Beiträge von Horst GRUNERT

    @ Pinky - wollen die mich verarschen ? - würden die nie machen, denn Du verarscht Dic ja selbst!


    Wieso bist Du so blöd und lässt Dich mit einer solch dummen Antwort abfertigen?


    Wenn der Typ im CallCenter- sprich Info-Counter der ARGE so wenig Ahnung hat das Du so eine Antwort erhältst, dann bist Du selbst Schuld wenn Du hinterher eine reingedrückt bekommst. Du hast einen Mund und zwei Ohren bekommen damit Du besser zuhören und gezielt fragen kannst, hätte der liebe Gott gewollt das Du nur die Hälfte mit bekommst und Scheisse labberst hätte er Dir ein Ohr und zwei Münder gegeben, hat er aber nicht getan! Also benutze Dein Hirn und geh dem Penner an der Info solange auf die Nuss bis er entweder Ahnung hat und konkrete und richtige Angaben zustande bringt oder sorg dafür das diese Pappnase da wegkommt!

    Sagt mal Leute, wie daneben seit Ihr eigentlich? Es ist weder nach Unterhalt für die Kinder gefragt worden noch nach dem Zuflussprinzip!


    xy nonsense möchte im Prinzip doch nur wissen wie er/sie den Monat 08/2009 finanziell überstehen kann!


    Klartext: in dem Moment wo man in ein Arbeitsverhältnis eintritt, entfällt im Denken der ARGE die Bedürftigkeit eines Leistungsbeziehers, denn rein theoretisch könnte man ja jeden Tag sein Geld vom Arbeitgeber für die abgeleisteten Stunden erhalten (Prinzip: Tagelöhner). Ja und weil unsere Bürokraten eben solche Vorschriften -und Korinthenkacker sind, und alles schön regeln müssen entfällt vom Gesetz her damit der Anspruch auf Leistungen, weil man auch rein theoretisch ja eben mal beim neuen Arbeitgeber auch um Vorschuss fragen kann - denn nichts anderes hat man ja auch bisher bei der ARGE gemacht, wir bekommen unsere (Hunger-)Vergütung ja auch im Voraus. Das heisst nichts andere als das der Staat uns für die Tage an denen wir ja im Grunde eigenes Geld scheffeln nicht auch noch gleichzeitig die Bedürfigkeit entlohnen kann, weil sie ja fein bürokratisch gedacht überhaupt nicht mehr besteht. Und da wir HARTZ IV vorab bekommen wird dieses sodann zurück gefordert! Tja, und dann merken diese Schlauberger von Rechenkünstlern, durch "learning bei doing" das der, von dem man prinzipiell dieses Geld zurück fordern müsste, die Arbeit im Folgemonat nicht ausführen kann weil er schlicht weg wenn er den Vorschuss zurück zahlt, wieder nix hat um zur Arbeit zu kommen, seine Miete zu zahlen, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten! Tja und die Arbeitgeber eben auch nicht so sozial eingestellt sind und Anstelle des Staates das Risiko von Ausfällen der zu erbringenden Arbeitsleistung bereit sind zu tragen.


    Die Lösung des Ganzen heisst dann: Überbrückungs bzw. Einglieerungs - Beihilfe und/oder Zuschuss und ist wie sollte es auch anders sein auf gesondertem Antrag zu stellen weil, immer dann wenn einer das nicht weis, beherzigt oder praktiziert Vater Staat Kohle sparen kann - denn wie heisst es doch Rückwirkend geht nix und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht


    Tja und mit der richtigen und vollständigen Aufklärung und Beratung von Hilfeersuchenden kann man ja s seine rechtlichen, klugscheisserischen Spielchen mit den Betroffenen treiben, nach dem Prinzip: da hätten sie mich schon speziell nach fragen müssen!


    Klar doch wenn ich um Hilfe ersuche und bei nehm Rohrbruch den Klemptner frage was zu machen ist sagt der mir auch nicht in welche Richtung ich den Haupt-Wasserhahn zudrehen muss damit der Schden nicht noch größer wird!


    und wir Deutschen sind ja die Klugscheisser schlecht hin und hinterher können wir alles besser und hätten eben alles gewusst!


