Wenn ihr ALG2 erhaltet dann wird sie um eine Maßnahme wenn ihr etwas angeboten werden sollte nicht herumkommen trotz Sprachkurs.
Beiträge von Kitty121
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Du könntest bei der Familienkasse eine neue Kindergeldnummer verlangen so das du das Geld nicht erst am 12. auf dem Konto hast sondern bereits Anfang des Monates.Wenn du dort deine Situation erklärst sollte das kein Problem sein.Ansonsten müßtest du schauen das du deinen Verpflichtungen nachkommst vor allem im Bezug auf die ARGE denn die Sanktionen hast du ja nicht umsonst bekommen.
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Verstehe deine Denkweise nicht so richtig.Sei doch froh eine Arbeit zu haben bzw. wenn du in deinem Job nicht glücklich bist dann such dir etwas neues oder geht es dir nur um den Bezug des Alg1 und ein bisschen bezahlten Urlaub?
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Da du ein Kind hast bildest du mit diesem eine Bg und könntest Unterstützung bei der ARGE beantragen welche du auch bekommen müßtest.Am besten läßt du dir einen Termin geben und beantragst dann eine Wohnung und Alg2 oder bekommst du soviel Elterngeld das du diese Unterstützung nicht brauchst?
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Ich kenne das denn mir ist das vor einigen Jahren auch mal passiert.Ich mußte auch den Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen und wäre da auch schlechter gestellt gewesen.Ich hatte auch eine unmögliche Dame bei der ARGE.Am Ende hatte ich wie von dort gewünscht die Anträge gestellt und es wurde abgelehnt und wieder an die ARGE verwiesen weil du alleine um Kinderzuschlag zu erhalten ein bestimmtes Einkommen haben mußt.Auch bei der Wohngeldstelle wurde mir gesagt ich würde mit ALG2 besser laufen und sollte das auch beantragen.Dadurch mir der Kinderzuschlag nicht gezahlt wurde mußte die ARGE wohl oder übel weiterzahlen.Du solltest die Anträge stellen und erstmal sehen ob du überhaupt etwas bekommen würdest.
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Wenn Ihr in den vergangenen Jahren Leistungen bezogen habt wird es sicherlich so sein das die ARGE die Abrechnungen der letzten Jahre sehen will.Verstehe ich gar nicht wieso ihr diese nicht bei dem Widerbewilligungsantrag mit abgeben müßt.Wenn ihr mal etwas rausbekommen habt und dann wiederum nachgezahlt habt wird sich das die Waage halten.In den meisten Fällen übernimmt die ARGE komplett die Nachzahlungen.Kommt immer darauf an auf was sich die Nachzahlung bezieht.Warmwasserkosten müßt ihr selbst tragen.
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@ Horst da sie ja nicht nur ALG2 Leistungen bezieht sondern dazu sowieso ein Einkommen hat bin ich schon davon ausgegangen das sie weiß was ich damit meine.Es ist ja etwas ganz anderes wenn jemand nur die Leistungen bekommt und sich mit Zuverdienst und Freibetrag gar nicht auskennt.Außerdem mußt du ja eh immer deinen Senf zu meinen Beiträgen dazugeben und diese Chance will ich dir doch nicht verwehren.Wo du doch so gerne Beiträge schreibst gell Schatzi
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Wenn du die Weiterbildung von der ARGE bekommen hast kannst du deine Fahrtkosten und auch die Kosten für längere Ortsabwesenheit und Arbeitsmittel geltend machen.Dafür gehst du einfach zu deinem SB und füllst die erforderlichen Formulare aus.Versteh ich auch nicht warum das nicht gleich gemacht worden ist.
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Als Azubi kannst du ja auch BAB beantragen.
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Bekommst du denn noch Kindergeld?Der BAB Satz kann durchaus stimmen denn es kommt ja auch darauf an was deine Eltern für ein Einkommen haben.Es könnte durchaus sein das dir noch Unterhalt zustehen würde.Auf alle Fälle solltest du aber Wohngeld beantragen.
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Du wirst dafür wohl kaum einen Zuschuß oder Vorschuß bekommen können.Allerhöchstens ein Darlehen aber da sehe ich auch kaum eine Chance in der Höhe etwas zu bekommen.Wenn du bei der Zeitung so gut verdienst und die dort mit deiner Arbeit zufrieden sind warum wirst du dann nicht fest eingestellt?Dann könntest du einen Kredit aufnehmen um deine Arbeitsausrüstung zu bezahlen.
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Warum solltet ihr nicht zusammen ziehen dürfen.Laßt euch die Wohnung bei der ARGE absegnen und dann los.
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Das weitere Einkommen was du nun hast wird ganz normal mit angerechnet.
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Wenn du Arbeitseinkommen hattest und diesbezüglich auch Steuern gezahlt hast wirst du um die Steuererklärung kaum herumkommen.
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@ robbo Was schreibst du für einen Quatsch.Wenn sie einen Führerschein hat warum soll sie das nicht angeben denn selbst wenn die ARGE den Führerschein finanziert was nicht automatisch der Fall ist wenn sie schon einen hat braucht sie ihn kein zweites mal zu machen.Das die ARGE dir deine Strom und Telefonkosten überweist kannst du vergessen.Sie überweisen aus der Leistung vielleicht die Mietkosten aber für alles andere bist du schön selbst verantwortlich.
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Ich habe noch nie gehört das es die Möglichkeit gibt das man mit der Familienkasse irgendetwas abrechnet.Das Kindergeld wird an die Eltern für das Kind gezahlt und du kannst als Trainer nicht verlangen das dir das Kindergeld gezahlt wird.Ich weiß ja nicht aus welchen Bundesland du kommst und ob es da überhaupt einheitliche Richtlinien gibt aber bei uns ist es so das die Kinder bereits in der zweiten Klasse auf LRS geprüft werden und bei einer vorhandenen Legasthenie besucht das KInd zwei Jahre lang eine gesonderte Schule.Mein Sohn hatte das auch und er hat nach diesen zwei Jahren dann eine ganz normale Schule besucht und ist mit dem Realschulabschluß rausgegangen also nichts mit Förderschule oder Hauptschule.Ich persönlich halte von privater Legastheniebehandlung nichts.
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Dann solltet ihr in der ARGE nachfragen.
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Du wirst trotzdem Maßnahmen die die ARGE dir anbietet annehmen müssen denn es ist ja nur ein nebenjob und keine versicherungspflichtige Arbeit.Leistungen bekommst du ja weiterhin und da gehören auch die Verpflichtungen dazu.
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Wenn du Leistungen erst ab Dezember beantragst wird das Weihnachtsgeld nicht angerechnet denn du hast es ja im November bekommen und nicht in dem Monat wo du den Antrag stellst.
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Natürlich hast du Anspruch auf Sozialleistungen.Ich glaube das Landeserziehungsgeld wird auch nicht als Einkommen gerechnet.
