Beiträge von Horst GRUNERT

    @ Sternenfee - ja 2 Jungs


    ...und zu dem andern sage ich nur , freies Land kann jeder tun und lassen was er will, und wenn der Nachzügler dann in die Schule kommt wird Silberhochzeit gefeiert.


    ich halte das, aber das ist meine Meinung für ne typisch Modeescheinung von Frauen die in die Mitlifekrise geraten.


    Die einenids gehen bald aus dem Haus und dann odet eine das Nichtstun und das bischen Selbstsändigkeit bisweilen an - und die Aufmerksamkeit aus dem bekanntenkreis ist ja auch nicht zu unterschätzen - aber wie gesagt meine Meinung , die Du - wie ich ja weis - nicht teilst und sei es nur um von anderer Seite Zuspruch und Anerkennung zu bekommen! Das Gute an der Sache ist ja, einmal eingestiel, gibts kein zurück mehr !!! :-)


    Viel Spass in den kommenden Jahren bem Beweisen was Du alles in dem Alter noch bewältigst!


    Toller Grund für eine solche Entscheidung! Aber ich denke das würdest Du auch nie bestätigen!

    @ Maarc - Du arbeitest auch auf der ARGE oder dem Arbeitsamt da bin ich mir zu 99% sicher .


    Sei froh das Du nicht mein Sachbearbeiter bist sonst würden wir wolhl dauerhaft ein Problem miteinander haben wenn Du glaubst das Du mit diesem billigen Paragraphen beimir durchkämst - kannst ja an die ARGE Geilenkirchen ne Kopie von meiner diesebzüglichen Antwort schicken: mein Sachbearbeiter ist der Herr S****** und die Teamleiterin die Frau M****** und dann gibt es als nächst höheren den Herrn H**** dort!


    Da gibt es 2 worte die ihr mal llernen solltet so zu interpretieren wie sie von der Politik angedacht waren und nicht wie sie von der Bundesagentur aus Nürnberg an die Rechtsabteilungen der ARGE'n iin ganz Deutschland als interne Anweisung zur Interprtation weiter egebn werden: Das sind die Worte "Grundsätzlich" und "zumutba" - klär doch mal ob ein "grundsätzlich" als alleinstehend zu sehe ist wenn es um die Sinngemässe Anwendung geht und was im Einzelfall als zumubar gilt - z.B. alleine der Unterschied ob jemand eine Qualifikation besitzt oder gänzlich ohne Abschluss zu bewerten ist!



    Das was Du hier machts ist die Menschen die sich im Paragraphendickicht der Verwaltungvorschriften nicht so sicher bewegen könne wie die die tagtäglich damit zu tun haben , simpel gesagt einzuschüchtern nicht mehr und nicht weniger geschieht tagtäglich auf den ARGEn und das mein Guter war sicherliich nicht die Zielsetzung der Reformen aber eines zeigt dies doch, mit Kreativität und Flexibilität und einem Umbau innerhalb der Verwaltungsstrukturen sind besagte Leute überfordert! Und nur deshalb sind die Reformen so ein Reinfall geworden, weil die dei es angeht so verkrustet und festgefahren in ihren Denkstruktuen sind das sie gar nicht über ihre Schatten zu springen in der Lage sind!



    @ sylviak gut gemeinte Ratschläg aber wer so reagiert hat in den nächste 3 Monaten ein erhelich größeres finanzielles Defizit auszugleichen, also vorsichtig mit dem mal eben raten!

    @ Catweezel ---.Bravo endlich mal einer der Ahnung hat! Ich antworte auf das teilweise idiotischen Antworten schon gar nicht mehr,, aber in deisem Fall haste mal Zuspruch verdient - ich krieg dafür dann wieder Therapie Hilfe Gratis von den Großunternehmern die hier bisweilen echt die Situation erkennen und verbessern helfen! .-)

    noel_rnd


    ... ja über Dein leben wesit Du so viel mehr wie ich, da gebe ich Dir absolut Recht ! Einiges von dem was Du hier aussagen willst ist schon aufgrund einer gewissen fehlerhaften Grammatik schwer verständlich!
    (Bei mir liegts an der kaputten Tastatur "grins" mussste jetzt sein für die anderen die mir dann wider an die Gurgel gehen!)


    ....aber etwas anderes ist erstaunlich: da steckt noch Leben im alten Holzmichel :-)


    und damit nicht gleich wieder darauf verwiesen wird wie krank ich bin und das ich einen Therapeuten bräuchte, ich danke jedem für die Analyse und weil jener dann auch so hervorragend mein Poblem zu analysieren gewusst hat, wäre ich doch dumm zu einm Fachmann zu rennen wo hier soviel kompetente Experten mir bei der Aufarbeitung meiner Problem und der Therapie helfen, muss schließlich nur dran denken das dies die Praxisgebühr und die Rennerei wegen der Überweisung vom Hausarzt zum Facharzt spart!


