Beiträge von Horst GRUNERT

    Ich denke , "Nein" - denn Deine Eltern müssen Dich nach der ersten Ausbildung nicht weiter finanzieren und mit der abgeschlossenen Erstausbildung ast Du im Grunde alle Möglichkieten für Dein Einkommen selbst zu sorgen. Die Vergütung die Du bekommst ist im Grunde für so Dinge wie Lehrmittel, Fahrkosten ect.!


    Ganz ehrlich wenn das jetzt möglich wäre würde ich protestieren denn in den 80-er Jahren musste ich deswegen eine Ausbildung vorzeitig beenden, bin danach Akkord arbeiten gegeangen um das Minuswieder halbwegs reinzuholen und ich finde gleiches Recht für alle.


    Was ich nicht gut finde ist das die BA junge Leute in Berufe drängt die diesen im Grunde nicht liegen, wrde jemand aus einer solchen Situation heraus eine zweite Ausbildung abschliessen wollen könnte ich mir vorstellen dem zu zustimmen den durch die Bestimmungen die wir inzwischen den jungen Menschen aufs Auge drücken wird jede freie Entscheidung genommen wenn man nicht sofort einen Ausbildungsplatz erhält und in so einem Fall fände ich eine Übernahme angebracht.

    Unglaublich was sich die BA und unsere Politiker da wieder aus der Birne quetschen, vor der Wahl wird wieder geheuchelt was das Zeug hält. Plötzlich ist HARTZ IV für die Menschen ungerecht, die die bisher jahrelang gearbeitet und eingezahlt haben sollen besser gestellt werden. Nach der Aufteilung von ALG I und ALG II bald auch noch ALG III und wohlmöglich auch noch ALG IV ???


    Welchen Eid sprechen die da "Oben" auf die Verfassung? Zum Wohle des Deutschen Volkes? Oder ist denen nicht bewusst das mit Verfassung nicht der eigene Zustand gemeint ist sondern verfasste Regeln die unser Land betreffen?!


    Wie führe ich ein Volk ? Spalten was das Zeug hält blos keine Einigkeit aufkommen lassen, blos nicht zulassen das 2 sich auf die Strasse stellen und das Gleiche fordern!


    Ich spreche mich hiermit gegen eine Splittung von ALG II aus und hoffe das sich viele anschließen denn bei der beschissenen Situation dann auch noch zu unterscheiden zwischen berechtigtem und weniger berechtigtem Bezug ist ja schon eine Frechheit.(SPD Wahlkampf vor 5 Jahren - sozial gerecht(er) )


    Und wenn man schon so eine Scheisse fordert warum fängt man dann nicht einfach mal bei der Kürzung der eigenen Diäten an, denn die Politiker aus der 2.Reihe bekommen genau soviel wie die aus der ersten Reihe.


    Ich hab ja meine Stimmen zur Bürgermeisterwahl zusammen und werde wohl am Mittwoch als Kadidat bestätigt. Habe mal die Besoldungsgruppe überprüft B3 um die 6800€


    Tja gerecht ist eben gerecht, werde ich gewählt habe ich B3 - werde ich nicht gewählt bekomme ich vielleicht in absehbarer Zukunft ALG III - dann ist die Summe in etwa gleich in einem Fall ist es für 30 Tage gedacht und im anderen Fall für 3(6)0 Tage - jaja HARTZ IV und SEX (6) !!!


    So schnell biste in Deutschland gefickt !!!

    @ Mumbiker - ich abs hier schon so häufig erklärt, das Formbaltt 2.2 hat hat auch eine Zeile in der steht ob die Leistungen wiederkehrend sind, wenn dies nicht der Fall ist hat jeder der auf 400€ Basis einen Job bei der ARGE angegeben hat Vorteile wenn in den Monaten unterschiedlich hohe Beträge erzielt werden. Von 400€ ausgehend verbleiben in der Regel 160€ als Zuverdienst 240€ zahlt die ARGE aber weniger aus, als dies beim normalen Leistungssatz ansonsten der Fall wäre.


    Wer weniger verdient hat aber grundsätzlich die ersten 100€ anrechnungsfrei und darüber hinaus 20% vom Betrag der darüber liegt. Hat man also nur 200€ im Monat verdient dann werden 120€ anrechnungsfrei gestellt und der Regelsatz wird um lediglich 80€ reduziert ausgezahlt.



    Man verschenkt also 160€ wenn man einen 400€ meldet aber letztlich nicht bezahlt bekommt weil die Stunden nicht zustande gekommen sind. merken tun es viele nicht weil ja jeden Monat die 240€ vom Regelsatz abgezogen werden, das würde aber nicht passieren wenn man jeden Monat die unterschiedlichen Beträge meldet!

