Beiträge von Darkware

    Hallo miteinander



    Folgenner Tatbestand:
    bis 31.03.2011 habe ich in der Schwedt (Uckermark) gewohnt und gelebt.
    2 Raumwohnung.
    Danach Umzug nach Berlin beruflich.


    Bis zum 31.03.2011 war ich beim Jobcenter Uckermark in Schwedt gemeldet.
    Meine zugesandte Betriebskostenabrechnung läuft laut Datum vom 01.10.2010 - 31.03.2011


    Ablehnungsgrund: Eine Übernahme kann nur erfolgen, wenn ein Bedraf enstanden ist und Anspruch auf Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB Ii besteht.
    Nun ich war bis zum 31.03.2011 Hartz 4 - Empfänger, da ich eine zweijährige Umschulung absolvierte.
    Außerdem wurde mir geschrieben, das das Jobcenter Steglitz dafür zuständig ist ab 01.04.2011.


    So jetzt will ich wissen mit welchen Recht oder Grund das Jobcenter Uckermark das ablehnt ?
    Und was ich jetzt machen kann außer einen Widerspruch ?


    Bitte um Hilfe :)



    Mit freundlichen Grüßen

    lacki : Deine Aussage glaub ich dir nicht.



    Wer weiß genaueres darüber ?


    Es gibt hier 3 Möglichkeiten:
    1. ein Darlehen in Höhe von 1000€ nach § 54 Abs. 1 SGB III als Mobilitätshilfe,
    2. ein Darlehen nach § 22 Abs. 3 SGB II für die Kaution,
    3. die Zahlung der Kaution an den Vermieter - auch wenn sie von diesem rechtswidrig komplett gefordert wird - nach § 551 Abs. 2 BGB in 3 gleichen monatlichen Raten, erste Rate bei Beginn des Mietverhältnisses.


    Lies auch mal den "Ratgeber Mobilitätshilfen" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".


    Arbeitsaufnahme ist ein allgemein anerkannter wichtiger Grund gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 SGB II, womit das Amt verpflichtet ist, die Kaution zu zahlen. Also wird gleich erst mal abgeblockt und falsch informiert, damit ein solcher Antrag von dir gar nicht erst gestellt wird

    Okay ich werd nach Berlin ziehen.
    So mir wurde beim zuständigen Jobcenter gesagt, das ich nur in Berlin die Mietkaution als Darlehen bekomme.
    So ich dahin, und das wurde mir verweigert.
    Ich will doch keine Leistung beantragen, sondern nur dieses Darlehen erhalten da ich doch arbeiten gehe und soviel verdiene das ich kein Anspruch mehr darauf habe.


    Warum wird mir dies verweigert ?
    woher soll ich das Geld für eine Mietkaution aufbringen ?
    muss das jetzige Jobcenter nicht eigentlich dafür aufkommen und mir das "auslegen" ?
    wer weiß Rat ?

    Mal eine bescheidene Frage:


    Ich werde beruflich umziehen und die neue Wohnungsverwaltungen wollen halt Mietkaution haben (3 netto Kaltmieten).


    Da ich noch Hartz IV beziehe, kann ich dort eine Unterstützung für die Mietkaution beantragen und was muss ich davon wieder zurückzahlen ? weil ich erfahren habe, das die die Kaution bezahlen müssen und ich die nicht zurückzahlen brauche.


    Kann mir jemand schnell weiterhelfen, brauch die Informationen noch heute.
    Besten Dank im voraus.

    Eine Freundin von mir ist "neu-arbeitslos" und bekommt ALG 1.


    Nun hat sie eine Möglichkeit auf 400 € Basis zuarbeiten.
    Doch die auf dem Arbeitsamt meint, das sie nur bis zu 165 € arbeiten darf.


    Laut meines Wissen ist dies nicht richtig, sondern man kann bis zu 400 |€ dazu verdienen.



    Wer kann uns einen Rat geben ?

