Beiträge von Horst GRUNERT

    @ Zorn - Dein Ex-Mann kann seiner Stieftochter alles bieten, mal ne ganz blöde Frage:


    Warum kann Dein jetziger Mann das nicht ? Im Grunde sind doch beide Situationen ähnlich der jeweilige Stiefvater kommt für den Unterhalt des Stief-Kindes auf, also dem Überbleibsel aus einer zerrütteten Lebensgemeinschaft. Du aber munierst das Dein Ex den finanziell besseren Griff getan hat. Er versogt das Kind eines Anderen, so wie Dein neuer Lebensgefährte das Gleiche mit eurem gemeinsamen Sprößling aus früheren Zeiten auch macht. Nur weil Dein Mann dadurch eine finanziell besseren Griff getan hat, kannst Du ihm das doch nicht vorhalten. Er kümmert sich nach Deinen Angaben nicht um euer gemeinsames Kind, aber er kümmert sich um ein Kind, und mehr hat er ja auch nicht produziert! Du suchst kass gesagt nur Deinen Vorteil - aber den gibt es bei Scheidung nun einmal nicht! Lass einfach mal die Gefühle aussen vor und betrachte das nüchtern, so wie das auch unsere Richter tun müssen!


    Da es heutzutage grade von Seiten der Frauen doch so ist das sie sehr gut eine Famile versorgen können, leider aber in der dann entstehenden Familie immer den Mann ausklammern, wundert es mich nicht das die Scheidungsquoten nach oben geschossen sind und wenn ich schon beider Kritik bin, der Mann hat in der Regel Frau und Kind versorgt, wenn die Frau das nicht kann muss sie sich eben nicht in die Scheidungssituation bringen! Emanzipation heisst leider nicht : "...nur Vorteile für die Frau!"

    @ Darkdevil1005


    aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen das Du trotz Sorgerecht langfristig die A....Karte gezogen hast.


    Ich habe die ganze Schose durch und der leibliche Vater -so ist es in meinem Fall - ist rechtlich immer in den Allerwertesten gekniffen wenn die Ex und Ihr Gemahl Dich linken indem sie einfach über Deinen Kopf hinweg entscheiden. Habe auf demJugenamt vorgesproichen udn zur Antwort erhalten das der "Stiefvater durch die Heirat Dir nicht nur gleich gestellt ist sondern als Versorger der Familie auch noch den Amtssegen geniesst- aber vermtlich ist das bei mir nur wieder so weil ich mich ja mit denen nicht gut kann, werden hier wieder einige zum Besten geben! Lerne, - in diesem Staat hat der, der mit 2 Persoen das Kind versorgen kann bei unserern Gerichten und Behörden immer die Pluspunkte!

    @ Danke Salle !!! ich weis nicht wie man nur aus der Versorgung eines Kindes eines WG bzw.HG Mitgliedes dann unweigerlich dzu kommt mit Recht eine BG Einstufung vornehmen zu dürfen. Das e sgemeacht wird steht auf einem anderne Blatt - Beweisumkehrpflicht - also sollen die Betroffenen erklären das dem nicht so ist, kein gemeinsames Einstehen füreinander sondern lediglich Zweckgemeinschaft !

    Hallo Nicole !


    Wenn ich Dir jetzt Namen schreibe kommen mir Uiffi, Phillip, Sternefee, SvenSz, Kitty 121 und und und mit Datenschutz und blablabla, !


    Was mich freut ist das hier endlich mal jemand anderes seine Erfahrungen mit der Muster ARGE Geilenkirchen zum Besten gibt, - Du glaubst gar nicht wie mich das freut das ausgerechnet Deine Anfrage auch aus meiner geliebten ARGE Geilenkirchen kommt. Diese Superschlauen hier im Forum - endlich müssen die mal zur Kenntnis nehemn das ich wohl doch nicht soe ein Vollidiot bin wie sie immer glauben und vor allem das diese vielen klugen Sprüche wie in den Wald hineinrufen ect. - wohl nachweislich ziemlich daneben sind ! Leute die CDU hat keinen Platz für soziale Leistungen die werden hier politisch so geregelt das man als potenzieller ALG II Bezieher abwandert nach Übach-Palenberg, Heinsberg, Herzogenrath usw.!


