Beiträge von Horst GRUNERT

    @ Luismausi - tja, leider sitze ich im JZ vergebens wenn niemand vorbei kommt!


    Aber ich habe den Sachverhalt geklärt - soweit das ging, wenn man den Ansprechspartner der diese Auskunft gegeben haben könnte nicht kennt!


    Habe auf der ARGE Geielnkirchen deswegen angefragt und sie da: folgende Aussage von meinem Sachbearbeiter(auf das Büro läuftste direkt zu wenn Du den Seitentrakt betritts) "...das ist völliger Quatsch, möchte mal wissen in was für einem Forum die Leute da immer solche Info's bekommen" - habe Ihn auf diese Forum jetzt wiederholt hingewiesen und auch ( uiffi ) drauf hingewisen das ich oft genug über die ARGE Geilenkirchen herziehe und zwar mehr als deutlich! (soviel mal zur Angst vor der Bürokratie)


    Finde es nur erstaunlich das man trotz angebotener Hilfe in Geilenkirchen immer wieder feststellen muss wie feige die Leute im Grunde sind, sei es auf Amtsseite oder aber auch bei den Leistungsbeziehern, da muss auf beiden Seiten wohl viel Arges an Linkerei passieren!

    @ kathy - sorry bin vom Fach und es ist absoluter Blödsinn den Du da schreibst!


    dass ich beim Zahnarzt Behandlungen machen lassen muss, die die Kasse nicht übernimmt


    Als Leistungsbezieher gibt es die sogenannte "Härtefall-Regelung" Dein Zahnarzt bekommt alle Leistungen die notwendig sind von der Kasse bezahlt. Bezahlt werden allerdings keine Leistungen die über das normale Mass hinaus gehen. z.b. wenn Du statt einer normalen Versorgung mit einer Brücke statt einem Nichteedelmetall eine hochwärtigere Edelmetalllegierung als Brückenkonstruktion wählst oder eventuell auch noch den Wunsch äusserst einer keramischen Verblendung die nur einem kosmetischen, aber nicht rein funktionellem Zweck dient!


    Sofern also Kosten enstehen die über eien eigentliche Grundversorgung hinaus gehen hast Du natürlich die problematik der Zuzahlung - aber die hat jeder andere Patient in der Regel auch. Als Leistungsempfänger wirst Du aber mit der Härtefallregelung weil ALG II Bezieher aber was diese Grundversorgung betrifft sogar besser gestellt wie ein Vollverdiener, der sich diese Versorgung vielleicht nicht aussuchen würde. Du bekommst sie vollends erstattet, er nur den Anteil den regelmässige Zahnarztbesuche ergeben. in der Regel zwischen 40-70%.


    Somit sehe ich die Problematik der Leistungsübernahme auch durch Deine Eltern mehr den je unter dem Begriff "Luxus" und dem wird schon vom Gesetz her eine Notwendigkeit abgesprochen. Also ist es richtig wenn die ARGE diese Zuwendung Deiner Eltern nach dem Zuflussprinzip erst einmal dem Leistungsanspruch zurechnet - es Dir also angerechnet wird.


    Aber mal eine ganz blöde Frage: Wenn Deine Eltern Dir das Geld überweisen können, dann könnten sie das doch eigentlich auch dem Dentisten überweisen und somit wäre dieser Betrag doch gar nicht erst auf dem Kontoauszug aufgetaucht - abgesehnen davon das Du auch Aufwendungen in dieser Form dann der ARGE hättest melden müssen, oder???

    @ jajale - nette Aussage, wo bitte ist das belegt? Sozialgerichtsurteil - Gesetzesregelung - Dienstanweisung!


    Die Frage ist sicherlich nicht umsonst so formuliert worden, denn auch ich habe schon andere Info's bezüglich dieser Berechnungsmethodik erhalten!