    ...,.wenn ich euch unbedingt mit mir messen wollt dan müsst Ihr nicht nur früher aufstehen, sondern solltet mit 4 Stunden Schlaf auskommen und rund um die Uhr aktiv sein!


    ich muss ALG II beantragen weil ich gar keine Zeit habe um irgendeine Arbeit in Festanstellung und Vollzeitentlohnung annehmen zu können. Feiberufler wäre ja noch ne Lösung aber diese beschissene sozilale Absicherung -- nee also da schnorre ich doch liefe das ALG II und las es mir mit den Worten einiger ins System richtig tief Einblckender zu sagen: auf Kostend er Allgemeinheit gut gehen!


    noel_rnd ach fast hätte ich es vergessen: .... Erfahrun, ja die habe ich gwiss und ich denke Du musst erst einmal da hingehen, wo ich schon überall hingeschissen habe um überhaupt in irgendeiner Weise den Hauch eines Chancenvergleiches bestehen zu können!


    So und jetzt kannste auf die Strasse gehen und alte Leute anpöpeln, rummsaufen,und sonst was tun um aufzufallen - einige von euch drehen doch in punkto sozialkompetenz gleich so ab das sie Haufenweise Altersgenossen abknallen, und jetzt musste mir nur noch sagen das es das in meiner Jugend auch gegeben hat - nee absolut nicht da hat man viellicht mal enem auf's Maul gehauen aber dann wars gut - Ihr die Jungen Leute rennen heute in den Wald um sich grundlos auf die Fresse zu kloppen und wenn das nicht reicht wird auf den am Boden solange eingetreten bis der für immer im Koma liegt, und Du willst mir was von einer guten Jugend erzählen ??



    Dashat auch nichts mit Perspektivlosigkeit zu tun sondern nur mit Anstand und Erziehung, Ihr aber fordert als erstes von jedem und alem Respekt, mit welchem Recht ???? Nur große Schnauze und dann doch nur Hosenscheisser wenns drauf ankommt!


    So, soviel weis ich aus Deinem und dem Leben andere junger Leute also schalte erst mal Dein Gehirn ein bevor Du versuchst mir ans Bein zu pissen!


    Geh Hauswände ansprühn, statt mal nem alten Menschen den Einkauf zu machen!!!

    @ kitty - weist u es ist mir gelinde gesagt wurst was Du alles schon geschrieben hast, Fakt iwt wohl, das Du bei einem reinen ALG II Bezug überhaupt nicht mitreden kannst und das ist das was mich an Deinen und anderen Kommentaren stört, nichts anderes !


    Du hast aufstockende s ALG II und ih habe einen Bekannten der hat dies auch bekommen bzw. den Regelhöchstsatz wegen Verpflegungsmehraufwand weil er eine Lokomotivführerausbildung machen darf! (auf letztere 2 Worte lege ich dabei auch viel wert, denn das wird nicht jedem angeboten)


    Vom Grundsatz her hat er wie auch ich den Regelsatz plus die Mietleistung und wenn Du in den Wintermoanten inwarmen Hotels der Bahnübernachte und Dich verpflegen kannst, sparste unweigerlich zuhause Strom und Heizkosten für vieles udnder Regelhöchstsatz liegt weit über 400 € undsicherlich geht da einiges für teuere erpflegung ausserhalb der Hotels und von Zuhause aus drauf, aber er bedauert das schon jetzt wenn die Massnahme zuende ist. Übernahme gibts nicht wegen Einstellungsstop bei der DB


    Und auch wenn Du bei aufstockendem ALG II Bezug aktiv etwas dafür tust das Du Deinen Anspruch auf LAGII rechtfertigen kannst so bestehen doch eklatante Unterschiede zum Regelsatz von 351 € plus Miete.


    Das Deine halbe Verwandschaft Dich kosmetisch, stylisch und mit Nahrung versogrt neide ich Dir nicht aber wir haben fast 0 Millionen ALG II Bezieher hätten die alle einen solchen Verwandschaftskreis und deren Hilfe dann stünden diese Berufsgruppen wohl sehr schnell vor dem finaziellen aus!


    Wenn Du mal über die Previllegien nachdenkst die Du immer noch mehr gegenüber einem Otto-Normal ALG II Bezieher geniesst, versteshte vielleicht warum ich so manche Deiner Aussagen hier im Forum zum Kotzen finde, dennum die Lebensumstände mit denenein ALG II Beziehr täglich sich auseinandersetzen muss zu begreifen und zu verstehen, fehlt Dir etwas ganz entscheidendes um mitreden zu können, nämlich diese Erfahrung mit noch vel weniger wie Dir zur Verfügung steht auskommen zu müssen. Also wenn Du dann schon bisweiln unsensibel mit Deiner Argumnentationhier den einen oder nadern zu zerreissen versuchst wundere nicht wenn es zumiondest von meiner Seite her netsprechend hart zurück kommt, denn ich kann einen Bummerang werfen
    , mache ich bisweilen heute noch jeden Sommer ein zwei Wochenende!

    Nun, die Fragestellung ansich ist im ersten Moment schon eine Frechheit!


    Als erstes gewinnt man den Eindruck - Will nicht arbeiten - !


    Das was Du darlegst ist Blödsinn man ist nicht automatisch überqualifiziert , nur weil es sich um eie Zeitarbeitsfirma handelt.