    @ bomi - na ist doch klasse, dann weise Du doch auch einfach mal auf §7 hin und auf die Tatsache das sofern festgestellt wird das §12 ergibt das der Verkehrswert des Hauses gegenwärtig unter dem Selbstbehalt liegen sollte der §9 doch wohl nicht zur Anwendung gelangen könne und Dir somit wie jedem anderen Leistungsbezieher die ALG Leistungen auch rückwirkend vom Datum der Antragstellung grundsätzlich zu leisten sind und ob die ARGE bereit sei, diesen Umstand auch so zu sehen und dann die Leistungen rückwirkend "Dalehnsfrei" zu bewilligen wenn z.B. mittels Sozialgerichtsentscheides dies festgestellt würde. Mit dieser Aussage in der Hand kannst Du dann die Darlehnsweise Leistung bis zum Gereichtstermin akzeptieren. (es kann natürlich auh gegen Dich laufen)


    Ausgehend davon das doch sowieso jede ARGE bisweilen andere Kriterien bei der Berücksichtigung der Wertermittlung erhebe, und das Objekt für Dich auch eine Altersvorsorge darstelle wärst Du nur zur Veräusserung bereit wenn dies von einem Sozialgericht so entscheiden würde, zumal grade in der gegenwärtigen Weltwirtschaftlichen Lage ein solches Objekt nur mit erheblichen Verlusten zu veräußern sei!


    Ich sage immer Versuch macht klug und warum willst Du Dir ein fikitves vermöge anrechnen lassen nur weil der Staat Geld einsparen muss, ich denke alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich gestellt und wer dann genötigt wird sein Eigentum n schlechte Zeiten zu veräußern wird im Grunde zweimal für eine Situation bestraft die er nicht unbedingt zu verantworten hat.

    @ Bigmama - ich kenn das hatte als Kind leider 1 Jahr lang auch kein Englischbuch, Erdkundeatlas und auch nicht den geforderten Rechenschieber sowie einen Taschenrechener - aber das war ja auch Anfang der 70-er; abgesehne vonKlassenfahrten ect. alles grosser Schitt. Das Büchergeld was wir bekommen haben reichte mal knapp für die Hälfte und wie sich zeigt hat sich soviel bis heute ja auch nicht geändert trotz der vielen Sprüche in der Politik.


    Ich denke, frag mal beim Pastor von der Kirche nach die Kirche ist zwar auch stetig am Jammern aber bisweilen haben die doch immer noch hier und da mal geholfen udn Du solltest jetzt vor dem Wahlkampf an die Stände von den Jungs latschen und dort genau das Problem ansprechen, und notfalls auch mal an die Landesväter schreiben und um Hilfe ersuchen, auch den Bürgermeister oder Ortsvorsteher wegen der Problematik ansprechen!


    Das ist Deutschland - Kinder für die Rente, aber ausgebildet sein sollen sie nicht weil man nur Doofe Leute abzocken kann, und wenn sie eher aus der Schule kommen die Kids sind sie auch nicht so teuer für die Wirtschaft!

    @ nicole - sorry Leute - hier ein Thema aufzumachen ist inzwischen ziemlich einfach geworden, selbst die Buchstaben für diesen bereich hat der liebe Admin Phillipp vergrößert, (weil auch ich anfangs diesen Berich nicht gefunden hatte). Inzwischen kann man das ber durchaus erkennen, und sich in den Tread eines anderen hängen ist ziemlich unhöflich, weil die meisten dann den eigentlichen Fragesteller nicht mehr beantworten, hier gehts aber nicht nach dem Prinzip "Hoppla jetzt komm ich!" Soviel dazu!


    @ Nicole - wenn alle anderen Kritereien der Bedürftigkeit erfüllt sind, bildest Du mit dem Kind eine eigene BG - wie gesagt alle anderen Kriterien was auch beinhaltet, ob nicht der Vater des Kindes zum Unterhalt herangezogen werden kann.
    Die jungen Frauen glauben immer alles selbst in die Hand nhemen zu können/müssen aber erzeugt wurde das Kind ja auch wohl nicht alleine also gilt die Verantwortung in erster Linie est mal beiden Elternteilen bevor der Dritte im Bunde der Staat als Ersatzpap aggiert!



    @ kräuterhexe - bei Dir gilt im Grunde ähnliches, wenn Dein Ex-Gatte Anspruch über den BFD hatte und dann noch ein Studium angefangen hat und wie Du schreibst auch eine Abpfindung bestand die zudem nicht gering sein kann (wenn man damit eigentlich das Studium finanzieren wollte) dann war er ja wohl ein paar Jährchen bei Vater Staat und ich gehe davon aus das er bevor er dort eingetreten ist bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung besessen haben wird.


    Dann ist es wie mit jedem der eine abgeschlossene Ausbildung hat, er könnte im Grunde arbeiten gehen! Da es sich um ein Studium handelt besteht eventuell ja auch noch ein Bafög-Anspruch für den Vater des Kindes. Er wäre somit auch zur Zahlung von Unterhalt heranziehbar.


