Beiträge von Horst GRUNERT

    In eine solchen Fall steht zwar immer Aussage geegn Aussage und ob der besagte Mann den Hörer nur genervt aufgelegt oder aufgeknallt hat, oder wie Du schreibst Dir in Richtung Gesicht gedrückt hat wird wohl kaum zu beweisen sein, zumal weil letzteres ein Bild Deiner Phantasie entspringt, geprägt aus in der Vergangeheit erlernten Sinneswarnehmungen des Gehirns.


    Das ist wie mit dem Satz mich hat ein Hund gebissen und wenn da steht großer Hund denkt jeder gleich an Schäferhund, Pitbull, Doberman, aber es war der nur Zwergpinscher von Paris und da wäre vermutlich ein Hamsterbiss gefährlicher.


    Es gibt 2 Möglichkeiten eine trockene sachliche Dienstaufsichtsbeschwerde oder di direkte Konfrontation mit diesem unmöglichen Verhalten beim Termin. In beiden Fällen schadest Du Dir wohlmöglich selbst mehr als das Du einen Nutzten hättest, aber ansprechen solltest Du das Thema schon beim Termin aber vielleicht quasi mehr mit einer Frage ?!


    Gruss

    @ Mumbiker - nur mal einen Tip, bei mir hat es entsprechend eine Reaktion der Richterin gegeben:


    ich habe darauf hingewiesen das ich die Frist festgestellt sehen möchte ab wann mein Antrag zu werten sei, damit die ARGE nicht dort ein weiteres unnötiges und aufschiebendes Verfahren iniziieren kann. Dieser Bitte ist de Richterein dann auch in der schriftlichen Urteilsfindung nachgekommen.
    DAmit wärst Du dann auf der sicheren Seite!


    Gruss

    Wir alle werden verarsacht und zwar gewaltig:


    Die ALG II Reformen besagen das im Grunde der Kommune obliegt die Problematik der Sozialansprüche entsprechnd der SGB Bücher zu prüfen und zu bewerkstelligen, Fakt ist aber das die Bundesagentur für Arbeit - eben jene Versager die in der Vergangheit schon dafür bekannt waren das sie nicht in der Lage waren die Problematik der Arbeitslosigkeit erfolgreich (im Sinne der Regierenden) zu bewerkstelligen, hier im Hintergrund immer noch die Fäden ziehen. Einzige Reform die ich in den Denkstrukturen der dortigen Chefs erkennen kann sind folgende Punkte:
    - Beschönigen und verfälschen der tatsächlichen Zahlen, so wie man das schon früher gemacht hat indem man alle möglichendort auftauchenden Antragsteller in unterschiedliche Bereiche einstuft, die letztlich nur einem Zweck dienen, nämlich die real existierenede Arbeitslosenzahl zu ganz bestimmten Ereignissen (meist Wahlen) in einem Lcht erscheinen zu lassen die die Miseree' nicht so kritisch aussehen lassen!


    Wenn ich mir ansehe wieviele Mitarbeiter dort beschäftigt werden um diese Ergebnisse zu erzielen, dann kann ich nur sagen das ist mit eine der uneffizientesten staatlichen Einrichtungen, die zudem gänzlich aufgelöst gehört.


    Neben der Fälschung (und nichts anderes wird dort betrieben) der tatsächlichen Zahlen derer die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, durch Statistiken in denen Menschen einfach in andere Zugehörigkeitsbereich verschoben werden, wie z.B. Arbeitslose die sich in Förderprogrammen befinden und daher nicht in der Statistik auftauchen dürfen, sind weitere Aufgaben die Denunzierung von Selbigen als "Arbeitsfaul" oder die Verunsicherung oder Vorenthaltung eigentlich klarer Leistungen.


    Nicht nur das dies im Grunde im wesentlichen auf den Bereich der ALG I Bezieher anwendung finden müsste, ist man zumindest bis 2010 (also nach der Wahl) dann auch noch Lehranstallt für Praktiken assozialen Handelns, indem die Rechtsabteilungen sich an (seien sie noch so schwachsinnig) Verhaltensvorgaben bei der Beantwortung strittiger Sachfragen zu halten haben, prekär ist dabei das diese sodann ausser Acht zu lassen haben ob nicht schon vorab zu erkennen ist das ein Sozialgericht gegen die ARGE entscheiden wird. Ja man legt es quasi drauf an, eigentlich klare Rechtsantworten in irgendeiener Form verbiegen zu können, indem man darauf vertraut das in Sozialgerichten auch politische Gesinnungsgenossen irgendwann zur Urteilsfindung gelangen oder beitragen dürfen.