    Zeitarbeitsfirmen sind im Grunde Arbeitgeberfreundliche Instrumente die sich im Unternehmen kostengünstig einsetzen lassen. sie sollten den Firmen dazu dienen kurzfristige Produktionsspitzen aufzufangen ohne die Problematik von langfristigen kostenintensiven Risikofaktoren wie kranke oder arbeitsunwillige Mitarbeiter! oderProblematiken die sich aus möglichen Trennungen von ansonsten fest im Angestelltenverhältnis stehenden Mitarbeitern ergebnen würden. Das Aufgrund von Masse auch die Klasse des Rufes in vielerlie Hinsicht leidet..


    Die ARGE# und auch eine Zeitarbeitsfrima finden oft 6€ als angemessen, hier sollte man einen klaren Standpunkt vertreten und er it in de gesetzlichen Vorgane n klar geregelt. Die Tätigkeit soll dazu beitragen das man dauerhaft und vollständig auf den Bezug von staatlichen Leistungen nicht merh angewiesen ist und das essich um sozialversicherungpflichtige Arbeitsverhältnisse handelt.


    Ziel der ARGE'n ist es nicht, die grundsätzliche Verhandlungsstruktur zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auszuhebeln.


    Also egal wie das Leute von Zeitarbeitsfrmen oder ARGE auch sehen oder begründen , einen 400 € job muss man nicht annehemn und Jobs bei denen von ALG II Bezug nachhe noch aufstockende Mittel übrig bleiben muss man nicht akzeptieren, das wird zwar immer wieder suggereiert , ebenso Probearbeiten ohne Bezahlung, ist aber grundsätzlich nicht korrekt.


    In diesem Punkt habe ich mich schon oft genug mit ARGE und Arbeitgebern angelegt, argumentativ versteht sich und letztere finden das dann auch immer sehr beeindruckend,und scheuen danndoch eine Arbeitnehmer auszuwählen der sichmit klaren Prizipien, Kenntnissen und einem selsbtsicheren Auftreten positiv präsentiert hat einzustellen! Warum interessiert mich dann auch nicht, auch wenn die Referenten auf den Qualifizierungsmassnahmen immer dazu raten dies zu hinterfragen! Mache ich nicht ;- denn wenn ein Arbeitgeber motivierte Mitarbeiter sucht soll er meiner Auffassung nach dafür auch entsprechend Entlohnen und nicht mit einem Bild von Drückebergern und Nichtsnutzen in ein solches Vorstellungsgespräch kommen. Wenn Du Dich klar und zelorientiert äusserst musst Du keine Angst haben das man Dich zu den Bedingungen einstellt die für Dich nicht akzeptabel sind, un dselsbt eine ARGE kann niemanden zur Schichtarbeit oder zu Dumpingentlohnugnen zwingen, das haben die Menschen selbst zu verantworten die diese Bedinungen aus vielerlie Gründen annehemn. Das mögen auch viele anders sehen, aber wie ich mein Leben zu gestalten gedenke bestimme ich und nicht der Staat, zumindest nicht in arbeitstechnischer Sicht, abe um sich so zu verkaufen muss man was im Kopf haben und nicht auf die Fallen herinfallen die beide Seiten grade den ALG II Beziehern gerne stellen! Nicht alles was gemacht wird ist rechtens!

    @ noel_rnd


    ....genau Deine Kritik ist wischi waschi und wenn man nichts drauf zu sagen weis, verläuft man sic im Nichts


    Schön ist hier im Forum wie sehr sich die Leute - ob jung , ob alt - doch immer gleich angepisst fühlen, eine selbstkritische Betrachtungsweise lässt das zumeist überzogene Ego scheibar nicht zu. I


    @ jolik


    natürlich kann man auch Deine Punkte gelten lassen und selbstverständlich tragen die Kinder die so erzogen wurden nicht die Schuld - aber was bei rum kommt siehste doch an der Antwort von unserem "Ich sach da nichts mehr zu!"
    Komisch nur das sie dann wenn sie wirklich nichts zu bestimmten Dingen betragen sollten, immer dabei sind


    und sofern mal wirklich einer nicht mitmacht, zieht er sich auch gleichden Schuh an - un dwundert sich dann wenn er passt, da man dies feststellt!

    na ich habe mir das ganze Hin und Her hier mal durchgelesen:


    zuerst einmal@ Claire: Ichkann falsch liegen aber irgendwie habe ich den Eindruck das Du da etwas falsch verstanden haben könntest. Kann es sein das Du das Gerichtsverfahren verloren hast, und Du somit eine Sperrfrist von 3 Monaten in Kauf nehemn musst, und der Hinweis der Richterin das Du ja noch einenMonat gezahlt bekommen müsstest nur deshalb erfolgt damit alles seinen korrekten Weg geht und das Arbeitsamt nicht diesen noch zu zahlenden Monat zurück hält ???


    Richter sind ja nicht ganz dumm, erst einmal hast Du Geld zu bekommen, und dann darf die Bundesagentur pfänden, wenn aber das erhaltene Geld dann für Miete ect. schon ausgegeben wurde ist da auch nichts zu pfänden, somit hätte die Bemerkung der Richterin dazu geführt das Du nicht in Mietrückstand geraten würdest.