    Wenn ich das lese stellt sich mir nur folgender Gedankengang: Als Bezieher von Sozialleistungen bekommt man nicht nur mit der Eingliederungsvereinbarung immer wieder vorgehalten welchen Pflichten man in erster Linie unterliegt um möglichts schnell aus dem Leistungsbezug wieder raus zu kommen, da gibts dann auch ganz ganz schnell einen auf den Deckel wegen fehlender Mitwirkungspflicht ect. - und schon beginnen die feinen Unterschiede, denn die ARGE die ja im Grunde auch diese Zielsetzung haben sollte um die öffentlichen Kassen nicht zu sehr zu belasten ist vom Gesetz her ebenso verpflichtet alles erdenkliche zu unternehmen diesen Missstand zu einer positveren Bewertung zu bringen, tut sie aber nicht - es sei denn das man Blockadetechniken, Zurückweisungen unter falscher Auskunftsstellung und Hausverbote wegen zu eindringlicher Hinweise auf Mängel im System so bewertet, das ein dadurch nicht zeitgleicher Anspruch bei Vorsprache eben auch als ein Erfolg bewertet wird.
    Öffnungszeiten, weil sich Sachbearbeiter von der psychisen Belastung im Publikumsverkehr erholen müssen, die nur jeden 2 Tag eine Klärung von Problematiken erlauben sind da aus meiner Sicht ebenso an der Anforderung vorbei!
    Aber solange denen, die dort Arbeiten von "Oben" (vorgesetzte Dienststelle) auch noch die Praktiken die an den Tag gelegt werden als erlaubt, abgesegnet werden sollte man das Wort Reformen nicht mit dem Wort Verbesserung sondern lediglich mit dem Wort Erneuerung in bezug bringen!

    @ nur mal als Anmerkung - mir hat man für diese From der Korrespondenz den Kanal "Private Nachrichten" empfohlen - aber das zählt ja für bestimmte Mitglieder des Forums nicht bzw. nur dann wenn man anderen das Wort abdrehenwill.


    Ansonsten freut es mich das wieder mal ein Leistungsbezieher aus dem ALGII Bezug raus kommt - es gibt auch sowas wie Eingliederungsbeihilfe / Zuschuss darf ich dann auch gleich noch mal anmerken!

    Das ist typisch man kommt Dir unverschämt aber wehe Du konterst diese Praktik dann vrsucht man Dich mit Hasuverbot aus der ARGE zu verbannen. Absolut assoial ist das. Ich rate Dir nimm einen Zeugen mit und dann sprich dort vor und erkläre wie Du den Ablauf siehst und jetzt was ganz wichtiges, bestehe darauf das dieses zur Niederschrift wortwörtlich niedergelegt wird, dann wird sich diese SB hüten ausfallend zu werden, ich frage mich was sich diese Pfeifen eigentlich glauben sich gegenüber jedem ALG II Antragsteller heraus nehmen zu dürfen!


    Notfalls gehste zur Polizei und bittest um Unterstützung/Begleitung zum Termin damit später bestätigt werden kann das Du Dich korrekt verhalten hast. Und um ein Hausverbot auch rechtlich Abschecken zu können. Nur weil ein SB Dir Hausverbot ausspricht muss er noch längst nicht dazu befugt sein, das ist in der Regel wenn überhaupt der Teamleiter oder der Leiter der ARGE. In meinem Fall hatte nicht einal der Teamleiter da sHausrecht weil die ARGE in einem Nebentrakt des Rathauses ntergebracht ist und für's Rathaus hat der Bürgermeister das Hausrecht.


    Mndliches Hausverbot hat zude nur 24 Stunden Gültigkeit will man Dich also am nächsten Tag nicht schon wieder rauswerfen muss das Hausverbot Schriftlich und Begründet erfolgen und auch dann ist die Gültigkeit auf 8 Tage beschränkt darüber hinaus muss ein Richterlicher Beschluss vorliegen und der hört Dich in jedem Fall dazu an!


    Also Hin und auf Niederschrift bestehen und dann kannst Du z.B. über da gericht eine Rechtsbeihilfe in Form eines Anwalts bekommen!


    Dnn hat die ARGE meistens keine Chance mehr sich derart assozial zu verhalten!


    Gruss

    Hallo!


    eine selbständichkeit wird aber vom arbeitsamt nur geföhrdert wenn ich vorher gelder vom amt bezogen habe ....na darauf würde ich mich aber absolut nicht verlassen, solltet Ihr ALG 2 abhängig werden beträgt die Höchstförderung jämmerliche 3000€ wobei für die geforderten Nachweise wie die von IHK oder Steuerberater heranzuschaffenden Kalkulatorischen Prognosen nicht selten einen Großteil dieser Förderung wieder auffressen und noch besser kommt es wenn Du wie in einigen Kommunen inzwischen üblich Anstelle eines Unternehmerberaters die Alternativ in den Kommunen zuständigen Wirtschaftberater der Kommune aufsuchen musst.