    Also "xy nonsense" frag nach besagter Überbrückungshilfe - ist im Prinzip nix anderes wie die Kohle zu bekommen die Dir in dem Monat fehlt in dem Du versuchst aus dem Drecks HARTZ IV rauszukommen!


    Und wenn Du dann dem Sahbearbeiter am liebsten den Mittelfinger zeigen würdest weil er Dir das nicht gesagt hat, denk Dir einfach was für ein armseeliges Würstchen er doch im Grunde ist!

    Mach es denen so schwer wie nur möglich, denn schon ein Hausbesuch besagt ja schon eines, nämlich der Anzweifelung Deiner Bedürftigkeit und damit ja schon indirekt der Unterstellung einer Straftat, nämlich dem Erschleichen von Sozialleistungen. Und diesen Sachverhalt gilt es zu dokumentieren, also fordere die Person auf das Du zur Niederschift angibst das der Besuch aus diesem Grund aus Deiner Sichtgegen die Würde des Menscheverstösst, da es ja unmöglich sein kann, pauschal einem solchen Verdacht unterstellt zu werden nur weil man in den Bezug von Sozialleistungen abgerutscht ist!


    Die werden meckkern und motzen und erklären das Dich ja keiner zwinge Leistungen in Anspruch zu nehmen und darauf solltest Du ebenfalls zur Niederschrift dahingehend antworten, das Du gemäss dem Gesetz ein Hilfeersuchen gestellt hättest, Dir aber aufgrund des Verhaltens und er Äusserungen der Eindruck vermittelt würde das die daraus resultierende Verpflichtung zu helfen Seitens der Behörde vorsätzlich nicht erbracht werden solle und Du deshalb in Erwägung ziehn müsstest wegen Amtsmissbrauches eine diesbezügliche Dienstaufsichtsbeschwerde zu erlassen!


    Und bei jeder Öffnung eines Schrankes und einer Frage unterstelle immer wieder den Fakt das man Dich indirekt der Erschleichung von Sozialleistungen beschuledigt ohne konkrete Verdachtsmomente zu besitzen, sondern lediglich auf dem Umstand berühend das Du um Hilfe ersucht hast, Dir derartige Vorwürfe unterstellt würden, und dabei ruhig mal auf Praktiken aus dem Dritten Reich vergleichend erinnern!


    Ich denke der Staat will es so, dann solll er es auch von den Bürgern so bekommen!

    Hallo Leute, vielleicht muss man da auch einfach mal anders vorgehen: DU hast der ARGE doch erklärt das Deine Tochter aus der BG augetreten ist, schriftliche Bestätigungen und Erklärungen bestehen, also gebe die nochmals zur Niederschrift bei der ARGE an und (jetzt kommt das Wichtigste) und erkläre dort bitte, das würde eine freme Person mit Dir in einer Haushaltsgemeinschaft leben die ARGE Dich doch auch nicht auffordern würde von dieser eine Verdienstbescheinigung heranzubringen. Schliesslich steht dieser in eine Haushaltsgemeinschaft lebenden fremden Person dann doch zumindest das Anrecht zu diesen Sachverhalt eigenständig zu erläutern (Postgeheimnis, Datenschutz ect.) somit soll sich die ARGE zwecks Widerlegung des geschildertn Sachverhaltes doch bitte an die in der Haushaltsgemeinschaft befindlichen Person selbst wenden und nicht Dir auferlegen Gehaltsabrechnungen ect. dieser Person beizubringen.


    Nur weil bis dato ein Verwandschaftliches Verhältnis bestand wurden die von der ARGE geforderten Beibringungen in der Vergangenheit ja nicht von Dir/Euch erbracht, sondern weil aufgrund des Umstandes der Verpflichtung zum Unterhalt bis zur Vollendung der Ausbildung oder des 25. Lebensjahres die Eltern zur Leistung verpflichtet sind galt die Einbeziehung in die Bedarfsgemeinschaft, und diese ist mit dem Umstand der Prüfung und des sich selbst versorgen könnens weggefallen!


