Es gibt dafür direkt Formulare und ein solches solltest du dir aushändigen lassen.Dazu ist das Bafögamt verpflichtet.Deine Tochter sollte diesen Antrag dann ausfüllen und ihn auch schnellstens abgeben.Die Bafögstelle muß diesen Antrag bearbeiten ob es den Leuten dort nun paßt oder nicht.Ich kenne diesen ganzen Mist aus eigener Erfahrung und mir wollten sie damals auch diesen Antrag nicht geben aber ich habe darauf bestanden und den SB darauf hingewiesen das es auch für die Bearbeitung von Bafög eine Frist gibt und wenn auf Grund von vielen Anträgen sich die Bearbeitungszeit in die Länge zieht hat man zumal wenn eine eigene Wohnung davon abhängt das recht eine Vorabzahlung zu verlangen die dann mit dem eigentlichen Anspruch verrechnet wird.Wenn du nicht weiterkommst dann reiche eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein mit dem Hinweis auf die lange Bearbeitungszeit.
Beiträge von Kitty121
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Die Weiterbewilligungsanträge kannst du dir auch im Internet ausdrucken da brauchst du nicht warten das dir diese zugeschickt werden zumal die ARGE das manchmal macht und manchmal halt nicht.Unterlagen die dann noch angefordert werden mußt du einreichen da wird dir nichts anderes übrig bleiben es kommt oft genug vor das Unterlagen einfach verschwinden.Druck dir doch einfach eine Einkommensbescheinigung aus und lass diese von deinem Betrieb ausfüllen und gib diese ab damit ersparst du dir die einzelnen Verdienstbescheinigungen.
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Du hast einen Freibetrag von 100 Euro monatlich und solltest du mehr verdienen dann nochmal 20%.Alles andere wird angerechnet.Bei einem Verdienst von 400 Euro sind es also dann diese 160 Euro.
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Wenn das Jugendamt ihr weiterhelfen kann ist es ja gut und diese Möglichkeit sollte sie auf alle Fälle wahrnehmen.Welche Geldleistungen über die ARGE möglich wären weiß ich in diesem Fall auch nicht aber sie bräuchte ja Geld um eine Wohnung und ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.Es gibt heutzutage soviele verschiedene Ausbildungsmodelle so das ich mich damit auch nicht überall auskenne.Beim Bafög gibt es ja auch die Möglichkeit noch zusätzlich auch ALG2 Leistungen zu bekommen und es könnte ja durchaus sein das dies in diesem Fall ähnlich wäre wenn sie jetzt auch über die Mutter Leistungen bezieht.Vom Jugendamt bekommt sie auch kein Geld und ob diese ihr im bezug auf eine Wohnung weiterhelfen kann kann ich auch nicht sagen da wäre eventuell nur eine betreute Wohngruppe möglich.
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Man kann den Job zumal es sich ja hier um einen MInijob handelt auch selbst kündigen wenn dafür Gründe vorliegen.Wenn er sehr viel Geld braucht um die einzelnen Arbeitsstellen zu erreichen und er dies nicht hat ist das auch ein guter Grund denn schließlich kann er ja von den 400 Euro nur einen Teil behalten und der Rest wird angerechnet.Eigentlich macht man einen solchen Job damit man im Monat mal etwas zusätzlich hat und nicht um nur beschäftigt zu sein und da sollte dann schon noch etwas übrig bleiben und nicht alles ins Auto fließen.
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@ lacki Zunächst mal lebe ich nicht auf dem Dorf fernab jeglicher Realität aber du scheinst ja aus eigener Erfahrung zu sprechen oder woher weißt du das so genau. Wenn ich deine Komentare hier so manchesmal lese glaube ich bei dir fehlt mehr als eine Schraube.Es mag ja sein das einige schon in der wer weiß wievielten Generation Sozialleistungen beziehen aber dann schau doch auch mal genau hin was das für Leute sind.Das sind nämlich diejenigen die schon morgens mit der Flasche Bier am Kiosk stehen und in deren Schublade so mancher Hartz 4 Empfänger gesteckt wird.Natürlich gibt es dann auch SB die genau wissen das solche Leute gar nicht mehr in der Lage sind um einer gewissen Regelmäßigkeit nachzugehen und denen wird auch nichts mehr angeboten.
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Na dann kündige den Job mit der Begründung das du auf Grund des Arbeitsweges nicht in der Lage bist diesen zu erreichen da du dir die Benzinkosten nicht leisten kannst.
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Im September stehe euch sowieso die kompletten Leistungen zu da er ja erst im Oktober sein erstes Gehalt bekommen hat.Dies kannst du ja mit dem Kontoauszug nachweisen und ab Oktober fällt er bei euch ganz raus und bezahlt nur noch den Mietteil.Die ARGE versucht es meist das Einkommen des Kindes mit anzurechnen damit sie weniger zahlen müssen.Dein Sohn sollte auch Wohngeld beantragen.
