Beiträge von Kitty121

    Durch die Kontovollmacht könnte der Sohn theoretisch über das Geld des Vaters mit verfügen.Allerdings kann die ARGE auch nicht so ohne weiteres dies unterstellen.Es kommt immer auch darauf an warum diese Kontovollmacht erteilt wurde und wenn man dies ordentlich erklären kann besteht kein Grund warum das Amt irgendetwas unterstellen sollte.

    Wenn du Bafög bekommst dann gibt es leider kein BAB aber wenn du ausziehst dann müßtest du eigentlich das Elternunabhängige Bafög bekommen wo auch der Mietzuschuß mit enthalten ist.

    Ich wußte ja nicht das du schon 59 Jahre alt bist.Trotzdem würde ich mir nicht soviel Streß machen.Geh einfach hin und laß dir die Einladung abzeichnen und gut.Allerdings möchte ich dir mal noch was sagen.Mein Schwiegervater ist schon 60 und wurde auch Ende des vergangenen Jahres entlassen.Er bekam sofort vom Arbeitsamt einen Lehrgang von drei Monaten aufs Auge gedrückt und war auch nicht begeistert.Er hat ihn trotzdem gemacht und seit zwei Wochen arbeitet er wieder in seinem Beruf.So kanns auch gehen trotz des fortgeschrittenen Alters.

    Normalerweise könntet ihr das Zusammenziehen auf Probe angeben.In diesem Fall würdest du einen Teil der Miete und deine Leistung auf ein Jahr weiterbekommen.Da aber deine Freundin ein Kind hat versuchen die Argen immer eine BG zu unterstellen da ein Kind wenn auch nicht gemeinsames im Haushalt lebt.

    Ich galube nicht das du auf diese Weise etwas von der ARGE bekommen wirst.Du verringerst ja von dir aus dein Gehalt führst also die Hilfsbedürftigkeit selbst herbei.Weiterbildung alles schön und gut aber normalerweise wird so etwas von der Firma gezahlt oder du mußt das Geld selbst dazu aufbringen wenn du weiterkommen willst.Eine Arbeit hast du ja.Du müßtest dir das auch genau durchrechnen denn mit ALG2 Bezug fällt der Kinderzuschlag und das Wohngeld weg.

    Bei der Commerzbank zahlst du als Azubi keine Gebühren.Bei anderen Banken werden doch immer Gebühren fällig es sei denn du hast ein bestimmtes Einkommen.

    Es gibt in den ARGEn sicherlich immer Sachbearbeiter die keine Ahnung haben und denen die Leute die dort ihre Anträge stellen vollkommen egal sind aber wenn ich dein Durcheinander so lese muß ich dir mal sagen du bist schon ein bisschen selber Schuld an deiner derzeitigen Situation.Zunächst mal wenn deine Mutter selber mal in der ARGE gearbeitet hat dann müßte sie doch die einzelnen Möglichkeiten inklusive der notwendigen Gesetzestexte kennen und hätte dir doch hilfreich zur Seite stehen können z.B. indem sie dich bei einem Termin begleitet und dort gleich sagt was Sache ist.Du schreibst das du im Januar einen Antrag gestellt hast und bis April noch keinerlei Bescheid bekommen hast.Sowas kann ich nicht verstehen das man da Monate verstreichen läßt noch dazu wenn man ein Kind zu versorgen hat.Da hätte ich bereits nach 4 Wochen Druck gemacht.Es gibt Bearbeitungsfristen und die SB in der ARGE können auch nicht alle machen was sie wollen.Du leihst dir Geld für den Kauf eines Autos ohne das du von der ARGE etwas schriftliches hast.Nimm es mir nicht übel aber das ist pure Dummheit.Ich kenne es so das man für Sonderleistungen einen Antrag abgibt und dieser dann entweder bewilligt oder abgelehnt wird und dann kannst du gehen und das Geld ausgeben.Das du für deine Tochter Wohngeld beantragen sollst ist gar nicht so ungewöhnlich denn wenn du den Bedarf deines Kindes durch KIndergeld und Unterhalt decken kannst gibt es den Wohnzuschuß nicht von der ARGE.Die Sperren die du bekommen hast hättest du vermeiden können.Wenn du einen Vermittlungsvorschlag bekommst solltest du auch eine Bewerbung abgeben oder das Vorstellungsgespräch nutzen.Auch wenn du einen etwas längeren Arbeitsweg hast und diesen auf Grund deines Kindes nicht bewältigen kannst dann kann man dies beim Vorstellungsgespräch anbringen und dann nimmt der AG sicher nicht gerade dich aber der ARGE gegenüber hast du deine Verpflichtung erfüllt.Im bezug auf die zweite Sperre wäre zu Prüfen warum du gekündigt worden bist.Du müßtest ja eine schriftliche Kündigung bekommen haben insofern sehe ich da nicht das Problem.Wenn du so große Schwierigkeiten in deiner ARGE hast solltest du dir die Zeit für Briefe an irgendwelche Fernsehsender sparen und dir lieber einen Anwalt suchen der dir aus deiner verfahrenen Situation heraushilft.