    Also hat die ARGE, sofern sie Deinen Angabennicht glaubt die Beweisumkehrlast zu erbringen, muss also belegen das Deine Angaben vorsätzlich falsch sind und hat diesbezüglich lediglich das Recht besagte Haushaltsgemeinschafts zugehörige Person selbst zur Beibringung aufzufordern und nicht mittels einer Rechtswidrigen Praktik an besagte Unterlagen zu gelagen. Eine Sanktionierung wegen einer angeblichen Mitwirkungspflicht wäre demnach nicht gerechtfertigt und wird verutlich auch von einem Sozialgericht genau so beschieden / bestätigt!


    Sollte der Sachbearbeiter das nicht begreifen bitte Ihn gemieinsam mit Dir beim Vorgesetzen in besagter Angelegenheit vorzusprechen! Keine ARGE der Welt kann Dich rechtmässig sanktionieren wenn die Beibringung gewisser Notwendigkeiten nicht in Deinem Handlungsrahmen fällt!"


    Denke damit ist alles gesagt!

    Hallo, ich sehe das so, : In Gesetz steht eindeutig das die Zielsetzung der ARGE sein muss, das ein Leistungsbezieher durch da Arbeitsangebot - (jetzt kommts) dauerhaft und vollständig aus dem Bezug von Sozialleistungen heraus kommt. Du schreibst das der Arbeitsvertrag dies lediglich auf 3 onate garantiert


    Also Widerspruch einlegen udn danach Klage vor dem Sozialgericht einreichen - bei all den anderen Punkten, siehe z.B. Salle wird es einem halbwegs gutem Juristen möglich sein anzufühen, das die ARGE die Sanktion zu Unrecht ausgesprochen hat! Rechtsbeihilfe bekommts Du kostenfrei wenn Du mit dem ALG II Leistungsbescheid bei einem Rectspfleger auf dem Amtsgericht um Beratungshilfe ersuchst!


    Wie immer : Was die ARGE macht und begründet ist gelinde gesagt egal, auch die Rechtsabteilung (sprich Widerspruchsstelle) ist einen Dreck wert, weil sie letztlich die Sauereien der BA umzusetzen hat, glaubt nicht das diese Stellen nur halbwegs im Interesse der Antragsteller aktiv sind, einzig und allein soll ein Anspruch seitens der Leistungsbezieher durch vorgaukeln einer neutralen Schiedsstelle dazu führen, die berechtigten Klagen mit irreführtenden Begründungen zu verhindern! oder anders gesagt, Ihr werdet genötigt mangels Unkenntnis aufeuch zustehende Rechtsansprüche zu verzichten


    Ich bin absolut sicher das ein SWozialgericht Dir Recht geben wir, aber leider melden sich bereits von mir diesbezüglich beratene Hilfesuchende hier nur sehr selten und manche stcken einfach den Kopf in den Sand und resignieren - Leute, Mensch wert euch - wenn nicht j3etzt, wann dann???

    Hallo Allo.


    sorry wenn meine Antwort bei Dir falsch angekommen ist, sollte nicht heissen das ich Dein Vorhaben kritisiere - für mich stellt sich nur die Frage brint es dauerhaft etwas und da bin ich dann Skeptiker weil ich weis das die Unternehmerschaft nach Qualifizierung schreit und wenn man diese vorweisen kann heisst es in der Absage "Überqaulifiziert". Was ie suchen sind Leute die die Schnauze halten und ihres gleichen in den Arsch treten um nicht selbst geschasst zu werden. Grade die Specher der Arbeitgeberverbände sind für mich die Heuchler vor dem Herrn.


    Jedem das seine wa mehr auf die Antwort von Schrader gemünzt der gelegentlich wie ich auch reagiert, studieren ist die eine Sache, die vorzuweisende Praxis etwas anderes. Nach beidem wird geschrien und wenn s dann angeboten wird sind die Herrren der Arbeitgeberseite auch nicht zufreden weil dann deren Profit nie stimmt.


    Ich denke die Arbeitslosen müssten mehr den Satndpunkt einnehmen, lieber nicht eingestellt zu werden denn einem Sklaventreiber noch die Genugtuung zu verschaffen, mit seiner beschissenen Einstellung Erfolg zu haben. Letztlich ist es mir dann auch egal was die Bürokraten denken, denn denen geht man bekanntlich am Wnigsten ans Bare!