    Und nicht zuletzt ist eine weitere Zielsetzung Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeit mit welchen Mitteln auch immer die Sozialen Einsparungen von Jahr zu Jahr zu reduzieren. Heisst wenn Mehrausgaben durch Leistungsanstiege der einzelnen Bezieher erfolgen müssen diese durch verschärfte Sanktionen, Indem man dem bereits schon arg(e) gebeutelten Arbeitslosen dann auch noch Verhaltensweisen auferlegt, die selbst die dafür eigens eingestellten Mitarbeiter nicht erfüllen könnten, weil bisweilen nicht bekannt oder völlig menschenunwürdig angelegt!


    Der Staat muss aufpassen das die den Leistungsbeziehern immer vorgehaltenen Zumutbarkeitsklausel nicht irgendwann auch mal die Zumutbarkeit eines solchen Führungsstils in Frage stellt.


    Wenn selbst Sprecher politischer Parteien die aus eben diesen Führungsstrukturen stammen wie ein Herrr Niebel von der FDP die Auflösung oder Abschaffung der Bundesagentur für Arbeit fordern ist es doch eigentlich 5 vor 12 und man sollte über ein solchen un und Handeln mehr als sorgsam nachdenken!


    @ Schrader - Recht hat der, der es zugesprochen bekommt, das ist Fakt und das wichtigste ist, das das Volk egal wen (ob Politiker, Richter oder die Kirchenvertreter), immer wieder daran erinnert.
    Jeder geführte Rechtsstreit sollte auch als Mahnung an die Obrigkeit gesehen werden, das beinhaltet bisweilen auch Opfer, Opfer die man nicht immer nur in Form von Geld (Prozesskosten oder gegen einen gesprochene Urteile) erbringen muss.


    Natürlich ist es immer bequemer den gradlinigen Weg zu nutzen - aber ob der immer der kürzeste ist hat ja schon Einstein (wie ich finde zu Recht) bezweifelt! Wie war das doch gleich mit der Raum-Zeit Krümmung?!

    @ sorry Schrader - alte Volksweisheit, vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand,


    Einzelfallprüfung sage ich da nur und nur weil hier oder da schon eingericht so entschieden hat oder sogar ein Bundessozialgericht Vorgaben gemacht hat ist ja nicht auszuschließen das ein anderes Urteil zustande kommt.


    Ein Grund könnte z.B, die von Dir besagte Verwertbareit der Eigentumswohnung sein, ich denke schon aufgrund der Wirtschaftskriese die wir im Moment durchleben ist es für jemanden in Ballungsgebieten eventuell zumutbar in anderen Regionen aber nicht, weil die normal üblichen Marktpreise nicht zu erzielen wären und somit die Veräusserung im Widerspruch zum Nutzen stehen könnte.


    Ihr schießt mir immer wieder viel zu voreilig gegen Mitmenschen die eigentlich nur eines versuchen, wenn eben möglich nicht als die am Meisten gebeutelten aus den wirtschaftspolitischen Veränderungen hervor zu gehen!


    Gruss

    @ KLAUS - in zwei Dingen darf ich Dir wiedersprechen:


    1. In der Aussage das die Pflegeversicherung schon immer eine Pflichtversicherung gewesen ist gebe ich Dir Recht nur seit wann ist das so ? Immer gilt doch wohl dann nur seit der Einführung und dich mit Jahrgang 59 kann Dir da sagen das es diese in meinen KV Zeiten nicht immer gab!


    2. Du schreibst von Fehlender Einsicht - hallo ??? ich denke das stimmt so nicht -Hartz1000€ sagt nur das er eine für seine Belange finanzierbare Lösung möchte und da unterstelle ich den KV's aufgrund des Wissens das letztlich die ARGE mit einem Darlehn einsteigen könnte schon groben Vorsatz und eine gehörige Portion Eigennutz gänzlich zu Lasten des zu Versichernden. In anderen Zahlungsunfähigkeiten müsste so mancher Gläubiger sich auf einen Vergleich einlassen, die Arroganz der genannten BKK zeigt mir nur eines, bevor man dem Säumigen ein Darlehn anbietet greift man lieber die Möglichkeiten der sozialen Gemeinschaft in die Tasche zu langen auf denn die ARGE müsste HARTZ 1000€ eigentlich aus der Problematik mit einem Darlehn helfen und irgendwo ist auch das gerechtfertigt denn wenn der Staat auf der einen Seite Großkonzernen und Banken unter die Arme greifen kann, sollte das gegenüber einem Mitglied der Gesellschaft ebenso möglich sein!


