Beiträge von jalale

    Hallo Juvenus,


    einiges ist mir nicht klar: wieso willst du dich beim Jobcenter melden? Beziehen deine Eltern aufstockendes ALG II und du bist mit in der Bedarfsgemeinschaft? Oder wegen deiner Freundin?
    Welche Art der Ausbildung machst du? Abi? Schuliche Ausbildung?
    Also, wenn du selbst nichts mit der ARGE zu tun hast, brauchst du dich auch dort nicht melden. Deine Freundin muss beim Amt jedoch angeben, dass du jetzt mit dort wohnst. Am besten solltest du dich in den Mietvertrag eintragen lassen. Deine Freundin kriegt dann nur noch die halbe Miete, ihr müsst aber dem Amt mitteilen, dass ihr eine WG bildet und nicht füreinander einstehzt.
    Wie sicher ist denn, dass dir Schüler-BAföG zusteht?


    Solltest du selbst ALG II beziehen, fortan jedoch BAföG bekommst, musst du das melden. Du wirst dann kein ALG II mehr bekommen und dann kannst du auch hinziehen wo du willst.


    Aber ein paar mehr Infos wären hilfreich.


    LG, Jalale.

    Hallo Flecki,


    wenn ihr nach der Hochzeit zusammen wohnt, bekommt ihr weniger. Nämlich 316,- Regelleistung pro Erwachsenden und dann eben die Miete für eine Wohnung, nicht für zwei. Ihr bildet dann also eine BG.
    Ich hab noch nie was davon gehört, dass man seine Hochzeit finanziert bekommt, glaube ich kaum.
    Zusammen leben könnt ihr trotzdem, es ist dabei dem Amt egal ob verheirat oder nicht.


    LG, Jalale.

    Hallo vhdl,


    es ist völlig richtig, dass der Kinderbetreuungszuschlag NICHT als Einkommen angerechnet werden darf (BAföG - Gesetz und Verwaltungsvorschrift §14 (2) ), solange dieser für Betreuungskosten genutzt wird. Das ist ja bei euch der Fall.
    Ich würde einen neuen Widerspruch schreiben mit Verweis auf das BaföG-Gestz und gleichzeitig einen Termin mit der SB vereinbaren. Vor Ort die Angelegenheit erklären und zur Not den Teamleiter verlangen.


    Es ist doch echt ein Ding, was manche SB so ablassen. Du wirst völlig recht haben, die hat den ersten Bescheid einfach nochmal losgeschickt. Hat sie in dem 2. Schreiben denn irgenwie auf deinen Widerspruch Bezug genommen?
    Mann, Mann, die sollte gleich mit ALG II auf die Strasse gesetzt werden und zur Strafe auch noch eine Sanktion bekommen, dann würde sie sich vielleicht mal Gedanken machen.


    Achso, und nochwas: Wenn ihr 198,- bekommt, die Kita aber nur 146,- kosten, dürften sie die Differenz trotzdem nicht als EK werten, da es sich ja um einen pauschalen Betrag handelt. Bin mir dabei aber nicht 100% sicher.


    LG und viel Erfolg,
    Jalale


    P.S. Schreib mal wie es ausgegangen ist.

    Hallo Joju,


    Berthold hat Recht, wenn er schreibt, dass die ARGE dir einen Umzug nicht verbieten kann. Allerdings darf die neue Wohnung nicht mehr kosten als die alte, wenn der Umzug nicht genehmigt wurde. Also auch wenn die Wohnung "angemessen" ist, bezahlt die ARGE nicht die volle Miete, sollte sie höher sein als bei deiner jetzigen Wohnung.
    Und wie gesagt, die Umzugskosten werden nicht übernommen.


    Versuch doch aber wegen der Schimmelsache was zu erreichen.


    LG, Jalale.

    Hallo Andi,


    Ah, jetzt versteh ich was du meinst. Im Moment sieht es bei euch so aus: 1170 € - 310 € = 860 € EK abzügl. Freibetrag. Und dann noch 164 € KG.
    Rechnen wir mal wie ARGE, da hatte ich ja schon den Bedarf von 1219,- genannt. Dein Einkommen abgezogen, stehen euch 359 € zu. Das hattest du ja auch ermittelt. Aber der Freibetrag lässt sich zu 100% abziehen, ja? Hatte dir dein SB ja bestätigt. Ich würde so vorgehen: Antrag stellen bei Wohngeldstelle, sowie Kinderzuschlag beantragen und dann noch zusätzlich einen Antrag auf ALG II stellen.
    Oder, wenn dir das lieber ist, nochmal zur ARGE und nachhaken.


