Beiträge von Kitty121

    Wo soll denn das Bekleidungsgeld beantragt werden?Soweit ich es weiß gibt es diese Möglichkeit doch schon lange nicht mehr.
    Die Mutter sollte zunächst in der ARGE die Größe und Höhe der Wohnungskosten erfragen da dies überall etwas anders ist.Dann sucht sie sich eine Wohnung und stellt einen Antrag auf ALG2 Leistungen als Aufstockung.Bei ihrem Verdienst wird sie etwas erhalten.Unterhalt wird der Vater auf Grund der geringen Rente nicht zahlen müssen da ihm ja der Selbstbehalt bleiben muß.Er könnte Wohngeld beantragen.Du selbst solltest wenn möglich nicht bei deiner Mutter mit einziehen da dein Einkommen plus Kindergeld deiner Mutter zugerechnet wird und sich dadurch ihr Anspruch verringert oder ganz entfällt.Deiner Mutter müßten sogar Erstausstatungsleistungen zustehen da sie ja nicht die geamte Wohnungseinrichtung bei der Trennung mitnehmen kann.

    Wenn du den Antrag erst am Montag abgibst wirst du zwar einerseits keine Schwierigkeiten bekommen denn es ist ja noch innerhalb der Auslauffrist aber andererseits wirst du auch nicht sofort Geld erhalten.Du kannst nur bei der Abgabe die Verspätung erklären und um eine schnelle Bearbeitung bitten.

    Bei dem Einkommen und einer Personenanzahl von drei werden sie Haus hin oder her weder Wohngeld noch ALG bekommen.Wenn dein Arbeitgeber dich noch nicht gekündigt hat und du weiterhin bei ihm angemeldet bist bekommst du auch keine Leistungen da du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.Kindergeldzuschlag könnte möglich sein wenn dafür nicht das Einkommen zu hoch ist.

    Ganz so einfach ist das nicht weil der Vater sicher die Sparbücher zwar auf den Namen seiner KInder angelegt hat aber durchaus die Berechtigung besitzt das Geld bis zu einem bestimmten Alter festzulegen und gleichzeitig die Auszahlung Personenabhängig zu machen.Ich denke genau das ist jetzt für die Mutter das Problem weil die Kinder mehr Vermögen haben als sie dürfen.Da wird ihr nur der Weg zu einem Anwalt bleiben wenn mit dem Vater auf normalen Weg nicht zu reden ist.

    his_mum Wenn ich deine Beiträge hier so lese denke ich das du gar nicht richtig weißt was du eigentlich willst.Ich verstehe echt dein Problem nicht.Dein Sohn ist unter 25 und lebt mit dir zusammen also bildet ihr eine BG in der du natürlich deine Einkommen offen legen mußt da du für deinen Sohn noch aufkommen müßtest.Was hast du denn zu verbergen?Wenn du nur so wenig ALG1 erhälst dann stellt sich mir die Frage wovon ihr eigentlich lebt.Davon ist es doch unmöglich alles im Monat zu begleichen.Im Grunde genommen hättest du schon längst einen ALG2 Antrag stellen müssen.Selbstverständlich hast du eine Mitwirkpflicht und mußt alle Unterlagen vorlegen.Soviel ist das auch nicht was die in der ARGE zu dem Antrag sehen wollen.Also stelle alle Unterlagen zusammen und dann ab damit zum Amt und lass den Antrag bearbeiten damit dein Sohn auch mal etwas Geld bekommt.Begreife ich nicht wie man da so lange wartet.

    Den Lehrvertrag möchte ich sehen.Bist du dir sicher das du dort nicht nur die Reinigung übernimmst.Bei deinen Benehmen allein hier im Forum wundert es mich nicht das du bei der Berufsberatung rausgeflogen bist.Warum bist du denn nicht hingegangen??Deine Aussagen TUSSI und FAUL sagen ja wohl alles und dein Nick gibt den Rest dazu da weiß jeder wie er dich einzuordnen hat.

    Zunächst mal sollte dein Freund mit der Vermieterin sprechen und die ganze Situation genau erklären und um Verständniss bitten.Dies ist immer besser als abzuwarten und er geht der Möglichkeit gleich wieder auf der Straße zu sitzen aus dem Weg.Dann müßte er schnellstens zum Amt und sich dort einen Ansprechpartner geben lasse.Entweder den SB der für ihn zuständig ist oder gleich in der Leistungsabteilung vorsprechen.Ich weiß das dies jede ARGE etwas anders macht bei uns z.B. gibt es täglich die Möglichkeit seine Leistungsdinge zu klären da es immer eine SB dort gibt die ohne Termin die Leute drannimmt.Am besten ist es wenn er schriftlich festhält das er die gewünschten Unterlagen bis zum 1.10. nicht einreichen kann weil ihm diese erst später zu Verfügung stehen.Er soll sich auch gleich einen neuen Termin zum Einreichen der Unterlagen schriftlich geben lassen.Fragt auch nochmal bei der BAB stelle nach und erklärt das der Antrag dringend ist.Wenn ihr es genau erklärt wenn möglich persönlich vielleicht geht die Bearbeitung dann etwas schneller.Trotzdem muß ich mal sagen glaube ich nicht das dein Freund über die ARGE überhaupt noch etwas bekommt wenn er Ausbildungsgeld und BAB bekommt.

