Beiträge von Kitty121

    Das nur die kürzeste Strecke bezahlt wird ist bei PKW klar allerdings gibt es da auch abweichungen nämlich wenn es auf der laut Routenplaner kürzesten Strecke eine Baustelle gibt und man deshalb eine Umleitung fahren muß.Die ARGE hat dann auch die weitere Strecke zu bezahlen.Im öffentlichen Nahverkehr kenne ich es nur so das die gesamte Fahrkarte bezahlt wird und zwar gerechnet von der Einstiegshaltestelle bis zum Zielort.PKW und Bus sind zwei völlig unterschiedliche Sachen.

    Ich denke schon das es da einheitliche Regelungen gibt und nicht jeder SB machen kann was er will.Bei uns gibt es entweder 5 Euro aber dann muß nachgewiesen werden was man ausgegeben hat anhand von Rechnungen oder pauschal 3 Euro ohne nachweise.Diese 3 Euro gibt es auch für mail Bewerbungen.Allerdings muß man dann den Ausdruck "gesendet" mit vorlegen.

    Ich wußte gar nicht das es für die Überweisung derartiger Leistungen eine Frist gibt.4 Wochen vor Geburtstermin ist ja auch auf den letzten Drücker.So was fällt auch nur Männern ein.Hauptsache du bekommst das Geld wenn auch spät.

    Wenn du solange Arbeitslos warst gibt es denn da keine Möglichkeit diese Ausbildung durch die ARGE finanziert zu bekommen.Gerade im Altenpflegebereich sollte dies doch gehen.Sprich doch einfach mal mit deinem SB.

    Ich glaube diese Frage wurde von dir oder jemand anderen in dieser Form schon mal gestellt und die Antwort ist immer noch die gleiche.Du hast eine abgeschlossene Ausbildung und auch eine Arbeit.Sicher kannst du dich weiterbilden oder das Abi nachholen aber dann mußt du dies aus eigenen Mitteln finanzieren.Vom Staat gibt es da nichts.

    Selbstverständlich kannst du im Rahmen eines MInijobs z.B. 400 Euro dazuverdienen.Du hast ja dann den Freibetrag und der Rest wird sowieso auf deine Leistungen aufgerechnet.Natürlich will die ARGE das es nach Möglichkeit ein Sozialversicherungspflichtiger Job ist denn dann würdest du ja keine Leistungen mehr bekommen.Es wird ja aber deinem SB auch klar sein das du nun einen solchen Job schlecht bekommen wirst zumal es ja bei dir nur eine kurze Zeit umfassen würde wenn du ab Oktober weiterstudierst.Also kannst du Jobs annehmen wie du willst auch im Geringverdienerbereich das kann dir die ARGE nicht verbieten.Deine unterschriebene EGV spielt dabei auch keine große Rolle.Dort hast du dich ja nur verpflichtet dich zu bewerben und nach Möglichkeit aus dem Leistungsbezug zu kommen indem du dir eine Arbeit suchst oder was steht bei dir da sonst noch drin.

    Eine zweite Ausbildung ist deine Sache und wird nicht gefördert es sei denn direkt über die ARGE wenn jetzt in deinem erlernten Beruf die Chancen gering sind.Als Bankkauffrau ist das aber wohl nicht so.Insofern müßtest du selbst sehen wie du diese Ausbildung finanzieren kannst.

    Wenn du ALG2 beantragst und diese Leistungen bekommen würdest was ja darauf ankommt wie alt du bist und ob du bereits einen eigenen Haushalt führst oder nicht dann wird dein SB vorrangig darauf aus sein dir eine Ausbildung zu vermitteln wenn du noch keine hast.Stellt sich mir die Frage was du bisher gemacht hast wenn du bereits Bafög beziehst.Natürlich kannst du dir einen 400 Euro Job besorgen der auch unterschiedliche Arbeitszeiten haben kann aber es ist so das dein SB dich in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wird bringen wollen und dies kann durch weiterbildungsmaßnahmen sein oder einem 1 Euro Job einer ABM.Das alles kannst du nicht einfach ablehnen ohne dann Leistungskürzungen zu bekommen.Solltest du dich für eine Stelle bewerben und nicht genommen werden weil der AG sich für einen anderen entschieden hat bekommst du natürlich auch nichts gekürzt.Verlassen solltest du dich auf den Arbeitsvermittler von der ARGE nicht denn von dort kommt kaum mal ein Jobangebot.Da wirst du selbst suchen müssen und du bist ja auch verpflichtet Bewerbungen nachzuweisen sonst bekommst du auch weniger Geld.

    Wenn du einen Bescheid hast in dem dir eine Summe bewilligt wurde weiß ich nicht auf was du da noch warten sollst.Geh mit dem Bescheid zu deiner SB und verlange die Auszahlung.Das geht auch in bar.

    Da wäre ich mir nicht so sicher.Es hat schon so mancher geglaubt das sein Geld gut angelegt war im Ausland und bekam dann das böse erwachen.Im großen und ganzen ist der Staat ja auch selbst schuld.Warum lassen sie denn jeden hier rein und tragen ihn dann auch noch die Sozialleistungen hinterher.In anderen Ländern kannst du auch nicht kommen und Geldleistungen als selbstverständlich ansehen da mußt du für deinen Lebensunterhalt selbst sorgen sonst heißt es ab nach Hause.

    Es ist für mich nicht erstaunlich das man ob nun krank oder gesund ein paar oder mehrere Turnschuhe besitzt.Auch geht wohl jeder ab und an ins Bad sowas ist für mich eigentlich völlig normal und besitzt dann auch eine Badehose.Ich war auch voriges Jahr mit meinen Kindern zur Kur.Was glaubst du was ich da alles zusätzlich anschaffen mußte.Glaubst du ich hätte da einen Cent von der ARGE bekommen?Es gibt soviele preisgünstige Läden zudem ist zur Zeit eh mal wieder Schnäppchenzeit in den verschiedensten Geschäften.Dort bekommst du deine benötigten Dinge ganz billig.

    Wenn du einen Arbeitsvertrag hast kann der Leiter dir nicht ohne deine Zustimmung andere Arbeitszeiten aufdrücken.In deinem Fall eben weniger als bisher.Er müßte dich so wieder nehmen wie du vorher gearbeitet hast.Wenn du in der erforderlichen Arbeitszeit auch arbeiten kannst sollte dies kein Problem sein.Auf alle Fälle solltest du nichts unterschreiben und auf deinen Arbeitsvertrag verweisen.