    Unter diesem Aspekt macht Stdium dann zumindest soviel Sinn das man erst einmal aus der Schusslinie geweisser Verwaltungsfachleute ist die einem nur Faulheit unterstellen!

    Qualifizierung - manchmal stelle ich mir die Frage was das bringt, das Jahr Schule ist sicherlich keine schlechte Investition, eventuell kannst Du da Ganztagsschule Bafög beantragen, ALG II könnte verweigert werden weil Du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Bei Abendschule hättest Du zumindest im letzten Jahr ALG II Anspruch, vorher musst Du aber auch neben der abendlichen Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.


    @ Schrader - und wenn einem die Denkhaltung nicht passt, antwortet man mit Polemik! Dann schreib doch besser gar nichts oder befriedigt Dich das dann nicht?

    Leute Leute, hackt mal alle weiter aufeinander rum. Schrader nehm ich schon gar nicht mehr ernst ih behaupte mal der steht auf der anderen Seite der Medallie, denkt mir zu Bürokratenfreundlich, aber das ist eben auch Demokratie,jedem seine eigene Meinung. Mir muss niemand was von Global Thinking erzählen, ich habe meine Berufliche Erfahrung das reicht mir zur Beurteilung der Vor - und Nachteile.


    Tj und Allo was soll ich dazu sagen, wir sind alle irgendwo die Klügsten, und das führt dazu das keine einheitliche Linie entsteht, die Quittung kommt nach der Wahl, wenn CDU und FDP uns richtig an der Kette führen!


    Jedem das was er für richtig hält!

    Ein Anhänger der SPD Wahlbündnisses Names Paul


    Das wird eine super spannende Angelegenheit, ich drücke dem Wahlbündnis die Daumen! Vielleicht gelingt es den führungsschwachen Borghorst abzulösen und eine kompetente Person mit Erfahrung wie Herrn Fiedler einzusetzen.


    Als Demokrat kann man nur hoffen, dass Frau Müller und Herr Grunert nur wenige Stimmen erhalten. Naja wenigstens Eines kann Grunert: sozialleistungen Empfangen und dann auf dem Marktplatz protestieren, dass es zu wenig gibt.



    Ein anders Denkender Namens Realist


    Naja wenigstens Eines kann Grunert: Sozialleistungen Empfangen und dann auf dem Marktplatz protestieren, dass es zu wenig gibt.


    Was hat das eine mit dem anderen zu tun.Darf ein Hartz4 Empfänger sich nicht politisch betätigen.Sie schreiben das Sie Demokrat sind dann lassen Sie den anderen doch ihre Politische Meinung.Wir leben in einen Freien Land.Es gibt das aktive und passive Wahlrecht.




    Mein Statement als Bürgermeisterkandiat


    @ Paul - Polemik und Halbwahrheiten gehören nicht zu den Kriterien wie ich einen Wahlkampf zu führen gedenke. Die Art und Weise wie einige Vertreter des Wahlbündnisses nach Aussen die Demontage politischer Gegner betreiben, wird sich, da bin ich ziemlich sicher, entsprechend auswirken. Jemandem Führungsschwäche vorwerfen ist ein Leichtes, ebenso andere Kandidaten mit Unwahrheiten zu denunncieren und dann das I-Tüpfelchen drauf setzen und alles besser können, ist für mich kein Beweis von Kompetenz. Sicherlich hat der Kandidat des Wahlbündnisses in Verwaltungstechnischer Hinsicht mir einiges voraus, aber es ist nicht gesagt das die Positive Darstellung dieser Fähigkeiten auch nach der Wahl noch Bestand haben wird, ich sehe das eben auch mal aus der Sicht derer, die tagtäglich mit Verwaltungsakten konfrontiert werden und dieses Klientel wurde vom Kandidaten des Wahlbündnisses sogar in der Tagespresse als nicht relevant betitelt. Aus dieser Situation heraus ist sicherlich auch die Bewerbung von Frau Silke Müller zu sehen. Mann muss sich doch daher nicht wundern, wenn andere Kandidaten wie Pilze aus dem Boden schiessen - Die Wahrheit ist - per Gerichtsurteil belegbar - ich wurde zu Unrecht sanktioniert, nur weil bestimmte Verwaltungsmenschen sich hierzu berufen fühlten!