    Aber ich steh ja auf Kriegsfuss, hahaha, echt klasse Nicole das hat mir hier echt mal gefehlt - Deine Anfrage ist Spitze, am liebsten würde ich die alle mal nach hier einladen und dort vorsprechen lassen!


    Mir ist schon klar wer da wieder was gefunden hat, der sitzt aber nicht unten auf der ARGE (es bringt also nichts wenn Du zur Teamleiterin gehst) der gute Mann sitzt in der 3.Etage und hatte den Posten Teamleiter ne ganze Zeit lang inne und der ist mit vorsicht zu geniessen, weil immer freundlich und zuvorkommend und mehr brauch ich ja wohl nicht zu sagen immer in Schrittlänge hinterm Bürgermeister her, wenn es zu Terminen geht!


    Ich denke wir kenne uns von meiner Demo vor der Tür und bin Vormittags meist im NewCom anzutreffen Mi oder Fr einfach mal ab 10:30 dort reinkommen und dann gehen wir uns mal anhören was Dein SB für einen § anführt, denn eines liebe Leute vom Forum lasst euch sagen, der Typ weis was er tut!


    @ kitty 121 - weist Du, Du gehörst inzwischen zu den Menschen die ich dumm sterben lasse


    @ salle - wie das mit der Selbstbestimmung einher geht? Wie sieht es denn bei Alkoholkranken oder Messies aus ? Denen beläst man doch auch nicht Ihre Selbstbstimmung?!


    Ausserdem habe ich nicht gesagt das ich das Vorgehen als richtig erachte oder unterstütze, ich habe lediglich mal zu bedenken geben wollen das durchaus auch was Positives in dieser Praktik stecken kann.


    Im Übrigen praktiziere ich einfach mal das was hier andere auch machen! Ich sehe die Dinge einfach mal nicht negativ und schwupp kannst sofort sehen wie hier einige ticken, es geht einigen hier im Forum immer nur darum meine Antwort zu zerreissen, wobei das nicht auf Deine Fragestellng gemünzt ist, aber die diees betrifft merkenes noch nicht einmal!


    Du kannst es glauben oder nicht, ich sitzhier und grins mir grade eins, dsas war wiedr eine schöner Tread der mir wieder ganz viel Aufmerksamkeit beschert hat um es mit Sternenfee zu sagen, undbekanntlicher Weise dürstet es mich ja danach!


    Wenn das so weiter geht schicke ich demnächst nen Antrag an Phillip das Forum umzubenennen, von sozial in Spass!

    HALLO LEONIE 06!


    Wenn er ins Hartz 4 rutsch, wird ja mein Einkommen mit angerechnet, das ist mir klar, soso, wie kommst Du zu dieser Einschätzung? Würde mich echt mal interessieren ?


    Meines Wissens setzt das voraus das Euch die ARGE eine eheänliche Lebensgemeinschaft unterstellt, was sie auch machen wird, aber dem Ihr wiedersprechen könnt. Oder steht der diesbezügliche Grundsatz der im Gesetzt regelt in welchem Fall eine eheänliche Lebensgemeinschaft besteht, in eurem Fall als unbestritten, also nicht zur Überprüfung.


    Gruss

    Hallo Maggy !


    @ Kitty - sorry aber langsam kotzen mich diese unqualifizierten Info's von Dir an - auch wenn Du es persönlich nimmst - irgendwo hat ein Komiker letztens gesagt "...manchmal einfach Fresse halten!"


    Sorry Maggy musste sein!


    S Dein sohn hat die Ausbildung abgeschlossen ! Wer sagt dann das er bei Mama noch bis zum 25 Lebensjahr auf der Tschge liegen darf ? In welchem Gesetz steht das ? Die Fürsorgepflicht besagt was?


    Ich erlebe immer wieder das die ARGE den jungen Leuten suggeriert das sie bis zum 25. Lebensjahr von den Eltern durchgefüttert werden müssen das stimmt wenn sie keine Abgeschlossene Berufausbildung haben und demnach noch nicht über die Möglichkeit verfügen im Berufsleben für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können!


