Beiträge von Kitty121

    Ich denke auch das du mit der Summe mehr als nur zufrieden sein kannst.Du kannst nicht erwarten das dir der Staat alles zahlt und dann vielleicht auch noch in Neuzustand.Wenn man neu mit einer Wohnung beginnt hat wohl jeder nicht gleich eine Luxusausstattung mit allem drum und dran sondern viele Sachen müssen zusammengespart werden und es braucht etwas Zeit um alles was man gerne hätte zusammenzubekommen.Schau einfach mal in die Zeitung oder ins Internet da findet man immer wieder preiswerte Sachen.

    Die Aufforderung ist kein Bescheid sondern für dich die Information das dein SB eben noch Unterlagen braucht die für die Leistungsbewilligung erforderlich sind.Wenn du nun kein Geld mehr bekommen hast müßte eigentlich ein Bescheid ergangen sein aus dem du ersehen kannst weshalb die Leistungen komplett einbehalten werden.Wenn du diesen nicht hast dann müßtest du dich nochmal bei deinem SB melden und einen solchen Bescheid verlangen bzw. klären was mit deinem Geld nun ist.Erst brauchst du schon einen Bescheid um dann Widerspruch einzulegen.Wie du das nun klären willst mußt du selbst wissen.Ich würde aber schon das persönliche Gespräch vorziehen.Geht auch schneller als immerzu mit Brief oder Fax alles hin und her zuschicken.

    Die Vereinbarungen sind ja immer auf einen bestimmten Zeitraum ausgefüllt.Wenn du nun zur Zeit gar keine neue Vereinbarung hast dann müßtest du dich zwar trotzdem im Monat bewerben aber nicht unbedingt 8 mal.

    Du solltest bei deinem nächsten Termin der Sachbearbeiterin klarmachen das du völlig mittellos bist und darauf bestehen das sie dir zunächst Geld auszahlen damit du wenigstens Lebensmittel kaufen kannst.Notfalls müßtest du das Geld als Darlehen bekommen bis deine Ansprüche geklärt sind.Normalerweise kann dein Mann sich auch nicht einfach so aus dem Staub machen.Schließlich wäre er dir und deinem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig.Sofern du Leistungen bekommst zahlen sie dir für sechs Monate die Miete aber dann mußt du entweder die Differenz aus eigener Tasche zahlen oder dir was neues kleineres suchen.Wenn du es nicht schon getan hast dann beantrage den Unterhaltsvorschuß und lass dich von einem Anwalt beraten damit du kein Geld verschenkst denn sehr weit her scheint dein Mann nicht zu sein wenn er sich so rücksichtslos verhält.

    Du mußt nur das zurückzahlen was du an Leistung zuviel bekommen hast.Versicherungsgeld betrifft das nicht denn das bekommst du ja nicht ausgezahlt.Warte nur erstmal den Bescheid ab und dann kannst du das ganze auch in monatlichen Raten machen.

    Sicher kannst du dich beschweren aber das wird dir auch nicht viel bringen.Es ist allerdings schon komisch das sie euch nichts überweisen obwohl ihr zum abgeben von Unterlagen noch Zeit hattet.Ich kenne es so das wenn die Zahlung offen ist und noch nichts angewiesen wurde durchaus die Möglichkeit besteht das man sich alles auch auszahlen lassen kann.Ich weiß aber nicht ob das jede ARGE anders handhabt oder ob es da bestimmte Richtlinien gibt.Ich hätte aber zunächst mit den Rechnungen gewartet und erstmal meinen Lebensunterhalt gesichert bis das Geld dann da ist.

    Da du ein eigenes Einkommen hast bildest du mit deiner MUtter eine Haushaltgemeinschaft.Darauf mußt du achten wenn die ARGE die Leistungen berechnet.Es gibt dafür extra Formulare.Du mußt demnach kleinesfalls für deine Mutter aufkommen mit deinem Einkommen.Deine Mutter erhält ganz normal ihre ALG2 Leistungen.Das einzige was natürlich durch zwei geteilt wird sind die Kosten der Wohnung nebst Nebenkosten.Du solltest auch der ARGE gegenüber deutlich machen das du dich selbst unterhälst und nicht gewillt bist für deine Mutter mit aufzukommen.Es gibt bei der ARGE Sachbearbeiter die es immer wieder versuchen den Kindern ein schlechtes Gewissen zu machen damit sie nicht zahlen müssen.Lass dich da nicht verunsichern.Deiner Mutter steht diese Leistung zu und ihr seid keine Bedarfsgemeinschaft.

