Beiträge von Kitty121

    In der Zeit der Maßnahme hättest du schon noch ergänzend Leistungen bekommen müssen.Zumindestens Wohngeld wäre möglich gewesen.Hast du denn bei Beginn dr Maßnahme irgendeinen Bescheid bekommen dann könntest du eine Überprüfung beantragen.Nach der Maßnahme bist du in der Pflicht dich wieder anzumelden bzw. mitzuteilen das eben die Maßnahme beendet ist.Automatisch geht da gar nichts.

    Wasser wird ja sicher Kalt und Warmwasser betreffen.Alles andere mußt du auch nicht komplett zurückzahlen denn du zahlst doch einen großen Teil der Kosten selbst und bekommst du ganz wenig von der ARGE.

    Die Rückzahlung bezieht sich ja auf die Nebenkosten.Da du aber von der ARGE gar nicht die gesamten Kosten bekommst denn einen Teil erhälst du ja von der Wohngeldstelle und einen großen Teil bezahlst du selbst kann die ARGE auch nicht alles zurückverlangen.Du mußt auf deiner Abrechnung mal genau schauen auf was genau sich die Rückzahlung beläuft und dann schauen auf dem ALG2 Bescheid was von der ARGE monatlich zugezahlt wurde.Ich hatte eine ähnliche Situation im vergangenen Jahr und da wollte die ARGE auch alles zurückhaben.Der Widerspruch meinerseits hat auch nicht viel gebracht.Daraufhin bin ich mit den ganzen Papieren zu einer Beratungsstelle für ALG2 Empfänger die es hier gibt und die haben mir dann geholfen.Zurückzahlen mußte ich dann nur ein drittel.

    Dann beantrage bei deinem SB die Küche und die Waschmaschine.Diese Sachen kannst du ja nicht mitnehmen wenn sie dem Vermieter gehören und du kannst ja noch ein paar andere Dinge mit dazuschreiben.Wirst ja sehen wieviel du bekommst.Möbel für deinen Sohn bekommst du preisgünstig in der Zeitung angeboten oder frag mal bei Caritas,Diakonie oder den Sozialverbänden,Sozialmärkten.

    Ein sogenannter Aufstocker bist du in dem Moment wo du durch deine Beschäftigung trotzdem ALG2 Leistungen beziehen mußt.Wenn du also geringfügig beschäftigt bist dann mußt du ja in der ARGE solange du von dort noch Leistungen beziehst regelmäßig dein Einkommen nachweisen.Ich denke wenn du ein unterschiedliches Einkommen hast wird dies bei dir monatlich sein.Deine Leistungen werden also immer neu berechnet und je nach deinem Einkommen bekommst du ALG2 dann als Aufstockung.Da kannst du also nichts extra beantragen das passiert alles ganz automatisch.

    Eine Erstaustattung wird eigentlich nur gezahlt wenn du deine erste eigene Wohnung beziehst oder wenn man sich trennt.Du wirst um etwas zu bekommen der ARGE nachweisen müssen das Küche, Waschmaschine usw. dir nicht gehören sondern zur Wohnung dazuwaren und dort verbleiben müssen.Ein Jugendzimmer für deinen Sohn wirst du kaum bekommen.Wenn da überhaupt etwas gezahlt wird dann wird es vielleicht für gebrauchte Möbel reichen.

    Einen Antrag solltest du stellen.Ob du etwas bekommst kommt auf euer Einkommen an.Versuche doch mal so einen Rechner da kannst du alles eingeben und erhälst erstmal einen groben Überblick.Ansonsten hole dir die Formulare diese findest du auch im Internet und dann ab zum Amt.Leistungen bekommst du erst ab dem Datum der Antragstellung.

    Du bist 25 und bildest somit deine eigene Bg und hast auch Anspruch auf Leistungen.Also solltest du einen Antrag stellen.Wenn du eine eigene Wohnung beziehen möchtest dann informiere dich bei deiner ARGE über Größe und Kosten dann suchst du dir eine entsprechende Wohnung und beantragst die Erstaustattung und dann kannst du einziehen.Im Bezug auf deine angestrebte Schulausbildung solltest du mit einem SB der ARGE sprechen vor allem wegen der Kosten denn wenn du dir selbst etwas suchst fällst du wieder aus dem Leistungsbezug wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.Mal eine Frage noch du schreibst das du studiert hast und jetzt einen Platz suchst um dein Abitur nachzuholen.Braucht man nicht ein solches um überhaupt einen Studienplatz zu bekommen?Merkwürdig.

    Da du unter 25 bist hast du keinen Anspruch auf Leistungen.Kindergeld bekommst du nur wenn du Ausbildungssuchend oder arbeitslos gemeldet bist und dann auch nur bis 21 oder wenn du eben eine Ausbikdung machen würdest.Die ARGE bezahlt dir auch keinen Umzug.Du solltest erstmal schauen das du eine Ausbildung machen kannst.Geh in die Berufsberatung.

    Bei den 455 Euro ist der Mietzuschuß schon dabei.Ob du zum Bafög noch ALG2 Leistungen erhalten würdest müßtest du bei deiner ARGE klären.Ob du allerdings die größere Wohnung genehmigt bekommst glaube ich nicht.Diese zahlt die ARGE auf keinen Fall.

    Also machst du ein Berufsvorbereitungsjahr und keine Ausbildung im Büro wie du es eigentlich dargestellt hast.Also hatte ich Recht kein Lehrvertrag sondern nur für dich eine Orientierung die es dir eventuell ermöglicht anschließend eine Ausbildung in dem von dir gewünschten Bereich zu machen.Egal wie ich dich nun einordne du solltest diese Möglichkeit die dir mit diesem EQJ geboten wird ergreifen und mit einem ordentlichen Benehmen und etwas Fleiß wird daraus vielleicht noch dein Wunschberuf und deine Eltern machst du damit auch glücklich.

    Ich habe keine Ahnung ob es da verschiedene Möglichkeiten gibt so das eben auch die Mutter auf das Geld zugreifen kann.In diesen speziellen Fall hier kann ich das auch nachvollziehen.Allerdings ist es doch so wenn ich Geld sparen möchte für meine KInder oder Enkel dann soll dieses Geld welches ja in dem Moment von mir persönlich stammt auch den Kinder irgendwann zugute kommen und nicht von der Mutter oder dem Vater verprasst werden.Dazu denke ich gibt es doch bei den Banken derartige Möglichkeiten.Kommt sicher darauf an wie der Vater das Geld festgelegt hat.Kann ja sein das er als Verfügungsberechtigter eingetragen ist und eben das jeweilige Kind und ob dann die Mutter Zugriff hat weiß ich nicht.So genau kenne ich mich im Bankwesen nicht aus.Wäre aber mal interessant zu wissen.