    Wenn er kein Bafög erhält, gibt es in den ALG II Bestimmungen auch entsprechende Passagen die ermöglichen, das ALGII gezahlt wird, zumindest wenn er sich im letzten Jahr des Studiums befindet!


    Die Kommune wird in jedem Fall versuchen die Zahlung des Unterhaltsanspruchs von ihm zu holen, auch wenn er gegenwärtig nicht zahlen kann wird diese Forderung auflaufen und ist in späteren Zeiten, wenn er dann Arbeiten sollte pfändbar!

    @ Schrader dann darf ich auch mal was zu euch Schlaubergern beitragen!


    Aktuell sind solche Themen auch heute noch und bei allem anderen Scheiss der hier gefragt und beantwortet wird, kann es ruhig auch mal wieder ein altes Thema sein, auf das dann ein wenig Aufmerksamkeit gelenkt wird. Ich denke das der Forumsbetreiber mit einer gewissen Absicht so alte Schinken auch immer wieder mal unter der Rubrik neues Thema anzeigt, das zumindest ist mir schon häufiger aufgefallen das gelegentlich unter den 5-6 neuen Themen mehrere alte Kamellen auftauchen.


    Schön ist doch das Leute wie Catweezle auf solche Fragen richtig antworten und nicht irgendeinen Schwachsinn zum Besten geben.


    Da ALG II eine Vorausleistung für den Zugangsmonat (Geldeingang vom Finanazamt) darstellt ist wie er schon richtig schreibt dies zu berücksichtigen. Es wird also geprüft ob in dem Monat dann noch Bedürftigkeit bestand in dem die Leistungen bereits vorgestreckt wurden weil der Geldeingang zu Beginn der Leistungszahlung zu besagte Zeitpunkt noch nicht bestand.

    @ lirafe - ich kann diese "Scheisse" einer Begründung langsam nicht mehr hören, Säuglinge haben keinen Anspruch auf ein extra Zimmer - wie wäre es wenn der Säugling(BG in einem Zimmer mit der Mutter )unterzubringen ist, aber dann der Mutter ein extra Raum zugestanden wird, weil dies aus psychisch-sozialen Aspekten notwendig ist. Schließlich gehören neben der Kindesversorgung auch die Führung des Haushaltes die Vorbereitung auf die zukünftige berufliche Widereingliederng in den Arbeitsmarkt und die aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte ebenso zu den Voragben die man im SGB nachlesen kann.


    Säuglinge die tagsüber ihren Schlaf im selben Raum halten wie die Mutter oder der Vater, was ja auch sein kann, werden zudem nicht nur in Ihrer Entwicklung gestört wenn der versorgende Elternteil dort rumwirbelt ondern dieser kann sich dort auch nicht einmal in den Ruhephasen des Kindes regennerieren weil ständig die Anspannug der Rücksichtsnahme auf das Kind besteht.


    Ausserdem möchte ich mal wissen welcher Volltrottel in der Getzesgebung Säuglinge als ein anderes Mitglied wie Kinder in der BG eingeführt hat, als wenn ein Säugling kein Kind ist!


    Ich würde auf eine andere Räumliche aufteilung bestehen da in der Regel eine wie zuvor genannte Lösung doch von nicht unerheblicher Zeitdauer besteht und soetwas muss als untragbar betitelt werden.


    Ich dneke es geht, wenn man auf der ARGE will, aber das Problem ist das wollen denn die vielen Kann-Bestimmungen die der Gesetzgeber vorgesehen hat werden auf den >ARGE nur als "Kann abgelehnt werden" betrachtet und nicht nach "Kann individuell entschieden" werden.


    Stell einen Antrag und leg einfach Widerspruch in der Sache ein, selbst wenn Du keinen Erfolg vor dem Sozialgericht hast, steter Tropfen höhlt den Stein!


    Gruss



    Ps.; diese korinthenkacker müssen in den Arsch getreten werden, es ist nicht deren Aufgabe jedes Wort auf die Goldwaage zu legen auch wenn eineige Dienststellenleiter solche Anweisungen erlassen!

    Hallo!


    Frag mal bei "Klaus" nach der kennt sich bestens mit den PKV's aus, da KV versichert sein musst, denke ich kann die Allianz Dich nicht ohne weiteres rauswerfen, Zahnlungsverzug und Säumigkeit ist zwar ein Grund aber soviel ich weis hättest Du schon aus dem Grund das Du nicht zhalen konntest eigentlich zu einem früheren Zeitpunkt die Leistungen bei der ARGE beantragen müssen dann hättest Du Deine PKV zu einem Beitragsreduzierten aber leider selbst zu tragendem Anteil leisten müssen. Ich denke das Dir die ARGE ein Darlehn stehllen kann, wird, muss, und Du belegen musst das Du dieses Geld zur Wiederherstellung des PV Vertrages bei der Allianz verwenden musst. Zu einen wirst Du die säumigen Monate nicht dasALG II rückwirkend erhalten und zum anderen mindert die Rate für ein möglicher Weise bewilligtes Darlehn dann auch die zukünftigen Leistungen (ich denke so um 120€ mtl ) und natürlich geht dann von dem Rest auch noch der Anteil für die aktuelle Rate an die PKV ab. Laut unsere Gesundheitsministerin muss ja jeder in iener KV sein und diesebezüglich ist die AOK eigentlich verpflichtet jeden dort aufzunehmen.