    Kenne ich auch nicht.Bei einer Personalvermittlung werden eigentlich nur dann Kosten fällig wenn es zu einer Vermittlung kommt.Dafür bekommst du den Vermittlungsgutschein.Alles was du an KOsten hast bezüglich eines Vorstellungsgespräches müßtest du vorher bei deinem SB beantragen bzw. mit diesem besprechen was man die übernimmt.Ich weiß nicht ob die Vermittlungsagentur überhaupt diese Kosten von dir fordern durfte.Wofür hast du das bezahlt?Nur für das Gespräch?


    diese 100 € die er haben will, sind für die vermittlung von Arbeit in den Unternehmen.
    sollte es sofort unterschreiben, was ich aber nicht getan habe.
    scheinbar ist das ganz faules Ding, abkassieren und ich stehe blöd da.

    Lacki, auch wenn dein Niveu ziemlich weit unten ist und ich an deiner Intelligenz zweifel, solltest du bevor du Behauptungen schreibst, die Dinge vorher genau durchlesen. Ich habe um Rat gefragt, nicht um Hilfe wie ich aus etwas herauskomme.


    bezahlt habe ich garnichts, bin doch kein ***** Wessi.

    Okay ich absolviere noch eine Umschulung.
    Letztens hat ich ein kurzes Vorstellungespräch bei einer Personalvermittlung.
    Der wollte einer Pauschale von 100 € von mir.
    Diese Summe kann man über die Bewerbungskosten abrechen, da einem im Jahr bis 260 € an Bewerbungskosten zu Verfügung stehen.
    Laut seiner Aussage ist das eine rechtliche Grundlage die das Jobcenter bezahlen muss.
    Die aber verweigern dies, mit der Begründung das soetwas überhaupt nicht geben kann.


    Kann mir jemand dazu etwas genauer sagen ?

    Okay ich absolviere noch eine Umschulung.
    Letztens hat ich ein kurzes Vorstellungespräch bei einer Personalvermittlung.
    Der wollte einer Pauschale von 100 € von mir.
    Diese Summe kann man über die Bewerbungskosten abrechen, da einem im Jahr bis 260 € an Bewerbungskosten zu Verfügung stehen.
    Laut seiner Aussage ist das eine rechtliche Grundlage die das Jobcenter bezahlen muss.
    Die aber verweigern dies, mit der Begründung das soetwas überhaupt nicht geben kann.


    Kann mir jemand dazu etwas genauer sagen ?

    Okay ich kenne mich da nicht aus, daher brauch ich Rat bzw. die Paragraphen dazu.


    Werd auf 165 € Basis arbeiten nebenbei zur meiner Umschulung.
    Die Verantwortliche dort sagte mir. ich kann diese Summe auf die lohnsteuerkarte setzen, somit habe ich kleinen minimalen Abzug von 3 €.
    Meine Fallmanagerin auf Jobcenter sagte mir, das mir eventuell 20 € abgezogen werden, ohne die Lohnsteuerkarte.
    Nun bekomme ich einen Brief das mir gleich 52 € abgezogen wurden von den 165 € zum August.
    Zumal ich noch nicht mal gearbeitet habe, erst nächste Woche. Somit weiß ich nicht mal wieviel ich erhalte, kann ja auch weniger sein.


    Was kann ich jetzt tun ? Erstmal Widerspruch machen ?
    Und wie ist das nun mit der Lohnsteuerkarte, ist das rechtens ? und inwiefern kann mir das Jobcenter da eine "reinwürgen".


    Bitte um schnelle Hilfe.


    MfG Darkware

    Wirst du einen 400eurojob annehmen oder nur auf 165 euros arbeiten?
    Bei einem 400eurojob werden dir als Freibetrag (also nicht angerechnet) ca. 160euro, alles was drüber ist wird angerechnet.


    Verstehe ich nicht wirklich.


    Bekomm ich nun die 165 € komplett ausgezahlt oder wird mir davon etwas abgezogen ? Darum gehts mir.

    Okay ich werd aus den Behördendeutsch nicht schlau.


    Bekomm ALG 2, mache eine Umschulung und im Sommer will ich mir 165 € dazu verdienen.


    Nun habe ich erfahren, das wenn die kompletten 165 € ausgezahlt wird, das mir ein Teil davon abgezogen (Steuermäßig) bzw. etwas ans Hartz 4 angerechnet wird.