    Sorry Klaus aber in diesen Punkten teile ich Deine Meinugn nicht!

    @ HARTZ 1000 - um eines klar zusagen, auch wenn ich Klaus schätze aber die Einstellungen meiner Vorgänger teile ich nicht, absolut nicht!


    @ Klaus und all die anderen die so stark in das eine Horn blasen, - seit wann besteht den die Pflicht zru Krankenversicherung ?????


    Also bitte Leute HARTZ1000 ist einer von ganz Vielen die bis zu der gesetzlichen Bestimmung des KV Zwangs für jedermann nicht krankenver´sichert waren, das jetzt als Schmarotzertum auszulegen finde ich wirklich überzogen!


    Es schreit ja von euch auch keiner auf das seinerzeit viele aus reinen Kostengründen zu den Privaten KV's gerannt sind nur um Kohle zu sparen für die gesetzlichen Sozialkassen ist das ebenso eine ungerechte Lösung.


    Das seit den Reformen und entsprechenden Vorgaben von Ulla Schmidt jetzt endlcihe alle eine KV haben müssen ist ja was vernünftiges, das HARTZ 1000 daraus resultierend diese aber nicht abgeschlossn hat, ist sicherlich nicht toll, vielleicht hat er es einfach nicht begriffen - oder aber durch den Auslandsaufenthalt noch gar nicht informativ zur Kenntnis genommen.


    Den Leistungsbezug aber an ein solches Vorliegen zu koppeln zeigt ja im Gruinde auch eine gewisse Perversität des Staates, denn wenn man mal schaut welche Menschen bis dato keine KV hatten so waren das in den wenigsten Fällen Menschen die Geld sparen wollte, sonder eher mussten - ich denke da an die vielen Obdachlosen!


    Denen sagt man dann heute keine KV - kein ALG II ??? !!! Kann es das sein???


    und @ Klaus - Du bist ja auch bei einer Versicherung aktiv gewesen oder vielleicht wieder oder immer noch,
    ist die Praxis der Vorgehensweise seittens der BKK Berlin nicht auch etwas sehr eigennützig gedacht, wohl wissend das der ALG II Bezieher mittels eines Vorschusses bei er ARGE die Säumigkeit beheben kann und somit Ihrerseit (KV) kein entgegenkommen hinsichtlich Ratenzahlung angeboten wird???


    Hier wird mir infach viel zu schnell in eine Richtung getutet iebe Leute, bis Ihre irgendwann selbst wieder von Vater Staat den Satz hört: Ja, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! ...wenn es euch mal wieder selber trifft!


    Das ist mein Statement zu der Geschichte!


    Gruss

    @ Elfchen - nun Versäumnisse kannst und solltest Du nur einem Anlasten, Dir selbst!
    Ich halte Dir zugute das man nicht alle Gesetze und Bestimmungen kennen kann, aber der Folgeantrag geht in der Regel 4-6 Wochen vor Ablauf der Leistungen ein. Mindestens einen Monat bekommst Du also noch ALG II bevor die Lesitungen eingestellt werden.


    Das mit der Mietvberechnung hat doch nichts mit der Weiterbewilligung zu tun und selbst wenn das auf eurer ARGE im Bezug steht, wie kann es da zu Rückstanden bei der Miete kommen?


    Sicher eie Monatsmiete wäre am Ende des Regelbezugsmonats fällig gewesen und eine weitere eben mit der Zahlung des Folgemonats diese müsste aber nach 3 wöchiger Verspätung immer noch zahlbar sein da Datum der Antragstellung gilt, nicht die Abgabe der volltständigen Berechnungsgrundlagen.


    Geh doch einfach mal zur ARGE und bitte um Vorschuss - denn sonst wundern die sich wie Du so über die Runden kommst, und dann unterstellt man Dir alles mögliche!


    Kühlschrank ist leer, Kind ist krank vor Hunger ect.- sollst mal sehen wie schnel der Sachbearbeiter(-in) dann werden und wenn nicht gibts noch das Jugendamt. Wenn Du nicht reagierst oder sagen wir nur resignierst bekommste wohl möglich aus der Richtung auch bald Probleme.


    Fragen kostet nichtsund wenn Du im Gespräch mit dem Sachbearbeiter dann den Gedanken "Arschloch" hegts - denk es Dir nur und sag Dir innerlich "...Du mich auch!"!


