlich längst klar gewesen sein müsste wann er arbeitslos werden würde. Natürlich habe ich ihn gefrat ob er Ahnung von seinem Job hätte und ober er dann wisse wie oft er einen Zeitarbeitssvertrag verlängern könne bevor aus einer solchen Konstellation auch automatisch eine Festanstellung abzuleiten wäre - jetzt gehts zur Rechtsabteilung ! Was zeigt das ? es sind eben nicht wie hier geschildert immer automatisch 12 Wochen, selbst in den Gesetzestexten steht das in Härtefällen auch auf die 1/2 zu reduzieren möglich sei, wie der allerdings auf die eine Woche gekommen ist, sit mi auch schleierhaft! Also Leute nicht immer gleich vom Hören-sagen ausgehen besser ist sich zu erkundigen und dies notfalls schriftlich einzufordern. Gibt der Sachbearbeiter nach der Schilderung nämlich ein mündliches okay und bekommt dann 5 Minuten später einen Herzinfarkt, was auf unserer BA auch schon passiert ist, erklär mal seinem Nachfolger oder Vertreter das da eine Zustimmung bestand! In diesem Sinne!

    Da liegt vermutlich auch der Hund begraben, und im weiteren noch eine Frage von mir nämlich die ob Ihr verheiratet seit , Hier wird im Forum nämlich sehr oft von Mann geschrieben und das ist er janun auch einma, aber eben nicht Ehemann. ImNachbarort meiner Stadt musste z.B. ein Türke (hier aufgewachsen) zunächs einmal eine Erklärung unterzeichen das er nach der Ehelichung keinerlei Leistungen nach dem Sozialhilfegesetzt beantragen würde ansonsten wolle man der Ehelichung nicht zustimmen. Bei Dir wurde hier schon des öfteren von Auffenhaltsrecht, Asyl ect. geschrieben, und und und ! Ich finde das immer klasse, nicht das ich eine Ausländerfeindliche Grundhaltung hätte aber bevor man an die Akzeptanz der Deutschen Staatsbürgerschaft denkt wird mal eben ne deutsche Frau geschwängert und dann werden Sozialleistungen eingesackt. Hier gilt wie in Marokko vermutlich auch das auch der Vater des Kindes zum Unterhalt beiträgt. Wenn man Deinene Artikel liest, liest sich das so als sei das schon mal ganz und gar von vorn herein ausgeschlossen, deswegen haben vermutlich auch so viele darauf geantwortet. Du schreibst immer nur das Du der Versorger bist, alles weitere ist scheinbar unmöglich! Und so eine Einstellung geht bicht nur mir gegen den Strich denn in Marroko müsste ein DEUTSCHER EINWANDERER vermutlich schauen wie er klar käme, trotz des großen sozialen Angagements des Königshauses! Ich denke mal das Du auch keine 80 Stundenwoche auf Deiner Arbeit hattest, schon gar nicht in Teilzeit. Also Strukturier das Ganze hier nochmal vernünftig und dann erbarmt sich eventuell doch noch er eine oder andere Dir eine relativ gesicherte Antwort zu geben!


    Gruss