Beiträge von Horst GRUNERT

    Im Grunde sind hier vollkommen richtige Aussagen getroffen worden, selbst von Schrader -ja, die sind wirklich nicht alle blöd, manche sind saublöd! - immer und immer wieder unterstellen diese Leute den sowieso arg gebeutelten Mitmenschen Vorsatz, Betrugsabsicht ect. wenn das eigene Denken nicht soweit reicht dann muss man sich halt hinter Vorschriften verstecken und leider sind genügend von denen auch Karriere geil, wass stört mich da mein Nachbar - das kennt man ja auch zur genüge aus der Studentenschaft (war ja auch schon Streitpunkt in meinen Treads, meine Rumhacke auf den Studenten)
    aber es ist nun mal "the real life" und wenn Statistiken ansonsten von diesen Menschen herangezogen werden um in anderen Bereichen alles mögliche zu rechtfertigen, solte man meine Aussage eben auch als völlig richtig bewerten dürfen!


    Leider bin ich nicht der Meinung das Du auf die Aufforderung der ARGE an Deine Freundin reagieren solltest, soetws untermauert bei denen im wesentlichen den Eindruck, aber mitgehen würde ich dennoch, denn die ARGE ermittel gegen Dich und damit hast Du schon ein Anrecht zu erfahren aus welchem Anlass, auch wenn Gerichte solche Praktiken inzwischen sogar abgesegnet haben! Das erinnert dann doch wieder an längst vergangene Zeiten.


    Im Grunde solltest Du aber die Gesprächsführung nur Deiner Freundin üerlassen, selbst wenn man Dich mit einbezieht. Ich würde dann einfach argumentieren das man Dir etwas unterstellt udn Du nicht gewillt bist ohne einen Anwalt auf so infarme Unterstellungen zu reagieren und man brauche Dir auch nicht in punkto Mitwirkungspflicht kommen das ide Absicht der ARGE letztlich auf Unterstellungen beruht und in keinem rechtlich fairen verfahren müsse man sich selbst belasten.


    Deine Freundin soll aussagen das ein freundschaftliches Verhältnis besteht und das es in ferner Zukunft vielelicht einmal auch zu einem sogenannten eheähnlichen Kontakt kommen könne aber gegenwärtig sei dies nicht der Fall, nicht mehr und nicht weniger und ansonsten wäre sie als Nichtleistungsbezieherin nicht dazu bereit Auskünfte über Dritte zu erteilen die den Anschein von Stasi Praktiken hätten, diese Zeiten des Ostens seien seit der Wiedervereinigung in unserem Rehtsstaat kein Thema mehr und sie wolle n einer Veränderung oder einem Rückschritt in derartig gesellschaftliche Urtriebe nicht beitragen, wenn sie dies müss solle man Ihr die entsprechenden Paragraphen in den Reformbestimmungen mal offenlegen!


    Also dann viel Spass auf dem ARGE Termin!

    Ja, richtig gelesen, aber vielleicht kann man vor der Wahl mal die Politiker und Gewerkschaftler mit einer neuen Idee konfrontieren!


    Was macht es für die ARBEITGEBER eigentlich so interessant dem arbeitswilligen Menschen immer wieder einen 400€ Job anstelle einer Vollzeittätigkeit anzubieten?


    Sind es die geringen Abgaben von pauschal 30% oder ist es die lukrative Möglichkeit für das ansonsten recht hohe Gehalt einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung alternativ 2-3 Leute beschäftigen zu können?


    Oder sind es gar andere Kriterien wie z.B. Kündigungsschutz, oder gelegentliche Aushilfarbeiten???



    Ich denke wenn man feststellt das die Tendenz der Wirtschaft in ichtung Job statt Festanstellung geht und das nur Mindestpauschalen statt Regelsatzabgaben den Sozialkassen zufließen, muss man auch von Politik-und Gewerkschaftsseite einmal darüber nachdenken, einem nicht gewollten Trend entgegen zu wirken.


    Warum wird von Seiten der Politik nicht darüber nachgedacht bei Arbeitsverhältnissen die der Auffüllung der Sozialkassen nicht grade dienlich sind die Rahmenbedingungen so zu verändern das der, der die wesentlichen Vorteile zu seinen Gunsten nutzt dafür auch mehr bezahlt?


    Die Wirtschaft macht es doch vor, sei es beim Benzin mit Normal und Super oder beim Versand von Paketen und Briefen, immer wenn jemand eine vorteilhafter Variante wählt schlägt das in den Kosten zu Buche.


    Warum also nicht den ARBEITGEBERN signalisieren, das die Vorteile die durch 400 € Jobs zu mehr Flexibilität führen sich dann auch im Kostenbereich niederschlagen müssen??? Das gleiche kann man dann auch bei den Zeitarbeitsverfahren zur Auflage machen.


    Die ARBEITGEBERSEITE führt doch an was aus Ihrer Sicht die Vorteile sind mit Zeitarbeitfirmen zu arbeiten, und warum belegt der Staat dann diese Bereiche nicht mit einem Solidarzuschlag um die Sozialkassen zu sichern???


    Man darf sie dann auch gerne - genau wie bei den Reformen des Herrn HARTZ - die Grunertschen Entlastungsreformen nennen!


    Vielleicht wirkt man in den nächsten Tagen und Wochen bei den Parteiveranstaltungen mal auf die Politiker dahingehend ein. Versuch macht schließlich klug!!!

    )...ich sagte dass ich nicht damit einverstanden bin dass meine Kontoauszüge kopiert werden...sie sagte dann: ich muss sie kopieren sonst besteht kein Leistungsanspruch...


    Und weil sie das sagt wird unterschrieben,eingewilligt und sonst was.


    Dann mach ich das jetzt mal wie die Sachberarbeiterin:


    .... also Du möchtetst die Kontoauszüge nicht zum Kopieren zur Verfügung stellen, --------dann müssen sie eben Arbeiten gehen guter Mann, ich bin schließlich nicht verpflichtet Ihnen zu sagen worauf sich eine solche Entscheidung begründet, das müssten sie schon selber rauskriegen! Ich brauche doch keine Hilfe, sondern sie und dann haben sie keine Rechte, also kommen sie blos nicht auf die Idee mich zu fragen auf welcher Gesetzesgrundlage das Kopieren basiert, ich antworte dann nämlich das dies auf der Dokumentationspflicht aus meiner Dienstvorschrift her rührt! Und dort steht das ich zur Dokumentation verpflichtet bin! - da steht das ich mir Notizen machen darf ??? Ja aber das hält hier den Zagesablauf erheblich auf, Kopieren geht da wesentlich schneller!


