Durch die schulische Ausbildung stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und wirst auch keine Sozialleistungen bekommen.Wieso erhälst du denn kein Bafög?
Beiträge von Kitty121
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ALG2 wird sie kaum bekommen da sie zum einen Ihre Bedürftigkeit durch das abgebrochene Studium selbst herbeigeführt hat und außerdem dem Arbeitsmarkt bzw. der ARGE nicht zur Verfügung steht durch die begonnene Ausbildung.Ihr werdet sie also unterstützen müssen.
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Geld welches während deines Leistungsbezuges eingeht wird bis auf den Freibetrag angerechnet.Ist leider so.Zuflußprinzip.
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Alles was du einnimmst wird dir angerechnet.100 Euro hast du ja frei und vom Rest nochmal 20% also wird dir nicht allzuviel angerechnet.Finanziert denn die ARGE deine Ausbildung?
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@ sparschwein Sie hat ja für den September noch Zahlungen erhalten da das ALG1 bei ihr im Oktober fällig wird und sie dies dann am ende des Monates bekommt erhält sie aber für den Oktober kein ALG2 mehr.Die ARGE weiß ja auch das die Zahlungen von ALG1 immer am letzten des Monates eingehen deshalb streichen sie dann die Leistungen gleich zu Anfang des Monates durch das Zuflußprinzip.Denjenigen den es aber trifft der bekommt erstmal Probleme denn 4 Wochen bis zum nächsten Geld zu überbrücken ist nicht einfach.
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Da wirst du nichts machen können denn es gilt ja das Zuflußprinzip und nach dem bekommst du ja im Oktober Geld nur eben erst am Ende des Monates.Du müßtest doch eigentlich am Anfang deines Bezuges von ALG2 mal doppelt Geld bekommen haben.Sozusagen deine Gehalt und ALG2 da es ja am Anfang des Monates gezahlt wird.Nun gleicht sich dies wieder aus.Du kannst ja mal nachfragen ob du eine Art Übergangsgeld bekommen kannst so das wenigstens deine Verpflichtungen gezahlt werden können.
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Den Antrag stellst du bei der ARGE und reichst deine Abrechnung mit ein.Dann wirst du sehen was sie dir zuzahlen.Wenn du umziehst bekommst du doch die Kosten auch von der ARGE das mußt du nicht alles selbst tragen.
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Du müßtest dich krank schreiben lassen genau wie wenn du einer normalen Arbeit nachgehen würdest.Wenn du einfach zu Hause bleibst wird der Arbeitgeber die ARGE darüber in Kenntniss setzen spätestens nach dem dritten unentschuldigten Tag und dann bekommst du auch Sanktionen.Wenn du bereits welche hast wird es dementsprechend mehr.Da wird nichts miteinander verrechnet.Du solltest den Kopf nicht in den Sand stecken sondern auf alle Fälle mit einer zuständigen Person in dem Verein sprechen und auch sagen das du dich nutzlos fühlst.Vielleicht ist denen das dort gar nicht so bewußt.Wenn du dort eh den ganzen Tag nix zu tun hast dann nutze doch die Zeit um nach einer geeigneten Wohnung zu suchen.Internet gibt es doch bestimmt.
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Deine SB hat doch sicher einen Chef und an diesen solltest du dich wenden.Notfalls würde ich mit der ganzen Sache bis zum Leister deiner ARGE gehen und von mir würde diese Dame auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde bekommen denn was sie da mit dir macht ist nicht in Ordnung.Du hattest ja bereits eine Stelle und auch den Umzug geplant also kann sie nicht von dir verlangen eine andere Stelle anzutreten da du diese auch sicher nicht bekommen hättest wenn du nur kurzfristig da arbeiten würdest.Widerspruch würde ich dir trotzdem raten und vielleicht auch einen Anwalt.