    Pfändungen bei der Bundesagentur für Arbeit brauchen in der Regel sehr lange, weis ich aus eigener Erfahrung, pro Bundesland gibt es dafür eine Zentralstellle und die Problematik bei Forderungen des Staates ist die das Du der Pfändung nicht ausweicen kannst. selbst bei ALG II Bezug wäre dann eine Pfändung bis zu 30% möglich! Bei Privatpfändungen geht das nur mit Deinem Einverständnis und diese kannst Du heute im Beisein des Gläubigers auf der ARGE erklären udn schon Morgen beim selbsen Sachbearbeiter wiederufen udn dann steht der Gläubiger wieder wie der Ochs vorm Scheunentor.
    Ansonsten gelten die Pfändungsfreigrenzen und die von der Rechnungsstelle der Bundesagentur für Arbeit lassen sich auch auf Ratenzahlungen ein die in Form von kleinen Beträgen erfolgen können.


    Ansonsten ist der Tip mit dem Rechtanwalt udn den 10€ Kosten der richtige, sofern Du nicht auch eine eigene Rechtschutzversicherung besitzt die noch gültigkeit hat-Als ALG II Bezieher kündigt man ja eher solche Dinge- muss diese in Anspruch genommen werden, ansonsten gilt Leistungsbescheid beim Rechtspfleger auf dem Amtsgericht vorlegen und sich da schon mal einen Anwalt empfehlen lassen, denn die wissen wer für welchen Bereich am ehesten in Frage kommt.


    nun zu Mike :


    die soziale Inkompetenz kan ich bei dem einen oder andernen Ratschlaggeber sicherlich auch nachvollziehen, großzügig denken und denken das ein Laientheater auch keine große Bühne ersetzen kann. Wenn Du Dir mal die unterschiedlichen Anfragen hier im Forum durchliest, wirst Du bemerken das eine ganze Menge Leute dabei sind die eigentlich viel mehr hätten erreichen könne wenn sie gewisse Grundkenntnisse besässen, dies ist aber wie unschwer festzustellenis nicht so.


    Nicht jeder kann in allem ein Perfektionist sein auch wen Wasserman und Steinbock Geborene grundsätzlich dahin tendieren, deswegen ist Deine Kritik zumindest für mich nicht ganz unverständlich aber in Deiner Erregung solltest Du weniger Aggressiv auf sowas reagieren, ich denke im Übrigen das dies auch die Problematik wiederspiegelt die Dir dann durch eine gewissen Nichtbereitschaft von Rechtsanwälten entgegen schlägt. Es gibt Menschentypen die sofort erkennen was für ein Gegnüber sie da vor sich haben und ob es ein angenehmes oder eher problematisches Wirken bei einer möglichen Zusammenarbeit geben wird. Ich kann soetwas nicht aber Du scheinst da bisher wohl eine höhere Trefferquote in punkto diese Menschenschlages zu besitzen! Versuche die Fehler die Du in den andern Menschen siehst großzügig zu übersehen, denn und das weis ich 100% auch Du bist nicht perfekt und hast Deine Macken und sei es nur der Drang zum Perfektionismus! Ein allte Weisheit lautet: Intelligenz udn Wahnsinn liegen nah beieinander!


    @ lirafe wenn Du das gelesen hast, findest Du vielleicht auch wieder Dein Verständnis für Menschen denen eine gewisse Oberflächlichkeit manchmal einfach nur auf den Sack geht, denke das kennste auch musste nur ein nicht so tolles Lied immer und immer wieder laufen lassen dan drehste auch ab1


    ..und zu @ Sternenfee, wir liegen ja eh nicht auf der selben Wellenlänge, aber dafür kannste mich mit Mike 01 in einenPott packen - Recht hat er aber doch in einigen Punkten, ich sehe das so - unangenehme Menschen-wie einst bei den Juden - wird einfach ein Problem angelastet und wenn man dann die angebotene Hilfe nicht annimmt ist man Uneinsichtig! Ich frage mich wer Dir das Recht gibt nur weil die Masse es so sieht jemanden abzuurteilen! wenn ein Hamel voran läuft, fällt manchmal die ganze Herde in eine Schlucht,ist dann das Schaf das nicht mitgelaufen ist krank nur weil es dem herdentrieb nicht gefolgt ist? Und wenn Du das immer noch mit "ja" beantwortest, was haben dann die Toten Schafe davon ???

    @ noel_rnd

    Sorry das ich etwas dazu kommentieren muss. - ich höre von euch jungen Leuten nur noch Dinge wie seelisch kaputt gehn und so - da geht mir echt die Hutschnur hoch wenn man sieht wie viele von Euch auf cool und grosskotzig machen und dann hier auf psychisch labil und kann ich klagen kommen!


    wenn man schon in so jungen Jahren sein Leben nicht im Griff hat, bei jeder scheiss Kleinigkeit zu Jammern und zu resigniern beginnt dann muss irgendwer in eurer Erziehung wohl ziemliche Scheisse gebaut haben.