    Wie man sieht ist die SPD nur an Machterhalt interessiert und scheut in keiner Weise Menschen die sich diesem Vorhaben in den Weg stellen anzugreifen auch mit Halbwahrheiten - hier im Forum weis jeder von den Vorgängen um mein Demonstrationserhalten und dem Einsatz für Leistungsbezieher, ich hoffe ich kann wieder einigen die Augen öffnen!

    @ Mamma fragt - ich würde mal auf das Jugendamt gehen dort bekommst Du sicherlich die entscheidenden Hilfen und Ansprechpartner oder die Vorgehensweise gennant - es gibt in manchen Städten auch sogennante Familienberatungsstätten (z.B. von der kath. Kirche)


    Meines Wissens muss Dein Ex auf jeden Fall Unterhal zahlen da eines der Kinder ja noch nicht einmal Kindergartenfähig ist - aber wiegesagt das wird Dir das Jugendamt sagen können.


    Ein Fehler ist meines Erachtens die Selbstständigkeit, damit retet man sich nur noch tiefer in die Problematik entsprechende Hilfe zu bekommen. Wenns klapp ist man fein raus aber oft genug gehen solche Bemühungen schon deshalb in die Hose weil man im grunde den Kopf gar nicht richtig frei hat für ein solches Unterfangen - Scheidung, Kinder, Lebenssicherung - sorry wil Dich nicht entmutigen aber da sehe ich mehr oder weniger die Problematik das Du dies gezwungener Massen machst, weil Dir andere Hilfestellungen nicht bekannt sind.


    Auch kannst Du auf ALG II zunächst einmal Anspruch erheben, trotz Haus - man kann Dir ies vorrübergehend ja als Darlehn bewilligen, damit kommt bei Dir etwas mehr Ruhe in die Angelegenheit - aber störend wird da auch wieder die geplante Selbstständigkeit zu Buche schlagen!



    Wie gesagt versuch mal über das Jugendamt weitergehende Hilfe zu bekommen!

    Hallo Leute !


    Ich weis ja nicht wie Ihr das seht, diesen Blösinn den hier einige immer drunter schreiben von, vonwegen sind rein privater Erfahrungen oder durch googlen erworben, also dies ist ein Forum zum Austausch von Erfahrungen, um Ratschläge zu geben im Umgang mit den zuständigen Ämtern, Sachbearbeitern ect. !


    Mag ja sein das irgendwer glaubt hierasu irgendwelche rechtlichen Dinge ableiten zu können, aber ich halte diese Untertexte für reine Wichtigtuerei, wenn Ihr soviel Angst davor habt eure Hilfe zu publizieren, dann lsst es doch einfach, steht ja dennoch oft genug Mist drin und das einzige was dieser Text dann zum Ausruck bringt ist das man mitreden will aber keine Ahnung hat!


    Ich finde das genau so peinlich wie nicht zu seinen Aussagen, Ratschlägen und Einstellungen mit seinem Namen stehen zu können!


    Die gute Seite heisst nicht umsonst ".info" Info's müssen ja nicht immer richtig sein aber dieses ganze Geschreibe, wo der Zusatztext länger wie die Antwort ist, ist so überflüssig wie nur was!


    Bestimmt wird das jetzt wieder einige auf die Barikkade bringen, aber wenn ich das jedesmal lese und dann die Antworten sehe, denke ich mir immer , da hätteste besser gar nicht geantwortet!

    @ Bomi - also dass wird ja dann entsprechend in der Klage vom Sozialgericht gefordert das Sozialgericht fordert gar nichts, wer fordern kann bist Du bzw. Deine RA'in und wenn der Beschluss dahin gehend im Urteil ergeht muss e ARGE so verfahren.


    noch eine zweite Sache, Deine RA'in soll Deinem Mann und auch der Hausbank schreiben das Du nur bis zum gegenwärtigen Datum die Verluste mittragen wirst da Dein Mann scheinbar vorsätzlich die Veräusserung verzögert - damit wäre die Bank letztlich gezwungen Deinem Mann das Objekt unter dem Hintern wegzupfänden und sich für die durch die Verzögerung entstehenden Kosten nur noch an Ihn zu halten, ich denke as Deine RA'in zumindest über einen Kollegen aggieren sollte um in einem diesbezüglichen Verfahrn sogar als Zeugin für Dein Bemühen auftreten zu können.


