Ihr könntet auf Probe zusammen wohnen dann würde dein Geld nicht angerechnet und sie müßte ALG2 beantragen.Miete würde geteilt.Es kommt aber darauf an wie hoch ihre Ansprüche dem Ex gegenüber wären.
Beiträge von Kitty121
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Seit wann gibt es ALG2 und BAB?Soweit ich weiß gibt es doch nur eins von beiden oder?
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Ich glaube nicht das man eine Lehre nach der anderen machen sollte nur um nochmal drei Jahre Kindergeld zu bekommen.Manch einer ist außerdem froh überhaupt eine Lehrstelle zu bekommen.Manche haben schon eine merkwürdige Auffassung.
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Du müßtest alles beantragen was möglich ist und deinen Sohn eventuell aus den Leistungsbezug bringt.Wenn du den Antrag nicht stellst wirst du auch nicht die kompletten Leistungen bekommen.
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Krankenversichert bleibst du weiterhin und von den 400 Euro bleiben dir 160 und der Rest wird dann angerechnet.
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Rente ist Einkommen und wird angerechnet.
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@ tascha Du könntest das elternunabhängige Bafög beantragen und gegenüber der ARGE gebt ihr an das ihr zunächst auf Probe zusammenzieht dann bleiben die Leistungen für ein Jahr gleich und ihr werdet nicht als BG gerechnet.Miete würde dann geteilt.Er bekommt seinen Teil über die ARGE und du übers Bafög.Wohngeld gibt es dann keins.
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Du darfst Unterhalt zahlen aber was solltest du denn bekommen.Zuschüsse bekommt die Mutter und das ist auch richtig so.
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Versuche mal einen ALG2 Rechner dort kannst du alles eingeben auch die KOsten für die Wohnung und eventuell Versicherung.
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Wohngeld oder ihr könntet beide BAB beantragen.Da kommt es aber darauf an was für Einkommen eure Eltern haben.
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WEnn du wegen zwei unterschiedlichen Krankheiten innerhalb der 6 Wochen behandelt wirst dann hat die Krankenkasse recht und muß nicht zahlen.Du müßtest ALG2 beantragen auch um den Versicherungsschutz zu bekommen.
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Die Berechnung wird schon stimmen.Die ARGE zahlt dir schon nicht zuviel da brauchst du keine Angst zu haben.Du mußt ja auch von deinem Lohn den Freibetrag berücksichtigen der dir zusteht.Dazu kommt ja auch noch das sie dir die Kfz Versicherung zahlen und somit kommt dann der Betrag zustande.Freu dich doch.Es soll ja auch so sein das du mehr Geld zur Verfügung haben sollst wenn du arbeiten gehst.
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Wird dir nur die Möglichkeit bleiben einen Kredit zu nehmen damit du dein Studium abschließen kannst.Ansonsten müßte der Vater deines KIndes auch dir Unterhalt zahlen sofern er dazu in der Lage wäre.Können denn deine Eltern dich nicht bis zu ende deines Studium unterstützen?
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Bei dem Einkommen bekommt ihr wohl beide keine Sozialleistungen und wenn ihr zusammenzieht sowieso nicht.
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Du solltest in Widerspruch gehen bei diesem Bescheid.Es ist zwar so das Bafög gezahlt wird wenn du eine Ausbildung machst und bei deinen Eltern wohnst und die Ausbildungsstätte in der Nähe der Elterlichen Wohnung liegt aber auch da gibt es Ausnahmen.In deiner Situation ist es ja so das du schon seit längerem eine eigene Wohnung hast also schon deinen eigenen Haushalt führst.Das Bafögamt kann nicht von dir verlangen das du wieder zurück zu deinen Eltern ziehst und deine Wohnung aufgibst.Dann müßtest du mal schauen ob es in der Nähe deiner Eltern überhaupt diese Art der Ausbildung gibt.Außerdem muß auch gezahlt werden wenn wie bei dir es unzumutbar ist das du wieder zu Hause einziehst.Vielleicht wäre es da beste wenn du mal einen Anwalt um Rat frägst der dir auch gleich den passenden Text aufsetzen kann.Dafür müßtest du dir einen Beratungsschein bei deinem zuständigen Amtsgericht holen.Dieser kostet 10 Euro.
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Verlangen kann deine Frau das nicht sondern ihr müßtet euch da versuchen zu einigen im Interesse des Kindes.Wenn du es dir finanziell nicht leisten kannst diese Fahrt zu bezahlen macht es keinen Sinn das deine Frau darauf besteht und da wird das Jugendamt auch nichts machen können.Könnte dein Kind nicht eventuell alleine mit der Bahn fahren.
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KIndergeld,Wohngeld und der gezahlte Unterhalt werden immer angerechnet aber nicht die Versicherungen.In Versicherungen zahlst du ja ein um irgendwann mal etwas zu bekommen wie eben bei der Riesterrente.Wenn die ARGE da was berechnet müßte sie am Ende mehr bekommen und nicht weniger.Die Kfz Versicherung bekommt man ja uch erstattet wenn man zum ALG2 noch arbeitet.Sollte sie sich den Bescheid nochmal genau ansehen und dann in Widerspruch gehen.
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Die ARGE wird davon ausgehen das du in dieser Zeit Miete gezahlt hast und wenn du der Mieter bist geht die Nebekostenrückerstattung auf dein Konto.Wenn dies nicht so ist dann müßtest du das der ARGE gegenüber nachweisen.Es müßte doch anhand der Mietzahlungen (Kontoauszüge) nachweisbar sein das du in diesem Zeitraum keine Miete bezahlt hast und der Erstattungsbetrag eben dann nicht dir zugerechnet werden kann..Ob die ARGE dir aber abnimmt das du gar nichts gezahlt hast sondern nur dein damaliger MItbewohner ist fraglich.Es kommt ja wohl selten vor das man umsonst bei jemanden mitwohnen kann und der andere die kompletten Kosten trägt.
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Pro Tag eine Bewerbung ist schon etwas sehr viel.Bindend ist für dich eigentlich was in deiner EGV steht.Wenn dort 1 Bewerbung pro Tag steht müßtest du dich auch so bewerben bzw. auf den Monat gerechnet.Allerdings frage ich mich wo du diese ganzen Firmen hernehmen willst.Du eignest dich doch nicht für jeden Beruf.
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Ich wußte jetzt nicht das du bereits ALG2 Leistungen erhälst da du geschrieben hast das du arbeitest.Somit bekommst du keinen Kindergeldzuschlag und auch kein Wohngeld und auch leider nix anderes.Bleibt dir nur zu hoffen das du mehr Geld bekommst oder mehr arbeiten kannst.Ich kenne das Problem mit Urlaubs und Weihnachtsgeld auch aber was willste machen wenn man gar nicht mehr arbeitet hat man ja noch weniger.Ich mache aber bei mir im Betrieb keine Überstunden mehr weil ich von dem Geld eh nichts habe da freut sich nur die ARGE.