    Wie gesagt, die heutige Jugend kann cool sein, kann chillen und kiffen aber mal was wegstecken, sich selbst am Arsch packen und aus der Scheisse reissen das ist nicht mehr drin, dann seit ihr entweder derm Burnout -Syndrom nahe oder aber habt das Zauberwort "Stress" auf der Lippe, und diesbezüglich habe ich für letzteres eine einfach Definition : Stress hat der der den leistungsanforderungen nicht mehr gerecht werden kann!


    Das Niveau einiger junger Leute ärgert mich schon deshalb weil für die heutige Jugend viel, viel mehr getan wird wie zu meinen Zeiten, aber wenn das dazu führt sich so eine Scheisse anhören zu müssen wie die, den Sachbearbeiter verklagen zu wollen weil man selbst ein Weichei st, dann sollten wir vielleicht nicht soviel in die Jugend investieren sondern mehr in den Erhalt und die Verlängerung der Lebenszeit eines jeden gegenwärtigen Mittelalten Menschens, weil die Jugend vor Schwäche wegstirbt!

    @ Hochseefischer


    ich stimme jajale da vollends zu, Du hast den Antrag im Januar gestellt, sofern dieser dann nicht umgehend zu bearbeiten war wegen noch fehlender Unterlagen, führt dies nicht dazu das man den Antrag einfach erst ab Vorliegen aller Faktore als rechtswirksame Antragsstellung bewerten darf zumal Du weder von dem Sachbearbeiterdazu in formativ aufgeklärt noch auf diesen Umstand gesondert hingewiesen wurdest.


    Darüber hinaus wäre die Verpflichtung an der Massnahme teilzunehmen dann ja auch nicht rechtskräftig gewesen, da Du hierzu aber keine Aufforderung erhalten hast und aus diesem Umstand resultierend auch eine eingeschrönkte Vorsprachemöglichkeit bei der ARGE für Dich sicherlich erschwerende hinzu kam, würde ich mich auf eine Auseinadersetzung mit der AGE jeder Zeit einlassen udn sogar vor das Sozialgericht ziehen. Für den Fall das dies notwendig wird folgender Hinweis:: mit der Antargstellung erklärst Du im Grunde Deine Hilfebedürftigkeit, in diesem Fall muss der Sachbearbeiter aktiv werden und vollständig und richtig aufklären - so wie ich diese Paragraphenreiter aber bisher kennen gelernt habe , wissen die welche Pflichten von den Antragstellern/Leistungsbeziehern erbracht werden müssen - über die Pflichten denen sie obliegen scheint aber bewusst ein Mangel zu herrschen!


    Ich würde einfach nochmal vorsprechen und zur Niederschrift genau das erklären, nämlich ads Dir der Sachbearbeiter in Bezug auf die Wirksamwerdung des Antrags keinerlei Hilfe geboten habe!

    @ Sternenfee :Ich wußte gar nicht, dass du auch Analphabet bist.


    ...schön das Du der Definition des Wortes "Analphabet" mächtig bist ! Super Mädel, aber lass das blos nicht Deinen Hund lesen dann llacht der nämlich nicht wegen mir !


    Tja bei mir finden die Buchstaben eben von ganz allein den Weg ins Internet, ich denke und schon steht es für jedermann sichtbar in großen Lettern!


    und ein weiterer Vorteil des nicht "lesen könnens" ist ich müsste mir keinen Kopf um so manchen überflüssigen Text machen!


    Vielleicht kennste ja noch diese Aussage:Mit der Einführung des SGB II 2005 hat der Gesetzgeber den RS erhöht, damit jeder individuell
    mehr Spielraum für Entscheidungen hat.


    Vielleicht ist ja grade das der Grund warum es Selbstständige in Deiner Region so besonders schwer haben! Denn das Schlüsselwort ist ja wohl in dem Begriff "jeder" zu suchen.
    also nicht nur der um Hilfe Ersuchende sondern auch der Hilfe Bewilligende besitz demnach den so möglichen größeren Spielraum.


    Ironie ist nur das man grade den ALG II Beziehern eine gewisse Quialifikation abspricht, aber ich will in diesem Zusammenhang nicht von einer bewussten Vorteilsschaffung zu Gunsten der anderen Seite sprechen!


    und was die andern Punkte Deiner Auflistung betrifft - mir geht's gut, ich weis was ich kann, mit der ARGE habe ich wesentlich weniger Probleme wie mit den Superzicken hier im Forum und einen Hund brauche ich ebenso wenig wie eine Frau, Ersteres nicht weill ich weis das die vielen IICH AG's im Bereich Hundezucht sowieso allesamt in die Hose gehen und Zweitere nicht weil es zur Befriedigung des Geschlechtstriebes sicherlich nicht notwendig ist sich Tag ein Tag aus seine verbleibende Restlebenszeit zu versauen!


    Und eine Abhärtung gegen die Auswüchse weiblichen Denkens muss ich mir in meinem Alter sicherlich auch nicht mehr antun!


    und noch was : es macht einen Unterschied ob man aufgrund von Erkenntnissen und Zusammenhängen sich in Dingen angagiert oder aus Frust und Verbitterung, letzteres wird mir zwar immer wieder unterstellt, trifft aber leider nicht zu!

