Beiträge von Kitty121

    Dafür bekommst du kein extra Geld.Könnte sein das sie sich auf ein Darlehen einlassen aber die Dinge die du brauchst sind nicht so teuer und sollten doch eigentlich auch in der Bekleidung zu finden sein.Ich meine Badehose,Bademantel,Turnschuhe besitzt doch jeder.Du warst doch auch sicher schon mal im Urlaub da müßtest du doch auch einen Koffer haben.Außerdem kann man so etwas auch mal von Freunden oder guten Nachbarn leihen.

    In meinem Bekanntenkreis war es so das eine Umschulung begonnen wurde und während dieser Umschulung sich das Einkommen des Ehemannes geändert hatte.Daraufhin wurde vom Amt mitgeteilt das die Umschulungskosten nicht mehr übernommen werden und selbst zu bezahlen sind.Meine Bekannte hat dann damit aufgehört weil sie es selbst nicht bezahlen konnte.Solltest du genau mit deinem SB abklären und dir notfalls alles schriftlich geben lassen.

    Ich hatte dasselbe bei einer Freundin meiner Tochter und diese hatte die Erstaustattund über die Caritas beantragt.Bei den Leistungen allerdings hat sie diese erst bekommen als das Kind auf der Welt war.Fand ich auch etwas komisch aber in der ARGE sagte dort ein SB (fand ich unmöglich) das sie ja noch keine 25 ist und somit auch keine Leistungen beanspruchen kann
    und erst eine BG bildet wenn eben das KInd auf der Welt ist und es ja auch noch gar nicht sicher wäre das das Kind überhaupt geboren wird.

    Du gilst natürlich als alleinerziehend solange ihr nicht zusammenwohnt.Das Sorgerecht verbleibt erstmal bei dir und er hätte nur ein Umgangsrecht.Von dem bisschen Geld was er zur Zeit hat kann er weder dir noch deinem Kind Unterhalt zahlen.Da müßtest du dann Unterhaltsvorschuß beantragen.

    Von dem Nebenjob kannst du ja aber nicht leben sondern beziehst Leistungen.Dementsprechend mußt du auch an Maßnahmen teilnehmen.Natürlich kannst du auch ablehnen aber dann könnte es eine Sanktion geben.Mußt du mit deinem SB klären.Im übrigen Lernen kann man nie genug.

    Ich glaube kaum das sie im nachhinnein noch eine Küche bezahlt bekommt.Höchstens vielleicht als Darlehen.Wenn sie bereits einige Jahre in der Wohnung lebt dann weiß sie doch um den Zustand der Möbel.Sollte man vielleicht mal etwas sparen und nicht erst wenn die Möbel auseinanderfallen.

    Ach Horst du und Manager da lachen ja die Hühner.Mein Gott noch mehr verschlechtern kann man sich wohl kaum.Es ist zu deiner Information durchaus so das es eine Zumutbarkeit gibt und dazu gehört auch der Arbeitsweg.Ich habe keine Ahnung ob das jede ARGE anders regelt aber bei mir in der ARGE ist es direkt so das und das habe ich schriftlich ich eine Arbeitsstelle nur annehmen muß wenn sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 1,5 Stunden erreichbar ist.Dies gilt natürlich nicht wenn ich wie auch bei mir ein Auto habe und somit durchaus eine Strecke von mehreren Kilometern zurücklegen kann.Allerdings sollte es wohl bei dem heutigen öffentlichen Nahverkehr kaum möglich sein eine Strecke von 70 km in einer 1.5 Stunde zurückzulegen.Außerdem muß man ja auch mal davon ausgehen das meist die Arbeitstelle nicht gleich neben der Bushaltestelle liegt.

    Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet sich in der Arbeitszeit nach dir zu richten bzw. danach wie du für dein Kind eine Betreuung hast.Wenn er dir da entgegenkommt ist das schön und gut aber meist ist er ja auch anderen MItarbeitern verpflichtet die es meist nicht gerne sehen das Ausnahmen gemacht werden.Kind hin oder her.Er könnte dir also durchaus kündigen oder eben wie in deinem Fall einen MInijob anbieten.

    Du kannst von dem Zuverdienst 100 Euro und vom Restbetrag 20% behalten.Mußt du dir mal ausrechnen wieviel du verdient hast und wieviel sie dir dann abziehen können.Die Summe in deinem Bescheid dürfte also stimmen aber was deine Lebensgefährtin damit zu tun hat verstehe ich nicht.Das Geld kann ja nur einmal abgezogen werden.

    Ich weiß nicht was du hier unter der älteren Generation meinst.Natürlich gab es das schon immer das man auch relativ jung Kinder bekommt.Allerdings solltest du schon ein klein wenig Verantwortung übernehmen.Du bist noch sehr jung und hast keine Ausbildung,keine Wohnung und bei deinem Freund und Kindesvater sieht es ja wohl ähnlich aus.Demzufolge sollte man sich vielleicht schon überlegen ob man in so einer Situation ein KInd bekommt.Du schreibst du hast es dir nicht herausgesucht dieses Kind zu bekommen.Darunter verstehe ich das du dieses KInd eigentlich gar nicht bekommen willst wo sich dann gleich die nächste Frage stellt weshalb verhütet man dann nicht richtig.

    Du bist zwar schon etwas älter aber es ist ja für eine Ausbildung nie zu spät.Heutzutage orientieren sich ja viele in dem Alter beruflich nochmal neu oder beginnen sogar noch ein Studium.Im Bezug auf deine Ausbildung mußt du dies mit deinem SB abklären.Es gibt ja in der Erwachsenenbildung verschiedene Möglichkeiten.Da du noch keine Ausbildung hast gibt es sicher eine möglichkeit für dich das die ARGE die Ausbildung finanziell übernimmt so das du weiterhin deine Leistungen bekommen würdest.BAB kommt denke ich für dich nicht in Frage weil es glaube ich Altersabhängig ist aber das weiß ich nicht genau und du müßtest dafür aber zumindestens ein Lehrgeld bekommen bei einer schulischen Ausbildung gibt es dieses BAB nicht.

    Du kannst doch angeben das du mit deinem Freund zunächst auf Probe zusammen lebst.Dann würde das Einkommen deines Freundes bis zu einem Jahr nicht gerechnet werden und du bekommst normal deine Leistungen.Die Mietkosten würdet ihr euch dann teilen.