    Kann Dein Sohn aber, er kannmit der abgeschlossenen beruflichen Ausbildung jeder Zeit auch anderweitig im Berufsleben aktiv werden und somit eigenständig für seinen Lebensunterhalt sorgen! Jag ihn zur ARGE und dort soll er den Antrag stellen, er bildet eine eigenständige BG und notfalls auf die Strass setzen - dann bildet er ganz sicher eine eigene BG!


    @ und noch was, mich kotzt diese Argumentation von 400 € Jobs an - die waren ursprünglich mal für Schüler und Studenten angedacht, dann haben Frauen diese für den Hinzuverdienst erobert dananch die Alleinerziehenden, inzwischen ist es in allen Dienstleistungsbereichen an der Tagesordnung nur noch auf 400€ Basis zu verhandeln.


    Und Zeitarbeitsfirmen und Arbeitsagenturen blasen ins gleiche Horn, alles wegen dem Wettbewerb, weil Arbeitskräfte woanders billiger sind!


    Dann kommt als nächstes die Reform der Reformen - damit man bei HARTZ IV demnächst nicht mehr damit argumentieren kann, das Sozialversicherungpflichtige Tätigkeiten zur Zielsetzung gehören. schon jetzt kannste von jedem zweiten SB hören das der 400€ Job ja schon mal ein Einstieg sei, ne scheiss ist das kappiert das mal langsam und ratet nicht immer wieder nur weils eng wird mit der Argumentation zu 400€ Jobs! Sowas ist Kurzichtigkeit die schon an Blindheit grenzt!

    @ .. ja Frau Doktor hab ich verstanden, aber mein Freund und Frauenarzt hätte dann mal gerne von Dir gewusst wie Du das bezeichen würdest. Er meint Du hast da irgendetwas verwechselt, und fragt sich inzwischen da er gebürtiger Italiener ist, ober er Aufgrund von Sprachdefiziten da vielleicht falsch ausgebildet wurde ???

    Wie von Phillip schon geschrieben, wichtig sind die Widerspruchsfristen.


    Hauptproblem: Es wird schwer glaubhaft zu macen sein das die Zinserträge auf Deinem Konto durch das Geld Deines Sohne enstanden sind und im weiteren ghört Dein Sohn Deiner BG an und da bist Du im Grunde veantwortlich alle , auch solche Angaben, richtig und vollständig der ARGE mitzuteilen. das ist augenscheinlich unterblieben und könnte sogar zu noch viel mehr führen, wie der blosen Anrechnung von diesen 75 €. Wenn die 4 Wochenfrist noch nicht abgelaufen ist unbedingt zunächst formlos den Widerspruch erklären, Begründung kann man auch danach noch einreichen, Rechtsberatungshilfe über Gutschein auf dem Amtsgericht einholen, Leistungsbescheid muss vorgelegt werden!


    Und dem Rechtsanwalt die Argumentation überlassen! Notfalls Klage vor dem Sozialgericht einreichen!

    Man sollte nicht jeden Versuch der ARGE Hilfestellung zu geben zerreissen. Eine Menge Leute geraten in den ALG II Bezug weil sie sich von der Schuldenlast erdrückt fühlen und dadurch jegliche Motivation verlieren, sich ach selbst aus dem Sumpf ziehen zu wollen.
    Im Übrigen ist es nicht schlecht wenn neben der Bedürftigkeit dem Sachbearbeiter auch bewusst ist das bei einer (bisweilen werden sie ja recht wahrlos unterstellt) möglichen Sanktion, der Betroffene noch mit andern Belastungen zu kämpfen hat - wobei auch das ein zweischneidiges Schwert ist, nämlich immer dann wenn man meint die Betroffenen mit größtem Druck zu etwas bewegen zu können - denn auch Selbstmord könnte als Ergebnis die Folge sein).


    Grundsätzlich ist das Erfragen der Schulden zudem ein Kriterium um die Bedürftigkeit ermitteln und untermauern zu können!