    Ich kann Dir das schon erklären aber es wir hier bestimmt nicht bestätigt!


    Die Frage ist doch aob die Gute auch wirklich jeden Cent den sie vereinnahm legal bei der ARGE angibt und ich behaipte mal das ist bei einer Vilezahl von Lesitungempfängern so!


    Ob und wieviel Junge ein Hund bekommen hat wird wohl kaum von der ARGE überprüft. ebenso wenig od er Betrag des Kaufes in besagter Höhe tatsächlich geflossen ist, Die einen geben das ebay nicht an, der Nächste nicht das Geld was Oma und Opa oder Onkel und Tante den Kindern vermachen! Also hört mir auf hier immeralles so rosig dar zu stellen. Es wird gelogen und betrogen und mancher E trotz Meldung der Arbeitsleistung bei der ARGE wird käsch in de Täsch kassiert!


    Ist ja uach irgendwie verständlich - jedes Hobby kostet zunächst Geld daran würde sich keine ARGE beteiligen, obwohl ja auch entsprechende soziale Komponenten im Teformgesetz angedacht sind aber sobald jemand damit auch nur einen Euro verdient kömmt Vater Staat.


    Was ist den Mit den ganzen Skatrunden am Wochenende, den Kids die Magic oder Yo-Gi-Oh Karten spielen und teuere Karten verhökern oder vielen vielen anderen Hobbys, Musik nebenbei machen ect.


    Wer vom Regelsatz noch einen Urlaub abzweigennkann dem galube ich seine Bedürftigkeit nicht!

    ja.ja, kleine Kinder kleine Sorgen - Große Kinder große Sorgen!!!



    Aber solange wir eine veramerikante Familienministerin haben, deren Papa schon in gehobener politischer Funktion sein täglich Brot verdient hat, und ie es schafft mit Hilfe von 3 Nanny's 8 Kinder groß zu ziehn, und niemals wirklich die Problematiken einer Kinderreicen Familie in der einfach zu wenig Geld zur Verfügung steht, persönlich mal erfahren hat oder musste, solange werden die Medien die Mähr des möglichen auch weiter verbreiten.


    Wenn Ich die Alte sehe, ihre ganze gekünzelte Art würde ich mir echt mal wünschen das sie das was sie Propagiert auch mal 3 Monate unter anderen Bedingungen, nämlich denen von Otto-Normalbürger, beweise und vorleben würde. Mit dem Backround reicher und Einflussreicher Eltern kann sicher auch so manche betroffene ALG II Bezieherin den Einklang von Familie und Beruf unter Beweis stellen!


    Ich hoffe das ganz viele Wahlberechtigt dieser Partei in der diese falsche Schlange als Ministerin ihr Unwesen treibtschon aus diesem Grund nicht wählen!

    @ KITTY UND STERNENFEE


    also das Ihr beiden im ALG II Leistungsbezug steht, kann ich nicht glauben - denn Realität und Wunschdenken klaffen bisweilen ziemlich weiit auseinader.
    aber vielleicht ist es ja nur ein Definitionsfrage was man unter Urlaub versteht, ich denke wenn die erste Waschmaschine bei einem von Euch beiden in die Brüche geht oder eines der Kinder an einem Schulausflug teilnehemen möchte, wird euch bewusst werden was man von besagtem Regelsatz abknappsen kann um sich einen Urlaub zu gönne! Für mich sind eure Bermerkungen nur der Beweis das Ihr sie nicht allle an der Schüssel habt!.


    Viele ALG II Bezieher versuchen krampfhaft und halbwegs normal mit dem bischen Geld den Monat zu überstehen und weil Ihne das so gut gelingt rennen sie Woche für Woche in die Tafeln die den Staat von seiner ureigenen Verantwortung entbinden in dem man dort den Menschen das auf günstige Art und Weise zu geben versucht was Mangels viel zu geringem Regelsatz so mancher sich nicht leisten kann und Ihr wollt davon noch was für Ersatzbeschaffungen und soziale Teilnahme zurück legen!


    Also für mich habt Ihr euch heute hier richtig disqualifiziert, was Euer Angagement für die Notleidenden betrifft,. Und von sozialer Kompetenz habt ihr bestimmt auch noch nichts gehört. Das einzige was ich hier von euch zur Kenntniss nehme sind nachgelaberte Info's die Ihr bisweilen noch nicht einmal halbwegs richtig nachvollziebar für die Betroffenen zum Besten gebt.


    Wenn ich die Beiträge von Euch zwei Glucken lese wird mir jedesmal gabz schaurig!°


    und seit froh das ich keinen Hund habe das erste was ich bei einem Zusammentreffen mit euch Beiden Superzicken machen würde, wäre ihm zu erklären was er heitte zu beissen bekommt!


    Ihr habt sie doch nicht mehr alle an der Schüssel !Ihr seit genau der Anteil im Volk dem es leider immer noch viel zu gut geht!