    Haste es jetzt verstanden????

    @seedyy - junger Freund


    Leute wie Du sind es die in diesem Staate dazu beitrage das wir als Schmarotzer und Faule Hunde betitelt werden.


    30 km Schulweg und eine Zumutung - das ich nicht lache, sei fro das Du die nicht zu Fuss jeden Tag hin und zurück laufen musst.


    Mit welchem Recht stellst Du Dich hin und erklärst Dich als Hilfebedürftig - doch wohl nur mit dem Recht der Dreistigkeit!


    Meist uind diese Erfahrung habe ich gemacht sind solche Jugendlichen der Kategorie Schulfaul und veröhnt zu zuschreiben, wäre dem nicht so wärst Du eine echte Ausnahme.


    Ein Leitspruch der ALG Bestimmungen lautete zwar: Fördern und Fordern - aber davor kommt noch soetwas wie Anspruchsberechtigung und soetwas seh ich bei Dir nicht als gegeben!


    Sory, aber bei solchen Unverschämtheiten geht mir die Galle hoch und bevor ich mir ein Magengeschür hole weil ich mih über soviel Dreistigkeit erzürne, sage ich Dir lieber frei heraus was ich von Mensachen Deines Schlages halte!


    Man sollte die Gegebenheiten unter denen Du gegenwärtig zu leiden hast vielleicht mal noch ein wenig erschweren damit Du weist was Anstand ist, denn den spreche ich Dir absofort ab!


    Du fragst hier wie Du auf ganz bequeme Art eine solche Situation ausschlachten kannst!


    Im Gesetz steht etwas von Arbeiten udn zunächst einemal alles mögliche selber in Betracht zu ziehnen um eben keine Mittel des Staates in Anspruch zu nehmen. Diesbezüglich scheinst Du ja schon in jungen Jahren eine gute Schule hinter Dir zu haben die Dir aufzeigt das man nur beim Staat anklopfen muss un ddie Hand aufhalten kann.


    Bisweilen glaube ich das diese Anfrage wieder so ein Faik eines Spassvogels von Sachbearbeiter der ARGE ist, das ist ja wohl nur scheisse!


    Wer solche Fragen stellt müsste direkt aus dr Teilnehmerliste entfernt werden!

    Hallo!
    Das ist ein typischer Fall von: "Menschen hängen lassen weil sie selbst keine Ahnung haben"
    @ Schrader - manchmal verstehe ich nicht was Du solchen Menschen vorwirfst, man hört es doch Tagtäglich wir die Arbeitslosen sind so doof das wir so viel Schulung und Qualifikation nötig haben das ich mich dann acu nicht mehr über die PISA Ergebnisse wundern muss. Selbiges muss ich mich dann schon wenn ich sehe welche Scheissantworten lustlose Sachbearbeiter den Menschen an den Kopf knallen!


    Klar ist der Typ für den Umzug nicht zuständig - denn das macht bekanntlich ein Umzugsunternehmen!


    Aber nur weil jemand sich nicht verbal so artikulieren kann wie es nötig wäre das so ein Drecksack und was anderes ist dieser Sachbearbeiter bei einer solchen Reaktion aus meiner Sicht nicht, mal zur Hilfe schreitet, rennt dann wieder ein ALG II Bezieher wie Pöttchen doof durch die Landschaft!
    Er wäre kein Kindermädchen, der kann froh sein das ich nicht in Krefeld wohne, das ist unverschämt so eine Antwort abzulassen denn er ist dem Gesetz nach verpflichtet jedem Hilfeersuchenden in richtiger und vollständiger Weise bei der Bewältigung diese Problems behilflich zu sein, die Antworten die ich hier lesen muss zeigen das er wohl ein Motivation
    in dieser Richtung aufweist, aber die rbeitslosen dann als faul abtun, das könne solche Leute!


    @ Ku - Marco - Ski


    Ich denke dem Arsch sollten wir mal zeigen wo der Hammer hängt, deshalb rate ich Dir nochmal zur ARGE zu gehen und dort folgendes zu machen:


    Du erklärst das Du zur Niederschrift vorsprechen möchtest und erzählst genau den Ablauf des Gesprächs, so wie hier, an dem Du diese Antworten erhalten hast, damit dokumentierst Du das er der Sachbearbeiter nicht bereit war Dir bei der Lösung der Problematik behilflich zu sein!


    Ich denke das er während der Niederschrift einlenken wird und umgänglicher und hilfsbereiter erscheinen wird, dann darf er dies gerne tun indem er sein Hilfsangebot auch in dieser Niederschrift auführt, grundsätzlich solltest Du dies aber aufrecht erhalten, denn sonst wirste wohlmöglich schon mit dem nächsten Satz wieder Verascht udn wenn Du eine Möglichkeit hast einen Zeugen über den Vorgang mithören zu lassen, was ja auch ruhig jemand fremdes vom Flur sein kann der ebenfalls um Hilfe auf der ARGE ansteht, solltest Du den mitnehmen, nur immer die Adresse austauschen falls es mal vor Gericht geht.


    Es ist richtig der Umzug kann im Grunde nicht verweigert werden zumal wenn Du wie schon argumentiert wurde den Sozialen Halt der Familie oder eine mögliche bessee Arbeitsmarktsituation anführst. Du musst ja nicht unbedingt eine Arbeitsstelle dort nachweisen es reicht die Nähe zur Familie der soziale Aspekt des menschlichen Austausches von Alltäglichen Kleinigkeiten.


    Was Du aber brauchst ist die Genehmigung a) ei der ARGE in Wuppertal vorstellig werden zu dürfen und b) sich dort aufzuhalten um eine entsprechende Wohnung anzuschauen.


    Dort musst Du dan tatsächlich auf der ARGE Wuppertal ein mögliches Mietangebot vorlegen und eigentlich müsste Krefeld Dir einen Antrag auf Umzugskostenhilfe bewilligen meist fragen die nach 3 Angeboten von Transportunternehmern bzw. Umzugsfirmen, da die Kautionen verlangen können sollte die ARGE sich da mit einem Angebot zufrieden geben!