    Ausserdem kann man - natürlich nicht vom Arbetsamt - eben die Wirtschafftsförderungen der Kommune viel besser schon jetzt um Unterstützung bitten, wie gesagt bei HARTZ IV ist der Zuschuss begrenzt, vor dem Bezug habt ihr gänzlch andere Fördermöglichkeiten auch in finanzieller Hinsicht!


    Gruss

    @ da kann ich es mir nicht verkneifen, zu bemerken das dies bestimmt nur eine Ausnahme war. Und aller Wahrscheinlichkeit nach wird es wohl wieder nur auf meiner ARGE passiert sein! :D


    Find ich klasse!

    @ RAXIPI - ich habe mir die Antworten zu Deinem Tread durchgelesen und deshalb gebe ich auch mal wieder meienn Senf dazu!


    Zunächst einmal alle Achtung ! Das Du zu er Erkenntns gelangt bist so nicht weiter leben zu wollen und doch noch die Kurve kriegen willst ist, wenn es ernsthaft diese Zielsetzung aus der inneren Überzeugung heraus gibt aller Anerkennung wert, aber belüg Dich dabei nicht selbst - soll heissen mach Dir nichts vor (oder es mit Uiffi zu sagen - keine Flausen)


    Ohne Schulabschluss wird es auch über den 2.Bildungsweg (Abendschule) kein Abi oder Studium geben. Zunächst steht der Hauptschulabschluss an, dann erst kannst Du weitere Ziele in Angriff nehmen.


    Die Aussage von Kitty (sorry das ichs wieder zerreissen muss) ist Schwachsinn, der ARGE Mitarbeiter befähigt zu Beratung in dieser Sache, - mag sein das der eine oder andere aufgrund beruflicher Vorkenntnisse von Arbeitsamtsseite dazu in der Lage ist, aber mit Verlaub hier sollest Du einen Berufsberater bei der Bundesagentur für Arbeit aufsuchen, auch in Deinem Alter!


    Zunächst bist du ja bereits 25 und könntest zunächst ALG2 beantragen sodas du zumindest deinen Eltern nicht mehr finanziell zur Last fallen würdest.In der ARGE kann man dir dann auch sagen was eventuell für dich in Frage käme.Wenn du das Abitur nachholen willst würdest du dann aber keine Leistungen bekommen da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.Du müßtest aber dann Bafög beantragen können.


    ....auch das ist falsch, denn Abendschule zu machen heisst nicht das man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würde. Du bekommst ALG II als Abendschüler - kein wenn und aber(oder zunächst)!
    Diese Begründung der ARGE das man nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht ist sowieso völliger Schwachsinn, zum einen weil die Arbeitszeiten nicht wie auf den Amt vom 08.00 -17.00 (da sind sie inzwischen auch flexibel geworden) als grundsätzliches Einstufungskriterium längst überhot sind sondern weil es auch Berufe gibt in denen man des Nachts oder in den frühen Morgenstunden arbeiten kann.


    Ob dies die Argumentation der Behörden rechtfertigt deshalb Leistungen abzulehnen stelle ich mal aussen vor. Es wird komischer weise in konkreten Situationen dann doch anders entschieden, diese Aussage wird aber all zu oft genau so über die Info-Theke geschoben!


    Definitiv kannst Du z.B. beim Abitur im letzten Jahr sogar Bafög in Anspruch nehmen, dann entfällt allerdings die ALG II Leistung, aber bis dahin wäre es für Dich ein sehr weiter Weg!


    Anspruch auf ALG II Besteht bei Dir weil Du das 25 LJ erreicht hast, Deine Eltern also nicht mehr derFürsorgepflicht unterliegen und Dir der Haushalt der Eltern in der BG nicht angerechnet werden darf! Achte darauf denn auch hier wird denjungen Menschen viel Mist erzählt (auch wenn Uiffi jetzt wieder aus der Haut fährt) grade auf der ARGE!


    Zeig's den Besserwissern, ich wünsche Dir den nötigen Erfolg!

    @ schön das Du meine Treads liest und das sie Dir auf die Eier gehen, so ist das nun mal mit "Shizoprenen" die haben bisweilen schon mal Widersprüchliches an sich, aber ich danke auch Dir für Dein Med.Gutachten spart mir vielleicht in Zukunft sogar die Amtsärztliche Untersuchung.


    Lass Du ich weiter mit angeblichen Prüfungen Deiner Anträge auf den Ämtern weiter um Versorgungszeiten betrügen, Du scheinst ja nicht so sehr den Bedarf zu benötigen wie dies anderen Orts für so manchen Antragsteller von Nöten erscheint.