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Ich würde an deiner Stelle einen Termin in der ARGE vereinbaren und dort deine Situation zur Sprache bringen.Ob du vom Jugendamt auf Grund deines Alters noch Hilfe bekommst weiß ich nicht aber versuchen kannst du auch das.Es gibt für unter 25 jährige auch die Möglichkeit auszuziehen und Leistungen zu bekommen wenn es wie in deiner Situation nicht mehr möglich ist zu Hause zu wohnen.Nimm beim Amt kein Blatt vor den Mund und schildere vor allem die Gewalttätigkeit des Freundes deiner Mutter.Da er dich ja auch bereits körperlich bedroht hat würde ich dir auch raten eine Anzeige zu erstatten.
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Ganz so einfach ist es nun doch nicht.Zunächst bekommt er eine Sperre beim ALG2 da er selbst gekündigt hat.Diese umfasst drei Monate in denen er kein Geld bekommt.Danach erhält er die normalen ALG2 Leistungen die ja nun nicht gerade sehr üppig sind.Außerdem wird er Maßnahmen besuchen müssen die die ARGE ihm vorlegt und wenn er dies nicht macht gibt es Leistungskürzungen.Ob er da also nur auf der faulen Haut liegen kann und auf Kosten des Staates gut lebt wage ich zu bezweifeln.Davon mal abgesehen mit null Berufserfahrung und dann einer langen Auszeit wird er auch nicht einen neuen Job auf dem Silbertablett serviert bekommen.
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Wenn du dein Arbeitsverhältniss kündigst bekommst du automatisch eine Sperre es sei denn die Kündigung ist nachvollziehbar.Gesundheitliche Aspekte sollten vom Arzt ausgeführt sein.
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Bafög bekommst du nur wenn es eine schulische Ausbildung ist was bei dir nicht zutrifft.MIt deinem Lehrgeld solltest du doch hinkommen.
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Bafög dauert in der Bearbeitung manchmal recht lange von daher kann sie einen Antrag auf Vorschußzahlung stellen.Sollte sie schnellstens machen damit sie ihre Kosten weiterhin decken kann.
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Umziehen kannst du wann immer du willst.Da du in einem Arbeitsverhältnis stehst bekommst du keine Unterstützung was die Wohnung angeht allerhöchstens Wohngeld und da kommt es auf dein Einkommen an.Wenn du sowieso eine neue Wohnung suchst dann kannst du ja gleich eine größere Wohnung beziehen also mehr Zimmer als du jetzt hast aber vielleicht nicht viel
teurer dann hättest du auch Platz für deine KInder wenn sie dich besuchen. -
Wenn du mit dem Vater deines KIndes zusammenziehst werdet ihr als BG gerechnet und das Einkommen deines Freundes wird eingerechnet.Du müßtest einen ALG2 Rechner mal ausprobieren ob und wieviel ihr da noch bekommen würdet.Elterngeld bekommst du ja keins mehr ab den neuen Jahr wenn du ALG2 Empfänger bist.Wohngeld wäre dann möglich.
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Wenn du in Insolvenz gehst spielt das Einkommen deiner Lebensgefährtin keine Rolle.Du mußt dann auch nichts mehr zahlen wenn du den Selbstbehalt nicht übersteigst und bei deinem Einkommen ist dies ja nicht der Fall.
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Ich glaube 140 Euro pro Monat.
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Ich weiß gar nicht weshalb ihr euch jetzt hier so auf die Kinderzahl einschießt.Er hat zwei Kinder und geht arbeiten.Schlimm ist es das er trotz Arbeit so wenig verdient das es nicht reicht um die Familie zu unterhalten und er extra noch Leistungen von der ARGE beziehen muß.Ich denke das er nicht gerade den hellsten Anwalt hatte denn er muß sich ja auf den Leistungebescheid verlassen können und ist natürlich davon ausgegangen das der auf dem Bescheid ausgewiesene Betrag auch an den Vermieter überwiesen wurde.Was ich allerdings nicht ganz verstehe ist warum der Vermieter in der ganzen Zeit nicht einmal eine Mahnung verschickt hat und den Mieter darauf hingewiesen hat das die ARGe nur einen Teilbetrag überweist.Das ganze hätte man doch sicher auch ohne gleich die Räumungsklage einzureichen klären können.
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Eine weitere Ausbildung kannst du jederzeit machen allerdings bekommst du keine Leistungen über den Staat sondern müßtest eben sehen ob du mit der Ausbildungsvergütung hinkommst.