    In Wuppertal kannst Du auch gerne auf Renovierungskostenzuschuss ersuchen sofern Du die Wohnung unrenoviert anmieten musst!


    So ich dneke jetzt weisst Du in etwa was alles ansteht. Falsch wäre einfach umzuziehen! Und wenn Du Dich ärgerst bitte in dem Gespräch einfach um eine Sekunde Pause um Luft zu holen, das kann man Dir nicht verweigern und Du gehst ruhiger und sachlicher an die Dinge ran.

    @ alle - Leute nun regt euch mal nicht so auf Mathe bedeutet rechnen können!


    Wer einen 400€ Job hat bekommt tatsächlich 100€ grundsätzlich als Freibetrag angerechnet und aus den verbleibenden 300€ werden ihm noch einmal wie richtig erklärt 20% also 60€ belassen Also ist der Freibetrag tatsächlich 160€ aber und das muss man dann solchen Rechnern auch mal beibringen insgesamt wird die Bedürftigkeit um 400€ gesenkt das heisst 240€ gehen an die ARGE und sind futsch, denn die ermittelt den Bedarf auf der Basis: Bedarf Lebenshaltungskosten also was brauch ich zum Beissen und was brauch ich für die Unterkunft, und dieser Bedarf ist der Regelsatz (359€ -neu)+ Miete (um die 360€) und liegt somit bei ungefähr 720€ davon werden dann die 240 € (400-160) abgezogen und das sind noch 480€ die ausgezahlt werden und so funktioniert das auch bei höheren Einkommen. Da wird also nicht noch mal was oben drauf gepackt nur weil das Kind Freibetrag heisst, der Freibetrag minder im Grunde nur das abzugsfähige Einkommen das einem nach dem Gesetz her zusteht. Über 400 € das ist ebenfalls richtig ist der %-tuale Anteil des Einkommens den man als Selbstbehalt bezeichnet zudem etwas höher und ab 800€ sinkt er dann soviel mir bekannt ist. Hierzu müssten aber die Jungs wie Diablo, die in der Leistungsabteilung der ARGE nichts anderes machen wie diese Berechnungen euch am Besten weiter helfen können,


    @ beruhig Dich mal wieder!!! so ganzfalsch war das ja nun auch nicht statt der 240€ sinds nur 160€ und die bekommste aus dem was Du erarbeitet hast schon zusätzlich 480€ Erhalt plus 400€ job haste 880€ und ansonsten wären es 720€ also hste schon 160€ mehr (Freibetrag) aber das hat nichts mit Wohlfahrtsverband zu tun!

    Tja, vielleicht wollen die auf dese Weise Ihre Daseinsberechtigung künstlich aufpeppen. In einigen Kommunen werden die Verbände nicht zuletzt durch die ARGE selbst ersetzt, das ist fakt.
    Die ARGE behauptet gegenüber der Kommune sie könne die von diesen Einrichtungen erbrachten Leistungen an der betroffenen Bevölkerung selbst erbringen, was dann zu einer Entlastung hinsichtlich der Aufwendungen an besagte Einrichtungen auf Seiten der Kommune sorgt!


    Und wenn den Trägern dann die Zuwendungen Seitens der Kommune verloren gehen, muss man für eine entsprechende Existenberechtigung auch in diesen Institutionen sorgen und das geht nur wenn die ARGE dann eben doch nicht in der Lage ist diese Leistungen in vollem Umfang zu erbringen. Und wie macht man das dann ? Man blässt genau wie die ARGE es auch macht in das gleiche Horn um auf diese Weise die Versorgung mit ausreichend Klientel sicher zu stellen, also bekommen die ALG II Bezieher dann eben einfach immer noch zuviel Leistungen. Werden diese dann gekürzt sieht der betroffene Bürger sich dann verstärkt genötigt um entsprechende Hilfe auch be diesen Trägern zu ersuchen was dann dokumentiert werden kann und längerfristig zu vielleicht etwas mehr finanziellerZuwendung asu welchen Töpfen auch immer führt. Auch unter den Verbänden besteht ein nicht zu unterschätzender Wettbewerb und auch die Gelder kommen nicht nur von der Kommune sondern auch schon mal von Banken und anderen Wohltätern die solche Aktivitäten steuerlich nutzen können!


    Gruss

    @ LaBohr - mach es wie folgt: Geh zur ARGE und erkläre das Du über das nachfolgene Vorsprechen eine Niederschrift möchtest.
    Dann erklärst Du das Du keine Antragstellerin auf ALG II wärst da Du eine Tätigkeit nachgehen würdest aus der Du Deinen Beitrag zu der Bedarfsgemeinschaft mit dem Leistungsbezieher "xy" beisteuerst und es aus diesem Grunde entsprechend der Dir bekannten Gesetzeslage nicht notwendig ist eine Eingliederungsvereinbarung mit der ARGE zu treffen. Eingliederungsvereinbarungen wären nur für Personen zu treffen die gänzlich mittels Hilfe der ARGE in ein Sozialversicherungspflichtiges Vollzeitarbeitsverhältnis vermittelt werden sollen um auf diese Weise dauerhaft aus dem Leistungsbezug nach ALG II zu gelangen. Das Gesetz sähe aber nicht vor das Personen die der BG einer solchen Hilfebedürftigen Person angehören, ebenfalls eine solche Vereinbarung zu unterzeichnen hätten. Sofern die ARGE Dir als Nichtantragsteller und lediglich der BG zugerhörige Person dennoch rechtlich untermauert diese Erklärung abverlangen dürfte, was Deinerseits sehr bezweifelt würde, wärst Du lediglich dazu bereit die Vereinbarung mit dem Vermerk "absolut nicht einverstanden" zu unterzeichnen, denn das Gesetz sähe lediglich vor das man eine Vereinbarung treffen müsse. Da die Praktik um eine solche Erklärung aber keineswegs dem rechtlichen Status einer Vereinbarung nachkäme, sondern lediglich dem einer Bestimmung, wärst Du nur zu einer negativ formulierten Unterzeichnung bereit. Diese Möglichkeit würde aber Seitens der textlichen Vorgabe durch die Behörde ja im wesentlichen wohl auch bewusst unterlassen, weil sich hieraus dann ein sogenanter Verwaltungsakt ergeben würde gegen den man dann umgehend Widerspruch einlegen könnte und dies würde ja dann wohl den internen Anweisungen durch die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg entgegen stehen.