    Das ist mein Wissenstand in der Sache und wie gesagt "klaus" kann Dir da amsichersten weiter helfen er ist aus dem Metiee!


    Gruss

    @ das mit dem angeblichen Vermögen sehe ich so, sollte dies tatsächlich auch in Zeiten des ALG II Bezugs angehäuft worden sein sowie dargelegt, muss man davon ausgehen das in irgendeiner Weise Leistungen vom Staat erschichen worden sind!


    Hat dies zuvor bestanden stellen sich 2 Fragén, nämlich wurde es der ARGE mitgeteilt und im weiteren unterliegt es eventuell der Freibetragsgrenze!


    So wie ich das hier lese denke ich an Ersteres also dem oberen Absatz und wenn ich höre das von der Ausbildungsvergütung alleine von einer Tochter 500€ an die BG gezahlt werden, diese Tochter aber ebenso in den Berechnungen des ALG II Bezuges eingerechnet wird und auch dort Leistungen vom Staat anteilig erbracht werden stink dieser Tread zum Himmel.


    Darüber hinaus frage ich mich wieso die Tochter noch Anspruch auf Unterhalt von Seiten der Eltern für eine weitere Ausbildung erhalten soll ???


    Laut dem Gesetzt hat jemand der eine Ausbildung abgeschlossen hat keinen Förderanspruch auf eine weitere Ausbildung, wieso sollte er dann Unterhaltsansprüche gegen die Eltern geltend machen. Die Person ist grundsätzlich mit dem Abschluss einer Ausbildung auch in der LAge durch Arbeitsaufnahme eigenständig für den Lebensunterhalt zu sorgen, ich denke - das Anspruchsdenken kann die Schwester getrost vergessen! Die Eltern werden sagen können: Damit sind wir aus der Unterhaltsverpflichtung raus!


    Was letztlich auch wieder meine oftmals dargelegte Argumentation untermauert, das nicht jeder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bei den Eltern einziehen muss!



    Ich denke allerdings, das sich hier einige ARGE Mitarbeiter freuen würden, die Bedürftigkeit der Eltern
    neuerlich prüfen zu dürfen, für mich hat somit der Beitrag so einen faden Beigeschmack von erpresserischem Wirken gegenüber den Eltern - die ja wohl nicht alleine eine gewisse Geldgier an den Tag legen. Der Apfel fällt bekanntlich nicht weit vom Stamm!

    Ja, wenn der Herer Sachbearbeiter das so sieht wird es Zeit für eine Mieterhöhung!


    Wenn die von der ARGE deneken das sie schlau sind, müsst Ihr denen beweisen das es auch eine anderes Seite der Medalli gibt. Vielleicht erhöht Dein Vater infach mal den Mietanteil den Du beibringen sollst weil er in den letzten Jahren die Renovierungen der Gesamtheit der Wohnung selbst getragen hat und er eigentlich nicht einsieht diese Kosten gänzlich selbst zu tragen!


    Tja udn wenn die ARGE dann immer noch kamelt, dann muss Dein Vater Dir wohl unmissverstandlich den Luxus bei Deinen Eltern eine Bleibe zu haben zukünftig versagen und Dich bitten Dir eine eigene Wohnung zu suchen, ich würde dort mal vorstellig werden evtl. sogar mit Vater zusammen und unmissvewrständlich auf die Folgen und damit verbundenen Mehrkosten hinweisen denn auch die ARGE hat Auflagen die besagen das sie zur Wirtshaftlichkeit angehalten ist - dieses Argumet müsste der Sachbearbeiter eigentlich verstehen!


    Gruss

    @ Lirafe - soory das ich Deinen Antwortstil mal kritisiere, aber warum schreibst Du der werdenden Mutter Du und Dein Kind gehören dann einer eigenen BG an - was ist mit dem Vater ? Warum gehört der Erzeuger aus Sicht von Frauen grundsätzlich aussen vor gestellt?