    Damit kommste vielleicht einfacher durch die Psycho-Folter des 4.Reiches (ach entschuldigung unser Bundesrepublk Deutschland) ....gilt nur für unsere Bürokratenscheisser die hier auch ihr Bestes geben!


    Oder wie ich immer sage: "... wenn ich schon nichts anständiges geworden bin, dann wenigstens ein anständiger Volksverhetzer!!!!!



    Gruss

    @ Jana 1987 - na beidem wissen solltest Du doch mal überlegen ob Du nicht Rechtsanwalt -in wirst!


    @ Kishido - leider ist es genau so wie Du es darstellst, die auf den ARGE'n und bei der Bundesagentur für Arbeit snd die modernen Handlanger derer die uns in Zeiten der Sklavenarbeiter
    zurückversetzen möchten.


    Ich frage mich wo der Stolz unserer Politiker und Verwaltungsoeren geblieben ist. Etwas wie Ehre und Anstand spreche ich diesen Zeitgenossen schon deshalb ab weil keiner von denen auch nur ansatzweise den Mut hat die internen Machenschaften anzuprangern oder gar eionhalt zu gebieten!


    Das ist eine ganz dreckige Generationvon Egoisten die es nie gelernt haben ausser an Ihren eigenen Vorteil auch mal an die Belange derer zu denken die nicht das Glück hatten behüttet und erfolgreich in die Notwendigkeiten einer halbwegs sorgenfreien Zukunft anders investieren zu können als durch ihre eigene körperliche Leistungsfähigkeit!


    Ich kann Dir nur ratendie direkte Konfrontation mit dem Sachbearbeiter zu suchen. Geh hin und veranlasse eine Niederschrift (aber achte darauf das man den Text genau nach Deinen Worten wiedergibt) und erkläre dort die Vorkommnisse und Abläufe. Dann kannst Du bei einer Klage vor dem Sozialgericht mit ziemlicher Sicherheit der ARGE paroli bieten. Ich habe diese Erfahrung jedenfalls gemacht und kann Dir deshalb sagen das die so arrogant auf den zuständigen Stellen sind das man Dir gegenüber Verständnis heuchelt und gleichzeitig auf Vorgaben von der Rechtsabteilung oder gar der Bundesagentur für Arbeit aus Nürnberg sich berufend gar nicht anders in der Lage sieht als so vorzugehen, bisweilen mit geheucheltem Verständnis, grade jetzt vor der Wahl, das der politische Kontrahent diesbezüglich eigentlich die Schuld trägt. - Soll heissen wenn "Sie" bei der nächsten Wahl uns unterstützen wird sich ja was ändern - nen Schreissdreck wird sich ändern, denn die die so argumentieren haben ebenso wie die SPD mit abgestimmt und uns die HARTZ IV Reformen beschert.


    Wir werden von den Verwaltungheinis belogen und verarscht - und man muss sich echt fragen mit welchem Recht die so mit denen umspringen die in der Vergangengheit eigentlich Ihr Einkommen gesichert haben!


    Auf den Sozialgerichten sitzen bisweilen vernünftige Leute, wobei auch dort immer mehr Verwaltung und Regulierung Einzug hält, sodas nicht längst alles verloren scheint.


    Ich gebe hier nochmal einen Hinweis, der jedem zu denken geben sollte: Zielsetzung eines jeden Leistungsempfängers aber auch des Leistungsvermittlers soll gemäss den Reformen sein, sicher zu stellen das durch eine Arbeitsaufnahme der Leistungsbezieher dauerhaft aus dem Bezug von Leistungen nach dem SGB heraus kommt, dies soll vorangig durch ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis geschehen. Leider hört man ja immer wieder das auch 400€ Jobs dieses zuletzt genannte Kriterium erfüllen, abe und das übersehen die Pappnasen in den ARGE'n all zu gerne - obwohl sie Ahnung davon haben sollten, denn sonst brauchen wir so dumme Vermittler nicht - das eben erstgenannte Kriterien ja überhaupt nicht erfüllt werden.


    Ich kann den Schwachmatismus das ein 400€ Job ja ein Anfang und eine Möglichkeit hin zu einer Vollzeitbeschäftigung sei nicht meh hören, einzig das dadurch dauerhaft die Festzementierung eines jeden Arbeitnehmer nur noch in diesem Verdienstsektor eine Anstellung zu finden durch unsere Staatlichen Einrichtugen gefördert wird. Ich suche aber bis heute wo in den Reformbestimmungen etwas zur Förderung von Zeitarbeitsverträgen, zur Untertsützung des Lohndumpings durch die ARGE'n oder der Bundesagntur für Arbeit steht.