    Das unterzeichnest Du dann! Wenn das alles zuviel ist Druck den Text au und nimm ihn mit und lies ihn dort so vor!


    Gruss

    @ Findus - tja da hat Euer Sohn wohl nen guten Dreh gefunden - er tanzt Euch mit Hlfe des Therapeuten auf der Nase rum, was mir zeigt das er in der Vergangenheit eines vermisst hat, nämlich auch mal einen Satz warme Ohren!


    Wenn Ihr solche Dinge wie das Kiffen zur Kenntnis genommen habt, und auch die Schwänzerei, nur ein Therapeutisches Kleinod ist, dann denke ich haben wir es mal wieder mit den typisch interlektuellen Eltern und Betreuern zu tun die immer glauben alles mit Reden und Einsicht zum Bessere bewegen zu können.


    Also ich bin von meinem Stiefvater bisweilen richtig verdroschen worden, und da war alles bei Kochlöffel, Hosenriemen ect. ich kann nicht sagen das das gut getan hat, aber ein gewisser Respekt ist dadurch schon zu den Eltern entstanden vo allem aber der Sinn das man in seinem Leben etwas Wertvolleres wie Saufen Rauchen usw. anstellen kann. Keine Grenzen, das ist doch klasse für den Filius und bei Oma und Opa alles machen zu können so wie man will ist doch auch geil, irgendwer wird schon ne Begründung finden.


    Und jetzt noch Kohle abzapfen, super was so manche Therapeuten drauf haben. Wofür zahlt ihr? Dafür das Ihr den in den Griff bekommt? - also ich sehe das so der begreift grade was man alles so einkassieren kann ohne etwas dafür leisten zu müssen.


    Setzt Ihr euch man schön hin und legt Regeln fest und dann zahlt Ihr für deren Einhaltung die sowieso keiner kontrolliert und irgendwann kommt dann wieder eine Veränderung und Mehrforderung und auch dafür wird sich dann wieder eine Begründung finden lassen. Ach ja und wenn das dann funktioniert hat kommt die Nächste und noch eine und noch eine, weil der Therapeut euch die Fortschritte aufzählt. Und sowas muss ja belohnt werden.


    Würdet Ihr eigentlich gerne in Ausland gehen, einfach auswandern? Ich würde das einfach mal erklären, mti dem Sohn hat es ja sowieso keinen Zweck da kann man sich dann ja auch gleich mal dazu entschliessen Nägel mit Köpfen zu machen, Am besten man verkauft das was man zu Geld machen kann, nimmt das was man für einen Neustart braucht und überlässt dem Filius den Rest der dann damit machen kann was er will dann muss man sich auch nicht mehr damit rumärgern das ein sowieso nicht erziehbares und einsichtiges Kind macht was es will und zudem mit und mit nur das Abziehen von Leistungen im Forderung einer angeblich noch existierenden Bindung zuden Eltern besteht.


    Ich denke neben dem dummen Gesicht des Therapeuten wird vielleicht auch der Sohn überrascht sein.
    Schocktherapien solle ja bisweilen ganz erfolgreich verlaufen.


    Warum wollt Ihr Richtern und dem Jugendamt die Möglichkeiten eröffnen Euch durch euren Sohn melken zu lassen???


    Einmal gezahlt und basta, wenn dann nichts mehr da ist, ist Ebbe in der Kasse und dann muss euer Filius gucken, wie er seine stetig steigenden Ansprüche weiter befriedigt, eventuell muss er dann ja eben kriminell werden.


    Ich denke, knallhart sein und tschüss erklären, ist viellecht die härtere Schule, aber euer Sohn hat wohl gemerkt das die nummer mit Großelten und Therapeut ne ganz lukrative Sache sein kann.


    In diesem Sinne erhaltet Ihr von mir eine vielleicht nicht erwartete Antwort!


    Gruss

    @ ydnam - mit was für einem Azubi hast Du eigentlich auf dem Arbeitsamt gesprochen?


    Bestell im mal einen schönen Gruss von mir und frag ihn ob er zur Gattung der Kamele gehört und schon mal was von Mutterschutz und den entsprechenden Gesetzen gehört hat.


    Bei befristeten Arbeitsverträgen ist es meines Wissens so, das keine Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen kann weil eigentlich der Arbeitsplatz bs zu einer ganz gewissen Dauer auch nach der Geburt frei gehalten werden muss, (Angestellt - 2 Jahre und man kann nachlegen)


    Ich berufe mich da mal auf die Erfahrungen aus meinem früheren Berufsleben wo es bisweilen bei Zahnärztpraxen dazu kam das der Doc ne Assistentin einstellte befristet und diese sich dann ganz schnell wie wir so nett gesagt haben "nen Braten in die Röhre schieben lassen hat" damit war der Doc meist richtig gearscht, denn er musste das Gehalt weiter zahlen und die netten Perlen nicht dumm hatten natürlich alle Komplikationen die man sich denken kann und konnten zum Einen nicht zuverlässig zur Arbeit erscheinen und bisweilen in den letzten 3 Monaten sogar nur die Beine hochlegen. Nach er Geburt waren dann meist bis zu 6 Wochen auch noch irgendwelche Problemchen bis die dann wieder einsteigen konnten. Nun sind Zahnärzte meist Freiberufler zumindest die Chefs aber die Perlen waren angestellt, auch mit Zeitverträgen. Also ich denke mal was da üblich war müsste auch in anderen Berufen Gültigkeit haben und gängige Praxis sein.


    Frag einfach mal ob jemand mit fachlicher Kompetenz Dir eine verbindliche Antwort geben kann, am Besten bestehst Du auf eine schriftliche Antwort!.


    Gruss

    @ Benny 1986 - das ist hier immer das Gleiche mein Guter, und ich hatte das fast vermutet was dann irgendwann in der Mitte der Treads auch zu Tage kam.


    Wenn man dämlich fragt gibts auch nur dämliche Antworten, soviel zu dem Eingangsgeplänkel!.


