Beiträge von Kitty121

    In der Beziehung kann ich dich schon verstehen aber wenn dein Sohn jetzt volljährig wird und du ein sehr gutes Verhältnis zu ihm hast und er wie du schreibst sowieso nicht häufig zu Hause ist dann wäre es doch auch eine Überlegung das er dann zu dir zieht.

    kurse2007


    Ich habe keine Ahnung ob das überall anders gehandhabt wird aber mein Sohn wird jetzt fertig mit seiner Lehre und er erhielt monatlich 375 Euro Lehrlingsgeld.Da er mit uns in BG lebt wurde sein Einkommen natürlich angerechnet bis auf den Freibetrag.Zusätzlich bekam er monatlich die Fahrtkosten und seine Kosten für die Arbeitskleidung erstattet.Die Versicherung die du ansprichst bekommt man erst mit volljährigkeit.

    Warum nicht.Ich denke die Jugendämter sind doch immer froh wenn sie gute Pflegeeltern bekommen.Versuchen solltet ihr es auf alle fälle.Ob jetzt die Arbeitslosigkeit deines Mannes ein Hindernis ist glaube ich nicht.Es kommt bei einer solchen Aufgabe doch auch auf andere Sachen an.Ich denke wenn einer von euch vorbestraft wäre wäre das etwas anders.

    Das Sorgerecht hast ganz automatisch du wenn das KInd geboren wird.Sofern er es möchte könnte er auf ein Umgangsrecht bestehen.Wenn er das Sorgerecht haben wöllte dann müßte er dir schon nachweisen das du nicht in der Lage bist dich um das KInd zu kümmern.Da du aber schon schreibst das er eigentlich kein richtiges Interesse an dem Kind hat und es ihm eigentlich nur um die finanzielle Seite geht würde ich an deiner Stelle erstmal abwarten.Um den Unterhalt wird er nicht herumkommen und darauf solltest du auch nicht verzichten.Es mag ja sein das es dir jetzt gut geht aber es kann auch mal anders kommen und du weißt ja auch noch nicht was dein Kind später mal machen möchte.

    Du bist ja deinen Kindern gegenüber Unterhaltspflichtig bis sie eine abgeschlossene Ausbildund haben.Dabei spielt das Einkommen deiner Ex keine Rolle.Der Unterhalt den du zahlen mußt berechnet sich ja nach deinem Einkommen.Wenn du nun weniger verdienst wirst du auch weniger zahlen müssen.Das wirst du mit dem Jugendamt besprechen müssen.Der Lebenspartner deiner Ex hat mit dem Unterhalt deiner Kinder nichts zu tun.Das würde nur ins Gewicht fallen wenn du deiner Frau ebenfalls Unterhalt zahlen müßtest was aber wohl nicht der Fall ist.Wenn dein Sohn jetzt volljährig wird dann ist es sicher möglich ihm den Unterhalt auf sein Konto zu überweisen wenn er es so möchte.Warum du möchtest das dein Sohn dich erst auf Unterhalt verklagen soll verstehe ich nicht.Selbstverständlich ist deine Ex auch in der Verpflichtung Unterhalt zu leisten.Dies muß aber nicht in bar sein denn wenn der Sohn noch zu Hause lebt wird er dort von ihr versorgt und dies ist ja auch eine Form des Unterhaltes.

    Da wirst du schon Widerspruch einlegen müssen.Du kannst doch anhand der Kontoauszüge auch nachweisen wann dein Sohn das letzte Gehalt bekommen hat.Du brauchst da keine Angst haben das du etwas zurückzahlen mußt.Im Gegenteil du müßtest noch etwas bekommen wenn sie im Juli das Gehalt deines Sohnes noch in der Berechnung haben.