    Dies war nie angedacht, aber die Lobbyisten haben in den Ministerien ihre Drahtzieher!


    HARTZ IV sollte vor der Wahl ganz schnell zu Diskussion gestellt werden, denn schon die zu erfüllenden Bedingungen nach der Wahl werden uns alle wieder über 100 Millionen € kosten!


    ...und das wo der Staat kein Geld hat !!!!!




    Ausserdem ist einen 100% SANKTION nicht zulässig!


    Das Arbeitsverhältnis würde ich strikt als nei zustande gekommen bezeichen, oder hat man Dir seitens der ARGE eine Eingliederungsbeihilfe zugestanden? Wenn nicht muss man sich fragen ob sie Dich nicht einfach nur linken wollten denn nach kurzer Zeit hätte die ARGE dann eine Überzahlung festgestellt und das ALG II für den überzahlten Zeitraum zurück gefordert. Und ich frage mich dann wo der Sachbearbeiter bei einem solchen Verhalten dann die zuvor genannten Kriterien der Reformen erfüllt hat????

    @ lirafe - die, die hier sonst alles wissen, sollten mal zur Kenntnis nehmen, das dies kein Frage-Forum ist !


    @ Altmeister - finde ich gut das Du hier Deine Ansicht zum Besten gibst, eingen sollte man nämlich das Tragen von "rosa Brillen" vielleicht einfach mal für einige Zeit verbieten!


    Gruss

    Hallo, habe das Ganze nur kurz überflogen.


    Lass Dir von Deiner jetzigen ARGE eine Überbrückungshilfe/Eingliederungshilfe zahlen, denn es passiert in der Regel folgendes: zunächst werden die ALG II Leistungen gezahlt bis die ARGE Kenntnis davon erhält das Du eine Arbeitsstelle in Aussicht hast. Ab dem Tag an dem Du die Arbeit antritts wird damit argumentiert das Du aller Wahrscheinlichkeit durch das Einkommen (bei Teilzeit besteht eventuell noch ein Leistungsanspruch) aus der Hilfsbedürftigkeit heraus fällst, insbesondere wird darauf verwiesen das man einen Vorschuss beim Arbeitgeber auf die zu erbringende Arbeitsleistungen erfragen kann, was letztlich totaler Schwachmatismus ist weil Dir das geld dann am Monatsende für den kommenden Monat wieder fehlt, aber die gesetzlichen Bestimmungen sind so weil ALG II Leistungen ja im Voraus gezahlt werden.


    Mit der Überbrückungs/bzw. Eingliederungsbeihilfe die jedem zusteht und auf die man Dich bei korrekter Hilfeleistung im Grunde auch hätte aufmerksam machen können, aber die Politik hat auch hier während der Fussball WM dafür gesorgt das diese Änderung nicht allzusehr publik wurde und eine ungefragte Information nicht mehr erbracht werden muss, wäre jedem Bürger somit geholfen.


    Damit hättest Du auch weiterhin zunächst einmal die Mietleistung wie bisher.


    Punkt 2 ist, das auch die ARGE laut Ihren eigenen Texten (lies mal die Eingliederungsvereinbarung genau durch) alles Machbare auszuführen hat um die Leistungsbezieher aus dem gänzlichen Bezug von Staatlicher Hilfe zu bringen, wozu auch sicherlich eine zumutbarer (da zeitlich begrenzbare) Übernahme einer etwas höheren Miete zählen dürfte. Diesbezüglich hat der Gesetzgeber Freiräume geschaffen indem er sogenannte "Kann-Bestimmungen" erlassen hat, die nicht wie bisweilen von etlichen ARGE'n nur so ausgelegt werden das man sie grundsätzlich ablehnen kann weil die Kasselage auf "leer" steht; sondern vielmehr besagt eine "Kann-Bestimmung" das man von Fall zu Fall - also Einzelfallprüfung über Höhe und Notwendigkeit entscheiden kann!


    Ich hoffe das Dir diese Info hilft und sollte der Sachbearbeiter sich als nicht kooperativ erweisen, lass Dich nicht abwimmeln, gebe Deinen Anspruch am Besten von vorne herein zur Niederschrift an (Du erhälst dann über die Vorsprache ein Schriftstück mit dem Inhalt Deines Begehrens und werde notfalls beim Leiter der ARGE vorstellig!


    Hoffe die Hinweise helfen Dir weiter !