    Da du aber geschrieben hast das Du in der Ausbildung warst und bei Mutter gewohnt hast, habe ich genau das was dann auch kam schon im Hinterkopf gehabt, nämlich das Mutti ALG II bezogen hat und ich denke mal Ihr habt der ARGE nicht gemeldet das Du die Ausbildung beendet hast und auch schon richtig verdient hast.


    Was zur Folge hat das Du mit der abgeschlossenen Ausbildung dann auch unter 25 Jahren nicht mehr in der BG Deiner Mutter hättest wohnen müssen aber Du hast es und Ihr habt dies der ARGE nicht angegeben - was eine Sanktion nach sich ziehen wird aufgrund von §16 fehlende Mitwirkungs und Meldepflicht. das wird wohl kaum zu umgehen sein.


    Aber es kommt noch besser, eventuell hat Deine Mutter ja Leistungen für Dich miterhalten weil sie Dir gegenüber ja bis zum Abschluss der Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet war, ich denke mal das Dein Azubi-Einkommen von Euch angegeben wurde aber durch abgleiche der RV-Nr. können die in Erfahrung bringen ob Du noch in der Ausbildung bist oder schon richtig Kohle scheffelst (sieht man an der Eingangshöhe der Beiträge) mit diesem Wissen haben die dann geprüft ob Du oder noch wichtiger Deine Mutter diese Veränderung gemeldet haben, weil bei Deinem Einkommen aus dem Arbeitsvertrag müsste dann ja eine Neuberechnung der Leistungen erfolgt sein.


    Da du jetzt quasi als Mitbewohner der BG zählst, muss Dein Einkommen zu dem Deiner Mutter hinzu gerechnet werden, und der ALG II Anteil Deiner Mutter mindert sich in jedem Fall mindestens um den Mietanteil den Du erbringen konntest,wenn die ARGE ganz genau vorgeht muss sogar Dein gesamtes Einkommen quasi wie bei Ehepartnern mitberechnet werden(das hat Schrader schon richtig erkannt), denn Du galtest der BG zu damaligen Zeitpunkt nach wie vor als zugehörig und zwar mit eigenem Einkommen!


    Natürlich habt Ihr das nicht gemeldet, und somit wird euch zunächst einmal sogar der Vorwurf des Absichtlichen Erschleichens von Sozialleistungen unterbreitet werden können, denn Ihr hättet wissen müssen. Einzig und allein den Vorsatz in dieser Sache muss euch die ARGE beweisen - es gilt die Beweisumkehrlast! Man kann aufgrund der stressbelasteten Situaion in die einen der Leistungbezug bisweilen bringen kann, dann schon mal als gute Ausrede zur Entlastung bringen sollte dies aber auch wenigstens Ansatzweise begründen können. Du warst mit der Prüfung und der anschliessenden Arbeisplatzsuche sehr gestresst, Deine Mutter ist grundsätzlich mit Behördendingen überfordert ect.


    Da Du bei Auszug nach dem Meldegesetz (hat nichts mit dem Parargraphen aus dem ALG II Bezug zu tun sondern mit dem Einwohnermeldegesetz) ja innerhalb von 8 Tagen Deine Ummeldung ausführen musst, erhält das Einwohnermeldeamt ebenfalls Kenntnis von der Veränderung und es erfolgt in vielen Kommunen eine automatische Meldung an die ARGE zwecks Abgleich ob Leistungen bewilligt wurden und dem war dann ja so. je nachdem wie man darauf stösst lässt sich dann wieder über die RV-Nr. eine Überprüfung des Sachverhaltes nur über die EDV abgleichen!


    Die Aussage von SCHRADER ist daher nicht richtig und zwar auch in dem Punkt das Du nicht mehr zur BG sondern zu einer HG gehörst! Eine diesbezügliche Erklärung (Änderungsmitteilung) gab es nicht und ist auch im Nachhinein erst ab dem Tag zu berücksichtigen an dem dies erfolgt. So wie ich das sehe bist Du aber ausgezogen und hast eine solche Erklärung nie abgegeben, damit warst Du die ganze Zeit der BG zugehörig.


    Ich lasse mich da gerne in anderer Weise bestätigen, aber nach dem was ich dort gelesen habe besteht für mich kein Zweifel.


    das hört sich brutal an wieso das denn, ich wurde nie von den in kenntnis gesetzt das ich zahlen muss soll oder wie auch immer. und immer alles wissen kann man ja auch nicht.


    ich wurde nie von den in kenntnis
    auch das stimmt nicht - denn in jedem Bescheid und jeder Vereinbarungserklärung wird zum einen auf diese Meldepflicht hingewiesen (jegliche Veränderungen) heisst es dort, und im wieteren steht sogar ausdrücklich drin das sofern einem Mitglied der BG ein Versäumnis nachgewiesen wird dieses zu Lasten der gesamten BG geht!


    Damit habt Ihr, wie ich so schön sage die "Arschkarte" gezogen und was viel schlimmer ist "Deine Mutter" gleich in doppelter Hinsicht weil sie wohl kaum von Dir den nichtgezahlten Mietanteil bzw. Beitrag zum Lebensunterhalt einfordern wird und darüber hinaus dann auch noch die Rückzahlung der zuviel gezahlten Leistungen an der Backe hat. Ihr habt in der gasmten Zeit definitiv zuviel Geld bekommen! Zwar nicht Du aber Deine Mutter weil Du Ihr eigentlich den gesamten Anteil Deines Einkommens das in die Berechnung einzufliessen hat schuldig geblieben bist.


    Ich will Dir/Euch nicht unterstellen das ihr absichtlich diese Versäumnisse zu verantworten habt aber ganz so blöd wie manchmal die Leistungsbezieher glauben, sind die ARGE Sachbearbeiter dann auch wieder nicht! Und daher sind solche Gesetzesabsicherungen durchaus verständlich.


    Meine Meinung dazu, ganz ehrlich als anständiger Sohn gehst Du zur ARGE und versuchts eine Verweinbarung mit denen zu teffen das Du die Last selbst übernimmst auf Irgendeiner vernünftigen Basis von Ratenzahlung, ich denke das damit dann z.B. Dinge wie Vorsatz und absichtliche Bereicherung durch Sozialhilfeerschleichung Deiner Mutter nicht angelastet werden und eventuell hat der Fallmanager ja auch ein einsehen, sollte der absolut nicht mit sich reden lassen übergeh ihn und versuche mit dem Teamleiter der ARGE etwas zu regeln.