    @ Sternenfee -.oh ja..........ist ja unglaublich


    man kann die Dinge auch so sehen: ......sei doch froh das Dich noch jemand registriert und mit Dir spricht !!!


    Das was Du den Menschen unterstellst liegt in Deinem Denken verankert !


    Vielleicht war es die Bewunderung die aus dem Menschen sprach, nicht das Entsetzen!


    I

    Morpheus !


    Soviel Du weist : iss leider total daneben!


    kann sogar sein das Du Geld von der Bundesagentur für Arbeit bekommen knnst , denn zum einen muss geklärt sein wie lange Du schon freiberuflich tätig bist, hats Du in den letzten 36 bzw. neu glaube ich 30 Monaten zuvor auch mal angestellt gewerkt dann hast Du eventuell sogar noch Anspruch auf ALG 1



    Dann stellt sich die Frage ihast Du mit dem Laden in dem Du freiberuflich beschäftigt warst eventuell sogar ein rechtsunwirksames Arbeitsverhältnis abgeschlossen (hört sidch nach Scheinselbstständigkeit an)


    Besteht eventuell ein Anspruch auf Konkursausfallsgeld oder Insolvenzgeld beides ist bei der Bundesagentur für Arbeit abzuklären und zu guter letzt, auch Sellsbständige önnen ALG II beantragen udn nur damit Du verstehst wie manchmal eine Ablehnung zu verstehen ist! Wenn Dir jeman sagt das Dir kein ALG 2 aufgrund Deines Arbeistverhältnisses zusteht, so heisst das nicht das nicht dem Rest der Familie nämlich Deiner Frau und den Kindern diese Leistungen nicht doch zustehen!Diese beinhalten di Leistungen zum Leben (Regelsatz) und die Leistungen für Unterkunft (Miete und Heizkosten)


    also zackig zum Amt Junge, wirst in Zukunft schon mit wenig genug auskommen müssen!

    Wo lebst Du denn ? Seit wann kann man als ALG II Bezieher wegfahren und dann auch gleich noch ein paar Tage?


    Was sagt'n Dein Sachbearbeiter dazu ??? Bekommst wohl zuviel Leistungen oder was !



    Ist ja bald genau so Banane wie die Mutter die nach der Scheidung jammert das sie Ihre Pferde nicht mehr versorgen kann weil kein Geld für Heu und Hafer da ist udn mn das nicht von ALG II Leistungen bezahlen kann oder der Typ mit den über 40 Katzen der die alle aus psychischen Gründen (Therapieform) hält um nicht gänzlich die soziale Kontaktfähigkeit zu verleiren! miau, miau - Tierliebe ist das eine Soziale Leistungen das andere !!!

    Hallo Saint Style!


    Dein Vater hat zwar Widerspruch eingelegt aber es wird ihm nichts helefen wenn er über ausreichendes Vermögen verfügt st er gesetzlich verpflichtet für den Unterhalt des Kindes bis zum Abschluss einer Ausbildung oder bis zur Vollendung des 25.LJ aufzukommen.


    Du hats Bafög als Vorschuss erhalten?? Aber nicht in voller Höhe? Und Du müsstest Elternunabahängiges Bafög bekommen wegen der eiigenen Wohnung! Das was Du an Bafög bkommen hats war aber nicht der volle Satz, wobei ich mich frage ob man aufgrund der offenen Frage des Leistungsanspruches Dir nur bis zur Höhe des elternabhängigen Satzes die Leistung bewilligt hat, wäre dem so würde ich zur Wohngeldstellle gehen und einen Antrag auf Wohngeld stellen und mic auch auf eine Darlehnsweise Lesitung einlassen,denn wenn Dein Vater zahlen muss muss er auch rückwirkend zahlen - heisst Du bekommst in jedem Fall die Differenz die Dir zustehen würde als elternunabhängiger Bafög Nutzer.


    Ich verstehe das Du aus finanziellen Grunden die Flinte in sKorn geworfen hast - aber das bringt letztlich auch nichts, er Anspruch auf Bafög gilt nur bis zum Tgae des Abbrucs der Ausbildung.


    Als nächstes wird sich die Frage ergeben wovon Du jetzt weiter leben sollst und die ARGE wird Dir nahe legen das Du bei Deinen Eltern unterzukommen hast und auch dort versorgt werden musst zumal Dein Vater dazu ja durchaus in der Lage ist!


    Las Dich darauf nicht ein denn Du lebts ja schon mehr als 12 Monate nicht mehr im Haushalt der Eltern und die Begründung hast Du ja auch schon mitgeliefert, diese Bestimmung auf die sich die ARGE immer wieder beruft ist zudem erst mit dem 01.01.2007 in Kraft getreten wenn Du davor schon eigenständig gewohnt hast besteht Deinerseits ein Anspruch auf ALG IIi Leistungen, auch Wohnung und das einzige was passieren könnt ist das die ARGE an Deinen Vater herantritt um seiner Verpflchtung zum Unterhalt gemäss
    einen anteiligen Betrag zu fordern!