    Meine Frage: Wie kann ich das umgehen und wenn ja kann mir einer das schriftlich hier aufschreiben ? Würde das gern zum Arbeitgeber mitnehmen als Vorlage.



    Bitte nur konkrete Angaben.

    Wer kann mir da helfen ?


    Meine Sacharbeiterin meinte heute, das meine private Rentenversicherung angerechnet wird bzw. das ich die auflösen muss und davon erstmal leben soll. Laut meines Wissens ist nach neusten Stand keine ALG 2- Behörde rechltich in der Lage, dieses durchzusetzen.


    Da ich die private RV erst seit 3 Jahren habe und sie im Falle einer Auflösung dieses auf das Konto meiner Schwester geht (die sicheren Arbeitsplatz hat), bin ich mir nicht mehr soganz sicher.


    Soll ich sie als Hauptperson einschreiben lassen ? Und gibts es Paragraphen die mir sicher sagen können das das was meine Sacharbeiterin mir sagte, ihr von Gegenteil überzeugen.


    Wohne in der Uckermark.



    Wer kann mir helfen bzw. Rat geben ? Wäre euch sehr dankbar.



    MfG Darkware

    Betriebskosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und werde in der Regel als Beihilfe (ohne Rückzahlung) übernommen.


    Einen Wohnung musst du dir nicht suchen, nur wegen ein Nachforderung der Betriebskosten ;)


    Diablo



    wie sicher ist das ?
    mein gehört zuhaben das die auf den Jobcenter ein Ermessenspielraum haben, sprich nur bis zum bestimmten Betrag und den Rest muss man selber tragen. Und auch dann sich nach einer neuen günstigeren Wohnung umschauen.

    Brauch mal Rat.


    Soll ne Nachzahlung von ca. 150 € leisten. Ist eine erste Nachzahlung seitdem ich da wohne, und das sind schon 8 stolze Jahre.


    So meine Frage: Wieviel muss das Amt übernehmen und was tue ich wenn ALG 2 Jobcenter sagt, ich soll mir ne andere Wohnung suchen und die zahlen davon garnichts ? Gibts ne Splittung, sprich ein Teil zahlt Jobcenter, den Rest ich.


    Bitte um Auskunft :-)

    Okay ich möchte gern zufolgenden etwas wissen.


    Wer ALG II bezieht, kann bei der zuständigen ARGE die Kosten für eine private Haftpflicht- und Hausratsversicherung geltend machen. Kosten von bis zu jährlich 55 € für eine private Haftpflicht sowie 80 € für eine Hausrat-Versicherung muss das Sozialamt zahlen. (Sozialgericht Düsseldorf AZ S 29 SO 49/06-1/08).


    So meine Vermittlerin meint, das das eine "KANN" Entscheidung ist, also praktisch mir nicht zusteht.
    Wie ist das nun in dem Fall, kann ich da einen Antrag abgeben bzw. bekomme ich einen ANtrag und die müssen mir das dann bewilligen oder wie ist das zuverstehen.



    Gruss Lars

    Okay folgendes:


    EIne Bekannte von mir macht für 1 Jahr eine Weiterbildung vom ALG 1 aus.
    Nun macht Sie ein Praktikum und würde dort übernommen werden unbefristet.
    Dazu brauch aber ihre Chefin einen Fördergutschein für 1 Jahr.
    Nun aber stellt sich das Arbeitsamt Schwedt quer und verweigert diese Fördergutschein.
    Da sie ab 01.12. ins ALG 2 fällt, machen die sich auf Arbeitsamt Schwedt (ALG 1) nicht
    wirklich mehr ein Kopf darum.
    Diesen Fördergutschein ist eine "kann" Regelung, es muss nicht ausgestellt werden.


    Meine Frage ist:
    Ist es rechtens das trotz übernahme bzw. zusicherung der Berufsaufnahme zum 01.01.2010 das Arbeitsamt Schwedt dies Verweigern kann ? Oder müssen den Fördergutschein ausstellen.



    Bitte um schnelle Auskunft.