    Ich habe in der Anfrage nichts davon gelesen das es einen solchen nicht gibt, es stand nur dort das Sheila noch zu Hause wohnt und um eines darüber hinaus grundsätzlich einmal festzustellen, bevor der Zustand einer BG eintritt wird zu prüfen sein ob nicht der Kindesvater zur Leistungserbringung herangezogen werden könnte. Aslo ist nicht zwangsläufig von einer BG (Bedarfsgemeinschaft) auszugehen, ebenso wenig gilt dies wenn Sheila über ausreichendes Vermögen verfügen sollte. Natürlich kann man davon ausgehen das eine Millionärstochter nicht unbedingt im Forum von ALG II Beziehern um Hilfe ersucht aber von einer Bedarfsgemeinschaft sollte man eigentlich nur sprechen wenn alle anderen Möglichkeiten nicht zutreffen. Sicherlich stellen auch andere Personenegruppen sogenannte Bedarfsgemeinschaften da, aber hier im Forum dürfte das auf den sozialen Aspekt gemünzt sein.


    Mich stört die zunehmende Denke in der Gesellschaft -insbesondere der weiblichen- das der Mann nur noch zum Hergeben eines Teils des Erbgutes degradiert wird, oft genug ersetzen Väter auch gefühlstote Mütter denen die Karriere wichtiger ist, wie die Aufzucht von Kinder! Das wollte ich hier nur mal anmerken, Ihr Emanzen!

    Krankenversicherung: 14,9 %
    Arbeitslosenversicherung: 2,8 %
    Rentenversicherung: 19,9 %
    Pflegeversicherung: 1,95 %


    alles richtig und auch das jeder die 1/2 zahlt AG und AN aber leider nicht auf der Basis von 400€


    Die 10,5 % Mehraufwand von 400€ also 42 € zahlt dann der AG wohl gerne, denn in der Berechnung fehlen so Kleinigkeiten wie Urlaubsgeld , 13 bzw. 14. Monatsgehalt und und und....


    bei einem angenommenen Bruttogehalt von sagen wir 2800€ sind 7 Jobber auf der Basis von 400€ eine bobige Alternative, aber nur solange genug Arbeit sprich aufträge vorhanden sind, dannach sin die Verpflichtungen gegenüber diesen AN soviel wert wie die Rolle Toilettenpapier für den der Durchfall hat.


    bei 30% Pauschalabgabe von 30 % sind die Kosten für den AG zusätzliche 120€ für 7 Personen wären das dann 840 €


    bei der Festanstellung auf Basis 2800€ sind das nahezu 280€ für beide Parteien nur für die RV und rund 210€ für die restlichen AV-KV-PV also großzügig geschätzt je 500€ für AG und AN


    Aber es sind ja noch andere Kriterien ausschlagegebend - die ich schon angeführt hate und solche wie die Tatsache das ich keienn AG kenne der dieses Verhältnis von 1:7 auch tatsächlich praktiziert


    Schon bei 4 Jobber ist der Gewinn 20€ zu Gunsten des AG - wie sie sehen lieber Herr Schrader, rechnen beherrsche ich und ebenso de Denkweise einiger Unternehmer! - Weihnachtsgeld - Urlaubsgeld - Prämien - Abpfindungen - und ich kann noch mehr in die Waagschale werfen!



    Die 400€ sind der Tod für den Mittelstand auch wenn es zunächst so aussieht das die Grosskonzerne die Vorteile auf Ihrer Seite, die Masse machts und die Tatsache das ein Mittelständler oft genug seinen persönlichen Arbeitseinsatz überhaupt nicht mitkalkuliert!

    @ seeddyy - dafür gibt es dann ja noch die Möglichkeit der "persönlichen Nachricht" und im weiteren stelle ich fest das bei Dir auch das Prinzip vieler anderer Fragesteller zu Tage tritt nach und nach mehren sich die Informationen die dann irgendwann zu einer gänzlich anderen Fallbewertung kommen - wobei ich mich manchmal frage bei welcher ARGE ihr beschäftigt seit - ich benötige nun wirklich keine Beschäftigungstherapie und viele3 ander hier im Forum wohl ebenso wenig, also sollte man die Katze doch gleich aus dem Sack lassen - oder anderes Gesagt: wenn mir nach Sushi ist, bevorzuge ich den Japaner!

    ....und um noch eins drauf zu setzen, so wie ihr das beschrieben habt läuft es nicht nur im Forum. Ich habe einen Stammtisch ins Leben gerufen, kostenlose Nutztung der Räumlichkeiten in einer sehr guten Gaststätte erwirkt und keiner der zu uns in die Gesprächsrunde kommen wollte musste sich genötigt sehen etwas zu verzehren oder zu trinken,weil der Wirt und Inhaber dieser Räumlichkeiten trotz junger Jahre auch schon die Erfahrung von Arbeitslosigkeit machen musste, hatte er größtes Verständnis dafür das so mancher sein Geld lieber für die preiswertere Alternative im eigenen Zuhause bevorzugte.


    Die Leute kommen, setllen ihr Problem dar, erwarten zumeist das an Ihnen auch noch die Arbeit des Widerspruchschreiben s oder eben der Korrespondenz abnimmt und dann erfährste wenn Du Glück hast und den irgendwann mal triffst eventuell wie die Sache weiter gegangen ist.