    Auch sollte man den Versuch der ARGE die Menschen in die Schuldnerberatng zu schicken nicht gänzlich zerreissen


    @ Luismausi Wenn dann will ich mich um meine Schulden selbst kümmern und nicht gezwungen werden. -.... das wollen fast alle, weil sie vor Dingen Angst haben die völlig unbegründet sind, nach einer Beratung sehen viele erst wieder Licht am Horizont - wer diese Aussage trifft belügt sich meist selbst!


    @ Catweezle die Regelleistung liegt unter dem Pfändungsfreibetrag - Halbwissen, ich bewesie Dir das in bestimmten Fällen auch noch bi zu 30% Deiner Regelsatzleistungen pfändbar sind - sogar mit und/oder ohne Dein Einverständnis! - nur passt es nicht zur Frage aber somit macht die Frage des SB wieder Sinn


    @ Kitty denn er kann und darf von dem Geld was du bekommst sowieso nichts auszahlen - auszahlen nicht, aber einbehalten schon!


    sven SZ - das sind meine großen Kritiker - sie glänzen vor Sachlichkeit !

    @ Maarc - abgesehen das Tippsvon Victor für mich auch immer den Anschein von Sozialschmarotzertum bergen, und ein gewisser Unmut bei einer solchen Vorgehensweise immer erzeugt wir- liegt aber einfach daran das man selbst eine solche Vorgehensweise als Dreistigkeit erlernt hat- so ist auch Deine Anmerkung das er die Hilfebeürftigkeit selbst herbei geführt hat nicht zutreffend, obwohl man dies vom Wortlaut so auslegen könnte.


    Angedacht ist dieser Passus für den Falldas jemand z.B. vorsätzlich sein Arbeitsverhältnis ohne trifftigen Grund hinwirft. Nicht wenn er sein geringes Vermögen aufbraucht um in den gleichen Gesetzesanspruch zu gelangen wie der der ohne dieses Vermögen in gleicher Situation einen Anspruch hat.


    In meinem Einzugsbereich hat jemand mit Früherwerbsrente zusätzliche Leistungen zur Miete erhalten, da die Frührente deis nicht hergab. Als im Ende des letzten Jahres dann die verstorbene Mutter ein kleines Vermögen knapp 4.500€ in Bar vermacht hat, war das Amt so schnell ( man darf sich da nur wundern ) und hatte diese Leistungen bereits 2 Tage nach er Erhalt des Erbes beim Rechtsanwalt schon einen entsprechenden Bescheid zugestellt.


    Der gute Mann hat weil kurz vor Weihnachten, sich ein Plasmafernseher für das Geld gekauft und im Weiteren bei Freunden, die ihm schon mal in schlechten Zeiten mit dem einen oder anderen Euro unterstützt hatten, seine Schulden beglichen. logisch das nach knapp 8 Tagen das Geld aufgebraucht war. Seine Bedürftigkeit bestand also im Folgemonat wieder. Dies wollte der Sozialträger so nicht akzeptieren und fragte was er mit dem Geld gemacht habe worauf der gute Mann auch noch zum Besten gab das er sich davon ein paar vergnügliche Stunden mit ein paar netten Damen gemacht habe, weil er sich diese sozialen Kontakte in der Vergangenheit nicht leisten konnte. - Logisch das Amtsleiter und Co. dadurch nur gereitzt waren, aber so ist das nun mal wenn man mit den eigenen Waffen geschlagen wird, dumme Fragen - dumme Antworten- und verweigerte die Leistungserbringung.


    Mittels Rechtsanwalt und Eilantrag bekam der gute Mann aber Recht zugesprochen!


    So wie Du es also darstellst - das nur weil man sein privates Vermögen kurzfristig verbraucht - die Bedürftigkeit selbt herbei geführt wird und man dadurch jeglichen Anspruch verwirkt, ist es also nicht !


    Da Du aber eine andere Auffassung publizierst, nur eine Frage dazu: was schreibt denn die ARGE vor wie hoch der tägliche Verbrauch eines überschüssigen Vermögens sein darf, damit nach Deiner Argumentation ein Anspruch auf Leistung im Anschluss des Verbrauchs nicht verwirkt ist???