    Aber was ist denn nun mit Elterngeld. Das steht euch ja auf jeden Fall zu.


    Viel Erfolg und lg,
    Jalale.

    Hallo Stephanie,


    hab mich mal schlau gemacht.
    Wenn eine Zahlung rechtswidrig begünstigt von der ARGE geleistet wurde, haben sie ein Jahr ab Kenntnis dieser Rechtswidrigkeit Zeit die Zahlung zurück zu fordern. Ein solcher rechtskräfitger Zahlungsanspruch der ARGE verjährt dann nach § 197 BGB in dreißig Jahren.
    Wichtig ist wer die Falschzahlung zu verantworten hat. Wenn ihr zu ungenaue Angaben gemacht habt, ist die Rückforderung rechtens. Sollte die ARGE den Fehler selbst verschuldet haben, dürfen sie nichts zurück fordern. Dazu gabs ein Gerichtsurteil: Az. S 1 AL 3629/00, Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.11.2005. Als Begründung wurde angegeben, dass von dem Kläger (der ALG-Bezieher) nicht verlangt werden könne, das Handeln der Verwaltung zu überwachen.


    Ich weiß ja nicht, wie es bei euch war. Hoffe, hat dir geholfen.


    LG, Jalale.

    Hallo Andi,


    deinem Sohn stehen 211,- zu, da wird aber das Kindergeld angerechnet, bleiben also 47,- €.
    Ihr habt also einen Bedarf von 1219,- €, laut SGB II.
    Also müsstet ihr monatlich ziemlich genau 200,- Zuschuss bekommen. Dieser Betrag wird durch Wohngeld und Kinderfreibetrag gedeckt. Und solche Anlaufstellen gehen immer vor ALG II- Bezug.
    Die Auskunft der SB stimmt also.


    Aber sag mal, was ist denn mit Elterngeld? Deiner Freundin stehen 300,- monatlich zu. Also schnell beantragen, ich weiß nicht genau ob die rückwirkend bezahlen. Erkundige dich mal bei der Elterngeldstelle.


    Viel Glück und alles Gute.
    LG, Jalale.

    Hallo Stephanie,


    wenn die ARGE richtig liegt, was die 150,- zu viel gezahlte Leistung angeht, kann sie das Geld auch jetzt noch zurück verlangen. Ich weiß nicht wie genau da die Grenzen gesetzt sind, aber zwei gehen definitiv noch in Ordnung.
    Aber wieso hat dein Mann die letzten beiden Monate kein ALG II bekommen? Sanktion? Oder gabs Probleme bei der Weiterbewilligung?


    LG, Jalale.

    Hallo Anika,


    noch ein Hinweis: das Kindergeld wird nicht auf das BaföG angerechnet. Da es aber deiner Mutter überwiesen wird, musst du dafür sorgen, dass sie es an dich weiterleitet.
    Außerdem benötigst du die Unterlagen zum Einkommen deines Vaters/Erzeugers, wenn du BaföG beantragst. Du musst dich wohl oder übel mit ihm auseinander setzen und den Einkommensnachweis besorgen, das Amt bearbeitet deinen Antrag sonst leider nicht.


    Ansonsten, wie Horst schon schreibt, dem Umzug dürfte nichts im Wege stehen, da die Wohnsituation für dich unzumutbar ist.


    Viel Glück.
    LG, Jalale.

    Hallo Engelchen,


    ich bin mir ziemlich sicher, dass innerhalb der Familie (vor allem wenn es wie bei euch Verwandtschaft ersten Grades ist) ausgeholfen werden darf. Also selbst wenn deine Mutter dir regelmäßig ein wenig zur Hand geht, ist dagegen nichts einzuwenden.
    Aber sag mal, wie lief denn das mit dem Zoll? Ich meine die können doch nicht verlangen, dass man seinen Arbeitsvertrag dabei hat. Deine Mutter hat sicherlich auf Anfrage gleich erlicherweise gesagt, dass sie nur vorübergehend aushilft.
    Ich denke, ihr habt nichts zu befürchten. Sofort Widerspruch gegen das Bußgeld einlegen und der ARGE auf Anfrage erklären, wie das war.
    Die können euch nichts!!