    Das ist bsiweilen Speisrutenlaufen. Du bist dann aber auch verpflichtet eine Nachzahlung vom Bafög bei der ARGE anzugeben - versuch erst gar nicht zu tricksen der Datenaustausch funktioniert und Du gefährdest ansonsten nur Deinen allgemeinen Lesitungsanspruch!


    Hoffe das Du mit der Info etwas anfangen kannst!

    seit wann entscheidet der gegnerische Anwalt darüber was Du zu tun und zu lassen hast???


    Allenfalls kanner einen Gerichtsbeschluss erwirken, aber ohne eine Anhörung müssen trifftige Gründe vorhanden sein das ein Richter so entscheiden würde.


    Trifftige Gründe wären, Du schlägst Deine Frau oder die Kinder (doch selbst das nuss dann Deine Frau eeiden - und wehe es stellsich raus das sie gellogen hat, das wäre Meinid und darauf steht Gefängnis von 5 Jahren Haft)also das geahr für Leib und Leben bestünde, oder aber es käme zu streitigkieten vor den Kindern die über das normale Mass hinausgehen!


    Also ohne Beschluss geht das so einfach nicht und natürlich hast Du einen Rechtsanspruch nach den üblichen Bestimmungen der ALG II Regellungen, um es mit den orten von Kitty zu sagen!


    Es kann sogar sein das die ARGE Dir genau aus desem nicht vorliegen eines solchen Beschlusses zunächst den Leistungsvorschuss nicht zubilligt.


    Ausserdem ist es so, wenn Du Anspruch auf ALG I hast, dann besteht zunächst kein Anspruch auf ALGII sondern nur auf Aufstockende Mittel nach dem ALG II - das sind im Grunde zwei paar Schuhe.


    Auch kann bzw. muss Dir sogar ein Vorschuss bewilligt werden, damit Du Deinen Lebensbedarf deckn kannst, die Bundesagentur für Arbeit st nicht berechtigt Dich aufgrund der Bearbeitungsfristen für das ALG I zur Entlastung an die ARGE zu verweisen, auch die kann Dir einen Vorschuss gewähren!


    gruss

    Hallo Campino!


    Ich denke , Du musst hier einiges richtig stellen!


    Eingangs schreibst Du dasDu und Deine Mutter "Selbstständig" waren im Weiteren das Du die Betriebsgemeinschaft verlassen hast, Du hast also Deine Teilhaberschaft aufgegeben1


    iIm Weiteren führst Du aus das Du das Du der Bedarfsgemeinschaft Deiner Mutter zugerechnet würdest!


    Zwar können "Selbstständige" durchaus in den Bezug von ALG I gelangen aber das hiesse das Deine Mutter auch eben solche Leistungen beantragt und genehmigt bekommen hätte was mir gelinde gesagt anhand der dürftigen Ausführungen irgendwie nicht ausreicht. Ich denke, das die daraus resultierenden Antworten in Deinem Fall schlicht weg daneben liegen.


    Ich denke das Ihr DeineMutter und Du ALG II beatragt haben, aber eben noch nicht genehmigt bekommen habt oder irre ich da!


    Somit ist das was in Zusammenhang mit der BG Deiner Mutter ausgesagt wird wohl nur bedingt zutreffend.


    in Bezug auf Freundin, Heirat und der dann genutzten Wohnung im elterlichen Eigentum (sicherlich ein Faktor warum neben der Selbstständigkeit Deiner Mutter kein positiver ALG II Bescheid zu erwarten ist) kommt etwas völlig anderes bei Dir zum Tragen, nämlich das mit der Heirat die BG Deiner Mutter nicht mehr relevant ist, Dubildest dann eine BG mit Deiner Frau was bedeutet das euer gemeinsames Einkommen Grundlage der Prüfung eines möglichen Leistungsanspruches wird in dem selbstverständlich auch die Mietkosten der somit eigenständigen Wohnung einbezogen werden. Gleichzeitig bedeutet dies Mietleistung an Deine Mutter (Vermieterin) bei Ihr eine Einnahme die ebenfalls in die Prüfung Ihres Leistungsanspruches fällt und spätestens da, so behaupte ich mal besteht bei der BG DeinerMutter wohl kein Anspruch mehr!


    Also ist vieles ws hier zur Antwort gegeben wurde schliichtweg nicht richtig, für den Fal das Ihr eine gemeinsame Wohnung aber eben nicht in elterichen Eigentum sondern fremd anmieten würdet trifft allerdings das ein oder andere zu. Deine Mutter hätte z.B. eine Mieteinname und könnte vielleicht doch ALG II beziehen , immer vorausgesett die ARGE spielt mit denn im Grunde wird ein Selbstständiger auch schon mal genötigt vor ALG II Bezug zunächst mal ein Kredit in aAnspruch zu nehmen.


    Auch könnte je nach Höhe des Einkommens Deiner dann Frau bei Euch kein Lesitungsanspruch bestehen weil einfach zu viel Einkommen für 2 Personen vorhanden ist! Ihr bildet aber dennoch eine BG.


    Ich denke Du müsstest zunächst die Fakten etwas verdeutlichen bevor man eine der gemachten Aussagen als zutreffend und richtig bezeichnen kann!


    Gruss