    Deinem Mann muss dann auch klar sein das er letztlich diese Mehrksten selber zu verantworten und zu tragen hat, notfalls hilft auch ine presseveröffentlichung das Du für weitere entstehende Schulden aus dem verhalten Deines Mannes nicht aufzukommen bereit bist - ob Du es dann doch musst steht auf einem anderen Blatt, aber aus der Bedrängnis muss sich der gegnerische Anwalt dann auch erst mal wieder herausmanöverieren und ich denke mal das eienm Pflichtanwalt das hinterher auch egal ist ob er Dich mit dran kriegen kann oder nicht, der nimmt die Kohle mit die ihm durch Deinen Ex dann zusteht und das wars vermutlich. Kannst Dich ja mal mit der RA#in diesbezüglich beraten.


    Und bei dem Typen von der ARGE machste jetzt alles nur noch zur niederschrift und erklärst ihm das er die Mehrarbeit jetzt selbst zu verantworten hätte, weil Du auf doofe Bemerkungn und dumme Antworten keinen Bock hättest !


    ansonsten haste Dich ja schon klasse durchgerungen, Kopf hoch auch wenns nervt, es geht auch alles mal vorbei!

    @ shorty - ey alter is sich ne super colle Teterei die de dir da ause birne gedrückt hast, weiste !


    kommt man sich vor als würd grad mal wieder son penner vonne arge die mittagspause mit nem lustchen gag überbrücken, weiste!


    Ect ey dei dütsch iss ne krasse nummer alter fehlt nur noch diese Zahlen und Buschtabentauschen wie bei de schülerverzeichnisse study VZ weiste!


    Haste vielleicht grad mal an ner wasserpfeife gzogen oder was - da is der Lindenberg Udo ja nochvoll in Aktion im vergleich zu Deiner Darstellungsweise!


    Jung schreib anständiges Deutsch sonst kannste hier 100 werden bevor Dir noch einer antwortet!

    @ Schrader - dann diskutier das mal mit Phillip dem Admin hier - alle Foren sind ja gleich aufgebaut - ich weis und ich bin doof und die aderen denen das auch passiert ist auch nur Du nicht. Man Deine Beiträge gehen mir echt auf die Eier und ich hab davon nur zwei !


    Finde es immer nur klasse das Du als letztes diesen Superzusatztext anführst, als ich spar mir das weil bei mir als ALG II kannste ja mal auf Schadensersatz pochen!


    Aber ohne ein gewisses Risiko kannste in der heutigen Welt auch nix mehr reissen, Mr. Sicherheit !!!


    Und scroll mal bis unten, einmal nich nach rchts geschaut und die Frage links angeklickt hatse Dein Thema schon hoch geholt und jetzt darfste Dir auf Dine Anmerkung was anderes gerne in die andere Richtung holen!

    @ Schrader - sorry aber auf welcher Amtsstube hockst Du, eine Antworten gehen mir gelinde gesagt manchmal ganz schön auf den Senkel, Du schmeisst genau wie die Jungs auf den ARGE'n mit einer Antwortweise um Dich die ich einfach nur unfair finde!


    @ Äxxxx - Du hats geschrieben das Du nach 3 Jahren wieder bei den Eltern untergekrochen bist weil Du sonst auf der Strasse sitzen würdest. - Zum Glück dulden Deine Eltern nur den vorrübergehenden Einzug!


    Ganz klar ist es ein Fehler gewesen denn den Behörden jetzt klar zu machen, das Du bereits mehr als 3 Jahre eine eigenen Wohnung bezogen hast wird schwierg den Du warst ja in der Ausbildung und man kann annehmen das Deine Eltern massgeblich dazu beigetragen haben das Du in dieser Zeit ausser Haus gelebt hast. Du siehst das an Schraders Denkhaltung - für ihn bist Du einfach unter 25 und dazu verpflichtete bei den Eltern unter zu kommen. - So sieht es auch wohl Dein Fallmanager und deshlb müssten Deine Eltern ALG II stellen was natürlch bedeutet das eine Bedürftigkeit besteht und wenn Deine Eltern nicht bedürftig sind kann jetzt höchstens die Bedürftigkeit durch Deinen Aufnahme in eine so genannte BG entstanden sein.


