Du bist ja noch jung du schaffst das schon bei deiner großen Nebenjoberfahrung.
Beiträge von Kitty121
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Es ist egal in welcher Form du den Arbeitsvertrag aufsetzt.Wichtig ist zu welchem Zeitpunkt das Geld auf dein Konto geht und das kannst du ja mit dem Kontoauszug nachweisen.Ansonsten muß der Arbeitgeber sowieso eine Einkommenserklärung ausfüllen und da steht dann ja auch drauf wann das erste Geld gezahlt wird.
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von uns kann keiner in die Zukunft sehen und dir sagen was im Jahre 2012 auf dich und deine Familie zukommt.Solltet ihr aber keinen Kindergartenplatz haben und deine Frau müßte zu Hause bleiben wegen der Kinderbetreuung würdet ihr nur dann ALG2 Leistungen erhalten wenn dein Einkommen nicht zu hoch wäre.Es gibt ALG2 Rechner dort kannst du deinen Anspruch errechnen.
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Hast du denn keinen gültigen Bescheid auf dem die genaue Sperrzeit vermerkt ist?Ansonsten hilft sicher ein persönliches Gespräch.
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ALG2 bekommst du nicht.Du bist unter 25 und somit sind deine Eltern noch für dich zuständig was natürlich nicht heißt das du nicht alles zu unternehmen hast um eine Ausbildung zu machen und um auf eigenen Füßen zu stehen.Wenn ich allerdings deine Beiträge so lese denke ich das du dazu gar keine Lust hast.Dies beweist schon die Tatsache das du um zum Haushalt deiner Eltern etwas beizutragen du vom Staat Sozialleistungen möchtest.Bevor du Ansprüche stellst solltest du vielleicht erstmal etwas leisten.Was gibt es denn bei für wichtige Termine das du den Test bei der Berufsberatung nicht eingehalten hast.Ein wichtiger Termin wäre z.B. ein Vorstellungsgespräch was ich aber kaum glaube.
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Wir sind gerade mal im Jahr 2010.Euer KInd wird 2011 geboren und dann sind es nochmal ein jahr bevor deine Frau wieder arbeiten gehen würde.Das wäre dann 2012.Ich denke schon das es da durchaus im Bereich des möglichen ist bis dahin einen Kindergartenplatz zu bekommen.Wenn nicht dann müßte deine Frau im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abklären ob er sie eventuell kündigt.Somit hätte sie doch erstmal Anspruch auf ALG1.
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Dein Vermögen darf 150 Euro mal deiner Lebensjahre plus 750 Euro für Anschaffungen sein.Du kannst auch eine Lebens -oder Rentenversicherung haben die aber erst zum Rentenanfang ausbezahlt werden darf.Das Auto sollte den wert von 7500 Euro nicht übersteigen.Wenn du mit deiner Mutter zusammen wohnst dann ist ihr Einkommen oder ihr Vermögen nicht relevant zu deiner Leistung wird also auch nicht angerechnet und dies brauchst du auch nicht anzugeben.Die Wohnkosten bekommst du dann zur Hälfte und die andere Hälfte wird deiner Mutter zugerechnet.Den Antrag solltest du rechtzeitig stellen damit du übergangslos Leistungen erhälst.Wenn du bisher ALG1 erhalten hast dann achte darauf das die ARGE nicht vergißt den Zuschlag mit einzurechnen der dir nach Erhalt von ALG1 zusteht.
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Wenn du eine Arbeit beginnst dann bekommst du doch einen Arbeitsvertrag und in diesem steht auch die Lohnzahlung drin.Es gibt viele Betriebe die erst im Folgemonat zahlen.
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Müßtest du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen denn deine monatlichen Leistungen haben nichts mit der Abrechnung deiner Nebenkosten zu tun.Solltest du da etwas zurückerhalten müßtest du dies sowieso dem Amt mitteilen und dann müßte eine Nachberechnung erfolgen sofern du da in den Leistungen etwas mit drin hast was anrechenbar wäre.
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Sie wird kaum Leistungen bekommen denn sie ist ja erst vor kurzem in die Wohnung gezogen obwohl sie da bereits wußte das ihr Arbeitsvertrag ausläuft und sie dann wenn sie nichts anderes hat Sozialleistungen wird in Anspruch nehmen müssen.Da sie noch keine 25 ist wird sie wieder zurückmüssen.