    Gruss

    ??? ....ist der Student in der BG angemeldet udn wird er in der BG als Partner geführt mit eigenem Einkommen aus BäföG Leistungen?


    Das würde bedeuten das der Student ja den Mietanteil der auf seine Person fällt eigenständig zahlt weil ein anderer Leistugnsträger, das Bafögamt diese Leistungen sozusagen übernimmt.


    Im SGB II steht allerdings auch das der BG angehörige Personen und um diese entstehende Veränderungen unverzüglich der ARGE mitzuteilen sind, sprich vom Leistungsempfänger gemeldet werden müssen, §16 Mitwirkungspflicht um nicht in Sanktionierung zu erfallen! Ebenso müssen die BG zugehörigen Personen jede Veränderung umgehend anzeigen - also kann es doch nicht sein das der Student sich in ein Auslandspraktikum begibt und erst dann die ARGE mit möglichen Veränderungen konfrontiert wird.


    Es könnte sogar sein das durch die Anzeige der bereits beschlossenen Veränderung eben eine Sanktion wegen fehlender Mitwirkungspflicht gegen den Leistungsbezieher der so gesehen den BG-Vorstand bildet ergeht.


    Der Auszug aus der BG würde ebenso bedeuten das dies der ARGE zu melden ist, allerdings wird dann meist mit einer Übergangsfrist der in der BG Verbleibende Bezieher von Leistungen aufgefordert unverzüglich nach einer günstigeren Wohnung zu suchen, wohlmöglich übernimmt die Arge die somit entstehenden Miet-Mehrkosten bis zu Vorlage einer Alternative - diese Möglichkeit wird meist für ein 1/2 üernommen. Wenn der Student und der BG -Vorstehende diese Veränderung angezeigt haben wäre für den ALGII Bezieher nach der Zusage der ARGE die Problematk der Mitwirkunspflicht zumindest aus der Welt - aber der Student muss seine Bafög Stelle den zeitweiligen Auszug und damit die nicht notwendige übernahme der Leistungen vor Ort anzeigen - bekommt den Satz aber vermutlich weiter gezahlt weil er ja im Ausland auch unterkommen muss! Aber er wäre auch aus der Gefahr heraus das die ARGE dem BafögAmt über die Wohnungstechnische Veränderung eine Mitteilung macht.


    Also melden und dort mit dem Fallmanger quasi die personelle Veränderung der BG abklären. Der Leistungsbezieher müsste theoretisch für die Zeit des Auszuges des BG Partners Student dessen Mitbeteiligung gezahlt bekommen, selbst für den Fall das die Bedarfsleistung nicht als angemessen bewertet würde! Wie gesagt Übergangsegelung beachten!

    @ lirafe - wie gesagt aufgrund der besonderen Umstände würde ich mal mit der Krankenkasse sprechen!


    Damit Ihr zumindes von den fortlaufenden Raten weg kommt! wobei eine Nachträgliche, wenn auch nur anteilige Kostenübernahme schon recht schwierig ist aber es könnte helfen der krankenkasse mal zu erläutern das man als ALG II Bezieher auch eine gewisse Kostenübernahme in Prozessangelegenheiten geniesst und das dieses Geld, abgesehen von dem farglichen Ausgang des Gerichtsverfahrens seitens der Krankenkasse dann doch wohl besser in die Leistungen eines Mitgliedes investiert sind!


    Und zum Zeitlichen, ob Du nun hier schreibst oder an die Krankenkasse, ich denke in einem solchen Fall ist die Zeit dann wesenlich sinnvoller in die Klärung eines solchen Sachverhaltes investiert denn in weniger eigennützige Fallgeschichten anderer!


    aber wenn es nur das Geld der OMA ist betrifft es eine nicht so direkt - aber Vorsicht denn diese Aussage ist im Grunde eine Selbstanzeige wenn Du diese Leistungen der Oma bei der ARGE nicht gemeldet hast - und ich wette haste nicht; aber geschrieben haste hier darüber ! (ich will Dir da auch gar nichts, aber man sieht wieder einmal was man in so einem Forum alles an Info's abgreifen kann wenn man auf der ARGE sitzten würde!) Wenn ich Dir jetzt noch hilfe anbieten würde dies zu regeln und in einer Privaten Nachricht um Deine Email - Adresse ersuche könnte ich zu 60% morgen Deine Leistungen einstellen! So und nicht anders funktioniert in sehr vielen ARGE'n das Reform Gesetz!)