    Ich würde gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und diesen damit begründen das dein Sohn einen eigenen Haushalt führt da er ja gearbeitet hat und auch zu Dir nicht zurück kann da die Wohnung zu klein ist und dir einen neuer Umzug eigentlich nicht zugemutet werden kann.Notfalls müßtet ihr einen Anwalt nehmen.

    Ob das unbedingt ein Missverständnis war weiß ich nicht.Manchmal kommen die SB auf die dümmsten Ideen.Es ist nur so das du wenn du erstmal etwas unterschrieben hast dann Probleme haben wirst das ganze wieder gerade zu biegen vor allem wenn dir der Rückzahlungsbescheid ins Haus flattert.Ehe du dich dann vielleicht noch mit einem Anwalt herumschlagen mußt würde ich nichts unterschreiben.Die ARGE weiß doch das du wieder arbeitest und dementsprechend auch ab wann sie dir keine Leistungen mehr bezahlen müssen.Wozu dann noch diesen Wisch unterschreiben.Ist völlig unnötig.

    Wenn du Kindergeldzuschlag beantragst prüft ja die Familienkasse euer Einkommen.Wenn dabei herauskommt das ihr Ansptuch auf ALG2 hättet und wenn es auch nur 10 Euro sind werden sie den Antrag ablehnen.

    Da wirst du wenig Chancen haben etwas gezahlt zu bekommen.Dein Mann wäre dir ja auch unterhaltspflichtig.Trotzdem könntest du versuchen einen Antrag auf ALG2 zu stellen.Allerdings wird die ARGE prüfen wie es um die Finanzen deines Mannes bestellt ist und ob er eventuell für dich aufkommen könnte.Dazu kommt noch das Haus von dem dir ja die Hälfte zustehen würde.Das ihr das Haus nicht verkaufen wollt interessiert dabei nicht.Du solltest dir bevor du eine Wohnung mietest mal einen Termin bei einem SB geben lassen und dann weißt du genau was möglich ist und was nicht.

    In dem Fall wirst du keine Sperre bekommen denn du kannst ja nicht jeden Tag 600 km zur Arbeit fahren und es läßt sich ja nachweisen das ihr wegen der Arbeit deines Mannes umziehen müßt.Trotz alledem solltest du bevor du kündigst einen Termin in deinem Arbeitsamt vereinbaren und schon mal die Lage erklären.

    Du solltest zur ARGE gehen und dort einen Antrag stellen.Allerdings wirst du nachweisen müssen das deine Eltern dich vor die Türe gesetzt haben.Eventuell könnte es sein das du einen Anwalt brauchst damit du gegenüber deinen Eltern die ja wohl nicht ganz mittellos sind deine Unterhaltsansprüche durchsetzen kannst.Immerhin sind deine Eltern dir noch unterhaltspflichtig bis du eine Ausbildung abgeschlossen hast.Lass dir vor allem dein KIndergeld auszahlen wenn du es nicht schon bekommst.Wenn du eine Ausbildung beginnen kannst dann könntest du BAB beantragen.Mit dem BAB und Kindergeld sowie deinem Ausbildungsgehalt müßtest du dir eine eigene Wohnung leisten können.

    Du hattest ja einen Antrag gestellt dem auch entsprochen wurde auf Grund deiner damaligen Lage.Da du nun in einem Arbeitsverhältnis stehst ist es nur erforderlich das du eine Veränderungsmeldung abgibst mit der du dem Amt mitteilst das du auf Leistungen nicht mehr angewiesen bist.Wenn du eine Rücknahme deines damaligen Antrages unterschreibst müßtest du die bekommenen Leistungen zurückzahlen.Würde ich also auf keinen Fall machen.

    Von der ARGE bekommst du derartige Gelder gar nicht.Diese Kosten müßtest du beim Jugendamt beantragen und die zahlen das meist nur wenn du keinen Kita Platz bekommen kannst.Davon mal abgesehen arbeiten Tagesmütter auch nicht rund um die Uhr und auf Abruf.Wenn dein Partner einen 1 EuroJob ekäme liegt der Zeitmäßig auch in den Vormittagsstunden.