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Auch ein Mietvertrag würde euch nicht viel bringen denn der Sohn ist ja noch unter 25 und wird somit zu eurer BG dazugerechnet.Insofern zählt sein Einkommen wenn es geringfügig ist dazu und ihm verbleibt nur der Freibetrag und den Rest müßte er bei euch zusteuern damit ihr weiterhin die Kosten decken könnt.Etwas anderes wäre es wenn der Sohn ausreichend verdient dann fällt er aus dem Leistungsbezug und müßte sich nur an den Mietkosten beteiligen.Wenn ihr jetzt keine Leistungen mehr bekommt wäre doch Wohngeld möglich.
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Du wirst nicht mehr viel machen können.Entweder beendest du die Ausbildung oder du mußt sie aus Geldmangel aufgeben.Eine andere Möglichkeit wäre du suchst dir noch einen kleinen Nebenjob.
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Auch wenn du wieder bei deinen Eltern wohnst bildest du eine eigene BG und hast somit auch Anspruch auf die ALG2 Leistungen.Diese solltest du auch beantragen und auch nicht vergessen deine Wohnkosten mit anzugeben oder zahlst du bei deinen Eltern nicht mal die Nebenkosten?Ansonsten kannst du dich ja auf Arbeitssuche begeben damit du nicht der ARGE lange auf der Tasche liegst.
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Den Unterhaltsvorschuß mußt du natürlich nicht nehmen solange du auf keinerlei Sozialgeld angewiesen bist.Allerdings wird dir die ARGE nicht den Vorschuß rauslassen denn sie müßten ja sonst mehr bezahlen und mit dem vorschuß übernimmt das Jugendamt einen Teil der Kosten.
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Da du kein ALG2 bekommst wirst du auch keine Sozialhilfe erhalten.Du hättest dich vor Beginn der Ausbildung über die finanziellen Hilfen informieren müssen.Es hätte doch auch eventuell die Möglichkeit gegeben dir diese Ausbildung über die ARGE finanzieren lassen zu können.
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Ich würde erstmal abwarten.Wenn die neue Regelung erst ab Januar gilt dann müßtest du eigentlich noch das Elterngeld bekommen.War doch auch so wo das Elterngeld eingeführt worden ist.Da gab es auch einen Stichtag.
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Du mußt mit keinerlei Kürzungen rechnen.Die ARGE zahlt dir weiterhin deine vollen Leistungen.Bei mir war es auch so als ich mit meinen Kindern vergangenes Jahr zur Kur war.Die Betreuung kannst du mit der Krankenkasse klären oder du versuchst die beiden Kinder mitzunehmen.Da dein Mann volltags arbeitet sollte dies eigentlich kein Problem sein.
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Sie müßte dann das elternunabhängige Bafög beantragen.Im dritten Lehrjahr wäre eventuell BAB möglich wenn sie dann monatlich ein Geld erhält.
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und die Mutter hat genauso Kosten oder etwa nicht.Welches Kind hat denn schon groß Vermögen das kommt in den seltesten Fällen vor.Aber es gibt immer wieder Väter die nur das Vergnügen kennen aber nicht die Pflichten die sich daraus ergeben.Aber später dann bei den Kindern die sie selbst nicht unterstützt haben die Hände aufhalten.Unterhalt ist das geringste Übel was einen Vater treffen kann denn zur Erziehung und Betreuung eines Kindes gehört viel viel mehr als nur ein Geldschein.
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Der Freibetrag steht jedem von euch zu.Die Einkommen dürfen also nicht zusammengelegt werden.Du solltest für deinen Sohn Wohngeld beantragen da bekommst du etwas mehr als über das ALG2.
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Du bist deinem Kind Unterhaltspflichtig bis es eine Ausbildung abgeschlossen hat.Wenn du deine Unterhaltszahlungen gegenrechnen willst würde dies ja bedeuten das dein Kind sich selbst unterhält durch sein Gehalt.Ob die Mutter nun volltags arbeiten geht oder nicht spielt auch bei deinen Zahlungen gar keine Rolle und der neue Partner hat ebenfalls mit deinem Kind nichts zu tun.Es sollte für dich selbstverständlich sein das du dein Kind unterstützt bis es seine Ausbildung beendet hat.Ich denke die Mutter tut das auch.