    Du schreibst ja nicht wie alt die Tochter ist aber wenn sie gerade beim Abi ist wird sie sicher noch unter 25 sein und hätte somit keinerlei Anspruch auf ALG2.Die Eltern sind ihr gegenüber ja noch unterhaltspflichtig und somit finde ich es schon etwas komisch das der Vater hier die Miete von der Tochter möchte.Ich denke mal das doch sicher die Tochter vom Vater Taschengeld bekommt.Soll er doch das einfach kürzen wenn das Mädchen in seinen Augen nur herumsitzt und nichts tut.

    Du solltest dich umgehend beim Arbeitsamt melden denn du hast ja die Kündigung schon.Wenn du dich zu spät meldest riskierst du eine Sperre.Natürlich hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld.Du bekommst dann 67 % deines jetzigen Gehaltes.Du hast dann schon weniger als jetzt aber du könntest wenn du es nicht schon getan hast Wohngeld beantragen.Da ihr ja praktisch zu viert von deinem Geld lebt solltest du auf alle Fälle auch prüfen lassen ob du ALG2 als Aufstockung erhalten könntest.Dein Mann sollte auch endlich eure Situation begreifen und versuchen an seiner Arbeitslosigkeit etwas zu ändern.Wenn er schon 13 Jahre zu Hause ist sind ja eure Kinder sicher schon etwas älter so das diese nicht mehr rund um die Uhr betreut werden müssen.Er sollte sich auch sofort arbeitssuchend melden und vielleicht versuchen eine Umschulung oder Weiterbildung zu machen.Die Leute im Arbeitsamt können da deinem Mann sicher weiterhelfen wieder in den Beruf zurückzukommen.Es gibt da verschiedene Eingliederungsmöglichkeiten.Ich denke wenn er erstmal den ersten Schritt getan hat wird er sich auch schnell wieder besser fühlen. Nicht mehr so nutzlos.

    Meine Tochter macht auch eine Ausbildung zur Kosmetikerin an einer solchen Schule.Sie wird dieses Jahr fertig.Von dem Bafög wirst du nicht deine ganzen Kosten decken können denn du würdest ja nur 212 Euro bekommen wenn du noch zu Hause lebst.Meine Tochter bekommt jetzt 383 Euro aber sie wohnt auch inzwischen in einer eigenen Wohnung.Wenn du in einer BG wohnst wird dein Bafög teilweise angerechnet aber du kannst ja Fahrgeld und die Kosten für Arbeitsmittel beantragen und wirst dies auch von der ARGE bekommen.So war es jedenfalls bei meiner Tochter.

    Na und was willst du nun?Sei doch froh das du einen AG gefunden hast der anscheinend ein echter Tierfreund ist und dein Vermieter und deine Mitbewohner scheinen auch alle Tierleib zu sein denn wer fühlt sich schon mit einem Rudel Ratten wohl.Bei uns im Haus wäre so etwas undenkbar.

    Ich würde mich auf keinen Fall auf ein Darlehen einlassen denn sobald du Geld von der ARGE bekommst müssen sie dir auch die Kosten für die Klassenfahrt übernehmen.Du solltest einen formlosen Antrag einreichen und dir vor allem die Kosten von der Schule bestätigen lassen und dies dem Antrag beilegen.Dann warte erstmal den Bescheid ab denn sie müssen dir ja eine Ablehnung sollte die kommen begründen.Dann kannst du in Widerspruch gehen.Ich denke aber mal das du das Geld sicher bekommen wirst.

    Um den Kindergeldzuschlag zu bekommen müßt ihr ein bestimmtes Einkommen haben.Natürlich könnt ihr ALG2 beantragen.Benutzt doch einfach mal einen ALG2 Rechner da könnt ihr dann sehen was ihr bekommen würdet.Ansonsten wäre Wohngeld auch noch möglich.