    Vielleicht geht sie nach dem Motto, wer viel fragt bekommt auch viele Antworten und dann ist vielleicht eine dabei die einem passt!

    ....was mich freut ist folgendes


    @Advocat: Kann ich das so verstehen:


    immer und immer wieder wird hier in unverständlichem Gefasel nichts ausgesagt was ein Otto-Normalbürger zu verstehen in der Lage wäre.


    @ Ursula 1969 - tue Dir selbst einen Gefallen und klick diesen nachfolgenden Link an, das Amtsdeutsch ist vielleicht doch leichter zu verstehen wie das Aufmerksamkeits -haschende §§ zitieren


    http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html


    auf Deutsch gesagt @ Advokat neben Ursula 1969 stelle ich mir auch die Frage was Du in Deinem Tread als Antwort dem Otto-Normal Bürger rüber bringen möchtetst?

    Hallo Abbo!


    Sollte Bafög möglich sein wird die ARGE sich bei der Beantragung von ALG II genau darauf berufen um nicht auch die Tochter in die BG zu bekommen. Es gibt ja grundsätzlich 2 Arten der Bafög-Leistungen nämlich die wenn das im Bafög Bezug stehende Kind entweder bei den Eltern lebt oder aber auswärts untergebracht ist.


    Du führst an das:".... Bei mir und meiner Frau kann sie aus privaten schwerwiegenden Gründen nicht wohnen." einer der Bezugskriterien von Bafög, nämlich die Unterkunft in der elterlichen Wohnung, nicht möglich ist. Ich denke wenn diese Begründung die ja Deiner Meinung nach als schwerwiegende Gründe anzuerkennen ist zutrifft wird seitens der Bafög entscheidendne Stelle geprüft werden müssen ob dann ein erhöhter Bafögsatz zu leisten ist, wegen eben dieser Notwendigkeit einer eigenen Wohnsituation für die Auszubildende - könnte z.B. sein das ein Elternteil schwer Alkoholkrank ist und durch ihr Verhalten den Ausbildungserfolg der Bafög-Bezieherin gefährdet. - Deine Tochter also besser in einer eigenen Unterkunft untergebracht ist.



    Grundsätzlich sind die Eltern ja zur Fürsorgepflicht bei Volljährigen bis zur Vollendung des Berufsabschlusses verantwortlich. Dies gilt auch wenn die Eltern im ALG II Bezug stehen, aber auch da kann Seitens der ARGE die Notwendigkeit zur Unterbringung in einer eigenen BD zuerkannt werden, die Aussage das grundsätzlich bis zum 25 .LJ die elterliche Wohnung als Unterbrinung als einzige Möglichkeit zu bewerten ist, ist nicht zutreffend!


    Es gibt im SGB sogenannte Kann-Bestimmunge die die ARGE so auslegt das sie diese grundsätzlich ablehnen kann - richtig muss es aber heissen, das sie von Fall zu Fall individuell entscheiden kann, wobei natürlich Letzteres Ersteres nicht ausschließt, aber eben auch nicht grundsätzlichls Möglichkeit der Lesitungsverweigerung auszulegen ist! Auch wenn dies oft genug gmacht wird!


    Es wird also eine Lösung möglich sein, wichtig ist natürlich dabei die Begründung Deiner hier gemachten Aussage!


    Gruss

    @ Sven SZ - dann behandel ihn mal ungerecht !!! Und mach Dich noch drüber lustig !!!


    Irgendwann ist Dein Sohn dann nämlich nicht mehr 2 Jahre und zeigt Dir dann vielleicht auch etwas deutlicher was er von Deiner Vorgehensweise hält.


    Bezeichnest Du Ihn dann auch als psychisch krank, verbittert und sich unrichtig verhaltend??? Und beschneidest ihm seine Meinungsfreiheit?


    Noch so einen Therapeut der mir meine Grenzen aufzeigen möchte - danke !!!


    Dir droht man ja auch nicht, und auch Dein Beitrag steht grundsätzlich zur Thematik der Fragestellung !