    Jetzt bin ich als Bürgermeisterkandidat in mindestens 1000 Wohnungen vorstellig geworden, brauchte 200 Unterstützungsunterschriften, kosten kein Geld kein gar nichts nur das was im grunde auf dem Personalausweis steht und das man mit Datum und Unterschrift eigentlich nur dem Vorsprechenden auf die Kanditdatenliste hilft.


    Eines konnte ich feststellen, bei armen Rentner über 80 und eingebürgerte Zuwanderer (bisweilen aus Indien) bekammste am Ehesten ein Bein auf die Erde, die ALGII Bezieher waren die, die aus Feigheit am wenigsten Unterstützung gezeigt haben!


    Und eines habe ich mich nach diesen Tagen gefragt, ob es diese Menschen wirklich wert sind, weil nichts enttäuschender ist als der fehlende Zusammenhalt, insbesondere dann wenn man sich bemüht blos keinen Verwaltungsfachmann an die Spitze der Kommunalverwaltung zu lassen, zumal wenn er nicht bereit war das Klientel der Linkspartei anzuhören !


    Warum man es dann doch tut, wurde ja unlängs von britischen Wissenschaftlern ausgiebig erforscht.


    Die Hilfe gegenüber Dritten, unbekannten Menschen löst wohl die meisten Endorphine aus die ein Gefühl der Glückseeligkeit und Zufriedenheit erzeugen!


    Tja und da ich nicht Rauche und Saufe und keinen sonstigen Drogen verfallen bin wir wohl dort mein Suchtpotential zu finden sein.

    Zum einen kann ich Catweezle da nur zustimmen, zum Anderen muss ich Schrader aber mal richtig doof anmachen, was soll das selbst wenn es seine Verlobte ist kann und sollt man hier nicht von vorsätzlichem Sozialbetrug sprechen, das wir mir sowieso viel zu schnell in vielen Dingen gemacht.


    Wie ist es denn mit dem Betrug an den Leistungsempfängern den sich unser Staat seit der Gesetzeseinführung oder sagen wir besser den Reformänderungen tagtäglich in immer neueren Varianten präsentiert.


    Wir die Bürger das Volk werden doch Tag für Tag betrogen, oh und wehe einer äussert das so wie ich dann geht aber gleich richtig die Post ab. Ich bin grade an einer Sache dran die mir hier imInternet jemand gezeigt hat die versuche ich mal zu organisieren, ein Protokoll wie die Banken und unsere Politiker kungeln und selbst da werden dann wieder viele eine Rechtfertigung für die Umstände finden, aber wenn hier eine arme Sau ( sorry, Hami 1981) versucht die vermeintliche zukünftige Lebensgefährtin so lange wie eben möglich aus der Mitvereinnahmuing heraus zu halten - und da solle man sich wirklich mal fragen mit welchem Rech der Staat dieser Person in die Tasche langt - dann wird von vorsätzlichem Betrug geschrien!!


    Sorry aber ihr habt doch nicht alle Tasen im Schrank, seit wann ist es denn schon Vorsatz einen Menschen kennen lernen zu wollen und mit ihm gemeinsame Zeiten verbringen zu wollen und wenn möglich nicht gleich die volle Last einer solchen Beziehung durch die Aussage oder das Zugeständnis zu einer eheähnlichen Beziehung herbeizuführen nur damit Vater Staat nicht zahlen muss!!!


    Das ist doch pervers was mehr und mehr den Menschen zugemutete wird, den jungen Leuten die Abnabelung vom Elternhaus predigen, keine Ausbildung bzw. Arbeitsstellen anbieten und weil dann die kosten explodieren wird einfach ein Zwangsgesetzt erhoben - ab zu Mutti und Papi wenn Du nicht zu den Erfolgreichen zählst und damit Du glöeich kapierst was für ein Looser Du bist wird Dir das versagen als Qualifizerungsdefizit oder Sozialpolitisches Fehldenken untergejubelt!


    Und wer da keine andere Lösung hat und auch selbst nicht in den Kreislauf gelangen möchte muss sich dann ganz schnell auf die Seite derer schlagen die sowas anzuprangern scheinbar berechtigt oder berufen sind.


