@ RAXIPI - ich habe mir die Antworten zu Deinem Tread durchgelesen und deshalb gebe ich auch mal wieder meienn Senf dazu!
Zunächst einmal alle Achtung ! Das Du zu er Erkenntns gelangt bist so nicht weiter leben zu wollen und doch noch die Kurve kriegen willst ist, wenn es ernsthaft diese Zielsetzung aus der inneren Überzeugung heraus gibt aller Anerkennung wert, aber belüg Dich dabei nicht selbst - soll heissen mach Dir nichts vor (oder es mit Uiffi zu sagen - keine Flausen)
Ohne Schulabschluss wird es auch über den 2.Bildungsweg (Abendschule) kein Abi oder Studium geben. Zunächst steht der Hauptschulabschluss an, dann erst kannst Du weitere Ziele in Angriff nehmen.
Die Aussage von Kitty (sorry das ichs wieder zerreissen muss) ist Schwachsinn, der ARGE Mitarbeiter befähigt zu Beratung in dieser Sache, - mag sein das der eine oder andere aufgrund beruflicher Vorkenntnisse von Arbeitsamtsseite dazu in der Lage ist, aber mit Verlaub hier sollest Du einen Berufsberater bei der Bundesagentur für Arbeit aufsuchen, auch in Deinem Alter!
Zunächst bist du ja bereits 25 und könntest zunächst ALG2 beantragen sodas du zumindest deinen Eltern nicht mehr finanziell zur Last fallen würdest.In der ARGE kann man dir dann auch sagen was eventuell für dich in Frage käme.Wenn du das Abitur nachholen willst würdest du dann aber keine Leistungen bekommen da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.Du müßtest aber dann Bafög beantragen können.
....auch das ist falsch, denn Abendschule zu machen heisst nicht das man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würde. Du bekommst ALG II als Abendschüler - kein wenn und aber(oder zunächst)!
Diese Begründung der ARGE das man nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht ist sowieso völliger Schwachsinn, zum einen weil die Arbeitszeiten nicht wie auf den Amt vom 08.00 -17.00 (da sind sie inzwischen auch flexibel geworden) als grundsätzliches Einstufungskriterium längst überhot sind sondern weil es auch Berufe gibt in denen man des Nachts oder in den frühen Morgenstunden arbeiten kann.
Ob dies die Argumentation der Behörden rechtfertigt deshalb Leistungen abzulehnen stelle ich mal aussen vor. Es wird komischer weise in konkreten Situationen dann doch anders entschieden, diese Aussage wird aber all zu oft genau so über die Info-Theke geschoben!
Definitiv kannst Du z.B. beim Abitur im letzten Jahr sogar Bafög in Anspruch nehmen, dann entfällt allerdings die ALG II Leistung, aber bis dahin wäre es für Dich ein sehr weiter Weg!
Anspruch auf ALG II Besteht bei Dir weil Du das 25 LJ erreicht hast, Deine Eltern also nicht mehr derFürsorgepflicht unterliegen und Dir der Haushalt der Eltern in der BG nicht angerechnet werden darf! Achte darauf denn auch hier wird denjungen Menschen viel Mist erzählt (auch wenn Uiffi jetzt wieder aus der Haut fährt) grade auf der ARGE!
Zeig's den Besserwissern, ich wünsche Dir den nötigen Erfolg!