Beiträge von Kitty121

    Familienversicherung ginge eh nur wenn hier verheiratet wärt.Bei der ARGE hätten sie euch eigentlich darauf hinweisen müssen das es diese Möglichkeit des Zusammenlebens auf Probe gibt.Ich nehme mal an das ihr gemeinsam den Antrag gestellt habt und das die SB euch dann als Bg gerechnet hat.Ich würde denen kein Geld schenken und nochmal zur ARGE gehen und dort nachträglich angeben das ihr nur auf Probe zusammenlebt.Dafür gibt es extra Formulare.Es kann dir doch egal sein was die dort denken aber dann bekommst du einerseits monatlich deine Leistungen die dir zustehen und andererseits bist du krankenversichert.Ansonsten müßte dein Freund die Versicherung monatlich bezahlen.

    Wenn dein Partner Einkommen hat dann muß er für dich mit aufkommen und da gibt es nichts an Leistungen was du beziehen könntest.Wohngeld wäre noch eine Möglichkeit.

    Hier wirst du keine Tips zum betrügen bekommen.Alles was er an Einkommen hat im Monat muß er beim Bafögamt angeben und dann errechnet sich sein Bedarf.Bei einem 400 Euro Job wird er kaum Abzüge haben aber wenn du ihn für 1650 Euro beschäftigst dann wird sich in diesen Monaten sein Baföganspruch erledigen.

    Alles was du vor der Antragstellung an Geld hattest wird dir auf das Vermögen welches du haben darfst gerechnet.Das was du allerdings während des Bezuges bekommst wird angerechnet.Elterngeld ist ja bis 300 Euro anrechnungsfrei und alles was du dann mehr bekommst würde angerechnet werden.

    Es kommt darauf an wie alt du bist und aus welchem Grund solltest du unter 25 sein du von zu Hause ausziehen mußtest.Die Zeit wo ihr den Antrag gestellt habt werdet ihr auch Leistungen bekommen sofern die Vorraussetzungen erfüllt sind.Für die Zeit bis zum ersten Lohn kann dein Freund einen Übergangsantrag stellen.Wenn das erste Gehalt erst Anfang des Monates eingehen sollte so hätte er auch noch Anspruch auf Leistungen für diesen Monat.Bei dir wäre es so das du einen eigenen Antrag stellen müßtest mit dem Hinweis das ihr nur auf probe zusammen wohnt und noch nicht gemeinsam wirtschaftet dann bekommst du ein Jahr lang deine eigenen Leistungen und die Miete zur Hälfte und wärst dann auch krankenversichert.

    Bist du dir sicher das es sich bei der Zahlungsaufforderung um Rückzahlung von ALG2 handelt?Zunächst einmal müßte bei der Rückzahlungsforderung auf alle Fälle auch der Grund mitstehen denn du hättest ja durchaus die Möglichkeit einen Widerspruch dagegen einzulegen.Wenn du das ganze einem Anwalt übergeben hast gegen was sollte dieser denn dann vorgehen?Außerdem gibt es beim ALG2 keine Pfändung sondern es gibt wenn Rückzahlungen gefordert werden und du nicht zahlst mehrere Aufforderungen die meistens über eine zentrale Forderungsstelle laufen.

    Wieso wird dir von deinem ALG2 noch etwas abgezogen weil dein Vater zuviel verdient?Du bist doch auf Grund deines Alters eine eigene BG.Mit deinem Vater bildest du eine HG da er ja wohl anscheinend Einkommen hat.Insofern müßtest du dich nur an der Miete beteiligen die du wiederum von der ARGE bekommst.Ansonsten stehen dir die kompletten Leistungen zu.Was du dann deinem Vater davon als Unterhaltszahlung für dich gibst ist deine Sache und geht das Amt nichts an.

    Trotzdem solltest du einen Antrag stellen.Beim Freund meiner Tochter kam auch bei diesem Rechner das er keinen Anspruch hätte da die Mutter zuviel verdient.Letztendlich konnte ich ihn überzeugen einen Antrag zu stellen und er bekommt monatlich knapp 180 Euro.Kann trotzdem sein das dein Antrag abgelehnt wird da du eben erst 17 bist und dann die Wohnung im Haus der Eltern liegt und es zudem nicht erforderlich ist das du ausziehst um den Ausbildungsort zu erreichen.Zeitgleich kannst du ja Wohngeld beantragen.

    Eigentlich kommen die Zahlungen regelmäßig.Wenn du sonst immer pünktlich dein Geld bekommen hast dann schau mal auf deinen Bescheid wie lange er gültig ist.Hat schon so mancher vergessen den Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

    Müßte sie mit der Krankenkasse sprechen allerdings ist es so das die Kassen mit dem einen oder anderen Unternehmen Verträge haben und ausschließlich diese Medikamente dann auch ausgeben bzw. dafür die Kosten tragen.Der Arzt hat doch aber auch einen Einfluß darauf denn er verschreibt das ganze schließlich.Er muß nur auf dem Rezept an der richtigen Stelle noch ein Kreuz setzen dann bekommt sie auch die Originalmedikamente.Obwohl ich sagen muß das ich selbst auch schon statt dem sogenannten Original ein Medikament von einer anderen Firma bekommen hatte und das hatte die gleichen Wirkstoffe und war eben nur billiger hat aber genauso gewirkt.

    Pflegegeld darf generell nicht angerechnet werden.Ich verstehe nicht ganz wie die ARGE dazu kommt dieses Geld bei dir anzurechnen wenn du es eigentlich für die Besorgungen deiner Nachbarin ausgibst.Deine Nachbarin gibt dir das Geld doch sicher in bar oder überweist sie dir diese Summe?

    Wenn du selbst kündigst bekommst du wie du schon dachtest eine Sperre.In dieser Zeit bekommst du auch kein ALG2 sonst bräuchten Sie dir ja das ALG1 auch gar nicht erst sperren.Wenn du nach der Sperrzeit dann Leistungen bekommst mußt du auch dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen wenn du überhaupt etwas erhälst denn du mußt die Kündigung ja erklären und diese Erklärung liest auch das Arbeitsamt.