    Meine Ratschläge hat die Fragestellerin inzwischen ber private Nachrichten erhalten, die sind schließlich für weitere Betroffen in diesem Forum nicht wichtig oder gewünscht!

    Hallo Damaja!


    Ich will Dir nichts unterstellen aber manche Dinge werden auch dadurch nicht besser wenn sie in einem Forum geschildert werden!
    Sofern das was Du hier zum Besten gibst ohne Einschränkungen Gültigkeit besitzt gibt es nur eine Praktik die erfolgreich ist.


    Du gehst persönlich zur ARGE und forderst Deinen Fallmanger auf eine Niederschrift zu nachfolgendem Sachverhalt zu fertigen und dann schilderst Du das was Du hier auch dargestellt hast. Das sichert zum einen uns hier im Forum, das wir uns nicht nach und nach mit Ratschlägen befassen müssen bei denen im Verlauf des Gedankenaustausches die eine oder andere leichte neuere Variante der Darstellungen präsentiert wird.


    Im weiteren kannst Du in dieser Niederschriftserklärung auch auf die Problematik des zuwenig gezahlten Leistungbedarfs Deiner BG verweisen und darüber hinus um eine Vorauszahlung in angemessene Höhe bitten. Da bei Sanktionen, Kürzungen und Pfändungen ein maximal 30 % Einbehalt seitens der ARGE möglich ist, ergibt sich daraus auch etwas anderes, nämlich die Notwendigkeit das die anderen 70% unumstößlich zum Leben benötigt werden.


    Die Aussage das man nur die Möglichkeit habe mittels Gutscheinen Anhilfe zu schaffen ist absoluter Quatsch und trifft nicht zu, auch wenn die Aussage das eine Barauszahlung nicht möglich ist als durchaus zutreffend zu bestätigen ist.


    Dies heisst aber nicht das die ARGE keine Möglichkeit hat Dir unmittelbar die Hilfe zukommen zu lassen der Du bedarfst.
    Ein bei der Postbank einzureichender Barscheck ist keine direkte Barauszahlung, aber auf jeder ARGE ist bekannt das mittels Barscheck noch am gleichen Tag Auszahlungen erfolgen können.


    Wenn Du es erreichst das Dein Barscheck morgens vor 09:00h in das System eingegeben wird ist eine Auszahlung bereits kurz nach 12:00 Mittags möglich wird der Scheck nach 09:00h ins System eingegeben ist die Auszahlung auf der Postbank ab 15:00 h möglich! Diese Praktiken sind mir insoweit bekannt das die Aussage diesbezüglich von den ARGE Mitarbeitern mir gegenüber so erklärt und auch durchgeführt wurde! Es geht!


    Also kannst Du einen Vorschuss erwirken, es hängt von Deinem Vorgehen ab, und der Breitschaft des ARGE Sachbearbeiters der natürlich aufgrund der eingeforderten Niederschrift sehr vorsichtig in seinem Handel sein muss, würde er Dein Hilfeersuche behindern!


    Fragen hinsichtlich : Kann ich auf Bearbeitung von ..... bestehen; kann ich nur wie folgt beantworten: auf etwa bestehen kann man immer, aber damit lässt Du der ARGE die Option offen, dies nur zur Kenntnis zu nehmen um dann doch nicht zu aggieren, was hilft es Dir dann letztlich?! Haltet Euch nicht an diesem Mist auf es sei den Ihr wollt die Verwaltung beschäftigen oder per gerichtlicher Urteile für Ergebisse sorgen die der Allgemeinheit zugute kommen.


    Wenn Du das, was Du erreichen willst kurzfristig zu Deinen Gunsten entschieden wissen willst, und das ist ja nicht die richtige Bearbeitung des Antrages, sondern die Behebung Deiner Notsituation ohne Geld da zu stehen, dann musst Du zielorientiert - wie es so schön heisst-, vorgehen und das wie dies am sinnigsten ist habe ich Dir oben geschildert!