    @ lirafe - da verwette ich einiges dafür das Du mit Deiner Aussage in diesem Fall falsch liegst - grundsätzlich ist das richtig wenn die entsprechende Mitteilung Meldung zur Veränderung an die ARGE ergeht aber solte im hiesigen Fall der Sachverhalt dahingehend abgeändert werden können, das der Sachbearbeiter einer Argumentation Deiner Art nachkommt haben die beiden mehr Glück als Verstand gehabt! Ich denke das es anmeiner Argumentation nichts zu rütteln gibt!



    Gruss und viel, viel Glück und Erfolg!

    @ sazs 71 - ja wenn die Bank so dreist ist musst Du das auch sein, geh unbedingt am Montag hin und fordere das Geld, lass Dich nicht vertrösten und erkläre das Du anderenfalls eine Anzeige wegen Nötigung gegen die Bank ergehen lässt, und erkundige Dich wer für diese Anweisung die Verantwortung übernimmt! Lass Dir das schriftlich geben unter dem Vorwandt das Du dies bei der ARGE belegen musst.


    Je nachdem was Dir an Zeit verbleibt, mach dann folgendes, erkläre dem Sachbearbeiter bei der ARGE was vorgefallen und veranlasse die komplette Rückbuchung des Betrages, das kann der per PC in wenigen Minuten in Nürnberg veranlassen und jede Überweisung ist vom Überweisenden bis zu 8 Tage stornierbar, zumal Du von dem Geld keinen einzigen Cent abgeholt hast. Gleichzeitig stellst Du einen Antrag auf Vorschuss und Auszahlung per Barscheck.


    Wenn der Sachbearbeiter erklärt das dies Dein eigenes Problem sei erklärt Du das Du um Niederschrift einer Vorsprache bittest und um ein darin aufgeführtes Festhalten des Sachverhaltes!


    In solchenFällen muss man genau so dreist wie die Bänker sein!


    Hoffe das klappt !


    Gruss

    @ catweezel - ganz einfach, der Staat sagt ab dem Tag x muss jeder eine KV zahlen, Du machst es aber doch nicht, was passiert den dann?


    Der Staat sagt Du musst Steuern zahlen, Du machst es nicht ? Was passiert Du wirst geschätzt, verdonnert und wenn Du nicht zahltst, bekommste ein paar Gardinen geschenkt!


    Haste es jetzt kappiert?


    Bei der KV ist es doch so das man genau sagen kann wie lange diese vom Staat gefoderte leistung nicht erbracht wurde, Betrag mal Anzahl der Monate und Du musst noch nicht eimal schätzen - aber deshlb musst Du trotzdem zahlen, sonst kommt der Staat und dessen Forderungen sind immer Pfändbar wo andere nicht erfolgreich sind, wieviel dann bleibt kannste ja mal beim Sachbearbeiter erfragen, aber wenn 1/3 der Regelsatzleistungen als Rücklage für aussergewöhnliche Anschaffungen in diesem Betrag enthalten sind, nimmt die ARGE dies erst einmal und gibt Dir dann im Falle eine Falles auch gerne ein Darlehn, aber zuvor zahlste erst mal die Schulden!


    Gruss


    Gruss

    @ alle - ich finde es immer gut wie andere sich mit fremden Lorbeeren brüsten:


    Ein Hilfreicher Link: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/


    aber ich suche jetzt nicht aus meinen ganzen Beiträgen raus, wann und wie oft ich den hier schon reingestellt habe bevor jemand anderes sich hier überhaupt angemeldet hat!


    Fakt ist das mit Hilfe diese Links eigentlich alles beantworten könnte was hier so an Fragen aufkommt und es mich im Grunde nur immer wieder wundert wie wenig die Leute da rein schauen!


    Aber es gibt ja genug Dumme die das erledigen wenn man hier seine Frage aufmacht und man spart sich dadurch unendlich viel Zeit - oder ist es doch eher Faulheit und Bequemlichkeit???

    @ catweezle - das wird wohl nur ne stille Hoffnung bleiben, hier wird nur gemullt, so wie an der Theke die Besoffenen auch nur lallen. Die paar die hier wirklich mal was zum Besten geben, verstecken sich auch nicht hinter einem Synonym!
    Und was ich bei ALG II Beziehern noch festgestellt habe, wenn deren problem einmal at acta gelegt ist, kannste auf Solidarität scheissen.


    Die regen sich hier immer schön über meine agressive Art auf und jammern dann von schlechtem Stil und kein Niveau - aber einen Arsch in der Hose haben die auch nicht.


    Wenn Du die diesjährige BA Anweisung auftreiben und reinstellen könntest wäre ich sehr erfreut, ich habe dann nämlich damit kein Problem es unter die Leute zu bringen.


    gruss

    @ Schrader - das sehe ich anders, von einem Mitglied aus der FDP mal einen solchen Satz zu hören, ist für mich trotzdem keine Überraschung. Die FDP ist und bleibt im Kern eine Unternehmerpartei der besseren Gesellschaft und nur weil auch ein paar andere kleinere Freiberufliche und liberal Denkende in den letzten 30 Jahren dazu auch ein Entree erhalten haben sind die nicht sozialer sondern lediglich um einige Mitglieder reicher geworden. Aber das ist ja auch logisch, welcher kleine Rechtsanwalt oder kleine Künstler möchte nicht in die Reihen einer geweissen Elite aufgenommen werden, das ist doch was völlig normales. Selbst ein Westerwelle ist da nichts anderes wie das Zugpferd aber mit den richtigen Vertretern der angeblich liberalen Kaste kann auch der nur bedingt mithalten, denn diese Leute machen asich mit Arbeit selbst im Bundestag nicht schmutzig sondern überlassen das diesen Leute, einem Westerwelle, einem Niebel, einem Lindner und wenn das nicht reicht rufen die die Altbackenen an die Spitze!


