Beiträge von Kitty121

    Die Familienkasse zahlt auch wenn die Ausbildung abgeschlossen ist und zwar bis 21.Er muß aber arbeitssuchend gemeldet sein.Dabei spielt es keine Rolle ob er Leistungen bekommt oder nicht.Ich weiß ja nicht wie die Sanktionen zustande gekommen sind.Du müßtest bei der ARGE erfragen ob er durchgehend gemeldet war oder ob es zu einer zwischenzeitlichen abmeldung gekommen ist weil er vielleicht Termine nicht wahrgenommen hat.

    @ goldlocke Ich habe es dann falsch verstanden.Ich dachte das Schulgeld ist für dich gedacht.Selbstverständlich bekommst du für deinen Sohn dieses Schulgeld das hat nichts damit zu tun das du diesen Job hast.Solange du ALG2 bekommst erhält dein KInd wenn es in die Schule geht die 100 Euro.Manchmal wollen sie nur eine Schulbescheinigung haben.

    Es gibt ja wenn du dich selbstständig machen willst durchaus Zuschüsse allerdings kann ich dir gleich sagen das du nach einem dreimonatigen Kurs keine Nageldesignerin bist.Allenfalls hast du dann einige Grundkenntnisse.Meine Tochter arbeitet als Nageldesignerin und Kosmetikerin.Sie hat eine dreijährige Ausbildung hinter sich und hat zusätzlich bereits 5 verschiedene Kurse belegt die alle zusammen auch recht teuer waren um alles anbieten zu können was es heutzutage auf dem Markt gibt.Dazu besucht sie regelmäßig Designkurse um auf dem neuesten Stand zu sein.Trotzdem wünsche ich dir viel Glück.

    Ich würde es genauso sehen wie du und eine neue Bescheinigung verlangen.Für die Familienkasse ist eigentlich nur relevant das er tatsächlich arbeitssuchend gemeldet war.Ob er nun Leistungen bezogen hat oder nicht spielt meiner Meinung nach keine Rolle.

    Wenn du ALG1 Zahlungen bekommst wird die ARGE diese in deine monatliche Berechnung aufnehmen auch wenn die ALG1 Zahlungen immer erst zum Ende des MOnates auf dein Konto gehen.Trotzdem bekommst du dieses Geld ja noch in dem Monat.

    Sofern sie die Möglichkeit hat in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eingestellt zu werden wird sie diese auch annehmen müssen.Es macht ja auch wenig Sinn wenn sie sich einerseits bewirbt und andererseits aber gar nicht in der Firma arbeiten möchte.Im Bezug auf das Auto sollte sie ihrer SB einfach mitteilen das dieses nicht mehr zu Verfügung steht denn schleißlich ist es ja das Auto der Mutter und nicht ihres.Dadurch hätte sich dann auch eine Arbeitstelle in dieser Entfernung erledigt das es sonst mit öffentlichen Verkehrsmittel kaum zu bewältigen ist.Zu einem Umzug kann sie nicht gezwungen werden aber eine Strecke von 70 km ist nicht soviel.Ich fahre auch täglich 60 km hin und zurück und arbeite nur Teilzeit.Sollte sie einen Vollzeitjob ohne ausreichende Begründung ablehnen gibt es sicher eine Sanktion.

    Alles wofür du Strom brauchst wird dann nicht mehr gehen.Du solltest trotz Ablehnung einen formlosen Antrag bezüglich eines Darlehens bei der ARGE stellen.Sie könnten ja die monatlichen Raten gleich von deinen Leistungen einbehalten.Außerdem würde ich nochmals versuchen mit dem Anbieter eine andere Ratenzahlung hinzubekommen.Vielleicht kannst du gleich einen Betrag einzahlen dann sieht das immer schon mal gut aus.Den Anwalt würde ich dir auf alle Fälle raten wenn du dir sicher bist die Sperre nicht selbst verschuldet zu haben denn sechs Monate sind ja schon ein ganz schön lange Zeit.

    Du kannst nicht einfach einen Teil des Unterhaltes auf ein Sparkonto einzahlen.Das Geld bekommt das Kind wie es schon das Wort sagt als Unterhalt für seine monatlichen Kosten.Trotzdem kannst du ja für dein Kind etwas anlegen darüber freut es sich bestimmt wenn es mal älter ist.

    70 % bekommen sie doch noch das sollte doch ausreichen um sich versorgen zu können.Die Sanktionen haben sie sich doch selbst eingebrockt.Warum sollten sie dann jetzt Gutscheine bekommen da hätte ja dann auch die Leistungen weitergezahlt werden können.

    @ Helo63 Das ist nicht richtig was du schreibst.Natürlich steht ihr eine Erstaustattung zu was soll sie denn sonst schreiben.Natürlich muß sie alle Kriterien erfüllen.Sie würde dann Geld bekommen was sie auch nicht zurückzahlen muß.

    Lirafe hat Recht und davon mal abgesehen wenn dein Sohn dieses Parktikum unbedingt machen möchte dann kann der das Fahrgeld auch von seinen Ersparnissen nehmen.So hoch ist die Summe nun auch nicht.

    Wie du ja schreibst hast du bereits eine abgeschlossenen Ausbildung.Die ARGE wird dir kaum eine weitere Ausbildung finanzieren.Dafür müßtest du dann schon genaue Gründe vorlegen weshalb du in deinem erlernten Beruf nicht arbeiten kannst.Das von dem Bildungsträger habe ich auch noch nie gehört.Für das Bafög sehe ich auch schwarz denn da du bereits eine Ausbildung hast wirst du da keinen Anspruch haben.

    Ach Horsti du kannst es auch nicht lassen überall deinen Senf dazuzugeben.Zumindestens artet es nicht mehr so häufig in deine Romane aus mit denen auch nur die Hälfte etwas Anfangen kann.Zu dir sage ich so gut wie nichts mehr weil du mir einfach entschuldige bitte zu dämlich bist.In meinem Beitrag hier ist auch nichts was du hättest richtigstellen müssen mein lieber.Also mach deine G..... zu und kümmere dich um deinen Sch....