    Ich würde euch raten wirklich mal mit der Schule zu sprechen denn es ist eigentlich nicht normal das ihr von der ARGE eine Aufforderung zu eine solchen ärztlichen Termin bekommt.Die ARGE weiß doch auch gar nicht wo das KInd zur Schule geht.Jedenfalls weiß die ARGE bei mir das nicht es sei denn ich weise eine Schulbescheinigung vor wo dann die Schule natürlich vermerkt ist.Allerdings verstehe ich nicht was die ARGE im allgemeinen es angeht welchen Abschluß das Kind anstrebt denn es wäre ja in dem Alter auch noch in der Schulpflicht.Meistens werden diese Gutachten im Bereich der Berufsausbildung gemacht um zu sehen ob das Kind sich für den einen oder anderen Beruf eignet.Wenn ihr nun erst den Elternsprechtag hattet würde ich da den Lehrer um Aufklärung bitten denn wie ich schon sagte entscheidet ein Schulwechsel zum Hauptschulabschluß einschließlich die Leistung des Kindes.

    Eigentlich kannst du bei jeder versicherung auch monatlich deine Beiträge entrichten.Wenn die Advokat es nun per Einzug möchte sollte das doch auch kein Problem sein.Ob du es nun einzahlst oder die das abbuchen kommt doch auf selbe raus.Die Beiträge sind doch sehr günstig.

    Unbedingt brauchen tust du eine solche Versicherung nicht aber in manchen Fällen hilft sie schon weiter.Wenn du dir derzeit die Beträge nicht leisten kannst dann müßtest du sie erstmal kündigen oder du versucht einen geringeren Betrag zu vereinbaren.Hast du denn schon mal mit deiner Versicherung gesprochen?

    Ich habe nochmal im Internet geschaut und folgendes gefunden:


    * für hilfebedürftige minderjährige Kinder liegt der Freibetrag bei 3100 Euro. Freibetrag heißt, soviel dürfen Sie haben und bekommen dennoch Hartz4 - aber mehr darf's nicht sein.
    * bei Erwachsenen wird der Freibetrag wie folgt berechnet: Anzahl der Lebensjahre x 150 Euro - mindestens aber auch hier 3100 Euro und und maximal 9750 Euro.
    * Für jedes Mitglied einer BG gilt über die (mindestens) 3100 EUR Grundfreibetrag hinaus ein Betrag von 750 EUR für notwendige Anschaffungen.
    * zusätzlich können Sie nach der Formel "250 Euro x Lebensjahre" für eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung ansparen. Bedingung: die Versicherung wird erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Diese Bedingung muss im Versicherungsvertrag stehen - das Arbeitsamt prüft. Die Höchstgrenze dieses Freibetrags liegt bei 16.250 Euro.
    * Andere Geldanlagen und alles, was Sie ansonsten zu Bargeld gemacht haben, ist nicht geschützt. Erst wenn es weg ist, kommt Geld vom Amt.

    Ich glaube nicht das die ARGE jemanden zwingen kann sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen wenn er dies nicht will.Ich würde euch raten mit dem Lehrer eures Enkels zu sprechen um dort zu erfahren wie die Schule den weiteren Weg sieht.Wenn er einen Hauptschulabschluß machen möchte braucht es dazu eigentlich kein Gutachten sondern es kommt auf die derzeitigen Leistungen an.Um eine weitere Schule zu besuchen müßte er doch einen entsprechenden Notendurchschnitt haben. Da der Enkel ja auch noch nicht mal volljährig ist haben ja die Eltern die Entscheidungsgewalt.Ich verstehe nicht weshalb sich da die ARGE überhaupt einmischt.Meistens gibt es doch an den Sonderschulen Beratungslehrer die für derartige Sachen auch die Ansprechpartner sind.Diese solltet ihr auch mit dazunehmen.Dieses psychologische Gutachten ist trotzdem keine so schlechte Sache.Es schadet eurem Enkel also nicht und muß keineswegs negativ ausfallen.Diese Gutachten sind auch nur Richtlinien.Die Entscheidung wie es bei eurem Enkel letztendlich weitergeht trifft dein Sohn und seine Frau aber durch die Einschätzung eines Arztes oder Psychologen kann man dann auch mal ersehen wie weit das Kind ist und welcher auch dann Berufsweg vielleicht sinnvoll wäre.Ihr solltet es also nicht nur im schlechten Licht sehen und gemeinsam entscheiden was das beste für das Kind ist.Von der ARGE würde ich mich da nicht drängeln lassen.

    In seinem Fall glaube ich kaum das er Leistungen bekommen würde.Wer weiß was in der Berufsberatung wirklich vorgefallen ist denn einfach so schmeißen die SB dort keinen raus im Gegenteil dort wird sich sehr um die jungen Leute bemüht.Allerdings müssen eben auch die Berufswünsche mit den tatsächlichen Möglichkeiten übereinstimmen und mit nur einem Hauptschulabschluß bekommt man keine Ausbildung im Bürobereich.Dort sind sowieso die Ausbildungsmöglichkeiten eher begrenzt und somit haben die Unternehmen die da eine Ausbildung anbieten die Wahlmöglichkeiten.Bevor die ARGE Leistungen an unter 25 jährige zahlt muß die Beziehung zu den Eltern wirklich zerrüttet sein was ich hier aber nicht so sehen würde und außerdem setzt die ARGE sich auch mit der Berufsberatung zusammen.

    Die allgemeinen Haushaltsstromkosten die du aus der Regelleistung ja selbst bezahlst können bei einer Rückerstattung nicht angerechnet werden da es sich hierbei nicht um eine Zusatzleistung von der ARGE handelt sondern ja aus eigenen Mitteln überwiesen wird.Wenn du in diesem Fall die Rückzahlung angerechnet bekommen würdest dann würde es bedeuten das du monatlich weniger Leistung bekommst als dir zusteht und das ist nicht rechtens.

    Einen Antrag auf Kostenübernahme kannst du jedes Jahr stellen allerdings ist fraglich ob die ARGE dir immer höher werdende Kosten jedes Jahr übernimmt.Irgendwann wirst du deine Kosten selbst tragen müssen.Für alles gibt es eine Grenze.