    Deine Frage was kann ich beantragen hört sich zudem sehr nach Schnorrertum an, weil Du in keiner Weise in Betracht ziehst zunächst einmal für Deinen Lebensunterhalt selbst aufkommen zu wollen, also lass Dir ganz schnell eine etwas freundlichere Argumentationsweise einfallen warum für Dich eine Arbeitsaufnahme gegenwärtig nicht möglich ist. Aus Deiner Frage kann man herauslesen das Du Dich entschlossen hast Dich weiter zu qualifizieren, das geht bisweilen auf verschiedenen Wegen und einige sind eventuell sogar Bafög förderbar (auch von den Eltern getrennt lebend) andere würden einen ALG II Bezug nötig werden lassen, bei denen Du Dich dann mit Fragestellungen hinsichtlich der Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt auseinander zusetzen hättest, Abendschulen und Studium werden in der Regel erst im letzten Jahr vor dem Abschluss eine ALG II Bewilligung ermöglichen!


    Du solltest jetzt auf der ARGE klarstellen warum Du nicht wieder bei den Eltern einziehen kannst und natürlich eine eigene Wohnung beziehen müsstest. Es gibt wenn man ein gewisse Bereitschaft an den Tag legt sein Leben selbs in die Hand zu nehmen sicherlich auch auf der ARGE ein gewisses Entgegenkommen aber wie gesagt, Deine Fragestellung vermittelt diesen Eindruck in keinster Weise, eher den eines auch Leistungen kassieren wollens!

    So meine Lieben, dann setze ich noch eins drauf - und nur mal nebenbei, dies ist ein Forum - ich muss hier also nicht Fragen stellen um eine Antwort zu bewirken,vielleicht kann man das auch mal in seinem Kleinhirn verbuchen und nicht nur mit der Keule um sich hauen weil man sich profilieren muss, die ALG Vorschlägewerden ja schon in de Medien zerpflückt.


    Mir geht es darum zu signalisieren das ich die Betroffenen nicht splitten lassen würden, nah ja bei dem was ich mit den ALG II Beziehern inzwischen so erlebt habe ist Solidarität und Gemeinschaft eher ein Fremdwort, jeder denkt nur an sich udn dann weg wenn sein Problem gelöst ist, bis auf ganz wenige Ausnahmen.


    BA Minister Scholz hat ja auch schon gebrüllt, ist nicht geplant und auch nicht zu machen, Creativitätsmüdigkeit vor der Sommerpause bzw. Wahl, dananch wird wieder mit Creativität an den Sanktionsmmöglichkeiten gearbeitet, zum Glück st die SPD dannab Herbst nicht mehr dabei und die Arbeitslosen müssen sich nur noch mit Merkel und Westerwelle rumschlagen!


    @ Schrader - jaja, klar Sommerloch und ich liege mit meinen Meinugnen und Info's ja so sehr daneben, schau mal in meine Treads und lies was ich da über die Banken geschrieben habe, die Kreditvergabe und was unser lieber Peer Steinbrück denen grade anlastet. Weiste hier haben schon ndere versucht mir ans Bein zu pinkeln, machen können die das - ich meine es versuchen, was bleibt ist das was dann in der Zukunft als Beweis passert, sei es das Vorgehen auf der ARGE gegen bestimmte Praktiken oder meine klare Meinung zu politischen Dingen, leben müssen leider auch die ALG II Bezieher damit, wenn mn natürlich die andere Fraktion vertritt, dann kann man sich hier hinstellen und alles in einem anderen Licht darstellen!


    Dann hat ein Herr Grunert eben einfach gesagt "nicht alle Tassen im Schrank" - ich weis es aber schon Ihr Superschlauen, ich mache nämlich täglich Kaffeekränzchen für Leute die es nicht so gut haben wie Ihr, und deshalb fehlen da immer ein paar Utensilien die sich im Abwasch befinden! :D



    und noch was: "Schaut Euch mal die Jungs bei RENAULT in Frankreich an, die lassen sich die Butter nicht vom Brot nehmen, die wehren sich - sowas ist hier in Deutschland undenkbar, hier haben doch alle nur ne große Klappe und danach die Hosen voll, da musste nur mal eingebürgerte Russen fragen ide sehen den Deutschen genau so!

