@ Benny 1986 - das ist hier immer das Gleiche mein Guter, und ich hatte das fast vermutet was dann irgendwann in der Mitte der Treads auch zu Tage kam.
Wenn man dämlich fragt gibts auch nur dämliche Antworten, soviel zu dem Eingangsgeplänkel!.
Da du aber geschrieben hast das Du in der Ausbildung warst und bei Mutter gewohnt hast, habe ich genau das was dann auch kam schon im Hinterkopf gehabt, nämlich das Mutti ALG II bezogen hat und ich denke mal Ihr habt der ARGE nicht gemeldet das Du die Ausbildung beendet hast und auch schon richtig verdient hast.
Was zur Folge hat das Du mit der abgeschlossenen Ausbildung dann auch unter 25 Jahren nicht mehr in der BG Deiner Mutter hättest wohnen müssen aber Du hast es und Ihr habt dies der ARGE nicht angegeben - was eine Sanktion nach sich ziehen wird aufgrund von §16 fehlende Mitwirkungs und Meldepflicht. das wird wohl kaum zu umgehen sein.
Aber es kommt noch besser, eventuell hat Deine Mutter ja Leistungen für Dich miterhalten weil sie Dir gegenüber ja bis zum Abschluss der Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet war, ich denke mal das Dein Azubi-Einkommen von Euch angegeben wurde aber durch abgleiche der RV-Nr. können die in Erfahrung bringen ob Du noch in der Ausbildung bist oder schon richtig Kohle scheffelst (sieht man an der Eingangshöhe der Beiträge) mit diesem Wissen haben die dann geprüft ob Du oder noch wichtiger Deine Mutter diese Veränderung gemeldet haben, weil bei Deinem Einkommen aus dem Arbeitsvertrag müsste dann ja eine Neuberechnung der Leistungen erfolgt sein.
Da du jetzt quasi als Mitbewohner der BG zählst, muss Dein Einkommen zu dem Deiner Mutter hinzu gerechnet werden, und der ALG II Anteil Deiner Mutter mindert sich in jedem Fall mindestens um den Mietanteil den Du erbringen konntest,wenn die ARGE ganz genau vorgeht muss sogar Dein gesamtes Einkommen quasi wie bei Ehepartnern mitberechnet werden(das hat Schrader schon richtig erkannt), denn Du galtest der BG zu damaligen Zeitpunkt nach wie vor als zugehörig und zwar mit eigenem Einkommen!
Natürlich habt Ihr das nicht gemeldet, und somit wird euch zunächst einmal sogar der Vorwurf des Absichtlichen Erschleichens von Sozialleistungen unterbreitet werden können, denn Ihr hättet wissen müssen. Einzig und allein den Vorsatz in dieser Sache muss euch die ARGE beweisen - es gilt die Beweisumkehrlast! Man kann aufgrund der stressbelasteten Situaion in die einen der Leistungbezug bisweilen bringen kann, dann schon mal als gute Ausrede zur Entlastung bringen sollte dies aber auch wenigstens Ansatzweise begründen können. Du warst mit der Prüfung und der anschliessenden Arbeisplatzsuche sehr gestresst, Deine Mutter ist grundsätzlich mit Behördendingen überfordert ect.
Da Du bei Auszug nach dem Meldegesetz (hat nichts mit dem Parargraphen aus dem ALG II Bezug zu tun sondern mit dem Einwohnermeldegesetz) ja innerhalb von 8 Tagen Deine Ummeldung ausführen musst, erhält das Einwohnermeldeamt ebenfalls Kenntnis von der Veränderung und es erfolgt in vielen Kommunen eine automatische Meldung an die ARGE zwecks Abgleich ob Leistungen bewilligt wurden und dem war dann ja so. je nachdem wie man darauf stösst lässt sich dann wieder über die RV-Nr. eine Überprüfung des Sachverhaltes nur über die EDV abgleichen!
Die Aussage von SCHRADER ist daher nicht richtig und zwar auch in dem Punkt das Du nicht mehr zur BG sondern zu einer HG gehörst! Eine diesbezügliche Erklärung (Änderungsmitteilung) gab es nicht und ist auch im Nachhinein erst ab dem Tag zu berücksichtigen an dem dies erfolgt. So wie ich das sehe bist Du aber ausgezogen und hast eine solche Erklärung nie abgegeben, damit warst Du die ganze Zeit der BG zugehörig.
Ich lasse mich da gerne in anderer Weise bestätigen, aber nach dem was ich dort gelesen habe besteht für mich kein Zweifel.
das hört sich brutal an wieso das denn, ich wurde nie von den in kenntnis gesetzt das ich zahlen muss soll oder wie auch immer. und immer alles wissen kann man ja auch nicht.
ich wurde nie von den in kenntnis
auch das stimmt nicht - denn in jedem Bescheid und jeder Vereinbarungserklärung wird zum einen auf diese Meldepflicht hingewiesen (jegliche Veränderungen) heisst es dort, und im wieteren steht sogar ausdrücklich drin das sofern einem Mitglied der BG ein Versäumnis nachgewiesen wird dieses zu Lasten der gesamten BG geht!
Damit habt Ihr, wie ich so schön sage die "Arschkarte" gezogen und was viel schlimmer ist "Deine Mutter" gleich in doppelter Hinsicht weil sie wohl kaum von Dir den nichtgezahlten Mietanteil bzw. Beitrag zum Lebensunterhalt einfordern wird und darüber hinaus dann auch noch die Rückzahlung der zuviel gezahlten Leistungen an der Backe hat. Ihr habt in der gasmten Zeit definitiv zuviel Geld bekommen! Zwar nicht Du aber Deine Mutter weil Du Ihr eigentlich den gesamten Anteil Deines Einkommens das in die Berechnung einzufliessen hat schuldig geblieben bist.
Ich will Dir/Euch nicht unterstellen das ihr absichtlich diese Versäumnisse zu verantworten habt aber ganz so blöd wie manchmal die Leistungsbezieher glauben, sind die ARGE Sachbearbeiter dann auch wieder nicht! Und daher sind solche Gesetzesabsicherungen durchaus verständlich.
Meine Meinung dazu, ganz ehrlich als anständiger Sohn gehst Du zur ARGE und versuchts eine Verweinbarung mit denen zu teffen das Du die Last selbst übernimmst auf Irgendeiner vernünftigen Basis von Ratenzahlung, ich denke das damit dann z.B. Dinge wie Vorsatz und absichtliche Bereicherung durch Sozialhilfeerschleichung Deiner Mutter nicht angelastet werden und eventuell hat der Fallmanager ja auch ein einsehen, sollte der absolut nicht mit sich reden lassen übergeh ihn und versuche mit dem Teamleiter der ARGE etwas zu regeln.
@ lirafe - da verwette ich einiges dafür das Du mit Deiner Aussage in diesem Fall falsch liegst - grundsätzlich ist das richtig wenn die entsprechende Mitteilung Meldung zur Veränderung an die ARGE ergeht aber solte im hiesigen Fall der Sachverhalt dahingehend abgeändert werden können, das der Sachbearbeiter einer Argumentation Deiner Art nachkommt haben die beiden mehr Glück als Verstand gehabt! Ich denke das es anmeiner Argumentation nichts zu rütteln gibt!
Gruss und viel, viel Glück und Erfolg!