    Sicher irgendwo gibt es immer Grenzen, genau wie es immer 10% geben wird die an allem einen Nutzen haben, aber irgendwo gibt es dann auch eine Grenze die gegenwärtig in Deutschland mehr und mehr überschrtten wird. Fehlt nur noch das es bei uns bald auch als kriminell angesehen wird wenn Leistungsbezieher Kinder bekommen, bisher war das kein Problm aber bisher war es auch kein Vorsatz das man nur weil man eine Freundin hat mit der Aussage konfrontiert wird sich des Vorsätzlichen Erschleichens von Sozialleistungen strafbar zu machen - Herr HARTZ hat bei seinen Ideen wohl gänzlich übersehen das seine regelmässigen Freudenhausbesuche ja auch wohl irgendwie unter diesem Punkt ein eheänlichen Verhältnisses landen könnten wäre er mal in der Notwendigkeit des Leistungbezugs geraten.



    leute ich warne davor allem und jedem Vorsatz zu unterstellen, wenn ich hier im Forum immer wieder die unterschiedlichen Rechtsaufassungen zu manchen Fragen ansehe, dann müsste ich mich eigentlich auch immer Fragen warum bestimmte Antworten bei mir den Eindruck aufkommen lassen das dort jemand aus der ARGE antwortet. Was von diort alles wissenlich vorsätzlich falsch in Umlauf gebracht wird ist ein Vielfaches dessen was man den Leistungsbeziehern anlasten darf. Und wenn darüber hinaus etliches aus Unwissenheit auch auf den ARGE'n falsch beantwortet wird ruft keiner nach Klage auf Vorsatz, bei den Leistungbeziehern aber darf man sich den Freibrief - das ist dann einfach nur noch arrogant, und diese Verhaltensweise wird in deutschen Amtstuben gelebt!"


    Wenn jemand die Solidaritär kaputt macht sind das Bürokraten, die keinem in die Augen schauen können , dafür aber die Gesetzestexte zu predigen wissen, im Grunde sind das dann ganz arme Schweine!



    und @ Schrader ganz speziell, hier ein Link, kannst dann ja mal die Retter bejubeln - vielleicht mit den Worten des Vorsatzes und des Missbrauches etwas zusammen fassen, leider sind es ein paar Seiten mehr und um es zu verstehen musste die eine oder andere Seite vielleicht nochmals lesen, aber wenn Du danach noch schreibst das das hier jemand kriminelle Energien praktiziert, tut's mir wirklich um Dein Verständnis leid!


    http://flash.load.t-online.de/sflash/wirt/protokoll_rettung_der_hre.pdf

    @ Wenzel - das ist mein Reden, ich sage es immer und immer wieder - wir sehen die Dinge immer nur in eine Richtung und wenn man das einmal anfängt wird das zur Gewohnheit, aber jede Wurst hat bekanntlich 2 Enden!


    Hier im Kampf um die Stimmen zur Bürgermeister Kandidatur habe ich das auch wieder gemerkt. Der parteilose Verwaltungsfachmann gewinnt mit den Hinweisen auf Fördertöpfe und sonstige Möglichkeiten den mittelständischen Unternehmern mit Rat und Tat helfen zu können fette Punkte gegen den bisherigen Amtsinhaber. Das der die angebotenen Besuche der LINKS PARTEI Vortäge abgelehnt hat stand zweimal in der Presse aber registreiert hats kaum einer, auch nicht das eine Aussage hinsichtlich dem Klienetel gemacht wurde die mir nur eines deutlich gesagt hat, es geht wider mal nur gegen die Kleinen. Ich sage klipp und klar das, wenn die Verwaltung bisher dem Bürger nicht geholfen hat sondern mehr gegen ihn gearbeitet hat, spätestens dann wenn die Banken die Förderzusagen nicht übernehmen auch die Mittelständler merken werden das die verwaltungstechnische Abwicklung solcher Abläufe lediglich zu einer schnelleren Absage geführt haben, nicht mehr und nicht weniger!


    Caritas und andere Hilforganisationen müssen genau wie jeder andere Arbeiter und Angestellte in ähnlichen Arbeitsverhältnissen auch Ihre Daseinsberechtigung belegen damit Gelder fließen. Da die ARGE die psychosoziale Betreuung von bedürftigen Menschen gegenüber der Kommune als Einsparfaktor darstellen kann wenn diese Aufgabe im Hause erfüllt wird, wird auf Seiten der Hilfsorganisationen die Notwendigkeit bestehen zu belegen das die ARGE dies aus personellen Gründen nicht erfüllen kann und das der Kostenfaktor durch Personaleinstellungen dauerhaft ungünstiger ist wie dies von der caritativen Organisation erbracht werden kann. Um dies zu erreichen muss man zunächstz einmal für entsprechend Notwendigkeiten sorgen - getrost dem Grundsatz "Angebt und Nachfrage regeln den Preis" , warum dann nicht einfach gegen die späteren potentiellen Kunden aggieren und diesen Bedarf selbst herbeiführen???

    Hallo Schrader!


    Das freut mich darauf etwas Positives vernehmen zu dürfen, aber wenn man dann darauf hin davon ausgehen muss, das derartige Vorschläge noch nicht einmal zurKenntnis genommen werden, obwohl sie bestätigt werden, muss man sich dann nich die Frage stellen ob es eventuell daran liegen kann das man gar nicht will ?????