    Diese Torturen die jemand erdulden muss, sind und bleiben oft genug hausgemachter Schwachsinn der ARGE Leitungen. Wenn ein Antragsteller bisweilen 2-3 h im Flur warten muss, damit er an die Reihe kommt, kommt es auf ne halbe Stunde mehr oder weniger auch nicht mehr drauf an um seinen Antrag grob zu überprüfen und diesen zu genehmigen oder abzulehnen.


    Oft genug kommt das Papierchen aber erst mal auf den großen Haufen für die Nachmittagsstunden oder für den nächsten Tag an dem keine Sprechzeiten sind (wegen der hohen psychischen Belastung der Mitarbeiter) um dann geklärt zu werden und weil man dann dieses oder jenes Detail nicht mehr nachfragen kann wird Rücksprache mit Kollegen gehalten, mit dem Ergebnis das irgendwem aber oft genug, aufgrund der Entscheidung des Vorgesetzen dann nur noch ne Absage ins Haus flattert und diese dann in Widerspruch geht und noch mehr Arbeit verursacht (typisch Amt). Junge wir reden hier von Reformen - die im Grunde auch eine Verbesserung beinhalten sollten - HARTZ IV kannste in diesem Zusammenhang knicken!


    Aber zu Deinen Kommentaren habe ich nur folgendes Statement: mach Du Dein Ding, ich mach meines!


    Schönen Tag noch! (Ps.: erst gestern hat sich jemand mit mir unterhalten, dem zunächst nicht klar war das ich mich um ein Amt bemühe - er hatte nur von dem hiesigen Pressefuzzi gehört das ich ja nicht ganz normal bin - vermutlich wohl bischen blöd in der Birne - zum Ende des Gespräche eröffnete er mir das jedenfalls und vertrat danach die Ansicht das er dem mal zu der Einschätzung ein paar pssende Worte rüber schieben wird! - Jung, so link wird Politk gemacht, mich freuts wenn solchen Menschen dann die Augen geöffnet werden) ....und manche bleiben Blind!!!!

    @ Koko - gehörst Du zur BG der ExFrau Deines Mannes? alles andere würde ich einem Rechtsanwalt übergeben, denn im Grunde wäre Dein Mann auch ALG II Bezieher dessen Bedürftigkeit aber lediglich durch Dein Einkommen nicht Eintritt - für mich wird da niemand wegen des beid er Kindesmutter verbliebenen Sprößlings auf die BG des Vaters zugreifen können. Beide Bedürftigkeiten heben sich gegenseitig auf nur das in dem Fall der BG Du die Zahlung der ARGE aufgrund Deines Einkommens deckst!


    Ich würde mir da keinen Kopf drum machen und auch eine Anfrage seitens der ARGE so begründen wie ich es Dir dargelegt habe!

    und 16 Tage Auslandsaufenthalt/ Urlaub hast Du doch schon hinter Dir in diesem Jahr - ich denke mal das muss man sich als ALGII Bezieher erst mal leisten können. Frage mach warum jemand so häufig als ALG II Bezieherins Ausland reisst, und so geht es auch wohl der SB'in und wenn man in einerm Unternehmen arbeitet und nur 21 Tage Urlaub zur Verfügung hat zahlt Dir der Arbeitgeber doch auch nicht die Tage die Du länger beleiben möchtetst Dein Gehalt weiter, da kannste froh sein wenn Du unbezahlten Sonderurlaub bekommst und nicht ne Kündigung !


    Ganz ehrlich - ich finde es gut dieser Art von Inanspruchnahme einen Riegel vor zuschieben!


    Gruss

    @ Du hast einen Anspruch auf Grundausstatung des ersten Wohnsitzes, musste nur mal beim Sachbearbeiter vorsprechen. Auch diesés ganze Getue in Punkto Zusage zur Anmietung einer eigenen Wohnung und zur Kostenübernahme durch die ARGE ist aus meiner Sicht völlig überflüssig seitens der ARGE. Die Kriterien sind bekannt und könnten bei persönlicher Vorsprache umgehend beantwortet werden, die Praktik des Vertröstens wegen Prüfung ist absolut lächerlich, und von Reformen kann man bei soviel Bürokratismus nun wirklich nciht reden! Das kann man nur als Willkür empfinden, meist erfüllt es nur den Zweck dem Antragsteller unnötige psychische Belastungen zuzumuten die Ihn,wenn er eigenständig und mündig entscheidet dann Probleme bereiten! Ihr solltet mehr auf kurzfristige Resultate drängen, diese ganze Lamentiererei ob oder ob nicht und wenn ab wann ist absolut keine Verbesserung im System,das sollte man auch unmissverständlich äußern!