    Viel Glück und lg,


    Jalale.

    Hallo Rechtsfrieden,


    ich wollte Einfach-ER auch gar keinen Betrug unterstellen. Nur dieses "...offiziell müsste ich..." von Einfach-ER hörte sich ein bisschen nach dem Suchen von Tricks an.
    Aber es stimmt schon, diese Annahme ist nicht sehr objektiv und hier auch unangebracht.
    Allerdings denke ich immernoch, dass es Einfach-ER darum ging, dass das neue Auto seiner Schwester gehört, die es dann natürlich auch nutzt, und er eben gerne etwas von der Abwrack-Prämie hat. Ist doch auch im Prinzip gar nichts gegen einzuwenden.
    Einfach-ER kann sich jedoch somit nicht darauf berufen, das Auto zur Jobsuche zu nutzen.


    Aber dein Ratschlag ist ansich sehr gut und hilft vielen anderen vielleicht weiter.


    LG, Jalale.

    Hallo DeBlob,


    will das Amt in diesem Zuge jedes einzelne Blatt deiner Kontoauszüge sehen? Oder reichen die Eingänge und Ausgänge auf Blatt 1?
    Ich denke, wenn sie nur die Höhe der Transaktionen sehen wollen, kannst du alles schwärzen, was sonst noch auf den Auszügen zu finden ist.
    Weiß ich aber nicht!
    Hat jemand anders hier ne andere Idee?


    LG, Jalale.

    Hallo Kenny,


    du selbst hast wahrscheinlich nichts zu befürchten, aber von deiner Mutter könnten sie die gezahlten Leistungen für den entsprechenden Zeitraum zurückfordern. Die Mitglieder der BG sind nun mal verpflichtet das Vermögen darzulegen.
    Wie du selbst schon gesagt hast, die Bank kann dir die Unterlagen besorgen, aber ich glaube das kostet was. Da müsstest du mal nachfragen.


    Ach übrigens: Wäre ja noch schöner, wenn die ARGE sich jeglicher Daten bedienen könnte. Datenschutz, hallo???


    Viel Glück und lg,


    Jalale.

    Hallo Berthold,


    deinen Beiträgen habe ich auch keinen Vorwurf gegen Anni entnommen. Und es kann ja durchaus sein, dass sie ganz ordentlich hinkommt im Monat.
    Ich wollte nur nicht, dass das so stehen bleibt, Anni sei herzlos ihrer Mutter gegenüber und würde das Geld zum Fenster rausschmeißen. Wir kennen einander doch gar nicht um so urteilen zu können und ich finde, teilweise wird hier ganz schön aufeinander eingehackt und voreilig Schlüsse gezogen.


    Deswegen kann ich dir nur zustimmen: FRIEDE ALLERSEITS!! :)


    Viele Grüße, Jalale.

    Hallo Doggilein,


    ich hab vorab auch eine Frage: Was ist denn die Maßarbeit? Meinst du damit das Jobcenter bzw. die ARGE?


    Weiterhin: Wenn du bis zum Mutterschutz gearbeitet hast und du auch Elterngeld bekommst, wieso beziehst du dann ALG II? Als Aufstockung?


    Im Prinzip wird innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die dein Partner und du wahrscheinlich bilden, jedes Einkommen angerechnet. Und da gehört wahrscheinlich Mutterschutz auch dazu. Allerdings bleibt Elterngeld (jedenfalls der Mindestsatz) anrechnungsfrei. Wie das mit lohnbezogenem Elterngeld ist, weiß ich nicht.
    Also, falls du den Mindestsatz bekommst, sollten doch wohl zumindest die monatlichen 300,- € euch von der ARGE zusätzlich ausgezahlt werden.


    Aber vielleicht weiß jemand anderes hier mehr darüber?!


    LG, Jalale.

    Hallo Kate,


    ich denke dir steht leider kein ALG II zu, da du ja ein Fernstudium absolvierst. Wie Horst es schon am Anfang geschrieben hat, bekommen die Leute ALG II, die erwerbsfähig sind. Und Studenten zählen da nicht dazu. Ich weiß zwar nicht ganz genau, ob das auch für ein Fernstudium gilt, aber ich denke ja.
    Du solltest beim zuständigen Amt mal nachfragen.
    Es bleibt wohl nur doch weiter Wohngeld zu beziehen. Aber du könntest es mit einem Bildungskredit oder etwas ähnlichem versuchen.