    Gruss

    @ Phillip


    - hoffentlich zeigst Du diese Konsequenz in Zukunft auch mal bei anderen Gelegenheiten! Nur ein Beispiel: "TV-Expertin bietet Hilfe" oder gilt das nur bei Äußerungen gegen Behördenmitarbeiter???


    @ Uiffi, Zielsetzung des Konzeptes ARGE erreicht, GRATULATION - immer schön dafür sorgen das der der sich gegen die isolierenden Praktiken wehrt - Mundtot gemacht wird - Denn wenn die Menschen alleine stehen kann man sie leichter einschüchtern!


    @ alle anderenForumsteilnehmer
    Ich bedaure in keiner Weise auch nur eine einzige der gemachten Aussagen und Veröffentlichungen gegen wen und was auch immer! Fakt ist das die öffentlichen Medien so manipulativ vorgehen das vielen gar nicht bewusst wird, wie man sie belügt, beeinflusst und in Denkschienen lenkt die bestimmten Gruppierungen von Nutzen sind, wer aus diesem System ausbricht oder sich nicht unterwürfig zeigt wird dann abgestempelt.


    Wir machen uns über Datenschutz Gedanken und in meinenTreads sieht man sogar bestimmte Persönlichkeitsrechte Betroffener gefährdet, über die Persönlichkeitsrechte und Verletzungen die man als Hilfeersuchender erleidet und die im Grunde beabsichtigt und vorsätzlich von eben dann diesem Personen kreis selbst begangen werden will dann keiner was wissen.


    Ich habe mir hier im Forum oft genug anhören dürfen wie verbittert und krank ich sei und das ich dies nicht einmal mehr bemerken würde - alles in allem wird man von eben diesen Kritikern genau so an den Pranger gestellt wie dies tagtäglich in den Amtstuben wiederholt wird, dies wurde selbst hier im Forum geduldet, sodas es oft genug vor kam das sich Betroffene ohne jemals hier einen Tread verfasst zu haben sich mit der bitte um Hilfe über die Möglichket der persönlichen Nachricht an mich gewendet haben.Demnach müsste mein Fazit aus den Weisheiten meiner Widersacher lauten "Kranke helfen kranken!"


    Wieviel Druck und Macht von solchen Subjekten ausgeübt wird, wird leider vielen, vielen Besucher dieses Forums durch die Löschung vorenthalten. Es mag sein das sich die Auseinandersetzungen immer in den Bereich der "Persönlichen Meinungsverschiedenheiten" einstufen lassen - die Praktiken der ARGE mit der ich zu tun habe, haben aber genau das gezeigt, Zielsetzung ist die Verletzung der Würde und der Persönlichkeitsrechte und diese gingen bisweilen nicht nur unter die Gürtellinie, sie waren auch eigens und vorsätzlich nur zu dem Zweck angedacht, das man einen Angriffspunkt bekommt!


    Wer hier im Forum für diese Art von Sozialer Politik postet hat es nch meiner Auffassung von Recht nicht anders verdient als einmal mit diesen Praktiken konfrontiert zu werden. Ich habe sie hinter mir, diese Pseudo-Angagierten haben sie aber noch vor sich und hier gilt: Es zieht sich der den Schuh an der glaubt das er ihm gut passen könnte!


    In diesem Sinne !


    Ich lasse mich nicht verbiegen und erst Recht nicht Mundtot machen!


    Horst Grunert

    und mit welchem Recht ????


    Wenn allerdings alles zusammen geschmissen wird und man sich auch ein Bett teilt ist das keine freundschaftliche Beziehung mehr sondern eine Partnerschaft.


    Ich glaube das noch lange nicht denn wenn die ARGE'N so entscheiden könnten, könnte wir uns das Standesamt ja sparen!


    Mag sein das wie "Uiffi" es schreibt die §§ dazu geschrieben wurden, mag aber auch sein das es Richter gibt die das aber gerne anders entscheiden - da möchte ich dann mal sehen wer mehr zu sagen hat, die sachbearbeiter Fallmanager und Rechtsabteilungen der ARGE'n die auf geheiss der Bundesagentur für Arbeit aus Nürnberg angehalten sind so zu handeln oder die Richter die letztlich auch anordnen können!