    Ich bin hier als Parteiloser Kandidat zur Wahl des Bürgermeisters angetreten weil die SPD keinen eigenen Kanditaten hatte, sicherlich weil jeder von denen weis das sie bei Otto - Normal Bürger unten durch sind. Statt dessen muss ich vernehmen das sie ein ehemaliges, aus der Partei ausgetretenes Mitglied welches sich in Verwaltungfachfragen bestens auszukennen scheint und dies auch der Mittelständischen Unternehmerschaft gut verkaufen kann auf das Podium hiefen wollen und das mit Hilfe aller anderen Parteien die dem gegenwärtigen Kandidaten Unfähigkeit bescheinigen und ich mich immer frage mit welcher berechtigung dies geschieht. Gleichzeitig erklärt dieser Kandidat das er an Veranstaltungen der Linkspartei auf denen man sich hier präsentieren möchte nichtbesuchen wird weil dies nicht ganz den eigenen Interessen entspricht. Nachtigall ich hör Dir trappsen! Also sind die ALG II Bezioeher doch wieder in den Popo gekniffen denn was wenn der nächste Leistungsbescheid bzw der Widerspruch auf Selbigen, von diesem Spezilisten zum Besten der Verwaltung vertreten wird???


    Manmal sind die Leute nicht nur zu dumm zum Kacken, sie sind noch nicht einmal in der Lage eins und eins zusammen zu addieren.


    Für mich wollen sich die Kommunalpolitiker der SPD einfach nicht an das komplexe Thema waagen, HARTZ IV, 400€ Job, Zeitarbeit alles viel zu schwierig zu begreifen! Und dann ist da noch Stolperstein Franz von Müntehausen, der Lügenbaron der Roten!


    Wenn nicht vor der Wahl wann dann wollen wir eine Diskussion über die 400€ Job in Gang setzen?


    es ist wie immer, die meisten kriegen den Arsch nicht hoch und die Paar die es schaffen werden zerissen!


    eine Antwort auf diese Idee ist mir ganz ehrlich nicht nur zu wenig es ist eine Blamage für dieses Forum!

    Im Grunde sind hier vollkommen richtige Aussagen getroffen worden, selbst von Schrader -ja, die sind wirklich nicht alle blöd, manche sind saublöd! - immer und immer wieder unterstellen diese Leute den sowieso arg gebeutelten Mitmenschen Vorsatz, Betrugsabsicht ect. wenn das eigene Denken nicht soweit reicht dann muss man sich halt hinter Vorschriften verstecken und leider sind genügend von denen auch Karriere geil, wass stört mich da mein Nachbar - das kennt man ja auch zur genüge aus der Studentenschaft (war ja auch schon Streitpunkt in meinen Treads, meine Rumhacke auf den Studenten)
    aber es ist nun mal "the real life" und wenn Statistiken ansonsten von diesen Menschen herangezogen werden um in anderen Bereichen alles mögliche zu rechtfertigen, solte man meine Aussage eben auch als völlig richtig bewerten dürfen!


    Leider bin ich nicht der Meinung das Du auf die Aufforderung der ARGE an Deine Freundin reagieren solltest, soetws untermauert bei denen im wesentlichen den Eindruck, aber mitgehen würde ich dennoch, denn die ARGE ermittel gegen Dich und damit hast Du schon ein Anrecht zu erfahren aus welchem Anlass, auch wenn Gerichte solche Praktiken inzwischen sogar abgesegnet haben! Das erinnert dann doch wieder an längst vergangene Zeiten.


    Im Grunde solltest Du aber die Gesprächsführung nur Deiner Freundin üerlassen, selbst wenn man Dich mit einbezieht. Ich würde dann einfach argumentieren das man Dir etwas unterstellt udn Du nicht gewillt bist ohne einen Anwalt auf so infarme Unterstellungen zu reagieren und man brauche Dir auch nicht in punkto Mitwirkungspflicht kommen das ide Absicht der ARGE letztlich auf Unterstellungen beruht und in keinem rechtlich fairen verfahren müsse man sich selbst belasten.


    Deine Freundin soll aussagen das ein freundschaftliches Verhältnis besteht und das es in ferner Zukunft vielelicht einmal auch zu einem sogenannten eheähnlichen Kontakt kommen könne aber gegenwärtig sei dies nicht der Fall, nicht mehr und nicht weniger und ansonsten wäre sie als Nichtleistungsbezieherin nicht dazu bereit Auskünfte über Dritte zu erteilen die den Anschein von Stasi Praktiken hätten, diese Zeiten des Ostens seien seit der Wiedervereinigung in unserem Rehtsstaat kein Thema mehr und sie wolle n einer Veränderung oder einem Rückschritt in derartig gesellschaftliche Urtriebe nicht beitragen, wenn sie dies müss solle man Ihr die entsprechenden Paragraphen in den Reformbestimmungen mal offenlegen!


    Also dann viel Spass auf dem ARGE Termin!