    Michael Friedman ist typisch Jude, provozieren und gut gebildet, weil körperlicher Arbeit nicht zuträglich, das war schon in Frankreich so und auch in Deutschland traut er sich das. Er versteht es gezielt unterhalb der Gürtellinie anzusetzen um eben die innerlichen Abneigungen zu Tage zu fördern, Wenn man sich darüber, wie wir jetzt durch die Aussage deises Idioten namens Lindner freuen kann mag das ja alles ganz lustig sein, hat es doch einiges aus grunsätzlichen Haltung der FDP zu Tage gefördert, aber bei manchen
    Angriffen auf sein Gegenüber möchte ich anstelle derer gerne einmal stehen und das erste was ich ihm vor den Latz knallen würde wäre die Erkenntnis das die charakterlichen Einschätzungen eines Adolf Hilter gegenüber dem Judentum von Ihm in brillianter Weise bestätigt werden.


    Wo wir Deutschen uns noch Gedanken machen über den Mut mit unseren Volksvertreter eventuell auch so umzuspringen, besitzt er ausreichende Abgebrühtheit und Frechheit dieszu tun und das bei Problematiken die es zwischen Deutschland und dem Jüdischen Volk seit dem Dritten Reich gibt. Er ist der der stetig, angeblich wegen notwendiger Aufrechterhaltung an die Erinnerungen der Verbrechen, dazu beiträgt das dies immer und immer wieder wie bei einer Narbe auf einer Wunder an der man solange kratzt bis es blute immer un immer wieder herum knibbelt.


    Wie gesagt das was Lindner da von sich gegeben hat ist hohl, aber leider auch in den Reihen der FDP Elite auch wohl Denkhaltung egal wie schleimig man im Wahlkampf um die Wählergunst buhlt!


    Deshalb sollte mandas nicht als dummes Hinterbänklergeplapper abtun!

    @ redrose - Du solltest dasmit dem "reichen" mal genauer definieren!


    Du kannst mir doch nicht erzählen das Du mit dem Geld was Du in ein paar Stunden der Teilzeitarbeit eine Bleibe und die Verpflegung sowie die Sozialversicherungspflichtigen Leistungen wie KV, RV und so weiter abdecken kannst.


    Wäre dem so brauchtest Du nur gegenüber der ARGE zu argumentieren das Du aus dem Leistungsbezug bist, und zwar dauerhaft ! Dann bräuchtest Du auch keine 1€ Maßnahme ausführen - aber ehrlich gesagt kenne ich nur wenige Gewerbe bei denen das zutrift was Du hier als Aussage ablieferst!


    Gruss

    @ unwissend 1 - nun, das wir alle, unser Leben nicht nach der Stechuhr abwickeln ist jedem bewusst, selbst unseren sich dumm stellenden Sachbearbeitern. Die mögen den Beruf bisweilen wegen bestimmter Kriterien ausgewählt haben, deswegen bezeichne ich sie ja auch als Sicherheitsdenker, aber auch die haben Ihr leben nicht 24 Stunden am Tag durchstrukturiert und wenn doch kommt auch für diese Damen und Herren irgendwann im Leben mal eine Situation die sie vorher nicht geplant hatten, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.


    Das macht ja genau das Leben aus, das man sich Ziele setzt und auf mannighaltige Art dann versucht diese Ziele zu erreichen, der eine gradlinig der andere im schlingernden Verfahren, wobei selbst Einstein nicht sagen konnte ob der vermeintlich direkte Weg nicht doch der längere ist!


    HARTZ IV aber erhebt die, die in Arbeit stehen, über die Menschen die keine arbeit haben und berechtigt scheinbar dann dazu anderen vorzuschreiben wie sie sich zu verhalten haben!


    Ich habe das gegenüber meiner früheren, wesentlich jüngeren Sachbearbeiterin mal wie folgt kommentiert und ich denke wir alle sollten uns dieses Rechtes nicht beschneiden lassen, auch wenn der Stil wie bei mir bisweilen üblich schon mal als verletzend zu bezeichnen ist, aber was macht man den von Amts wegen mit uns???


    "von einer Rotzgöre, lasse ich mir mein Leben nicht vorschreiben" und dazu stehe ich, ebenso forsch reagiere ich wenn man mir "Schwarzarbeit" dahingehend unterstellt das man von Amtswegen dieser keinen Vorschub leisten möchte nur weil ich mich bei einem Bemühen um einen Arbeitsplatz über aller Massen hinaus einbringe!


    und hier krankt es in den Reformen, statt mit neuen creativen Wegen die Problematik anzugehe werden uns Auflagen gemacht, werden Regel aufgestellt die es zu befolgen gilt - scheinbar in dem Bewusstsein das wir ja nur deshalb weil wir nicht in der Lage sind diese einzuhalten, uns in der Arbeitslosigkeit wiederfinden?


    Was für ein Schwachsinn!!!


    Natürlich wird mit Sozialleistungen Missbrauch betrieben, aber nur weil es Männer gibt die schon mal eine Frau vergewaltigt haben sind ja nicht alle in Deutschland lebenden Männer potentielle Verbrecher im Sinne von Sexualstraftätern, da wären vermutlich die aus der "Schwulenszene" die ersten die aufschreien würden udn so sehe ich das auch in meiner Person, ich lass mich von diesem Staat nicht als Arbeitsfaul und sonstwas abstempeln auch wenn es inzwischen fasst schon 6 Jahre Arbeitslosigkeit sind.


    Aber dennoch bestehen die Vorgaben und diesen bist Du aufgrund der Ortsabwesenheit nicht nachgekommen und in vielen Fällen hat ein jeder diese Spielregeln unterzeichnet, warum auch immer - und dann muss ich mich auch daran halten.


    Der ganze andere Kram hier ist dan Blödsinn, Schrader schreibt wie bereits kritisiert, totalen Mist und Deine Ausführungen hinsichtlich ich habe in der Zeit keine Leistungen erhalten sind genau so schwachsinnig, denn Du hast Dich ja nicht aus dem Bezug der Leistungen abgemeldet sondern nur vorläufig keine erhalten weil eben etwas zu klären war und wie Du selbst schreibst du diesen Dingen auch nicht im Sinne der "Korrektheit" nachgekommen bist, also hättest Du ja Leistungen beziehen können, aber eben nicht bekommen und bist somit in dieser Zeit einer weiteren Verpflichtung nicht nachgekommen.


