@ alle - mal sehen was da so an Meinungen kommt.
Wenn sich die Gerichte wie in einem Fall oder in anderen noch krasseren Fällen auf Überlastung berufen frage ich mich immer wie die sich das denken, jemanden gänzlich ohne Leistungen für Wohnung und Lebensbedarf zu lassen den wenn dieser dann wirklich keine Hilfe von Dritter Stelle bekommt ist's dann ja wohl ziemlich übel, dann wird er ja beinahe genötigt sich auf illegale Art und Weise zu versorgen!
Auch ist es mir unerklärlich wie man von Eilverfahren sprechen kann wenn man dann doch noch einige Wochen bis hin zu Monaten auf Entscheidung selbst in solchen Verfahren warten muss. Vermutlich kann man das nur dort machn wo kiene Kinder im Spiel sind, wie stehts dann mit der Titulierung "vor dem Gesetzt sind alle gleich" ???
Wer hilfebedürftig ist und diese Hilfe einfordert, dem soll geholfen werden, die die psychisch schon daran zugrunde gegangen sind und somit auf den Staat scheissen aber will man ja demnac nicht helfen, wohl wissend das daraus doch auch irgendwelche Folgen für das Gemeinwohl erwachsen müssen!
Diese Menschen sind es dann nicht mehr wert, oder wie muss man das dann verstehen? Und wenn das so ist wo wird dann beim nächsten Mal, bei der nächsten Verschärfung der Bestimmungen die Grenze gezogen?
Und jetzt das eigentliche Hauptproblem, hat der Staat nicht Recht wenn er darauf pocht das jeder erst mal seine eigenen Möglichkeiten auszuschöpfen hat und dies auf diese weise erwirkt indem er jemanden der einen Antrag stellt quasi ohne Leistunen belässt, denn und die Frage wird man sich dann bei Gericht ja auch gefallen lassen müssen, wovon hat diese Person denn dann in der Zwischenzeit gelebt??? Die Bänker werden ja wohl die letzten sein die aus rein caritativen Gründen jemanden quais Darlehnsmässig unterstützen!?
Ich denke grade mit letzter Frage kippt in vielen Fällen die Entscheidung zu Gunsten der ARGE, denn wenn man die ganze Zeit ohne die ARGE überleben konnte nur um zum Beispiel sein Eigentum nicht aufzugeben, entspricht das doch wieder irgendwie den Forderungen die der Gesetzgeber festgeschrieben hat! Somit handeln die ARGE'n doch eigentlich Rechtens.
Also für mich zähltnur eines, wenn der Staat nicht in der Lage ist die durch Ihn iniziierten Gesetze umgehend und zügig umzusetzen dann ist so ein Gesetzt gelinde gesagt für den Arsch und gehört nicht in die Amtsstuben sondern in die Mülltonne.
Aber nur weil ein Altkanzler und ein Puffmanager daran gefeilt haben traut sich keine Sau mal eine anständige Entscheidung zu treffen, deswegen gehören diese Pappnasen von Politikern wo einer beim andern nur Arsch kriecht damit er bei der nächsten Wahl seinen Listenplatz inne behält auch abgesägt. Ich denke das soetwas genau so wie die Heuschrechen zu bewerten ist,
Bin mal gespannt wie die Masse das bewertet, denn wenn ich 6, 10, 12 Monate oder noch länger ohne Leistungen klar komme, habe ich dann ALG II wirklich nötig???
Gruss