    Gruss

    @ ADVOKAT - dazu habe ich mir mal die Durchführungsbestimmungen durchgelesen! Die BG wird nach aussen durch eine Person vertreten, von Anspruchsberechtigung hinsichtlich dessen das somit jedem einkommenszuführendem Mitglied der BG der Freibetrag anzurechnen ist steht da nichts!


    Also Fazit: wir reden von einer BG und nur einem einmaligen Freibetrag


    daher wäre für viele der Link auf das Urteil welches Du anführst sehr wichtig, vielleicht kannst Du den hier reinstellen!

    Also für mich gibt es eigentlich nur 3 Gründe das man nicht den Vater des Kindes bennen kann:
    1. Man wurde vergewaltig
    2. Man leidete zu dem Zeitpunkt an totalem Gedächnisverlust
    3. Man war Teilnehmer an einer GANG-BANG Party und kennt weder den eranstalter noch hat man eine Teilnehmerliste erhalten!


    Dieser Quatsch von angeblich nicht wissen wer der Erzeuger ist - erinnert immer wieder an den Blödsinn den man den Menschen bei gewissen Talkshows vermitteln möchte!


    Selbst für den Fall das wechselnde Partnerschaften im Zeitraum der Empfängnis bestanden haben, kann man darüber wohl Angaben machen, ebenso wenn man sich verantwortungslos in One-Night Stands begibt besteht meist noch ein geringer Anteil an richtigen Daten auf denen man eine Ermittlung des leiblichen Vaters aufbauen kann, schon wegen Treffpunkt, Aussehen und eventuellen richtigen Äusserungen besagten Sexkontaktes


    Die Vermutung das dieser oder jener der Erzeuger sein könnte, kann "betitelte" Person dann mittels eines Vaterschaftstest
    ebenso Wiederlegen, aber ebenso kann eine Betsätigung über diesen Weg erfolgen!


    Wenn ich höre das in bestimmten Fällen nicht einmal die Frauen Ihr Einverständnis zu einer Abgabe einer entsprechend zu nehmenden Probe des Kindes bereit sind, kann ich nur beipflichten das solchen Müttern keine Leistugnen gewähr werden sollten. Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und Ihnen von Staatswegen das Kind wegnehmen, da ies für mich ein Zeichen von Verantwortungslosigkeit ist, die dem Geschöpf welches sich in seiner Kindheit sowie nicht zu wehren trau, immer ein Leben vorlebt das auf einer Basis aufgebaut ist die ich nicht unterstützen kann!


    Und bevor hier wieder Einwände kommen nur folgendes:


    Demokratie bedeutet auch die Rechte von Minderheiten zu wahren, nur sind die Rechte der Mütter denen der Kinder unterzuordnen!

    ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen


    ...... BG ist alle Mitglieder der BG (Vater - Mutter - Kind- evtl. noch ein paar Kinder oben drauf )


    und "insgesamt" heisst alle die dieser BG angehören! So gesehen gibt's den Freibetrag dann doch wohl auch nur 1 x - sprich 100 € sind frei !!! :confused:

    @ Kitty - was hilft Dein Ratschlag wenn der Vorgang schon besteht ???


    @ lirafe - trotz allem Verständnis für deine Situation - aber es ist falsch zu behaupten das Du die Kosten selber tragen musst nur weil die Kase sich darauf beruft eine Behandlung bereits übernommen zu haben!
    Sie ist sogesehen sogar im Recht denn wenn die KFO Behandlung als erfolgreich abgeschlossen gemeldet wurde kannst Du der Kasse das nicht vorwerfen!


    Es gibt für solche Fälle Gutachter bei der Kassenärztlichen Vereinigung für Ärzte heisst das KV und für Zahnärzte KZV und die Bundes KZV ist in sogenannte Regionalbereiche eingeteilt bei mir ist das z.B. die KZV Nordrhein und da kann man um Hilfe ersuchen wenn man mit der Behandlung des Zahnarztes - in Deinem Fall eventuell sogar Kieferorthopäden - nicht einverstanden ist. Dort wird z.B. begutachtet ob die Massnahmen sinnvoll sind oder ob von den Kollegen nicht einwandtfrei gewerkt wurde, das kann soweit gehen das den Kollegen richtig Druck gemacht wird und bestimmte Behandlungen untersagt werden können. den eine KFO Befähigung kann man auf sogenannten Seminaren auch erlangen, was nicht heisst das man sie beherrscht, ebenso kann fasst jeder Zahnarzt auch inzwischen Implantieren was noch lange nicht der Befähigung eines Implantologen entsprechen muss, sonst wäre ich nämlich auch Zahnarzt, denn neben 8 Implantatkursen, die ich betreut habe, habe ich schon assistiert oder einen Zahnarzt sogar bei der Vorbereitung und Einbringung eines Implantats, dem Arbeitablauf inclusive Röntenbild Diagnose anweisend zur Seite gestanden. - soll heissen nur weil ich weis wies geht udn ein wenig Handling beherrsche muss ich es nicht fachgerecht ausführen können!