    Wenn man das aber nicht will, muss man den Kampf gegen die Reformen ganz anders beginnen und nicht erst dann anfangen wenn es längst zu spät ist.


    Du verlierst an Glaubwürdigkeit wenn Du mal so und mal so aggierst, auch wenn es dem eigentlichen Wirken Deines Lebens am Nächsten kommt. Du hast der Strukturierung Deins Lebens dahingehn zugestimmt das Du die Vorgaben akzeptiert hast die Dir bei Deinem Ersuchen um Hilfe aus der Bedürftigkeit auferlegt wurden, denn mittels der zu unterzeichnenden Eingliederungsvereinbarung hättest Du auch eine anderes Strukturierung vereinbaren können, aber weil es bequemer ist, dem Zwang hierzu nachzugeben statt für seine Rechte zu kämpfen, haste jetzt die Arschkarte!
    Und bist es im Grunde auch selber schuld!


    Ich weis das auf die Mithilfe der Fallmanager niemand bauen kann aber, etlich ALG II Bezieher machen es sich auch sehr einfach!


    Leider kann ich dazu keine andere Meinung vertreten, da ist wie mit dem wählen gehen können, dieeinen meckern aber gehen seit Jahren nicht zur wahl, weil es aneblich nichts bringt und die anderen wählen egal wie beschissen man gegen sie vorgeht immer wieder die gleiche Partei weil die anderen ja auch nicht besser sind; bzw. die dann alle gleich sind.


    Mehr möchte ich dann dazu eigentlich auch nicht mehr schreiben!

    @ CATWEEZLE - einmal ein ganz Dickes Lob, für den Mut dies Info hier reinzusetzen!
    ich weis ja nicht wie Du da dran gekommen bist, aber ich denke mal, das dies nicht ganz einfach ist.


    Mir jedenfalls beweisen die Ausführugen das in den Amtsstuben genau das weis eigentlich von der Politik als eine wesentliche Zielsetzung der Reformen angedacht war absolut nicht in den Hirnen derer die es eigentlich als Anweisung umsetzen müssten, angekommen ist.


    Creativität - das würde ja vorassetzen das man Denken könnte und aus dem Trott der bisherigen Amtsabläufe auszubrechen im Stande ist. Wie denn bei Leuten die schon durch die Berufswahl zur Kategorie "Sicherheitsdenker" gehören und ein Selbstständiges Arbeiten allenfalls mit Hilfe einer Dienstanweisung gewöhnt sind.


    Wie will man einen so in vorgefertigte Denkschienen implemetierten Zeitgenossen dzu bewegen einmal neue, völlig andere Wege einzuschlagen um die Zielsetzung erfolgreich zu reformieren.


    Da sieht man mal wie hoch der Bildungsstand in diesen Chefetagen sein muss, wenn man den Wortlaut der Anweisung "Verringerung der Hilfsbedürftigkeit" gleichsetzt mit dem simplen Vorgaben "die Kosten im Ausgabenbereich" für die Leistungen gegenüber Hilfsbedürftigen um einige Euro zu reduzieren - und das bei steigenden Arbeitslosenzahlen !


    Ganz ehrlich, solchen "Doofköppen" gehört mal einer anständig auf's Maul gehauen, damit sie wach werden und merken ws umsie herum eigentlich abgeht!


    Sorry, aber wenn ich mitbekomme das solche Penner in den Chefetagen der Bundesanstalt für Arbeit immer noch rumrennen, gehört diese Institution eingestampft, so wie es ein ehemaliger Angehöriger der Herr Niebel von der FDP schon lange fordert, wenn auch aus anderen Beweggründen.


    Es ist eine Schande das solche Versager, würden die einmal "Arbeitslos" dann auch noch in andere Einrichtungen des Staates Einzug halten dürfen.


    Das die die deutsche Sprache beherrschen bezweifel ich schon lange, vermutlich kommen die vor lauter Stress nicht dazu ein einziges Mal von eingeschlagenen Denkstrukturen abzuweichen und solchen Leuten vertraut die Politik es zu eine wirklich bewegende Neustrukturierung durchzuführen, die hätten sich besser ein paar Arbeitslose für eine solche Aufgabe in die Führungsetagen geholt.


    Der Punkt 2 ist darüber hinaus eine absolute Frechheit und grenzt ja schon am Straftatbestand der Nötigung, ich kann nur jedem Betroffenen raten, diesbezüglich diesen Eindruck auch unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen!


    Diese "Scheisse" erinnert immer mehr an die Praktiken eines Adolf Hitler und seiner Gefolgsleute im Dritten Reich, nur das statt der Juden heute die Arbeitslosen die Zielgruppe stellen.


    Ich warte nur noch auf den Tag wo bei einem Parteitag der Regierungsparteien wieder der Arm zum Grsse nach oben geht!


    Eine absolute "Sauerei" ist das, für was sich unsere Verwaltungbediensteten da hergeben - und wie schon damals hört man aller Orten wie klein und wenig Einfluss nehmen könnend man als kleiner Verwaltungsangestellter doch ist. Das ist doch eine absolute armseelige Ausrede - unter Adolf will auch keiner bei der Judenverfolgung mitgemacht haben!


    Feiges Pack kann ich da nur sagen- und hoffentlich kriege ich jetzt ganz viele Anzeigen wegen Volksverhetzung!


    Ich kann mich wenigstens Abends mit einemguten Gewissen ins Bett legen!


    ....und an Catweezle, ich hoffe Du bekommst nicht allzuviel Ärger wegen der Veröffentlichung!


    Gruss

    Hier im Forum kursieren 2 Varianten hinsichtlich der Freibeträge bei Zuverdienst.


    V1 - jedem Erwerbstätigen Mitglied der BG wird ein Freibetrag beim Verdienst zugestanden
    V2 - meine Erfahrung besagt, der BG wird im Gesamten der Freibetrag (also einmalig) belassen das heisst in dem von Dir geschilderten Fall das wenn der Vater bereits 160 Freigrenze bekommt der Verdienst des Sohnes Voll angerechnet wird, wobei diesem dann noch 20% als Eingebehalt verbleiben also 80€ da aber ab einem Einkommen ab 800€ wieder ein %-tual höherer Anteil belassen wird könnte es sein das dann natürlich mehr als Eigenbehalt übrig bleibt.


    Gruss