Beiträge von Kitty121

    @ Chris 1806


    Ich kenne keinen Fall wo der SB angerufen hat und dich innerhalb von zwei Stunden sehen will.Wenn du also ein normales Verhältniss zu deinem SB hast sollte es gearde auch in der Weihnachtszeit keine Probleme geben solange du deine Post erhälst und erreichbar bist.Bei Horst kann es gut sein das die SB so reagieren wie er es in seinen ausführlichen Beiträgen beschreibt aber das ist bei seinem Auftreten auch kein Wunder.

    Trotzdem hat sie doch sicher gewußt das sie nicht auf der einen Seite viel Geld erben kann und auf der anderen Seite weiterhin Sozialleistungen beziehen kann.Da wird sie jetzt mit leben müssen.

    Normalerweise gibst du ja bei der Antragstellung auch das Einkommensformular welches dein Arbeitgeber ausfüllt mit ab und dort sollte eigentlich auch die Urlaubs und Weihnachtsgeldzahlungen verzeichnet sein.

    Ach Horst weißt du ich weiß ja nicht ob es bei dir zur Zeit an der Jahreszeit liegt oder ob du generell deine Unzufriedenheit hier zur Schau stellen mußt aber sei es drum.Ich habe keine Ahnung was du eigentlich von mir willst aber da es Schrader hier nicht mehr gibt bin ich wohl jetzt an der Reihe.Ein bisschen armselig meinst du nicht?Ich versuche hier schlicht und einfach zu helfen und liege vielleicht auch manchmal falsch und lasse mich gerne auch etwas besseren belehren schleißlich lernt man nie aus aber du weißt ja alles und wenn dir nichts mehr einfällt beschimpfst du die Leute.Das du mit der ARGE und anscheinend auch mit viele anderen nicht klarkommst kann ich durchaus verstehen und weißt du du bist eigentlich ein ganz armer Mensch.Obwohl manchmal findet selbst ein blindes Huhn auch mal ein Korn.Ich wünsche es dir wirklich von ganzen Herzen gerade in der jetzigen Zeit.

    Es gibt ja seit diesem Jahr das neue Bafög.Es hat sich da einiges geändert was es wo meine Tochter dieses beantragen mußte noch nicht gab.Insofern würde ich dir raten dort mal vorzusprechen und dich beraten lassen wie das dann finanziell aussieht.Soweit ich gelesen habe gibt es wohl jetzt die Möglichkeit zusätzlich zum Bafög auch ALG2 zu beantragen und auch die Anrechnung des Einkommens der Eltern ist wohl großzügiger.Ob die SB in den ARGEn immer da so genau durchsehen wage ich zu bezweifeln deshalb wird es das beste sein direkt vor Ort zu fragen.

    Es ist ja immer schön wenn man es sich so zurechtdreht wie man es gerade braucht und du bist darin ein Meister.Es war eben kein befristetes Arbeitsverhältniss sondern etwas in der Art einer ABM auch Arbeitsbeschaffungsmaßnahme genannt.Diese lief über ein halbes Jahr.Maßnahmen sind immer zeitlich befristet.Wenn du es gerne hören möchtest dann wurde ihr eben diese Tätigkeit verordnet obwohl sie auch hätte ablehnen können da diese Art der Maßnahmen eigentlich gerne genommmen wird weil es eben gut bezahlt wird und sie auch durch den Arbeitsort nicht noch extra mit dem Auto fahren mußte.Eine Arbeit war es im Sinne von dauerhafter Tätigkeit nicht denn es stand von vornherein fest das es nur befristet ist.

    Die Dauer der Bearbeitung ist unterschiedlich aber da sich ja deine Schwangerschaft dem Ende neigt solltest du persönlich dort vorsprechen und nachfragen.Manchmal bekommst du ja gleich die Zusage.

    Von der ARGE wirst du nichts bekommen sondern könntest höchstens für deinen Sohn Leistungen beziehen.Allerdings wird er wohl durch Unterhalt und Kindergeld auch aus dem Leistungsbezug fallen und du müßtest für ihn dann Wohngeld beantragen.Soweit ich weiß gibt es doch ein höheres Bafög wenn du ein Kind hast.

    Zurückzahlen muß sie auf alle Fälle und zudem ist sie ihrer Mitwirkpflicht nicht nachgekommen und könnte wenn sie Pech hat noch eine Strafanzeige und ein ordentliches Bußgeld bekommen.

    Da du eine abgeschlossene Ausbildung bereits hast bekommst du kein Bafög oder ähnliches.Dir wird also nur die Möglichkeit bleiben das Abi in Abendschule oder Fernkurs zu machen und dich mit deinem derzeitigen Gehalt zu unterhalten.

    Es ist natürlich nicht normal das man dir die kompletten Leistungen streicht denn selbst wenn dein Kind Bafög bekommt reicht es ja nicht um die ganze Familie davon zu unterhalten und ganz aus den Leistungen rauszufallen.Entweder versucht du es mit einem persönlichen Gespräch indem du ja auch angeben kannst das du den Antrag für das Bafög nun gestellt hast.Vielleicht kannst du dir auch eine Bestätigung der Bafögstelle geben lassen um dies nachzuweisen.Ansonsten kannst du dich nur beim Teamleiter beschweren und die Weiterzahlung fordern zumindestens für die anderen Familienmitglieder.

    Wenn ihr in einer BG lebt dann müßt ihr ja das Einkommen deines Freundes mit angeben und dann werden die 400 Euro als Einkommen mitgerechnet und euch bleiben davon eben diese 160 Euro.Die Freibeträge sollen ja erhöht werden.Bleibt nur abzuwarten in welcher Höhe und wann.