    Viel Glück.


    LG, Jalale.

    Hallo zusammen,


    ich wollt hier nochmal vermittelnd was erwähnen. Ist doch schade, dass sich im Forum gestritten wird.


    Kitty, ich versteh deinen Ansatz schon, aber Anni hat doch in ihrem Text deutlich gemacht, dass sie sich um ihre Mutter sorgt, was das Umziehen angeht. Sonst hätte sie wohl kaum hier im Forum nachgefragt.
    Und ich denke schon, dass der Unterhalt und das Kindergeld auf das Konto der Mutter gegangen sind. Klar, bestimmt war der Kühlschrank immer voll und die Mutter hat Warmwasser und Strom bezahlt.
    Du weisst doch aber gar nicht was da los war. Es gibt sicherlich Gründe auszuziehen, und sei es nur um näher an der Uni zu wohnen.


    Und Berthold, du weißt nicht wie hoch der Unterhalt vom Vater ist. Sie kreigt 164,- KG + 380,- BaföG
    = 544,- €. Lass das WG-Zimmer 200,- kosten, bleiben 344,- €. Wie kommst du darauf, dass sie resultierende 260,- Unterhalt bekommt. Würde ihr Vater soviel verdienen, bekäme sie sicher weniger BaföG.
    Es gibt Studenten, die sind viel schlechter dran als ALG II- Bezieher. Also bitte Vorsicht!


    @ Anni, wenn du noch ein schlechtes Gewissen deiner Mutter gegenüber hast, hilf ihr doch bei der Wohnungssuche.
    Übrigens kriegst du ein bisschen mehr BaföG, wenn du eine eigene Wohnung hast.


    Viel Glück!


    LG, Jalale.

    Hallo Lena2009,


    euch steht, wie hier schon erwähnt, eine eigene Wohnung zu. Ohne wenn und aber. Habt ihr denn schon einen Ablehnungsbescheid? Wenn ihr noch nichts schriftlich habt, brauchst du auch keinen Widerspruch einlegen. Ich würde der Frau, die euch besucht, nett und höflich sagen, dass sich gerne die Wohnung deiner Eltern anschauen kann, ihr aber rein rechtlich gesehen Anspruch auf eigenen Wohnraum habt. Und dass für euch nicht in Frage kommt, in der elterlichen Wohnung zu verbleiben.
    Den Antrag habt ihr schon gestellt? Dann wartet ab, was für eine Antwort kommt. Habt ihr schon eine Wohnung in Aussicht? Wenn, dann sofort damit zum Jobcenter und schriftlich von der Sachbearbeiterin genehmigen lassen!
    Lasst euch bloss nichts erzählen!!


    Viel Glück und lg,


    Jalale.


    P.S. Soll das Baby Lena heißen? Glückwunsch! Meine Tochter (7 Monate alt) heißt auch so.

    Hallo Bungee,


    du hast Ende Oktober nochmal Geld bekommen? Also für November, oder für welchen Monat? Wenn das Geld für November war, musst du das zurück zahlen, da du dann ja schon Einkommen hattest. Falls das für Oktober war, weiß ich nicht genau, wie die das berechnen. Ich hab noch nichts davon gehört, dass man wie in deinem Fall für den kompletten Monat ALG II bekommt. Aber bis zum 21.10. hat dir ja auf jeden Fall noch was zugestanden.
    Könnte mir vorstellen, dass du die zehn Tage ab 21. zurück zahlen musst.


    LG, Jalale.

    Hallo Horst,


    das mit dem aufstockenden ALG II stimmt, im Falle eines Falles.


    Aber vielmehr ging es Leila darum wie sie eine Wohnung bekommen kann, ohne dass die Vermieter sich drücken, weil sie Angst haben die Miete nicht zu bekommen.
    Und da denke ich, sie sollten einfach nichts vom Antrag auf BAB erwähnen, und hoffen einen Vermieter zu finden, der sich auf mündliche Aussagen verlässt. Denn soweit ich es verstanden habe, kriegt der Freund von Leila mit großer Wahrscheinlichkeit BAB, sobald er eine Wohnung hat.


    LG.