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Wenn ihr erst im kommenden Jahr euer Kind erwartet und dann ja zunächst beide für die Betreuung zu Hause bleiben würdet dann solltet ihr schon jetzt aber spätestens nach der Geburt einen Kitaplatz beantragen.Meist gibt es doch da Wartelisten.Insofern denke ich sollte die Betreuung in einer Einrichtung kein Problem darstellen.
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Einen Antrag solltest du auf jeden Fall stellen.Es kann sein das du nicht alles bekommst aber vielleicht wenigstens einen Teil.
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Da gibt es leider nichts.Es wäre besser gewesen du hättest die Umschulung vorher mit der ARGE oder Berufsberatung besprochen vor allem wegen der Finanzierung.
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Bei dem Einkommen was ihr habt wundert es mich ganz ehrlich das deine Eltern nicht schon längst ALG2 beantragt habt.Zustehen wird es euch auf alle Fälle.Im Bezug auf das Bafög hat es nichts damit zu tun ob ihr noch zu Hause wohnt oder nicht.Ihr müßtet Anspruch haben auf das Schülerbafög.Es kommt darauf an ob die Schule Bafög gefördert ist.Ihr solltet also einen Antrag stellen bei der Bafögstelle und deine Eltern einen ALG2 Antrag.
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Du mußt den Bafögbezug ja sowieso anmelden und dann ersieht die ARGE das da ein Zuschlag gezahlt wird.Ich kenne es so das es zu den Betreuungskosten nur einen Zuschlag geben kann.Der kann von der ARGE oder Jugendamt gezahlt werden.Ob da allerdings auch der Kinderzuschlag vom Bafög dazugerechnet wird kann ich dir nicht genau sagen.Ich dachte immer beim Bafög ist dies nur ein Zuschlag weil es ein Kind gibt und hat mit der Betreuung nichts zu tun.
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Sobald eine Tätigkeit wenn auch befristet ausgeübt wird die Sozialversicherungspflichtig ist werden vom Arbeitsgeber Beiträge zur Krankenversicherung entrichtet.Somit ist derjenige während der Tätigkeit nicht mehr Familienversichert sondern hat eine eigene Versicherung.Ist die Arbeit beendet wird er wieder Familienversichert.
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Du kannst dich soviel weiterbilden wie du willst aber du mußt dies auch finanzieren können.Solltest du wegen der Weiterbildung gekündigt werden hättest du sicher ALG1 Anspruch aber es könnte sein das sie dich für drei Monate sperren da du die Kündigung eigentlich selbst herbeigeführt hast.Beim Bezug von ALG1 mußt du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.Ob du also überhaupt Leistungen bekommen würdest ist fraglich.ALG2 brauchst du gar nicht erst beantragen da die SB dort aus deinen Unterlagen ersehen können das du einen Anspruch auf ALG1 Leistungen hättest und sie dich dann an die zuständige Stelle verweisen.Solltest du deine Weiterbildung verschweigen um an Leistungen zu kommen machst du dich strafbar und außerdem ist es meistens so das das Arbeitsamt dich Anfangs in irgendeine Maßnahme steckt und du dann auch Schwierigkeiten haben wirst deine Weiterbildung zu beenden.
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Wenn ihr mehrere Kinder habt dann verringert sich ja auch der Betrag mit dem ihr die Tochter unterstützen müßtet.Davon mal abgesehen kann eure Tochter auch nicht eine Ausbildung nach der anderen machen und erwarten das ihr weiterhin für sie aufkommt.Sie ist auch verpflichtet so schnell wie möglich auf eigenen Füßen zu stehn.
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Keine Ahnung.Du mußt nicht alles für bare Münze nehmen was dir von den SB in der ARGE gesagt wird.Oftmals wissen die auch nicht wie es gerechnet wird und machen das wie sie denken und am Ende kommen viele falsche Bescheide heraus.Warum glaubst du denn gibt es soviele Gerichtsverfahren wo die Leistungsempfänger Recht bekommen.Normalerweise dürfte das gar nicht sein aber die SB haben doch oftmals nicht mal eine konkrete Ausbildung sondern kommen wer weiß woher.Wenn du im Oktober das Geld vom August bekommst dann wird dir nichts angerechnet wenn du gar keine Leistungen mehr beziehst.Da hat das Amt schlicht Pech gehabt.Im Monat September hattest du keine Einkünfte und deshalb stehen dir die Leistungen komplett ohne Abzug zu.
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Dann kann dir auch nichts angerechnet werden.