    Das ist doch sowieso erst der Anfang.Es versteht doch keiner mehr warum wir anderen Ländern,Banken usw. Geld geben was eigentlich gar nicht vorhanden ist.Privat kann ich doch auch nicht großzügig Gelder verteilen die ich nicht habe.Natürlich muß gespart werden das sieht jeder ein aber dann bitte doch auch an den richtigen Stellen und nicht bei den kleinen Leuten.Ich bin mal gespannt wie lange es noch dauert bis mal wieder die Mehrwertsteuer erhöht wird.Trotzdem sagt wieder keiner etwas dazu und es wird alles so kommen wie geplant.Meckern tut jeder für sich.Wir brauchen doch nur mal in andere Länder schauen da gehen die Leute auf die Straße.Aber hier passiert nichts und das wissen auch unsere Damen und Herren Politiker.Bei Einführung von Hartz4 haben auch alle gestöhnt aber ansonsten ist nicht viel passiert.Gut hier und da gab es ein paar Klagen und es wurde dann auch nach einiger Zeit einiges verbessert aber wo sind denn die ganzen Versprechungen geblieben von wegen großzügiger Förderung,Arbeitsvermittlung usw.Wer regelmäßig mit den ARGEn zu tun hat weiß doch ganz genau das die dort nur Verwalten und sonst nichts.Von Vermittlung oder wirklich zielgerichteter Förderung fehlt da jede Spur.Ich bin ja mal gespannt was noch auf Ende des Jahres kommt denn eigentlich sollten ja die Sätze für die Kinder noch verbessert werden.Da wird auch nicht viel kommen wenn sie jetzt schon das Elterngeld streichen wollen.

    Ab wann genau das sein wird wenn überhaupt steht ja noch nicht fest.Zur Zeit ist es ja nur angekündigt aber es muß ja erst noch beschlossen werden.Also kannst du deinen Antrag noch stellen und ich denke mal sollte es so kommen das alte laufende Anträge weiterhin laufen.

    Du kannst nur versuchen mit deiner Sb einen gemeinsamen Weg zu finden.Die Abendschule ist ja in dem Sinne keine Ausbildungsstätte.Du müßtest nachweisen das du mit dieser Schule am Ende einen Abschluß hast der es dir gestattet eine Arbeit anzunehmen.Wenn sich deine SB total quer stellt kannst du nur versuchen dich an den Teamleiter zu wenden.Nicht schlecht wäre eben auch eine Bescheinigung der Schule über die genaue Ausbildung bzw. den Abschluß.Du wirst wenn du Leistungen beziehst nicht drumherum kommen Maßnahmen der ARGE mitzumachen und dich auch zu bewerben.Ich glaube allerdings nicht das du derzeit viele Chancen haben wirst tatsächlich in einer Firma genommen zu werden denn da du schwanger bist weiß der Arbeitgeber auch das du ja dann erstmal für einige Zeit ausfällst.

    Du wirst nur ein Darlehen dafür bekommen.Lass dir einen Termin geben und nimm am besten drei Angebote mit.Das günstigste wirst du dann bekommen.Ich hatte das auch schon mal und da wurde es so gehandhabt.Einen Anspruch auf den Betrag hast du nicht denn normalerweise muß dies aus der Regelleistung bezahlt werden.

    Zunächst mal werden sie es als Einkommen berechnet haben denn das Geld habt ihr ja bekommen.Ihr müßtet nun der ARGE mitteilen das ihr dieses Geld zurückzahlt und eine neue Berechnung verlangen.Was das Urlaubsgeld angeht wird es als normales Einkommen gerechnet.

    Die Frage ist selten dämlich.Glaubst du wenn du eine neue Beziehung eingehst das du dann deinen leiblichen Kindern gegenüber keine Verpflichtungen mehr hast?Natürlich mußt du weiterhin Unterhalt zahlen und zwar solange wie bis deine KInder eine abgeschlossenen Ausbildung haben.Die KInder deiner derzeitigen Freundin bekommen doch sicher auch Unterhalt vom Vater oder nicht.