    Kitty 121 - wollte nur mal sehn und hören wie hart der ALG II Bezug Dich trifft wegen des kleinen Unterschieds zu vollabhängigen ALG II Beziehern!? Danke Dir für die Darlegung!

    Hallo Kai!


    Wenn Du 400€ (netto) hast darfste 160€ behalten, 240 € werden aber beim ALG II angerechnet, heisst Du bekämst bei 690€ ALG II nur noch 450€ ALG II dazu. Hättest demnach rund 850€ im Monat. Mit 200€ mehr wird von den 200€ mehr aber auch noch iniges angerechnet denkemal 140€ ! Somit bekämst Du noch rund 310€ von der ARGE und hättest demnach rund 910€ zur Verfügung.


    Solltest Du maleine Arbeit finden bei der Du ganz aus dem Leistungbezug heraus fällst ist aufpassen angesagt! ALG II Bekommt man immer im Voraus, da Du aber in dem Monat dann arbeitest besteht ken Anspruch mehr.


    Um nicht ohne Geld dazustehen , weil man es erst merkt wenn es zu spät ist und rückwirkend eben nicht gezahlt wird, gibt es eine Eingliederungsbeihilfe im Grunde nichts anderes wie ALGII weiter aber eben als eigenständige Beihilfe zu beantragen sonst gibts nix und da geht auch nichts rückwirkend!

    @ babe 25 Hilfe! Hilfe! Hilfe! Ich, Ich, Ich,.....hätte mich am Besten erst Morgen nach dem Besuch mit der Frage hier im Forum breit gemacht!


    Ich hätte Dir einiges dazu posten können - aber ehrlich, soviel guten Willen besitze ich dann doch nicht um Menschen denen es relativ gut geht und die sich mit der Regelung von Problemen soviel Zeit lassen , dann doch zu helfen!


    Klingt verdammt hart, soll es aber auch sein, betrachte es als Schocktherapie!


    Gruss

    @ speedy


    die ARGE zahlt Dir die Leistungen immer am Anfang des Monats für den Monat und weil Du Ihr meldest das D was hinzu verdienen wirst, rechent sie zunächst mit einer Pauschale bis die richtigen Daten dann vorliegen. sofern diese kontinuierlich jeden Monat gleich sind könnte nach der ersten Abrechnung Deiner Tätigkeit eine Neuberechnung für denn Dauerhaften Bezug erfolgen, meist varieiert dieser aber bei den Nebenjobs und daher wird die ARGE Ihre Berechnungsgrundlage als Basis für die Vorauszahlung von ALG II bevorzugen!

    Desweiteren dachte ich, dass Unterhaltszahlungen für Kinder Vorrang vor anderen Gläubigern haben


    richtig gedacht: aber zahlt er denn jemandem etwas ???


    Siehste !!!


    Die Privatinsolvenz anzumelden heisst ja nicht das andere Gläubiger befriedigt werden!


    Gruss

    .....und las Dir schon mal für Frage auf die Möglichkeit der Stronierung eine plausible Antwort einfallen. Denn das dies geht weis jeder und Du musst lt. Gesetz zunächst einmal alles erdenkliche tun um nicht in den Leistungsanspruch von staatlichen Hilfen zu geraten. Hier werden jetzt wieder Aufschreie durchs Forum gehen aber ich kenne mindestens eine ARGE bei der genau diese Argumentation zu einer Verweigerung Deines Hilfeersuchens führen würde, ohne den Hinweis das Dir eventuell dann doch noch Leistungen zustehen.


    Gruss


    @ kitty ich darf da noch eine Deiner vielen Antworten aus einem anderen Tread beifügen der an mich gerichtet war!
    Horst  


    Du solltest es nicht für möglich halten aber auch wenn man ALG2 bekommt ist man in der Lage einige Tage Urlaub zu machen.Dafür braucht man nur monatlich ein bisschen Geld sparen und es muß ja auch nicht das Luxushotel sein.Ich habe auch einen ganz normalen Urlaubsanspruch und da gab es bis jetzt noch nie ein Problem.Nur kein Neid Horst. :-)