andere Ausbildung?
Beiträge von Kitty121
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Zunächst mal müßtest du überhaupt Leistungen beziehen.Bei den Bildungsgutscheinen ist es zumindestens in der ARGE wo ich bin so das diese nur nach reichlicher Überlegung ausgegeben werden.Es gibt nicht für alles was du gerne machen möchtest einen solchen Gutschein.Dann muß es eine Bildungsstätte sein mit der die ARGE auch zusammenarbeitet und der Lehrgang muß für deine weitere Arbeitsaussicht geeignet sein.Dazu kommen dann noch die Kosten.Es kann ja durchaus sein das du Glück hast und sie dir den Gutschein geben.Versuchen solltest du es auf alle Fälle mehr wie ein nein kann nicht dabei rauskommen.
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Wenn ihr zusammenzieht könntet ihr der ARGE gegenüber angeben das ihr zunächst auf Probe zusammen zieht.Somit bekommt dein Freund weiterhin seine Leistungen und den Mietanteil.Nach eine Jahr bzw. der Geburt des Kindes werdet ihr dann als BG gerechnet und dein Einkommen angerechnet.Für den Sohn deines Freundes mußt du keinen Unterhalt zahlen.
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Wie alt bist du denn?
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Neugeborenen stehen diese 15 qm nicht gleich zu da man davon ausgeht das das Kind zunächst im Zimmer der Eltern schläft.Deshalb wird die ARGE das noch nicht berücksichtigt haben.Das Kindergeld wird bei den dir zustehenden Leistungen als Einkommen abgezogen.Das ist richtig so.Wenn der Vater sowieso nur den Mindestunterhalt zahlt macht es eigentlich keinen Sinn seine Vermögensverhältnisse zu verlangen da ja sicher bereits bei der Unterhaltsfestsetzung diese überprüft wurden.Ich denke aber das er diese trotzdem angeben muß da er ja für die KInder durchaus mehr zahlen könnte sofern etwas vorhanden wäre.
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Bei einem 400 Euro Job bist du ja nicht sozialversichert sondern die Versicherungen laufen weiter übers Amt.Insofern bekommst du von deinem Arbeitgeber nur die Stunden bezahlt die du auch tatsächlich arbeitest.Wenn es durch Krankheit deiner Kinder im Monat eben weniger wie diese 400 Euro sind dann kannst du dies ja anhand deiner Lohnbescheinigung der ARGE nachweisen und dann bekommst du mehr Leistung.Eventuell kannst du ja mit deinem Arbeitgeber vereinbaren das du die Fehlstunden nacharbeitest und somit trotzdem monatlich auf dein Geld kommst.
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Bis du 25 bist bildest du mit deinem Vater eine BG und er muß für dich finanziell aufkommen.Sobald du das 25. Jahr erreicht hast kannst du einen eigenen Antrag stellen.
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Ich wünsch dir viel Glück glaube aber kaum das du diesen Bildungsgutschein bekommst selbst wenn du in den Hartz4 Bezug fallen solltest.
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Da es bei euch ja noch kein Jahr des Zusammenlebens ist könnt ihr durchaus angeben das ihr noch auf Probe zusammenlebt.Dann bekommst du deine Leistungen und den Mietanteil.Danach allerdings zählt das Einkommen deines Freundes mit.Die Eltern deines Freundes haben mit dir gar nichts zu tun und müssen demnach auch keine Angaben dazu machen.
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Bevor du selber kündigst solltest du dir einen Termin bei deinem SB geben lassen und dort die Situation nach deiner Elternzeit erklären.Gut ist es wenn du von deinem Arbeitgeber etwas vorlegen kannst das eine weiterbeschäftigung nicht möglich ist wenn du den Schichtdienst nicht leisten kannst.Manchmal gibt es ja doch auch die Möglichkeit in einer Schicht beschäftigt werden zu können so das du deine Arbeit behalten kannst.Somit gehst du einer Sperre aus dem Weg denn deine Kündigung hat ja dann einen trifftigen Grund.
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Für deine Tochter bekommst du ja sicher Kindergeld und du müßtest solange Kindergeld bekommen bis du eine Ausbildung abgeschlossen hast.Allerdings mußt du das immer neu beantragen und geht auch nur bis zum 25.Lebensjahr.
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Soweit ich weiß müssen deine Eltern dir keinen Unterhalt mehr zahlen denn sie haben dir ja eine Ausbildung finanziert.Bleibt dir eigentlich nur ein Studienkredit oder jobben.
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Wohngeld und Hartz4 zusammen gibt es nicht.Entweder oder.Was hast du denn sonst für Einkünfte wenn du nur so wenig bekommst.Du solltest erstmal den Bescheid genau lesen.
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Du könntest Arbeitslosengeld beantragen.Allerdings könnte es sein das du mit einer Sperre rechnen mußt wenn du deine Arbeitsstelle kündigst.Dafür bräuchtest du einen guten Grund.Wenn die Betreuung deines Kindes nicht mehr gewährleistet wäre kämst du vielleicht ohne Sperre davon.Fraglich ist allerdings ob du nach dem Jahr dann sofort wieder eine Arbeit findest.
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Ist ja schon komisch das dein Anbieter dir drei Jahre lang umsonst Strom und Gas zur Verfügung stellt ohne auch nur einmal eine Rechnung zu stellen.Normalerweise zahlt man monatliche Abschlagsbeträge und es wird auch einmal im Jahr der Zähler abgelesen.Hast denn du überhaupt einmal eine Mietnebenkostenabrechnung erhalten?Es müßte doch da auch alle Nebenkosten draufstehen.
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Einfach so streichen können die nicht.Es muß schon ein Grund vorliegen und einen Bescheid darüber solltest du auch bekommen.Es kann in deinem Fall auch nur die Leistung deines Sohnes gestrichen werden aber du mußt deine komplette Leistung und auch den Mietanteil bekommen.Ich würde dir raten deinen SB anzusprechen und einen Bescheid zu verlangen damit du Widerspruch einlegen kannst.Selbst bei einem zweiten Verstoß deines Sohnes dürfte die Leistung nicht komplett einbehalten werden.
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Es gibt sicher verschiedene Ratgeber rund ums ALG2 aber ich denke bei diesem liegst du ganz gut denn die Bewertungen sind doch eindeutig.
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Das Geld deiner Freundin ist Einkommen und wird bis auf die üblichen Freibeträge bei dir mit angerechnet.Kommt also darauf an wie hoch das Azubigehalt ist.
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Natürlich kannst du die Übernahme der Kindergartenkosten beantragen.Maßgeblich hierbei ist euer Einkommen.Wenn ihr nur ALG2 erhaltet wirst du die komplette Übernahme sicher bekommen.Allerdings sind das nur die Betreuungskosten die sie dir übernehmen.Fürs Essen deiner KInder mußt du zahlen.
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Widerspruch kannst du auch ohne Rechtsbeistand einlegen.