    @ Klaus es ghet mir nur darum mal vor den Wahlen was an Ideen in Umlauf zu bringen, danach ineressierts keine Sau und wir werden alle die Quittung bekommen.


    Wenn ich ne Torte habe können 16 Leute ein Stück Kuchen bekommen (Vollzeit-Beispiel)


    wenn ich nur ne 3/4 Torte habe kann ich auch nur 12 Leute satt machen (sinkende Auftragslage)


    natürlich kann ich aus den 12 Stückchen Torte auch 24 oder 36 Teile machen ( Teilzeit bzw. 400 Job)


    aber dann wird keiner mehr satt! - Also was fehlt ?????



    Keine Ahnung ????



    Richtig, ne 2-te oder 3-te Torte dann haben alle ein Stück Kuchen und werden satt - und was hat das dann mit den Beiträgen zur KV und RV zu tun ?


    Was meinste wohl, welches Klo wird voller ???? Das von den Vollgefressene oder das von den Häppchnessern !


    Leute Politik kann so einfach sein und wenn die alle noch Pinkeln müssen reichts auch noch für die Pflegeversicherung!


    Aber hier in Deutschland wird immer nur drüber nachgedacht wie man was umschichtet!



    Wir brauchen aber Konditoren und Bäckermeister!!!

    @ PS habe ih doch gesagt, Klaus kennt sich damit gut aus.


    den Gesetzestext findest Du unter: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__26.html


    hier steht was über Zuschüsse und Du kannst jeden § nachlesen, manchmal musste halt mehrfach lesen und hin und her schalten um die Sinn-Bezüge untereinander nachvollziehen zu können!


    @ Klaus - vergiss die Tussi die ist so hohl in der Birne und erzählt uns in punkto Gesundheitsreform sowieso nur unsinn, ich habe mit der bereits mehrfach das Vergnügen gehabt und sach Dir uns Ulla die Trulla hat soviel Ahnung von den Gesetzen die sie mit erlässt, wie ich von der Chinesischen Küche und da sind meine Kenntnisse gleich Null!


    Die bekommt ja noch nicht einmal ihre allergische Polypenanschwellung weg und dabei hat zu Ärzten aller Art nen guten Draht, sollte man zumindest annehmen!

    @ sorry Dopp aber was ist denn das für eine Denkweise ?


    Wieso ist da Krieg unterhalt für seine Kinderleisten zu sollen?


    Die Forderung zu stellen ist berechtigt und jeder von euch beiden hat doch wohl auch das Kind mal aus Liebe gewollt, das ihr jetzt beide lieber nicht zahlen wollt finde ich grossartig!


    Du ganz ehrlich, ich ein 82 Millionster Teil dieses Staates will aber für das Ergebnis euerer Popperei auch nicht aufkommen müssen, ich habe nämlich selbst 2 Jungs und weil ich ALG II Bezieher bin und zwischendurch auch mal in Arbeit stand wurde mir ein großer Teil meines Gehaltes gepfändet, wegen der Rückständig aufgelaufenen Verpflichtungen und ich soll jetzt für Deine Vergangenheit mitzahlen nur weil Du einen Krieg befürchtest.


    Also ein Krieg entsteht bekanntlich dann wenn eine Partei in unberechtigter Weise in die Souveranität eines anderen eindringt, also wenn Du das nicht praktizierst und Deinem Mann überlässt ob er zahlt oder dies verweigert wie kann es dann zu einem Krieg zwischen Euch kommen? Ich dneke er Staat wird schon in der Lage sein Deinem Mann den Unterschied zwischen berechtigten und unberechtigten Forderung so zu vermitteln das eigentlich kein Krieg aufkommen kann.


    Du bekommst bei der gegenwärtigen Regelung aber nur den 1/2 Regelsatz für das Kind da da Kind ja nur die hale Zeit bei Dir in der BG anwesend ist. Da Dein Mann keine Leistungen bezieht und das Kind versorgt wenn es bei ihm ist darf de ARGE ihm diesen Unterhalt auch nur zu 50% anrechnen!