    Du kannst wenn man dort feststellt zum einen den Zahnarzt in Regress nehmen und zum anderen dann mit der Krankenkasse wegen der neuerlichen Kostenübernahme sprechen. Natürlich trauen es sich nicht die meisten Leute gegen einen Zahnarzt oder Arzt vorzugehen, deshalb auch die Gutachter - die nicht selten auf Patientenseite stehen!


    Ausserdem kann man dort auch ein Gutachten erhalten die Deiner Tochter vielleicht sogar kosmetische Eingriffe wie die von einem Mund -Kiefer und Gesichtschirugen ermöglichen, je nach psychisher Belastung.


    Also als ALG II Bezieher gänzlich auf den kosten sitzen zu bleiben ist nicht richtig - notfalls muss man "uns Ulla im Wahlkampf einfach mal persönlich mit der Problematik" konfrontieren - die windet sich zwar immer wie ein Aal aber von nichts kommt nichst!

    @ für war, denn die einen setzen die Azubis in den Empfang zum Erlernen des Umgangs mit dem Publikumsverkehr und die Anderen haben da so langjährige fähige Mitarbeiter sitzen die einem im Vorfeld schon sagen können was geht und was nicht geht, das man sich nicht wundern muss wenn die nicht nach den Gesetzestexten die Menschen beraten sondern nach ihren Eigenen Erfahrungen im Zusammenwirken mit den Kollegen - und wenn man denen dann hinterher belegt das es doch ging sind sie sowas von sauer, das Du nur hoffen kannst das die nächsten Monat in Pansion gehen!

    Soviel ich weis gelten die letzten 30 oder 36 Monate vor dem Eintreten der Arbeitssuchend Situation!


    Da würde ich auf jeden Fall nochmal nachfragen - es zeigt aber auch wieder einmal was wir unserem Altkanzler Kohl so alles zu verdanken haben - der hat doch die Selbstständigkeit gepredigt wie das Amen in der Kirche- scheiss CDU !!!!



    Hoffentlich weiste bei der nächsten Wahl daraus die Konsequenzen zu ziehen und nicht wie soviele Pappnasen immer unter dem Aspekt der Gesamtbetrachtung dann doch den Fehler zu machen immer wieder den gleichen Drecksäcken die Möglichkeiten zu eröffnen mit Ihren Praktiken weiter zu machen denn der ganze Angela Club ist keinen Deut besser und ebenso die Roten, die imemr ein bischen gerechter sein wollen!

    Hallo ??? Wer hat Dir das denn erzählt das Du keine Unterhaltsansprüche geltend machen kannst?
    Warst Du schon auf dem JUGENDAMT und hast einmal um HILFE nachgefragt?


    Also auch wenn Dein Ex ALG I oder ALG II bekommt so entbindet dies ihn nicht von der Verpflichtung in jedem Fall den Kindesunterhalt leisten zu müssen, wenn er nicht kann wird ihm von Amtswegen eine Eidesstattliche Versicherung abverlangt und Du erhältst in jedem Fall einen Mindestsatz, alles andere wäre mir Neu - auch wenn Du über die Möglichkeit verfügst das Kind im Grunde alleine durchbrinegn zu können laufen bei deinem Ex Pflichbeträge auf!


    Kannst mir ja mal schreiben wenn Du da andere Info's bekommen solltest in Deutschland ist ja gegenwärtig alles möglich nur nichts Gescheites!


    Gruss

    @ Salle eine BG besteht schon - nämlich die von Mutter und Kind aber das hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, das neben der BG (Mutter Kind) auch noch ein weiterer Mitbewohner in einem ganz anderen Verhältnis zu dieser BG nämlich als WG oder HG das Mietverhältnis mittragen kann!


    Mann muss es aber auch drauf haben diese Zusammenhänge entsprechend zu präsentieren denn der IQ einiger Sachbearbeiter läst ja vielleicht noch eine gewisse Einsichtigkeit in diesen Dingen zu, aber ist dies auch so was die Auslegung des Gesetzestextest betrifft?